Protokoll der Sitzung vom 07.08.2009

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße unsere Gäste auf der Zuschauertribüne und begrüße ebenfalls die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Als Schriftführerin hat neben mir Abgeordnete Wolf Platz genommen, die Rednerliste führt Abgeordnete Wackernagel.

Ich gebe Ihnen folgende Hinweise zur Tagesordnung:

Die angekündigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu TOP 1 hat die Drucksachennummer 4/5426. Als Berichterstatter wurde Abgeordneter Gerstenberger benannt. Weiterhin wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/5434 verteilt.

Die angekündigte Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu TOP 2 a hat die Drucksachennummer 4/5427 und zu TOP 2 b die Drucksachennummer 4/5428. Zu Tagesordnungspunkt 2 b wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 4/5433 verteilt.

Der TOP 3, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten in Drucksache 4/5403, wird von der Tagesordnung abgesetzt, da der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten noch nicht abschließend beraten hat.

Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 4 heute als letzten Punkt aufzurufen.

Zu Tagesordnungspunkt 7 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 4/5422 verteilt. Die Landesregierung hat angekündigt, zu dem Alternativantrag der Fraktion der CDU zu Tagesordnungspunkt 7 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Ergänzungen widersprochen? Herr Abgeordneter Schröter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, hiermit beantrage ich namens der CDU-Fraktion, die Drucksache 4/5403, das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz, auf der Tagesordnung zu belassen. Zur Vermeidung von Differenzen bei der Auslegung der Geschäftsordnung soll dann heute die erste Lesung dieses Gesetzes stattfinden anstelle der abschließenden Beratung, wie es ursprünglich geplant war. Die Platzierung bleibt nach der Geschäftsordnung dann so, wie in der Einladung vorgesehen, also TOP 3 als erste Lesung im Anschluss an die zweiten Lesungen.

Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Frau Präsidentin, ich widerspreche namens meiner Fraktion diesem Antrag. Wir befinden uns schon in einer Ausschussberatung, die sehr turbulent bisher gewesen ist. Ich glaube nicht, dass man im Grunde nach einer Vorabüberweisung im jetzigen Zustand die erste Beratung nach der schon stattfindenden Ausschussberatung hier installieren kann. Meine Fraktion widerspricht dem.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist für und gegen diesen Antrag gesprochen worden. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Bitte, Abgeordneter Blechschmidt.

Frau Präsidentin, ich beantrage, dass der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zusammentritt und klärt, ob das geschäftsordnungsmäßig möglich ist.

(Beifall SPD)

(Unruhe im Hause)

Ich bitte jetzt die Parlamentarischen Geschäftsführer nach vorn zu kommen.

Die Fraktion DIE LINKE hat Einspruch eingelegt gegen den Antrag, den Abgeordneter Schröter für die CDU-Fraktion gestellt hat, und die Einberufung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. Ich würde den Ausschuss für

Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten bitten, die Sitzung durchzuführen, und Herrn Carius bitten, die Leitung in gewohnter Weise zu übernehmen.

Die Sitzung ist unterbrochen, bis der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu einem Ergebnis gekommen ist. Abgeordneter Schröter?

Ist es möglich, dass wir eine Weiterführungszeit vorschlagen, vielleicht auf 10.00 Uhr?

Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten muss zu einem Ergebnis kommen.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen, wir setzen die Sitzung fort.

Ich gebe Ihnen das Ergebnis der Ausschuss-Sitzung des Ausschusses für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten bekannt. Er hat nach § 121 Abs. 2 der Geschäftsordnung folgenden Beschluss gefasst: Nachholung einer ersten Lesung im Plenum im Falle einer Vorabüberweisung nach § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung:

1. Wenn im Rahmen einer Vorabüberweisung nach § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung noch keine Beschlussempfehlung durch den Ausschuss erfolgt ist, kann die erste Lesung im Plenum auf Antrag nachgeholt und auf die Tagesordnung des Plenums genommen werden.

2. Eine Ausschussüberweisung nach § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat im Falle einer Nachholung der ersten Lesung nach Nummer 1 Bestand, es sei denn, es erfolgt eine Rücknahme der Ausschussüberweisung nach § 57 Abs. 3 der Geschäftsordnung.

