Werner Pidde
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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Großen werden die Millionen nachgeschmissen, aber die Kleinen lässt man hängen. Das sind Klagen, die ich seit Monaten in den Firmen meines Wahlkreises im Landkreis Gotha höre. Wenn Existenzgründer, Kleinbetriebe und Handwerker vergeblich um jeden Cent betteln, dann stimmt etwas nicht in der Wirtschaftspolitik,
dann fallen diese Firmen als Wachstumsmotor aus, dann werden die Firmen ausgetrocknet, die sich um jeden einzelnen Arbeitsplatz hier in unserer Heimat einen Kopf machen. Dabei darf man auch nicht vergessen, dass Klein- und Kleinstbetriebe das Bild der Thüringer Wirtschaft dominieren und nicht große Industrieunternehmen. Das sollte sich auch endlich in der Thüringer Wirtschaftspolitik so abbilden.
Meine Damen und Herren, die Aussagen, die mir gegenüber im Landkreis Gotha gemacht worden sind, bestätigen sich nun im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum vorliegenden Gesetzentwurf. Die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern Thüringens weist auf das Problem hin, dass Kleinkredite für die Firmen nur sehr schwer oder gar nicht erhältlich sind. Hier sitzt die Landesregierung seit Jahren im Schlafwagenabteil. Sie ignoriert den wachsenden Bedarf an solchen kleinen Hilfen. In der letzten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wurde
trotz des Appells der Handwerkskammern von der Landesregierung geäußert, sie sieht keinen Handlungsbedarf.
Meine Damen und Herren, in Thüringen haben wir das Problem, keine Kleinkredite zu bekommen, da die vorhandenen Förderprogramme erst bei möglichen Darlehen in Höhe von 10.000 € zu greifen beginnen. Firmen ist es leichter möglich, einen Kredit von 100.000 € zu bekommen als einen von 5.000 €. Das ist das Problem, es kann doch so nicht sein.
Hier sehen wir einen Ansatzpunkt für eine aktive Wirtschaftspolitik, nämlich die Schaffung eines Programms für attraktive Kleinkredite. Ich weiß, dass diese bei den Kreditinstituten, bei den Banken und Sparkassen unbeliebt sind, weil die Gewinnmargen sich nicht rechnen, aber es ist für die Firmen unwahrscheinlich wichtig. Deshalb haben wir diesen Entschließungsantrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung auffordern, endlich die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich nachzubessern. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir brauchen dringend einen Rasenmäher für unsere Wiese, die fernab vom Elektroanschluss liegt. Die Landesregierung preist uns in höchsten Tönen ihren Elektromäher an, von dem wir genau wissen, dass er bei uns nicht funktioniert. Und Herr Mohring und die CDU-Fraktion holen die Keule raus und sagen, jeder, der unseren Elektromäher nicht will, der will gar keinen Rasenmäher, der will das Gras wachsen lassen. Genauso läuft die Diskussion um das Schuldenverbot.
Wir, die SPD-Fraktion, die SPD Thüringen, wollen ein Schuldenverbot. Wir brauchen Regelungen zur Begrenzung der Verschuldung, diese sind dringend notwendig, um zukünftigen Generationen Handlungsspielräume zu sichern. Ein weiterer Anstieg der Verschuldung müsste von nachfolgenden Generationen teuer und unter eigenen Entbehrungen bezahlt werden. Deshalb begrüßen wir die bundesweite Schuldenbegrenzung. Sie ist eine klare Regelung gegen immer höhere Staatsausgaben. Wir, die SPD Thüringen, haben uns in der Föderalismusreform II mit eingebracht und auch mit dafür gesorgt, dass das jetzt so im Grundgesetz steht. Ein Sonderweg in Thüringen ist nicht notwendig. Wir sagen: Schuldenverbot ja, aber nicht so, wie Sie uns das vorschlagen.
So ist es inhaltlich nicht sinnvoll, untauglich und im Grunde genommen auch nicht ernst zu nehmen. Eigentlich geht es Ihnen doch nur um Wahlkampf. Mittlerweile ist es ja gang und gäbe, Sie setzen irgendein Thema auf die Tagesordnung, das ablenkt von den eigentlichen Problemen im Freistaat.
Meine Damen und Herren, in der bundeseinheitlichen Regelung gibt es zwei ganz wichtige Punkte:
1. Im Grundgesetz wird der Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts
festgeschrieben.
2. Die Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen sichert die notwendige Handlungsfähigkeit des Staats zur Krisenbewältigung.
Wie das mit den Haushaltsnotlagen wird, ob es im Ernstfall praktikabel ist, kann heute keiner sagen, das wird uns die Zukunft zeigen. Mit enthalten sind auch Konsolidierungshilfen für andere Bundesländer. Thüringen soll dort mit einzahlen. Wir sind dagegen. Das ist nun Geschichte, das ist gegessen.
Es ist für die Länder eine Übergangszeit bis zum Jahr 2019 vorgesehen. Das macht Sinn. Die Landesregierung propagiert mit ihrem Gesetzentwurf, wir könnten die Neuverschuldung sofort mit Null angehen. Sie wissen aber ganz genau, und Herr Mohring hat es auch nochmals dargestellt, dass Thüringen finanziell auf der Kippe steht. Sie haben Ihre Hausaufgaben nicht gemacht und das wirkt sich natürlich negativ aus. Bevor man eine feste Regelung macht, muss eine ganze Menge geändert und aufgearbeitet werden.
Meine Damen und Herren, dann mutet die Diskussion schon etwas seltsam an. Herr Mohring hält einen Vortrag über die Kunst des Gartenbaus und dabei ist er der Bock, der aus der Gärtnerei kommt und diese gerade kahl gefressen hat.
Die Partei, die seit der Wende ununterbrochen den Ministerpräsidenten stellt, die fast 16 Mrd. € - die Finanzministerin berichtigt mich ja immer, 15,7 Mrd. € sind es -
Kreditschulden des Landes, Hunderte Millionen Schulden in Sondervermögen und noch einmal fast 1 Mrd. € mittelbare Schulden über alternative Finanzierungsmodelle aufgetürmt hat, spielt sich nun als die Partei auf, die die finanzielle Lösung hat. Nicht genannt bei meiner Aufzählung sind die Pensionslasten. Der Barwert der Pensionsansprüche umfasst inzwischen mehrere Milliarden Euro, ohne dass dafür eine adäquate Vorsorge getroffen worden ist.
Und dann wird ja immer der Eindruck erweckt, die CDU hätte den Landeshaushalt konsolidiert, weil sie zwei Jahre ohne neue Schuldenaufnahme ausgekommen ist. Wenn man sich die Zahlen anschaut, dann sieht man, dass die Konsolidierung fast ausschließlich auf der Einnahmeseite erfolgte, das heißt durch mehr Steuereinnahmen. Wichtige Strukturent
scheidungen, die die Basis für zukünftige Einsparungen sind, die die Basis für ausgeglichene Haushalte sind, sind nicht getroffen worden oder ins Blaue hinein mit zweifelhaften Ergebnissen in die Wege geleitet worden.
Thüringen gehört zu den neuen Bundesländern mit den höchsten Verwaltungsausgaben. Dann haben Sie ja in den vergangenen Monaten sämtliche Sparbemühungen eingestellt. Immer wieder haben wir außer- und überplanmäßige Ausgaben in den Haushalts- und Finanzausschuss bekommen, ohne dass dafür eine Deckung vorgelegt worden ist. Das wird alles dann zum Jahresende über uns hereinbrechen. Die Debatte um ein Schuldenverbot wird eröffnet, ohne dass die CDU konkrete Zahlen auf den Tisch legt, wie sie das definierte Ziel selbst erreichen will.
Meine Damen und Herren, die Anhörung zeigte eine Reihe offener Fragen. Wie wird im Verfahren konkret sichergestellt, dass das Land sich nicht auf Kosten der Kommunen konsolidiert bzw. auf deren Kosten ausgeglichene Haushalte aufstellt? Viele der Anzuhörenden sagten, dass es weiteren Klärungsbedarf gibt. Der Thüringer Landkreistag machte seine Zustimmung zur Schuldenbremse abhängig von einer gleichzeitigen Änderung der Verfassung zur Absicherung der kommunalen Finanzausstattung. In der Vergangenheit hat ja die CDU immer wieder den Schuldenstand geschönt, indem sie Schattenhaushalte aufbaute, indem sie die mittelbare Verschuldung in die Höhe getrieben hat. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist das für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Es kann also munter so weitergehen, oder nicht? Es ist keine Regelung vorhanden, wie es mit dem Haushaltsvollzug geregelt sein soll. Die Kreditaufnahme richtet sich nach dem Haushaltsplan, aber nicht die tatsächliche Kreditaufnahme. Wir haben in der Vergangenheit schon oft Diskussionen gehabt über die Verfassungsmäßigkeit von Haushalten. Nach dem Haushaltsplan wurden sie immer noch so gerechnet, dass er verfassungsgemäß war, aber wenn man einmal das Ist genommen hätte, dann wäre das in den meisten Fällen nicht mehr der Fall gewesen. So einem Gesetzentwurf können wir nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, der Bund hat mit den Ländern eine gute Lösung vereinbart. Ich denke deshalb, die CDU sollte ihre Anträge zurückziehen. Nach der Wahl sollten wir das Thema emotionslos gemeinsam angehen. Aber nicht mit der jetzigen Verfahrensweise, unser Gesetzentwurf ist das Nonplusultra, wer zustimmt ist der Gute, wer aber irgendeine Nachfrage hat, der ist schlecht.
Schade, dass die CDU es vor allen Dingen auf Wahlkampf abgesehen hat, statt die Ärmel hochzukrempeln, Bürokratie abzubauen, Thüringen fit zu machen, damit wir schon in wenigen Jahren ohne neue Schul
den auskommen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Novellierung des Landesmediengesetzes ist eine unendliche Geschichte. Sie ist ein Musterbeispiel für die Untätigkeit der Landesregierung; sie ist ein Musterbeispiel dafür, wie Probleme auf die lange Bank geschoben werden.
Vor zweieinhalb Jahren hat die Landesregierung dem Thüringer Landtag ihren Bericht zu den Erfahrungen mit der Anwendung des Thüringer Landesmediengesetzes zugeleitet. Daraufhin führte der entsprechende Ausschuss im Landtag eine Anhörung durch und es ergab sich, dass in etlichen Punkten Novellierungsbedarf bestand. Auch die Landesregierung kündigte an, dass sie das Gesetz überarbeiten will. So ist es nachzulesen im Protokoll des Wissenschaftsausschusses am 13.09.2007. „Die Landesregierung beabsichtige, dem Landtag den Gesetzentwurf vor der Sommerpause 2008 zuzuleiten.“ - und danach Funkstille, nichts ist passiert.
Ich habe eine Kleine Anfrage gestellt, nachzulesen in Drucksache 4/4864. In der Antwort von Herrn Minister Wucherpfennig vom 29. Januar dieses Jahres kann man schwarz auf weiß lesen: „Derzeit plant die Landesregierung keine Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes.“ - gut. Richtig albern ist aber jetzt Ihr Entschließungsantrag, Herr Seela. Sie fordern die Landesregierung auf, im Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen. Was wollen Sie denn nun eigentlich? Insofern, wenn man die Geschichte Revue passieren lässt, passt Ihr Antrag wie die Faust aufs Auge zu dieser unendlichen Geschichte.
Meine Damen und Herren, die SPD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie einen Paragraphen im Landesmediengesetz ändern will, einen Paragraphen, der uns wichtig ist. Herr Seela nannte ihn „winzig“, aber er ist bedeutungsvoll. Das ist nicht ohne, diese Änderung der Beteiligungsverhältnisse von Zeitungsverlagen an lokalen Fernsehveranstaltungen, und genau darum geht es. Er steht einer umfassenden Novellierung des Gesetzes überhaupt nicht im Wege. Wir beraten regelmäßig Gesetze, die immer wieder weiterentwickelt werden, Rundfunkänderungsstaatsverträge, aber auch in anderen Politikbereichen, Blindengeldgesetz oder Ähnliches, was zig Mal wieder geändert worden ist. Hier wäre es überhaupt kein Problem, sage ich erst einmal vom Technischen her, wenn man es will, jetzt diesen
Paragraphen zu ändern und später andere Paragraphen zu ändern.
Meine Damen und Herren, unser Vorschlag, die Beteiligungsmöglichkeiten von Zeitungsverlagen an lokalen Fernsehveranstaltern zu erweitern, fand bei der CDU-Fraktion und auch bei der Fraktion DIE LINKE wenig Gegenliebe.
