Sabine Doht

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schugens, ich halte unseren Antrag nicht für überflüssig. Ich halte es eigentlich auch für logisch, dass Sie für Ihre Fraktion heute die Zustimmung zu unserem Antrag angekündigt haben. Immerhin haben wir unseren Antrag vom April dieses Jahres weiterentwickelt. Wir greifen die Empfehlungen, die der Untersuchungsausschuss einstimmig mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder dem Landtag gege
ben hat, hier auf, haben das in einen Antrag umgewandelt. Wir hätten das gern schon in der letzten Sitzung als Entschließungsantrag zum Untersuchungsausschussbericht getan, wurden aber dann von der Landtagsverwaltung darauf hingewiesen, dass das geschäftsordnungsmäßig problematisch ist. Deswegen haben wir es heute als separaten Antrag eingebracht. Es ist nun mal so, dass im Untersuchungsausschuss auch Mängel bei der Flugaufsicht aufgedeckt wurden und dass der Untersuchungsausschuss deswegen empfohlen hat, hier zu Änderungen zu kommen. Ich will das noch einmal zitieren. „Des Weiteren empfiehlt der Untersuchungsausschuss, am Flughafen Erfurt zukünftig zur Verbesserung der luftaufsichtsrechtlichen Befugnisse und zur Harmonisierung dienstrechtlicher und arbeitsvertraglicher Loyalitäten die Verwendung von hauptamtlichen Sachbearbeitern für Luftsicherheit zu prüfen.“ Denn die nur ehrenamtlich tätigen Beauftragten für Luftaufsicht waren nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses in die Manipulationen bei den Passagierzahlen verwickelt. „Schließlich ist durch geeignete Regelungen Vorsorge zu treffen, dass auch bei den beliehenen Beauftragten für Luftsicherheit die dienstlichen Beziehungen im Hinblick auf einen rechtzeitigen und umfassende Informationserlangung verbessert werden.“ Diese Dinge haben wir in unserem Antrag aufgegriffen. Deswegen halte ich den nicht für überflüssig, sondern für sehr wichtig. Ich nehme es mit Freude zur Kenntnis, dass Sie dem zustimmen wollen, deswegen erspare ich mir jetzt auch noch mal, beim Urschleim anzufangen, sondern bitte einfach um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine geordnete Geodateninfrastruktur ist wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat Thüringen. Mit dem vorliegenden Geodateninfrastrukturgesetz wird eine europäische Richtlinie zur Schaffung dieser Infrastruktur umgesetzt und das Gesetz regelt die organisatorischen, rechtlichen und technischen Grundlagen zum Umgang mit den Geodaten. Dabei geht es insbesondere um die Geodaten der Landes- und Kommunalbehörden.
Der Ausschuss, das hatte Frau Holbe schon erwähnt, hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Ein Großteil der Anzuhörenden hat sich positiv zu diesem Gesetz geäußert. Befürchtungen des Gemeinde- und Städtebundes bezüglich des Koordinierungsgremiums konnten im Ausschuss ausgeräumt werden. Hier hat die Landesregierung noch einmal deutlich gemacht, dass beide kommunalen Spitzenverbände einen Vertreter in dieses Gremium entsenden können. Bezüglich der Gebühren zur Erhebung und zur Geodatennutzung ist im Gesetz eine Kann-Regelung vorgesehen. Dies lässt auch Möglichkeiten offen, die Vorschläge aus der Anhörung aufzugreifen, z.B. den Vorschlag des Geodätischen Forschungsinstituts, Daten für Lehre und Forschung kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Ich möchte noch einmal seitens meiner Fraktion betonen, dass wir diesen Vorschlag unterstützen und auch fordern, dass das bei der entsprechenden Gebührenordnung berücksichtigt wird. Insgesamt kann ich für unsere Fraktion sagen, dass wir dem Gesetz hier zustimmen, dass es für uns keine Gründe gibt, gegen das Gesetz zu stimmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Bevölkerungsentwicklung im Freistaat Thüringen ist seit Jahren rückläufig. Das ist auch dieser Landesregierung nicht verborgen geblieben, deswegen hat sie
im Jahr 2006 durch das Ministerium für Bau und Verkehr einen Demographiebericht vorgelegt. Danach hatte Thüringen bereits bis 2004 13,1 Prozent seiner Einwohner seit der Wende verloren. 61 Prozent dieser Einwohner waren weiblich. Die Altersstruktur hat sich grundlegend geändert. Das heißt, die Jüngeren gehen uns verloren, wir haben immer mehr ältere Einwohner.
