Annette Lehmann
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bei den vorliegenden Gesetzentwürfen in den Drucksachen 4/4969 und 4/4970 der Landesregierung geht es um das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung unseres Freistaats Thüringen und das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung.
Ich kann aus dem Haushalts- und Finanzausschuss berichten, dass wir nach der ersten Lesung im Plenum am 19.03.2009 und Überweisung an unseren Ausschuss für beide Entwürfe eine schriftliche Anhörung in unserer Sitzung am 02.04.2009 beschlossen haben. Den Anzuhörenden wurden dabei auch spezielle Fragestellungen übermittelt, die unser Ausschuss einstimmig beschlossen hat, auf die sie in ihren Stellungnahmen eingehen sollten.
In seiner Sitzung am 15.05.2009 wurde in unserem Ausschuss die abschließende Beratung zu den Gesetzentwürfen durchgeführt. Die Zuschriften aus der Anhörung wurden ausgewertet und weitere Fragen durch die Landesregierung beantwortet. Insbesondere der Thüringer Rechnungshof hat eine ausführliche Beantwortung der Fragen vorgenommen und den grundsätzlichen Schuldenverzicht begrüßt. Andere Anzuhörende haben ebenfalls das geplante Neuverschuldungsverbot begrüßt, so dass eine breite Zustimmung zu verzeichnen ist. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich, die Entwürfe der Landesregierung anzunehmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/5160 geht es um die Anpassung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Regelungen sowie um die Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes. Es handelt sich dabei um ein Artikelgesetz, welches der Landtag am 7. Mai 2009 in erster Lesung behandelt und an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Weiterberatung überwiesen hat. Wir haben noch am selben Tag im Ausschuss dazu auf Antrag der CDU-Fraktion eine schriftliche Anhörung beschlossen und die 15 Anzuhörenden gemeinsam festgelegt. Die Anzuhörenden wurden gebeten, ihre Stellungnahmen bis zum 5. Juni 2009 zuzuleiten. In dem Gesetz geht es um die 100-prozentige Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes bzw. für unsere Thüringer Beamtinnen und Beamten und Richter rück
wirkend ab dem 1. März 2009. Der Ausschuss hat in einer außerplanmäßigen Sitzung am 9. Juni die Anhörung ausgewertet und empfiehlt dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst gilt unser herzlicher Dank nochmals der Landesregierung für die zügige Vorlage des Gesetzentwurfs -
da kann man auch einmal klopfen,
sowie den Kollegen im Haushalts- und Finanzausschuss für die zügige Bearbeitung bzw. Beratung inklusive der Anhörung und der positiven Beschlussempfehlung für heute. Denn unsere Beamtinnen und Beamten haben auf den Abschluss der parlamentarischen Beratung bzw. Bearbeitung in den letzten Monaten gewartet und können nun rückwirkend - sofern der Gesetzentwurf jetzt beschlossen wird - ab März die Einmalzahlung sowie die Tarifsteigerungen erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch einmal auf die Summen hinweisen, um die es in diesem Gesetzentwurf geht. Es geht darum, den Beamten und Richtern eine Einmalzahlung in Höhe von 40 € und den Versorgungsempfängern eine Einmalzahlung von 20 € zu gewähren, ab dem Monat März 2009 die Grundgehaltssätze zuerst um 40 € und diese sowie den Familienzuschlag, die Amts- und die allgemeinen Stellenzulagen um 3 Prozent zu erhöhen und ab dem Monat März 2010 die Grundgehaltssätze aller Besoldungsordnungen, den Familienzuschlag sowie die Amts- und die allgemeinen Stellenzulagen nochmals um 1,2 Prozent anzuheben und die Anwärterbezüge im Jahr 2009 um 60 € sowie im Jahr 2010 noch einmal um 1,2 Prozent zu erhöhen. Die wirklich enormen Summen, die wir dafür aufzubringen haben, nicht nur wir, sondern auch die Kommunen, finden Sie auf Seite 2 der Gesetzesvorlage unter Punkt „D. Kosten“. Zusammen macht das für das Land im Jahr 2009 und 2010 Kosten in Höhe von 116 Mio. € aus und für die Kommunen geschätzt auch noch einmal ca. 11,5 Mio. €. Dazu kommen auch noch die Kosten für den Tarifabschluss für die Angestellten, so dass man, wenn man alles zusammenrechnet, auf ca. 220 Mio. € im Land und in den Kommunen für die Jahre 2009 und 2010 kommt, die den Angestellten, den Beamtinnen, Beamten, Richtern, Versorgungsempfängern insgesamt mehr
zukommen. Das ist doch schon eine ganze Menge, auch wenn man die Dinge im Hinblick auf Wirtschaftsentwicklung und Kaufkraft bewertet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen war es mir auch besonders wichtig, die Ausgaben für Thüringen genau und noch einmal öffentlich zu beziffern, um die Dimension deutlich zu machen, da jeder unserer Mitarbeiter, unserer Bediensteten seinen einzelnen Gehaltszettel sieht, aber wir als Landespolitiker natürlich auch insgesamt immer die Auswirkungen für das ganze Land im Blick haben müssen. In anderen Bundesländern, darauf möchte ich noch einmal hinweisen, wird der Tarifabschluss nicht so voll und ganz umgesetzt wie bei uns, insbesondere in Berlin.
Da steht noch gar nicht fest, inwieweit dort etwas übernommen wird. In Hessen - die Ministerin weist gerade darauf hin - ist es auch nicht in vollem Umfang umgesetzt worden. Für uns als Landespolitiker ist es wichtig, unseren Beamtinnen und Beamten noch einmal deutlich zu machen, dass es für uns wirklich sehr wichtig ist, den Tarifabschluss auch zu 100 Prozent umzusetzen.
Das Thema 40-Stunden-Woche haben wir an dieser Stelle in den letzten Monaten bereits mehrfach diskutiert. Unsere Meinung dazu habe ich auch an dieser Stelle bereits mehrfach deutlich gemacht. Ich bin mir sicherlich nicht allzu oft mit Herrn Kollegen Hauboldt einig, aber in dieser Frage dann doch schon, was den Änderungsantrag der SPD-Fraktion angeht. Es ist so, dass dazu natürlich auch die Kommunen, die Spitzenverbände noch einmal angehört werden müssten, denn hier kämen auch weitere Kosten auf die Kommunen zu. Wir wollen, dass der Gesetzentwurf heute beschlossen wird, wie ich es anfangs auch begründet habe, damit es jetzt zur Nachberechnung und zur Auszahlung dieser Mittel kommt für unsere Beschäftigten. Deswegen werden wir den Änderungsantrag an dieser Stelle auch ablehnen.
Ich bitte namens meiner Fraktion um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/5160 und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Brauchen Kontaktbereichsbeamte keine Funkgeräte?
Am 5. Mai 2009 wurden durch den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen, Herrn Dieter Althaus, auf dem Domplatz in Erfurt 161 Opel Corsa an Kontaktbereichsbeamte der Thüringer Polizei übergeben.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie sind diese Fahrzeuge ausgestattet?
2. Warum weicht die Ausstattung von der „normaler“ Funkstreifenfahrzeuge ab?
3. Warum haben die übergebenen Fahrzeuge keine Funkgeräte oder Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefone?
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wie bereits bei der Beratung des Thüringer Beamtengesetzes hat die Landesregierung dort angekündigt, zügig den Gesetzentwurf zur Anpassung der besoldungs- und versorgungsrechtlichen Regelungen sowie zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes vorzulegen. Namens meiner Fraktion bedanke ich mich für diese zügige Vorlage, die wir ja heute auch gleich weiterbearbeiten wollen im Haushalts- und Finanzausschuss, so dass wir auch im Parlament diesen Gesetzentwurf schnell weiterberaten und zum Abschluss bringen wollen. Frau Ministerin hat bereits den finanziellen Umfang und die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzentwurfs dargelegt. Wir sind sehr dankbar, dass für die Beamtinnen und Beamten und Richter, Anwärter im Freistaat Thüringen dieser Tarifabschluss 1 : 1 ab März, also rückwirkend, mit der Einmalzahlung und den prozentualen Erhöhungen hier übernommen wird. Man kann diesen Gesetzentwurf auch als Konsumgutschein oder Konjunkturpaket III bezeichnen, denn es sind doch 116 Mio. €, die wir zusätzlich als Freistaat an Personalkosten in 2009 und 2010 ausgeben werden. Zusammen mit den Tarifabschlüssen
im Angestelltenbereich, die ja separat auch 87 Mio. € kosten, haben wir also somit Personalzusatzkosten von 203 Mio. € in diesem und im nächsten Jahr insgesamt zu schultern und dann jährlich 119 Mio. €. Ab 2010, auch das ist hier schon zur Sprache gekommen, werden keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West vorhanden sein. Die Angleichung des gehobenen und höheren Dienstes wird dann ab Januar vollzogen, so dass auch hier die einheitlichen Besoldungen hergestellt sind.
Werte Kolleginnen und Kollegen der Oppositionsfraktionen, angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise, aber auch der eben schon dargelegten Ausgaben, die das Land schultern wird, sind Ihre erneuten Forderungen nach der 40-Stunden-Woche und Erhöhung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld unangebracht. Es gibt viele Menschen, die natürlich überhaupt gerne arbeiten würden. Das wäre auch ein Argument aus ihrer Richtung dann an uns. Ich denke, wir haben das mit der 40-Stunden-Woche hier im letzten Jahr mehrfach ganz intensiv diskutiert. Wir haben die familienpolitische Komponente im Rahmen der 40-Stunden-Woche ja für die Beamtinnen und Beamten, die Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige zu Hause haben, so dass wir hier gute Rahmenbedingungen auch für unsere Beamtinnen und Beamten in Thüringen haben.
Wichtig ist mir noch anzumerken, dass der Tarifabschluss nicht in allen Bundesländern 1 : 1 so übernommen wird, wie wir das hier in Thüringen wirklich sehr vorbildlich tun. Es gibt einige Bundesländer, da werden die Einmalzahlungen nicht in voller Höhe übernommen und in Berlin muss man sehen, inwieweit das für die Beamtinnen und Beamten überhaupt zum Tragen kommen wird. Ich denke, man kann durchaus sagen, keine Berufsgruppe in Deutschland erfährt eine derartige Einkommensverbesserung. Unsere Beamtinnen und Beamten haben einen sicheren Arbeitsplatz, regelmäßige Gehaltszahlungen sind wichtig für unsere Bürger, die im Landesdienst arbeiten. Wir begrüßen ausdrücklich diesen vorgelegten Gesetzentwurf. Ich beantrage namens unserer Faktion die Weiterberatung im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, heute befassen wir uns in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf der LINKEN zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes. In der ersten Beratung haben wir unsere Auffassungen, wie ich meine, ausführlich an dieser Stelle ausgetauscht. Wie die Landesregierung damals ausführte, ist sie stets bemüht, die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen nicht nur aufzugreifen, sondern auch entsprechend dem Landtag schriftlich als Änderung der einzelnen einschlägigen Gesetze vorzulegen. Was erforderlich ist, muss natürlich in der Richtung auch getan werden. Durch die Landesregierung, Herrn Innenminister Scherer, wurden in diesem Redebeitrag auch Ihre Vorschläge im Gesetzentwurf analysiert und eindeutig dargelegt, aus welchen Gründen jeweils Ihre dortigen Vorschläge nicht umsetzbar, nicht mehr erforderlich oder eben bereits umgesetzt sind.
Bei allen verschiedenen Standpunkten, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es doch so, dass sich in den letzten Jahren zugunsten der gleichgeschlechtlichen Paare und deren Anerkennung in der Gesellschaft sehr viel zum Positiven bewegt hat. Ich meine,
das sollte einmal gesagt und anerkannt werden.
Zu dem Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE möchten wir anmerken, dass der Bund selbst tätig werden muss, sofern es konträre Regelungen im Bundesrecht gibt; diese beziehen sich darauf. Dazu kann auch die Fraktion DIE LINKE im Bundestag tätig werden und Anträge einbringen. Wie Sie in der Begründung feststellen, dass Thüringen im Hinblick auf unsere Verfassung vorbildlich in Sachen Diskriminierungsverbot und sexueller Orientierung ist, das haben Sie in Ihrer Begründung dargelegt, ist sehr erfreulich. Bezug nehmend auf den Redebeitrag vom Kollegen Höhn in der Sitzung am 29. Januar möchte ich die SPD ebenfalls auf ihre Fraktion im Bundestag verweisen, da sie offenbar Regelungsbedarf im Bundesrecht sieht. In der Begründung des Entwurfs stellt die Fraktion DIE LINKE selbst fest und belegt an Beispielen, dass wir in Thüringen in Fragen der Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften doch etliche Regelungen schon umgesetzt haben, und dass dies in Zukunft so sein wird, hat die Landesregierung zugesichert. Zu Ihrem Gesetzentwurf hat sich unsere Auffassung seit der letzten Beratung nicht verändert.
Zum Punkt Beamtenbesoldung und Verheiratetenzuschlag hatte ich bereits auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtshofs vom 6. Mai 2008 verwiesen, wonach eine Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf Verheiratete nicht beanstandet wurde. Herr Kollege Hahnemann hat bei der ersten Lesung an dieser Stelle beanstandet, dass aus dem Protokoll bzw. einer Abstimmung falsch berichtet wurde. Das möchte ich zurückweisen und wie folgt noch einmal an dieser Stelle seinen Redebeitrag dahin gehend korrigieren bzw. den Hinweis geben, dass auf Seite 9.209 des Landtagsprotokolls zur Beratung der Drucksache 4/4388 vom 12. September 2008 zur Schlussabstimmung nachzulesen ist, dass die Präsidentin Frau Klaubert festgestellt hat, dass es keine Gegenstimme und keine Enthaltung gab. Damals ging es um das Personenstandsrechtsreformgesetz.