Auf die Anhörung komme ich gleich noch zu sprechen. Dabei hat die Landesmedienanstalt das schon 2006 gefordert. Herr Seela, hier haben Sie gerade etwas Falsches gesagt. Zu der Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten am lokalen Fernsehen ist in der Stellungnahme der Landesmedienanstalt vom 24.10.2006 nämlich zu lesen, ich zitiere: „Zu überlegen wäre, ob die Beteiligung der marktbeherrschenden Zeitung an einem lokalen Fernsehveranstalter bis 20 Prozent zugelassen wird.“ Und weiter: „Manche Strenge, die vor einigen Jahren noch erforderlich war, um eine vielfältige Rundfunklandschaft in Thüringen zu gewährleisten, ist heute angesichts der reichhaltigen Zugangsmöglichkeiten zu Übertragungswegen nicht mehr zeitgemäß.“ So ähnlich hat sich auch Herr Direktor Fasco in der Anhörung geäußert, also anders, als Sie das hier dargestellt haben.
Dann gibt es den Bericht der Landesregierung vom Januar 2007. Dort steht drin, auch das möchte ich zitieren: „In diesem Zusammenhang wird auch die bekannte Forderung nach einer größeren Teilhabe von Zeitungen am Rundfunk von der Landesmedienanstalt eingebracht.“ - nur, um einmal bei der Wahrheit zu bleiben.
Dann habe ich interessanterweise beim Thüringer Mediensymposium 2008 in den Papieren gefunden: „Der Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien, Reyk Seela, sprach sich dafür aus, das strenge Beteiligungsverbot der Tageszeitungen an lokalen Fernsehveranstaltungen in Thüringen zu lockern.“ Keine Denkverbote, aber interessant,
wie Sie heute Ihre eigene Position ablehnen.
Meine Damen und Herren, die Grundlage des Gesetzentwurfs, den wir eingebracht haben, ist die Studie unter dem Titel „Gegenwart und Zukunft des lokalen und regionalen Fernsehens in Ostdeutschland“. Sie stammt von Prof. Seufert von der Uni Jena und anderen anerkannten Experten. Er schreibt dort einerseits, wie wichtig lokales und regionales Fernsehen
ist wegen der hohen Zuschauerakzeptanz, weil die Bürger Informationen aus ihrem unmittelbaren Umfeld wollen, und er hält deshalb Lokalfernsehen für unverzichtbar. Andererseits weist er auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Veranstalter hin, dass kaum Betriebsgewinne erzielt werden, so dass größere Investitionen nicht vorgenommen werden können, dass zum Teil sogar Verluste eingefahren werden. Das ist der Fakt, aber dann kommt natürlich auch - und das finde ich besonders wichtig -, dass diese Studie von den Experten Lösungsvorschläge unterbreitet, und zwar dass sie vorschlägt eine Kombination aus direkten und indirekten Förderelementen, einerseits also eine Subvention klassischer Art - z.B. Technikförderung - und andererseits steht dort wörtlich zu lesen: „Beteiligungsbarrieren abzubauen“. Die Autoren unterstreichen, dass die Verknüpfung der Realisierung mehrerer Instrumente die Situation des Lokalfernsehens nachhaltig verbessern helfen kann. Ich sage, diese Kombination, das, was dort aufgeschrieben ist, ist logisch und es ist allemal besser, als das Lokalfernsehen klammheimlich ausbluten zu lassen.
Meine Damen und Herren, wir haben in Thüringen die strengsten Regelungen für diese Beteiligungsmöglichkeiten. Andere Länder haben das wesentlich lockerer gestaltet und trotzdem die Meinungsvielfalt in ihrem Land gesichert. Deshalb haben wir beantragt, diese Beteiligungsmöglichkeiten zu erweitern. Bei der Anhörung gab es viele Lokalfernsehveranstalter, die gesagt haben: Wir brauchen das nicht. Das ist so. Aber so eindeutig, wie Sie es dargestellt haben, war es nicht. Die Aussagen reichten von „nicht nötig“ - viele, richtig -, vom Gothaer Regionalfernsehen ausdrücklich gewünscht, die haben einen wesentlichen Vorteil davon. Es ist z.B. gesagt worden von der Zeitungsgruppe Thüringen, das geht uns noch nicht weit genug. Wir sollten sogar noch weiter gehen mit unserem Gesetzentwurf. Deshalb denke ich mal, in der Mitte lagen wir gar nicht mal so schlecht.
Ich verstehe auch wirklich die Ängste der TV-Veranstalter, dass sie, wenn sie das nicht unbedingt brauchen, dort keine Beteiligung möchten und dort andere nicht reinkommen lassen wollen in ihr Unternehmen. Das verstehe ich vollkommen. Es ist doch aber eine Kannbestimmung. Es wird doch keiner gezwungen, es muss doch keiner machen. Es soll doch lediglich für die, die es wollen, die Möglichkeit eröffnen. Dann muss ich einmal deutlich sagen, im Vorfeld der Anhörung haben mir zig Fernsehveranstalter gesagt: Ja, warum nicht. Dann wurde der runde Tisch durchgeführt und es den Fernsehveranstaltern gesagt: Eine direkte Förderung, wenn ihr Geld bekommt, ist doch viel besser für euch. Da sagen diese sofort Ja, das ist doch logisch, das würde
ich doch auch machen. Deshalb braucht man sich doch auch nicht zu wundern, dass jetzt keiner in Jubel ausgebrochen ist in der Anhörung. Wo soll aber die Mehrförderung herkommen? Das haben Sie noch nicht gesagt. Von der Landesmedienanstalt? Das wissen Sie, die in der Versammlung der Landesmedienanstalt sind, sicher viel besser als ich, dass die finanziellen Möglichkeiten doch sehr begrenzt sind, es wird ja aus Gebühren finanziert. Da ist der Spielraum sehr gering. Soll das Geld aus dem Landeshaushalt kommen? Die Finanzministerin ist jetzt nicht da, sie hört es ja vielleicht nicht, wenn Sie sagen, dass Sie hier neue Titel aufmachen wollen, um irgendetwas zu fördern. Also, es ist doch sehr zweifelhaft, was Sie vorschlagen. Ich wäre sehr dafür, das zu machen, aber ich sehe noch nicht, wie bei zukünftig engeren Handlungsspielräumen - jetzt haben wir ja zum Glück das Schuldenverbot, es wird ja auch nicht mehr Geld werden - solche Möglichkeiten bestehen. Deshalb fand ich es gut, wie Herr Mock aus Jena gesagt hat, er sieht selbst keinen Bedarf, er braucht das nicht für sein Unternehmen. Aber ein verändertes Gesetz, wie das die SPD vorschlägt, schafft eine neue Situation, über die er noch gar nicht nachgedacht hat. Es gibt neue Möglichkeiten und es öffnet den Verhandlungen neue Türen.
Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion oder der LINKEN, Sie wollen das so nicht, das ist Ihr gutes Recht, genauer gesagt, sage ich, Sie wollen das heute noch nicht. Sie lehnen heute ab, obwohl Sie genau wissen, dass an diesem Weg für die Zukunft nichts vorbeiführen wird, und dann hinkt Thüringen wieder hinterher.
Abschließend möchte ich Prof. Morneweg zitieren, der unbestritten der Fachmann in Medienfragen in Thüringen ist, und ich beziehe mich auf ein Interview vom 19. März dieses Jahres in der TLZ. Dort sagte er: Wir müssen diese Barrieren abbauen. Nach eigener Wahl und eigenen finanziellen Möglichkeiten - also keinen zwingen - müssen wir die Gesetzlichkeiten den Gegebenheiten anpassen. Und dann Zitat: „Die Technik schreitet in riesigen Schritten voran, die Juristen kommen bei diesem Tempo auf vielen Feldern gar nicht mehr hinterher.“ Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Wirtschaft ist auf eine harte Bewährungsprobe gestellt - weltweit, natürlich auch in Thüringen. Als sich die wirtschaftliche Talfahrt andeutete, hat meine Fraktion mehrfach Ende des Jahres 2008, auch Anfang des Jahres 2009 die Forderung aufgemacht, den Bürgschaftsrahmen zu erweitern, sicherheitshalber. Uns ging es nicht darum, die Bedingungen für die Bürgschaftsvergabe zu verändern, wie das damals von der CDU behauptet worden ist, sondern wir wollten nur den Bürgschaftsrahmen erweitern. Eine Vorsorgemaßnahme, die der Landesregierung mehr Spielraum geben sollte, um im Ernstfall rasch handeln zu können. Das fand nicht den Segen der CDU, im Gegenteil, wir wurden dafür verlacht und verspottet. Herr Mohring hat hier noch vorgerechnet, wie gering doch die Bürgschaftsinanspruchnahme im Jahr 2008 war und er wusste ganz genau, dass er da Äpfel mit Birnen verglichen hat. Jeder Mensch weiß, dass die Wirtschafslage und die Wirtschaftsdaten des 1. Halbjahrs 2008 mit dem Zustand 2009 überhaupt nicht vergleichbar sind und überhaupt keine Aussagekraft haben.
Meine Damen und Herren, nun kommt die Kapitulationserklärung. Die CDU legt einen Gesetzentwurf vor, um den Bürgschaftsrahmen zu erweitern, um 200 Mio. € zu erhöhen, also zu verdoppeln. Vor einigen Wochen haben Sie genau das noch intensiv abgelehnt. Nun gut, schön, dass die Einsicht gekommen ist, dass Sie die Kehrtwende vollzogen haben. Wir begrüßen es, dass Sie den Bürgschaftsrahmen jetzt erweitern wollen.
Meine Damen und Herren, in der Sache gibt es überhaupt keinen Dissens, aber in der Art und Weise, wie Sie das gemacht haben. Statt Klartext im Haushaltsgesetz zu formulieren, schaffen Sie einen zusätzlichen Bürgschaftsrahmen vorbei an diesem Gesetz. Mag ja sein, eingekesselt vom Druck der Wirtschaft, die unbedingt irgendetwas von Ihnen hören wollen und andererseits unsere Forderung nach einem Nachtragshaushalt, jedenfalls haben Sie sich entschieden, wieder mit einer neuen Trickserei einen Schattenbürgschaftsrahmen aufzumachen.
Aber das kennen wir ja zur Genüge, kennen wir von zig anderen Sachverhalten, die Sie in umständlichen Darstellungen verstecken, wo Sie Maßnahmen in zig Titeln unterbringen. Das Ganze hat ja System, damit nur keine Vergleichbarkeit vorhanden sein soll.
Meine Damen und Herren, verfassungsrechtlich halten wir das für nicht sauber. Wir sehen, dass ein Verstoß gegen die dort festgeschriebenen Haushaltsgrundsätze vorliegt, gegen den Grundsatz der Vollständigkeit, gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Dass in der Thüringer Verfassung geregelt ist, dass die Bürgschaften durch ein Gesetz zu regeln sind - die Ministerin hat es gerade gesagt, Herr Mohring hat heute darauf hingewiesen -, das ist Fakt. Die Landeshaushaltsordnung konkretisiert das Ganze, aber wie es zu machen ist. Da steht: „Die Übernahme von Bürgschaften, Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, die zu Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren führen können, bedarf einer Ermächtigung durch das Haushaltsgesetz.“ Sie machen aber eine Ausgabeermächtigung am Haushaltsgesetz vorbei, nach dem Prinzip Hoffnung, vielleicht merkt es ja keiner. Die Gründe für das gewählte Prozedere liegen auf der Hand, es ging darum, unbedingt ein Nachtragshaushaltsgesetz zu vermeiden, um der SPD oder den Oppositionsfraktionen in diesem Punkt nicht recht geben zu müssen. Und da Sie nicht gewillt sind, einen ordentlichen Gesetzentwurf vorzulegen, haben wir die Arbeit der Regierung übernommen, der Änderungsantrag befindet sich im Moment in der Druckerei und wird sicher heute noch verteilt werden. Dort steht drin, wir wollen das Haushaltsgesetz geändert haben und 400 Mio. € als Bürgschaftsrahmen vorsehen.
Meine Damen und Herren, wir haben ein Änderungsgesetz eingereicht und das dürfen wir; das wissen Sie ganz genau. Das wissen Sie ganz genau,
dass wir das dürfen.
Lassen Sie mich aber abschließend noch ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Von einer Landesregierung, von einer Partei, die mit absoluter Mehrheit regiert, hätte ich einfach mehr Souveränität erwartet. Warum sagen Sie denn nicht einfach, eine Erweiterung des Bürgschaftsrahmens ist nötig. Warum schreiben Sie das nicht einfach rechtlich sauber auf und ändern den Paragraphen im Haushaltsgesetz? Warum sagen Sie nicht einfach, alle anderen Forderungen der SPD halten wir für Blödsinn. Wir ändern nur den einen Paragraphen. Sie haben doch die Macht dazu. Sie könnten es leicht der Öffentlichkeit erklären. Sie könnten es den Medien erklären. Jeder würde es verstehen. Sie könnten das den interessierten Bürgern erklären. Alle würden es verstehen, aber Sie ziehen den Schwanz ein und liefern uns weitere Munition dafür, wenn wir von Trickserei und Verschleierung im Landeshaushalt reden. Es ist ein Armutszeugnis für diese Regierung, es ist ein Armutszeugnis für die sie tragende Fraktion. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die CDU in Thüringen täuscht die Öffentlichkeit, um über die Wahl hinwegzukommen.
1. Beispiel - die Zahlen, die Frau Diezel vorgelegt hat zur Steuerschätzung 2009: Wenn man Einnahmen und Ausgaben einmal aufaddiert und die Rücklage dazunimmt, dann existiert ein Loch in dreistelliger Millionenhöhe, und Sie sagen, Sie brauchen keinen Nachtragshaushalt. Dann müssen doch Fragen gestattet sein.
2. Beispiel - der Bürgschaftsrahmen soll jetzt erweitert werden: Im Haushaltsgesetz stehen 200 Mio. €, Sie wollen noch mal 200 Mio. € zusätzlich. Der SPD-Vorschlag, aber neben dem Haushalt, also einen Schattenbürgschaftsrahmen schaffen. Und dann reden Sie hier von Schuldenverbot, das ist doch reine Fassade. Wir wollen ein ordentliches Schuldenverbot, aber nicht, dass die Schulden in Schattenhaushalten stecken.
Schauen Sie doch einmal an, was Sie an Leasingverpflichtungen in Schattenhaushalten haben, was Sie an alternativen Finanzierungen für Baumaßnahmen in Schattenhaushalten haben, schauen Sie sich die Sondervermögen an, die alle ein negatives Zeichen haben, schauen Sie sich die PPP-Projekte an, die Sie veranlasst haben und schauen Sie auf die fehlende Vorsorge für die Pensionslasten - alles Schattenhaushalte.
3. Beispiel - die Regierung legt die Eckdaten für 2010 vor: Da ist ein Loch von 400 bis 500 Mio. € über den Daumen gepeilt und die Finanzministerin sagt, da brauche sie 330 Mio. € Kreditaufnahme. Da sage ich, oh, das geht aber schön. Dann sagen Sie, das Budget der Haushalte wird in der gleichen Höhe bleiben. Alle wissen, dass die Personalausgaben um 300 Mio. € steigen werden. Das heißt, der Rotstift wird angesetzt, sonst können Sie es ja gar nicht hinbekommen.
Dann haben Sie gesagt, der Kommunale Finanzausgleich wird unter 2,5 Mrd. € liegen. Heute sagen Sie 2,8 Mrd. € - das sind 300 Mio. €, die müssen Sie ja vielleicht in Ihrer Tasche haben.
Dann kommt dazu, dass Sie 100 Mio. € Vorschuss von der EU jetzt bekommen, die fehlen ja zusätzlich, entweder 2010 oder in den nächsten Jahren, also täuschen Sie die Öffentlichkeit.
Und dann hören Sie auf mit dem Märchen, die Landesregierung hat die Haushalte saniert. Wenn man die Steuereinnahmen einschließlich Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen nimmt: 2004 - 6,4 Mrd. €; 2007 - 7,5 Mrd. €; 1,1 Mrd. € Mehreinnahmen im Jahr 2007 gegenüber 2004; und dann sagen Sie, Sie haben ausgeglichene Haushalte hinbekommen. Das hätte jedes Kind gekonnt.
Es ist schlimm, dass Sie nichts in die Tilgung gesteckt haben, Sie haben das Geld verfrühstückt. Wie viele Male haben wir über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt bekommen und Sie haben keine Deckung mehr vorgelegt, weil Sie so viel Geld hatten. Da wurde nicht mehr gespart, sondern da ging es munter zur Sache.
Und das zweite Märchen: Die Behördenstrukturreform führt zu enormen Einsparungen, das ist doch ein Witz. Schauen Sie es sich doch an, was Sie geschaffen haben
mit der Auflösung der Umweltämter, mit der Kommunalisierung der Versorgungsämter. Heute Vormittag war ich in einem Betrieb, der Abfallentsorgung betreibt. Dort schlägt man die Hände über dem Kopf zusammen, die Wirtschaftskrise, 15 Prozent Rückgang beim Umsatz, ist für die gar nicht das Problem. Das Problem ist, dass sie in jedem Landratsamt einen anderen Ansprechpartner haben - einen Haufen Bürokratie, einen Haufen Mehrkosten.
Das ist Ihre Wirtschaftsförderung für unsere Thüringer Unternehmen, die in den anderen Bundesländern haben die Vorteile davon, so sieht es aus.
Jetzt lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal ein Zitat aus einem Plenarprotokoll vortragen: „Noch kurz vor der Landtagswahl gaukelte der Ministerpräsident den Menschen in diesem Land vor, wie gut
doch Thüringen dasteht. Kein Wort war da von riesigen Haushaltsdefiziten, kein Wort von einer nochmaligen zusätzlichen Schuldenaufnahme von fast 300 Mio. €, einer Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs, kein Wort vom Kahlschlag bei den Investitionen.“ So steht es geschrieben im Plenarprotokoll zum Zweiten Nachtragshaushalt 2004, genauer gesagt, Anfang Oktober 2004 kurz nach der Wahl, und das bekommen wir dieses Jahr wieder. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag der Linkspartei ebenso wie der Alternativantrag meiner Fraktion stammen aus dem Jahr 2007. Herr Gerstenberger hat als Berichterstatter darauf hingewiesen, dass wir wiederholt im Haushalts- und Finanzausschuss zu diesem Thema beraten haben, je nach Fortschritt der Beratungen der Föderalismuskommission. Diese hat inzwischen ihre Arbeit beendet. Das Ergebnis liegt vor. Die Landesregierung hat uns einen entsprechenden Ergebnisbericht zugeleitet. Nun geht das Ganze aber in das Gesetzgebungsverfahren und dahin gehend ist unser Änderungsantrag gerichtet, dass wir dort die Positionen, die wir von der Landesregierung erwarten, welche sie dort einbringt, auch entsprechend dargestellt haben. Es geht in die heiße Phase und wir wissen noch nicht, wie der Gesetzentwurf aussehen wird, auch wenn es die Verabredung in der Koalition gibt. Wir wissen noch nicht, wie er im Bundestag verhandelt wird, und wir wissen natürlich auch nicht, wie es im Bundesrat beraten wird. Da ist die Landesregierung unser Interessenvertreter und deshalb unser Änderungsantrag.
Wenn wir noch einmal zurückschauen auf den Antrag aus dem Jahr 2007, dann haben wir mit den Forderungen gar nicht so schlecht gelegen, wenn man sie mit den Ergebnissen der Föderalismuskommission vergleicht. Das betrifft z.B. die Erhaltung des Modells eines kooperativen Föderalismus, in dem soziale Standards und Leistungen unter Berücksichtigung des Verfassungsprinzips der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse gestaltet werden, das betrifft z.B. unsere Forderung „Hände weg vom Solidarpakt II“ - die bis Ende 2019 festgelegten Zahlungen sind ein wichtiger Einnahmeposten für alle neuen Bundesländer - und das betrifft z.B. die Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Im Sin
ne konsequenter Einsparungen auf der Ausgabenseite und der Schaffung notwendiger Handlungsspielräume für die öffentlichen Haushalte wurden von der Föderalismusreform zwei konkrete Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung erwartet. Die Föderalismuskommission hat entsprechende Effizienz- und Effektivitätsverbesserungen bei der Steuerverwaltung vorgeschlagen. Dies geschieht durch Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz und im Einkommenssteuergesetz sowie in der Durchführungsverordnung zum Einkommenssteuergesetz.
Andere wichtige Punkte können hoffentlich im Gesetzgebungsverfahren gehalten werden. Das muss ich einfach mal so sagen. Damit meine ich die Erweiterung der Steuerautonomie der Länder, die wir strikt ablehnen. Da gibt es ja aus den unterschiedlichen Truppenteilen der CDU auch die unterschiedlichsten Positionen, wobei noch genug bayerische Querschüsse festzustellen sind.
Ein Steuerwettbewerb unter den Ländern führt automatisch zu ruinösen Bedingungen zulasten der neuen Bundesländer. Deshalb lehnen wir ihn strikt ab.
Der zweite Punkt, von dem ich denke, den wir unbedingt halten sollten, ist eine konkrete und wirksame bundeseinheitliche Schuldenbegrenzung. Dabei brauchen wir die entsprechende Flexibilität, um vorübergehende Einbrüche öffentlicher Einnahmen, die konjunkturell oder durch Sondereinflüsse verursacht werden, auszugleichen. Wichtig dabei ist aber, dass die neuen Bundesländer von den vereinbarten Ausgleichszahlungen für die hochverschuldeten Länder, ich meine damit den Umsatzsteuervorwegausgleich, der diese vollziehen soll, ausgenommen werden. Was dort vereinbart worden ist, konterkariert den Aufbau Ost und die Solidarpaktzahlung.
Es kann nicht sein, dass die Gelder, die für den Aufbau Ost sind und hier herüberfließen, zum Schluss in den Kassen in Saarbrücken und in Kiel landen. Da erwarte ich einfach, dass die Landesregierung sich entsprechend für Thüringen einsetzt. Das sind die Dinge, die wir im Änderungsantrag formuliert haben. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Vermögen in Deutschland sind wesentlich ungleicher verteilt als die Einkommen. Als Grundlage für meine Aussage nehme ich Fakten vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Rund zwei Drittel der Bevölkerung verfügen über kein oder nur über sehr geringes Vermögen. Dagegen verfügen 10 Prozent der Deutschen über rund 70 Prozent des Vermögens. Hinzu kommt noch ein West-Ost-Gefälle; die Westdeutschen besitzen im Durchschnitt mehr als doppelt so viel Vermögen als Ostdeutsche. Vor diesem Hintergrund ist es eine Frage der Gerechtigkeit, dass große Vermögen zur Finanzierung der Aufgaben des Staates herangezogen werden.
Meine Damen und Herren, die Reaktivierung der Vermögensteuer bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Deshalb haben wir den Antrag an die Landesregierung gestellt mit dem Wunsch, dass sie sich im Bundesrat für eine Initiative einsetzt, für eine verfassungskonforme Novellierung des Vermögensteuergesetzes. Wir meinen das ganz speziell für private Vermögen; so geht das auch aus
unserem Antrag hervor. Der Vergleich mit dem Autohaus vorhin, das wollen wir ganz bewusst ausklammern - die Betriebsvermögen ausklammern bzw. eine möglichst weitgehende Befreiung für Betriebsvermögen vorsehen. Es macht ja keinen Sinn, wenn einerseits Unternehmenssteuern in den zurückliegenden Jahren massiv gesenkt worden sind und wir andererseits die Unternehmen dann wieder mit Vermögenssteuer belasten. Gerade in den neuen Bundesländern würde es die Unternehmen behindern, ihre oft zu geringe Eigenkapitalquote zu erhöhen. Deshalb wollen wir die Konzentration auf private Vermögen.
Meine Damen und Herren, noch drei Sätze zur Historie. Zunächst gab es ja verschiedene einmalige Vermögensabgaben und dann wurde 1922 die einheitliche Reichsvermögenssteuer eingeführt und mit dem Grundgesetz 1949 wurde daraus geregelt, dass der Bund die Gesetzgebung erhält und die Länder das Aufkommen an der Vermögenssteuer. Mit dem Einigungsvertrag in den neuen Bundesländern wurde festgelegt, dass die Erhebung der Vermögenssteuer ausgesetzt wurde und so wurde sie in den neuen Bundesländern und auch in Thüringen nie erhoben. Herr Wehner hat auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1995 hingewiesen. Dort wurde entschieden, dass das Vermögenssteuerrecht mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist, dass es bis zum 31. Dezember 1996 noch angewendet werden darf und in dem Zeitraum novelliert werden sollte. Gründe waren die unterschiedliche Bewertung von Sach- und Geldvermögen, das ist genannt worden. Die damalige CDU-Bundesregierung unterließ aber eine Novellierung und so ist das Gesetz einfach ausgelaufen. Zum Aufkommen für Thüringen gibt es keine verlässlichen Angaben, die Steuer wurde ja in den neuen Bundesländern nicht erhoben. Ein mögliches Aufkommen wäre abhängig einmal vom gewählten Anrechnungsverfahren und andererseits von den entsprechenden Freibeträgen. Sicher wäre der Steuerertrag für Thüringen relativ gering, aber die Auswirkung im Länderfinanzausgleich doch beträchtlich, weil Thüringen dann mit erheblichen Mehreinnahmen rechnen könnte. Auf eine Kleine Anfrage hat die Finanzministerin kürzlich geantwortet, dass sie die Auswirkungen auf 40 bis 50 Mio. € pro Jahr im Länderfinanzausgleich zugunsten von Thüringen schätzt.
Meine Damen und Herren, wir haben den Antrag nicht gestellt, weil die Wahlen bevorstehen und nicht, weil wir das nicht auch vor einem Vierteljahr oder in einem Vierteljahr oder sonst hätten machen können. Die internationale Krise fordert den deutschen Staat und auch den Freistaat Thüringen bis an die Grenzen seiner Belastbarkeit. Wir wissen noch gar nicht, wie weit diese Forderungen noch gehen werden. Vor diesem Hintergrund und im Interesse ei
ner gerechten Lastenverteilung der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist die Wiederbelebung der Vermögenssteuer gerechtfertigt. Die möglichen Einnahmen sollen Steuerausfälle infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise abfedern und damit wichtige Zukunftsinvestitionen der Länder sichern. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat entsprechend unseres Antrags einzusetzen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich glaube auch, wenn ich mir den Antrag anschaue, dass es nicht so sehr darum geht, ein Problem zu lösen, sondern Aktionismus vorzutäuschen. Anhand des Antrags möchte ich dies begründen. Der Antrag besteht aus zwei Teilen. Der erste Teil besagt, der Freistaat soll den freiwilligen Feuerwehren die GEZGebühren abnehmen. Tatsache ist aber, dass es gar nicht Sache der einzelnen Feuerwehren ist, sondern der jeweiligen Gemeinden. Nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz sind die Kommunen zuständig. Städte und Gemeinden sind die Aufgabenträger für den Brandschutz und damit auch für die Kostentragung zuständig. Daher muss die jeweilige Gemeinde die Empfangsgeräte ihrer Freiwilligen Feuerwehren bei der GEZ anmelden und auch die hierfür fälligen Rundfunkgebühren entrichten. Eine direkte finanzielle Belastung der Freiwilligen Feuerwehren durch GEZ-Gebühren ist demnach - anders, als es in Ihrem Antrag suggeriert wird, wo steht, dies belastet die freiwilligen Feuerwehren nicht nur finanziell, und anders, als Herr Dr. Hahnemann das hier vorgetragen hat - gar nicht gegeben.
Meine Damen und Herren, die Nachfrage beim Gemeinde- und Städtebund hätte schnell Klarheit gebracht. Dort ist uns gesagt worden, ein vernünftiger Grund für diese Initiative ist nicht erkennbar. Grundsätzlich stimmt der Gemeinde- und Städtebund zwar zu und sagt, warum denn nicht, aber es würde der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs widersprechen. Die Kosten der Rundfunkgebühren sind nämlich in der Kostenerfassung bei der Berechnung für den Kommunalen Finanzausgleich berücksichtigt. Sie werden den Kommunen in Form von Schlüsselzuweisungen bereits jetzt erstattet. Relativ abstrakt gesagt ist es so, dass die Aufwendungen der freiwilligen Feuerwehren schon heute durch das Land erstattet werden. Sie sind also im Kommunalen Finanzausgleich enthalten. Auch wenn wir mit Ihnen übereinstimmen, dass der Kommunale Finanzausgleich zu niedrig angesetzt ist, so steht das auf einem anderen Blatt. Eine direkte Zahlung durch das Land würde infolge dieser Überlegung dann dazu führen, dass der Finanzbedarf der Kommunen gesenkt und zu einer Reduzierung der
Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs führen würde. Das wollen Sie doch auch nicht.
Dann schlagen Sie diese Rahmenvereinbarung, die Sie gerade eben noch einmal erläutert haben, zwischen Land und GEZ vor. Einen derartigen Vertrag gibt es in keinem anderen Bundesland, es wäre also ein vollkommenes Novum. Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist eine solche Lösung rechtlich überhaupt nicht vorgesehen. Da muss man schauen, ob so etwas überhaupt machbar wäre.
Meine Damen und Herren, kommen wir zu dem zweiten Teil des vorliegenden Antrags, nämlich eine generelle Befreiung von der GEZ-Gebührenpflicht. Sie wollen also die Weichen grundsätzlich anders stellen, da muss man aber auch überlegen, was das für Folgen hat. Das Verfahren der Gebührenbestimmung ist allgemein bekannt. Über die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs für den öffentlichrechtlichen Rundfunk wird ein Vorschlag gemacht, der dann durch Staatsvertrag aller 16 Bundesländer ratifiziert wird. Damit haben wir festgelegte Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wenn Sie sagen, davon wollen wir einen Teil wegnehmen, dann müssen Sie aber auch sagen, wer die Mehrkosten tragen soll, denn letztendlich ist die Summe festgelegt. Wir liegen jetzt schon bei 17,98 € im Monat und ich sage, es ist hoch genug, womit jeder Mitbürger belastet wird. Wir sollten da nicht dran rumdrehen, dass die Rundfunkgebühr noch mehr steigt.
Meine Damen und Herren, die Gebührenbefreiung selbst ist im Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt. Dort sind zwei Tatbestände festgelegt, einmal soziale Einrichtungen, also insbesondere Krankenhäuser, Behindertenheime, Einrichtungen der Jugendhilfe und zum anderen natürliche Personen, die finanziell so schlecht dastehen, welche aus sozialen Gründen befreit sind. Eine solche Regelung, wie Sie vorschlagen, könnten die Bundesländer sehr wohl im Rahmen einer Novellierung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags treffen. Dann ist der Ansprechpartner aber nicht die Landesregierung, wie Sie es im Antrag vorschlagen, über eine Bundesratsinitiative, sondern Ansprechpartner ist die Ministerpräsidentenkonferenz und nicht der Bundesrat.
Meine Damen und Herren, es bleibt festzustellen, technisch ist der Antrag so nicht machbar, inhaltlich ist er nicht vernünftig, weil er zu einer Mehrbelastung der Bürger führen würde und ich sage, es ging Ihnen nur darum, den Bürgermeistern oder den Feuerwehren irgendeinen Antrag vorzuzeigen und zu sagen, wie kümmern uns. Deshalb ist der Antrag nicht geeignet, um die Probleme zu lösen, sondern lediglich um Aktionismus vorzutäuschen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, entgegen meinen beiden Vorrednern werde ich hier nicht meine Ansichten über Gott und die Welt in allen Facetten ausbreiten, sondern zur Umsetzung des Konjunkturpakets II in Thüringen sprechen, so wie es das Thema vorgibt.
Die Weltwirtschaft ist in eine Krise geschlittert, in die schlimmste Krise, die wir uns vorstellen können und die Regierungen von Asien, Europa bis nach Amerika stehen vor einer Herkulesaufgabe. Die Bundesregierung hat das zweite Maßnahmenpaket zum Ankurbeln der Konjunktur beschlossen. Herr Minister Dr. Zeh hat das vorhin ausführlich erläutert. Dazu will ich gar nichts mehr sagen. Jedenfalls sind wir froh darüber, dass die Maßnahmen zügig und
schnell beschlossen worden sind. Demgegenüber steht die Umsetzung des Konjunkturpakets II in Thüringen. Hier muss man der Landesregierung bescheinigen, dass sie kopf- und planlos agiert hat.
Das bisherige Entscheidungsverfahren ist vollkommen intransparent. Die Kommunen wurden nur pro forma einbezogen. Bei den wichtigsten Punkten, bei der Mittelverteilung und der Festsetzung des Eigenanteils, hat die Landesregierung allein entschieden. Nicht umsonst kommt der Protest vom Gemeinde- und Städtebund, vom Thüringer Landkreistag und von der kommunalen Seite,
das wissen Sie ganz genau, Herr Minister. Deshalb muss ich Ihnen sagen, den Bericht, den Sie vorhin vorgetragen haben, den hat ein Mitarbeiter mit der rosaroten Brille geschrieben.
Meine Damen und Herren, die ganze Intransparenz des Verfahrens wird deutlich mit dem ersten Rundschreiben des Innenministeriums. Es wird mit Zahlen und prozentualen Anteilen dermaßen jongliert, dass man am Ende trotzdem nicht weiß, welche konkreten Finanzierungsanteile - egal ob nun absolut oder prozentual - Land und Kommunen wirklich tragen müssen. Genauso unklar bleibt der Anteil, der letztlich über die Kommunen an die freien Träger von schulischen und außerschulischen Bildungseinrichtungen weitergereicht werden soll. Hinter dem ganzen Zahlenkauderwelsch, das uns da vorgelegt worden ist, steckt natürlich Methode. Die Landesregierung versucht, den Eindruck einer hohen Beteiligung des Landes an der Abfinanzierung des Konjunkturpakts zu wecken, dabei ist es mitnichten so. Gerade einmal 10,3 Prozent des ganzen Pakets trägt der Freistaat Thüringen, die Kommunen werden mit 14,7 Prozent zur Kasse gebeten.
Meine Damen und Herren, die vom Land genannten Kofinanzierungsanteile des Freistaats werden sich zudem dadurch vermindern, dass nicht alle Kommunen die zur Verfügung gestellten Gelder an die freien Träger in ihrem Bereich weiterleiten. Oder die freien Träger können das Angebot der Landesregierung nicht nutzen, weil sie den festgelegten zusätzlichen Eigenanteil in Höhe von 5 Prozent nicht aufbringen können. In diesen Fällen entfällt das Angebot des Landes für eine Kofinanzierung des Anteils der freien Träger durch das Land. Die jeweilige Kommune muss letztendlich die eigenen Maßnahmen voll ge
genfinanzieren. In der Gesamtbetrachtung wird dies zu einer weiteren Verschiebung der Lasten hin zu den Kommunen führen.
Zu kritisieren ist auch die Zurechnung der Krankenhausförderung zum Bereich der kommunalbezogenen Investitionen, auch wenn die Kofinanzierung für diesen Teil des Konjunkturpakts durch den Freistaat getragen wird. Nur mit einer solchen zweifelhaften Verfahrensweise kommt die Landesregierung auf den von ihr selbst als besondere Leistung gelobten 80-prozentigen Anteil der kommunalbezogenen Ausgaben am Thüringer Gesamtpaket. Auch dies ist ein Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen.
Meine Damen und Herren, vollkommen offen ist, wofür das Land die ihm zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Konjunkturpaket verwenden will. Da besteht dringender Klärungsbedarf. Wir haben das im Haushalts- und Finanzausschuss in der vorigen Woche versucht, da war die Landesregierung nicht in der Lage, Auskunft dazu zu geben.
Insgesamt lässt sich einschätzen, dass die Berechnung des Verteilschlüssels sehr kompliziert ist. Das Problem bei der Umsetzung wird nun die Frage sein, was finanziert werden kann, ohne gegen Artikel 104 b des Grundgesetzes zu verstoßen. Darüber brauchen die Kommunen schnell größtmögliche Klarheit. Wir haben gefordert, dass die Landesregierung eine Positiv-Negativ-Liste vorlegen möge. Das wäre für die Kommunen eine enorme Hilfe. Dann wäre Rechtssicherheit vorhanden, was kann gefördert werden, was kann nicht gefördert werden. Dann droht auch nicht die Gefahr, dass irgendwann einmal Rückforderungen an die Kommunen gestellt werden.
Inzwischen liegt das dritte Rundschreiben des Innenministeriums vor. Endlich ist auch ein Förderantrag dabei. Es steht nun auch fest, dass bis zum 15. Mai bei den zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden diese Anträge einzureichen sind. Im Hinblick auf die zweckentsprechende Mittelverwendung bleiben aber die von mir eben genannten Fragen offen, weil - wie ich sagte - der klare Kurs der Regierung fehlt.
Meine Damen und Herren, zu den haushaltsrechtlichen Problemen der Umsetzung des Konjunkturpakets möchte ich Folgendes anmerken: Lange Zeit war offen, wie mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket haushaltsrechtlich umzugehen ist, ob und unter welchen Bedingungen Nachtragshaushalte notwendig sind. Um hier Klarheit zu schaffen, hat meine Fraktion diesen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem erreicht werden soll, dass zur Umsetzung von Maßnahmen des Konjunkturpakets auf einen Nachtragshaushalt verzichtet werden kann. Diese Regelung
soll nach unseren Wünschen begrenzt für 2009 gelten, um den Kommunen möglichst schnelles Handeln zu ermöglichen. Damit könnte in diesem vom Kommunalwahlkampf und von personeller Veränderung in den meisten kommunalen Räten geprägten Jahr eine durch das Konjunkturprogramm verursachte aufwendige Nachtragshaushaltsplanung vermieden werden. Gerade in den kleineren Kommunen bindet eine solche Planung regelmäßig überproportional viel Verwaltungskraft. Zudem würden durch eine solche Verwaltungsverfahrensweise die Kommunalaufsichten von Prüfungsaufgaben entlastet und könnten sich stärker der Beratung der Kommunen widmen. Die einzelnen umzusetzenden Maßnahmen sollen aber nach unserem Vorschlag in den kommunalen Gremien durch Mehrheitsbeschlüsse legitimiert werden.
Meine Damen und Herren, in unserem Gesetzentwurf enthalten ist zudem ein Vorschlag, der klarstellt, dass Kommunen für Kredite zugunsten rentierlicher Investitionen die Erlaubnis bekommen sollen. Sicher weiß ich, das ist bisher auch schon möglich, in der Praxis gibt es aber keine einheitliche Handhabung dazu. So wurden von Kommunalaufsichten solch rentierliche Kreditaufnahmen auch schon untersagt. Deshalb wollen wir diese rechtliche Klarstellung.
Ich bitte um Überweisung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion an den Innenausschuss federführend und begleitend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten.
Abschließend möchte ich noch einen Satz sagen zur KFA-Spitzabrechnung für 2007. Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Kommunen 18,7 Mio. € über die Schlüsselzuweisung zusätzlich erhalten und dies die Möglichkeiten der Kommunen zur Kofinanzierung des Konjunkturpakets erhöht. Im zweiten Teil gebe ich Ihnen recht. Es bleibt aber festzuhalten, dass die Kommunen auf dieses Geld, auf diese 18,7 Mio. € einen gesetzlichen Anspruch haben. Das Geld steht den Kommunen sowieso zu, das ist keine Wohltat der Landesregierung. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Wucherpfennig hat die Gründe für den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, nämlich den ausgehandelten Kompromiss in Sachen Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, genannt. Ausgangspunkt des Verfahrens war ja eine Beschwerde des Verbandes der privaten Rund
funk- und Fernsehveranstalter gegen ARD und ZDF bei der Generaldirektion Wettbewerb. Das führte natürlich zu einer allgemeinen Verunsicherung. Das wird mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag glattgezogen. In der Zielsetzung, Herr Minister, stimme ich Ihnen vollkommen zu. Unser Ziel muss es sein, beiden Bereichen, also der Bestands- und Entwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie auch den Weiterentwicklungsmöglichkeiten der privaten Medienhäuser, Rechnung zu tragen und eine Zukunftsperspektive zu geben.
Die Inhalte des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags hat der Minister ausführlich erläutert, dem gibt es nichts hinzuzufügen. Deshalb möchte ich nur noch einmal kurz die Konfliktlinien aufzeigen. Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein Kompromiss, wie wahrscheinlich jeder Staatsvertrag und er wird auch durch den Dreizehnten oder Vierzehnten und Ähnliche weiterentwickelt werden. Wichtig war uns, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk vom Verbreitungsweg Internet nicht ausgeschlossen wird, dass das System der Binnenkontrolle und der nachgelagerten Rechtsaufsicht der Länder akzeptiert ist und dass die Möglichkeit des Rechteerwerbs der ASportarten nicht eingeschränkt wird. Den unionsgeführten Ländern sind in harten Auseinandersetzungen wesentliche Freiräume für den öffentlichrechtlichen Rundfunk abgerungen worden, obwohl ich natürlich auch sagen muss, wir sind nicht mit allem zufrieden und konnten auch nicht alles erreichen, zum Beispiel die materiell-rechtlichen Beschränkungen für den Onlineauftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Ich denke, sie sind zu eng gefasst und dass ARD und ZDF auf neue Entwicklungen nicht flexibel genug reagieren können. Aber vonseiten der unionsgeführten Länder wurde gleich eine nationale Katastrophe herbeigeredet, falls hier noch größere Freiheiten gestattet werden würden. In der aktuellen Auseinandersetzung geht es also noch um die Zulässigkeit eines Unterhaltsangebots bei nicht sendungsbezogenen Telemedien und zur Bewertung der bisherigen Mediatheken. Auch darüber wird in Zukunft noch zu reden sein. Wie der Drei-Stufen-Test funktionieren wird, auch das wird die Zukunft zeigen, ob er hinreichend effektiv ist oder nur ein großer Hemmschuh. Das ist eine Bewährungsprobe für die Rundfunk-, Fernseh- und Hörfunkräte.
Zum Abschluss möchte ich für meine Fraktion noch einmal unmissverständlich sagen, Unterhaltung in Telemedien gehört wie bei Radio und Fernsehen neben Kultur, Bildung, Information zum Auftrag des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wer ARD und ZDF dieses Feld nehmen will, der schränkt seine Bestands- und Entwicklungsgarantie ein und nimmt ihm zugleich eine große Chance, auch über unterhaltende Elemente als
Medium und Faktor zu wirken. Gerade für Kinder und Jugendliche ist die Kombination aus Information und Unterhaltung besonders wichtig und in ihrer Nutzungserwartung eine Selbstverständlichkeit. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Regionalfernsehen in Thüringen hat eine hohe Zuschauerakzeptanz. Unter den Bürgern wird die umfangreiche Information aus ihrer Stadt, über ihre Region geschätzt und wir sollten deshalb alles tun, um die Regionalfernsehveranstalter auch entsprechend zu unterstützen.
Es gibt zweierlei Problemkreise. Zum einen sind die Veranstalter von Lokal- und Regionalfernsehen durch die Kleinteiligkeit in Thüringen, durch die zu geringe Anzahl der Haushalte an den jeweiligen Kabelnetzen und auch durch zu geringe Werbeeinnahmen in Thüringen, in den ostdeutschen Ländern generell, aber auch im Vergleich zu den alten Bundesländern wirtschaftlich benachteiligt. Sie sind aber auch gesetzgeberisch benachteiligt, da wir in Thüringen sehr rigide Regelungen im Mediengesetz haben, anders als in vielen anderen Bundesländern. Deshalb beantragt die SPD-Fraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Hürden für die Beteiligung von Zeitungsverlagen gelockert werden. Wir versprechen uns dadurch die Möglichkeit einerseits von Synergieeffekten zwischen entsprechenden Partnern und andererseits von einer wirtschaftlichen Besserstellung.
Ich bitte Sie, den Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Realität beugt sich nicht der Theorie. Mitten in der Wirtschaftskrise, ob wir mittendrin sind, wissen wir noch nicht einmal, kommt die CDU mit der Forderung nach einer gesetzlichen Schuldenbegrenzung und möchte sie auch jetzt sofort durchsetzen. Wir haben doch eine diffuse Lage. Wir wissen gar nicht, wie weit werden die Wirtschaftszahlen noch nach unten gehen, wie lange wird dieser Sachverhalt andauern, wie wird sich das auf die Steuereinnahmen auswirken. Und Sie wissen doch ganz genau, wenn das so beschlossen wird, wie Sie das hier vorschlagen, dass sofort der Ausnahmefall eintritt. Sie wissen noch nicht einmal, wie sehr der eintritt und insofern ist das Ganze
doch unseriös.
Hier ist nicht Vorwegpreschen gefragt, sondern eine bundeseinheitliche Regelung. Das Handlungsfeld liegt wirklich im Bundesrat. Die Frage der Konsolidierungshilfe für die finanzschwachen Länder ist von Herrn Mohring angesprochen worden und auch Thüringen soll zahlen über den Umsatzsteuervorwegabzug - eine zweistellige Millionensumme jedes Jahr. Das konterkariert den Solidarpakt II, das konterkariert die Hilfen, die die alten Bundesländer für den Aufbau Ost leisten, wenn die Hilfen, die von dort kommen, dann nach Saarbrücken und nach Kiel weitergeleitet werden. Das kann nicht sein - und dafür müssen Sie sich stark machen.
Meine Damen und Herren, der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann. Wenn ich bei Frau Diezel die Aussagen zum antizyklischen Verhalten gehört habe, dann stimme ich Ihnen voll und ganz zu, aber bisher haben Sie genau das Gegenteil praktiziert. Ich will jetzt nicht noch einmal mit dem Schuldenberg anfangen, dazu ist heute schon genug gesagt worden, aber man muss auch sehen, was wurde neben dem Schuldenberg aufgebaut an Schattenhaushalten, alternative Finanzierung, Leasingmodelle, PPP-Projekte zuhauf und immer mehr, Sondervermögen, alle mit negativen Vorzeichen versehen. Das bauten Sie auf, die offizielle Verschuldung versuchten Sie in Grenzen zu halten. Dann kommen die implizierten Schulden, die so gar nicht gesehen werden, ich meine die Millionenlasten der Pensionsansprüche. Die Zahl der Pensionäre steigt rapide nach oben und wir überschreiten jetzt die Hundertmillionengrenze bei den Pensionszahlen. Bisher haben Sie kaum eine nennenswerte Pensionsvorsorge getroffen. Die Lasten müssen aber von einer immer weiter sinkenden Zahl von Steuerzahlern getragen werden. In der Mittelfristigen Finanzplanung liegt das Ganze offen wie ein Buch, jeder kann das nachlesen, leider diskutieren wir das heute Abend als letzten Punkt, wenn es dunkel ist, wenn die Kamera ausgeschaltet ist und die Journalisten ihre Texte schon geschrieben haben.
Dann möchte ich gern - Herr Mohring ist nicht mehr da - drei Märchen von Herrn Mohring noch einmal von der anderen Seite beleuchten. Das Erste: Die Seitz-Studie bringt Einsparungen erst nach 2020 - ein Märchen. Ob die Seitz-Studie, diese Gebietsreform wirklich diese Größenordnung bringt oder etwas weniger oder etwas mehr, weiß keiner, aber die Einsparungen werden schrittweise aufgebaut. Die volle Wir
kung - hat Seitz gesagt - ist 2020 vorhanden, aber vorher ist auch schon schrittweise die Einsparung zu spüren. Aber Sie haben ja schon fünf Jahre verschlafen, indem Sie nicht gehandelt haben. Das ist das Problem.
Zweites Märchen: Die Behördenstrukturreform rettet die Welt in Thüringen. Das, was Sie Behördenstrukturreform nennen, ist doch nur Stückwerk. Es führt zum Teil zu deutlichen Mehrkosten und es führt zum anderen zur Verschiebung von Kosten auf die Kommunen, denen Sie im Kommunalen Finanzausgleich auch noch das Geld wegnehmen.
Das dritte Märchen, wenn Sie sich dafür loben, dass Sie 2007 und 2008 keine offiziellen neuen Schulden aufgenommen haben: Bei den enormen Steuermehreinnahmen, mit denen keiner gerechnet hat, keine Steuerschätzung oder Ähnliches, das wäre ja nun wirklich der Humbug gewesen, wenn dann noch eine Kreditaufnahme notwendig gewesen wäre. Im Gegenteil, Sie haben sämtliche Einsparbemühungen eingestellt. Im Haushalts- und Finanzausschuss haben wir immer wieder über- und außerplanmäßige Ausgaben vorgelegt bekommen, bei denen die Regierung gesagt hat, das ziehen wir zum Jahresende glatt, weil die Steuereinnahmen so gut gelaufen sind. Das Problem ist doch, dass Sie keinen Euro Tilgung in den Jahren 2007 und 2008 und auch im Doppelhaushalt geplant haben, obwohl die Steuereinnahmen so gut waren.
Meine Damen und Herren, kommen wir zurück zu der Frage Schuldenbegrenzung. Ich denke, es ist richtig, dass eine Schuldenbegrenzung gemacht wird; wir wollen die auch. Man kann das in die Verfassung schreiben, man kann das auch in die Landeshaushaltsordnung schreiben, darüber kann man reden. Für eine sinnvolle Regelung sind unsere Ohren offen, darüber brauchen wir nur zu sprechen, die Diskussion kann erfolgen. Aber so, wie Sie es angefangen haben, zuerst legen Sie mal einen Gesetzentwurf vor, die Details, das wissen Sie, dass wir die so nicht mittragen wollen, aber fordern uns auf, wir sollen Ihrem Entwurf zustimmen. Das sind einfach wahltaktische Manöver und das erkennen die Bürger ganz genauso. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Föderalismusreform I brachte die Länderkompetenz für das Dienstrecht, die Besoldung und die Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten und Richter. Nicht viele Länder wollten diese Länderkompetenz wirklich. Leider war eine Kompromissfindung für die Reform ohne die Stärkung des Föderalismus im Beamtenrecht nicht zu machen. Heute, wo klar und erkennbar ist, welcher bürokratische Aufwand auch für die Länder mit der Stärkung des Föderalismus im Beamtenrecht verbunden ist, wünscht sich mancher die bundeseinheitlichen Regelungen zurück. Ich gebe zu, ich gehöre auch dazu.
Nach den besoldungsrechtlichen Fragen, die im vergangenen Jahr mit dem Besoldungsneuregelungs- und -vereinfachungsgesetz hier in diesem Hohen Hause behandelt und beschlossen wurden, geht es in dem vorliegenden Gesetz nun um das Dienstrecht für die Beamten.