Ursache dafür ist zuallererst die Geburtenentwicklung. Diese Ursache lässt sich auch so schnell nicht rückgängig machen, denn der erste Knick setzte hier bereits mit der Einführung der Antibabypille zu DDRZeiten ein. Die Geburtenrate nähert sich ja inzwischen dem Bundesdurchschnitt der alten Länder mit 1,4. Das heißt, wir werden auch künftig mit rückläufigen Bevölkerungszahlen umgehen müssen. Hinzu kommt die Abwanderung junger Leute in die alten Bundesländer, der Frauenanteil ist hier besonders groß. Die Altersgruppe der 18- bis 34-jährigen Frauen wird auch in Zukunft stark sinken, so zumindest die Prognosen aus dem Demographiebericht 2006. Der Anteil der Ruheständler wird steigen. Die weitere Abwanderung junger Menschen insbesondere mit guter Ausbildung wird prognostiziert. Das heißt, zurück bleiben die Älteren, die weniger Mobilen und auch die weniger Gebildeten. So weit zum Demographiebericht 2006, der allerdings von dieser Landesregierung wenig zur Kenntnis genommen wurde. Minister Trautvetter ist schon seinerzeit übers Land gereist und hat sich beklagt, dass seine Kabinettskollegen diese Inhalte nicht zur Kenntnis nehmen.
Aber die CDU-Fraktion hat den Demographiebericht zur Kenntnis genommen, sie hat einen Antrag gestellt, dass die Landesregierung die Kernpunkte aus dem Demographiebericht vorstellen und wesentliche Behandlungsfelder benennen soll.
Ja, das ist schon mal positiv. Die Landtagsausschüsse haben über ein Jahr lang beraten, und - ich sage es hier sehr offen und ehrlich - wir haben uns viel Arbeit gemacht, insbesondere auch im federführenden Ausschuss, dem Bau- und Verkehrsausschuss.
Wir haben die Beschlussempfehlung dann erweitert, das heißt, der Demographiebericht soll fortgeschrieben werden und es sollen weitere Handlungsfelder benannt werden. Wir haben auch diese Handlungsfelder vorgegeben, nämlich die Bereiche Landesentwicklung, Raumordnung, Entwicklung der technischen Infrastruktur, Stadtumbau, um hier nur die
wichtigsten zu nennen. Dieser Beschlussempfehlung aus dem Bau- und Verkehrsausschuss können wir so zustimmen. Das hatte ich bereits im Ausschuss gesagt.
Nun freuen Sie sich nicht zu früh, Herr Kollege, denn allein einen Demographiebericht fortzuschreiben und Handlungsfelder zu benennen, ist letztendlich nur die halbe Miete. Es müssen dann auch Taten folgen und diese Taten haben wir in der Landesregierung die ganzen letzten fünf Jahre völlig vermisst. Ich will es nicht so ausführlich machen wie meine Kollegin von den LINKEN, aber ich will es doch an einigen Beispielen benennen. Da sagt zum Beispiel der Demographiebericht aus, die Abwanderung junger Leute hat zugenommen, sie wird es auch weiter geben, es wandern insbesondere gut ausgebildete junge Leute aus, Facharbeiter, Akademiker. Aber was tut diese Landesregierung, um diese Abwanderung zu verhindern? Nichts. In Zeiten, als schon jeder erkannt hatte, dass das Niedriglohnland Thüringen längst kein Wirtschaftsvorteil mehr war, wurde das vonseiten des Wirtschaftsministers immer noch als ein Wirtschaftsvorteil für Thüringen gepriesen.
Sie und auch Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, haben hier jede Initiative, zumindest im öffentlichen Bereich, wo wir Einflüsse auf Löhne und Gehälter haben, einen Mindestlohn festzuschreiben, im Keim erstickt. Ich nenne nur das Vergabegesetz, das die SPD-Fraktion mehrfach eingebracht hat, in dem wir zumindest für den Bereich der öffentlichen Vergaben eine Tarifbindung festschreiben wollten - abgelehnt. Wir haben im letzten Bau- und Verkehrsausschuss, dazu kommen wir heute vielleicht noch, über Tarifbestimmungen im SPNV im Zusammenhang mit der Neuvergabe der Aufträge gesprochen. Der Antrag der LINKEN hier, Tarifbindung festzuschreiben - abgelehnt. Der Ministerpräsident hat sich erst gestern in seiner Regierungserklärung wieder gegen einen Mindestlohn ausgesprochen. Wenn wir weiter so niedrige Löhne hier bieten, dann werden wir weiter damit leben müssen, dass junge, gut ausgebildete Leute, für deren Ausbildung wir erst noch bezahlt haben, das Land verlassen.
