Protokoll der Sitzung vom 15.09.2005

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie sehr herzlich willkommen zu unserer heutigen 21. Plenarsitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße heute ganz besonders herzlich unsere Gäste auf der Zuschauertribüne. Ich begrüße das dienstälteste ständige berufsrichterliche Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Herrn Harald Graef. Ich begrüße weiterhin ganz herzlich die weiteren anwesenden Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und die anwesenden Kandidaten und Kandidatinnen für die heutigen Wahlen. Ich begrüße ebenso herzlich die Vertreter und Vertreterinnen der Medien und unsere Gästezuhörer.

Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Rose. Die Rednerliste führt die Abgeordnete Ehrlich-Strathausen.

Mir liegen für die heutige Sitzung folgende Entschuldigungen vor: Herr Abgeordneter Fiedler und Herr Abgeordneter Ohl. Herr Ministerpräsident Althaus hat sich ab 12.00 Uhr entschuldigt.

Ich möchte Ihnen folgende allgemeine Hinweise zu Beginn der heutigen Sitzung geben: Die Fraktion der PDS hat mit Schreiben vom 8. September dieses Jahres gemäß § 8 Abs. 2 Geschäftsordnung mitgeteilt, dass sie sich mit Wirkung vom 7. September 2005 umbenannt hat. Sie trägt jetzt den Namen „Die Linkspartei.PDS-Fraktion im Thüringer Landtag“. Die Unterrichtung dazu liegt Ihnen in Drucksache 4/1210 vor.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wie bereits in der Einladung mitgeteilt, ist der Ältestenrat übereingekommen, in der heutigen Plenarsitzung keine Mittagspause durchzuführen und die Sitzung gegen 16.00 Uhr zu beenden.

Weiterhin hat die Fraktion der CDU informiert, dass Herr Stephan Witthöft heute in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr Filmaufnahmen für die Fraktion der CDU macht.

Der Thüringer Initiativkreis „Das Erdgasfahrzeug“ hat uns heute zu einem parlamentarischen Abend eingeladen, der ab 20.00 Uhr stattfindet.

Ich möchte Sie alle auf die Ausstellung aufmerksam machen, die wir gestern Abend eröffnet haben. Es ist eine Ausstellung von Volkmar Kühn und Jost Heyder, Gemälde und Plastiken, die in den Ausstel

lungsräumen des Landtags aufgestellt sind. Ich empfehle Ihnen diese Ausstellung sehr, denn sie präsentiert zwei bekannte Thüringer Künstler.

Ich möchte Ihnen weiter folgende Hinweise zur Tagesordnung geben.

Zu TOP 1: Der angekündigte gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen liegt Ihnen in der Drucksache 4/1214 vor. Der Ältestenrat hat sich für die Einbringung der Wahlvorschläge zur „Wahl des Präsidenten und der weiteren Mitglieder des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und ihrer Stellvertreter“ auf Fristverkürzung geeinigt. Von der Einhaltung der Regelung, wonach Wahlvorschläge spätestens 48 Stunden vor Beginn der Plenarsitzung einzureichen sind, soll abgewichen werden. Ich gehe davon aus, dass dem nicht widersprochen wird.

Da kein Einspruch erhoben worden ist, möchte ich Sie nur darauf aufmerksam machen, dass wir dann die Wahl entsprechend durchführen.

Zu TOP 2 - Zustimmung des Landtags zur Ernennung eines weiteren Mitglieds des Landesrechnungshofs - Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/1148 - wurde Ihnen eine Neufassung verteilt.

Zu TOP 3 - Thüringer Verwaltungskostengesetz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/912 - wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/1221 verteilt, der Ihnen vorliegt.

Zu TOP 19 - Fragestunde - kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: - Drucksachen 4/1201, 4/1206, 4/1211 -.

Der Abgeordnete Mohring hat seine Mündliche Anfrage in Drucksache 4/1142 zurückgezogen.

Die Landesregierung hat angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 11, 12, 13, 14 b, 15 b und 16 b von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Abgeordneter Stauch.

Frau Präsidentin, wir bitten wegen des Sachzusammenhangs die Tagesordnungspunkte 11 und 13 gemeinsam zu beraten und im Übrigen bitten wir den Tagesordnungspunkt 2 von der heutigen Tagesordnung abzusetzen.

