Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich begrüße Sie recht herzlich zu unserer heutigen Plenarsitzung. Im Rollenplan steht auch, dass ich die zahlreichen Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße. Da die noch nicht so zahlreich sind, begrüße ich die wenigen Besucher auf der Zuschauertribüne ausdrücklich und für den MDR Herrn Voigtsberger, der dadurch einmal extra genannt wird.
Ich sehe gerade, dass die Gratulation, die ich dem Abgeordneten und Sozialminister Dr. Zeh seitens des Präsidiums des Thüringer Landtags übermitteln möchte, von den Gratulanten aus den Fraktionen begleitet wird. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag, Herr Minister Zeh, ich wünsche Ihnen namens des Vorstands alles Gute, viel Erfolg in Ihrer Arbeit für unser Land und natürlich auch in Ihrem persönlichen Leben.
Neben mir haben als Schriftführer Platz genommen Frau Abgeordnete Walsmann und als Führer der Rednerliste Herr Abgeordneter Eckardt. Für die heutige Plenarsitzung haben sich entschuldigt Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba und Herr Abgeordneter Hausold.
Entwurf einer Ersten Verord- nung zur Änderung der Ver- ordnung über die Auftrags- kostenpauschale nach § 23 des Thüringer Finanzaus- gleichsgesetzes Antrag der Landesregierung - Drucksache 4/3511 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der heutige Plenartag beginnt mit einer eher technischen Änderungsverordnung zur kommunalen Auftragskostenpauschale. Aber um einem etwaigen Adrenalinschub vor allen Dingen aufseiten der Opposition gleich von
vornherein vorzubeugen, weise ich darauf hin, dass die Änderungsverordnung nichts mit dem Kommunalen Finanzausgleich in den Jahren 2008/2009 zu tun hat.
Sie bezieht sich ausschließlich auf Veränderungen, die seit Inkrafttreten der Auftragskostenpauschalenverordnung bis zum Ende dieses Jahres wirksam geworden sind, und sie dient dazu, den Kommunen noch in diesem Jahr den ihnen zustehenden Mehrbelastungsausgleich zukommen zu lassen.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof - ich muss ihn auch dieses Mal eingangs bemühen - hat in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 eine Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs bis spätestens Ende dieses Jahres gefordert. Die Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 23 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes vom 26. Juli vergangenen Jahres wurde daher befristet bis zum 31. Dezember 2007 erlassen. In der Zwischenzeit sind aber Änderungen im Bestand der übertragenen Aufgaben und bei einigen Zuständigkeiten erfolgt und dies erfordert, und zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres, eine Aktualisierung der Verordnung über die Auftragskostenpauschale.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass das auch ein Wunsch der kommunalen Seite war, diese Änderungsverordnung jetzt für dieses Jahr noch zu machen, und dass dies auch der Ankündigung der Landesregierung entspricht.
Mit der Änderungsverordnung werden zum einen die Personalkostensätze für die Angestellten angehoben und zum anderen enthält die Verordnung folgende Änderungen:
Erstens: Mit der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Thüringer Verordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten von Gemeinden als Straßenverkehrsbehörde wurde 19 Gemeinden die Aufgabe der unteren Straßenverkehrsbehörde ab dem 1. Januar 2007 übertragen.
Zweitens: Die Erstattung der Mehrbelastung für die Wahrnehmung der Zuständigkeiten im Wohngeldbereich und auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung erfolgt rückwirkend ab dem 1. Januar 2007, und zwar nicht mehr einwohnerbezogen, sondern fallbezogen. Die Änderungen in den Zuständigkeiten zum 1. September 2007 sind ebenfalls hier in der Änderungsverordnung berücksichtigt.
Der dritte Punkt, bei dem sich etwas ändert: Am 29.Januar 2007 hat die Landesregierung die Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Abfallrecht und zur Änderung von Zuständigkeiten im Emissionsschutzrecht erlassen. Mit der Änderung von Zuständigkeiten im Emissionsschutzrecht ist die Landesanstalt für Umwelt und Geologie künftig für die Ausarbeitung von Lärmkarten zuständig. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen obliegt den betroffenen Kommunen selbst. Mit der Zahlung einer einmaligen Auftragskostenpauschale für das Jahr 2007 werden die Kosten für die bis zum Juli 2008 zu erstellenden Lärmaktionspläne vollständig abgegolten.
