Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die heutige Sitzung des Thüringer Landtags. Ich begrüße alle anwesenden Abgeordneten und begrüße auch die Zuschauer - eine Zuschauerin - auf der Tribüne.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen Abgeordnete Wolf und die Rednerliste führt Abgeordnete Wackernagel.
Für die heutige Sitzung haben sich Herr Minister Dr. Sklenar und Herr Minister Scherer entschuldigt.
Heute hat der Abgeordnete Kölbel Geburtstag. Lieber Herr Kölbel, ich gratuliere Ihnen recht herzlich im Namen aller Abgeordneten und ich wünsche Ihnen Gesundheit, Freude, Glück und uns weiter eine gute Zusammenarbeit hier im Parlament.
Ich rufe die Fragen in der üblichen Reihenfolge auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen.
Trotz zahlreicher Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, die Bahnstrecke zwischen Marxgrün und Blankenstein zu reaktivieren. Scheiterten die Versuche von Bürgern, Bürgermeistern und Initiativen
erst am Widerstand der bayerischen Staatsregierung, kommt nun, da die bayerische Seite Zustimmung zur Reaktivierung signalisiert, ein Nein aus Erfurt von der Thüringer Landesregierung. Dieses Nein überrascht und löst nach meiner Kenntnis in der Region Unverständnis und Verärgerung hervor, da der Thüringer Abschnitt mit wenigen hundert Metern, der deutlich kleinere wäre. Angesichts dieser Ausgangssituation
1. Welche Argumente hat die Landesregierung, sich gegen eine Wiederinbetriebnahme der stillgelegten Strecke auszusprechen?
2. Wie groß ist die Streckenlänge der Höllentalbahn, für die Thüringen zuständig wäre, und auf welche Höhe würden sich die Kosten für eine Reaktivierung der Höllentalbahn belaufen (bitte hierbei unterteilen in Gesamtkosten der Reaktivierung und Anteil Thü- ringens)?
3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Strecke hinsichtlich ihrer möglichen Bedeutung für den Tourismus (es handelt sich hier um eine der landschaft- lich schönsten Strecken Thüringens und Bayerns) und für die Nutzung zum Transport von Gütern?
4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viel Zeit für notwendige Aktivitäten, die vor einer Reaktivierung vorzunehmen sind, benötigt wird, bis der erste Zug rollen könnte, welche Aktivitäten wären das und wer wären im Prozess die beteiligten Behörden und Ämter?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien. Bitte, Herr Minister Wucherpfennig.
Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Lemke beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Inbetriebnahme einer Eisenbahninfrastruktur richtet sich nach den Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes. Demnach benötigen Betreiber von Schienenwegen eine Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörden. Dem Freistaat Thüringen liegt kein Antrag für die Inbetriebnahme der stillgelegten Eisenbahnstrecke Marxgrün-Blankenstein vor. Auch ist nicht bekannt, dass ein bundeseigenes Infrastrukturunternehmen einen
derartigen Antrag beim Bund gestellt hat. Da der Landesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt kein Antrag vorliegt, gibt es gegenwärtig auch keinen Anlass für ein Prüfverfahren.
Zu Frage 2: Gemäß einer im Jahr 1998 durchgeführten Untersuchung der Nahverkehrsgesellschaften der Freistaaten Bayern und Thüringen wurde unter Zugrundelegung des damaligen Preisniveaus ein Investitionsaufwand in Höhe von ca. 15 Mio. € für die Gesamtstrecke von 6,4 km prognostiziert. Für den zu realisierenden Thüringer Streckenabschnitt - das sind etwa 500 m - ergäbe sich ein Investitionsbedarf von ca. 1,5 Mio. €. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Kosten einer Reaktivierung deutlich über den eben genannten Werten liegen.
Zu Frage 3: Auch wenn die Strecke landschaftlich sehr reizvoll ist, so werden doch nur geringe betriebs- und volkswirtschaftlich relevante Nachfragepotenziale für diese Strecke gesehen. Die geringen Nachfragewerte ergeben sich aus den bestehenden Verkehrsbeziehungen, der ungünstigen Lage der Zugangsstellen, der geringen möglichen Reisezeiten sowie der insgesamt niedrigen Einwohnerdichte im Einzugsbereich der Strecke. Angesichts der untergeordneten Bedeutung für den Personenverkehr läge die überwiegende Bedeutung dieser Strecke im Bereich des Schienengüterverkehrs. Festzustellen ist jedoch, dass Bund und DB Netz AG in den letzten Jahren erhebliche Mittel, das sind ca. 25 Mio. €, für den Ausbau der Strecke Blankenstein-Hockeroda investiert haben, um die Strecke für den schweren Güterverkehr zu ertüchtigen. Die Kapazitäten der bestehenden Strecke werden derzeit vollständig ausgenutzt. Mit der Verbindung an die zweigleisige und elektrifizierte Strecke Jena-Saalfeld-Lichtenfels bestehen gute Verbindungen in Richtung Norden und Süden in das deutsche und europäische Eisenbahnnetz.