Ich lasse über die Anträge abstimmen. Die Fraktion der CDU hat beantragt, die Tagesordnungspunkte 11 „Auswirkungen einer möglichen Mehrwertsteuererhöhung auf den Freistaat Thüringen und seine Bürger“, Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1057 -, und 13 „Auswirkungen der Senkung von Lohnnebenkosten auf die wirtschaftliche Entwicklung des Freistaats Thüringen“, Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/1081, gemeinsam zu beraten. Wer stimmt dem zu, dass wir das gemeinsam beraten, den bitte ich um das Handzeichen. Wer stimmt gegen die gemeinsame Beratung, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind 4 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Danke. Damit werden die beiden Anträge gemeinsam beraten.

Ich lasse abstimmen über den weiteren Antrag der Fraktion der CDU, den Tagesordnungspunkt 2 heute nicht zu behandeln. Wer ist dafür, diesen Tagesordnungspunkt heute nicht zu behandeln, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? 7 Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? Damit wird der Tagesordnungspunkt 2 abgesetzt.

Wir werden jetzt in der veränderten Form in die Tagesordnung eintreten. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf

Wahl des Präsidenten und weiterer Mitglieder des Thü- ringer Verfassungsgerichts- hofs und ihrer Stellvertreter Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, Die Linkspartei.PDS und SPD - Drucksache 4/1214 -

Ich möchte Ihnen dazu folgende Hinweise geben: Gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes werden der Präsident und die weiteren Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs vom Landtag einzeln, in geheimer Wahl und ohne Aussprache auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags, also 59 Stimmen, auf sich vereinigt. Von den neun Mitgliedern und neun stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sind je acht neu zu wählen.

Der Präsident und zwei weitere Mitglieder werden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes aus dem Kreis der Berufsrichter gewählt. Drei weitere Mitglieder müssen nach § 2 Abs. 1 Satz 3 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes die Befähigung zum Richteramt ha

ben. Für die drei weiteren Mitglieder sind im Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz keine gesonderten Voraussetzungen genannt. Nach § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes wird für jedes Mitglied ein eigener Stellvertreter gewählt.

Der gemeinsame Wahlvorschlag der Fraktionen liegt Ihnen in der Drucksache 4/1214 vor.

Ich berufe für diese Wahl als Wahlhelfer die Abgeordneten Berninger, Carius und Künast.

Zum Wahlablauf möchte ich Ihnen Folgendes bekannt geben: Für jedes zu wählende Mitglied des Verfassungsgerichtshofs und dessen Stellvertreter liegt ein gesonderter, farblich unterschiedlich gestalteter Wahlschein vor. Da wir in einem Fall nur ein Mitglied und in einem anderen Fall nur ein stellvertretendes Mitglied wählen, haben wir insgesamt neun Wahlscheine - ich habe sie hier mal mit farblicher Gestaltung vorn hingelegt.

Auf den einzelnen Wahlscheinen befindet sich also die Möglichkeit, für das jeweilige Mitglied und dessen Stellvertreter jeweils mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen. In einem Fall wird, wie gesagt, nur ein Mitglied und in einem anderen Fall nur ein stellvertretendes Mitglied mit Ja, Nein oder Enthaltung gewählt.

Wir werden in vier Wahlgängen wählen. Im ersten Wahlgang wählen wir den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und seinen berufsrichterlichen Stellvertreter.

In einem zweiten Wahlgang wählen wir die zwei weiteren berufsrichterlichen Mitglieder und ihre Stellvertreter. Ich weise darauf hin, dass für jedes Mitglied und seinen Stellvertreter ein eigener Stimmzettel ausgefertigt ist. Sie erhalten also für diesen Wahlgang zwei Stimmzettel.

Im dritten Wahlgang wählen wir dann die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs mit Befähigung zum Richteramt und ihre Stellvertreter. Sie erhalten drei Stimmzettel.

Im vierten und letzten Wahlgang kommen wir dann zur Wahl der Gruppe der weiteren Mitglieder und ihrer Stellvertreter. Sie erhalten drei Stimmzettel.