Es ist an dieser Stelle schon angesprochen worden, ich habe es speziell noch einmal nachgelesen und es ist für jedermann einsehbar, es wurde ohne Gegenstimmen und ohne Stimmenthaltung verabschiedet.
Herr Kollege Hauboldt, in Vorbereitung auf die heutige Sitzung habe ich Ihre Ausführungen in dem Protokoll vom 20.01. noch einmal nachgelesen. Ich möchte das nicht noch einmal alles aufgreifen, was Sie dort gesagt haben, einen Teil davon haben wir eben gehört. Bezug nehmend auf die Seite 10.192 des Protokolls muss ich Ihre Behauptungen gegen uns in punkto „verzweifelter Kampf gegen den Untergang des Monopols der Ehe“ und Ihre Ansicht über unser christliches Weltbild zurückweisen. Wir sind nicht weltfremd, Herr Kollege Hauboldt, und wir nehmen die gesellschaftlichen Entwicklungen zur Kenntnis.
Nein, das weise ich zurück, Herr Kollege Hauboldt, das ist nicht so.
Wir haben aber ein anderes Menschen- und Weltbild als Sie und uns trennen sicher Welten in unseren Ansichten. Aber ich werfe Ihnen Ihre Ansichten an dieser Stelle auch nicht vor und insofern erwarten wir doch Sachlichkeit an dieser Stelle und keine ideologischen Auseinandersetzungen und die Polemik ist sicherlich unangebracht.
Meine Damen und Herren, die Ehe ist grundgesetzlich besonders geschützt und privilegiert und bei aller Toleranz und Achtung voreinander ist der CDU-Fraktion das auch besonders wichtig.
Meine Damen und Herren, ich betone nochmals, dort, wo eine Gleichstellung rechtlich geboten und erforderlich ist, muss und wird sie auch umgesetzt werden. Dies hat sich in der Vergangenheit auch gezeigt. Auf die inhaltlichen und sachlichen Gründe unserer Ablehnung zu diesem Gesetzentwurf bin ich schon ausführlich in der ersten Lesung eingegangen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und ich lasse keine Anfrage zu, Herr Kollege Hauboldt. Vielen Dank.
Nein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4646 zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes wurde nach Überweisung durch den Landtag in der 59. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 15. Januar 2009 erstmals behandelt. Der Berichterstatter wurde festgelegt und Herr Staatssekretär Hütte erläuterte den Grund der Vorlage des Gesetzes. Der Ausschuss legte dann die weitere Verfahrensweise fest. Auf Antrag der CDUFraktion und der SPD-Fraktion gemäß unserer Geschäftsordnung wurde beschlossen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen, und der Kreis der Anzuhörenden festgelegt. Insgesamt wurden danach 24 Anzuhörende angeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt lag bereits ein Änderungsantrag der CDUFraktion vor, der in diese Anhörung mit einbezogen wurde. Hierbei ging es inhaltlich um die Anhebung der Besoldungsbezüge der Anwärter auf Westniveau ab 1. Januar 2009. Die Zuschriften aus der Anhörung sollten bis zum 06.02.2009 dem Ausschuss vorliegen. Weiterhin wurde festgelegt, dass weitere Änderungsanträge aus den Fraktionen bis zum 12. Februar einzureichen waren. Es wurde beschlossen, hierzu ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen und die kommunalen Spitzenverbände bis zum 27.02. anzuhören. In den weiteren Änderungsanträgen, die von der SPD-Fraktion und der Fraktion der LINKEN in der Haushalts- und Finanzausschuss-Sitzung am 12.02. vorgestellt wurden, ging es beispielsweise um die Änderung der Arbeitszeit der Beamten
von 42 auf 40 Wochenstunden, um die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften zu Ehepaaren oder auch um die Stellenhebung des Inspektors der Polizei. Die in der Januar-Sitzung festgelegte Verfahrensweise wurde grundsätzlich auch so eingehalten, so dass sich unser Ausschuss in einer außerplanmäßigen Sitzung am 13. März 2009 mit den Ergebnissen der beiden Anhörungen wie auch mit dem Gesetzentwurf abschließend befasste. Die vorliegenden Änderungsanträge aller drei Fraktionen zu einer Vielzahl der gesetzlichen Regelungen wurden abgestimmt, Än
derungen in der Gesetzesvorlage wurden im Ausschuss beschlossen und der Ausschuss empfiehlt heute dem Landtag, wie in der Beschlussempfehlung 4/4968 zu entnehmen, den Gesetzentwurf mit diesen Änderungen zu beschließen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich werde es etwas kürzer halten als meine beiden Vorredner. Wie in der ersten Lesung im Plenum hier am 12. Dezember 2008 bereits dargelegt, ergibt sich dieses Gesetz aus den Regelungen der Föderalismusreform. Der Bund hat ein Beamtenstatusgesetz beschlossen, welches am 1. April 2009 in Kraft tritt. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, dass der Freistaat Thüringen eine Anpassung und Bereinigung des Landesbeamtengesetzes durchführt. Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wird dem gerecht und soll ebenfalls am 1. April in Kraft treten. Dies ist ein erster Schritt zur Umsetzung der Gesetzeslage des Bundes. Wie die Landesregierung an dieser Stelle im Plenum angekündigt hat, sollen inhaltliche Änderungen im Beamtenrecht in einem zweiten Schritt erfolgen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, zwischenzeitlich haben die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ihren positiven Abschluss gefunden und meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die von der Landesregierung hierzu geäußerte Absicht, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zeitgleich und eins zu eins auch auf unsere Thüringer Beamten anzuwenden.
Die Landesregierung hat im Kabinett dazu in dieser Woche bereits die entsprechenden Gesetzesänderungen beraten, so dass geplant ist, dass wir im Plenum im Mai die erste Beratung durchführen und im Juni das Besoldungsgesetz verabschieden können.
Ganz klare Zeitschiene, Herr Kollege Pidde. Kein Beamter muss deshalb Angst haben, ihm gingen Besoldungserhöhungen verloren. Selbstverständlich werden - und ich denke, das wollen wir alle hier in diesem Hohen Hause - die Zahlungen dann rückwirkend erfolgen, so wie die Landesregierung zugesagt hat, den Abschluss eins zu eins zu übernehmen für unsere Landesbeamten.
Ergänzend möchte ich noch sagen, für 2009 und 2010 werden durch diese Tariferhöhungen insgesamt Ausgaben in Höhe von 69 Mio. € in unserem Landeshaushalt anfallen. Ich denke, das ist eine beträchtliche Summe, die das ausmacht. Das kann man schon einmal laut sagen, was hier der Freistaat tut, nicht nur für die Angestellten, die von dem Tarifvertrag ja beinhaltet sind, sondern eben auch für unsere Beamten. Insgesamt für diese zwei Jahre sind das Ausgaben in Höhe von 69 Mio. €, die zusätzlich anfallen.
Doch nun zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf: Einige Änderungen wurden im Ausschuss noch als Empfehlung an den Landtag bzw. unsere heutige Beratung beschlossen. Dazu gehört auch der Antrag der CDU-Fraktion zur Anhebung der Besoldung der Anwärter im öffentlichen Dienst, und zwar rückwirkend ab 1. Januar auf 100 Prozent Westniveau. Dies soll als Zeichen und als Beispiel für andere gelten, damit unsere gut Ausgebildeten, also von der Schule her gut ausgebildeten Jugendlichen nach Abschluss der Schulbildung in Thüringen bleiben, ihre Ausbildung hier absolvieren und nicht wegen höheren Ausbildungssalärs in die alten Bundesländer abwandern.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zu der Anhörung oder zu den Anhörungen hat gezeigt, dass der eingeschlagene Weg der Landesregierung, das heißt in einem ersten Schritt im Wesentlichen nur die Anpassungen des Landesbeamtenrechts an die Statusgesetzgebung des Bundes und erst im zweiten Schritt umfassende inhaltliche Änderungen wie die Neuordnungen des Laufbahnrechts z.B. vorzunehmen, von der weit überwiegenden Zahl der Angehörten mitgetragen und zum Teil ausdrücklich begrüßt wurde.
Auf den SPD-Antrag, der die Herabsetzung der 42Stunden-Woche bei den Beamten ohne Kinder bzw. Pflegebedürftige betrifft - da haben wir eine Sonderregelung - möchte ich nicht noch einmal näher eingehen. Wir hatten dazu bereits ausgiebige Diskussionen im letzten Jahr und an der Sachlage hat sich aus unserer Sicht nichts geändert.
Zu dem Thema, welches die Fraktion DIE LINKE angesprochen hat, zu den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften kommen wir in Tagesordnungspunkt 6 noch. Dazu möchte ich an dieser Stelle
weiter nichts sagen. Wie gesagt, im Punkt 6 geht es noch einmal darum, obwohl Sie hier natürlich auch Ihren Änderungsantrag eingebracht haben.
Meine Damen und Herren, es liegt jetzt noch vor der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, den der Kollege Pidde eben vorgestellt hat. Wie ich eben schon erläuterte, hat ja die Landesregierung in dieser Woche sich zu dem Thema bereits ganz klar positioniert. Insofern kommt Ihr Antrag zwar etwas spät, aber dennoch will ich sagen, dass wir den Punkt 2 Ihres Antrags natürlich mittragen werden, denn ich denke, wir alle hier wollen ja diese Angleichung auf die Beamten oder die Anwendung der Tarifergebnisse auf unsere Beamten, also spricht auch nichts dagegen, dass wir dem Punkt 2 Ihres Entschließungsantrags zustimmen werden. Insofern sind wir da auch beieinander.
Zum Punkt 1: Werte Kollegen der SPD, hier haben Sie sich nur auf die Nordländer unserer Bundesrepublik bezogen.
Gut, aber wir möchten gern, Herr Kollege Höhn, dass sich unsere Aktivitäten auch mit den Bundesländern beschäftigen, die um ums herum sind. Da sehe ich noch ein paar andere als die, die hier aufgezählt wurden. Insofern beantrage ich im Namen meiner Fraktion eine getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2. Wir werden den Punkt 1 so nicht mittragen, denn es gibt ja z.B. auch noch das Bundesland Sachsen, das jetzt hier nicht aufgezählt wurde, und andere. Ich denke, hier sollte man einen breiten Konsens suchen auch mit diesen anderen Bundesländern, die Sie hier noch nicht benannt haben.
Dem Punkt 2 werden wir gern zustimmen. Die Landesregierung war schneller und nichtsdestotrotz ist das Ziel das gleiche.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass dieser Gesetzentwurf den ersten Schritt zur Fortentwicklung des Beamtenrechts darstellt. Diesem müssen und werden noch weitere Schritte folgen, die dem Beamtentum in einer modernen Leistungsgesellschaft dann auch gerecht werden. Das Beamtentum wird ja auch weiterentwickelt und damit wird sich dann sicherlich der 5. Thüringer Landtag beschäftigen. Ich
möchte Sie namens meiner Fraktion bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012 für den Freistaat Thüringen wurde vorab an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Unser Ausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2008 dazu beraten.
In den Vorbemerkungen zur Mittelfristigen Finanzplanung heißt es, ich zitiere: „Der Mittelfristige Finanzplan 2008 bis 2012 wurde in einer Zeit starker Turbulenzen an den internationalen Kapitalmärkten erarbeitet. Die Auswirkungen dieser globalen Verwerfungen auf die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Freistaats sowie die finanziellen Rahmenbedingungen im Planungszeitraum sind zum heutigen Zeitpunkt jedoch nicht einschätzbar. Insofern sind die Aussagen des Berichts vor diesem Hintergrund zu relativieren.“ Dies war auch einer der Diskussionspunkte in unserem Ausschuss. Es wurde angezweifelt, dass Grundeinnahmen der Mittelfristigen Finanzplanung aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Situation und veränderter Rahmenbedingungen so, wie darin beschrieben, auch eintreten werden bzw. nicht mehr realistisch seien.
Ein weiterer Diskussionspunkt waren die Pensionszahlungen Thüringens, die in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. Verwiesen wurde in diesem Zusammenhang auf über 400 Mio. €, die derzeit im Rahmen der Sonderversorgungssysteme aufzubringen sind. Ein weiteres Thema in der Beratung waren die Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs. Nach der Mittelfristigen Finanzplanung würden den Kommunen im Jahr 2010 280 Mio. € weniger an Ein
nahmen zufließen und deshalb ist die Überarbeitung der Mittelfristigen Finanzplanung dringend geboten, so eine Forderung im Rahmen unserer Diskussion.
Die Mittelfristige Finanzplanung ist in jedem Jahr eine Momentaufnahme. Auch die Revisionsklausel im Finanzausgleichsgesetz wurde in der Diskussion angesprochen, genauso wie die Entwicklung der Steuereinnahmen der Thüringer Kommunen. Die Landesregierung beantwortete die aufgeworfenen Fragen und erläuterte die Grundlagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Mittelfristigen Finanzplanung. Trotz mancher Bedenken und aktueller neuer Problemlagen empfiehlt der Ausschuss, die Mittelfristige Finanzplanung 2008 bis 2012 für den Freistaat Thüringen zur Kenntnis zu nehmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Linkspartei hat den vom Lesben- und Schwulenverband an alle Fraktionen und Ministerien versandten Gesetzentwurf offenbar fast komplett übernommen, ohne ihn im Detail noch einmal zu hinterfragen. Die dort aufgeführte Gebotenheit in Sachen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften ist unserer Auffassung nach so nicht richtig. Im Bereich der Beamtenbesoldung und -versorgung hat etwa das Bundesverfassungsgericht am 6. Mai 2008 eine Beschränkung des Verheiratetenzuschlags auf verheiratete Beamte verfassungsrechtlich nicht beanstandet. Es ist also durchaus im Umkehrschluss zulässig, Unterschiede zwischen Lebenspartnerschaften und der nicht nur grundgesetzlich geschützten, sondern auch privilegierten Ehe zu machen und wir, die CDU-Fraktion, sind der Meinung, dass das auch richtig so ist.
