Protokoll der Sitzung vom 21.06.2007

(Beifall bei der SPD)

Ja, das ist doch schon mal was.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Sehr verdächtig!)

Sie sind so überrascht jetzt, das können Sie gar nicht richtig fassen, dieser Gesetzentwurf, der nun durch Frau Doht so vorgestellt wurde, als ob sie schon immer diejenige gewesen wäre usw. - ich lasse es einfach.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Das war ich auch.)

Frau Doht, wir wissen doch, dass Sie auf den Zug aufgesprungen sind, aber das ist doch gar nicht das Thema.

(Beifall bei der CDU)

Das ist doch gar nicht das Thema, sondern

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie sind hinterhergelaufen.)

dass... Herr Kollege Höhn, ich hätte ja noch erwartet, dass sich Höhn und Gentzel wenigstens mit beteiligen, aber da habt ihr euch nun von der Frau Doht auch noch abhängen lassen. Aber darum geht es überhaupt nicht.

(Heiterkeit bei der SPD)

Jetzt komme ich zum Ernst zurück. Es ist einfach notwendig, ich habe ja auch schon lange dafür geworben und andere mit. Sie wissen aber ganz genau - es ist auch heute in der Debatte schon gesagt worden -, es gab unterschiedliche Ansätze dazu. Wir haben am Anfang darauf gesetzt, dass wir gesagt haben, wir rechnen damit, dass die Eigenvorsorge der Betroffenen selber, um z.B. für ihre Kinder und Angehörigen, dass sie selber diese Heimrauchwarnmelder einbauen. Ich könnte sie auch noch auspacken, damit es noch jeder sieht - Werbung ist das nicht, Frau Präsidentin -, ich will nur mal zeigen, so einfach, wie so etwas aussieht, zwei Schräubchen hinten dran, an die Decke geschraubt, da, wo es hingehört, und dann geht das Ganze schon los. Wenn die Batterie leer wird - da will ich auch gleich noch eine Belehrung mit abgeben - da piept das so fein, da merkt man dann, dass nicht irgendwo eine Grille rumspringt, sondern die Batterie leer ist. Ich denke, es hat auch die Verteilung dieser Heimrauchwarnmelder an alle bis zu den Ministerien geholfen, dass das jetzt auf den richtigen Weg kommt. Auch der zuständige Bauminister hat zum letzten Landesfeuerwehrtag und Bundesfeuerwehrtag ganz klar erklärt, dass er keine Probleme mehr sieht, dass man dieses jetzt umsetzt. Wir haben auch darauf gesetzt, das war auch der Ansatz, dass die Versicherungen sich hier mehr einbringen, damit sie mit Rabatten ihre Kunden dazu bringen, dass sie sich die entsprechenden Gerätschaften einbauen. Das hat leider nicht in dem Umfang gewirkt, wie wir uns das vorgestellt haben. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich brauche zu den Fakten, die sind eindeutig hier genannt worden, nichts weiter hinzufügen. Ich gehe davon aus, ich kann natürlich die Abstimmung nicht vorneweg zusagen, dass wir dem mit großer Mehrheit zustimmen werden. Auch ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr, an den Innenausschuss begleitend und natürlich an den Justizausschuss. Ich wünsche, dass es zügig und schnell im Sinne der Toten oder Verunfallten dazu kommt, dass wir das abschließen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, bitte, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich hält auch die Landesregierung den Einbau von Rauchmeldern für außerordentlich sinnvoll und wird sich auch einer mehrheitlichen positiven Bewertung des Antrags nicht entgegenstellen. Jetzt kommt das Aber, darum sei es mir gestattet, zur fachlichen Diskussion in den Ausschüssen hier ein paar grundsätzliche Bemerkungen zu machen, denn der Gesetzentwurf ist identisch mit dem Änderungsantrag von vor drei Jahren. Er enthält auch keine neuen Gesichtspunkte, die eine andere Bewertung einfordern. Deswegen vielleicht ein paar grundsätzliche Bemerkungen hier in der ersten Lesung dieses Antrags.