Entsprechend dieser Beschlussempfehlung kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag, den Abgeordneter Schröter vor Unterbrechung der Sitzung gestellt hat.

Bitte, Abgeordneter Blechschmidt.

Danke, Frau Präsidentin. In diesem Zusammenhang möchte ich namens meiner Fraktion laut Geschäftsordnung § 57 Abs. 3 beantragen, dass die Vorabüberweisung zurückgenommen wird, um einen normalen Geschäftsgang - erste Lesung, Ausschussüberweisung und zweite Lesung - zu gewährleis

(Zwischenruf Abg. Buse, DIE LINKE: Jawohl, das muss mal gesagt sein.)

Wir stimmen über den Antrag von Herrn Blechschmidt ab. Er hat beantragt, dass die Vorabüberweisung zurückgenommen werden soll, um einen normalen Geschäftsgang zu gehen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir stimmen ab über den Antrag des Abgeordneten Schröter, der die erste Lesung beantragt hat für den Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen worden.

Mir liegen jetzt keine weiteren … Bitte, Abgeordneter Blechschmidt.

Ich danke, Frau Präsidentin. Namens meiner Fraktion beantrage ich die Absetzung des Tagesordnungspunkts 2 b). Die bisherige parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs, besonders der Umgang mit den Änderungsanträgen der CDU im Ausschuss, haben in keiner Weise das verfassungsmäßige Recht der kommunalen Spitzenverbände, so, wie es in Artikel 91 Abs. 4 der Thüringer Verfassung festgeschrieben ist, berücksichtigt. Bei wesentlichen Änderungen sind kommunale Spitzenverbände in Form einer Anhörung mit einzubeziehen. Auch der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12.10.2004 diese Frage der wesentlichen Änderungen und dem damit verbundenen Anhörungsrecht ausdrücklich bekräftigt.

Das in den Änderungsanträgen der CDU zum Gesetzentwurf hervorgehobene Rückwirkungsverbot ist ein äußerst umstrittener und somit wesentlicher inhaltlicher Punkt. Daher sehen wir zwingend die Anhörung der kommunalen Spitzenverbände. Dies, Frau Präsidentin, ist nachzuholen und daher der Tagsordnungspunkt 2 b) abzusetzen. Danke.

Es liegt ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor, den Tagesordnungspunkt 2 b), das Beitragsbegrenzungs

gesetz, von der Tagesordnung zu nehmen. Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenhaltung. Damit ist dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Bitte, Abgeordneter Fiedler.

Frau Präsidentin, ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten abgeben.

Bitte, Abgeordneter Fiedler.

Frau Präsidentin, ich habe dem Antrag nicht zugestimmt, weil ich der festen Überzeugung bin, dass wir in der Innenausschuss-Sitzung, was hier bemängelt wird, nur dem gefolgt sind, was die Spitzenverbände gefordert haben. Es ging um die volle Kostenübernahme; das beinhaltet dieser Antrag. Die volle Kostenübernahme ist damit gesichert, und damit ist das, was die Spitzenverbände wollten, erfüllt.

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen zur Tagesordnung vor, damit stelle ich jetzt die Tagesordnung fest.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Thüringer Gesetz zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen zur Förderung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (Thüringer Unter- nehmensfördergesetz) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/5302 - dazu: Beschlussempfehlung des Haus- halts- und Finanzausschusses - Drucksache 4/5426 - dazu: Entschließungsantrag der Frak- tion der SPD - Drucksache 4/5434 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/5436 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Herr Abgeordneter Gerstenberger aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 18. Juni 2009 ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 67. Sitzung am 18. Juni und in seiner 68. Sitzung am 5. August beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren mit neun Anzuhörenden durchgeführt. Die mehrheitlich bestätigte Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses lautet: „Der Gesetzentwurf wird angenommen.“

(Beifall DIE LINKE)

Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Pidde, der den Entschließungsantrag der SPD begründen möchte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Großen werden die Millionen nachgeschmissen, aber die Kleinen lässt man hängen. Das sind Klagen, die ich seit Monaten in den Firmen meines Wahlkreises im Landkreis Gotha höre. Wenn Existenzgründer, Kleinbetriebe und Handwerker vergeblich um jeden Cent betteln, dann stimmt etwas nicht in der Wirtschaftspolitik,