Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße Sie wiederum hier im Plenarsaal recht herzlich. Nach unserer Gedenkstunde heute Vormittag für die Opfer des Nationalsozialismus setzen wir jetzt die Plenarsitzung fort. Dazu begrüße ich unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen die Abgeordnete Walsmann und die Rednerliste führt die Abgeordnete Wolf.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Minister Reinholz, Minister Schliemann, die Abgeordnete Enders, der Abgeordnete Fiedler, Abgeordneter Hauboldt, Abgeordneter Hausold, Abgeordnete Dr. Klaubert, Abgeordneter Nothnagel und der Abgeordnete Ohl.
Wir wünschen Ihnen alles Gute, Gesundheit, Freude, Glück und mit uns allen hier eine gute Zusammenarbeit im Kreise der Abgeordneten.
Ich möchte Ihnen zur Tagesordnung folgenden Hinweis geben: Die Landesregierung hat angekündigt, außer zu den bereits benannten Tagesordnungspunkten 12, 14 und 15 auch zu dem neuen Tagesordnungspunkt 17a) von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
Einrichtung eines Landes- waffenregisters Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/1567 -
Wünscht die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zur Begründung? Das wird nicht gewünscht. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Hahnemann, Die Linkspartei.PDS.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bevor ich auf die inhaltliche Seite unseres Antrags eingehe, möchte ich auf formale Bedenken eingehen, die uns auch im Vorfeld bereits begegnet sind. Wieso schlagen wir eine Regelung für den Landtag zur Ergänzung des Vollzugs des Waffenrechts vor, obwohl das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist und der Landtag vielleicht gar keine Befassungskompetenz hat? Das Waffenrecht gehört zum Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung, das heißt, der Landtag kann Aspekte aus dem waffenrechtlichen Bereich regeln, soweit sich im Bundesrecht noch keine Rechtsnormen finden. Die dann verabschiedeten Normen dürfen aber nicht im Widerspruch zu schon existierenden Regelungen stehen.
Mit unserer Bitte an den Innenminister, das Thema auch zum Gegenstand der Beratungen in der Innenministerkonferenz zu machen, möchten wir zugleich klarstellen, dass der Regelungsbedarf nicht allein auf der Ebene des Landes besteht, sondern unser Antrag sollte als ein erster Impuls dazu verstanden werden, dass auf Bundesebene entsprechende Rechtsregelungen getroffen werden.
Warum, meine Damen und Herren, ein zentrales Waffenregister in Thüringen? Ein zentrales Waffenregister würde nach unserem Vorschlag den gegenwärtigen privaten Waffenbesitz in Thüringen erfassen und diesen Datenbestand laufend aktualisieren. Bisher liegen die Informationen zu Inhabern einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins und den dort eingetragenen Waffen bei der das Waffengesetz vollziehenden Ordnungsbehörde. Die Erfassung der Daten ist trotz erfreulicher Schritte zur Vereinheitlichung und Elektronisierung noch immer unterschiedlich und nicht immer werden die Daten in elektronischer Form tagesaktuell bereitgehalten. Die zentrale Erfassung des legalen Besitzes von Waffen und Munition in privaten Händen aber ist Grundvoraussetzung einer wirksamen Kontrolle der Verbreitung von Schusswaffen. Dabei ist die stete Aktualisierung des Waffenregisters von großer Bedeutung, ebenso wie die strikte Achtung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Der Zugriff ist begrenzt auf die das Waffenrecht vollziehenden Behörden und die Polizei in bestimmten streng definierten Einsatzsituationen.
Welches sind die Ziele unseres Antrags? Da wäre zunächst die Bekämpfung des Waffenerwerbs durch Unbefugte. Der Kauf von Waffen, für die kein Bedürfnis nachgewiesen wird, wird schnell durch die zuständige Behörde, bei der ein Waffenkäufer und seine Angaben gespeichert sind, bemerkt. Zudem würde jede ausbleibende Anmeldung von käuflich
erworbenen Waffen binnen kürzester Frist den Behörden auffallen. Ein Beispiel für einen derartigen Vorgang ist vielen hier sicher noch in Erinnerung. Auch Robert Steinhäuser hatte den Kauf zweier Waffen nicht angezeigt und auf diese Unterlassung erfolgte durch die Ordnungsbehörde keine Reaktion.