Deshalb ist in Thüringen auch geregelt, dass Lebenspartnerschaften grundsätzlich nicht vor den Standesämtern geschlossen werden sollten. Diesen Gesetzentwurf unserer Landesregierung haben alle Fraktionen am 12. September 2008 einstimmig beschlossen, das möchte ich besonders betonen. Insofern verwundert mich ein Stück weit auch die jetzige Vorlage dieses Gesetzentwurfs der Fraktion der LINKEN und ihr Sinneswandel von September bis heute.
Ich denke, man wird doch dem etwas komplexeren Thema auch nicht gerecht, wenn es in der hier vorgelegten Pauschalität behandelt wird. Dort, wo eine Gleichstellung rechtlich geboten ist, muss sie natürlich auch umgesetzt werden. Dies ist in der Vergangenheit - und das haben Sie auch in Ihrem Gesetzentwurf in der Begründung richtig angeführt - geschehen, z.B. in Regelungen im Meldegesetz oder im Sicherheitsüberprüfungsgesetz usw. Deshalb ist eine detaillierte Auseinandersetzung mit der jeweils betroffenen Rechtsmaterie geboten und keine Lobbygesetzgebung, wie sie hier vorgeschlagen wird. Sie verweisen in der Begründung des Weiteren auch noch auf einige andere Gerichtsurteile. Sollte es zwingend erforderlich sein, dass Thüringen weitere Anpassungen in einzelnen Bereichen durchzuführen hat, so wird dies ganz sicherlich auch geschehen und durch unsere Landesregierung entsprechend die Gesetze dann auch vorgelegt werden. Wie Sie selber darlegen in Ihrer Begründung, wurde bisher in Thüringen ebenso verfahren und Sie zitieren selbst in einem Hinweis darauf, dass die Länder auch eigene Regelungen für diesen Lebensbereich haben können. Aus diesem Grund werden wir Ihren Gesetzentwurf und den Entschließungsantrag dazu ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute beraten wir in erster Lesung den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Beamtenrechts. Die Föderalismuskommission - das ist ja eben schon genannt worden - hat neben vielen anderen Dingen auch eine Neuverteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten für das Beamtenrecht zwischen Bund und Ländern bewirkt. Die neue Zuständigkeitsordnung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Bund eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte und -pflichten der Beamten und Richter in den Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften besitzt, während für das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht die alleinige Zuständigkeit der Länder besteht. Aus diesem Grund besteht jetzt ein entsprechender Regelungsbedarf auch für unsere Thüringer Beamten. Das Gesetz soll am 1. April 2009 in Kraft treten.
Aufgrund des nun beginnenden parlamentarischen Verfahrens, welches Beratungen im Ausschuss und eine Anhörung sowie deren Auswertung und eine zweite Lesung hier im Plenum umfasst, sind wir sicher alle an einer zügigen Weiterbearbeitung interessiert und das habe ich auch bei meinen Vorrednern so verstanden.
Herr Kollege Hauboldt, wir haben jedoch einen anderen Blick auf dieses Gesetz als Sie
und es ist auch nichts Neues - ich komme noch dazu und wir kommen auch im Ausschuss noch dazu -, dass Sie zunächst diese Gelegenheit hier nutzen, um Ängste bei den Beamten zu schüren oder her
vorzurufen, aber das, Herr Kollege Hauboldt, ist der Sache bestimmt nicht dienlich.
Über Ihre Punkte, die Sie eben hier genannt haben, werden wir uns im Ausschuss intensiv unterhalten und sicherlich auch in der Anhörung die Standpunkte der betroffenen Spitzenverbände erfahren und, ich denke, uns in Ruhe dazu austauschen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Baumann, gleich noch auf Ihren Beitrag eben eingehend: Sie haben über das Thema der 42-Stunden-Woche hier auch noch mal gesprochen. Das war ja neulich erst unser Thema gewesen und ich erkläre es auch gern noch mal: Die 42-Stunden-Woche ist für die Beamten die Arbeitszeit, die keine Kinder mehr unter 18 Jahren zu Hause haben. Und die Beamten, die Kinder bzw. ein Kind unter 18 Jahren haben oder zu pflegende Angehörige zu Hause betreuen, können diesen Antrag stellen auf die 40-Stunden-Woche. Diese Anträge werden auch genehmigt und das wird auch in Anspruch genommen. Ich denke schon, dass das eine Möglichkeit ist zur Vereinbarung von Familie und Beruf, also nur, um das noch mal klarzustellen, wer arbeitet 40 Wochenstunden und wer arbeitet 42 Wochenstunden in Thüringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie aus der Begründung des Gesetzentwurfs hervorgeht, sollen die inhaltlichen Änderungen auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Der Herr Innenminister ist in seinem Beitrag eben auch darauf eingegangen. Ausgehend von der neuen Zuständigkeitsordnung ist bei der Novellierung des Landesbeamtenrechts ein zweistufiges Verfahren jetzt vorgesehen. In einem ersten Schritt soll das Thüringer Beamtengesetz an die Vorgaben des Beamtenstatusgesetzes angepasst werden. Hiervon betroffen sind die Teile des Gesetzes, die statusrechtliche Regelungen betreffen und mit dem Bundesrecht nicht im Einklang stehen. Die hier vorzunehmenden Änderungen beschränken sich weitgehend auf die Bereinigung des Landesbeamtenrechts und redaktionelle Anpassungen. Ziel ist bei der Neufassung auch, dass das Gesetz insgesamt klarer und übersichtlicher gestaltet wird gegenüber der bisherigen Regelung.
Die umfassende Nutzung der nunmehr insbesondere im Laufbahnrecht bestehenden Handlungsfreiheiten bzw. Gestaltungsmöglichkeiten soll erst in einem zweiten Schritt erfolgen, wie Herr Innenminister Scherer auch erläutert hat. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass zunächst der notwendige Änderungsbedarf unter Beteiligung der personalbewirtschaftenden Stellen ermittelt und auch die Entwicklung beim Bund und den anderen Ländern, die eben
schon beispielhaft benannt worden sind, beobachtet werden kann, um sie dann bei der Neugestaltung des Laufbahnrechts zu berücksichtigen.
Ich meine, es ist gut, dass der Innenminister soeben in seinem Beitrag zur Vorstellung des Gesetzentwurfs auch auf den zweiten Schritt etwas genauer eingegangen ist. Aber es ist für unsere Fraktion auch wichtig, zu wissen, in welchem zeitlichen Rahmen das dann passieren soll. Ich denke, darauf werden wir auch im Ausschuss noch mal zurückkommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Artikel 1 des Gesetzentwurfs, das heißt die Anpassung des Thüringer Beamtengesetzes an die Vorgaben des Beamtenstatusgesetzes, bildet den Schwerpunkt des Gesetzesvorhabens. In den Artikeln 2 bis 41 werden die aufgrund der Novellierung des Thüringer Beamtengesetzes erforderlichen Folgeänderungen in anderen Rechtsvorschriften, so auch in den zahlreichen Verordnungen, zusammengefasst. Dass die Änderungen in den Verordnungen ab Artikel 2 gleich mit aufgeführt sind, bewerten wir als äußerst positiv, denn so geschieht dies zeitgleich mit dem Gesetz und bedeutet für alle Beamten und Anwender der Verordnungen Rechtssicherheit und Klarheit im Umgang mit den einzelnen weitergehenden Vorschriften.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle darauf verzichten, einzelne Beispiele für Neuregelungen im Detail zu erläutern. Wir haben es hier mit einer speziellen, aber doch recht umfassenden Materie zu tun. Auf einen Punkt, der unserer Fraktion aber sehr am Herzen liegt, möchte ich noch eingehen. Wie unser Fraktionsvorsitzender Mike Mohring bereits am 28. November öffentlich erklärt hat, soll das Besoldungsniveau für alle Thüringer Beamtenanwärter ab 1. Januar 2009 an das Niveau ihrer Kollegen in den alten Bundesländern angepasst werden. Wir kündigen deshalb an, einen entsprechenden Änderungsantrag zum Beamtengesetz einzubringen, da diese Regelung im Gesetzentwurf jetzt nicht enthalten ist.
Ja, da kann man ruhig mal klopfen.
Wir wollen damit ein wichtiges Signal und ein Beispiel setzen, um den jungen motivierten Menschen hier in Thüringen die besten Bedingungen zu bieten und damit auch der Abwanderung zu begegnen. Namens meiner Fraktion beantrage ich die Überweisung der Drucksache 4/4646 zur Weiterbearbeitung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Dort werden wir dann auch im Rahmen der Anhörung erfahren, wie die Spitzenverbände, die Personalvertretungen und weitere Beteiligte diesen Gesetzent
wurf beurteilen, und sicherlich auch das, was in den Verordnungen noch dazu geregelt werden soll. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, wir können uns jetzt alle wieder beruhigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute beraten wir in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes und weiterer verwaltungsrechtlicher Vorschriften. Wie aus der eben erfolgten Berichterstattung von Frau Kollegin Berninger aus dem Innenausschuss hervorging, haben wir dazu eine Anhörung durchgeführt. Von vollster Zustimmung zum Entwurf - das möchte ich hier auch noch mal betonen, auch die Zuschriften gab es, nicht nur die kritischen -, ging es natürlich auch bis zu den Hinweisen, die eben hier benannt worden sind, und auch Hinweisen für uns für die Zukunft, wie man noch in diesem Bereich etwas gesetzlich ändern könnte. Unstrittig, werte Kolleginnen und Kollegen, scheint mir im Ergebnis der ersten Lesung dieses Entwurfs die Tatsache zu sein, dass grundsätzlich Änderungsbedarf besteht, der auch von allen Fraktionen anerkannt wird. Im Verwaltungszustellungsrecht sollen Regelungslücken geschlossen werden, die sich aus veränderten rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen ergeben haben. Zudem wird das Zustellungsrecht an das bereits geänderte Bundesrecht angepasst. Die Änderungen im Bereich des Verwaltungsvollstreckungsrechts gehen größtenteils auf Anregungen der Kommunen zurück. Sie sollen den Verwaltungsablauf auf dem Gebiet des Vollstreckungsrechts weiter verbessern und dies wird auch von meiner Fraktion ausdrücklich begrüßt. Das Gesetz soll zu einer höheren Effizienz und zu Vereinfachungen führen sowie Hemmnisse bei der Vollstreckung beseitigen. Hierbei geht es auch um Regelungen bei der länderübergreifenden Vollstreckung. In § 38 b des Gesetzes ist nun die Möglichkeit geregelt, durch Zuwarten im Rahmen von Ratenzahlungen die Geldforderung auf diesem Wege einzuholen. Wir meinen, dass gerade damit dem zahlungswilligen Bürger, der aufgrund einer schwierigen finanziellen Lage die sofortige Begleichung der Gesamtforderung nicht erbringen kann, eine Möglichkeit gegeben wird, seinen Zahlungswillen zum einen zu zeigen, und andererseits der Gläubiger zumindest nach und nach seine Geldforderung auch erhält. Diese Verfahrensweise ist besser, als die sogenannten Fruchtlosprotokolle zu fertigen oder andere Maßnahmen, z.B. Lohn- oder Kontenpfändung, durchzuführen, die aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Freibeträge dann oft doch nicht zum Ziel führen oder auch nur neue Kosten produzieren.
Danke. Strittigster Punkt bei diesem Gesetz ist aufgrund der Zuschriften und der Diskussion unter den Fraktionen offenbar die Regelung zur Höhe der Vollstreckungsgebühren in Artikel 1 in § 36 Abs. 4. Herr Kollege Baumann ist bereits darauf eingegangen. Leider ging aus den Zuschriften der Spitzenverbände, die sich für eine Erhöhung der Gebühr entsprechend des Gesetzentwurfs bzw. als Anregung sogar darüber hinaus ausgesprochen haben, nicht hervor, welche Beträge insgesamt in einem Jahr durchschnittlich vereinnahmt werden, also wie der Ist-Stand ist bzw. in welcher Höhe die Niederschlagung wegen Uneinbringlichkeit erfolgen und welche Beiträge in Zukunft durch eine höhere Grundgebühr erwartet würden. Lediglich gab es den Hinweis, dass die Zahl der Niederschlagungen aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner stetig steigen. Dann würden auch viele der in Ansatz gebrachten, möglicherweise höheren Gebühren letztlich niedergeschlagen werden. Bereits in der ersten Lesung habe ich die Problematik der vorgesehenen Gebührenerhöhung an dieser Stelle angesprochen. Auch durch Herrn Kollegen Baumann wurde damals die vorgesehene Erhöhung kritisch angesprochen und angekündigt, dass die SPD Gebührenerhöhungen ebenfalls nicht wolle. Dies ist im Plenarprotokoll der letzten Sitzung nachzulesen.
Ich habe in Vorbereitung meines heutigen Redebeitrags extra noch mal nachgeschaut, was die Kollegen aus den beiden anderen Fraktionen zu diesem Gesetz geäußert haben. Das hörte sich etwas anders an.
Unsere Fraktion hat sich, wie von mir in der ersten Lesung auch schon angekündigt, damit befasst, also insbesondere mit dem Thema der Gebühren, und infolge im Ausschuss deutlich gegen eine Erhöhung der Kostenpauschale ausgesprochen. Wir sind der Ansicht, dass eine Erhöhung der Kostenpauschale ein falsches Zeichen zur falschen Zeit wäre.
