Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich eröffne die heutige Sitzung des Thüringer Landtags. Ich begrüße unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.
Als Schriftführer hat heute neben mir Platz genommen der Abgeordnete Rose. Die Rednerliste führt die Abgeordnete Wolf.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt der Abgeordnete Kalich, Herr Minister Schliemann, Herr Minister Wucherpfennig und Frau Ministerin Diezel.
Ich möchte zu Beginn der heutigen Sitzung einem Geburtstagskind recht herzlich gratulieren, Herrn Minister Trautvetter. Ich sehe ihn gar nicht. Dann werden wir das nachher machen, wenn er anwesend ist.
Wir haben gestern bei der Feststellung der Tagesordnung beschlossen, den Tagesordnungspunkt 26 heute als Erstes aufzurufen. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 26
Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzen- den des Untersuchungsaus- schusses 4/4 Wahlvorschläge der Fraktio- nen der CDU und DIE LINKE - Drucksachen 4/3325/3237 -
Nachdem der Landtag in seiner 66. Plenarsitzung am 13. Juli dieses Jahres den Untersuchungsausschuss 4/4 eingesetzt hat, sind der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses und dessen Stellvertreter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes durch den Landtag zu wählen. Gemäß dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren entfällt der Wahlvorschlag für den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 4/4 auf die Fraktion der CDU und der für dessen Stellvertreter auf die Fraktion DIE LINKE. Die entsprechenden Wahlvorschläge liegen in den Drucksachen 4/3325 und 4/3237 vor. Es ist dies einmal der Abgeordnete Rose und es ist dies einmal der Abgeordnete Gerstenberger.
Wird Aussprache zu diesen Vorschlägen gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Widerspricht jemand einer offenen Wahl? Es gibt keinen Widerspruch. Dann werden
Wir stimmen nacheinander über die Wahlvorschläge ab, als Erstes über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/3325, die den Abgeordneten Wieland Rose als Vorsitzenden vorschlägt. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Wahlvorschlag? Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Stimmenthaltung ist der Abgeordnete Rose mit großer Mehrheit gewählt worden.
Herr Rose nimmt die Wahl an. Wir gratulieren ihm recht herzlich und wünschen ihm eine gute Arbeit im Untersuchungsausschuss.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/3237. Es ist der Abgeordnete Michael Gerstenberger als stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diesen Wahlvorschlag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei 3 Stimmenthaltungen ist dieser Wahlvorschlag mit großer Mehrheit angenommen. Ich gratuliere dem Abgeordneten Gerstenberger recht herzlich zur Wahl. Ich frage: Nehmen Sie die Wahl an? Er ist nicht da. Ich gehe aber davon aus, dass er die Wahl annimmt, wenn er sich schon hat aufstellen lassen. Dann wünsche ich auch dem Abgeordneten Gerstenberger eine gute Arbeit und dem Untersuchungsausschuss insgesamt ein gutes Klima und gute Ergebnisse.
Thüringer Gesetz zu dem Ände- rungsstaatsvertrag zur Versor- gung der Steuerberater in Thü- ringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3327 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Huster, DIE LINKE, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 13. November des Jahres 2003 haben wir hier im Thüringer Landtag den Beitritt der Thüringer Steuerberater zum Versorgungswerk des Landes Nordrhein-Westfalen in erster Lesung beraten. Damals hat Kollegin Thierbach für die Fraktion DIE LINKE sowohl generelle Kritikpunkte als auch Kritikpunkte im Gesetz verdeutlicht.
Ich will zunächst die generellen Kritikpunkte wiederholen, denn sie sind nach wie vor aktuell. Es bleibt dabei, dass wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in die gesetzliche Rentenversicherung gehören und dass eigenständige Versorgungswerke, mit deren Hilfe sich häufig die Besserverdienenden aus der gesetzlichen Rente verabschieden, dabei nicht förderlich sind.
Dennoch wissen wir, weil natürlich auch wir die Realität zur Kenntnis nehmen müssen, dass es in der heutigen Gesellschaft nicht immer möglich ist, der gesetzlichen Rentenversicherung beizutreten. So hat auch dieses Versorgungswerk eine Geschichte, die etwas mit der Geschichte in der alten Bundesrepublik zu tun hat. Solange das noch nicht möglich ist, das heißt, dass sich unsere Vorstellungen durchsetzen, müssen wir auch andere Formen der Altersabsicherung akzeptieren, zumal wie hier im vorliegenden Fall diese Formen de facto vorhanden sind.