Hinzu käme eine Erleichterung bei der Eigensicherung für Beamte im polizeilichen Einsatz. Polizeibeamte könnten unter streng definierten Bedingungen zu jedem Zeitpunkt Informationen aus dem Register abrufen. Das ist dann sinnvoll, wenn sie zu einem Tatort gerufen werden, zum Beispiel zu einer Schlägerei oder zu einem Vorkommnis häuslicher Gewalt, und sie sich dann vorab über die mögliche Gefährdung durch dort vorhandene private Schusswaffen informieren können. Nicht zuletzt wäre dann auch eine Erleichterung der Identifikation und Herkunftsermittlung von Waffen durch die Polizei oder andere Behörden möglich. Die Herkunft von Schusswaffen, die aus Diebstählen bei Waffenbesitzern stammen, kann schnell geklärt werden. Auch sonstige aufgefundene Waffen können dann schneller ihren Besitzern zugeordnet werden.
Der Aufwand für das alles dürfte gering sein. Schließlich handelt es sich nicht um harmlose Geräte, sondern um Gegenstände mit einem erheblichen Droh-, Verletzungs- und Tötungspotenzial. Dieser Aufwand ist zumutbar und bringt den positiven Nebeneffekt einer vereinheitlichten und tagesaktuellen Erfassung der Daten bei den zuständigen Behörden. Ständig abrufbare Daten zu allen im Freistaat registrierten Waffen schärfen das Bewusstsein für das vorhandene Waffenpotenzial bei den Behörden, aber auch in der Bevölkerung. Ich möchte daran erinnern, wie schwierig es heute ist, genaue Angaben zu allen in Thüringen vorhandenen legalen Waffen zu erhalten.
Eine landesweite Erfassung des legalen Waffenpotenzials und die Erhöhung des polizeilichen Eigenschutzes machen eine zweite Komponente des Vorschlags deutlich, der über das Waffenrecht hinausgeht. Ein zentrales Waffenregister dient der präventiven Sicherheit. Es befördert eine gesellschaftliche Auseinandersetzung um die Frage nach der sinnvollen Nutzung von Waffen und schließt eine Sicherheitslücke in Einsätzen der Polizei.
Meine Damen und Herren, im Vorfeld der heutigen Beratung haben wir uns intensiv mit den Bedenken von Sport- und Freizeitschützen auseinander gesetzt. Oberflächlich betrachtet kommt der Eindruck auf, es handelt sich um eine Gängelung oder gar Vorverurteilung vieler unbescholtener Sport- und Freizeitschützen. Das ist weder unsere Absicht, noch ist dies tatsächlich der Fall. Wir haben oft genug auch in kritischen Debatten über Waffen das sportliche wie kulturelle Engagement der Sportschützen anerkennend
benannt. Unser Antrag zielt vielmehr darauf, „schwarze Schafe“, also Waffenbesitzer, die fahrlässig oder missbräuchlich mit Waffen umgehen, schneller ausfindig zu machen und Öffentlichkeit und Polizei besser davor zu schützen. Das aber liegt im Interesse auch vieler Sport- und Freizeitschützen, die sich durch Berichte über fragwürdige Waffenkollegen auch in ihrem eigenen Ansehen geschmälert sehen.
Wir sehen auch keine datenschutzrechtlichen Probleme, wenn der Kreis der Behörden mit Zugriffsrechten auf das Register eingeschränkt ist und Bürger es sich schließlich auch gefallen lassen müssen, dass über den Besitz eines Pkw ein zentrales Register beim Kraftfahrtbundesamt geführt wird.
Meine Damen und Herren, ein großes Manko hat unser Antrag: Er kann nur die Registrierung legaler Waffen vorsehen und die Minimierung der Gefährdung durch solche befördern. Die Gefahren durch die immer weiter zunehmenden illegalen Waffen und die durch diese quantitativ weitaus größere Anzahl von Straftaten und Verbrechen können so nicht angepackt werden. Aber wir sollten auch nicht die Augen davor verschließen, dass es in Thüringen immer wieder Vorkommnisse mit legalen Schusswaffen, Bedrohungen, Waffenanhäufungen und nicht sachgerechtem Umgang mit Waffen gab und gibt und die Behörden nicht selten zu spät informiert waren oder zu spät eingeschritten sind. Diese Probleme zu beheben, könnte eine Regelung, wie sie in unserem Antrag vorgeschlagen wird, hilfreich sein.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drucksache 4/1567 schlägt die Linkspartei.PDS dem Thüringer Landtag zwei Dinge vor:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Landeswaffenregisters zu schaffen.
2. Der Thüringer Innenminister wird um eine Initiative gebeten, im Rahmen der Innenministerkonferenz ein entsprechendes bundesweites Register anzuschaffen.