So haben wir im Innenausschuss einen Änderungsantrag zum Gesetz eingebracht, wonach wir an der jetzigen Grundgebühr von 10 € und einer Höchstgebühr im Regelfall von 100 € je Vollstreckung festhalten möchten. Dies entspricht genau der jetzigen bisherigen Gesetzeslage. Im Übrigen verweisen wir darauf, dass sich die Gebühr nach der Höhe der Geldforderung bemisst. Es werden 5 Prozent der Forderung, also mindestens die bereits genannten 10 € und höchstens 100 €, im Normalfall angesetzt.
Aber durch die 5-prozentige Regelung liegt die Gebühr zumeist zwischen 10 € und dem Höchstsatz 100 €. Einen Verlust für die kommunalen Haushalte durch fehlende Einnahmen sehen wir gegenüber der jetzigen Regelung nicht. Wir können den Ruf der Kommunen nach höheren Gebühren natürlich durchaus nachvollziehen, aber wir halten diese Erhöhung für das falsche Signal. So hoffe ich doch, dass sich auch die Kolleginnen und Kollegen, die im Innenausschuss dabei waren, die Dinge inzwischen vielleicht noch mal überlegt haben bis zum heutigen Tag und dem Gesetzentwurf mit der von uns vorgeschlagenen Änderung im Anschluss zustimmen werden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, sicher mag mancher jetzt meinen, wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt - auch Herr Baumann ist eben auf diese Dinge kurz eingegangen -, muss noch extra zur Kasse gebeten werden und dafür sollen nicht andere aufkommen. Ich denke, werte Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen nicht alle - wie man so sprichwörtlich sagt - über einen Kamm scheren. Die in Vollstreckung geratenen Bürger können die Forderung oft nicht bezahlen oder zumindest nicht sofort oder nicht in einer Summe. Natürlich - auch das wissen wir - gibt es schwarze Schafe so wie in vielen anderen Bereichen auch. Wir können und sollten aber davon ausgehen, dass die Mehrheit der Bürger stets bemüht ist, ihre Abgaben pünktlich und vollständig zu begleichen.
Wir sprechen heute bei dieser Regelung über einen kleinen Prozentsatz der Bürger, die zumeist auch immer die gleichen sind, mit denen die Vollstreckungsbeamten zu tun haben. Deshalb begrüßen wir die Regelung in § 37 b, wonach die Vollstreckungsbehörden bekannte Daten aus anderen Vollstreckungen nun auch bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher sowie von Geldforderungen gemäß bürgerlichen Rechts nutzen dürfen. Dies wird die Arbeit der Vollstreckungsbeamten erleichtern und sicherlich zeitlich einen Nutzen bringen, da nicht stets neu und alles von vorn ermittelt werden muss, und wird sicherlich auch manchem Gläubiger die entsprechende Geldforderung einbringen.
Herr Kollege Baumann, Sie sprachen noch den Vollstreckungszweckverband an. Wir haben das Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit, in der Gesetzesbegründung ist auch darauf verwiesen. Dort sind die Dinge geregelt, was die Kommunen auch untereinander an Zweckverbänden haben können. Ich denke, es spricht nichts dagegen, dass wir zumindest die Möglichkeit hierfür eröffnen. Es gibt auch manche Kommune, die sagt, wir sind mit der Arbeit der Vollstreckungsbehörde, die jetzt für uns die Geldforderungen einbringen soll, nicht zufrieden und würden das lieber von jemand anderem tun lassen, es dauert zu lange, es sind zu wenig positive Erfolge usw. Auch diese Meinungen gibt es in den Kom
munen. Ob und inwieweit alle Kommunen zu ihrer Meinung dazu abgefragt wurden, weiß ich nicht. Aber ich denke, es spricht nichts dagegen, diese Möglichkeit für diejenigen zu eröffnen, die das nutzen wollen. Ich denke aber und wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Thüringer Kommunen bei dem jetzigen System bleiben wird. Aber, wie gesagt, warum sollen wir nicht diese Möglichkeit einräumen?
Ja, bitte.
Ich kann bestimmt selber antworten, werter Herr Kollege Hauboldt, das muss sicherlich nicht die Linkspartei für mich tun. Die Kommunen, wenn die
das alle einzeln und selbst machen wollten, brauchen dafür auch geschultes Personal. Es sind sehr viele Erfahrungswerte dabei, man muss auch die Gesetze entsprechend kennen. Ich denke, für die Kommunen selbst, die kleineren selbstständigen Gemeinden, ist es sicherlich eine Überforderung, selbst eine Vollstreckungsstelle und einen Vollziehungsbeamten zu haben. Ich denke, das würde auch nicht dem Gesamtaufwand, der da anfällt, entsprechen.
Aber ich kann die Kommunen auch verstehen, die sagen, wir überlegen, uns innerhalb mehrerer Orte zusammenzuschließen und einen Zweckverband zu gründen, weil wir unsere Bürger gut kennen. Wir wissen, wen wir vor Ort wohin schicken können, um die Geldforderung besser beizutreiben, eh jemand von weit her angereist kommt, der das macht.
Ich denke, wir sollten es mit der Möglichkeit heute versuchen. Es spricht ja nichts dagegen, dass man nach einem oder nach zwei Jahren nachfragt und das noch mal thematisiert, auch im Ausschuss, und dann abfragt, wie viele Zweckverbände sich gegründet haben und wie das funktioniert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, namens meiner Fraktion möchte ich Sie bitten, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf in Drucksache 4/4238 heute zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 8. Oktober haben wir an dieser Stelle den Gesetzentwurf der Linkspartei zum Thema „Senkung der Arbeitszeit für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Thüringen“ zum ersten Mal behandelt. Insofern danke ich auch noch mal sehr herzlich der Landesregierung, insbesondere Herrn Innenminister Scherer, dass er an diesem Tag auch ausführlich auf die Situation der Beamtinnen und Beamten in Thüringen im Vergleich zu den Bundesbeamten eingegangen ist und dargestellt hat, wie die Arbeitszeit auch in anderen Bundesländern und beim Bund geregelt ist. Wir haben gesehen, dass Thüringen nicht das einzige Bundesland ist, welches die Arbeitszeit der Beamten vor einigen Jahren auf 42 Wochenstunden erhöht hat, sondern dass dies auch in anderen Bundesländern geschehen ist und die Bundesbeamten selbst auch 41 Stunden in der Woche arbeiten. Wir haben unsere Meinungen an diesem Pult hier - alle drei Fraktionen - entsprechend ausgetauscht, neue Erkenntnisse haben sich in der Zwischenzeit nicht ergeben. Insofern möchte ich aber noch einmal auf unsere familienfreundliche Komponente in dem Gesetz, welches in Thüringen besteht, hinweisen.
Bei uns ist es möglich, dass die Beamtinnen und Beamten, welche mindestens ein Kind unter 18 Jahren im eigenen Haushalt betreuen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, einen Antrag auf eine 40-Stunden-Woche stellen. Diesem Antrag wird auch entsprochen. Diese Möglichkeit wird von sehr vielen Beamtinnen bzw. Beamten auch genutzt. Die damalige Arbeitszeiterhöhung diente hauptsächlich der Haushaltskonsolidierung. Wir alle wissen, wir haben einen Stellenabbaupfad, wir müssen sparsam mit unseren Steuermitteln und Finanzzuweisungen umgehen. Ich denke, das hat sich in den letzten Jahren auch gut eingefügt in das Gesamtbild, welches wir auch im Rahmen der gesamten Haushaltskonsolidierung an Maßnahmen durchgeführt haben. Ich kann die Beamtinnen und Beamten natürlich durchaus verstehen und meine Fraktion selbstverständlich auch, dass man sagt, wir möchten wieder auf 40 Stunden zurück. Das ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Nichtsdestotrotz ist unsere Landesregierung auf die besondere Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten eingegangen auch gegenüber Angestellten oder gegenüber Mitarbeitern in der freien Wirtschaft im Freistaat Thüringen. Ich denke, wir bleiben bei der jetzigen Regelung.
Werte Kollegen der Linkspartei, wir werden also auch heute Ihre Gesetzesvorlage in Drucksache 4/4446 ablehnen. Wir sind gespannt, ob Sie jetzt noch mal Neues vortragen werden zu den Zahlen, welche finanziellen Auswirkungen Ihr Antrag auf mögliche
Mehrstellen, auf Mehrausgaben haben wird. Dazu ist bisher gar nichts gesagt worden, ich habe das beim letzten Mal schon eingefordert. Ich denke aber, wir haben eine gute Regelung in Thüringen, wir haben die Familienkomponente im Gesetz und wir werden auch dabei bleiben. Insofern werden Sie mit der Ablehnung durch die CDU-Fraktion für Ihren Antrag rechnen dürfen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Linkspartei stellt in Drucksache 4/4446 einen Antrag in Form eines Gesetzes zur Wiedereinführung der 40Stunden-Woche für die Beamten des Freistaats. Ich wundere mich etwas über diesen Antrag, dass sich DIE LINKEN dieser Berufsgruppe plötzlich erinnern und annehmen. Aber ich denke, dass sind Vorboten für das Jahr 2009, um neues Wählerpotenzial erschließen zu wollen.
Dabei sollten sie aber auch beachten, dass viele andere Bürger oft Kritik an den Beamten üben, oft zu Unrecht und auch leider, muss ich sagen. Die Beamten stehen oft im negativen Focus der Öffentlichkeit, insbesondere wenn es um sichere Arbeitsplätze, Bezahlung, Tarifsteigerung und Urlaubsansprüche geht - um nur einmal einige Beispiele zu nennen. Die Beamten in Thüringen, ob in den Kommunen oder auf Landesebene, leisten aber eine sehr wichtige und oft auch hoheitliche Aufgabe; und es ist gut und richtig, dass sie diesen Dienst für die Bürger als Dienstleister tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe aber auch durchaus Verständnis für die Forderung des Beamtenbundes auf Angleichung der Arbeitszeit. Das möchte ich auch herausstreichen.
Mit dem 1. August 2005 wurde die regelmäßige Wochenarbeitszeit für die Beamten von 40 auf 42 Stunden erhöht. Auch in anderen Bundesländern - sie sind ja eben schon genannt worden - wurden diese Arbeitszeiterhöhungen für Beamte beschlossen. Thüringen hat jedoch sein Arbeitszeitrecht besonders familienfreundlich ausgestaltet; und auch das möchte ich an dieser Stelle hervorheben. Wer ein Kind oder auch mehrere unter 18 Jahren betreut oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreut, kann einen Antrag auf Absenkung der Regelarbeitszeit von den benannten 42 auf 40 Stunden stellen. Mir ist bekannt, dass das auch genutzt wird und dass viele diese Regelung auch begrüßt haben und sich daher auch für diesen Personenkreis die Arbeitszeit nicht erhöht hat.
Zu Ihrem Gesetzentwurf möchte ich anmerken, dass Ihr Antrag rückwärtsgewandt ist, da er den Rechtszustand von vor dem August 2005 wiederherstellen will. Die zusätzlichen Arbeitsleistungen, die die
Beamtinnen und Beamten seit diesem Zeitpunkt geleistet haben und leisten, sind aber auch ein wichtiger Beitrag zur Haushaltskonsolidierung auf Landesebene. Ich denke, das trifft auch auf die Kommunen zu. Wir alle in diesem Hohen Hause wissen sehr genau, dass wir in den zurückliegenden Jahren Zeiten hatten, in denen erheblich gespart werden musste und auch immer noch trotz nun erhöhter eigener Steuereinnahmen auch weiterhin auf unsere Ausgaben geachtet werden muss. Ein großer Teil davon sind die Personalausgaben. Ich denke, keinem von uns ist es leichtgefallen, solche Entscheidungen wie bei der Arbeitszeit oder zu anderen Haushaltsstellen zu treffen, aber diese Entscheidungen waren erforderlich zur Haushaltskonsolidierung. Wie wir auch bei den jetzigen Haushaltszahlen erkennen können, hat dies auch wesentlich dazu beigetragen, unsere Verschuldung jetzt auf null zu halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, erinnern möchte ich auch an den Stellenabbaupfad, der sicherlich auch zu diesen Entscheidungen gehört und auch keinem leichtgefallen ist und über den wir auch schon häufig gesprochen haben. Die Linkspartei hat mit diesem Gesetzentwurf das getan, was sie als Oppositionspartei gern tut. Es ist ein populistischer Gesetzentwurf, wo aus unserer Sicht auch noch nicht erklärt ist, wie Sie das bezahlen wollen. Sie haben leider die neuen Kosten, die dem Land und auch den Kommunen durch dieses Gesetz entstehen würden, in Ihrem Entwurf nicht berechnet, auch nicht annähernd berechnet. Wir haben derzeit ca. 28.300 Landesbeamte zuzüglich denen in der kommunalen Verwaltung. Ich meine, es wäre durchaus wichtig zu wissen, um wie viele Stellen es sich dann rechnerisch und auch tatsächlich handeln würde, die dann neu zu besetzen und natürlich auch zu bezahlen wären und vor allem auch, meine Damen und Herren der Linkspartei, aus welchen Haushaltsstellen das bezahlt werden soll. Wollen Sie dafür andere Förderprogramme kürzen oder neue Kredite aufnehmen? All diese Dinge sind hier nicht benannt worden und hierzu muss man natürlich auch sehen, dass es ja auch die Kommunen betrifft, die dieses bezahlen müssten, und nicht nur den Freistaat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade angesichts des notwendigen Stellenabbaus im Bereich der Landesverwaltung entsprechend der Festlegung im Doppelhaushalt ist es einerseits unverzichtbar, dass durch die Arbeitszeiterhöhung gewonnene zusätzliche Arbeitsstunden zur Verfügung stehen, anderseits werden hierdurch auch Einsparpotenziale freigesetzt, die es auch ermöglichen, die Angleichung der Lohnzahlung auf Westniveau durchzuführen. Wie wir alle wissen, für die unteren und mittleren Einkommensgruppen wurde dies bereits zum Januar 2008 umgesetzt. Für alle anderen Beamten wird dieses im Januar 2010 der Fall sein. Wir sollten an
gesichts der kurzfristigen Entspannung beim Steueraufkommen, über das wir uns sicher alle sehr freuen, nicht sofort die Reformmaßnahmen, die sich bewährt haben, nun über Bord werfen. Vielmehr heißt es, Kurs zu halten, den Haushalt zum Wohle aller nachhaltig zu konsolidieren und nicht auf solche Forderungen hereinzufallen. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, Herr Kollege Baumann, dass die SPD-Fraktion den Antrag auch ablehnen würde. Eben habe ich hier anderes vernommen, denn ich habe vor einigen Wochen in der Presse gelesen, dass Ihre Partei eine Reihe von Versprechungen für die Bürger im Vorfeld der Wahlen im nächsten Jahr gemacht hat und Sie wollen diese, so habe ich zumindest gelesen, durch erheblichen weiteren Stellenabbau im öffentlichen Dienst finanzieren. Insofern würde eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf jetzt Ihre Aussagen von vor wenigen Wochen konterkarieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDUFraktion lehnt den vorliegenden Gesetzentwurf aus den von mir genannten Gründen ab. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes kommt die Landesregierung einem Anliegen der Landkreise, Städte und Gemeinden, ihrer Spitzenverbände nach sowie richtet sie sich auch nach den neuen Rechtslagen aus anderen Vorschriften, die hier in den Gesetzentwurf eingearbeitet wurden. Das Gesetz wird der höheren Effizienz der Arbeit der Verwaltung dienen, enthält viele Vereinfachungen und soll Hemmnisse bei der Vollstreckung beseitigen. Vollstreckung ist nicht häufig ein Thema hier im Landtag und sicher auch nicht im Ausschuss. Insofern schließe ich mich dem Wunsch nach Überweisung an den Innenausschuss an, so dass wir das dort in aller Ruhe betrachten und besprechen können und sicherlich auch eine Anhörung durchführen werden.