Ein weiterer Bereich der Änderungen in der vorgelegten Verordnung betrifft die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude sowie einzelne Zuständigkeiten nach der Agrarstatistikverordnung. Die Einzelheiten mit den jeweiligen finanziellen Konsequenzen sind in der Begründung des Verordnungsentwurfs detailliert dargelegt; deswegen möchte ich jetzt hier keine Einzelausführungen machen. Die Vorlage der Änderungsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt ist dem Umstand geschuldet, dass die Verordnung den Aufgabenbestand und -umfang, der einem stetigen Wandel unterliegt, möglichst aktuell widerspiegeln soll. Die kommunalen Spitzenverbände sind bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Änderungsverordnung fortlaufend einbezogen worden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorgelegte Entwurf der Änderungsverordnung sichert den Kommunen den verfassungsrechtlich vorgeschriebenen angemessenen finanziellen Ausgleich für die ihnen vom Land übertragenen Aufgaben nach der aktuellen Rechtslage und dem aktuellen Aufgabenbestand. Wie gesagt, die vorgesehenen Änderungen betreffen ausschließlich die bis zum 31. Dezember dieses Jahres befristete Auftragskostenpauschalenverordnung. Sie greifen nicht den Änderungen voraus, die z.B. mit dem Stichwort „Kommunalisierung“ im nächsten Jahr verbunden sind. Mit dieser Änderungsverordnung erhöht sich die Auftragskostenpauschale an die Kommunen im Jahre 2007, also im laufenden Haushaltsjahr, gegenüber der gegenwärtigen Regelung um ca. 2,5 Mio. €.
Ich will noch zwei weitere Hinweise geben: Die Kommunen wurden bereits im Februar dieses Jahres über die geplante Änderung der Verordnung informiert. Die Festsetzungsbescheide auf Basis dieser Änderungsverordnung sind erstellt und können unmittelbar nach Zustimmung des Landtags versandt werden. Die Auszahlung der Beträge erfolgt dann noch in diesem Jahr.
gegenwärtig in Vorbereitung und soll so schnell wie möglich nach Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes Anfang kommenden Jahres erlassen werden. So weit zur Begründung des Antrags. Ich bitte um Zustimmung. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes den Abgeordneten Kuschel auf für die Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hütte, wer die Regelung zur Auftragskostenpauschale als einen technischen Vorgang bewertet, der kann kein vernünftiges Verhältnis zu den Kommunen finden. Es ist ein hoch politisches Thema, denn es geht letztlich darum, wie die vom Land auf die Kommunen übertragenen Aufgaben durch den, der die Übertragung vorgenommen hat, auch finanziert werden. Es war ein jahrelanger Streit um diese Auftragskostenpauschale. Es ging insbesondere um solche Fragen: Wie werden die Kosten für den übertragenen Wirkungskreis ermittelt? Da haben Sie über 10 Jahre gebraucht, um ein Verfahren auf den Weg zu bringen, das dann letztlich auch durch das Verfassungsgericht als akzeptabel anerkannt wurde, mit einer Einschränkung - dazu komme ich dann noch. Jahrelanger Streitpunkt war auch die sogenannte Eigeninteressenquote, dass man den Kommunen einfach unterstellt hat, sie haben ein eigenes Interesse und deshalb werden nicht alle Kosten des übertragenen Wirkungskreises den Kommunen erstattet. Die Eigeninteressenquote lag einmal bei 20 Prozent, dann bei 12 Prozent; das ist offenbar sehr willkürlich festgelegt worden, sie soll ja künftig entfallen. Offenbar hat die Landesregierung, nachdem das Finanzausgleichsgesetz dann 13 Jahre in Kraft ist, doch erkannt, dass beim übertragenen Wirkungskreis eine Eigeninteressenquote für die Kommune zumindest nicht nachweisbar ist. Solange sie nicht nachweisbar ist, ist es auch nicht sachgerecht, sie zu berücksichtigen.