Nach jedem Wahlgang erfolgt die Auszählung der Stimmen und die Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ich betone nochmals, gewählt ist, wer die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Landtags auf sich vereinigt, also 59 Stimmen.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle den Stimmzettel vorstellen: Bei sieben Stimmzetteln ist im oberen Teil

der Kandidat als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs benannt, im unteren Teil der Kandidat für seinen Stellvertreter. Es ist also jeweils zweimal mit Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen.

Auf zwei Stimmzetteln haben wir nur einen Kandidaten als Mitglied bzw. Stellvertreter aufgeführt. Das ergibt sich daraus, dass die Amtszeiten jeweils eines Mitglieds bzw. eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs erst im Jahre 2008 auslaufen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen nun zum ersten Wahlgang, der Wahl des Präsidenten und seines berufsrichterlichen Stellvertreters.

Vorgeschlagen ist als Präsident Harald Graef und als dessen berufsrichterlicher Stellvertreter Peter Franz Granderath.

Ich bitte die Wahlhelfer, den Wahlgang vorzunehmen. Ich eröffne den ersten Wahlgang und bitte die Schriftführer, die Namen zu verlesen.

Althaus, Dieter; Bärwolff, Matthias; Bausewein, Andreas; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Berninger, Sabine; Blechschmidt, André; Buse, Werner; Carius, Christian; Diezel, Birgit; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Emde, Volker; Enders, Petra; Fiedler, Wolfgang; Dr. Fuchs, Ruth; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Prof. Dr. Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Gumprecht, Christian; Günther, Gerhard; Dr. Hahnemann, Roland; Hauboldt, Ralf; Hausold, Dieter; Hennig, Susanne; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Holbe, Gudrun; Huster, Mike; Jaschke, Siegfried; Jung, Margit; Dr. Kaschuba, Karin; Dr. Klaubert, Birgit; Köckert, Christian; Kölbel, Eckehard; Dr. Krapp, Michael; Dr. Krause, Peter; Krauße, Horst; Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus und Ehrlich-Strathausen, Antje.

Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemke, Benno; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Matschie, Christoph; Mohring, Mike; Naumann, Kersten; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Dr. Werner Pidde; Pilger, Walter; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Reimann, Michaele; Reinholz, Jürgen; Dr.Scheringer-Wright, Johanna; Prof. Dr. Schipanski, Fritz Schröter; Dr. Hartmut Schubert; Gottfried Schugens; Jörg Schwäblein; Heidrun Sedlacik; Reyk Seela; Diana Skibbe; Dr. Volker Sklenar; Harald Stauch; Carola Stauche; Christina Tasch; Heike Taubert; Tamara Thierbach;

Andreas Trautvetter; Marion Walsmann; Wolfgang Wehner; Siegfried Wetzel; Katja Wolf; Henry Worm; Dr. Klaus Zeh; Christine Zitzmann; Wieland Rose.

Ich frage die Abgeordneten: Hatten Sie alle die Möglichkeit, Ihre Stimme abzugeben? Es kommt keine gegenteilige Meldung, dann beende ich diesen ersten Wahlgang.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich gebe Ihnen das Ergebnis des ersten Wahlgangs bekannt: Es sind 86 abgegebene Stimmzettel, gültige Stimmzettel 86. Für den Präsidenten sind abgegeben 71 Jastimmen, 7 Neinstimmen, 8 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags erreicht.

Für den berufsrichterlichen Stellvertreter Herrn Peter Franz Granderath sind 72 Jastimmen, 4 Neinstimmen, 9 Enthaltungen abgegeben worden. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht worden und auch er ist gewählt.

Ich möchte den beiden Gewählten recht herzlich gratulieren.

(Beifall im Hause)

Wir kommen damit zum zweiten Wahlgang, der Wahl der berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und ihrer Stellvertreter. Vorgeschlagen ist als berufsrichterliches Mitglied Dr. Hartmut Schwan und als dessen berufsrichterlicher Stellvertreter Elmar Schuler. Außerdem erfolgt in diesem Wahlgang die Wahl des berufsrichterlichen Mitglieds Dr. Bertram Zwanziger und als dessen berufsrichterliche Stellvertreterin Frau Martina Hornstein.