Zu Frage 4: Zuständig für Bau, Ausbau und Ersatzinvestitionen der Eisenbahn des Bundes ist gemäß Artikel 87 e Abs. 4 Grundgesetz in Verbindung mit dem Bundesschienenwegeausbaugesetz der Bund. Alternativ könnte auch ein nicht bundeseigenes Eisenbahninfrastrukturunternehmen die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Voraussetzung wäre jedoch, dass dieses sämtliche Infrastrukturanlagen vom Eigentümer kauft oder pachtet. Zuständig für den Verkauf oder die Verpachtung der für den Wiederaufbau notwendigen Liegenschaften ist der jeweilige Eigentümer, im vorliegenden Fall die DB Netz AG. Die Deutsche Bahn AG hatte im Jahr 1994 die Strecke ausgeschrieben. Weder Gebietskörperschaften noch private Dritte hatten ein Interesse an der Übernahme der Strecke gezeigt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass derzeit weder der Eigentümer noch ein berechtigter Dritter bereit ist, die Strecke wieder in einen betriebsbereiten Zustand zu verset
zen, ist eine realistische Abschätzung der notwendigen Vorbereitungs- bzw. Umsetzungszeiträume gegenwärtig nicht möglich. Die von dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu beteiligenden Ämter und Behörden wären etwa 40 bis 50 Träger öffentlicher Belange wie z.B. die Landesbahnaufsichten, Naturschutzbehörden, Wasserschutzbehörden, Immissionsschutzbehörden und die betreffenden kommunalen Gebietskörperschaften.
Herr Minister, in Antwort 1 haben Sie sehr ausweichend geantwortet. Sie sagen, es gab keinen Antrag auf Wiederinbetriebnahme. Wie erklärt sich denn, wie in der Zeitung zu lesen war, das schroffe Nein des Ministerpräsidenten auf Nachfrage der Bayern, ob Thüringen gedenkt, diese Strecke wiederzubeleben? Da muss doch etwas dahinterstecken. Genau diese Argumente hätte ich gern gewusst, warum vom Ministerpräsidenten ein schroffes Nein kommt und nicht darauf verwiesen wird, dann stellt doch erst mal einen Antrag.
Der Ministerpräsident hat als Abgeordneter auf ein Schreiben geantwortet und das war natürlich kein Antrag.
Herr Minister, Sie sprachen von der vollen Auslastung der Kapazität der Bahnstrecke BlankensteinHockeroda. Habe ich das richtig verstanden?
Herr Minister, Sie haben eben eine Studie von 1998 erwähnt. Wie stehen Sie und Ihr Haus zu einer neuen Studie im Hinblick auf das momentane Transportaufkommen; denn damals waren es nur 650.000 Tonnen, jetzt sind es in dieser Region etwa 6,5 Mio. Tonnen?
Wenn wir einen entsprechenden Antrag bekommen, sind wir natürlich auch aufgeschlossen bei der Prüfung dieses Antrags.
Jetzt gibt es keine weiteren Nachfragen. Die nächste Frage stellt Herr Abgeordneter Kuschel, Fraktion DIE LINKE, entsprechend Drucksache 4/4454.
Das Objekt „Alter Milchhof“ in Arnstadt ist im Bauhausstil errichtet. Es ist als Einzeldenkmal außerhalb des Sanierungsgebietes ausgewiesen. Das Objekt befindet sich in Privatbesitz. Es steht zurzeit leer und weist sichtbare Gebäudeschäden auf. Es besteht die Gefahr des weiteren Verfalls. Der Eigentümer hatte bereits einen Abrissantrag gestellt, der wegen formeller Mängel abgelehnt wurde. Ungeachtet dessen besteht die Gefahr, dass das Objekt in naher Zukunft abgerissen wird. Damit würde unwiederbringlich ein bedeutsames geschichtliches Objekt in Arnstadt verloren gehen. Mit Blick auf das Jahr 2009, in dem der 90. Jahrestag der Gründung des Staatlichen Bauhauses Weimar begangen wird, wäre ein solcher Verlust besonders schwerwiegend.
1. Inwieweit erachtet die Landesregierung den Erhalt von Objekten wie den „Alten Milchhof“ in Arnstadt, die im Bauhausstil errichtet wurden, für geboten und notwendig und welche Maßnahmen will sie in diesem Zusammenhang ergreifen?
2. Welche Fördermöglichkeiten in den Bereichen Denkmalschutz, Städtebau und Wirtschaft stehen dem Eigentümer des Objektes „Alter Milchhof“ und der Stadt Arnstadt zur Erhaltung der Immobilie zur
Verfügung und welche diesbezüglichen Förderanträge wurden bisher gestellt und wie wurden diese entschieden?
3. Unter welchen Voraussetzungen müssen die zuständigen Behörden einem Abriss des Objektes „Alter Milchhof“ Arnstadt zustimmen und welches behördliche Ermessen besteht dabei?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: