Benno Lemke
Sitzungen
4/4
4/9
4/10
4/11
4/12
4/14
4/16
4/21
4/22
4/23
4/28
4/29
4/31
4/32
4/33
4/34
4/36
4/43
4/45
4/46
4/47
4/51
4/52
4/53
4/60
4/62
4/63
4/71
4/72
4/73
4/75
4/76
4/77
4/79
4/81
4/82
4/83
4/87
4/88
4/94
4/96
4/97
4/100
4/103
4/106
4/110
Letzte Beiträge
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in Form des Geodateninfrastrukturgesetzes liegt uns heute ein sehr technisches Gesetz zur abschließenden Beratung vor, dem es aber an datenschutzrechtlichen Regelungen mangelt. Bei dem Gesetz wird die Europäische Richtlinie zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt. Damit wird längst überfällig der technologischen Entwicklung Rechnung getragen. Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für den Ausbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur und ist nahezu identisch mit den Regelungen des
Geodatenzugangsgesetzes des Bundes und den Gesetzen anderer Bundesländer.
In einem wesentlichen Punkt aber torpediert Thüringen das einheitliche Vorgehen der Bundesländer. Für uns stellt sich hier die Frage, warum nicht auch Thüringen einhergehend mit der Richtlinie, dem Bundesgesetz und anderen Ländern die Zuständigkeit dezentral, sondern zentral regelt, denn diese Abweichung wird den Freistaat und damit den Steuerzahler 400.000 € im Jahr kosten. Mit diesem Gesetz als einem weiteren Baustein im Ausbau der EGovernment-Strukturen des Freistaats wird der bisher beschrittene Weg hinsichtlich der technischen Umsetzung fortgesetzt, welcher nicht nur viel Geld kostet, sondern von mehreren Seiten auch als schlecht, schwerfällig und träge bezeichnet wird. Bestehender Weiterentwicklungsbedarf wohnt folglich auch diesem Gesetz nicht inne.
Ich möchte in diesem Zusammenhang nur ganz kurz an eine Zielstellung der Reform des Kataster- und Vermessungswesens erinnern, die aus Sicht meiner Fraktion bis heute nicht eingetreten ist, nämlich das Ziel, den Haushalt zu entlasten. Stattdessen ist der Zuschussbedarf aus dem Landeshaushalt für den Katasterbereich noch gestiegen. Für uns erfolgt die Reform damit versteckt auf dem Rücken der Steuerzahler und Betroffenen. Darauf, dass das landeseigene Vermessungspersonal zum Teil unterqualifiziert in anderen Landesbehörden beschäftigt wird und sich der Plan, dass einige Fachleute durch die privaten Vermesser übernommen werden, bis heute nicht erfüllt hat, möchte ich an dieser Stelle gar nicht weiter eingehen.
Ziel ist es, Geoinformationen aus den Behörden der Mitgliedstaaten unter einheitlichen Bedingungen Bürgern, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft zugängig zu machen. Es geht also um den ungehinderten und raschen Zugang sowie die Nutzung von Geodaten. Ohne Frage, der Geodatenbereich ist ein Markt, der wachsen wird. Schon heute spielen in 80 Prozent aller Verwaltungsentscheidungen raumbezogene Daten eine Rolle. Raumplanung, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, innere Sicherheit, Zivilschutz, Verkehrslenkung, Ver- und Entsorgungslösungen, Eigentumssicherung an Liegenschaften sowie Bodennutzung stützen sich auf Geodaten. Im Grundsatz befürwortet auch DIE LINKE dieses Gesetz. Es ist zukunftsweisend und unabdingbar für eine moderne Gesellschaft und eine bürgerfreundliche Verwaltung. Es ist zu begrüßen, wenn umfassend Umweltinformationen, Naturschutzgebiete, Verteilung von Arten, Lebensräumen, Biotopen usw. EU-weit bereitgestellt werden. Das Gesetz beschränkt sich aber eben nicht nur auf umweltrelevante Daten, sondern ist viel umfassender. Erfasst sind beispielsweise auch alle Grundstücke,
zwar nicht mit Namen, dennoch können Dritte diese Daten nutzen. Zudem lässt das Gesetz die Verknüpfung und Verschneidung von Daten nicht nur ausdrücklich zu, sondern fördert diese. Insofern lassen sich die Daten dann letztlich doch personenbezogen zuordnen.
Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auf die Studie vom Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein, in der entsprechend argumentiert wird, dass der Personenbezug bei Sachdaten erst durch die Verschneidung mit anderen Daten ermöglicht wird. Zudem besitzen Geodaten, vor allem Geofachdaten, häufig von sich aus unmittelbar einen Personenbezug. Es kann sich folglich um sensible personenbeziehbare oder personenbezogene Daten handeln, die den Regeln des Datenschutzes unterfallen. Auch werden mit diesem Gesetz diese Daten nicht nur zentral gesammelt, sondern ebenfalls Dritten gegen Gebühr zugänglich gemacht. Um personenbezogene Daten, die durch Verschneidung von Geodaten mit anderen Informationen erhoben werden können, effektiv zu schützen, fordert DIE LINKE eine strikte Zweckbindung der Daten, die auch durch Dritte zu beachten ist. Eine Weiternutzung von Geodaten durch Dritte sollte zudem an die Einwilligung der Betroffenen gebunden werden. Jeder Bürger muss wissen, wer, wann und zu welchen Zwecken persönliche Daten erhebt und verarbeitet. Wer meint, dies sei graue Datenschutztheorie, der irrt.
Hier ein Beispiel für die Nutzung von Geodaten durch Banken. Beim sogenannten Geosourcing wird die Bonität eines Kunden durch Heranziehung der Geodaten ermittelt. Nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten Schaar bestimmten dann nicht die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse eines Kunden, sondern der Ruf der Wohngegend zum Beispiel die Höhe eines Kreditzinses. Das sei ein klarer Fall sozialer Diskriminierung.
Dieses Beispiel macht deutlich, dass wir die potenziellen Nutzungsmöglichkeiten der Geodaten, insbesondere durch Privatwirtschaft, heute noch gar nicht vollständig voraussehen können. Wir sollten daher schon jetzt Verwertungsgrenzen im Gesetz normieren, dass derartiger Gebrauch - hier müsste man besser von Missbrauch sprechen - überhaupt nicht möglich ist. Stattdessen ist im vorliegenden Gesetz nur in § 9 Abs. 4 Nr. 1 die einzige Datensicherheit definiert, sofern personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden. Den in Nummer 2 formulierten Schutz betrachten wir bereits mit Skepsis, weil hier umweltverseuchende Immissionen unter das Betriebsgeheimnis fallen könnten, Bürger und Verwaltung sehr wohl ein Interesse daran haben, wie viel Salzlauge beispielsweise in die Werra geleitet wird.
Meine Damen und Herren, die Stellungnahme des Thüringer Datenschutzbeauftragten, der kurz und knapp keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz äußert, mag für das Gesetz an sich stimmen, ist aber mit Blick auf das Vorgenannte zu kurz gegriffen und verkennt unseres Erachtens die sich aus dem Gesetz ergebenden Möglichkeiten der Verknüpfung und Verschneidung von Daten, welche erst die Gefahr hinsichtlich eines zu freizügigen Zugangs zu persönlichen Daten begründet. Der Verband Deutscher Vermessungsingenieure stellt in seiner Stellungnahme fest, ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: „Besonders die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit bei der Nutzung der Geodaten in dem Verhältnis zwischen dem Zugangs- und Informationsinteresse der Öffentlichkeit einerseits und den datenschutzrechtlichen Interessen der Betroffenen vor dem Hintergrund des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung andererseits ist zwingend zu regeln.“
Dieser Anforderung wird das vorgelegte Gesetz nicht gerecht. Auch uns sind die diesbezüglich im Gesetz verankerten Schranken unzureichend. Der Einwand, dass das Gesetz lediglich EU-Recht umsetzt, ist insofern nicht haltbar, als dies nicht davon entbindet, nach deutschem Verfassungsrecht den Schutz personenbezogener Daten dennoch angemessen zu gewährleisten.
Da dies aus Sicht meiner Fraktion nicht der Fall ist und auch mit Blick auf die Datenskandale der vergangenen Monate, ist für DIE LINKE das Gesetz nicht zustimmungsfähig. Wir lehnen das Gesetz aufgrund des unzureichenden Schutzes datenrechtlicher Belange ab und erneuern im gleichen Atemzug mit aller Deutlichkeit unsere Kritik daran, dass die lange Zeit, die der Reformprozess im Thüringer Kataster- und Vermessungswesen nun schon dauert, nicht dazu genutzt wurde, für diese Probleme eine Lösung zu finden. Schon im Rahmen der Beratungen des Thüringer Gesetzes zur Zusammenfassung der Rechtsgrundlagen und zur Neuausrichtung des Vermessungs- und Geoinformationswesens wurde die Frage gestellt, warum die EU-Richtlinie nicht bereits Eingang in das Gesetz gefunden hat. Vielmehr wird nun kurz vor der Deadline - Umsetzungsfrist ist 15. Mai 2009 - ein Gesetz auf den Weg gebracht, auf dessen wesentliche datenschutzrechtliche Relevanz nur oberflächlich eingegangen wird. Thüringen setzt damit die Richtlinie nicht nur zu spät, sondern mit Blick auf datenschutzrechtliche Belange nur noch lückenhaft um. Unseres Erachtens ein weiterer Beleg für die Konzeptionslosigkeit der Landesregierung, die sich durch den gesamten Reformprozess im Katasterwesen bereits seit 2003 zieht. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu Anfang auf das, was Herr Schugens hier von sich gegeben hat, kurz eingehen.
Herr Schugens, können Sie es nicht verstehen oder wollen Sie es nicht verstehen? Sie erzählen hier einen Blödsinn, der...
Gut, das zeigt, dass Sie von der Branche null Ahnung haben, aber Sie informieren sich auch nicht. Sie sind nie da, wo Sie etwas lernen können. Aber CDU muss ja nichts lernen, Sie beherrschen ja alles.