Der Demographiebericht sagt aus, der Anteil der Frauen, die abwandern, ist überproportional. Die jungen Frauen sind gut ausgebildet, sie verlassen das Land. Was soll sie hier auch noch halten, wenn sie zum einen schlechte Löhne haben. Ein Punkt, den Thüringen wirklich noch als Vorteil verkaufen kann, ist eine gut funktionierende Kinderbetreuung. Was macht diese Fraktion, was macht die Landesregierung? Sie startet eine Familienoffensive, die letztendlich diese gute Kinderbetreuung aufs Spiel setzt.
Und wenn das noch nicht bei allen angekommen ist und hier die Verschlechterungen noch nicht so drastisch sind, dann ist das nicht der Politik dieser Landesregierung geschuldet, sondern ist dem geschuldet, dass die Kommunen sich dafür einsetzen, ihre Kitas zu erhalten, und dass die Erzieherinnen dort vor Ort teilweise schon Übermenschliches leisten müssen. Wenn wir hier nicht zu einer Wende kommen, dann wird ein Standortfaktor, den Thüringen hat, nämlich die gute Betreuung, auch noch ausfallen.
Was machen wir, um junge, gut ausgebildete Leute, junge Fachkräfte, Ingenieure in Thüringen zu halten? Da hat sich so ein Fachkräfteservice bei der LEG gebildet als Gegenmaßnahme. Da will ich Ihnen mal meine ganz persönlichen Erfahrungen mit diesem Fachkräfteservice erzählen, der funktioniert nämlich überhaupt nicht. Unser Sohn hat vor Ostern sein Diplom abgeschlossen und war jetzt in der Situation, in einer wirtschaftlich nicht ganz einfachen Zeit einen Job zu suchen. Wir haben ihm gesagt, geh da hin, frag mal. Er ist hingegangen, ein Angebot hatten sie natürlich nicht, das hatten wir auch nicht ad hoc erwartet, er ist registriert worden. Dann gingen die Wochen ins Land. Er war natürlich nicht untätig und hatte in der Zeit viele Vorstellungsgespräche, Bewerbungen geschrieben. Er hat vorige Woche seinen Arbeitsvertrag unterschrieben, fängt ab 01.07. bei einer Bremer Firma an. Von diesem Fachkräfteservice hat er nie wieder etwas gehört. Und wenn das Ganze so funktioniert, dann brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn junge Leute weglaufen, wenn sie woanders hingehen, wo sie sowieso schon besser bezahlt werden, wenn man sich hier nicht genügend um sie kümmert.
Ich hatte es eingangs gesagt, die Bevölkerungszahl sinkt nicht nur aufgrund der Abwanderung, das ist eigentlich der kleinere Teil, sondern sie sinkt aufgrund der Geburtenentwicklung maßgeblich. Da wäre es doch zumindest vernünftig, zu sagen, wir tun etwas, damit sich junge Leute in diesem Land auch wieder Kinder anschaffen können. Aber solange Kinder in diesem Land das Armutsrisiko Nummer 1 sind, solange Kinder Karriereknick bedeuten - wer wird sich denn dann Kinder anschaffen? Alle Vorschläge unserer Fraktion hier in diesem Landtag zur Beseitigung von Kinderarmut, ich nenne nur kostenloses Essen, ich nenne das Starterpaket für den Schulanfang, all diese Dinge wurden abgelehnt. Ja, wie wollen wir dann denn die Geburtenfreudigkeit wieder steigern, wie wollen wir aus diesem Tief herauskommen?
Aber auch wenn man mal von diesen großen politischen Themen weggeht, das Land hat sich auch bislang grundsätzlich verweigert, die Landesplanung den sinkenden Bevölkerungszahlen anzupassen. Der Landesentwicklungsplan als oberstes Planungsinstrument datiert aus dem Jahr 2004 und ist, was zum Beispiel die Zahl der zentralen Orte betrifft, inzwischen lange überholt. Hier müsste eine Straffung kommen und da stehe ich auch im Widerspruch zu der Fraktion der LINKEN. Wir sagen, das ZentraleOrte-System hat sich grundsätzlich bewährt, aber es muss der Bevölkerungsentwicklung angepasst werden, es muss gestrafft werden. Wir müssen die Regionalplanung stärken und wir müssen zu vernünftigen Stadt-Umland-Beziehungen kommen.