Was gehört denn eigentlich in die Bauordnung hinein? Die Bauordnung stellt Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen, um Gefahren insbesondere für Leben und Gesundheit zu vermeiden. Das sind Anforderungen an die Standsicherheit von Gebäuden, an die Beschaffenheit von Baumaterial oder an den baulichen Brandschutz. Diese Regelungen sollen verhindern, dass Menschen durch Ereignisse gefährdet werden, auf die sie keinen Einfluss haben und vor denen sie sich daher nicht selbst schützen können. Es ist meiner Meinung nach nach wie vor nicht Aufgabe der Bauordnung, Gebäudenutzer vor den Folgen ihres eigenen Fehlverhaltens zu schützen. Natürlich können wir nicht verhindern, dass es brennt. Wir können auch mit dieser Regelung in der Bauordnung nicht verhindern, dass jemand mit einer brennenden Zigarette im Bett einschläft oder seinen Weihnachtsbaum mit brennenden Kerzen nicht beaufsichtigt. Dass diese Verhaltensweisen gefährlich sind und dass man sich vor den Folgen schützen kann, sollte allerdings für jedermann Allgemeingut sein.

Die Brandschutzbestimmungen der Bauordnung sollen verhindern, dass im Falle eines Brandes in einer Wohnung Personen in einer anderen Wohnung gefährdet werden. Der Brand soll weder unmittelbar auf Nachbarwohnungen übergreifen, noch sollen Rettungswege aus Wohnungen ins Freie unpassierbar werden. Da unsere Regelungen diese Aufgaben bisher erfüllt haben, gibt es hieraus keinen Grund zu weitergehenden Anforderungen. Eine vom Deutschen Institut für Bautechnik geförderte Repräsentativerhebung hat festgestellt, dass 32 der befragten Haushalte angeben, bereits einmal Rauchmelder gekauft zu haben und 93 Prozent dieser Haushalte sie auch eingebaut haben. Das ist ohne gesetzliche Regelung und allein durch Werbung für die Technik, die ich für außerordentlich sinnvoll erachte, ein außerordentlich hoher Prozentsatz. Die Angaben sind bei Ländern mit und ohne Rauchmelderpflichten im Wesentlichen gleich.

Wo wir nämlich aufpassen müssen - und ich bitte noch einmal darum -, dass wir das Thema „Rauchmelder“ nicht zu einer rein symbolischen Gesetzgebung entwickeln. Wenn wir der Auffassung sind, dass der Staat aus Sicherheitsgründen dafür zu sorgen hat, dass Wohnungen Rauchmelder haben, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die Rauchmelder im Ernstfall ihre Funktion erfüllen.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Dazu muss geraucht werden.)

Dazu sind einige Fragen zu klären. Wie und an welcher Stelle sind die Rauchmelder anzubringen, damit verhindert werden kann, dass der Rauch an den Rauchmeldern vorbeiströmt?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das steht auf der Verpackung.)

Soll zukünftig in einer Baugenehmigung festgeschrieben werden, welches Zimmer als Schlaf- oder Kinderzimmer zu nutzen ist, damit in diesen Zimmern Rauchmelder angebracht werden? Wie können Rauchmelder ohne großen Aufwand ununterbrochen mit Strom versorgt werden, damit sie im Ernstfall nicht wegen einer leeren Batterie ausfallen? Wie und durch wen soll der Einbau von Rauchmeldern kontrolliert werden?

Meine Damen und Herren, das sind Fragen, auf die wir in den parlamentarischen Beratungen auch eine Antwort geben müssen. Was nicht passieren darf, ist, wenn man Rauchmelder einbaut oder gar ungeprüfte oder ungeeignete Rauchmelder einbaut, dass wir dann ein falsches Sicherheitsgefühl verschaffen und dass eigentlich noch weniger kontrolliert wird. Eines ist übrigens ganz klar, eine wirkungsvolle Rauchmelderpflicht ist ohne merkliche Belastungen für Land, Kommunen und Bauherren nicht möglich. Natürlich sind wir auch technisch ein ganzes Stück weitergekommen, aber sind wir wirklich dort, wo wir eigentlich hin wollen? Im Jahre 2000 sprachen bei einer Überprüfung in Großbritannien 66 Prozent der batteriebetriebenen Rauchmelder bei einem Brand nicht an. Weniger als die Hälfte der von der Stiftung Warentest 2003 getesteten Rauchmelder waren brauchbar bzw. ohne schwere Mängel und das völlig unabhängig vom Gerätepreis. Auch ein im Jahre 2006 vom Südwestdeutschen Rundfunk zusammen mit der Stuttgarter Berufsfeuerwehr durchgeführter Vergleichstest ließ nur etwa die Hälfte aller Geräte empfehlenswert erscheinen. Das heißt, wir sind noch lange nicht so weit in der technischen Entwicklung, dass wir Rauchmelder anbieten, die auch wirklich so sicherheitsgeprüft sind, dass auch eine 100-prozentige Sicherheit gewährleistet ist.