Zu den einzelnen Vereinfachungen und Regelungen hat der Minister schon viele Beispiele genannt und an dieser Stelle ausgeführt, deshalb werde ich das jetzt nicht noch einmal wiederholen. Die Vorschriften des Vollstreckungsrechts wurden größten
teils auch auf Anregung der Kommunen geändert, um ihre Situation als Vollstreckungsbehörden zu verbessern. Zur Vollstreckungskostenpauschale, die eben auch schon eine Rolle spielte, möchte ich noch anmerken, dies, werte Kolleginnen und Kollegen, sollten wir uns im Ausschuss noch einmal ganz genau anschauen und hier erwarte ich auch von unseren kommunalen Spitzenverbänden vielleicht noch die eine oder andere Zuarbeit in Form von Statistiken, wie viele Fälle - Herr Baumann nannte eben schon eine Zahl - hier vorliegen, wie viele Fälle wir haben, wo die Forderungen auch uneinbringlich sind. In diesen Fällen muss man überlegen, ob eine Erhöhung einer Pauschale sozusagen als Luftbuchung überhaupt etwas bringt, bzw. um welche Einnahmen es sich bisher aus den Vollstreckungsgebühren gehandelt hat, um uns dabei auch mal den Überblick über die Höhe dieser Beträge insgesamt zu verschaffen. Ich denke also, das wird uns noch bewegen, und wir werden uns intensiv damit im Ausschuss auseinandersetzen. Den Kommunen wird die Möglichkeit eingeräumt, den sogenannten Vollstreckungszweckverband zu gründen. Auch hier sollten wir uns noch mal die Zuarbeit von den Spitzenverbänden genau einholen und ansehen in welchen Fällen das infrage kommt. Viele Kommunen haben ja ihre entsprechenden Mitarbeiter, die in diesem Bereich tätig sind. Wir können uns ja mal beispielhaft anhören, wo denn ein solcher Verband z.B. schon angedacht sein könnte.
Die Möglichkeit, Teilzahlungen entgegenzunehmen, begrüßen wir auch ausdrücklich; denn das Ziel, den Rückstand insgesamt beizubringen, kann so im Interesse aller Beteiligten oft besser und schneller erreicht werden als durch viele andere auch zeit- und personalaufwendige Vollstreckungsmaßnahmen. Auch diese neue Regelung finden wir gut und unterstützen sie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie gesagt, die Erhöhung der Vollstreckungsgebühr wollen wir uns noch mal näher anschauen. Die anderen Regelungen sind Rechtsanpassungen und zum Teil Vereinfachungen. Ich denke, wir werden dazu im Ausschuss eine gute Beratung haben und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir reden heute über die Entlastung für ein Haushaltsjahr, das nun schon wieder vor über zwei Jahren abgeschlossen wurde und hinter uns liegt. Damals mussten wir immer noch mit Steuerausfällen rechnen, die aber durch den Wechsel der Bundesregierung in Berlin zum Glück dann nicht in dem Maße eingetreten sind, wie sie zunächst zu erwarten waren. In den Jahren zuvor waren diese Steuerausfälle bekannterweise wesentlich höher. So hatten wir im Jahr 2005 53 Mio. € weniger Steuereinnahmen und das war - gemessen an den dreistelligen Millionenzahlen der Jahre zuvor - noch zu verkraften. Auch dank der vorsorgenden Haushaltsbewirtschaftung durch die Finanzministerin konnte der Haushalt 2005 trotz dieser immerhin noch 53 Mio. € Steuerausfälle ohne zusätzliche Schulden abgeschlossen werden. Ich denke, Herr Kollege Dr. Pidde, dass das Ergebnis unterm Strich doch letztlich das Wichtige ist. Das haben Sie leider nicht erwähnt, deshalb will ich das an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie schnell die Zeit vergeht, sehen wir auch daran, dass wir heute einer Landesregierung die Entlastung erteilen, in der nun einige Mitglieder neu im Amt sind. Aber auch den mit dem heutigen Tage ausgeschiedenen Kollegen und Ministern möchte ich herzlich danken, dass sie in den letzten Jahren mit uns gut zusammengearbeitet und für eine solide Haushaltsführung gesorgt haben.
Unser Freistaat Thüringen ist in den letzten 18 Jahren zu einem blühenden Land geworden, dessen Menschen und Kultur von unseren Nachbarn hoch geschätzt werden.
Die Leistungen, die in den Jahren des Niedergangs der zwei Diktaturen zuvor dann hier erbracht wurden, nötigen vielen Außenstehenden Respekt und Anerkennung ab. Dass dabei, werte Kolleginnen und Kollegen, auch Fehler gemacht wurden und Steuermittel nicht immer effizient und richtig eingesetzt wurden, will hier niemand bestreiten. Doch nur der, der sich
nicht bewegt, der nicht anpackt, macht auch keine Fehler. Entscheidend ist: Lernt man aus den Fehlern? Gemessen an Jahresberichten der 90er-Jahre und darin festgestellter Verstöße hat sich in den letzten Jahren deutlich gezeigt, dass sich der Umgang mit den anvertrauten Steuermitteln stark verbessert hat. Wenn von 560 Prüfungen des Rechnungshofs nur 22 Eingang in den Abschlussbericht gefunden haben, zeugt das auch von einer inzwischen grundsätzlich gut funktionierenden Verwaltung. Dennoch, werte Kolleginnen und Kollegen, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass vieles auch noch besser gemacht werden könnte. Dabei steht nicht nur die Arbeit der Mitarbeiter im Vordergrund, sondern auch Systemverbesserungen im Verwaltungsablauf. Dies sollte nun auch Ansporn für die neuen Minister und Ministerinnen sein, für einen noch besseren und verantwortungsvolleren Umgang mit den Steuergeldern in ihren Häusern zu sorgen.
So müsste über eine zentrale Koordinierungs- und Beschaffungsstelle für den gesamten IT-Bereich unserer Landesverwaltung nachgedacht werden, so wie wir es zum Beispiel im Bereich der Landesliegenschaften schon praktizieren. 370 Wartungs- und Pflegeverträge sind zu viel. Ebenso ist eine turnusmäßige Überprüfung von dienstunfähigen Ruhestandsbeamten auf eine weitere Verwendung im Landesdienst vorzusehen. Da sind wir auch beieinander, wir haben das im Haushaltsausschuss diskutiert. Auch diese Dinge sehen wir als solche an, die noch verbesserungswürdig sind und wo man noch was tun muss.
Sehr geehrte Damen und Herren, die im Jahresbericht 2007 über die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2005 unterbreiteten Handlungsaufträge für zukünftige Haushalte, insbesondere die Mahnungen des Rechnungshofs zur Ausgabenreduzierung, zum Verschuldungsverbot und dem Schuldenabbau finden die volle Unterstützung der CDU-Fraktion. Über die Ausgestaltung eines Verschuldungsverbots ist ja auch hier an dieser Stelle bereits öfter geredet worden und dies muss auch weiterverfolgt werden.
Durch die Reformhaushalte der letzten Jahre und durch die gute Konjunktur waren wir in der Lage, schon im letzten Jahr - also 2007 - den Haushalt ohne neue Schulden abzuschließen. Ich möchte daran erinnern, dass für 2007 immerhin 850 Mio. € Neuverschuldung zunächst vorgesehen waren, die dann am Ende nicht aufgenommen werden mussten. Bereits in seinem Bericht aus dem Jahr 2005 - ich habe mal nachgeschaut, was denn der Rechnungshof uns damals ins Buch geschrieben hat; da ging es um das Jahr 2002 - hat der Rechnungshof uns zum Beispiel den Hinweis gegeben, dass mittelfristig ein Haushalt ohne Nettoneuverschuldung das Ziel sein muss. Wir können heute feststellen - also drei Jahre später nach dem eben erwähnten Bericht -,
dass wir derzeit einen solchen Doppelhaushalt ohne Nettoneuverschuldung haben und auch das Haushaltsjahr 2007 ohne neue Schulden abschließen konnten.
Dies ist natürlich unserer besseren Einnahmesituation, auch aus den gestiegenen eigenen Steuereinnahmen, zu verdanken, aber ebenso dem Reformpaket aus 2004 und einer sparsamen Haushaltsplanung. Alle Ausgabepositionen wurden dabei auf den Prüfstand gestellt und vieles verändert. Die letzten beiden Dinge waren und sind nicht immer einfach für uns, wurden jedoch in den Vorjahren durch zahlreiche Hinweise auch durch unseren Rechnungshof uns, dem Parlament, angeraten und letztlich auch von uns umgesetzt. Dieser Weg, das will ich an dieser Stelle auch noch mal deutlich sagen, wurde nicht von allen hier im Hause geteilt. Die Opposition möchte oft gern mehr Geld ausgeben, verspricht den Bürgern alles nur denkbar Mögliche, um gewählt zu werden und plädiert dabei auch für neue Kredite, wenn ich an die letzten Haushaltsdiskussionen denke. Aber das, meine Damen und Herren, ist für unsere Fraktion nicht das Maß der Dinge und auch nicht das Ziel. Für uns war der beschrittene Weg der richtige, wenn auch oft ein steiniger Weg. Das zeigen auch die Zahlen aus dem jetzigen Doppelhaushalt, die gesunkene Arbeitslosigkeit - ganz aktuell haben wir ja die neuesten Zahlen zugearbeitet bekommen -, die Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen auf nunmehr doch einiges über 50 Prozent eigener Steuereinnahmen, um somit auch mal einige Beispiele dafür zu nennen. Nur dadurch können wir weiterhin eine gute Zukunft gestalten ohne neue Schulden.
Mit dem vorhandenen Geld müssen und wollen wir auskommen. Das sollte auch die Opposition wahrnehmen und, ich denke, auch mal anerkennen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn wir als Vergleich die Mittelfristige Finanzplanung von 2006 bis 2010 heranziehen, so ersparen wir den nachfolgenden Generationen immerhin 2,3 Mrd. € zusätzliche Schulden. Dies ist auch eine Leistung, die nicht hoch genug einzuschätzen ist, denn diese bedeuten auch 100 Mio. € weniger Zinsen jährlich. Wir haben das Ziel, keine neuen Schulden mehr zu machen, erreicht. Nun muss unser wichtigstes Ziel das Verbot von neuen Schulden sein.
Schärfstes Schwert bei der Durchsetzung dabei ist das Verbot in der Verfassung. Um in Notlagen handlungsfähig zu bleiben, müssen aber auch Mechanismen vorgesehen werden und klare Sanktionsregelungen ebenfalls bei dem Fall von Rechtsverstößen festgelegt werden. Unabdingbar sind dazu weiterhin auch Tilgungspläne für in Notzeiten notwendig gewordene
Schulden. Das ist also ein Thema, mit dem wir uns hier sicherlich in nächster Zeit noch öfter befassen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle eine Bemerkung an den Spitzenkandidaten der LINKEN, Bodo Ramelow, machen. Er ist heute nicht anwesend, aber die Kolleginnen und Kollegen werden ihm das sicherlich gerne übermitteln. Es scheint mir, er hat durch den Stress in Berlin und den Kampf gegen das Gesellschaftssystem der Bundesrepublik etwas den Blick für Thüringen verloren. Wenn er Ende April einen Kassensturz fordert, meine Damen und Herren, weil er den offiziellen Schuldenangaben der Landesregierung nicht glaubt, dann sollte er doch mal die Rechnungshofberichte lesen.