Der Bund hat mit dem Beschluss des Beamtenstatusgesetzes von der ihm zugeordneten konkurrierenden Gesetzgebung für die Statusrechte und -pflichten der Beamten Gebrauch gemacht. Insofern ist es notwendig, nun die entsprechenden Folgeanpassungen vorzunehmen. Nicht richtig ist jedoch die Einschätzung im Vorblatt zum Gesetzentwurf. Die Alternative zum vorliegenden Gesetzentwurf, eine umfassende Reform der beamtenrechtlichen Rechtsgrundlagen einschließlich des Laufbahnrechts, wird dort mit den Worten abgelehnt, ich zitiere: „Die Variante ist u.a. mit Blick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beamtenstatusgesetzes am 1. April 2009 nicht umsetzbar.“
Diese Einschätzung mag vielleicht für den Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzes im Landtag richtig gewesen sein, aber warum hat die Landesregierung denn die Sache so spät in Angriff genommen? Andere Länder machen es vor und haben sogar im Verbund mit anderen Bundesländern ein grundlegend neues und modernes Dienstrecht vorgelegt und zum Teil schon beschlossen. In Thüringen aber gehen die Uhren wieder einmal ein Stück langsamer. Wie in so vielen Bereichen hinkt Thüringen auch beim Beamtenrecht hinterher. Der eigentliche Grund dafür, dass eine umfassende Reform der beamtenrechtlichen Rechtsgrundlagen nicht möglich war, das ist natürlich aus so einem Gesetzentwurf nicht herauszulesen, ist doch die unsägliche Personalpolitik im Innenministerium. Wenn man über Jahre hinweg Personalpolitik
nach Parteibuch macht, kommt so etwas heraus. Das Thüringer Innenministerium hat ja erst kürzlich vom Gericht eine Quittung dafür bekommen und zum wiederholten Mal beim Prozess um die Ausschreibung eines Dienstpostens den Kürzeren gezogen. Das wird nicht die letzte Niederlage in Personalpolitik sein.
Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist deshalb allein aus Verschulden des Innenministeriums nur ein Reparaturgesetz. Dabei hätten so viele Fragen schon jetzt angepackt werden können, so zum Beispiel
- eine Verschlankung der Strukturen mittels Reduzierung der Anzahl der Laufbahnen und Laufbahngruppen,
- eine stärkere Flexibilisierung bei der Einstellung,
- eine größere Durchlässigkeit der Laufbahnen und
- die stärkere Orientierung am Leistungsprinzip im Verlauf der beruflichen Entwicklung.
Andere Länder haben vorgemacht, wie es geht. Bayern, Baden-Württemberg und die norddeutschen Bundesländer haben ihre grundsätzlichen Reformgesetze vorliegen und begnügen sich nicht mit einem kleinen Zwischenschritt. Die norddeutschen Regierungschefs haben in diesem Zusammenhang bereits Ende 2006 vereinbart, sich über anstehende Gesetzesvorhaben im Besoldungs-, Versorgungs-, Status- und Laufbahnrecht rechtzeitig zu informieren und gleichzeitig zu prüfen, ob diese gemeinsam mit den anderen norddeutschen Ländern erfolgen sollten. Ziel war dabei die Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts, um im Rahmen der landesrechtlichen Verantwortlichkeiten die Grundstrukturen so auszugestalten, dass einem Dienstherrn übergreifende Mobilität gesichert und ein nachteiliger Wettbewerbsföderalismus vermieden wird. Auf Arbeitsebene wurde dazu ein Musterlandesbeamtengesetz erarbeitet, welches weitgehend Grundlage für die einzelnen Reformgesetze der beteiligten Länder geworden ist.
Warum Thüringen sich in dieser Frage so sehr isoliert hat, ist mir ein Rätsel. Es ist eigentlich nur mit der Plan- und Ziellosigkeit der Landesregierung in diesem Bereich zu erklären. Meinen Sie wirklich, meine Damen und Herren von der CDU, dass Thüringen mit eigenen beamtenrechtlichen Regelungen gegenüber einem Nordverbund oder gegen die reichen Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen punkten kann? Auf keinen Fall mit der bisherigen Personalpolitik.
Meine Damen und Herren, ich sage an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck: Eine Rückkehr in den
uneingeschränkten Dienstrechtsföderalismus ist nicht wünschenswert. Länderübergreifende Transparenz bei den beamtenrechtlichen Regelungen und damit untrennbar verbunden länderübergreifende Mobilität der Beamten sind ein hohes Gut, das es im Rahmen des Möglichen zu bewahren gilt. Thüringen kann sich hier keinen Alleingang leisten. Der Freistaat sollte deshalb in Sachen Neuregelung des Dienstrechts für Beamte auch nach Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes den Schulterschluss mit den norddeutschen Ländern einschließlich Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz suchen, die sich, wie bereits gesagt, auf gemeinsame Grundzüge für ein neues Dienstrecht verständigt haben. Nur so können die Nachteile des Föderalismus im Dienstrecht auch für Thüringen in Grenzen gehalten werden.
Hierzu hat die SPD-Fraktion bereits mehrere Parlamentsanträge im Landtag gestellt, leider bisher ohne Erfolg. Die SPD stellt diese Frage nunmehr erneut als Entschließungsantrag heute zur Abstimmung. In unserem Entschließungsantrag enthalten ist auch die Forderung, dass die Landesregierung dem Landtag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen hat, der die Regelungen für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses der Angestellten im Dienst der Länder ins Besoldungsrecht für Beamte und Richter enthält. Wir wollen, dass den Lippenbekenntnissen der Regierung auch zeitnahe Taten folgen. Mit einer ersten Beratung im MaiPlenum wäre eine Verabschiedung eines solchen Besoldungsanpassungsgesetzes ohne besondere Hast in der letzten Landtagssitzung vor der Wahl im Juni-Plenum möglich. Wenn Sie das wirklich wollen, meine Damen und Herren von der CDU, dann stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu.
Nun zu einigen Details des Gesetzes: Im Rahmen der durchgeführten schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss wurden vonseiten der Angehörten nur wenige Änderungswünsche geäußert. Wir nahmen im in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebrachten Änderungsantrag Forderungen vom Gemeinde- und Städtebund und der Hochschulrektorenkonferenz auf. Die meisten dieser Vorschläge wurden jedoch im Ausschuss von der Mehrheit abgelehnt. Auch die SPD-Forderung nach der Wiedereinführung der 40Stunden-Woche für die Beamten scheiterte an der bekannten Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss. Das stellen wir heute erneut zur Abstimmung.
Thüringen ist das einzige neue Flächenland, das die 42-Stunden-Woche für seine Beamten eingeführt hat; sicherlich damals in der Hoffnung, dass sich das für die Angestellten auch durchsetzen lässt. Das ist aber - aus meiner Sicht zum Glück - so nicht eingetreten. Nun wäre es an der Zeit, den Fehler dieser willkürlichen Erhöhung der Arbeitszeit für die Beamten
wieder rückgängig zu machen. Hören Sie hinein in Ihre Verwaltungen, meine Damen und Herren von der Landesregierung, die Stimmung brodelt, die Krankenstände haben in vielen Bereichen Höchststand erreicht und die Motivation liegt am Boden. Das ist das Resultat Ihrer Personalpolitik.
Meine Damen und Herren, auf ein besonderes Schauspiel christdemokratischer Selbstdarstellung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will ich an dieser Stelle noch hinweisen. Wenn die Art und Weise, wie das Ganze vonstattengegangen ist, nicht so beschämend wäre, könnte man vielleicht darüber lachen. Wie in anderen Bereichen auch, braucht auch der öffentliche Dienst gut ausgebildeten Nachwuchs. Deshalb müssen uns auch die Bedingungen für die Beamtenanwärter am Herzen liegen. Die SPD hat im Zusammenhang mit dem zu beschließenden Gesetzentwurf zum wiederholten Male beantragt, die Westangleichung der Bezüge für die Anwärter des gehobenen Dienstes um ein Jahr auf den 1. Januar 2009 vorzuziehen. Ich erinnere an die Debatte zum Besoldungsneureglungs- und -vereinfachungsgesetz im Juni des vergangenen Jahres. Im Vorfeld der Beschlussfassung hatte die CDU - namentlich der Fraktionsvorsitzende Herr Mohring - großspurig genau dieses Vorziehen der Angleichung der Anwärterbezüge versprochen und sich dafür abfeiern lassen. Dann aber kam nichts, kein Antrag, keine Aktivitäten und dergleichen. Schlimmer noch, als die SPD diesen Antrag im Plenum zur Abstimmung stellte, lehnte die CDU-Fraktion ihn ab. Es ging also nicht wirklich um die Anwärter, es ging allein um Effekthascherei. Denn wenn es Ihnen, Herr Mohring, wirklich um den Thüringer Beamtennachwuchs gegangen wäre, dann hätten Sie schon da dem SPD-Antrag zugestimmt. Dann hätten die Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes schon damals das eindeutige Signal, höhere Bezüge ab 2009 zu bekommen. Wer aber noch im Juni 2008 einen solchen Vorschlag ablehnt, sich jetzt aber für den gleichen Vorschlag hochjubelt, ist unglaubwürdig und dreist.
Den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, das Beamtenrecht an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes anzupassen, unterstützen wir ausdrücklich. Wie verkrustet müssen allerdings die Moralvorstellungen der CDU sein, wenn Sie sich weigern, diese Sache aus Bundesrecht in Landesrecht zu übernehmen.
Meine Damen und Herren von der CDU, die SPD hat mit den beiden vorliegenden Anträgen Vorschläge gemacht, wie die länderübergreifende Mobilität zumindest in Teilen gesichert werden kann und wie eine zeitnahe, zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder erfolgen kann und wie für die Thüringer Beamten die Arbeitszeit wieder auf die sinnvolle 40-Stunden-Woche gesenkt werden kann. Reden Sie nicht nur davon, die Bedingungen für die Thüringer Beschäftigten zu verbessern, handeln Sie und stimmen Sie unseren Anträgen zu. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zwei Kernaussagen ziehen sich wie ein roter Faden durch die gesamte Mittelfristige Finanzplanung. Die erste Aussage: Finanzpolitisch hat die Thüringer CDU versagt.
Ein Blick in die Mittelfristige Finanzplanung ist ein Blick in den Spiegel, in dem Sie die Ergebnisse Ihrer Arbeit sehen. Sie zeigt, Sie haben nur an heute gedacht, an Wahlergebnisse und haben die Probleme in die Zukunft verschoben, und nicht in die ferne Zukunft, nicht erst die Kinder und Enkel werden die Probleme zu spüren bekommen, sondern wir. In fünf, sechs, sieben Jahren werden wir sie zu spüren bekommen. Ich will nur einige Fakten aus dem vorliegenden Zahlenwerk nennen. Die Mittelfristige Finanzplanung zeigt die Riesenprobleme der Ausgabenseite auf. Wie soll man sonst bewerten, dass die Personalausgaben mit 1.025 € pro Einwohner einsamer Spitzenplatz unter den neuen Bundesländern sind. In absoluten Zahlen bedeutet das 2008 2,17 Mrd. €. 2012 sagt die Finanzplanung schon 2,53 Mrd. €,
348 Mio. € mehr, sage und schreibe eine Steigerung von 6 Prozent. Erinnern möchte ich dabei, dass die Personalausgaben für die Hochschulen nicht mehr dort veranschlagt werden, sondern als Zuschüsse ausgewiesen werden und sie erscheinen gar nicht mehr unter den Personalausgaben. So ist die Quote geschönt, weil offensichtlich die Öffentlichkeit hinters Licht geführt werden soll.
Die nächste offene Baustelle sind die Pensionslasten, ich habe das heute schon einmal gesagt, sie steigen dramatisch an. Vor ein paar Jahren waren wir bei 10 Mio. €, inzwischen sind die Beamtenpensionen für das Jahr 2008 bei 45 Mio. € - ich lese doch bloß die Zahlen vor, die die Ministerin aufgeschrieben hat - und die Finanzplanung sagt, dass sie 2012 schon 100 Mio. € überschreiten werden und es ist nur eine bescheidene Vorsorge getroffen worden. Dieser Schuss wird nach hinten losgehen.
Da man das Geld nur einmal ausgeben kann, sehen wir bei den Investitionsausgaben, dass dort nur noch 1,5 Mrd. € für Investitionen drin sind und diese sind weiter sinkend in den nächsten Jahren. Die Ursachen für diese schlechten Zahlen sind, dass die CDU die Probleme nur vor sich hergeschoben hat, wichtige Weichenstellungen nicht auf den Weg gebracht hat, ich sage nur mal als Stichwort Funktional- und Gebietsreform und darauf aufbauend dann eine schlüssige Behördenstrukturreform. Diese Maßnahmen greifen in den anderen Bundesländern bereits. In Thüringen fehlt ein finanzpolitisches Konzept auf der Grundlage einer transparenten Ausgabenanalyse, die aufzeigt, wo im Vergleich mit ähnlich strukturierten Bundesländern zu viel Geld ausgegeben wird. Es fehlt ein Personalentwicklungskonzept, welches diesen Namen auch verdient. Thüringen hat sich durch unkluges und falsches Handeln der Landespolitik zudem landespolitisch isoliert und damit die dringend notwendige Länderzusammenarbeit mit Sachsen und Sachsen-Anhalt weitgehend zum Stillstand gebracht. Das führt beispielsweise im Bereich des Dienstrechts zu weiterer Zersplitterung und einer Erschwerung der zukünftigen Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, durch Vortäuschen von Aktivitäten wird versucht, das handwerkliche Unvermögen zu übertuschen mit Kommunalisierung ohne Sinn und Verstand, wenn ich die staatlichen Umweltämter anschaue, wenn ich die Aufgaben der Sozialverwaltung anschaue, hat die Landesregierung bewährte und kostengünstige Strukturen zerstört und diese teueren Neuregelungen als Verbesserungen deklariert. Es wurde eine Behördenstrukturreform durchgeführt, die in weiten Teilen zu mehr Frustration bei den Mitarbeitern als zu Einsparungen geführt hat. Ein Großteil der als Erfolg dieser Reform ausgegebenen Einsparungen taucht nun als Kosten an anderer Stelle wieder auf, nämlich als Zuweisung an Dritte.