Ich hatte gesagt, die Landesregierung hat lange gebraucht, um ein Verfahren auf den Weg zu bringen, um die Kosten des übertragenen Wirkungskreises tatsächlich zu ermitteln. Das hat sie dann gemacht und zu einem Zeitpunkt, als die sogenannte Korridorbildung, die wir auch schon im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich diskutiert haben, dass man einfach angenommen hat, dass die Kommunen ab einer gewissen Größenordnung unwirtschaftlich arbeiten, als damals die Korridorbildung zwischen 50 und 150 Prozent lag. Damals hat das
Verfassungsgericht im Zusammenhang mit dem Urteil zum Finanzausgleichsgesetz formuliert, dass eine solche Korridorbildung zwischen 50 und 150 Prozent durchaus angemessen ist. Sie haben aber inzwischen - auch bei der Ermittlung der Auftragskostenpauschale - einen Wechsel vollzogen und bringen den Korridor von 50 bis 100 nur noch zum Ansatz. Das heißt, Sie nehmen den Durchschnitt der Kosten einfach als Höchstgrenze an und unterstellen damit, dass alle Kommunen, die oberhalb des Durchschnitts liegen, unwirtschaftlich arbeiten. Wir haben schon mehrfach diskutiert, dass das ein unhaltbarer Vorwurf ist. Das stimmt auch mathematisch nicht, das geht mathematisch überhaupt nicht.
Wir fordern auch hier wieder die Korridorbildung zwischen 50 und 150 Prozent. Gerade im übertragenen Wirkungskreis ist das Ermessen der Gemeinden eingeschränkt. Sie müssen Aufgaben erfüllen, die eigentlich dem Land zugeordnet sind. Wenn das Ermessen dort sehr gering ist, dann ist auch nicht zu akzeptieren, warum man dann einfach ab dem Durchschnitt sagt, die Kosten seien unangemessen. Hinzu kommt, dass das Land im Rahmen seiner Aufsicht auch über den Haushaltsvollzug, die Haushaltsaufstellung ausreichend Möglichkeiten hat, die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu überprüfen. Auch das spricht dafür, diesen Korridor wieder nach der alten Regelung - so wie es auch das Verfassungsgericht gesehen hat - zu gestalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf drei wesentliche Punkte innerhalb der Verordnung möchte ich eingehen, auf einen, der eher zum Schmunzeln anregt, nämlich dass die Beflaggung von Dienstgebäuden jetzt keine kommunale Pflichtaufgabe mehr darstellt, sondern es ist eine freiwillige Aufgabe. Damit bekommen die Kommunen sage und schreibe zwischen 2 und 9 Cent im Jahr pro Einwohner weniger Auftragskostenpauschale. Ich möchte nicht wissen, mit welchem Verwaltungsaufwand das ermittelt wurde und in welchem Verhältnis das zu diesem Cent-Betrag steht. Aber immerhin, man hat offenbar erkannt, dass die Kommunen dazu in der Lage sind, jetzt selbst sachgerecht entscheiden zu können, ob und wann sie ihre Dienstgebäude beflaggen oder nicht.
Zwei andere Punkte haben natürlich weitaus größere Bedeutung. Das ist zunächst der Paradigmenwechsel beim Wohngeld. Dort gehen Sie weg von der Einwohnerbezogenheit der Auftragskostenpauschale hin zu einer Fallpauschale. Das wird natürlich Probleme verursachen, weil die Kommunen bestimmte
personelle Kapazitäten bei den Wohngeldstellen vorhalten, natürlich auch unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze „Wirtschaftlichkeit“ und „Sparsamkeit“. Aber Sie wissen, Schwankungen in diesem Bereich können durch die Kommunen nicht eins zu eins nachvollzogen werden. Insofern bleibt abzuwarten, inwieweit diese Fallpauschale tatsächlich die Kosten bei den Kommunen abdeckt. Wir haben da einige Probleme, wir müssen aber die Wirkung abwarten. Die Erfahrungen - auch bei den Gesprächen mit den Kommunen wurde das deutlich - zeigen aber, dass die Kommunen mit ihren Vorhalteleistungen auf Schwankungen in diesem Bereich nicht absolut zeitnah, also im Bereich von vier Monaten bis einem Jahr, reagieren können, sondern aufgrund der tarifrechtlichen und der beamtenrechtlichen Regelungen sind dort längere Übergangszeiträume erforderlich, um dann den Personalbedarf an den tatsächlichen Arbeitsbedarf anzupassen.