Der vorliegende Gesetzentwurf, um den es jetzt geht, schafft kein neues Versorgungswerk, sondern er beseitigt lediglich eine Altersdiskriminierung im bestehenden Versorgungswerk. Auch darauf hat Kollegin Thierbach vor vier Jahren hingewiesen, nämlich auf die bisherige Beschränkung, dass über 40-jährige Steuerberater dem Versorgungswerk nicht beitreten können. Dieses wird jetzt geheilt und mit EUVerfahren begründet. Nach Gesamtabwägung kann ich daher meiner Fraktion, da es sich hier nun um eine Verbesserung im Sinne von Thüringer Betroffenen handelt, insgesamt die Zustimmung zum Gesetz empfehlen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Versorgung der Thüringer Steuerberater über das Versorgungswerk der Steuerberater in Nordrhein-Westfalen hat sich bewährt und wir stehen dazu. Die damals bei der Einführung festgelegte Höchsteintrittsaltersgrenze bereitet allerdings EU-rechtliche Bedenken. Insofern ist es nur folgerichtig, dass diese durch den vorgelegten Gesetzentwurf geändert wird. Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen und wir haben ja auch zugestimmt, dass er in erster und zweiter Beratung heute behandelt werden soll. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch die CDU-Fraktion unterstützt die vorliegende Drucksache und wird dieser zustimmen.
Herr Kollege Huster, es ist nun mal so, dass es in verschiedenen Berufsgruppen auch separate Versorgungssysteme gibt, es ist in der Bundesrepublik so. Auch wir haben das gesetzliche Kassensystem, wir haben auch die privat Versicherten. Wir haben uns hier im Jahr 2003 ausgiebig über die Steuerberater verständigt. Ich denke, unsere Steuerberater in Thüringen sind sehr zufrieden mit diesem Versorgungswerk. Wenn sich EU-Recht ändert, was wir ja auch in anderen Lebens- und Arbeitsbereichen öfter mal haben, dann müssen die entsprechenden Vereinbarungen oder Gesetze auch dem angepasst werden. Um nichts anderes handelt es sich hier mit der vorliegenden Beschlussvorlage und auch die CDUFraktion wird dies unterstützen und dem zustimmen. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die erste Beratung und wir kommen, wie zwischen den Fraktionen vereinbart, zur zweiten Beratung des Gesetzes. Widerspricht dem jemand, dass wir die zweite Beratung eröffnen? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die zweite Beratung. Es wird offensichtlich keine weitere Aussprache gewünscht.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/3327 in zweiter Beratung. Ich frage Sie, wer ist für den Ge
setzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen den Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Es sind 4 Stimmenthaltungen. Bei 4 Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte Sie, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer ist für den Gesetzentwurf, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Bei 4 Stimmenthaltungen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit in der zweiten Beratung angenommen worden. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Einführung der Kulturraum- finanzierung im Freistaat Thü- ringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/2355 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen- schaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/3340 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mit Drucksache 4/2355 vom 10.10.2006 forderte die Fraktion der SPD die Landesregierung auf, ein Kulturraumkonzept vorzulegen. Erstmals wurde die Drucksache 4/2355 in der 48. Plenarsitzung am 20.10.2006 diskutiert und von dort an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Innenausschuss und an den dafür als federführend beauftragten Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien beriet über die Forderung der SPD zur Vorlegung dieses Thüringer Kulturraumgesetzes in seinen Sitzungen am 22.02., am 31.05. und am 05.07.2007. In der Ausschuss-Sitzung am 31.05.2007 wurde eine öffentliche Anhörung beschlossen. Nur ca. die Hälfte aller Anzuhörenden nahm die Einladung zur Anhörung wahr. Von den nicht erschienenen waren ca. 50 Prozent der Anzuhörenden, die es nicht einmal für nötig befunden hatten sich zu entschuldigen, was durchaus mit einer Missachtung der Arbeit des Ausschusses bzw. des Parlaments gleichgesetzt werden könnte.