Die Folge dieser verfehlten Politik ist eine überdurchschnittliche Kreditaufnahme, fast 1 Mrd. € in 2004 und in 2005.
Das steht doch alles in Ihren Zahlen, Frau Ministerin, und jetzt lachen Sie darüber.
Die unmittelbare Verschuldung des Freistaats hat sich in den Jahren der CDU-Alleinregierung von 1999 bis 2006 - das sind die Zahlen, die Herr Mohring heute auch genannt hat - um 5,6 Mrd. € erhöht. Das sind sage und schreibe 55 Prozent: das vergisst man lieber. Hinzu kommen die ganzen Schattenhaushalte, die will ich aber nicht von heute Morgen wiederholen, mit alternativen Finanzierungen und Sondervermögen und dann kommen im Haushaltsausschuss immer wieder neue Anträge zu weiteren PPP-Modellen. Warum aber die Landesregierung trotz der enormen Steuereinnahmen in 2007 und 2008 keine Tilgung vorgesehen hat, bleibt ein Rätsel. Das Spiegelbild dieser CDU-Politik der vergangenen Jahre sind enorme Zinsausgaben, knapp 700 Mio. € im Jahr müssen wir für Zinsen abdrücken. Frau Ministerin, Sie schreiben in Ihrer Finanzplanung, bis 2012 rechnen Sie mit 715 Mio. € pro Jahr bei den jetzt gegenwärtig niedrigen Zinssätzen und es wäre nicht auszudenken, wenn sich diese drastisch erhöhen würden.
Meine Damen und Herren, die in den zurückliegenden beiden Jahren zur Schau gestellte Konsolidierung war in weiten Teilen eine Konsolidierung auf der Einnahmenseite durch deutlich gestiegene Steuereinnahmen. Im eigenen Wirkungsbereich versäumte es die Regierung, den Gürtel etwas enger zu schnallen. Gespart wurde vor allem auf Kosten der Kommunen, im Bereich der frühkindlichen Bildung und in weiteren sozialen Bereichen. Der Kommunale Finanzausgleich wurde novelliert, verschleiert in einem Zahlenwirrwar, so dass jegliche Vergleichbarkeit nicht mehr möglich war. Der Finanzplan offenbart nun die tatsächlichen Kürzungen der Landesregierung bei den Kommunen. Nach diesem Plan sollen die Kommunen im Jahr 2010 290 Mio. € weniger Landeszuweisungen bekommen als jetzt, für das Jahr 2011 ist eine nochmalige Kürzung um weitere 141 Mio. € geplant. Durch Verweisen auf die Revisionsklausel wird versucht, das Problem tief zu hängen. Es wird der kommunalen Familie suggeriert, es könnte ja nachgebessert werden. Zusätzliche Gelder sind aber in der Finanzplanung nicht enthalten. Die Revisionsklausel bedeutet also weiter nichts als linke Tasche gegen rechte Tasche, was weiß ich, Kreise gegen Gemeinden oder so was, aber mehr Geld ist nicht da. So zeigt die Mittelfristige Finanzplanung das ganze Drama der Finanzpolitik der CDU.
Nun zu der zweiten Aussage, die sich auf die Einnahmen bezieht: Viele der vorgelegten Einnahmezahlen sind nur noch Makulatur. Innerhalb kurzer Zeit haben sich die gesamtwirtschaftlichen Daten, die der Planung zugrunde liegen, so geändert, dass viele Annahmen heute schon nicht mehr haltbar sind. In der Mittelfristigen Finanzplanung können wir z.B. lesen, dass die Steuereinnahmen sprudeln und dafür sorgen, dass der Rückgang bei den Bundesergänzungszuweisungen nicht so drastische Auswirkungen hat. Die Mittelfristige Finanzplanung basiert auf einem BIP-Wachstum bis 2012 von 1,5 Prozent - Wachstum wohlgemerkt. 2008 wird noch vom Rückgang der Arbeitslosigkeit um 500.000 geredet und 2009 soll die Arbeitslosigkeit noch mal um 40.000 gesenkt werden. Chancen für eine günstige Entwicklung aufgrund höherer konjunktureller Grunddynamik - so ist es dort zu lesen. Dann kommen wir auf Steuereinnahmen, die jetzt 4,87 Mrd. € und im Jahr 2012 5,41 Mrd. € betragen sollen. Kein Mensch glaubt mehr, dass diese Zahlen Realität werden können. So liest sich der Finanzplan auf der Einnahmenseite ein bisschen wie ein Werk aus der guten alten Zeit. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag eingereicht, in dem wir die Landesregierung beauftragen, den nächsten Finanzplan nicht erst zum Jahresende, sondern nach der Mai-Steuerschätzung 2009 vorzulegen, wir schlagen vor, bis zum 30.06.2009. Dann haben wir realistische Planzahlen, was wichtig für die Landesregierung für die Haushaltsplanaufstellung 2010 ist, was aber auch allen Interessierten zeigt, wo Thüringen wirklich politisch steht. Danke schön.
Nebentätigkeiten von kommunalen Wahlbeamten
Ich frage die Landesregierung:
1. Gibt es in Thüringen hauptamtliche kommunale Wahlbeamte, die - als Nebentätigkeit - als Geschäftsführer einer kommunalen Gesellschaft tätig sind?
2. Wenn ja, wie viele kommunale Wahlbeamte üben in Thüringen eine solche Nebentätigkeit aus - absolut und prozentual - und in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten ist dies Usus?
3. Welche Bedingungen und ggf. welche Pflichten werden den kommunalen Wahlbeamten auferlegt und wer genehmigt bzw. überwacht die Nebentätigkeit?
Herr Staatssekretär, zu Frage 1, ob dieses Verfahren überhaupt in Thüringen praktiziert wird, können Sie keine Aussage treffen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, jetzt muss gehandelt werden. Jetzt muss alles getan werden, um Arbeitsplätze zu erhalten. Wenn Sie jetzt nicht handeln, dann macht sich die Thüringer CDU mitschuldig am weiteren wirtschaftlichen Abschwung, dann macht sich die Thüringer CDU mitschuldig am Anstieg der Arbeitslosigkeit.
Deshalb ist die Polemik, die Frau Groß im ersten Redebeitrag hier an den Tag gelegt hat, meines Erachtens vollkommen unangebracht.
Meine Damen und Herren, immer mehr erreichen die Auswirkungen der Finanzkrise die Realwirtschaft. Die Welt schlittert in eine schwere Wirtschaftskrise. Die Thüringer CDU, der Ministerpräsident, gestern zu hören, heute nachzulesen, sagt, dass eigene konjunkturstützende Maßnahmen im Freistaat nicht notwendig sind. Eine verhängnisvolle Fehleinschätzung ist das.
Lothar Späth, den Sie, meine Damen und Herren von der CDU, sonst so oft bemühen als Wirtschaftsexperten, fordert öffentliche Investitionen jetzt. Im Handelsblatt, am Mittwoch dieser Woche nachzulesen, schreibt er, dass das also nicht nur kleine Investitionen sein dürfen, sondern da kann man das Zitat lesen: „und da muss man klotzen“; und weiter: „nur so kann der Motor anspringen“. Lothar Späth hat recht. Aber genau den von Lothar Späth vorgeschlagenen Funken will die Thüringer CDU nicht zünden lassen.
Andere Bundesländer haben längst reagiert. Rheinland-Pfalz hat ein 800-Millionen-Sonderprogramm auf den Weg gebracht - als Beispiel. Nun können Sie wieder sagen, SPD-regiert, die haben ja sowieso keine Ahnung. Aber in Mecklenburg-Vorpommern, da ist ja die CDU an der Regierung beteiligt, wird ein umfangreiches Programm beschlossen mit der CDU zur Unterstützung der Unternehmen, zur Unterstützung der Kommunen, zur Unterstützung der Bauwirtschaft.
Meine Damen und Herren, während auf Bundesebene derzeit immer neue Ideen für konjunkturstützende Maßnahmen geboren werden, befindet sich die Thüringer CDU im Winterschlaf. Außer einigen kleinen Maßnahmen zur Verbesserung bestehender Programme, das ist einmal das GuW Plus oder das Bürgschaftsprogramm, hat die Landesregierung bisher eigenes Handeln von sich gewiesen. Jetzt kommt wenigstens das Straßenbauprogramm von 70 Mio. € - sehr gut -, aber nicht, wie es nötig wäre, im Jahr 2009, sondern 70 Mio. € auf fünf Jahre gestreckt. Das macht gerade mal 14 Mio. € pro Jahr. Ansonsten sagen Sie: Investitionen nein mit dem Verweis auf finanzielle Risiken, das können wir uns nicht leisten.
Wenn man mal im Haushalts- und Finanzausschuss schaut, wo regelmäßig in über- und außerplanmäßigen Ausgaben Millionensummen abgehakt werden und Sie keine Deckungsquelle vorzuweisen haben und Sie dann sagen, dass zur Einsparung keine Gegenfinanzierung vorliegt - das ist ja ein sehr bequemer Weg -, und dann wird das Ganze mit der Jahresrechnung glatt gezogen, dann heißt das doch auf gut deutsch, Sie verfrühstücken die Steuermehreinnahmen, die wir in den Jahren 2007 und auch 2008 haben, für laufende Sachkosten. Das ist Ihre solide Haushaltswirtschaft.
Ich könnte noch eine ganze Reihe von Beispielen anfügen, die alle nach dem gleichen Schema laufen, und denke an die GA Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, wo in der Vergangenheit Fördermittel des Bundes einfach nicht in Anspruch genommen worden sind. Dadurch sind der Thüringer Wirtschaft seit dem Jahr 2000 insgesamt mehr als 300 Mio. € Fördermittel vorenthalten worden. Noch katastrophaler wäre es, wenn die Thüringer Lan
desregierung auch in Zeiten der Wirtschaftskrise auf eine volle Kofinanzierung von erhaltenen bzw. zugesicherten Fördermitteln verzichten würde.
Ja, bitte.
Frau Groß, ich hätte wenigstens erwartet, dass Sie eine vernünftige Frage stellen, auf die ich auch hätte antworten können.
Natürlich spreche ich zum jetzigen Tagesordnungspunkt, über die Investitionstätigkeit auf der kommunalen Ebene und für die Wirtschaft.
Meine Damen und Herren, die Bundeskanzlerin, Frau Merkel, hält den Damm im Moment noch. Wie lange sie den noch hält, ist die Frage. Die CDU-Granden fordern ja lautstark aus den verschiedensten Ecken der Bundesrepublik Steuersenkungen. Jeder weiß aber, dass die Auswirkungen von Steuersenkungen auf die derzeitige Konjunkturlage höchst zweifelhaft sind. Steuersenkungen landen erfahrungsgemäß zu einem großen Teil auf den Sparkonten der Gutverdiener. Auch die Thüringer CDU hat daran ihren Anteil. Den Wegfall der Erbschaftsteuer hätten Sie billigend in Kauf genommen. Die fällt ja in Thüringen so gut wie nicht an mit den 10 Mio. €, weil wir ja gar nicht so viele reiche Erben haben, aber in den alten Bundesländern. Auf über 100 Mio. €, die wir über den Länderfinanzausgleich erhalten nur aufgrund der Erbschaftsteuer, hätten Sie einfach glatt verzichtet - das offenbart das große Ausmaß an politischer Heuchelei bei der Thüringer CDU.
Herr Mohring, seien Sie doch mal ganz ruhig. Wenn ich hörte, was Sie gestern zum Bürgschaftsrahmen
gesagt haben, wie Sie gestern gesagt haben, eine Erweiterung brauchen wir nicht, weil wir 2008 bisher nur 35 Mio. in Anspruch genommen haben und der Bürgschaftsrahmen 200 Mio. umfasst, wenn Sie diese Aussage vor dem September gemacht hätten, hätte ich Ihnen vollkommen zugestimmt. Aber, Herr Mohring, das Leben geht weiter. Die Aussage, die Sie getroffen haben, entspricht einem guten wirtschaftlichen Jahr. Wir sind einfach ein Stück weiter. Dass das Jahr 2009 nicht so wird wie das Jahr 2008, weiß jeder. Deshalb ist die Erweiterung des Bürgschaftsrahmens eine sinnvolle Maßnahme, die wir vorgeschlagen haben. Die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe werden Sie händeringend anflehen, das zu tun. Erweitern Sie den Bürgschaftsrahmen rechtzeitig. Sie müssen es ja keinem sagen, dass Sie die Idee von uns haben und dass wir das vorgeschlagen haben.