Sie haben recht, sieben Betreiber sind in Thüringen momentan am Markt. Sie vergessen aber zu sagen, dass sich 69 Betreiber um Verkehrsleistungen im SPNV bemühen. Damit wissen Sie genau, dass wir hier einen Dumpingwettbewerb haben, also tun Sie nicht so. Oder Sie wissen es nicht besser, dann habe ich es Ihnen jetzt gesagt. Sie erzählen hier, Fachkenntnisse sind unbedingt vorhanden. Auch das ist wieder ein Beweis, dass Sie sich nicht auskennen. Es ist momentan so, dass nach einer kurzen Anlernphase Menschen auf Loks gesetzt werden und diese Geschosse überall in Deutschland durch die Gegend fahren. Sie haben keine Ahnung. Immer muss erst etwas passieren, dann wachen Sie in der Mitte auf.
Ihr versteht es doch sonst nicht, vielleicht bleibt es dann drin.
Subunternehmen sind ausdrücklich zugelassen, so wie die Ausschreibungsbedingungen momentan sind.
Auch da wissen Sie nicht, wie es geht. Wissen Sie, wie Subunternehmen momentan im SPNV-Wettbewerb laufen? Es werden Hülsen gebildet, da ist weder Personal noch Material vorhanden, nur um Wettbewerbe zu gewinnen. Auch das scheinen Sie nicht zu wissen oder Sie nehmen es nicht zur Kenntnis.
Da bleibt es wenigstens drin, vielleicht bei einigen von Ihnen.
Das fehlt ja bei Ihnen völlig.
Herr Schugens, Sie müssen doch den Leuten sagen, was Sie mit ihnen veranstalten wollen. Wenn Sie nur einmal zur Kenntnis nehmen, dass alle 12 bis 15 Jahre die Verträge wechseln. Das bedeutet, dass für jeden Eisenbahner in seinem Eisenbahnerleben vier Mal der Betreiber wechseln kann, dass er vier Mal veränderte Sozialstandards hinnehmen muss und vor allen Dingen vier Mal veränderte Tarifstandards hinnehmen muss. Und dann sagen Sie, Sie wollen nicht in die Tarifhoheit eingreifen. Sie tun es doch, indem Sie den Leuten zumuten, Errungenes preiszugeben, wo sie sich noch nicht einmal dagegen wehren können. Das tun Sie schon.
Herr Schugens, ich will Ihnen noch etwas sagen: Dass man Tarifstandards und Sozialstandards nicht festschreiben kann, ist schlicht falsch. Frau Doht hat es schon gesagt, aber ich werde es Ihnen noch einmal deutlich sagen, vielleicht fruchtet es ja.
Als unmittelbar geltendes europäisches Recht erlaubt Artikel 4 Abs. 5 in der neuen Verordnung 1370 den zuständigen Behörden, bestimmte Sozialstandards einschließlich Tarifverträgen für betroffene Arbeitnehmer im Falle des Betreiberwechsels vorzugeben.
Herr Schugens, einfach einmal informieren und dann reden wäre ganz hilfreich.
Der Exporteinbruch, die anhaltende Vertrauenskrise auf den Finanzmärkten und die daraus resultierende Unsicherheit bei Unternehmen stehen dafür, dass Millionen Arbeitsplätze akut bedroht sind. Der SPNV steht seit längerer Zeit in einem Dumpingwettbewerb. Es geht leider nicht, Herr Schugens, nur um Qualität, Effektivität und Kundenzufriedenheit, sondern immer mehr nur um reine Kostenersparnis, denn technisch, strukturell und organisatorisch sind die Möglichkeiten längst ausgeschöpft. Man muss sich die Felder suchen, die da heißen: Löhne, Gehälter, Urlaub. Alles das sind soziale Errungenschaften. Die sind nicht vom Himmel gefallen, die haben die Menschen erkämpft in ganz harter Tarifarbeit, Herr Schugens. Davon haben Sie noch nie etwas gehört, das ist mir schon klar. Da der SPNV eine sehr personalintensive Dienstleistung ist - Herr Schugens, und das wissen Sie - und die Personalkosten sich bei diesen Dienstleistungen um die 60 Prozent des Gesamtetats bewegen, ist das natürlich das Feld, wo man wirklich sparen kann. Deswegen findet Dumpingwettbewerb statt. Wettbewerber unterbieten sich im Sozialabbau und der Tarifflucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch ihre Interessenvertreter, auch die Interessenvertreter, die Sie ja schützen
wollen, weil Sie nicht in das Tarifrecht eingreifen wollen, stehen dem Treiben machtlos gegenüber und können nur zuschauen. Hier müssten wir eingreifen. Hier müssten Standards vorgegeben werden, um Erreichtes zu sichern und zu erhalten. In der Vergangenheit war es so, dass jede Neuvergabe, Herr Schugens, zur Verschlechterung der tariflichen und sozialen Standards geführt hat, immer auf dem Rücken der Beschäftigten. Wenn Sie das wollen, dann sagen Sie das den Beschäftigten. Durch die Ausschreibung wird Druck auf bestehende Standards erhöht, angemessene Ausbildungs- und Qualitätsniveaus treten in den Hintergrund. Auch in dieser Branche, ich habe es Ihnen schon gesagt, 400-EuroKräfte, kurze Anlernzeit, die setzt man auf diese Gefährte. Da hängt eine Tonnenlast dran, Sie wissen das. Es reicht, um eine Brücke in Eschede einzureißen, und da sind 400-Euro-Kräfte drauf ohne richtiges Gelerntes.
Das wollen Sie, dann sagen Sie es doch. Das, was Sie wollen, ist ein Unding und Sie müssen es den Beschäftigten einfach nur sagen. Sie machen Lohndumping ohne Ende, Sie wollen sich nicht vor die Beschäftigten stellen. Das haben Sie heute hier gesagt. Ich hoffe, es wird draußen zur Kenntnis genommen. Der ständige Ruf nach mehr Wettbewerb, der wäre ja noch verständlich, wenn es um Wettbewerb für bessere Leistungen gehen würde - geht es aber nicht. Hier geht es um immer billigere Verkehrsleistungen. Das ist Ihr Wettbewerb, den Sie wollen; den wollen wir nicht und deswegen unser Antrag. Ich kann Sie nur noch mal darum bitten, auch für die Beschäftigten in Thüringen, Sie wissen, das Eisenbahngewerbe in Thüringen ist der Arbeitgeber für Thüringen; wenn Sie all diesen Leuten das zumuten wollen, dann sagen Sie es ihnen. Vielen Dank.
Ja.
Herr Schugens, zu Punkt 1: Auch das zeigt wieder null Ahnung. Sie wissen, dass die gesamten Tarifpartner im Eisenbahngewerbe momentan daran arbeiten, einen Branchentarifvertrag zu erarbeiten. Das wissen Sie oder Sie wissen es nicht.
Nein, die sind ganz nah dran. Wir haben gar nicht die Not, es zu tun. Das wollen Sie doch auch wieder nicht zur Kenntnis nehmen.
Herr Schugens, noch hat die Landesregierung gar nichts gemacht, was Sie hier unterstellen.
Aber wenn wir nicht gegenhalten, dann kann es passieren, dass es so kommt.
Herr Minister, Sie wissen aber, dass die DB Töchter ausgründet? Das ist momentane Praxis. Diese Töchter haben nur eine Hülle. Wie wollen Sie prüfen, ob die leistungsfähig sind? Da ist kein Material, da ist kein Mensch, da ist nur eine Hülle. Wissen Sie es? Wenn ja, wie wollen Sie da die Qualität prüfen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Emde, was haben Sie im Untersuchungsausschuss erwartet, dass wir uns ein bisschen mit Wattebäuschchen beschmeißen, oder was sollte denn da laufen?
Hier lagen massive Verstöße vor und Ihr Fazit, was Sie hier ziehen, stimmt nicht so ganz. Wenn Sie das Plädoyer des Richters in Mühlhausen gelesen hätten, da steht eindeutig drin, dass den Aufsichtsgremien eine Mitschuld deutlich zugewiesen wird. Da können Sie nicht so einfach lapidar sagen, diese Landesregierung hat damit nichts zu tun. Das stimmt so nicht.
Die rechtliche Wertung hat Frau Doht vorgenommen, da brauche ich nichts weiter dazu zu sagen. Uns bleibt es natürlich, die politische und ein Stück weit auch eine moralische Wertung dieser ganzen Vorgänge vorzunehmen. Herr Emde, ich bin mir sicher, nachdem Sie das für den Ausschuss hier so gesagt haben, werden Sie mir jetzt wieder vorwerfen, ich würde die Regeln des Anstands verletzen, aber das ist mir an der Stelle - sage ich Ihnen - völlig egal. Wenn Sie das schon als Verstoß gegen die Anstandsregeln sehen, dann weiß ich nicht, was Sie da wollten, aber
Sie sind sowieso erst sehr spät dazugekommen, deswegen sehe ich Ihnen das nach.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen nicht ersparen, noch mal die Grundlagen zu nennen, warum dieser Untersuchungsausschuss nötig war. Dass er nötig war, zeigen die Ergebnisse, die in der Gerichtsverhandlung in Mühlhausen deutlich geworden sind. Da ist noch mal bestätigt worden, es ist notwendig gewesen, diesen Untersuchungsausschuss einzurichten. Dass er nicht die Ergebnisse gebracht hat, die wir erwartet hatten, das steht auf einem anderen Blatt. Aber nichtsdestotrotz war es notwendig, diesen Untersuchungsausschuss zu führen, und so, wie er geführt war, war es richtig.
Jetzt zur politischen Wertung, aber zum Anfang natürlich erst noch mal die Grundlagen für den Untersuchungsausschuss. Ich will es Ihnen anhand ganz konkreter Termine und Ereignisse noch mal ins Gedächtnis rufen, denn es ist ja schon eine Weile her. Immerhin ist Juni 2005 das erste stichhaltige Datum, was auf dem Tisch lag.
Juni 2005 - anonymes Schreiben an Staatssekretär Richwien. Die Vorwürfe lauteten damals ganz konkret: Die Fördermittelabrechnungen wurden bewusst verzögert, Mitarbeitern wurde unter Androhung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen untersagt, bei der Erledigung dieser Vorgänge ein zu hohes Tempo anzuschlagen, zu vergebende Aufträge wurden nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern im familiären Umfeld bzw. Freundeskreis des Geschäftsführers vergeben. Es kam immer wieder zur privaten Nutzung von Flächen, Ausrüstungsgegenständen, Arbeitspotenzial des Flughafens, Beleidigung, Aufforderung zur Denunzierung, Bedrohung, Nötigung von Angestellten bis hin zum gezielten Mobbing von Mitarbeitern. Das sollten gängige Instrumentarien des Geschäftsführers und seines Verkehrsleiters gewesen sein. Passagierzahlen sollen massiv geschönt worden sein, um Fördermittel zu bekommen.
Juni 2005: Was machen Gesellschafter zu diesem Zeitpunkt, der Freistaat Thüringen und die Stadt Erfurt und das Ministerium und der Aufsichtsrat unisono? Gar nichts, sie machen schlicht nichts, verharren im tiefen Schweigen und äußern auf Nachfragen, dass man überhaupt keinen Grund sehe, auf anonyme Anschuldigungen zu reagieren.
Im Juli 2005 gibt es erneut anonyme Schreiben, diesmal an die SPD- und die PDS-Fraktion. Daraufhin wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und Ermittlungen wegen Untreue werden aufgenommen. Was machen Gesellschafter und Aufsichtsrat? Weiterhin nichts, kein Bedarf, sie machen nichts.
31.07.2005: Der Staatssekretär, der damals Aufsichtsratsvorsitzender war, tritt von seiner Funktion zurück. Trotz anderslautender Bekundungen bleibt dabei, an diesem Zeitpunkt, natürlich ein fader Beigeschmack.
25.08.2005: Sondersitzung des Ausschusses für Bau und Verkehr. Die Landesregierung und der Aufsichtsrat erklären übereinstimmend, am Flughafen ist alles in Ordnung, Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung der verausgabten Fördermittel laufen planmäßig und reibungslos. Zwar existieren unterschiedliche Statistiken, aber das lässt keinesfalls auf falsche Angaben schließen, nicht mal dann, als das Bundesamt für Statistik anruft und - Frau Doht hat es gesagt - nachfragt, ob es denn hier Flugzeuge mit Anhänger gibt. Noch nicht mal da sieht man Handlungsbedarf. Am selben Tag - krimireife nächtliche Aktion bei der FEG. Was machen Aufsichtsrat und Gesellschafter? Gar nichts.
Im September 2005 gibt es eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Ballentin und Schäfer wegen Nötigung und Körperverletzung und gegen den Gesellschafter wegen Unterlassens. Eine betroffene Mitarbeiterin der Flughafen GmbH richtet sich mit der Bitte um Hilfe an den Ministerpräsidenten. Sie hat bis heute keine Antwort darauf, bis heute nicht.
27.09.2005: Sondersitzung im Landtag. Alle von der Opposition dargelegten Vorkommnisse und konkret untersetzten Beispiele wurden durch die Landesregierung bagatellisiert und lediglich unbedeutende Ungereimtheiten bei der Verwendung von Fördermitteln wurden bestätigt. Der Geschäftsführung wurde durch den Gesellschafter tadellose Geschäftsführung bescheinigt. Am Abend dieser Sondersitzung durchsucht die Staatsanwaltschaft die Räume der Geschäftsführung und stellt Daten sicher. Was machen Aufsichtsrat und Gesellschafter? Gar nichts.
Ende November 2005: Erneutes anonymes Schreiben an die Linksfraktion.PDS. Dieses Schreiben geht auch gleichzeitig an Ministerpräsident Althaus und an den damaligen Verkehrsminister Trautvetter. Reaktion von den beiden? Keine. Die Negativschlagzeilen in der Tagespresse überhäuften sich, die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter am Erfurter Flughafen wurden immer unzumutbarer und die von Ignoranz und Arroganz geprägte Reaktion bzw. Nichtreaktion der Thüringer Landesregierung, der Gesellschafter und des Aufsichtsrats der Flughafen Erfurt GmbH werden immer unerträglicher.
9. Dezember: Auf Antrag der Opposition Beschluss zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
15. Dezember: Änderung des Untersuchungsgegenstandes.
12. Dezember 2008: Urteil gegen den ehemaligen Flughafenchef wird verkündet, Geschäftsführer Ballentin erhält zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe wegen besonders schweren Betrugs.
Meine Damen und Herren, um das Ganze zu verstehen, muss man natürlich auch wissen, bei solchen Vorgängen kommt es immer auch auf handelnde Personen an. Ich will Ihnen die handelnden Personen noch mal explizit benennen und welche Rolle sie in dem ganzen Prozess gespielt haben.
Erste relevante Person: Staatssekretär Richwien, ich hatte es gesagt, tritt zu einem Zeitpunkt zurück, wo es mehr als merkwürdig erscheint.
Zweite wichtige Person ist die Finanzministerin, die als Gesellschafter sich permanent hier in den Sitzungen hinstellt und den Geschäftsführer als untadelig und am Flughafen alles für in Ordnung erklärt.
Der Dritte ist der damalige Verkehrsminister Trautvetter, der macht nichts anderes als seine Finanzministerin: Alles schön, alles gut, die Opposition denkt sich irgendwas aus, will alles schlechtreden, stimmt alles nicht.
Die vierte Person schließlich ist der Geschäftsführer selbst: viel schwarz, viel arrogant, Diktator mit krimineller Energie, verurteilter Betrüger. So sieht ein erfolgreicher Geschäftsführer aus, den Sie ewig gedeckt haben.
Die Fünfte ist Frau Doris Schober, Mitarbeiterin im Finanzministerium, mal Vertreter des Gesellschafters, dann Mitglied im Aufsichtsrat und sehr, sehr viel Nähe zum Geschäftsführer, vielleicht zu viel Nähe, dadurch ständig in Erklärungsnöten und in Verteidigungsstrategien verhaftet, wo sie sich selbst mithilfe von Rechtsanwälten gegen alle Möglichen am Flughafen und sonst wo wehren muss.
Sechste Person: Dr. Nelles, der Zuständige im Fachreferat. Der wird in diesem ganzen Verfahren zum Bauernopfer. Der wird versetzt in den Bereich Schulneubauten und nach einer gewissen Zeit - ich sage da „Anstandszeit“ dazu - und wahrscheinlich wegen seiner großen Verschwiegenheit hat man ihn jetzt wieder lieb. Man hat sein Aufgabenfeld erweitert, alles ist wieder gut - ein guter Mann.
Dann hatten wir in dem Prozess Zeugen. Da haben wir die Mitglieder des Aufsichtsrats und die unterteile ich mal in zwei Kategorien. Da sind es zum einen diejenigen in den Aufsichtsräten, die aus den Thüringer Ministerien stammen. Diese, bevor sie im Ausschuss aussagten, hatten natürlich vorher eine Generalprobe. Da hatten sie wahrscheinlich zu üben, wie der Text sein sollte, den sie im Untersuchungsausschuss
von sich geben sollten. Wieso komme ich darauf? Weil fast alle Personen unisono die gleichen Texte von sich gegeben haben. Nicht nur das, sie haben den Untersuchungsausschuss gar nicht angeschaut, immer mit Blick in Richtung Regierungsbank, und haben sich für jeden Satz, den die gesagt haben, das nötige Kopfnicken abgeholt. Wenn ich jetzt dorthin schaue, bekomme ich gewiss kein Kopfnicken. Das erwarte ich aber auch gar nicht.
Kopfschütteln, das ist aber in Ordnung, denke ich. Bei Fragen, die nicht vorhersehbar waren, waren sie überhaupt nicht mehr auskunftsfähig, allesamt hatten plötzlich Amnesie - schon merkwürdig!
Dann gibt es die Mitglieder im Aufsichtsrat, die von außen kommen. Bei allgemeinen Dingen waren sie sehr redselig, schön. Da waren aber keine Inhalte zu erfahren. Jedes Mal, wenn es in das Detail ging, hatten sie dieselbe Krankheit: Amnesie. Dann gab es die Zeugen der Mitarbeiter am Flughafen. Aber diese Mitarbeiter sind durch das ganze Theater, was hier geschehen ist, schon in Mitleidenschaft gezogen worden; gegen zehn von ihnen waren Anklagen anhängig wegen Mittäterschaft. Die sind dann - und da sage ich „gut so“ - fallen gelassen worden. Aber was sagen denn diese Mitarbeiter? Alle am Flughafen wussten von den Fälschungen, selbst die Praktikanten! Nur der Aufsichtsrat nicht, die Gesellschafter nicht, alle Relevanten wussten nichts. Alle die für Kontrolle zuständig waren, wussten es nicht, aber die Praktikanten haben es gewusst. Das ist schon eine merkwürdige Geschichte.
Dann haben wir es mit Organen zu tun, die das ganze Theater hätten verhindern können, wenn sie denn ihren Aufgaben gerecht geworden sind. Welche sind denn das? Gesellschafter und Aufsichtsrat. Aber schauen Sie sich die Besetzung der Aufsichtsräte an: einerseits, ich habe es eben schon gesagt, fast ausschließlich in Ministerien arbeitende Personen. Die kontrollieren sich doch nicht selbst. Dazu zähle ich auch, obwohl er kein Ministerieller ist, den Herrn Kallenbach, vorher gut versorgt mit einer guten Stelle, zum Schweigen verdammt, hat er gut eingehalten, alles ist gut. Von denen war nichts zu erwarten. Der Gesellschafter wusste ja sowieso nichts, wollte auch nichts wissen; Aufsicht, was soll das? Kontrolle brauchen wir nicht, wir haben fähige Leute eingestellt. Dann gab es eine Innenrevision. Erst war sie ewig nicht besetzt und dann hat diese Innenrevision ihre Aufträge vom Geschäftsführer bekommen. Der Geschäftsführer wird die Innenrevision nicht damit beauftragen, einmal zu überprüfen, ob er Passagierzahlen fälscht. Also, auch dieses Organ versagt. Dann gibt es noch den Fördermittelgeber. Der Fördermittel
geber hätte genauer hinschauen können, wenn er gewollt hätte, und er hätte die Abrechnung zeitnah durchführen müssen. Das hat er aber nicht gemacht, Jahre später werden die Verwendungsnachweise angeschaut; auch da war nichts zu erwarten.
Was muss man denn nun politisch feststellen?
1. Im Zeitraum zwischen 1999 und 2005 wurden am Flughafen Erfurt massiv Passagierzahlen manipuliert und gefälscht, um somit Subventionen des Freistaats zu erschleichen, im Jahre 2000 mindestens - Frau Doht hat es gesagt, es gibt unterschiedliche Zahlen, rechnen wir einmal zugunsten des Geschäftsführers -, sagen wir einmal, um die 19.000 wurden aufgestockt.
2. Die Manipulation der Passagierzahlen, insbesondere hinsichtlich der Bedingungen im Planfeststellungsbeschluss Ausbaustufe II, unter dem Gesichtspunkt gezielt vorgenommen, dass der weitere Ausbau des Flughafens und die dazu notwendigen Fördermittel an das Erreichen der Passagierzahlen von 5.000 pro Jahr geknüpft waren. 3. Der Gesellschafter und die Landesregierung als Mehrheitsgesellschafter und in seiner Rolle als Aufsichtsinstanz haben eine gewisse Mitverantwortung an der Manipulation der Passagierzahlen und der damit im Zusammenhang stehenden Fehlsubventionierungen des Flughafens Erfurt.
Die Gesellschafter und der Aufsichtsrat der Flughafen Erfurt GmbH sind mitverantwortlich für die Geschehnisse und Manipulation der Passagierzahlen, denn das, was Ex-Geschäftsführer Ballentin dort getrieben hat, nach eigenem Ermessen schalten und walten zu können, wie er wollte, ist der unzureichenden Kontrolle und der fehlenden Einflussnahme der entsprechenden Gremien geschuldet.
Was sagt denn die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen dazu? Die stellt eindeutig Kontrolldefizite der FEG fest. Vor allen Dingen fallen ihr Zeitraum und Umfang der Manipulation innerhalb der FEG auf. Denen, die dafür zuständig waren, ist nichts aufgefallen. Es ist schon merkwürdig. Die erst nach Jahren durchgeführte Verwendungsnachweiskontrolle durch das Förderministerium hat die Tat erleichtert, wird dort festgestellt.
Ein weiteres Indiz für die Mitverantwortung des Freistaats als Hauptgesellschafter: Die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.12.95 am 21. Februar 2007 dahin gehend, dass die Marke von 500.000 Passagieren pro Jahr geändert wurde, ganz einfach erklärt: Damit sollen ein Schwarzbau, der es bis dahin war, und mindestens rund 5 Mio. erschlichene Fördermittel legalisiert werden - ganz tolle Ge
schichte.
Ein weiterer Beleg für die Mitverantwortung, Herr Emde - Sie haben doch gesagt, da gibt es nichts: Nachweis der Verwendung der Fördermittel auf der Grundlage einfacher Verwendungsnachweise. Es stellt sich die Frage, welche Gründe es dafür gab, gerade bei dieser immensen Fördersumme einen einfachen Verwendungsnachweis zuzulassen. Die Landesregierung konnte die Frage nach der Rechtfertigung für die gewählte Prüfvariante nicht hinreichend beantworten und es bleibt der Beigeschmack des Vorsatzes zur Verschleierung des Tatbestands der Verschwendung von Förder- und damit Steuermitteln.
Ein weiterer Beleg: Trotz der allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung, die Bestandteil des Zuwendungsbescheids in Punkt 1.6 sind, die die verbindliche Regelung enthalten, dass Zuwendungen weder abgetreten noch verpfändet werden dürfen, wurden die Forderungen aus dem Zuwendungsbescheid an zwei Banken abgetreten. Dies war nur deswegen möglich, weil die entsprechende Bestimmung kurzerhand aus dem Investplan gestrichen wurde. Also machte die Landesregierung den Weg frei, damit unkontrolliert und unbeaufsichtigt Fördermittel an den Flughafen fließen können. Die während des Förderzeitraums nicht verbrauchten Fördermittel in Höhe von rund 9 Mio. € wurden dann auf ein separates Sonderkonto des Flughafens überwiesen. Üblich ist im Zuwendungsgeschehen, dass nicht verbrauchte Fördergelder an den Zuwendungsgeber, also an den Freistaat Thüringen, zurückgeführt werden. Auch dieser Fördergrundsatz wurde gebrochen.
Weiterhin die Zahlung 100.000 DM an den Geschäftsführer, Herrn Ballentin, im Jahr 2001. Wofür? Gehaltserhöhung und Steigerung seiner jährlichen Tantiemen und Sonderzahlung in Höhe von 100.000 DM, zahlbar noch im Jahr 2001. Wofür? Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen sagt, wofür. Sie sagt, diese Sonderzahlung ist Prämie für das Erreichen der Passagierzahlen von 500.000. So hat sie es gewertet. Die Landesregierung schwankt in ihrer Begründung für die Rechtfertigung dieser Zahlung zwischen Vorauszahlung für zu erwartende Leistungen und Anerkennung für geleistete Arbeit. Oder war es eine Zielprämie?
Weitere Ungereimtheiten: Forderungskaufverträge. Kurzzeitig war die Staatsanwaltschaft daran, weil das Gerücht kursierte, es haben sich Leute daran bereichert, denn das ist für die Banken ein Auftrag zum Gelddrucken. Da kann man nebenbei eventuell noch sich selbst beteiligen. Das ist dann leider eingestellt worden. Wer weiß, was da noch alles war. Eine Ungereimtheit in diesem Prozess.
Die interne Vergaberichtlinie hat dazu geführt, dass Aufträge gar nicht nach draußen gegangen sind. Die wurden mal eben an Bekannte, Verwandte, gute Freunde vergeben - tolle Geschichte. Woanders hätten Sie dazwischengehauen.
Eine noch: Rückforderungen, die dann auch irgendwann fällig waren, wurden mit nicht ausgezahlten Subventionsmitteln beglichen. Wo gibt es denn so etwas? Hier gibt es das, hier gibt es alles.
Wie war denn das Verhalten der Sprecher der Landesregierung im Untersuchungsausschuss? Ich will es Ihnen sagen - wenig Bereitschaft seitens der Landesregierung, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Die Beantwortung von Auskunftsersuchen und auch der Umfang der Beantwortung von Nachfragen in den Sitzungen des Untersuchungsausschusses ließen darauf schließen, dass diese Landesregierung und deren Beauftragte wenig oder überhaupt kein Interesse an der Aufklärung untersuchungsrelevanter Tatsachen hatten. Vielmehr entstand der Eindruck, dass man der Klärung des Untersuchungsgegenstands keinerlei Aufmerksamkeit schenkt und den Informationsumfang auf das notwendige Maß beschränkt. Das ist das, was übrig bleibt. Sie haben hier politischen und moralischen Schaden erzeugt - diese Landesregierung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafter. Da sagen Sie, alles war gut, alles ist toll. Das können wir leider nicht feststellen.
Schlussfolgerung: Frau Doht hat sie schon gesagt. Aber eine Schlussfolgerung, Frau Doht, will ich noch hinzusetzen. Man muss sich einmal die Besetzung von Aufsichtsräten in Landesgesellschaften ansehen. Wenn man weiterhin will, dass nicht kontrolliert wird, dann muss man so weitermachen, eigene Leute hineinsetzen, die kontrollieren sich nicht selbst. Genau das wollen Sie, aber Sie dürfen es hoffentlich bald nicht mehr. Vielen Dank.
Herr Emde, wenn Sie mir drohen, das ist ja irgendwie lächerlich oder?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Emde, wer sind denn Ihre Experten, die Ihre Auffassung bestätigen? Wer sind die denn? Die Aufsichtsräte, die aus den Ministerien kommen, sind Ihre Experten? Das ist doch lächerlich. Leute, die gar keine Lust haben zu kontrollieren.
Ich habe zu Anfang gesagt, Herr Emde, wenn Sie zugehört hätten: Der rechtlichen Wertung haben wir zugestimmt. Das ist das Ergebnis. Ich habe aber auch gesagt, dass es eine politische und ein moralische Bewertung gibt. Das haben wir vorgenommen und das werden wir uns von Ihnen nicht verbieten lassen. Dass hier genug Sauereien gelaufen sind, hat Ihnen die Staatsanwaltschaft in Mühlhausen ins Stammbuch geschrieben. Ob Ihnen das gefällt oder nicht, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Danke.
Ortsumgehung Mühlhausen versus Ortsumgehung Großengottern?
Das Planfeststellungsverfahren zur Ortsumgehung Mühlhausen wurde durch eine weitere abgeschlossene Etappe vorangetrieben. Beim Verfahren zur Planfeststellung der Ortsumgehung Großengottern aber ist man längst nicht so weit. Es hält sich daher unter der Bevölkerung hartnäckig der Verdacht, dass erst nach der Fertigstellung der kompletten Mühlhäuser Strecke mit Großengottern begonnen werden soll.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung die Verkehrssituation in Großengottern ein und welche Schlussfolgerungen in Bezug auf Handlungsdruck und -tempo leitet sie davon ab?
2. Wie sehen die zeitlichen Abläufe bezüglich der Fertigstellung der Ortsumgehung Großengottern aus (bitte eindeutig benennen, wer, was und in
welcher Zeit umzusetzen hat, um die Maßnahme abzuschließen)?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich der o.g. Vermutung, dass die Ortsumgehung Großengottern erst nach Abschluss der Maßnahme Ortsumgehung Mühlhausen begonnen werden wird und durch welche konkreten Tatsachen wird diese Auffassung gestützt?
4. Welche Probleme sind der Landesregierung schon heute bekannt, die einer zügigen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Großengottern entgegenstehen und welche Lösungsansätze gibt es für deren Beseitigung?
Herr Minister, würden Sie mir noch eine Frage beantworten? Der Bau der Ortsumgehung Mühlhausen und der Ortsumgehung Großengottern stehen aber, wenn ich Ihren Ausführungen richtig folgen konnte, nicht in unmittelbarem Zusammenhang miteinander? Also nicht das eine muss erst fertig sein, bis das andere begonnen wird. Das ist eindeutig ausgeschlossen?
Bahnhof Göschwitz
Der Bahnhof Göschwitz ist Umsteigebahnhof zwischen den Linien Leipzig-Nürnberg und Gera-Erfurt. Es gibt zwei Bahnsteige und bis zu acht Reisezüge halten hier pro Stunde. Ich frage die Landesregierung:
1. Sind nach Auffassung der Landesregierung die vorhandenen zwei Bahnsteige ausreichend, um der erreichten Bedienhäufigkeit gerecht zu werden, und wie begründet sie dies?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die These, dass durch die begrenzte Bahnsteigkapazität des Bahnhofs Verspätungen zu einem Dominoeffekt führen und andere Verbindungen betroffen sind?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die unter Frage 2 entstehenden Auswirkungen auf die Zuverlässigkeit und die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs, auch in Bezug auf Anschlussrelationen und Einhaltung des Taktverkehrs?
4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu möglichen Plänen der Deutschen Bahn AG, die Anzahl der Bahnsteige zu erhöhen, und wird sie diesbezüglich gegenüber der Deutschen Bahn AG tätig?
Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt darüber berichtet, es gibt sechs Bahnsteigkanten. Ist Ihnen auch bekannt, ob alle sechs in Benutzung sind oder sind tatsächlich nur zwei in Benutzung?
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, Sie gehen davon aus. Ist das jetzt ein klares Ja oder irgendetwas Schwebendes? Wissen Sie, ob tatsächlich alle sechs in dem Zustand sind, dass sie benutzbar sind, oder gehen Sie nur davon aus?
Einschränkungen im Fernverkehr der Bahn auch in Thüringen?
Die Deutsche Bahn hat zahlreiche ICE und ICE T in die Werkstätten beordert, um die Achsen kontrollieren zu lassen. Dabei wurden Mängel diagnostiziert, deren Beseitigung einen längeren Zeitraum, bis weit in das Jahr 2009 hinein, beanspruchen wird.
Die Folge davon ist, zahlreiche ICE-Verbindungen müssen gestrichen oder durch langsamer fahrende Züge ersetzt werden. Von den Streichungen bzw. Ersatzleistungen sind die ostdeutschen Länder, so auch Thüringen, überproportional betroffen.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Teilt die Landesregierung den Eindruck, dass die ostdeutschen Länder, so auch Thüringen, überproportional von den Streichungen bzw. Ersatzleistungen betroffen sind, und wie beurteilt sie die momentane Situation?
2. Wie beurteilt die Landesregierung den Sachverhalt, dass identische Probleme beim ICE 3, der vorwiegend in westlichen Bundesländern fährt, schneller gelöst werden, die Lösung der Probleme des ICE T, der u.a. auch in Thüringen unterwegs ist, bis zum Sommer andauern soll?
3. Welche wirtschaftlichen und touristischen Nachteile werden sich aus Sicht der Landesregierung durch die bestehende Situation für Thüringen ergeben?
4. Welche Aktivitäten der Landesregierung in Richtung Vorstand der DB AG gab es oder wird es geben, um die bestehende Situation in Thüringen zu entschärfen und zu verbessern; welche Ergebnisse gibt es bereits oder was wird vom Vorstand der DB erwartet?
Reaktivierung der Bahnstrecke Marxgrün-Blankenstein (Höllentalbahn) II
In der 94. Sitzung des Thüringer Landtags am 10. Oktober 2008 wurde mir auf meine Mündliche Anfrage - Drucksache 4/4439 - unter anderem geantwortet, dass zur Ermittlung des Investitionsaufwands für die Reaktivierung dieser Strecke im Jahr 1998 eine Untersuchung der Nahverkehrsgesellschaften der Freistaaten Bayern und Thüringen durchgeführt wurde. Da es jedoch derzeit keinen Antrag auf Inbetriebnahme gäbe, sei ein Prüfverfahren folglich nicht nötig.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wer müsste oder könnte einen Antrag auf Inbetriebnahme der Strecke stellen oder gibt es zwischenzeitlich gegebenenfalls bereits Antragsteller und wenn ja, wer ist der Antragsteller?
2. Wer wäre bei erfolgter Beantragung auf Inbetriebnahme der Auftraggeber für die im Rahmen einer Untersuchung durchzuführenden Ermittlungen des tatsächlich für die Reaktivierung dieser Strecke erforderlichen Investitionsaufwands und was beinhaltet das in einem solchen Fall einzuleitende o.g. Prüfverfahren?
3. Wer oder welche Institution würde mit der Erarbeitung der in Frage 2 beschriebenen Untersuchung sowie mit dem o.g. Prüfverfahren beauftragt?
4. Wie erklärt die Landesregierung die Diskrepanz zwischen der von ihr gemachten Angabe, die Länge des Thüringer Anteils an der zu reaktivierenden Strecke beträgt 478 Meter, und der jüngst durch Vermessung festgestellten Länge von 184,2 Metern?
Herr Minister, eine Nachfrage: Ist es richtig, dass die Einstellung der Landesregierung sich in Bezug auf die Reaktivierung der genannten Bahnstrecke nach Intervention durch den zuständigen Landrat geändert hat, dass die Landesregierung in persona des Ministerpräsidenten einem Antrag wohlwollend gegenüberstehen würde?
Dann frage ich noch einmal anders. Ein gleichlautender Artikel in einer Thüringer Tageszeitung ist demzufolge nicht richtig oder Ihnen nicht bekannt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, mit dem Sofortbericht haben Sie schon eine ganze Menge Schärfe aus dem ursprünglichen Entwurf herausgenommen. Es ist positiv zu bewerten, dass Sie auf die Stellungnahmen und Analysen durch die Anzuhörenden so eingegangen sind, dass dieser Entwurf überarbeitet worden ist. Es ist auch sehr positiv, wenn von den 36 Zugangsstellen, die als „eventuell wegfallend“ formuliert worden sind, eine übrig geblieben ist. Das ist ausgesprochen gut. Es ist auch gut, dass die zur eventuellen Abbestellung anstehende Strecke jetzt nicht abbestellt wird. Sie sagten uns, im Vergleich zu den letzten 13 Jahren hätte sich die Leistung deutlich gesteigert. Das ist richtig. Aber was Sie nicht sagen, Herr Minister, und das ist nicht gut - wenn wir die letzten vier Jahre nehmen, da sind 400.000 Zugkilometer weniger angefallen. Das ist auch eine Entwicklung im SPNV, die darf man an der Stelle dann nicht verschweigen.
Ich habe noch mehr Punkte.
Der ÖPNV produziert in der letzten Zeit folgende Schlagzeilen: „Busse und Bahnen haben Hochkonjunktur“, „Immer mehr Pendler steigen auf Bus und Bahn um“, „Hohe Spritpreise treiben Menschen in Busse und Bahnen“. Alles das sind Schlagzeilen, die uns bezüglich Umwelt- und Klimaschutz hoffnungsfroh stimmen könnten. Hier bietet sich eine Chance, den ÖPNV nachhaltig gegenüber dem motori
sierten Individualverkehr nach vorne zu bringen. Eine gute Möglichkeit bietet sich mit der Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Schienenpersonennahverkehr, die jetzt ansteht. Der Minister hat es gesagt, es ist in der Ministerbesprechung und wird demnächst vorgestellt. Wir können dem hoffnungsfroh entgegensehen, was denn da alles an Überraschungen drin ist. Leider wird die Landesregierung diese Chance nicht so nutzen, wie es möglich und nötig wäre, es sei denn, sie überarbeitet den Entwurf grundlegend, das hat sie in Teilen getan, und trotzdem beinhaltet er noch entscheidende Mängel, worauf ich später noch zurückkommen werde. Meine Hoffnungen halten sich deshalb angesichts des bisherigen Wirkens dieser Landesregierung in überschaubaren Grenzen. Aber der Reihe nach. Um es vorweg zu sagen, Thüringen hat trotz viel zu langer CDU-Herrschaft ein relativ dichtes Schienennetz, das ist gut so.
Das muss nicht nur so bleiben, es muss durch Reaktivierung erweitert werden. Die Landesregierung formuliert zwar im vorgelegten Entwurf, Sie wolle durch die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV und hier insbesondere des SPNV dafür sorgen, dass die Konkurrenzfähigkeit des SPNV gegenüber dem MIV spürbar größer wird, und die Kundenakzeptanz steigt. Ihre Ankündigung, 36 Zugangsstellen aufzulassen - man kann auch schließen dazu sagen, damit weiß man besser etwas anzufangen - und die Relation Fröttstedt-Friedrichroda abzubestellen, haben Sie ja heute zurückgenommen.
Sie haben mit dieser Ankündigung für viel Unruhe, Unverständnis und Ablehnung gesorgt. Und ganz viele Anzuhörende haben sich dagegen gewehrt.
Ja, sie haben sich gewehrt und damit Erfolg gehabt. Und das ist gut.
Sie haben mit Ihren Ansagen eigentlich Ihre selbst formulierten Ziele konterkariert. Das Schienennetz wird das Grundangebot des ÖPNV darstellen. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, ist es jedoch notwendig, das System Schiene in einen entsprechenden Zustand zu versetzen. Hier gibt es große Defizite, die, wenn man so weiterarbeitet wie bisher, weder kurz- noch mittelfristig abgebaut werden können. Das bedeutet wiederum, dass hier eine wirkliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr weiter auf sich warten lässt. Der vorgelegte Plan
listet zwar Schwachpunkte auf, zeigt jedoch weder wann, noch wie man diese beseitigen will. Festlegungen zu Streckengeschwindigkeiten sind nur dann sinnvoll, wenn sie auch umgesetzt werden können. Auf fast allen Thüringer Strecken kann die angestrebte Reisegeschwindigkeit aufgrund von Mängeln in der Infrastruktur nicht erreicht werden. Statt diese Mängel zu beseitigen, wollten Sie - muss ich ja jetzt sagen -, Bedarfshalte wegfallen lassen, um die Reisezeit zu verkürzen.
Bei den Schildbürgern wären Sie mit solchen Vorschlägen sicher eine große Nummer, in einer nachhaltigen Verkehrspolitik jedoch sind Sie damit verkehrt. Reisegeschwindigkeit ist zwar eine wichtige Komponente für die Reisenden, aber erst das Gesamtpaket mit funktionierenden Anschlussbedingungen, kurzen Verbindungszeiten, attraktiven Fahrpreisen, gutem Service und verständliche Fahrpläne erhöhen die Attraktivität des SPNV. Bei der geringen Größe Thüringens ist es nicht das Wichtigste, dass ein Zug mit 120 km/h oder 90 km/h durch die Gegend braust
und man dadurch günstigstenfalls, Frau Tasch, wenige Minuten schneller von A nach B kommt. Was wirklich wichtig ist und von den Menschen gewollt wird, ist ein leicht verständliches, gut handhabbares und kostengünstiges Produkt.
Hier bleiben Sie mit Ihrem Plan in vagen Ankündigungen stecken, die weder sagen wie, noch wann erkannte und bekannte Defizite behoben werden können und sollen. Es nützt nichts, nur zu sagen, dass es Schwachstellen bei der Verknüpfung zwischen Bus und Bahn, zwischen MIV und Bahn, das sogenannte Park and Ride, zwischen Fahrrad und Bahn, das sogenannte Bike and Ride gibt. Es nützt auch nichts, diese Schwachpunkte zu kategorisieren in vordringlichen, dringlichen und sonstigen Bedarf, wenn zu dieser Kategorisierung nicht mindestens eine Zeitleiste mit genannt wird, zumindest als Willensbekundung, wann diese Schwachstellen beseitigt werden sollen, dann ist das Aufgeschriebene nichts wert. Unverbindliche Aussagen sind leider das Markenzeichen dieses Plans.
Ich will Ihnen einige Belege dafür nicht schuldig bleiben. Nehmen wir die Bedienungsstandards im SPNV. Sie verkünden Taktbeziehungen von 120 bzw. 60 Minuten. Bei einigen Relationen sollen kürzere Takte
möglich sein. Was heißt denn das? Steckt da tatsächlich etwas dahinter? Bei Vergleich mit der Entwicklung der Zugkilometerleistung kommt man zu dem Schluss, entweder ist das wieder eine inhaltsleere Ankündigung oder sie beabsichtigen Kürzungen an anderer, nicht genannter Stelle. Sie überlassen es der Phantasie des Lesers, zu welchem Ergebnis er kommt. Nehmen wir den Bereich Tarife. Der inzwischen geltende Tarifdschungel, zu dem ich bisher von der Landesregierung kein kritisches Wort gehört habe, wird von Jahr zu Jahr oder von Fahrplanwechsel zu Fahrplanwechsel undurchsichtiger. Wirklich lukrative Angebote, die es gab und teilweise auch noch gibt, können von den Kunden nur unter großen Mühen erkannt und genutzt werden. Von Jahr zu Jahr werden diese angepasst, das heißt, sie werden teurer und unlukrativer oder sie verschwinden ganz.
Auch im vorliegenden Plan kein Ansatz, wie man zugunsten der Bahnfahrer den Tarifdschungel lichten will. Was wir doch in diesem Plan finden, ist der unzweideutige Aufruf zu Fahrpreiserhöhungen. Im Text heißt es dazu, ich zitiere: „Gleichzeitig ist auf eine angemessene Tarifergiebigkeit zu achten, um den Zuschussbedarf für die öffentliche Hand möglichst gering zu halten.“ Hier haben Sie die Maske endgültig fallen lassen und sehr deutlich gemacht, welchen Wert der ÖPNV für Sie hat, wie Sie Daseinsvorsorge verstehen. Sie haben sich damit selbst entlarvt und anders lautende Ankündigungen in Sonntagsreden als pure Heuchelei erkennbar gemacht.
Im Bereich Service das gleiche Dilemma. Herr Mohring, beschäftigen Sie sich erst einmal damit! Sie quatschen hier bei jedem Thema mit und haben von nichts eine Ahnung.
Sind Sie schon einmal Zug gefahren? Ich glaube, Sie wissen gar nicht, wie das geht.
Im Bereich Service das gleiche Dilemma. Irgendein bekannter Mensch hat einmal Deutschland als Servicewüste bezeichnet. Er hatte nicht nur recht, für den Bereich Bahn und auch für den Thüringer SPNV trifft das besonders zu. Der Serviceabbau führt dazu, dass Reisende immer weniger Informationen erhalten, Ansprechpartner kaum vorhanden sind. Es geht sogar so weit, dass Reisende kriminalisiert werden durch die Regelung, dass in Zügen keine Fahrkarten mehr beim Personal - wenn überhaupt vor
handen - erworben werden können und diejenigen, die ohne gültigen Fahrausweis angetroffen werden, automatisch als Schwarzfahrer gelten und auch so behandelt werden.
Der Erwerb von Fahrausweisen wird für Reisende durch völlig unzureichende Schalterkapazitäten und kaum verständliche Automaten permanent erschwert. Diese gravierenden Mängel und Schwächen werden auf die Reisenden abgeladen, indem diese mit Ordnungsgeldern belegt und wie Kriminelle behandelt werden. Kein Wort von der Landesregierung darüber, wie man diesen Zustand heilen will. Vage Ausführungen wie: „Die Verkehrsunternehmen sollen das bestehende Tarifangebot weiterentwickeln.“ Was heißt denn das? Noch mehr Verwirrung, noch weniger Personal, welches beratend eingreifen kann? Ich vermute, dass Sie den Weg des Konzerns mitgehen wollen, der Weg heißt „Personalabbau im Service“. Wer Service will, soll zusätzlich bezahlen. Die bereits einmal angekündigte Servicepauschale von 2,50 € musste aufgrund des öffentlichen Drucks zurückgenommen werden. Ich habe im Übrigen nichts von der Landesregierung gehört, als Herr Mehdorn die Öffentlichkeit mit dieser Ankündigung verärgert hat. Nichts spricht gegen die iTicketing, Handy-Ticketing, im Gegenteil, dieses sind sinnvolle Ergänzungen, die vor allem bei jungen Menschen gut ankommen, aber der konventionelle Fahrkartenverkauf darf bei allen neuen Möglichkeiten nicht eingestellt werden. Die Gesellschaft wird immer älter und dem muss Rechnung getragen werden. Wir wollen alle Bevölkerungsschichten im ÖPNV haben, dies gilt auch für alle Altersgruppen. Keine und keiner darf aus Angst vor nicht beherrschbarer Technik vom Benutzen des ÖPNV ferngehalten werden.
Ich werde Ihnen ein weiteres Beispiel für die Unverbindlichkeit dieses Plans liefern. Im Gültigkeitszeitraum des vorgelegten Nahverkehrsplans werden die SPNV-Leistungen neu ausgeschrieben und neue Verträge abgeschlossen. Bei Ausschreibungen bleiben bekanntermaßen alle die Qualitätsmerkmale und Standards auf der Strecke, die vorher nicht klar benannt worden sind. In meiner Kleinen Anfrage in Drucksache 4/2466 habe ich nach Qualitätsstandards und Tarifstandards gefragt. Die Antwort in Drucksache 4/4343 lautete wie folgt, ich zitiere: „Qualitätsstandards sollen gemäß Nahverkehrsplan gelten.“ So weit, so gut. Im Nahverkehrsplan allerdings steht zu lesen, ich zitiere: „Die Verträge müssen unter anderem Aussagen zu Qualitätsparametern und Qualitätscontrolling enthalten.“ Was steht denn da nun? Gar nichts. Diese Landesregierung kann oder will keine Qualitätsstandards benennen. Was bedeutet das? Will sie bei den Ausschreibungen den
Preis zulasten der Fahrgäste drücken? Werden Sicherheits- und Servicestandards zugunsten niedriger Preise nach unten gefahren? Auch hier viel Raum für Spekulationen und Mutmaßungen. Bei der Frage, ob in Ausschreibungen darauf Wert gelegt werden soll, dass die zukünftigen Vertragspartner die bestehenden Tarife für die Beschäftigten garantieren sollen, folgende Antwort, ich zitiere: „Im Rahmen des Qualitätswettbewerbs ist der Freistaat Thüringen bestrebt, die jetzigen Tarifstandards beizubehalten.“ Das hört sich nicht schlecht an. „Soweit es möglich und sinnvoll ist, werden Sozialstandards im Rahmen der Verträge vereinbart.“ Diese Antwort der Landesregierung muss den Beschäftigten im SPNV als blanker Zynismus vorkommen. Wenn diese Landesregierung erst darüber nachdenken muss, ob Sozialstandards sinnvoll sind und sie Tariftreue nicht explizit festschreiben will, dann macht sie deutlich, dass sie Thüringen als Billiglohnland weiter etablieren will.
Zusammenfassend muss festgestellt werden, der vorliegende Entwurf kommt über Lippenbekenntnisse und unverbindliche Äußerungen nicht hinaus. Klare und verbindliche Festlegungen fehlen. Sie haben noch nicht mal ansatzweise erkannt, dass Sie mit diesem Nahverkehrsplan einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele Ihrer Bundeskanzlerin leisten könnten. Mit einem neuen Nahverkehrsplan könnte man neue Pflöcke in der Verkehrspolitik des Landes einschlagen.
Das kann man im Übrigen immer noch. Nur dann gehören unter anderem folgende Ziele in diesen Plan: Einführung eines Ein-Stunden-Grundtakts für das gesamte Netz, S-Bahn-ähnlicher Verkehr in kurzen Takten auf den Hauptachsen, Regio-S-Bahn, Reaktivierung abbestellter Strecken - auch da haben wir eine große Diskussion im Land, auch da bisher ablehnende Haltung dieser Landesregierung. Bei der Höllentalbahn scheint sich da allerdings etwas zu tun, man kommt ins Nachdenken in dieser Landesregierung. Das ist gut. Keine Auflassung von Zulassungsstellen, Sie haben es jetzt entschärft, auch das ist gut. Schaffung neuer ortsnaher Zugangsstellen, Thüringer ÖPNV aus einem Guss, das heißt integriertes ÖPNV-System, Vereinfachung des Tarifsystems, Definition von Qualitätsstandards, Anerkennung und Festschreibung von Tarifstandards, klare Definition von Servicestandards, eindeutige Festlegung zu Qualitäts- und Ausrüstungsstandards von Fahrzeugen, eindeutige Festlegung zur Qualität der Infrastruktur wie Ausbau und Instandhaltung, Förderung von Verkehrsverbünden über die Landesgrenzen hinaus, die frei sind von Diskriminierung jeglicher Fahrgastgruppierung. Der neue Nahverkehrsplan SPNV muss ein verkehrspolitisches Signal in Richtung Umwelt und Klimaschutz sein. Ein deut
liches Signal wäre u.a., wenn die Zugkilometerleistung, die in den vergangenen vier Jahren - ich habe es schon gesagt - um 400.000 Kilometer abgenommen hat, wieder deutlich erhöht werden würde. Unsere Unterstützung wäre Ihnen gewiss. Vielen Dank.
Herr Schugens, geben Sie mir recht, dass aus dem Topf Regionalisierungsmittel Mittel rausgenommen wurden und sie anderen Bereichen, die nicht dem SPNV zuzuordnen sind, zugeschlagen worden sind?
Darf ich noch einmal nachfragen?
Entschuldigung, Frau Präsidentin. Ich möchte eigentlich gar nicht nachfragen, ich möchte, dass Sie meine Frage beantworten, Herr Schugens. Ist das möglich? Ich hatte etwas anderes gefragt, als Sie geantwortet haben.
Herr Minister, können Sie mir erklären, wie das geht, dass 16 Schulpsychologen mehr als 20.000 Lehrer betreuen? Wie funktioniert denn das in der Praxis? Das erschließt sich mir irgendwie nicht. Das ist ja wohl ein Ungleichgewicht, was überhaupt nicht aufgehen kann.
Reaktivierung der Bahnstrecke Marxgrün-Blankenstein (Höllentalbahn)
Trotz zahlreicher Bemühungen ist es bisher nicht gelungen, die Bahnstrecke zwischen Marxgrün und Blankenstein zu reaktivieren. Scheiterten die Versuche von Bürgern, Bürgermeistern und Initiativen
erst am Widerstand der bayerischen Staatsregierung, kommt nun, da die bayerische Seite Zustimmung zur Reaktivierung signalisiert, ein Nein aus Erfurt von der Thüringer Landesregierung. Dieses Nein überrascht und löst nach meiner Kenntnis in der Region Unverständnis und Verärgerung hervor, da der Thüringer Abschnitt mit wenigen hundert Metern, der deutlich kleinere wäre. Angesichts dieser Ausgangssituation
frage ich die Landesregierung:
1. Welche Argumente hat die Landesregierung, sich gegen eine Wiederinbetriebnahme der stillgelegten Strecke auszusprechen?
2. Wie groß ist die Streckenlänge der Höllentalbahn, für die Thüringen zuständig wäre, und auf welche Höhe würden sich die Kosten für eine Reaktivierung der Höllentalbahn belaufen (bitte hierbei unterteilen in Gesamtkosten der Reaktivierung und Anteil Thü- ringens)?
3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Strecke hinsichtlich ihrer möglichen Bedeutung für den Tourismus (es handelt sich hier um eine der landschaft- lich schönsten Strecken Thüringens und Bayerns) und für die Nutzung zum Transport von Gütern?
4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viel Zeit für notwendige Aktivitäten, die vor einer Reaktivierung vorzunehmen sind, benötigt wird, bis der erste Zug rollen könnte, welche Aktivitäten wären das und wer wären im Prozess die beteiligten Behörden und Ämter?
Herr Minister, in Antwort 1 haben Sie sehr ausweichend geantwortet. Sie sagen, es gab keinen Antrag auf Wiederinbetriebnahme. Wie erklärt sich denn, wie in der Zeitung zu lesen war, das schroffe Nein des Ministerpräsidenten auf Nachfrage der Bayern, ob Thüringen gedenkt, diese Strecke wiederzubeleben? Da muss doch etwas dahinterstecken. Genau diese Argumente hätte ich gern gewusst, warum vom Ministerpräsidenten ein schroffes Nein kommt und nicht darauf verwiesen wird, dann stellt doch erst mal einen Antrag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als ich den Titel dieser Aktuellen Stunde erfuhr, gingen mir zwei Dinge durch den Kopf.
Erstens: Wie ist es möglich, dass ein solcher Antrag die Landtagsverwaltung passieren konnte, ohne eine Korrektur zu erfahren, denn im Titel ist eine eindeutige Wertung enthalten?
Zweitens: Was treibt die CDU-Fraktion dazu, ihre durch sie getragene Landesregierung mit einer vor Sarkasmus strotzenden Überschrift vorzuführen?
Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, ich kann nur hoffen, dass es Sarkasmus war und ich kann nur hoffen, dass wir nicht die Landesregierung dafür feiern wollen, wo es wahrlich nichts zu feiern gibt. Der Radwegebau ist seit Jahren völlig unterfinanziert, die Zahlen sprechen für sich. Das Verhältnis Länge der Straße zu Länge des Radweges gibt eine eindeutige Aussage darüber ab, welchen Stellenwert der Radverkehr für diese Thüringer Landes
regierung hat.
Liegt das Verhältnis Länge der Straße zu Länge des Radweges dort, wo der Bund Baulastträger ist, wenigstens noch im niedrigen zweistelligen Bereich, nämlich bei 12,3 Prozent - und das ist schon wenig genug -, aber schaut man sich das Verhältnis an, wo das Land in Verantwortung ist, dann spricht es eine deutliche Sprache. Bei ganzen 3 Prozent liegt hier der Anteil. Bereinigt wäre der Wert wahrscheinlich noch schlechter, da Sie seit Jahren die Umstufung von Straßen mit Hochdruck betreiben. Nichts zu feiern gibt es auch angesichts der Tatsache, dass sich die Anzahl der Fahrradunfälle auf hohem Niveau stabilisiert hat, dass wir jährlich ca. 15 Tote, um die 400 Schwerverletzte, um die 1.000 Leichtverletzte, die durch Fahrradunfälle zu Schaden gekommen sind, zu beklagen haben. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Unfallfolgen ist auch dem unbefriedigenden Zustand des Radwegenetzes geschuldet.
Die Landesregierung setzt zudem überproportional auf den touristischen Radverkehr. Der Tourismus ist ohne Frage ein wichtiger Wirtschaftszweig in Thüringen. Leider werden die Chancen, die Thüringen mit seinen Kultur- und Naturschätzen hat, völlig unzureichend genutzt. Der touristische Radverkehr hat immer mehr an Bedeutung gewonnen - auch das ist richtig. Aber es ist völlig falsch, allein den touristischen Radwegebau voranzubringen und dabei die Bedürfnisse der Thüringerinnen und Thüringer so drastisch hinten anzustellen und dem Alltagsradverkehr so wenig Aufmerksamkeit zu widmen.
Sie untermauern und zementieren diesen Eindruck mit Ihrer Prioritätensetzung. Die Ausreichung von Fördermitteln machen Sie davon abhängig, ob und wo sich eine geplante Baumaßnahme in Ihrer Liste wiederfindet. So kann eine flächendeckende Erschließung nicht funktionieren. Der Ausbau von Radfernstrecken steht in der Prioritätenliste ganz oben. Ihre eigenen Zahlen sagen Ihnen jedoch, es sind weniger als 10 Prozent, die im Radfernverkehr unterwegs sind. Die großen Zuwachsraten liegen im Alltagsradverkehr. Die Gründe dafür sind sehr vielschichtig. Für den Klima- und Umweltschutz kann man diese Entwicklung nur begrüßen und sollte sie durch entsprechendes politisches Handeln stärken.
Statt die Landesregierung zu loben, gilt es, die vorhandenen Defizite eindeutig zu benennen. Es gibt
Defizite bei der Verknüpfung mit anderen Verkehrsarten. Das Modell „Bike and Ride“ ist völlig unterentwickelt. Die kostenlose Fahrradmitnahme im SPNV ist zwar lobenswert, leider ist das rollende Material im SPNV nicht ausreichend darauf ausgerichtet. Dieselbe Problematik stellt sich bei der Verknüpfung Bus und Bike. Auch hier nützen Lippenbekenntnisse wenig, denn die technische Umsetzung kann nicht umfänglich erfolgen. Die Einrichtung verkehrsberuhigter Zonen, die ein relatives gefahrloses Miteinander von Fahrrad und motorisiertem Verkehr ermöglicht, wird nur unzureichend verfolgt. Mit dem Bau von Umgehungsstraßen, die entstehen, um die Lebensqualität durch Verminderung des motorisierten Verkehrs zu erhöhen, gehen leider keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen innerorts einher, obwohl dadurch die zusätzliche Einrichtung von gesonderten Fahrradwegen entfallen könnte.
Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, eine lange Liste ungelöster Probleme, über die Sie aber leider nicht sprechen wollen, denn ansonsten wäre ein Antrag und nicht eine Aktuelle Stunde das richtige Instrument gewesen. Es gibt bei der Problematik wahrlich nichts zu feiern. Da Sie das aber sicher auch wissen, war diese aktuelle Possenstunde mehr als entbehrlich. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir lehnen die Empfehlung des Ausschusses ab. Wir stimmen dem Antrag, so wie die SPD ihn eingereicht hat, zu. Mehr gibt es im Grunde nicht zu sagen. Ich verkneife mir trotzdem einen Satz nicht. Mir ist nach wie vor nicht klar, warum die CDU diesen Antrag an den Ausschuss mit überwiesen hat, auf keinen Fall deshalb, weil sie da irgendwie ergebnisoffen diskutieren wollte oder irgendwas Inhaltliches besprechen wollte. Es war Schaufenster, was Sie hier veranstaltet haben. Ich spare mir, Ihnen hier jetzt noch mal zu erklären, warum es notwendig gewesen wäre, hier Änderungen vorzunehmen. Sie basteln sich Ihre Welt, wie Sie sie haben wollen, mit der Wirklichkeit hat das nichts zu tun und genauso agieren Sie. Deswegen gibt es da nichts weiter dazu zu sagen. Vielen Dank.
Kleinschwabhausen - Lkw-Verkehr erzeugt bauliche Schäden und gefährdet die Sicherheit
Angesichts dieser Sachverhalte frage ich die Landesregierung:
1. Wie schätzt die Landesregierung die Situation in Kleinschwabhausen ein und welche Schlussfolgerungen in Bezug auf Handlungsbedarf und Handlungstempo leitet sie davon ab?
2. Wie sehen die zeitlichen Abläufe bezüglich der Fertigstellung der Ortsumgehung aus (bitte benen- nen, wer, was und in welcher Zeit umzusetzen hat, um die Maßnahme abzuschließen)?
3. Welche Maßnahmen können aus Sicht der Landesregierung getroffen werden, die bis zur Inbetriebnahme der Ortsumgehung dafür sorgen, dass der Ort entlastet wird, und die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit führen?
4. Wird sich die Landesregierung für die Umsetzung der in Frage 3 genannten Maßnahmen einsetzen, wenn ja, wann und wie, und wenn nein, bitte dieses begründen?
Herr Staatssekretär, Sie sagten, es wird eine erneute Prüfung vorgenommen. Wann wird diese Prüfung vorgenommen, wann wird sie abgeschlossen? Gibt es da schon einen genauen Terminplan?
Einsatz von Ventilwächtern - Legitime Maßnahme zum Eintreiben von Gebührenschulden oder Sachbeschädigung oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?
Die Stadt Bad Langensalza versucht mithilfe eines Ventilwächters, Gebühren- oder Steuerschulden einzutreiben. Dieses Gerät wird auf die Ventile der Autoreifen montiert. Beim losfahren zieht das Gerät die Ventile aus den Reifen und die Luft entweicht.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz dieser Ventilwächter und was sind die rechtlichen Grundlagen für deren Einsatz?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtslage, wenn es infolge des Einsatzes dieses Gerätes zu einem Unfall mit Personen- bzw. Sachschäden kommt?
3. Wie beurteilt die Landesregierung die Rechtslage, wenn es infolge des Einsatzes dieses Gerätes zu Schäden am Fahrzeug des Betroffenen kommt?
4. Stellt der Einsatz von Ventilwächtern aus Sicht der Landesregierung nicht einen unzulässigen, weil gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, der die Verkehrssicherheit massiv gefährdet, und wie begründet die Landesregierung ihre Bewertung?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, leider ist der Verkehrsminister nicht anwesend. Wo ist er denn? Herr Minister, wie konnte ich Sie übersehen?
Schön, dass Sie da sind. Herr Minister, Sie haben gestern bei einer anderen Gelegenheit gesagt, Sicherheit im Flugverkehr, da gibt es für Sie keine Kompromisse. Wie schön und wie richtig. Leider ist das wie so häufig bei Ihnen: Wort und Tat klaffen deutlich auseinander.
Nein, das ist keine Verleumdung. Ich will Ihnen das einmal sagen, was wir in Thüringen haben, eine Flugaufsicht, die nicht disziplinarisch dem Land unterstellt ist, ist ein Novum in Deutschland. Eine Flugaufsicht, die der Flughafen Erfurt GmbH unterstellt ist, kann nicht das ausfüllen, wozu sie da ist, Aufsicht zu führen. Sie ist in Zwänge eingebunden und das genau darf eine Flugaufsicht nicht sein. Unabhängigkeit in der Luftaufsicht, das ist das, was wir brauchen, Herr Minister, keine Abhängigkeit von Geschäftsführung oder Unternehmen. Das genau haben wir in Thüringen und das ist ein Novum.
Da können Sie sagen, was Sie wollen, das Land ist Luftfahrtbehörde, Herr Minister, und sollte deshalb nicht nur fachlich zuständig sein, sondern auch disziplinarisch. Das ist schnellstens zu regeln. Diese Mitarbeiter, die am Flughafen tätig sind, sollten Angestellte des Landes sein, aber genau da haben Sie nämlich das Problem. Sie müssen Personal abbauen in den Landesbehörden und deswegen tun Sie sich so schwer, eigentlich das zu machen, was überall gang und gäbe und dringend erforderlich ist. Ich will Ihnen einmal deutlich sagen, der Flughafenskandal, so wie wir ihn jetzt haben, wäre wahrscheinlich so nicht zustande gekommen, wenn diese Mitarbeiter unabhängig gewesen wären, wenn sie Ihrem Haus hätten mitteilen können, was da oben für Sauereien gelaufen sind; durften sie aber nicht, denn sie sind bedroht worden, dass sie ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Prozesse und der Untersuchungsausschuss haben das sehr deutlich gemacht, dass dem so ist. Also, Sie sind gefordert, Sie sind der zuständige Verkehrsminister,
Sie sind fachlich zuständig als Luftfahrtbehörde und Sie sollten diesen Missstand endlich beenden und diese Mitarbeiter Ihrem Hause zuordnen und Angestellte des Landes werden lassen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Trautvetter, die Ankündigung, dass Sie eine Regierungserklärung geben müssen, hat bei mir so etwas wie Mitleid ausgelöst. Ich habe gedacht, was soll der arme Kerl denn da eigentlich reden.
Erst zimmert man ihm ein Ministerium, für das er nicht der geeignete Minister ist - dieses Los teilen Sie aber mit einigen Ihrer Kollegen -, dann verlangt man ernsthaft von Ihnen, einen Tätigkeitsnachweis zu liefern, der auch noch zukunftsorientiert sein soll. Werden hier etwa Weichen gestellt, um dieses Haus neu zu besetzen oder es ganz einzusparen?
Viel Positives konnte man nicht erwarten.
Bei allen Prestigeprojekten gibt es massive Probleme, etwa die neuen modernen Autobahnen mit ihren hochmodernen Bauwerken, die Tunnel sind nicht für Gefahrguttransporte tauglich und an anderen Stellen fegt es die Lkw bei Wind von der Straße - tolle moderne Bauten.
Oder die ICE-Trasse - die Fertigstellung verschiebt sich immer weiter, ein Ende ist nicht in Sicht. Oder der Flughafen Erfurt - skandalgebeutelt und dramatische Einbrüche bei den Passagierzahlen. Fast alles im Bereich Verkehr in Thüringen passiert aus Bundesmitteln und wird damit finanziert. Thüringen setzt keine eigenen Akzente. Was also will er uns eigentlich sagen? Er wusste es wohl auch nicht so genau, denn erst mal versuchte er, uns mit Geoinformationsdaten und ein bisschen Katasterverwaltung einzulullen, um dann ganz hilflos zu versuchen, seine verfehlte Politik mit seinen kleinen Erfolgen als zukunftsfähig und nachhaltig zu verkaufen.
Lieber Herr Minister Trautvetter, ich hoffe für Sie ganz persönlich, dass Sie bald davon befreit sein mögen, Verkehrspolitik für Thüringen machen zu müssen.
Nun zu den Details: Bei der automatisierten Liegenschaftskarte sollen Geobasisdaten bis 2009 flächendeckend eingetragen werden. Diese Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltung stellen die Grundlage für fast alle Geoinformationen und die daraus resultierenden Anwendungen dar. Richtig ist festgestellt worden, dass es dabei eine große Anzahl weiterer Anwendungsbereiche gibt. Auch wir sind uns der Bedeutung der Geoinformationen und Geobasisdaten bewusst. Wenn die Landesregierung feststellt, dass sie entsprechend gehandelt hat, so ist dies technisch richtig. Die Ausführung erfolgt aber teils offen, teils versteckt auf dem Rücken der Beschäftigten und der Steuerzahler. Meine Fraktion hätte sich an dieser Stelle, Herr Minister, auch einige Ausführungen zu dem nur am Rande erwähnten Gesetz zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens vom 22. März 2005 gewünscht. Ist dies doch die Grundlage für die Schaffung des einheitlichen Landesamts für Vermessung und Geoinformation. Deswegen einige Ausführungen zur Unterbringung der Katasterbereiche in landeseigenen Liegenschaften.
Die zum Jahr 2007 angestrebte Unterbringung an acht Standorten ist nach dem durch die Mehrheitsfraktion beschlossenen Landeshaushalt auch im Jahr 2009 noch nicht erreicht. Dazu die Zahlen aus dem Haushalt: 2007 - 14 landeseigene Liegenschaften plus 22 angemietete bzw. gepachtete; 2008 - 10 landeseigene Liegenschaften, 17 angemietete bzw. gepachtete; 2009 - 7 landeseigene Liegenschaften plus 11 angemietete bzw. gepachtete. Um dies in Euro für alle Anwesenden auszudrücken: Das
Landesamt für Vermessung und Geoinformation hatte im Jahr 2006 einen Zuschussbedarf von 35,9 Mio. €, 2007 von 35 Mio. €. Im Landeshaushalt stehen für das Jahr 2008 40,7 Mio. € und für 2009 40,8 Mio. € zu Buche. In den Schlussfolgerungen aus dem Jahr 2006 teilte dazu die Landesregierung in einem Erfahrungsbericht zur Anwendung des Thüringer Gesetzes zur Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens mit: „Insgesamt ist festzustellen, dass durch das Neuorganisationsgesetz ein erster wesentlicher Schritt zu einer zukunftsorientierten Neuausrichtung der Kataster- und Vermessungsverwaltung erfolgt ist.“ An dieser Stelle kann man maximal von einem Schrittchen sprechen. Keines der angestrebten Ziele ist erreicht worden. Unsere Einschätzung, dass der Kostenanstieg bis 2009 erheblich sein wird, hat sich mehr als bestätigt. Die nicht eingetretenen Sparerwartungen der Landesregierung, die unter anderem auf den Einsparungen bei den Personalkosten fußten, sind eine weitere Fehleinschätzung. Eine sozialverträgliche Entlassung der Beschäftigten gibt es nicht. Auch dazu einige Zahlen: Hatten wir 2006 967 Beschäftigte, so haben wir 2007 962, 2008 946 und 2009 sollen es auch 946 sein. Wo ist bitte da die Einsparung?
Abschließend ist zu diesem Punkt festzustellen: Es zeigt sich, dass die Verabschiedung von Gesetzen losgelöst aus der Gesamtsituation des Landes nicht von umfassendem Erfolg gekrönt ist. Nur die Einbettung in eine umfassende Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform schafft dazu notwendige Voraussetzungen.
Meine Damen und Herren, auf 60 Seiten verteilt erteilt der Minister Auskunft über Erfolge seiner Verkehrspolitik und verbreitet den Eindruck, wenn man diesen Kurs beibehält, wäre das nachhaltig und zukunftssicher. Mängel und Fehler der Vergangenheit werden nicht analysiert, sie werden noch nicht einmal erkannt. Die Nennung der Fehlleistungen wäre deutlich länger als die nun vorgelegte Erfolgsstory. Um es klar zu sagen: Es gab durchaus auch Erfolge und die Infrastruktur des Landes hat sich punktuell und projektbezogen schon stark verbessert. Leider geht diese Regierungserklärung wie auch die bisherige Verkehrspolitik von einer völlig falschen Grundannahme aus. Mobilität und Verkehr werden nicht getrennt, sondern Mobilität wird mit freier Fahrt gleichgesetzt; genau das ist falsch und deshalb ist Ihre Verkehrspolitik falsch.
Mobilität ist Bewegung, Verkehr ist Umsetzung in Bewegung. Ziel einer nachhaltigen Verkehrspolitik muss deshalb bedürfnisgerechte Mobilität für alle
mit weniger Verkehr sein. Wenn wir von Nachhaltigkeit im Verkehr reden, dann meinen wir, die Mobilitätsbedürfnisse aller Menschen heute zu decken, aber mit weniger Risiken, Abgasen, Flächen, Lärm, Ungerechtigkeiten und weniger CO2. Nimmt man diese Komponenten als Maßstab für eine nachhaltige Verkehrspolitik, dann kommt man sehr schnell zu dem Ergebnis: Die Politik dieser Landesregierung ist alles andere, nur nicht nachhaltig.
Ich werde Ihnen dies in der nachfolgenden Bewertung Ihrer Erklärung nachweisen.
Mit dem Landesverkehrsprogramm 2007 wollen Sie die Rahmenbedingungen abgesteckt haben für die Entwicklung von Infrastruktur und Angeboten im Bereich Verkehr. Ein Programm, das überwiegend aus Situationsbeschreibungen besteht, ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.