Wenn Sie sagen, dass in den Vereinigten Staaten 90 Prozent eingebaut sind, auch in Schweden gibt es eine Rauchmelderpflicht, Schweden hat nicht so einen hohen Ausstattungsgrad, aber anders als in den Vereinigten Staaten ist in Schweden die Wartung der Rauchmelder gesetzlich geregelt. Aus dem Grund hat Schweden einen wesentlich höheren Effekt bei der Verhinderung von Schäden im Falle von Bränden. Sie sehen, es sind viele Themen, die man mit den Rauchmeldern verbinden kann. Es bleibt Aufgabe für den Gesetzgeber, denn der Wunsch nach preiswerter Ausstattung mit gleichzeitiger Sicherheitsgarantie ist offenbar nicht ohne Weiteres realisierbar. Das sind die Gründe, warum wir bis jetzt gezögert haben, eine gesetzliche Verankerung von Rauchmeldern in der Bauordnung vorzusehen und die Werbung für den freiwilligen Einbau zu präferieren. Ich freue mich auf die fachliche Diskussion in den Ausschüssen.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen … Doch, Abgeordneter Fiedler, bitte, ich erteile Ihnen das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Andreas Trautvetter, seines Zeichens Innenminister gewesen, jetzt Bauminister, ich finde, für beides macht er eine gute Arbeit, damit das erst einmal klar ist.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Finanzminister war er auch.)

Ja, da hat er eine sehr gute Arbeit gemacht, noch besser. Vielleicht wäre er dort geblieben, ich weiß es nicht, aber wir haben ja eine gute Finanzministerin.

(Heiterkeit im Hause)

Nicht dass ihr mir gleich wieder sagt, jetzt will er hier die einzelnen Minister ärgern. Mir geht es noch einmal, lieber Kollege Trautvetter, um die Rauchwarnmelder. Natürlich haben wir diese Diskussion ja nun wirklich durch. Wir wissen, dass insbesondere die Feuerwehr - und das sind unsere Ehrenamtlichen - dann gerufen wird, wenn es denn passiert, und die müssen dann die Toten raustragen, weil eben bestimmte Vorsorgemöglichkeiten nicht da sind. Wir schreiben das in öffentlichen Gebäuden, ohne dass sich jemand darüber aufregt, einfach automatisch vor. Da zuckt keiner, dass das gemacht werden muss, da fragt auch keiner, was es kostet. Die sind ja eigentlich nur am Tag darin, in der Nacht sind die eigent

lich nicht da - aber das will ich jetzt gar nicht so in den Vordergrund stellen. Ich denke, das Ganze hat eine Entwicklung genommen, dass viele Länder das jetzt haben - es ist ja vorgetragen worden. Wir sollten die Initiative unterstützen und uns alle dahinterstellen, indem wir sagen, wir wollen die Initiative, die von den Landesfeuerwehrverbänden, dem Bundesfeuerwehrverband systematisch mit großem Aufwand betrieben wird. Wir sollten uns dahinterstellen, sollten das unterstützen, natürlich auch dazusagen, das ist kein Allheilmittel, aber es ist ein Mittel, um vielleicht einige oder viele Leben zu retten. Und wenn das so ist, ist das überhaupt kein Problem. In den Beratungen kann man sich noch bestimmte Dinge anschauen. Aber ich denke, so wie der Vorschlag hier liegt, ist er aus meiner Sicht konsensfähig und wird auch in anderen Ländern so angewendet.

Ich bitte also darum, dass wir auch hier - und ich erinnere dich noch an dein Wort, lieber Andreas, zu dem, was wir in Gera gefunden haben -

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Zur nächsten Novelle der Bauordnung.)

Wir werden das jetzt, denke ich, zügig über die Bühne bekommen und nicht zur nächsten Novelle, sondern so schnell, wie es geht.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Das ist doch die nächste Novelle.)