Wir halten den Vorschlag der Linkspartei.PDS für allemal so interessant, dass wir der Meinung sind, wir sollten es auf jeden Fall im Innenausschuss besprechen. Vieles von dem, was Herr Hahnemann
eben mündlich in der Begründung vorgetragen hat, teile ich auf den ersten Blick. Ich habe aber keine Probleme, zuzugestehen, wir brauchen noch ein bisschen Erkenntniszuwachs. Deshalb will ich auch schon ankündigen: Wir würden anregen, in der Innenausschuss-Sitzung eine Anhörung zu machen. Ich sage mal, das muss in diesem Fall keine mündliche, sondern kann eine schriftliche sein, damit hätten wir keine Probleme. Es geht um drei Dinge - Herr Hahnemann hat sie auch schon angesprochen -, erstens, was die formalen Bedenken betrifft; zweitens interessiert natürlich zuerst und in erster Linie, was die Thüringer Polizei und die Polizisten dazu sagen, wie ihre Meinungen sind, wie das am besten handhabbar ist; und - auch das hat Herr Hahnemann auch schon angesprochen - die verwaltungstechnischen Fragen interessieren natürlich auch. Insofern, ich habe es schon mal gesagt, eine Initiative, die es allemal lohnt, im Innenausschuss besprochen zu werden. Deshalb möchte ich für die SPD-Fraktion diese Überweisung auch beantragen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, werte Gäste, in Drucksache 4/1567 liegt dem hohen Haus ein Antrag der Linkspartei.PDS vor, gesetzlich für ein zentrales Landesregister für private Waffen in Thüringen zu sorgen. Begründet wird der Antrag unter anderem damit, dass es eine Vereinheitlichung der Arbeit der Ordnungsämter und Ordnungsbehörden geben müsse, um unter anderem auch der Polizei in Thüringen die Arbeit zu erleichtern. Man wisse dann gleich, mit wem man es bei Meldungen von Tätern zu tun hat, ob dort zu erwarten ist, dass Waffen vorhanden sind und welche. Wir sollten - und hier spreche ich im Auftrag der CDU-Fraktion und meine Vorredner haben in ähnlicher Weise plädiert - diesen Antrag weiter im Innenausschuss prüfen, sowohl aus dem Blick der Polizei, auch was den Eingriff auf die informationelle Selbstbestimmung betrifft und auch, was hier rechtlich möglich ist.
Ich sehe dabei auch eine Möglichkeit, die Arbeit der Waffenbesitzkartenführenden nach den Erfahrungen des Erfurter Schulmassakers in Thüringen einer erneuten Betrachtung zu unterziehen. Welche Erfahrungen sind mit welchem Stand inzwischen erreicht worden? Wo hapert es noch? Wie ist es in der Gesamtübersicht in Thüringen? Das wäre eine gute Möglichkeit. Schlussfolgernd daraus könnten wir
dann im Ausschuss beschließen, was mit dem Antrag in welcher Form weiter zu geschehen hat. Wir könnten dann auch durch das Innenministerium erfahren, wie sieht es im Rahmen der Innenministerkonferenz deutscher Länder insgesamt in der bundesweiten Möglichkeit aus? Wie weit sind andere? Welche Initiativen laufen dort und auf welcher Grundlage?
Dem Antragssteller schwebt auch eine Verfolgung aufgefundener Waffen vor, wie zum Beispiel Weitergabe, Vererbung, Diebstahl und Ähnliches. Ich bin der Meinung, dass die Sortierung - und da haben mich auch viele Schützen selber angesprochen, dass man weiß, woher stammt eigentlich welche Waffe, die praktiziert wird - uns so eine Art verstärkte Sicherheit gibt. Denn wir wissen, es gibt eine ganze Reihe illegaler Waffen, auch aus Kriegsgeschehnissen der Welt, die inzwischen auch spontan auftauchen, die durchaus zu einer Bedrohung gelangen können.
Ich wiederhole also noch einmal: Die CDU-Fraktion plädiert für die Fortsetzung der Beratung dieser Drucksache 4/1567 im Innenausschuss. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zum Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS nehme ich wie folgt Stellung:
Mit dem vorliegenden Antrag fordert die Fraktion der Linkspartei.PDS, die gesetzlichen Grundlagen für die Einrichtung eines Landeswaffenregisters zu schaffen. So habe ich diesen Antrag jedenfalls bisher verstanden. Nachdem Herr Dr. Hahnemann jetzt ein wenig variiert hat, könnte es auch sein, dass er das öffnen möchte und ein Bundeswaffenregister oder ein Register für Waffen bundesweit fordert. Das müsste er vielleicht noch einmal genau sagen. Wenn man ein Landesgesetz in den Landtag diesbezüglicher Art einbringen würde, dann ist nach Auffassung des Innenressorts der Antrag abzulehnen, da dem Land die Gesetzgebungskompetenz zur Schaffung eines solchen Registers für Waffen fehlt, und zwar aus folgenden Gründen:
Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Waffenrechtsneuregelungsgesetz hat der Bund umfassend von seiner Gesetzgebungskompetenz im Interesse der Wahrung der Rechtseinheit Gebrauch
gemacht. Diese steht ihm im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung gemäß Artikel 72 in Verbindung mit Artikel 74 Abs. 1 Nr. 4 a des Grundgesetzes zu. Es ist also nach unserer Auffassung keine Lücke vorhanden, die es ermöglichen würde, auch ein Landesregister für Waffen aufzubauen. Das neue Waffengesetz enthält detaillierte Regelungen zur Erhebung und Übermittlung von Daten. Damit hat der Bundesgesetzgeber nach unserer Auffassung diese Materie abschließend geregelt, so dass - wie schon bereits angeführt - für eine geforderte landesgesetzliche Regelung kein Spielraum besteht.