Dort wird regelmäßig über die Staatsverschuldung berichtet. Dort könnte Herr Ramelow auch lesen, dass die Schulden des Freistaats zum 31. Dezember 2005 rund 15 Mrd. € betrugen. Hinzu kommen feststehende Verbindlichkeiten aus alternativen Finanzierungen von 726 Mio. €. Zudem sind die Schulden der Sondervermögen von 168,5 Mio. € hinzuzurechnen. Das hat, glaube ich, eben der Vorredner schon erwähnt, dass das nirgends zu finden sei. Also ich kann die Auffassung nicht teilen, ich habe Ihnen eben noch mal die Zahlen gesagt. Es gab auch eine Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE; ich will Ihnen noch mal die Drucksache nennen, es ist die Drucksache 4/2694. Dort finden Sie auch sehr viele Angaben zu den hier aufgeworfenen Fragen. Sie sehen, meine Damen und Herren: Erst einmal recherchieren, bewerten, nachdenken und dann Pressemeldungen abgeben - das würde uns sicherlich weiterhelfen.
Meine Damen und Herren, wir wollen ab 2010 Schulden tilgen. Mit diesen Schritten geben wir auch der jüngeren Generation entsprechenden Gestaltungsspielraum und eine gute Perspektive für eine eigene politische Gestaltung. Wir wissen von den Bürgern, dass sie diese Schritte auch von uns erwarten, da jeder aus dem eigenen Erleben kennt und weiß, dass Kredite nicht nur viele Zinsen kosten, sondern irgendwann auch mal abgezahlt, sprich, getilgt werden müssen. Das wird von der Politik erwartet und das will die CDU-Fraktion auch so angehen. Die über 700 Mio. € Zinsausgaben derzeit jährlich müssen und werden damit dann auch weniger werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch an weiteren Ausgabenreduzierungen führt kein Weg vorbei. 650 Mio. € höhere Ausgaben als vergleichbare finanzschwache Länder im Bereich der alten Bundesländer sind angesichts der zu erwartenden Einnahmeaus
fälle durch das Auslaufen des Solidarpakts, der demographischen Entwicklung - es ist ja auch schon genannt worden - und der EU auf Dauer nicht finanzierbar. Noch stehen aus dem Topf des Solidarpakts knapp 1,5 Mrd. € zur Verfügung, aber eines ist sicher und das wissen wir auch alle: Ab 2019 wird es keinen Solidarpakt mehr geben. Entweder wir haben es bis dahin geschafft, mit rund einem Viertel weniger Einnahmen auszukommen, oder wir werden der erste Kandidat sein, der nicht mehr selbst über seine Zukunft entscheiden darf oder - noch schlimmer - darum bitten muss, von reicheren Ländern aufgenommen zu werden. Doch, werte Kolleginnen und Kollegen, dafür sind wir 1990 bei der Neugründung unseres Landes nicht eingetreten und dafür haben wir uns auch in den letzten 18 Jahren nicht so angestrengt und dafür arbeiten wir auch heute nicht. Vor diesem Szenario brauchen wir keine Angst zu haben, wenn wir unsere Aufgaben verantwortungsbewusst erfüllen. Ein gutes Maß oder ein gutes Beispiel dafür ist auch schon der Haushalt des Jahres 2005 gewesen, denn durch die strikte Haushaltsdisziplin - und das ist nicht immer einfach - konnten 50 Mio. € gegenüber dem Ansatz eingespart und erstmals seit den drei damals vorangegangenen Jahren ohne Defizite das Jahr 2005 abgeschlossen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anmerkungen und Anregungen des Rechnungshofs zur verantwortungsvollen Verwendung mit den uns anvertrauten Steuermitteln sind stets eine unverzichtbare Hilfe für die Arbeit der Landesregierung und für die Arbeit unseres Parlaments und dienen auch zur Planung künftiger Haushalte und auch unserer Aufgabe, nämlich der Kontrolle der Landesregierung. Ausführlich geht der Rechnungshof in seinen Berichten zumeist auf die Entwicklungen der wichtigsten Eckzahlen, wie die Personalausgaben und Investitionen, ein. Anhand von Tiefenprüfungen einzelner Projekte, die meine Vorredner hier auch schon angesprochen haben, wird deutlich, ob und inwieweit sparsam und wirtschaftlich mit dem Geld umgegangen wurde. Deswegen, Herr Kollege Huster, kann ich von einer einseitigen Berichterstattung in dem Bericht des Rechnungshofs nichts erkennen. Sie haben einige Beispiele genannt - drei waren es wohl -, aber es gibt auch noch andere Beispiele. Ich denke, um den Rechnungshofbericht richtig beurteilen zu können und auch die Ausgewogenheit zu sehen, müsste man ihn in Gänze lesen. Das trifft sowohl auf unsere Gäste zu wie auch auf die Medien. Der eine oder andere kann ja gern im Nachgang sich die Unterlagen noch anschauen, ich denke, das ist sicherlich auch im Internet nachzulesen, wen es weiter interessiert, aber dann kann man auch feststellen, dass durchaus aus meiner Sicht ausgewogen die Dinge untersucht und auch dargelegt wurden.
Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir uns intensiv mit den Anmerkungen des Rechnungshofs befasst. Zahlreiche Fragen, meine Damen und Herren, wurden gestellt und beantwortet, ein Teil der Antworten wurde uns noch schriftlich von den Ministerien nachgeliefert oder auch vom Rechnungshof nachgereicht. Wir meinen an dieser Stelle, die Diskussion über Details nicht noch einmal ausführlich führen zu wollen oder auch zu müssen. Unser Beschlussvorschlag im Ausschuss zur Entlastung der Landesregierung enthielt nicht nur die Kenntnisnahmen zu den Hinweisen, sondern auch eine ganze Reihe von Handlungsaufträgen und Bitten um Berichterstattung der ergriffenen Maßnahmen der Landesregierung innerhalb dieses Jahres, so zum Beispiel zu den erwähnten Wartungs- und Pflegeverträgen für Software oder auch zum Thema „Dienstunfähigkeit von Beamten in der Landesverwaltung und Prüfung des weiteren Einsatzes“.
So werden wir uns als Parlament in den nächsten Monaten mit der weiteren Bearbeitung der Anregungen des Rechnungshofs befassen und wollen auch daran mitarbeiten, die Hinweise für weitere Verbesserungen und Einsparungen aufzugreifen und umzusetzen. Wir wollen, dass unsere Schlussfolgerungen aus dem Rechnungshofbericht auch umgesetzt werden und mit dem uns zur Verfügung gestellten Geld im Haushaltsvollzug sorgsam umgegangen wird. Es ist unsere Aufgabe, dass die Steuermittel optimal eingesetzt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Problem, was uns immer wieder in den letzten Jahren beschäftigt hat, waren auch die ÜPL- und APL-Ausgaben. Die Kollegen im Haushaltsausschuss wissen durchaus, was ich meine, die Anträge, die wir regelmäßig, ich möchte sagen, vierteljährlich, im Ausschuss bearbeiten. Wir haben in den letzten Jahren dazu auch immer wieder in unseren Beschlussempfehlungen darauf hingewiesen und wir hoffen, dass nun die Einführung des neuen Haushaltsüberwachungssystems dieses Problem behebt und wir diesen Anträgen nicht mehr uns so oft gegenübersehen.
Weiten Raum in der Diskussion nahm auch die Förderung des Erfurter Flughafens ein und die Subventionierung von Fluglinien; Herr Kollege Huster hat es bereits angesprochen. Ich möchte an dieser Stelle dazu sagen, wir haben einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit diesen Vorgängen beschäftigt, und wir sollten dieses Thema in diesem Untersuchungsausschuss weiterverfolgen. Ich denke, das trägt heute nicht zu einer sachlichen Diskussion bei.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie gut und wichtig die Arbeit des Rechnungshofs für die ordentliche Verwaltung der Steuermittel ist, zeigt auch die stetig wachsende Anzahl von Fällen, in denen die Landes
regierung Abhilfe von ehemals fehlerhaftem Verhalten geschaffen hat. Auch das finden wir wieder, so hat der Rechnungshof in sieben Fällen attestiert, dass die Landesregierung seinen Forderungen nachgekommen ist.
An dieser Stelle bedanke ich mich namens meiner Fraktion beim bisherigen Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Scherer, und allen Mitarbeitern des Landesrechnungshofs für ihre Arbeit.
Wir bedanken uns für Ihre Hinweise, für Ihre Zuarbeiten, Anregungen und die gute Zusammenarbeit im Haushaltsausschuss. Selbstverständlich richtet sich unser Dank auch an die gesamte Landesregierung, insbesondere sei hier auch das Finanzministerium erwähnt, dessen Mitarbeiter nicht nur in der Finanzverwaltung einerseits für Einnahmen sorgen, sondern andererseits auch die Ausgaben überwachen und dadurch für einen sorgsamen Umgang mit den Steuergeldern sorgen.
Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Besetzung des Rechnungshofs bzw. aus ihrer Sicht der Handlungsunfähigkeit des Rechnungshofs ist anzumerken, dass das nach meiner Auffassung nicht zum Thema „Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Jahr 2005“ gehört. Aber sicher haben Sie nichts anderes gefunden, das heute irgendwie unterzubringen.
Es gab an dieser Stelle vor nicht allzu langer Zeit bereits mehrere Wahlgänge. Die hätten wir übrigens gern auch offen abstimmen können. Sie waren es, meine Damen und Herren von der LINKEN Fraktion, die die geheime Wahl beantragt haben.
Ich habe nichts gegen geheime Wahlen, aber Sie wollen doch die Stelle neu besetzen, Sie haben die Chance, auch bei der geheimen Wahl entsprechend zu wählen, Sie haben die Möglichkeit, hier eine offene Abstimmung durchzuführen, und ich gehe davon aus, werte Kolleginnen und Kollegen -
nur ruhig Blut, schön ruhig -,
dass die Landesregierung in nächster Zeit wieder einen entsprechenden Personalvorschlag unterbreiten wird, und dann haben Sie auch eine neue Chan
ce, dem zuzustimmen, zu wählen - wie auch immer.
Ich denke, dieser Antrag gehört heute nicht zu der Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs zum Jahr 2005. Deswegen werden wir diesen Antrag auch ablehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der CDU-Fraktion bitte ich Sie, die Entlastung der Landesregierung und des Rechnungshofs für das Jahr 2005 vorzunehmen und den entsprechenden Anträgen heute zuzustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie zum Alternativantrag der SPD möchte ich erstens anmerken, als ehemalige Beamtin unserer Thüringer Steuerverwaltung bin ich immer für eine starke Steuerverwaltung, die ich seit 01.07.1990 auch selbst hier im Freistaat mit aufbauen durfte. Ich meine, wir haben eine gute und starke und hervorragend arbeitende Steuerverwaltung, die die Bundesgesetze, die im Steuerrecht ja gelten, umsetzt und anwendet. Wenn ich mir die Anträge hier durchgelesen habe, um die es jetzt geht, habe ich den Eindruck, dass Sie damit auch suggerieren, dass die Bundesgesetze, die für alle gleichermaßen gelten, für jeden Bürger, aber auch für jeden Mitarbeiter anzuwenden sind, aus Ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß angewendet werden und deshalb wahrscheinlich auch die Forderung nach der Bundessteuerverwaltung dadurch entstanden ist. Dazu kommen natürlich noch die Verhandlungen in Berlin. Das mag Ihnen hier auch in die Karten spielen, aber die CDUFraktion sieht das anders, wir sind nicht für eine Bundessteuerverwaltung.
Erwähnt werden muss noch - Gäste haben wir ja nicht mehr, aber für diejenigen, die sich damit nicht so intensiv auskennen -, dass natürlich die Kommunen auch eigene Kompetenzen haben im Bereich der Steuergesetze. Wir alle wissen das, Grundsteuer und anderes mehr ist die Obliegenheit unserer Kommunen. Aber hier geht es ja heute insbesondere um die Umsetzung und die Anwendung der Bundessteuergesetze.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie eigentlich auch wissen müssten, war die Reduzierung der 75 Stellen im Haushalt die Anpassung an die tatsächliche Situation, also die Ist-Besetzung. Eine Reduzierung von Prüfern hat nach meinem Kenntnisstand zumindest nicht stattgefunden. Würden Sie sich in der Steuerverwaltung auskennen, so würden Sie wissen, dass jeder Steuerprüfer ein gerüttelt Maß an Erfahrungen benötigt, ein sehr umfangreiches und anwendbares Wissen haben muss und niemand von jetzt auf gleich als Steuerprüfer einfach einmal so eingesetzt werden kann. Eine gute Ausbildung, so wie unsere Mitarbeiter der Steuerverwaltung diese im Bil
dungszentrum in Gotha erhalten, ist eine wichtige Grundlage für diese ganz spezielle Tätigkeit. Dazu kommen natürlich auch Erfahrungsjahre, die sich positiv für diese Tätigkeit im Prüfdienst auswirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, man könnte sagen, alle Jahre wieder - alle Jahre wieder fordern Sie mehr Prüfungen. Mehr Prüfungen bedeuten aber nicht automatisch mehr Steuern. Das Mehrergebnis pro Prüfer ist in den letzten Jahren gesunken, da die Zahl von Betriebsprüfungen ohne Beanstandungen seit Jahren ansteigt; Herr Staatssekretär Dr. Spaeth ist darauf bereits in seinem Bericht eingegangen. Zahlreiche Thüringer Unternehmen wurden und werden auch schon zum wiederholten Male geprüft. Wenn man mit den Unternehmern in den Runden spricht und da einmal nachfragt, wird man feststellen, dass die durchaus manchmal auch stöhnen, aber sagen, ich habe die Lohnsteuerprüfung oder ich hatte gerade eine Betriebsprüfung. Ich kann die Meinung so nicht teilen, dass unsere Prüfer nicht tätig werden, ganz im Gegenteil.