Ihre Standpunkte als Anzuhörende legten folgende Vertreter mündlich und auch schriftlich dar: der Gemeinde- und Städtebund Thüringen, der Thüringer Landkreistag, das Institut für kulturelle Infrastruktur Sachsen gGmbH, der Landesmusikrat, der Heimatbund Thüringen, der Verband der Musikschulen in Thüringen und der Deutsche Bibliotheksverband, Landesverband Thüringen. Schriftliche Stellungnahmen wurden vorgelegt von folgenden Personen, Verbänden und Institutionen: Ministerpräsident a.D. Prof. Dr. Biedenkopf; die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren und Kulturinitiativen in Thüringen; Landesarbeitsgemeinschaft Jugendkunstschulen Thüringen, Stadt Weimar; Deutscher Bühnenverein, Landesverband Thüringen; Deutscher Kulturrat Berlin; Institut für kulturelle Infrastruktur in Sachsen; Kulturstiftung Meiningen; Historische Kommission Thüringen; Spiel und Theater in Thüringen e.V.; der Sächsische Städte- und Gemeindetag; Deutscher Städtetag, Kulturausschuss; Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e.V. und der Deutsche Landkreistag.
Der Antrag über das Kulturraumgesetz in Thüringen ist in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien am 05.07. mehrheitlich abgelehnt worden. Dazu liegt Ihnen die Drucksache 4/3340 vor. Da seitens des federführenden Ausschusses die Ablehnung des Antrags erfolgte, fanden Beratungen in den mitberatenden Ausschüssen - dem Haushalts- und Finanzausschuss bzw. dem Innenausschuss - nicht statt.
Zur Begründung der Ablehnung der Drucksache 4/2355 ist Folgendes anzumerken: Es wurde von den Ausschussmitgliedern als schwierig gesehen, dass diesbezügliche Regelungen im Freistaat Sachsen, der als Beispiel herangezogen wurde, 1 : 1 auf das Land Thüringen übertragen werden können. Dies kam auch in einer Reihe von Stellungnahmen zum Ausdruck. So hatten wir ablehnend bzw. nicht zielführend folgende Stellungnahmen zu sehen: der Gemeinde- und Städtebund, der Landkreistag, der Landesmusikrat, der Deutsche Bühnenverein, Landesverband Thüringen und der Museumsverband. Positiv haben wir auch einige Stellungnahmen, so unter anderem der Heimatbund, der Deutsche Kulturrat und die Landesarbeitsgemeinschaft Soziokulturelle Zentren und Kulturinitiativen.
In den Ablehnungen wurden folgende Aspekte vorgetragen, mit denen sich der Ausschuss sehr intensiv auseinandergesetzt hat: Einmal die Schwierigkeiten bei der Definition und Erfassung der neu festzulegenden Kulturräume, der geplante Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, die Umwandlung von derzeitig freiwilligen Aufgaben im Bereich der Kulturpflege zu Pflichtaufgaben, die Erfassung der regional starken Unterschiede in Thü
ringen auch durch die Vielgestaltigkeit des Kulturbereiches und die Erzwingung von Kooperationen und Zweckverbänden.
Aus diesen Gründen hat sich der Ausschuss mehrheitlich dazu entschieden, Ihnen heute die Ablehnung des SPD-Antrags in Drucksache 4/2355 vorzuschlagen und bittet um die Annahme der Drucksache 4/3340, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Holbe, für die umfassende Berichterstattung aus dem Anhörungsverfahren. Denn wenn man den Antrag heute behandelt und sich zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien verhält, muss man wenigstens vorausschicken, dass dieser Antrag entstanden war, als die SPD in einer Situation, in der nach der Finanzierungsmöglichkeit für die Theater und Orchester gesucht wurde, einen Vorschlag unterbreitete, den man auf alle Fälle im Landtag diskutieren musste. Insofern war es gut, dass wir dazu ein Anhörungsverfahren durchgeführt haben.
Denn wenigstens zwei Elemente sind im Antrag enthalten, über die man sich von der Anhörung ausgehend weiter verständigen muss. Das ist einmal die Frage der Fixierung Kultur als Pflichtaufgabe. Wir meinen, und das seit längerer Zeit, dass in einem solchen Land wie Thüringen Kultur als Pflichtaufgabe festgeschrieben werden müsste.