Die Frage der Einführung eines bundesweiten zentralen Waffenregisters wurde im Vorfeld des Waffenrechtsneuregelungsgesetzes im Auftrag der Innenministerkonferenz bereits von einer Projektgruppe des Bundes und der Länder geprüft, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der polizeilichen Eigensicherung geschah dies sehr intensiv. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Aufbau eines Waffenregisters die polizeiliche Eigensicherung nicht spürbar erhöhen und darüber hinaus erhebliche Kosten verursachen würde. Das Thema wurde deshalb von der Innenministerkonferenz nicht weiter verfolgt und fand auch keinen Niederschlag in der Novellierung des Waffengesetzes.
Die im Juni 2002 von Bundestag und Bundesrat mit jeweils breiter Mehrheit beschlossene Waffenrechtsnovelle schreibt in § 44 Waffengesetz einen Datenaustausch zwischen Waffen- und Meldebehörden vor. Demnach hat die Waffenbehörde den Meldebehörden die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mitzuteilen. Seitens der Meldebehörden erfolgt ein entsprechender Registereintrag, der von der Polizei abgerufen werden kann. § 44 Waffengesetz regelt darüber hinaus die Information der Waffenbehörden durch die Meldebehörden über Namensänderungen, den Wegzug oder den Tod eines Einwohners, für den das Vorliegen einer waffenrechtlichen Erlaubnis gespeichert ist. Nach altem Waffenrecht erfuhren die Waffenbehörden oft erst bei einer Regelüberprüfung, unter Umständen nach Jahren, davon. Gerade im Todesfall hat dies häufig zur Folge, dass aus Unkenntnis, Leichtsinn oder Vorsatz Waffen verschwanden. Diese Informationslücke ist nunmehr geschlossen. Mit dem in § 44 Waffengesetz geregelten Datenaustausch zwischen Waffen- und Meldebehörden, der auch der Polizei einen Zugriff ermöglicht, können sämtliche Personen, die eine Waffe besitzen dürfen, erfasst werden. Damit wird der Bereich des legalen Waffenbesitzes abgedeckt. Nicht erfasst werden jedoch - und dies würde auch für ein zentrales Bundes- oder Landeswaffenregister gelten - diejenigen Personen, die illegal über Waffen verfügen. Auf diesen illegalen Waffenbesitz entfallen nach den Erhebungen der vorbezeichnet angeführten Innenministerkonferenz-Arbeitsgruppe ca. 96 Prozent der Straftaten, die
mit Schusswaffen begangen werden. Deswegen möchte ich abschließend dem Eindruck entgegentreten, ein zentrales Waffenregister - sei es auf Bundes-, sei es auf Landesebene - sei der Stein des Weisen und könne über die gesetzlichen Regelungen im Waffengesetz hinaus maßgeblich zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen. Ich halte es daher abschließend nicht für erforderlich, dass man im Innenausschuss erweitert über dieses Thema diskutiert. Nach meiner Einschätzung wird hierbei nichts Neues herauskommen, sondern was wir derzeit bereits haben, den Austausch zwischen Melde- und Waffenbehörden, reicht aus.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist Überweisung an den Innenausschuss beantragt worden. Ich lasse abstimmen über diesen Antrag. Wer ist für die Überweisung an den Innenausschuss, den bitte ich um das Handzeichen? Wer ist gegen die Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist einstimmig die Ausschussüberweisung beschlossen.
Umsetzung von Empfehlungen der Enquetekommission „Wah- rung der Würde des mensch- lichen Lebens in Grenzsitua- tionen“ durch die Landesregie- rung Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/1568 - Wünscht die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zur Begründung?
Nein, das Wort wird nicht gewünscht. Dann bitte ich Herrn Minister Dr. Zeh, den Sofortbericht der Landesregierung zu geben.