Man sollte auch unseren Unternehmen nicht pauschal unterstellen, dass sie vorsätzlich oder fahrlässig Steuern falsch berechnen oder ganz bewusst zu wenig entrichten. Die meisten Unternehmen greifen im Übrigen auf kompetente Steuerbüros zurück. Die 348 Prüfer in der Lohnsteuerprüfung, der Umsatzsteuerprüfung und der Betriebsprüfung (in der Betriebsprüfung sind es 237 Prüfer von den genann- ten 348) haben im letzten Jahr ein Mehrergebnis von 94 Mio. € erzielt. Die Prüfungen sind auch angestiegen auf insgesamt 3.300 im letzten Jahr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Steuerflucht von Vermögenden“ - Herr Huster sprach hier den Fall von Herrn Zumwinkel an - spielt in Thüringen nach Auffassung der CDU-Fraktion nach unserer Kenntnis keine Rolle. Soweit wir wissen, gibt es in Thüringen ca. 40 Einkommensmillionäre sowie noch einige Millionäre, die im Lottospiel Glück hatten. Eine Bundessteuerverwaltung wird von uns, wie gesagt, abgelehnt, und zwar ist es wichtig, das Steuerrecht zu reformieren. Nicht Steuerfahndung, nicht Steuerverwaltung, sondern Steuervereinfachung sind das Gebot der Stunde. Auch hier sagen die Bürger zu Recht, es muss einfacher werden, eine Steuererklärung selbst auszufüllen, das alles zu durchschauen und nachvollziehen zu können. Darüber haben wir übrigens ja auch hier seit Jahren diskutiert und ich erinnere nur an den berühmten „Bierdeckel“. Damit würde sich dann im Übrigen eine neue Mammutbehörde beim Bund erst recht erübrigen.
Wir, die CDU-Fraktion, sprechen uns für die Beibehaltung föderaler Strukturen in der Steuerverwaltung aus. Die Bundesregierung drängt im Rahmen der Föderalismusreform darauf, eine einheitliche Bundes
steuerverwaltung zu schaffen. Ich habe das anfangs schon einmal erwähnt. Dadurch würden natürlich auch die Kompetenzen der Länder geschmälert werden. Meiner Meinung nach stellt aber der Föderalismus in Deutschland kein Hindernis für einen effizienten Steuervollzug in den Ländern dar. Thüringen hat in den letzten Jahren mit dem Wissen und der Kompetenz der Steuerverwaltung immer wieder Steuerkonzepte, die vom Bund angedacht waren, durchgerechnet und ihre Auswirkungen auf unser Bundesland auch selbst prüfen können. Dass das so verkehrt nicht ist, müssten auch die beiden Oppositionsfraktionen erkennen.
Zu den Ausbildungsgängen hat Herr Staatssekretär Spaeth schon einiges ausgeführt. Wir begrüßen ausdrücklich die Ausbildungssituation in Gotha. Wir haben dort durch die vergangenen Landeshaushalte sehr viel Geld investiert in unser Bildungszentrum - Millionenbeträge. Darauf können wir stolz sein, was dort an einem Ausbildungszentrum steht, wo die besten Bedingungen sind, unseren Nachwuchs auszubilden. Wir begrüßen es, dass das Finanzministerium in dem Bericht die Zahl noch mal genannt hat, wie die Ausbildungssituation ist bzw. zukünftig sein wird. Der Nachwuchs ist natürlich wichtig, weil eben auch Steuerbeamte einmal in Rente gehen und wir hier auf Erfahrungswerte zurückgreifen müssen und auch wollen. Damit ist auch die Zukunft der jungen Leute in Thüringen in dem Bereich Finanzverwaltung gegeben. Man findet hier die Ausbildung, man hat anschließend die Arbeitsplätze und, ich denke, das kann man nur begrüßen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde gern noch etwas zu den Ausführungen von Dr. Pidde sagen, und zwar finde ich das toll und das ehrt Sie auch, dass gerade Sie mehr Steuerprüfer fordern, denn soweit wir gehört haben, hatten Sie damit auch einmal negative Erlebnisse.
Meine Damen und Herren, wenn jeder von uns monatlich seine Einkommensteuervorauszahlung zahlt, auch wir hier im Raum, und dies tun ja auch die Unternehmer, und wenn man dann noch eine wahrheitsgemäße Steuerjahreserklärung abgibt, dann kann einem ja auch gar nichts passieren. Ich finde es unredlich, dass hier vorn am Pult dem Bürger suggeriert wird, dass der Arbeitnehmer seine Lohnsteuer und die anderen Abgaben abgezogen bekommt und andere Leute das nicht bezahlen würden. Bei uns heißt es Einkommensteuervorausszahlung zum Beispiel, ich denke mal, die meisten werden ordnungsgemäß monatlich oder vierteljährlich diese Zahlungen auch leisten und im Rahmen der Gesamtsteuererklärung erklärt man das und man kann auch die anderen Dinge, die es an Steuervergünstigungen gibt, geltend machen. Da muss niemand Angst oder Sorge haben. Mir ist es nur wichtig, deutlich zu sagen, dass auch
Selbstständige und freiberuflich Tätige ihre Steuern bezahlen. Es sollte monatlich sein, umso besser für die Kasse, wo es ankommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bekannt ist und hier auch schon gesagt wurde, hat unsere Finanzministerin Birgit Diezel angekündigt, in der Betriebsprüfung einiges neu zu organisieren. Ich denke, das kann man durchaus begrüßen, auch die Steuerverwaltung muss weiterentwickelt werden. Insofern sehen wir der Diskussion dazu, die ja dann ganz speziell noch einmal zu diesem Punkt sein wird, im Haushalts- und Finanzausschuss mit Interesse entgegen. Ich habe eben von meinen Vorrednern hier gehört, dass sie das ähnlich sehen. Deswegen hat unsere Landtagsfraktion einen entsprechenden Antrag zu der Thematik „Organisation der Betriebsprüfung in Thüringen“ für den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht. Ich denke, das ist der richtige Weg zur Befassung mit diesem wirklich ganz spezifischen Thema. Wir werden heute die Anträge, die vorliegen, ablehnen und der Antrag der SPD in Sachen Berichterstattung hat sich ja durch die gegebene Berichterstattung ohnehin erledigt. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 20. September 2007 ist die Drucksache 4/3341, Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Thüringer Glücksspielwesens, an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Weiterberatung überwiesen worden. Es handelt sich hierbei um ein Artikelgesetz.
In Artikel 1 handelt es sich um die Zustimmung zum Glücksspielstaatsvertrag und dessen Geltung als Gesetz. Dieser Staatsvertrag ist Bestandteil der Drucksache.
In Artikel 2 geht es um das Thüringer Glücksspielgesetz, also um die konkreten Anwendungen des Staatsvertrags in unserem Bundesland. In § 9 dieses Gesetzes, in dem es um die Verwendung der Erträge aus dem Glücksspiel geht, ist unter anderem geregelt, welche Anteile der Erträge der Landessportbund und die LIGA der Wohlfahrtsverbände prozentual erhalten. Für die Jahre 2008 und 2009 sind hierin auch konkrete Mindestbeträge benannt.
Artikel 3 des Gesetzes beinhaltet die erforderlichen Änderungen unseres Thüringer Spielbankgesetzes. Hintergrund der Neuregelungen im Glücksspielwesen ist ein Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichtshofs vom 28. März 2006. Die Länder wurden darin aufgefordert, den Anforderungen durch eine gesetzliche Neuregelung unter Ausübung ihres Gestaltungsspielraums Rechnung zu tragen.
Unser Ausschuss, der Haushalts- und Finanzausschuss, hat in seiner 46. Sitzung am 4. Oktober 2007 eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzesvorhaben beschlossen und veranlasst. Es wurden 39 Anzuhörende gebeten, zum Gesetzentwurf der Landesregierung bis zum 31. Oktober 2007 ihre Stellungnahmen einzureichen. Weiterhin wurde in unserem Ausschuss beschlossen, zu Änderungsanträgen der Fraktionen eine weitere schriftliche Anhörung mit den kommunalen Spitzenverbänden bis Ende November durchzuführen. Es wurden zwei Änderungsanträge zum Gesetzesvorhaben eingereicht, ein Antrag der Fraktion der CDU und ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. Aufgrund dieses zeitlichen Ablaufs hat sich dann unser Ausschuss in seiner Sitzung am 6. Dezember 2007 - also in der vergangenen Woche - abschließend mit der Thematik befasst. Der Ausschuss hat den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, in dem es darum ging, das Gesetz abzulehnen und Nachverhandlungen mit den anderen Bundesländern zu führen, abgelehnt und den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, in dem es darum ging, dass die Regelung des § 24 Abs. 6 Glücksspielstaatsvertrag unverändert als Landesrecht gelten
soll, mehrheitlich angenommen. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt dem Landtag, dem Gesetzentwurf so geändert heute zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, am 28. März 2006 führte das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung zum Sportwettenmonopol wie folgt aus - ich zitiere, Frau Präsidentin: „Das staatliche Sportwettenmonopol ist in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar. Allerdings führt dies nicht zur Nichtigkeit der angegriffenen Rechtslage. Vielmehr ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten bis zum 31. Dezember 2007 neu zu regeln.“
Dieser Verpflichtung, die für Thüringen aufgrund der Gleichartigkeit zu den bayerischen Regelungen ebenso gilt, wurde mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nachgekommen. Diese Entscheidung hat weiterhin Bedeutung für das Lotteriemonopol oder auch die Regelungen im Spielbankenbereich. Auf den gesamten Glücksspielbereich sind die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts übertragbar. Eine Verschiebung der Entscheidung auf einen Zeitpunkt nach dem 31. Dezember 2007, so wie es die Fraktion der LINKEN gefordert hat oder fordert, ist rechtlich nicht möglich. Die Aufrechterhaltung der staatlichen Ordnung wäre ab dem 1. Januar 2008 nicht mehr von der Verwaltung zu gewährleisten, da das noch geltende Thüringer Staatslotterie- und Sportwettengesetz in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig sei, so nach dem Gerichtsurteil.
Auf diese Konsequenz hat das Bundesverfassungsgericht im November dieses Jahres hingewiesen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 zum bayerischen Sportwettenmonopol war doch deutlich, werte Kolleginnen und Kollegen, und hat auch für Thüringen die notwendigen Kon
sequenzen aufgezeigt. Das Gericht hat dem Gesetzgeber die Grundsatzentscheidung überlassen. Ich möchte nochmals, Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung aus dem Urteil zitieren: „Ein verfassungsmäßiger Zustand kann sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, wenn dadurch sichergestellt wird, dass es der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltungen durch private Wettunternehmen.“ Diese wichtige Entscheidung ist nunmehr durch uns heute hier zu treffen, werte Kolleginnen und Kollegen. Der Gesetzgeber wird weder durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs noch durch die des Bundesverfassungsgerichts zwingend auf ein ganz bestimmtes Modell festgelegt. Die Entscheidung muss auf Grundlage der Einschätzung der von den Glücksspielen ausgehenden Gefahren getroffen werden.
In Deutschland und im internationalen Vergleich gibt es einige Studien zum Entstehen der Glücksspielsucht. Danach steht außer Zweifel, dass von Glücksspielen Suchtgefahren ausgehen, die sich mit zunehmender Anzahl oder Häufigkeit oder Geschwindigkeit der Spielmöglichkeiten noch potenzieren und verstärken. Allein schon das Vorhandensein mehrerer Glücksspielanbieter erhöht auch das Angebot und den Wettbewerb und verstärkt somit unkontrollierbar auch den Sucht auslösenden Spielanreiz.
Die Landesregierung ist aufgrund dieser Erkenntnisse der Auffassung, dass diese Gefahren ein umfassendes Glücksspielmonopol erfordern, wie die Beschlussvorlage heute zeigt. Trotz der klaren Ergebnisse ist die Monopolentscheidung nicht unumstritten, werte Kolleginnen und Kollegen, jedoch sind die Argumente, die gegen diese Entscheidung vorgetragen wurden oder werden, aus unserer Sicht nicht überzeugend. In der Anhörung zum Gesetzentwurf wurde gefordert, nur die Sportwetten zu liberalisieren und die Lotterien wie bisher als Monopol des Staates zu betreiben. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist jedoch diese Differenzierung zwischen Wetten und Lotterien unter dem Gesichtspunkt der Suchtgefahr keinesfalls zu rechtfertigen, denn die Studien zeigen deutlich eine höhere Anzahl auffälligen Spielverhaltens bei Sportwetten, als dies bei den zurückhaltend angebotenen staatlichen Lotterien der Fall ist.
Nein, nein.
Die berechtigte Beibehaltung eines staatlichen Monopols kann politisch nicht ernsthaft gefordert werden, wenn diese unter Missachtung vorliegender Forschungsergebnisse erfolgt. Besonders zweifelhaft wird der Vorschlag, die Sportwetten zu liberalisieren, wenn er damit begründet wird, dass es insgesamt an einer einheitlichen Glücksspielpolitik im Sinne der Rechtsprechung fehle, weil das bundesrechtlich geregelte Automatenspiel in Spielhallen nicht in das Gesamtkonzept der Glücksspielbegrenzung eingebunden sei. Diese Argumentation würde durch die Aussparung der Sportwetten vom Monopol eher verstärkt als entkräftet, denn bei Umsetzung des Vorschlags wären nicht einmal die in der Gesetzgebungskompetenz des Landes befindlichen Glücksspiele in einem Konzept systematisch begrenzt; man bliebe hinter den eigenen Zielen der Bekämpfung der Glücksspielsucht zurück. Daher ist die Forderung nach Teilliberalisierung der Sportwetten nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse aus unserer Sicht nicht vertretbar.