Einen letzten Punkt innerhalb dieser Verordnung zur Auftragskostenpauschale möchten wir thematisieren, das sind die Zuständigkeiten bei der Straßenverkehrsbehörde. Dort hat das Land tatsächlich, gegenüber den Kommunen einen Umgang gepflegt, der eigentlich unwürdig ist. Zunächst haben Sie entgegen der Hinweise
der kommunalen Ebene diese Aufgabe den Landkreisen zugeordnet, also den Städten entzogen. Sie haben das damit begründet, dass Sie dadurch Auftragskostenpauschale sparen, denn die Städte haben damals 2,16 € pro Einwohner und Jahr bekommen, die Landkreise nur 1,16 €. Sie haben das begründet mit ordnungspolitischen Maßnahmen, um Doppelzuständigkeiten abzubauen und dergleichen. Dann haben Sie nach einigen Monaten gemerkt, dass das nicht funktioniert, insbesondere was die Sondernutzung von Verkehrsflächen betrifft, weil der Landkreis zu weit weg ist von den Problemstellungen. Und Sie haben den Gemeinden ermöglicht, im Rahmen von freiwilligen Vereinbarungen mit den Landkreisen Zweckvereinbarungen abzuschließen, so dass die Städte wieder zuständig werden oder zuständig bleiben. Sie haben aber gesagt, das geht nur zu dem Kostenerstattungssatz wie bei den Landkreisen - 1,16 €. Dann haben Sie das Gesetz wieder geändert, wieder zurück zur ursprünglichen Regelung. Aber Sie erstatten den Städten nicht mehr die Kosten, die damit im Zusammenhang stehen, sondern sie erstatten den Städten nur den Kostensatz, den sie auch den Landkreisen zugestehen, nämlich nur 1,16 €. Damit kommt es aus unserer Sicht eindeutig zu der Unterdeckung in diesem Bereich und das ist bei dem übertragenen Wirkungskreis nicht hinnehmbar. Es bleibt abzuwarten, wie die Städte mit dieser Situation
umgehen. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation kann ich mir nicht vorstellen, dass sie diese Unterdeckung des Kostensatzes dauerhaft mittragen.
Meine Damen und Herren, eine letzte Anmerkung möchte ich machen, das ist das Inkrafttreten. Wir haben jetzt Mitte November; 2,5 Mio. € bekommen die Kommunen mehr; das heißt nichts anderes, Sie haben den Kommunen 11 Monate lang diese 2,5 Mio. € vorenthalten, Sie erstatten es jetzt zurück. Das ist ein Beleg dafür, wie schnell diese Landesregierung arbeitet. Es ist überhaupt erstaunlich, dass Sie es noch in diesem Jahr geschafft haben. Diese Veränderung ist nicht über Nacht gekommen, insofern wäre es wünschenswert gewesen, es wäre viel früher im Jahr geschehen. Jetzt haben Sie, Herr Staatssekretär, angekündigt, im Jahr 2008 wird alles besser. Das haben Sie uns schon jedes Jahr in diesem Zusammenhang erzählt. Deswegen brauchen Sie sich nicht zu wundern, dass uns in dieser Frage nicht nur der Glaube fehlt, sondern die Überzeugung, dass das im nächsten Jahr wird. Den Kommunen entstehen dadurch Einnahmeausfälle, das wissen Sie. Da Ihr Haus, das Innenministerium, auch dafür zuständig ist, dass die Kommunen im Rahmen des Haushaltsvollzugs alle Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen - also gegenüber den Bürgern, glaube ich, würden Zinszahlungen in erheblichem Umfang fällig.