Da bitte ich noch mal ausdrücklich darum, dass wir das hinbekommen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann beende ich die Aussprache. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf in Drucksache 4/3027 an den Ausschuss für Bau und Verkehr, an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und an den Innenausschuss zu überweisen.

Ich lasse jetzt abstimmen über die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 4/3027 an den Ausschuss für Bau und Verkehr. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr einstimmig beschlossen.

Wir stimmen ab über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer für die Überweisung dieses Gesetzentwurfs ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Auch hier keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, so ist einstimmig der Ausschussüberweisung zugestimmt worden.

Wir stimmen ab über die Überweisung an den Innenausschuss. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung. Bei 1 Stimmenthaltung ist der Überweisung an den Innenausschuss zugestimmt.

Wir werden jetzt über die Federführung abstimmen. Es ist beantragt, dass der Ausschuss für Bau und Verkehr die Federführung hat. Wer dafür ist, dass die Federführung beim Ausschuss für Bau und Verkehr liegt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Hier gibt es keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist der Federführung im Ausschuss für Bau und Verkehr zugestimmt.

Ich beende den Tagesordnungspunkt 1 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen

a) Thüringer Gesetz über den Voll- zug der Jugendstrafe (Thürin- ger Jugendstrafvollzugsgesetz - ThürJStVollzG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/3102 - ERSTE BERATUNG

b) Thüringer Gesetz über den Jugend- strafvollzug und die Resozialisie- rung jugendlicher und heranwach- sender Strafgefangener - Thürin- ger Jugendstrafvollzugsgesetz (ThürJStrVollzG) Gesetzentwurf der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/3108 -

Ich frage, wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte, Herr Minister Schliemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Jugendstrafe wird in der Bundesrepublik Deutschland nur auf marginalen gesetzlichen Grundlagen und im Wesentlichen aufgrund von Verwaltungsvorschriften vollzogen. Das Bundesverfassungsgericht hat deswegen - und ich meine im Ergebnis wohl zu Recht -

am 31. Mai 2006 erkannt, dass dieser Zustand nicht verfassungskonform sei und es einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung des Jugendstrafvollzugs insgesamt bedürfe. Es hat damals noch die Bundesregierung und die Länder aufgefordert - unklar war die Kompetenzfrage, wer es denn künftig machen können soll, die Föderalismusreform war noch nicht durch -, schafft ein Gesetz, das bitte am 31. Dezember 2007 verabschiedet ist, damit es am nächsten Tag in Kraft treten kann. Die Länder haben sich sehr rasch - und Thüringen war dabei federführend - zusammengesetzt und es haben sich neun Länder zusammengefunden, die ab Inkrafttreten der Föderalismusreform und damit Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder, nämlich ab 1. September 2006, einen Gemeinschaftsentwurf gemacht haben. Da werden Sie sich als Erstes fragen: Wieso bekommen die Länder eine Kompetenz und machen dann einen Gemeinschaftsentwurf? Die Antwort ist sehr einfach: Verschiedenheit für sich allein macht keinen Sinn, wenn man über Jugendstrafvollzug nachdenkt und wenn man, wie wir, letztlich nur eine einzige Jugendstrafvollzugsanstalt betreibt, mag sie auch derzeit noch eine Außenstelle haben. Da muss man schon kompatibel mit den anderen Ländern bleiben; Stichwort Gefangenenaustausch und Verteilung von Strafgefangenen. Deswegen haben sich diese neun Länder zusammengefunden und sie sind sehr rasch fertig geworden. Anfang 2007 konnte der Gemeinschaftsentwurf der staunenden Öffentlichkeit präsentiert werden; erstaunt deswegen, weil es so rasch gegangen ist. Nunmehr befinden wir uns in den einzelnen Ländern in den Gesetzgebungsgängen, auch hier in Thüringen.

Lassen Sie mich die Grundzüge des Entwurfs kurz vorstellen. Da ist zunächst zu bedenken und zu beachten, das Bundesverfassungsgericht hat nicht einfach nur gesagt, das Ganze muss gesetzförmig geregelt sein, sondern sehr deutlich etliche Eckpunkte gesetzt. Die sind selbstverständlich zu beachten und, ich denke, der Regierungsentwurf wird dieser Sache auch wirklich gerecht.