Das Bundesverfassungsgericht stellt in den Entscheidungsgründen weiter dar - Frau Präsidentin, ich würde gern noch mal zitieren: „Will der Gesetzgeber an einem staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten. Zu den erforderlichen Regelungen gehören inhaltliche Kriterien hinsichtlich Art und Zuschnitt der Sportwetten sowie Vorgaben zur Beschränkung ihrer Vermarktung. Die Werbung hat sich zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Wetten zu beschränken. Geboten sind auch Maßnahmen zur Abwehr von Suchtgefahren, die über das bloße Bereithalten von Informationsmaterial hinausgehen. Die Vertriebswege sind so auszuwählen und einzurichten, dass Möglichkeiten zur Realisierung des Spieler- und Jugendschutzes genutzt werden.“
Der Gesetzentwurf, werte Kolleginnen und Kollegen, setzt diese Vorgaben um. Der novellierte Staatsvertrag zum Glücksspielwesen bildet den ländereinheitlichen Rahmen für die Ausgestaltung des Glücksspielangebots und sieht Beschränkungen bei den verschiedenen Angeboten von Glücksspielen vor, die vor allem der aktiven und passiven Suchtprävention dienen. So enthält der Entwurf die Pflicht zur Entwicklung von Sozialkonzepten sowie die Pflicht zur Aufklärung über Gefahren des Glücksspiels. Darüber hinaus wird ein übergreifendes Sperrsystem bei
Spielsucht eingerichtet. Das ist in § 8 des Vertrags geregelt.
Ebenso werden die Eckpunkte für die erlaubnisfähigen Glücksspiele vorgeschrieben. Die Werbung für Glücksspiele wurde im Vorgriff auf die Neuregelung bereits schon jetzt so ausgestaltet, dass die Aufforderung zur Teilnahme am Glücksspiel vermieden wird und allein der Information und Aufklärung über das Glücksspiel dient. Einige Medien sind zu diesem Zweck generell als Werbeträger zukünftig nicht mehr zulässig. So wird die Werbung über Fernsehen, Internet und Telefon generell untersagt, da diese zur kurzfristigen Teilnahme verstärkten Anreiz bieten. Gerade gestern Abend konnte man im ZDF eine Fernsehsendung sehen, in der man ermittelt hat, mit welchen Methoden gewisse Callcenter über Telefon die Bürger anrufen und werben und auch zu Daueraufträgen verleiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, überdies haben diese Werbeträger über einen enorm großen Empfängerkreis eine starke Wirkung eben auch auf gefährdete Spieler. Dies ist entgegen einiger Behauptungen nicht das Aus für die Ziehungssendungen Lotto 6 aus 49, denn die Ziehungssendungen sind redaktioneller Natur und dienen überdies der Transparenz und Glaubwürdigkeit.
Kritisch wurde im Rahmen der Anhörung das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns von Glücksspielen im Internet gesehen. So sei ein vollständiges Verbot keine verhältnismäßige Maßnahme zum Erreichen des Ziels der Suchtbekämpfung im Internet. Auch die Europäische Kommission hat Bedenken gegen dieses Verbot geäußert und Maßnahmen der Identifizierung und Einsatzbegrenzung als ausreichend angesehen. Die Suchtgefahren im Bereich des interaktiven und gerade dadurch besonders gefährlichen Glücksspiels im Internet sind derzeit nur durch ein konsequentes Verbot abzustellen. Ich verweise hierzu auf § 4 Abs. 4 des Staatsvertrags. Auch die sozialen Suchtverbände, Gesundheitsexperten und Verbraucherschutzverbände halten die Glücksspiele im Internet wegen der fehlenden sozialen Kontrolle und der Anonymität des Spielers für äußerst bedenklich. Eine Einschränkung der Gefahren ist auch nicht durch eine Begrenzung der zeitlichen oder örtlichen Verfügbarkeit möglich. Effektive Kontrollen sind technisch nicht realisierbar und sicher auch leicht umgehbar. Das vollständige Internetverbot für Glücksspiele ist in dieser Ausgestaltung dagegen aber diskriminierungsfrei, weil sowohl inländischen als auch ausländischen Veranstaltern ein Angebot im Internet versagt wird. Aufgrund der derzeit bestehenden technischen Möglichkeiten zur Sicherstellung des Spielerschutzes im Internet führt allein das vollständige Verbot sicher zu einem gut vertretbaren Ergebnis.
Die Einräumung einer Übergangszeit bis Ende 2009 ist aufgrund des Verbots auch verfassungsrechtlich erforderlich. Auch die übrigen Vertriebswege und Tätigkeiten, wie die Vermittlung von Spielangeboten, sollen zukünftig unter Erlaubnisvorbehalt gestellt werden. So kann die Steuerung der Anzahl und die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden auch gewährleistet werden. Für die Erteilung der Erlaubnis gelten für den privaten und staatlichen Veranstalter die gleichen Anforderungen. Das Ausführungsgesetz zum Staatsvertrag in Artikel 2 des Gesetzentwurfs konkretisiert die Vorgaben an die Verwaltung für die Erteilung einer Glücksspielerlaubnis. Hierzu verweise ich auf § 5 des Gesetzes. Die Gefahr eines willkürlichen Umgangs mit der Erteilung einer Glücksspielerlaubnis besteht danach nicht. Jede Ermessensentscheidung ist an den Zielen der Suchtbekämpfung, der Glücksspielbegrenzung, dem Jugendschutz und der Kriminalitätsbekämpfung auszurichten. Weiterhin regelt das Landesgesetz die Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen die Regelungen des Staatsvertrags. Die erteilten Erlaubnisse können auch aufgehoben oder begrenzt werden. Dies ist in § 8 geregelt. Darüber hinaus können auch Bußgelder erhoben werden. Eine über den Glücksspielstaatsvertrag hinausgehende Notifizierungspflicht für die Ausführungsregelungen im Landesrecht besteht nicht. Es sind keine Regelungen enthalten, die gegenüber dem Glücksspielstaatsvertrag Spezifikationen bzw. zusätzliche Anforderungen oder sonstige verschärfte Regelungen enthalten. Durch die im Rahmen der Befassung des Haushalts- und Finanzausschusses vorgenommenen Ergänzungen des Gesetzentwurfs konnte deutlich gemacht werden, dass keine wesentliche Abweichung zum Glücksspielstaatsvertrag vorliegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Sie erkennen können, wurde der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Rahmen für eine verfassungs- und europarechtskonforme Ausgestaltung des Glücksspielwesens eingehalten. Einer gerichtlichen Überprüfung wird das Gesetz sicherlich standhalten. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf auch die erforderlichen Übergangsregelungen für bestehende Erlaubnisse oder Konzessionen. Darunter fallen auch die nach dem Einigungsvertrag weiter geltenden Erlaubnisse für Sportwetten nach dem Gewerbegesetz der DDR. Diese Erlaubnisse unterliegen keiner Ewigkeitsgarantie, sondern haben sich auch veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Deshalb sind die Anforderungen an die Suchtprävention und die Begrenzung des Glücksspiels auch von diesen Anbietern natürlich einzuhalten.
Dass dies angesichts eines enormen Volumens an Umsätzen in diesem Bereich und der Chance auf sichere Gewinne für private Anbieter nicht ohne Diskussionen blieb oder bleibt, war zu erwarten. Aber auch die teuren Kampagnen oder Gutachten, die
von verschiedenen Veranstaltungen zur Unterstützung ihrer Argumente begleitend vorgetragen wurden und die wir fast wöchentlich in unseren Postfächern vorfanden, vermochten nicht zu überzeugen.
Meine Damen und Herren, es stellt sich doch die Frage: Was ist höher zu gewichten, die grenzüberschreitende kommerzielle Freiheit Einzelner oder die Gesundheit bzw. der Schutz der Gesellschaft vor den Gefahren eines ausufernden Glücksspiels? Der Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem zwischen allen Ländern ausgehandelten Staatsvertrag überzeugt mit konsequenter Suchtprävention und dem Spielerschutz. Für den Schutz einzelner Vermögensinteressen spricht allerdings diese Gefährdung deutlich weniger, zumal diese Einnahmen aus einer eher geringen Wertschöpfung erwachsen. Aufgrund der notwendigen Änderungen der Rahmenbedingungen für Glücksspiele ist mit einem Rückgang der Einnahmen aus der staatlichen Veranstaltung von Sportwetten und Lotterien zu rechnen. Ich glaube, das gefällt auch niemandem. Es wäre auch bei der Förderung für gemeinnützige Zwecke aus Lottomitteln mit Einschränkungen zu rechnen. Auch das wurde gesagt und ausgiebig diskutiert. Dem hat die Landesregierung in ihrem Entwurf Rechnung getragen. Der Landessportbund Thüringen e.V. und die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen erhalten auch zukünftig die erforderliche Planungssicherheit durch Aufnahme eines Mindestbetrags für deren Zuwendungen. Insofern schließe ich mich den lobenden Worten des Herrn Kollegen Dr. Pidde an, was die Arbeit der LIGA und des Landessportbundes betrifft. Auch wir wollen, dass dort weiterhin Planungssicherheit mit diesen Zuschüssen vorhanden ist
und die ehrenamtliche Arbeit dieser beiden großen Verbände nicht nur erhalten, sondern weiter unterstützt und gefördert wird. Auch wir danken den beiden großen Verbänden für ihr Engagement. Deshalb, werte Kolleginnen und Kollegen, sollen in dem Haushaltsjahr 2008 und 2009 der LIGA jährlich mindestens 4,92 Mio. € zufließen und dem Landessportbund in beiden Jahren jeweils 8,1 Mio. €.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat am 6. Dezember mehrheitlich beschlossen, den Gesetzentwurf zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen des Thüringer Glücksspielwesens mit den im Ausschuss beschlossenen Änderungen zur zweiten Lesung heute im Plenum einzubringen. Ich möchte noch ergänzen, dass fünf Bundesländer den Glücksspielstaatsvertrag bisher beschlossen haben und alle anderen Bundesländer diesen Staatsvertrag in dieser Woche, also in den letzten Landtagssitzungen 2007, auf der Tagesordnung haben und wir davon ausgehen, dass
dieser Staatsvertrag auch von allen anderen Bundesländern so beschlossen wird. Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf in Drucksache 4/3341 zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werte Gäste, bei dem hier diskutierten Gesetzentwurf zum Thüringer Gesetz zur Änderung des Dienstrechts handelt es sich um ein Artikelgesetz. Inhaltlich geht es um die Neufassung des Thüringer Beihilferechts - das ist eben schon mehrfach deutlich angesprochen worden -, aber auch um die Klarstellung der Regelung in § 29 des Thüringer Beamtengesetzes, um die Anpassung des Thüringer Disziplinargesetzes, um eine Änderung in der Verwaltungsgerichtsordnung im Hinblick auf die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter sowie um die redaktionelle Änderung des § 85 des Thüringer Beamtengesetzes aufgrund der Ablösung des Bundeserziehungsgeldgesetzes durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz.
Wir haben diesen Gesetzentwurf, wie eben auch schon von den Vorrednern gesagt wurde, im Innenausschuss besprochen und eine schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt eindeutig in der Neufassung der Beihilfevorschriften und dient letztlich der Umsetzung zweier Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2004. Das Bundesverwaltungsgericht hatte festgestellt, dass die in Form von Verwaltungsvorschriften ergangenen Beihilfevorschriften des Bundes nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts genügen. Das Rechtsstaatsprinzip und das Demokratieprinzip verpflichten den parlamentarischen Gesetzgeber, in grundlegenden Bereichen - und dies gehört dazu - alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen. Die Regelungsform des Gesetzes sei für das Beamtenverhältnis typisch und sachangemes
sen. Die wesentlichen Entscheidungen über Leistungen an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit habe daher der Gesetzgeber zu treffen.
Deshalb, meine Damen und Herren, werte Kollegen, hat die CDU-Fraktion im Innenausschuss auch einen Änderungsantrag eingebracht. In der Berichterstattung ist dies schon erwähnt worden und in der Beschlussempfehlung in Drucksache 4/3420 finden Sie dies auch ganz deutlich nachzulesen. Der letzte Satz dort heißt - ich zitiere: „Die Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung der für Beihilfe- und Beamtenrecht zuständigen Ausschüsse des Thüringer Landtags.“ Das sind meiner Kenntnis nach der Innenausschuss und der Haushalts- und Finanzausschuss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb kann ich an dieser Stelle gerade nach der Beratung im Innenausschuss, in dem eigentlich große Einigkeit bestand, nicht verstehen, warum Sie heute hier erklären, Sie können sowohl unserem Antrag bzw. dadurch dem geänderten Gesetzestext nicht zustimmen oder wollen dem nicht mehr zustimmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Zehntausende Beamte im Landesdienst und haben als de facto Arbeitgeber natürlich auch eine Fürsorgepflicht für unsere Beamten. Dieser wollen wir, die CDU-Fraktion, selbstverständlich auch nachkommen, und dieser werden wir auch nachkommen. Sowohl um den Hausaufgaben des Gerichts gerecht zu werden, aber auch unserer Fürsorgepflicht gerecht zu werden, haben wir uns zu diesem Änderungsantrag für den Gesetzentwurf entschlossen. In beiden Ausschüssen sind Vertreter aller hier im Landtag befindlichen Fraktionen, und wir werden uns in diesen Ausschüssen intensiv mit der sicherlich sehr umfangreichen Rechtsverordnung dann auch auseinandersetzen. Das wird auch seine Zeit brauchen; denn wie man eben schon an den Details von Herrn Hauboldt erkannt hat, die wir sehr wohl gehört und auch aufgenommen haben, wird das noch mal ein sehr umfangreiches Thema sein und ist eine nicht so einfache Materie, meine Damen und Herren.
Herr Hauboldt und Herr Gentzel, noch einen Satz an Sie beide. Ich hatte durch Ihre Redebeiträge hier eben durchaus den Eindruck, dass Sie dieses Gesetz und dieses Thema heute benutzen wollen, um wieder einmal Ihre ewige Kritik an dem Innenminister loswerden zu können,