Wir können nur an Sie appellieren, machen Sie für das Jahr 2008 tatsächlich Ihre Ankündigung wahr. Da müssen Sie in Ihrem Haus ein bisschen Ordnung schaffen, so dass das dann möglichst zeitnah erfolgt. Die Kommunen haben ein Anrecht darauf. Es ist kein Gnadenakt der Landesregierung, den Kommunen dieses Geld zur Verfügung zu stellen, sondern
Insgesamt, meine Damen und Herren, auch wenn es nur eine Fortschreibung einer Verordnung ist, können wir dieser Verordnung nicht zustimmen. Wir haben schon immer das Verfahren, was insbesondere die eigene Interessenquote und die Korridorbildung betrifft, abgelehnt und deshalb bleiben wir bei unserer Auffassung, dass wir diesem Verfahren der Kostenerstattung des Landes an die Kommunen für den übertragenen Wirkungskreis nicht zustimmen können. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ob nächstes Jahr alles besser wird, das habe ich nicht gehört, anders wird es in jedem Fall werden.
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber anders wird es auf jeden Fall, da denke ich einmal, da ist auch die Zukunft sehr berechenbar. Die relativ marginalen Veränderungen zur Ersten Verordnung der Auftragskostenpauschale in diesem Jahr bewegen uns, der Pauschale zuzustimmen, zumal die Gemeinden auf das Geld angewiesen sind und es schlimm wäre, wenn wir es nicht beschließen, denn dann wären die 2,5 Mio. € auch nicht auszahlbar. Aber wir sehen ähnlich wie die PDS-Fraktion, dass in der Vergangenheit nur sehr zäh auf die berechtigten Forderungen der Kommunen eingegangen wurde, dass man versucht hat, Aufgaben zu übertragen und nicht nur dabei mittelfristig zu sparen, sondern auch gleich kurzfristig zu sparen, indem man doch unterstellt hat, dass die Gemeinden das wesentlich effizienter machen können. Am Ende ist es auch ein Armutszeugnis für eine Landesverwaltung, wenn man sagt, die anderen können es nur effizienter, wir können es halt nicht effizient. Deswegen geben wir die Hoffnung nicht auf, dass wir zukünftig doch besser als Freistaat mit der Auftragskostenpauschale umgehen, nämlich dass die Kommunen tatsächlich die Kosten erstattet bekommen, die sie auch haben, wenn sie eine Aufgabe im Auftrag des Landes durchführen.
Es ist ganz wichtig, dass wir keine Unterschiede zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften machen; eine Aufgabe ist nun einmal eine Aufgabe und die muss in voller Gänze und in Qualität umgesetzt werden. Deswegen brauchen die Kommunen oder Landkreise, je nachdem wo die Aufgabe ausgeführt wird, den gleichen Kostenersatz für diese Aufgabenerfüllung. Wir gehen auch ein Stück weit weiter; wir wollen weitere Aufgaben übertragen. Die Landesregierung möchte das auch. Sie sehen bei den Staatlichen Umweltämtern und bei den Versorgungsämtern das Gezerre um das Geld. Man hätte - das, denke ich, wissen alle hier im Raum - bereits vor 2004 die Staatlichen Umweltämter kommunalisieren können, wenn man bereit gewesen wäre, auch angemessene Finanzmittel mit zu übertragen. Man diskutiert mittlerweile über fünf Jahre über das Thema und ist in der Frage der Auftragskostenpauschale immer noch nicht zu einem einvernehmlichen Ergebnis gekommen. Wie viel Geld bekommen die Kommunen für diese übertragene Aufgabe? Ich denke schon, dass es wichtig ist, dass man zukünftig dabei anders mit den Kommunen verhandelt und nicht erst sagt, du
bekommst die Aufgabe, egal was passiert, und hinterher in einem uns, denke ich, unwürdigen Feilschen versucht, das Geld auch noch zu überreichen.