Meine Damen und Herren, sinnvolle Investitionen sparen für die Zukunft viel Geld, aber Nichthandeln wird teuer. Ich will Ihnen nur ein Beispiel sagen, ein ganz kleines Beispiel aus meinem Wahlkreis. Die Landesstraße von Schönau nach Georgenthal soll abgewidmet werden als Kreisstraße - schon zehn Jahre her. Die ist aber in so einem miserablen Zustand, dass die Instandsetzung 4 Mio. € gekostet hätte. Hätte das Land die 4 Mio. € genommen und hätte sie investiert, hätte es die Straße schon längst abgeben können. Inzwischen sind über zehn Jahre für das Ausflicken der Straße, Winterdienst usw. mehr als 4 Mio. € gezahlt worden. Die Straße ist aber immer noch in dem saumäßigen Zustand und liegt immer noch dem Land auf der Tasche. Deshalb sage ich noch einmal: Sinnvolle Investitionen sparen für die Zukunft viel Geld. Jetzt haben wir den finanziellen Spielraum für nachhaltige Investitionen und sollten den nutzen. Die Investitionspauschale, die von den LINKEN vorgeschlagen wird - da denken wir, wir haben bessere Lösungen. Aber man muss zumindest darüber reden.
Welche Voraussetzungen sollten denn nun solche Maßnahmen haben, was sollten sie denn erfüllen in der gegenwärtigen Lage? Als Erstes: Schnelle Wirksamkeit ist wichtig. Das Geld muss möglichst unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf fließen. Wir brauchen eine Hebelwirkung, dass dadurch auch weitere Investitionen ausgelöst werden. Wichtig ist der Nachhaltigkeitsgedanke, dass man Investitionen, die sowieso notwendig sind, bestimmte Gebäude zu sanieren oder Straßen, jetzt vorzieht, und auch Nachhaltigkeit im Hinblick auf den Klimaschutz, weil dort sowieso noch riesige Ausgaben anstehen, die wir leisten müssen. Wenn ich dann immer höre, auch Herrn Mohring, der ja gern den Begriff „Strohfeuer“ in den Mund nimmt - ich sage, Einmal
maßnahmen belasten die Staatskassen weitaus weniger als Steuersenkungen und haben entsprechende Effekte. Steuersenkungen müssen Sie beim nächsten Aufschwung durch Ausgabenkürzungen wieder gegenfinanzieren. Deshalb ist es wichtig, jetzt sinnvolle Investitionen für 2009 zu beschließen - das wäre das richtige Signal. Vielen Dank.
Neutralitätsgebot kommunaler Organe und Wahlorgane
In Thüringen stehen die Kommunalwahlen bevor. Die Kommunalverwaltungen sowie zahlreiche auch ehrenamtliche Bürgermeister müssen im kommenden Jahr die Wahlen begleiten. In diesem Zusammenhang ist ein erheblicher rechtlicher Aufklärungs- bzw. Klarstellungsbedarf besonders bezüglich des Neutralitätsgebots kommunaler Organe, Verwaltungsangestellter und Wahlorgane deutlich geworden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der erste Beigeordnete einer Gemeinde dem Neutralitätsgebot unterlegen oder inwiefern ist nach Auffassung der Landesregierung ein aktives Eingreifen dieser Person in den Wahlkampf zulässig und wenn ja, in welcher Form?
2. Sind Ortsbürgermeister als Ehrenbeamte einer Gemeinde an das Neutralitätsgebot gebunden oder ist es zulässig, dass ein Ortsbürgermeister einen in dieser Funktion unterzeichneten Brief mit einer parteipolitischen Wahlaufforderung, verknüpft mit einer Vertrauensfrage zur eigenen Amtsausübung als Ortsbürgermeister, verteilt und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
3. Ist ein Gemeindewahlleiter an das Neutralitätsgebot gebunden oder darf dieser aktiv parteiisch im Wahlkampf werben zum Beispiel durch Verteilung von Wahlwerbung einer Wahlvereinigung?
4. Inwieweit ist es zulässig, dass Verwaltungsangestellte einer Gemeinde in ihrer Dienstzeit Wahlwerbung bzw. Wählerbeeinflussung durchführen?
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden? Wenn sich also ein - egal aus welcher Gruppe - Beigeordneter oder Verwaltungsangestellter oder Gemeindewahlleiter zur Wahl entsprechend äußert, dann muss das klar gekennzeichnet sein, dass es nicht aus dem Amt heraus erfolgt. Ist das richtig so?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zuerst bleibt die Frage zu klären, wer uns gerade Thüringen, Deutschland und das Universum erklärt hat; Herr Mohring, der Generalsekretär mit der Meinung der CDU Thüringen oder der Fraktionsvorsitzende, der die Meinung der Fraktion vertritt oder wenigstens einige aus der Fraktion vertritt oder war es das CDUMitglied Mohring, der einmal wieder eine vollkommene Einzelmeinung hier vertreten hat.
Dann habe ich mich zu Wort gemeldet, Herr Mohring, weil diese Selbstbeweihräucherung der eigenen Politik einfach nur noch langweilig ist.
Ich weiß nicht, ob Ihnen Ihre Ämter genug Zeit lassen, hinauszugehen und mit den Menschen zu reden. Sie sehen Thüringen, obwohl Sie gar keine haben, durch eine rosarote Brille. Dieser Dreiklang von Ignoranz, Tabuisierung und Schönrednerei ist eine ganz gefährliche Mischung und die wird Ihnen auf die Füße fallen.
Dann wäre es gut, wenn Sie dichter bei der Wahrheit bleiben würden und nicht wider besseres Wissen hier Dinge falsch darstellen. Herr Matschie hat in der Präsidiumssitzung der SPD der Grundsatzentscheidung zu dem Rettungspaket zugestimmt, und so war es auch in der Zeitung zu lesen. So ist es dargestellt worden und auch richtiggestellt worden in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses. Sie behaupten hier wider besseres Wissen etwas Falsches. Übrigens hat der Ministerpräsident ja auch schon am Dienstag, am Tag darauf, aus seinem Urlaub, wo er ja auch keine weiteren Papiere haben konnte, gesagt, er stimmt dem Rettungspaket prinzipiell zu.
Dann muss das 100-Millionen-Programm, welches wir im Sommer vorgeschlagen haben, Ihnen ja unwahrscheinlich im Magen liegen, weil wir wahrscheinlich genau das Richtige vorgeschlagen haben.
Sie haben hier Ihre gute, zukunftsweisende Finanzpolitik dargestellt, haben auf den Doppelhaushalt verwiesen, auf die Investitionsquote, die aber gar nicht besser ist als die in den anderen neuen Bundesländern. Sie haben gar nichts Besonderes vorzuweisen. Sie haben in den vergangenen Jahren niemals in der Durchführung des Haushalts die Investitionsquote auch erreicht. Meistens lagen Sie um 2 Prozentpunkte darunter. Wenn ich die Anträge sehe, die wir jetzt schon als über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushalts- und Finanzausschuss beraten haben, sehr oft hat die Finanzministerin gar keine Deckung dafür vorgelegt. Das greift ja um sich, wird dann mit dem Haushalt hinten glattgezogen.
Da werden wir die Zahlen wieder sehen, wie viel Sie wirklich für Investitionen ausgegeben haben. Bei den Anträgen, bei denen Sie eine Deckung vorlegen, ist es sehr oft, dass Sie das Geld aus der Hauptgruppe 8, aus den Baumaßnahmen, aus den Investitionen für andere Dinge einsetzen.
Herr Günther hat dargelegt, er will nicht, dass Mittel verwendet werden als unsinnige Geldvernichtung. In Ihrem Antrag ist sehr schön zu lesen, dass Sie sich für Generationengerechtigkeit einsetzen. Schön, dass endlich das Aufwachen kommt. Bisher waren Sie es doch, die die Geschenke großzügig verteilt haben und immer, wenn Wahlen bevorstanden, ist das Füllhorn ausgeschüttet worden - koste es, was es wolle.
Im Thüringer Landeshaushalt haben Sie die Verschuldung hochgetrieben auf fast 16 Mrd. €, auch im Bundesrat nicht anders.
Herr Mohring, Sie stellen hier Ihre Position zum Spitzensteuersatz dar. Sie waren maßgeblich, die CDU/CSU, waren maßgeblich daran beteiligt, dass der Spitzensteuersatz überproportional abgesenkt worden ist. Sie waren maßgeblich daran beteiligt, dass es Steuersenkungen für Reiche und für Gutverdiener gab. Was hat es denn genützt? Wo ist denn die Binnennachfrage in Gang gekommen? Die Sparquote ist erhöht worden, das haben Sie erreicht.
Dann fragen Sie einmal Otto Normalverbraucher, der den ganzen Tag an der Maschine steht oder der mit mehreren Arbeitsverhältnissen am Tag über die Runden kommen muss, der mit dem, was zwischen Daumen und Zeigefinger rauskommt, über die Runden kommen muss, der steuerlich nichts oder nur ganz wenig absetzen kann, was Sie dem für einen Gefallen tun. Da ist die Frage Mindestlohn doch eine ganz entscheidende Frage, und darüber sollten Sie nachdenken.
Und dann, meine Damen und Herren, hat der Ministerpräsident heute gesagt, er will die Erbschaftsteuer nun doch reformieren, ganz im Gegensatz zu seinem Generalsekretär. Also ist die Hoffnung nach einer Erbschaftsteuer doch noch nicht ganz erloschen. Ich verstehe es auch nicht, denn immerhin gibt es ja diesen Kompromissvorschlag, den Nochministerpräsident Koch in Hessen mit ausgehandelt hat. Herr Mohring, Sie haben das vorhin noch mal dargelegt, es bedeutet einerseits 4 Mrd. € Steuerausfälle für Deutschland und viele Länder wären gezwungen, ihre Investitionen zu kürzen. Aber es bedeutet auch andererseits mehr als 100 Mio. €, wenn man die direkten Steuerausfälle nimmt, und wenn wir die Erbschaftsteuer beim Länderfinanzausgleich berücksichtigen, mehr als 100 Mio. €, Tendenz steigend, die Sie wegdrücken wollen. Ich frage mich, wie? Sie haben vorhin gesagt, wie der Solidarpakt nach unten gefahren wird, Sie haben vorhin gesagt, wie die EU-Mittel zurückgehen, Sie wissen von der enormen Verschuldung, die Sie aufgehäuft haben, die offizielle Zahl, die hier immer benannt wird, Schattenhaushalte, Sondervermögen, das wollen wir mal gar nicht erwähnen. Sie wissen, dass Sie mit den Pensionslasten eine solche Bugwelle vor sich herschieben, und nur minimal dafür Vorsorge treffen, und es kommt der Schutzschirm für die Banken noch dazu. Das alles führt dazu, dass Thüringen in die zehn finanziell schwierigsten Jahre geht, und Sie sagen, wir können uns auch noch leisten, die Erbschaftsteuer abzuschaffen. Das ist schon wirklich interessant.
Der Ministerpräsident sagt ja zum Glück das Gegenteil. Die Frage ist natürlich, wofür steht denn die Thüringer CDU? Das ist beim Rettungspaket so, der
Generalsekretär sagt das Gegenteil vom Ministerpräsidenten, das ist bei der Erbschaftsteuer so. Da haben Sie nicht eine Sekunde drüber nachgedacht, was Sie gesagt haben. So ist es wahrscheinlich.
Und dann bei der Ökosteuer, Herr Mohring sagt, kann abgeschafft werden, Herr Minister Wucherpfennig, der jetzt gerade nicht da ist, sagt, das geht auf keinen Fall. Frau Ministerin Diezel sagt, trotz Rücklage und Steuermehreinnahmen haben wir kein Geld zur Verfügung für irgendwelche zusätzlichen Maßnahmen. Der Ministerpräsident sagt in einem Interview von diesem Sommer, bei dpa nachzulesen, ich zitiere Frau Präsidentin: „Wir können einmalige Effekte nutzen, um zu investieren“. Schön, ja wofür steht denn eigentlich die CDU? Ich würde mir wünschen, dass der Ministerpräsident ein Machtwort spricht und einfach einmal die Richtung weist, wo es wirklich langgehen soll. Schönen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat schnell und richtig gehandelt. Das betrifft einerseits die Bürgschaften für angeschlagene Banken, das ist die beste Maßnahme zur Stabilisierung der betroffenen Geldinstitute, und es betrifft andererseits die komplette Absicherung der Spareinlagen der Bürger. Das ist eine Maßnahme, die Vertrauen schafft.
Deshalb sage ich, die Bundesregierung hat schnell und richtig gehandelt.