Ein nächster Punkt - effiziente und bezahlbare Verwaltungsstrukturen: Wir werden es uns auf Dauer nicht leisten können, für immer weniger Menschen in diesem Freistaat die gleiche Verwaltung aufrechtzuerhalten. Wir müssen
zu einer Strukturreform kommen. Wir müssen zu einer Verwaltungs- und auch zu einer Gebietsreform kommen. Aber was macht diese Landesregierung? Nachdem wir die Enquetekommission ins Leben gerufen, dort jahrelang gekämpft haben, dann zumindest, was die Gemeindegebietsreform betraf, zu einem Kompromiss gekommen sind mit der Landgemeinde, dann wird hier ein Gesetzentwurf eingebracht, der letztendlich alles wieder infrage stellt, der den Bestand der Verwaltungsgemeinschaften weiter festschreibt. Zur Kreisgebietsreform stellen Sie sich nach wie vor hin und sagen, die brauchen wir nicht. Doch, die brauchen wir, weil wir nämlich in vernünftigen Strukturen wesentlich kostengünstiger für den Bürger tätig sein können und letztendlich nicht alle Gelder aus dem Finanzausgleich darauf verwendet werden sollen, Strukturen aufrechtzuerhalten, die sich so auf Zukunft nicht mehr rechnen werden. Und das, was die Landesregierung in Sachen Behördenstrukturreform vorgelegt hat, war letztendlich auch nur Murks, zum Beispiel die Kommunalisierung der Umweltämter in diesen Kreisstrukturen. Bei diesen kleinen und vielen Kreisen kommt es letztendlich nur zu Mehrkosten.
Es wäre sinnvoller gewesen, die dann auf Landesebene zu lassen und das Pferd nicht vom Schwanz aufzuzäumen.
Sie reden in Sonntagsreden über eine Stärkung der Städte, aber schauen wir uns doch die Situation an.
Viele Städte können die sozialen, kulturellen Aufgaben für das Umland gar nicht mehr wahrnehmen, weil ihnen die finanziellen Mittel dazu fehlen. Schauen wir uns an, was die Wohnungsbaupolitik der vergangenen Jahre in Sachen Suburbanisierung geschaffen hat, wenn wir uns diese Speckgürtel um die Städte anschauen. Ein Punkt dazu war auch die Eigenheimzulage, die eigentlich nur zu Mitnahmeeffekten geführt und viel Geld gekostet hat und - wie Fachleute sagen - zu dieser Suburbanisierung beigetragen hat. Diese Landesregierung hat am längsten an der Eigenheimzulage geklebt, da waren alle anderen schon der Meinung, wir können das so nicht mehr tun, eine zielgerichtete Förderung über Förderprogramme ist wesentlich wichtiger. Sie haben jahrelang über die LEG Wohnbauland auf der grünen Wiese erschlossen, auf der anderen Seite haben Sie unter „Genial zentral“ eine Innenstadtinitiative ins Leben gerufen. Na was denn nun? Sie tun das eine, um dann im anderen Bereich wieder mehr Geld zahlen zu müssen. Das war letztendlich kontraproduktiv. Ich könnte das jetzt hier an vielen Beispielen noch fortführen.
Nein, ich tue das nicht mehr, Sie werden mich nachher sowieso noch mal länger hier ertragen müssen. Aber ich sage noch mal: Es ist richtig, den Demographiebericht fortzuschreiben, es ist richtig Handlungsfelder zu benennen, da stimmen wir Ihnen zu. Aber wir brauchen auch eine handlungsfähige Landesregierung, die aus diesem Demographiebericht, die aus diesen Handlungsempfehlungen ihre Konsequenzen zieht und die auch in die Tat umsetzt. Diese Landesregierung ist dazu nicht mehr in der Lage, das wird künftig eine andere Regierung leisten müssen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Punkt 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE wurde ohne Diskussion in der letzten Plenarsitzung dem Ausschuss für Bau und Verkehr zur Beratung überwiesen. Der Ausschuss befasste sich in seiner 43. Sitzung am 14. Mai 2009 zum ersten Mal mit dem Antrag. Man kam dort fraktionsübergreifend überein in der darauf folgenden Ausschus-Ssitzung am 4. Juni 2009, den Geschäftsführer der Nahverkehrsservicegesellschaft, Herrn Heepen, als Beauftragten der Landesregierung im Ausschuss anzuhören. Diese Anhörung kam nicht zustande, da Herr Heepen diesen Termin kurzfristig abgesagt hat, nämlich kurz vor der Ausschuss-Sitzung. Wir standen dann im Ausschuss vor der Frage, wie wir weiter mit dem Antrag umgehen. Die Suche nach einem weiteren Ausschusstermin, um das Thema noch mit Herrn Heepen zu beraten, führte nicht zum Ergebnis, so dass dann eine kurze inhaltliche Diskussion zu Punkt 2 des Antrags stattfand und der Ausschuss mehrheitlich empfahl, den Antrag in Drucksache 4/4906 Nummer 2 abzulehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, um es gleich vorweg zu sagen, wir schließen uns nicht der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss an, sondern stimmen dem Punkt 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE zu.
Wenn wir noch einmal genau hinschauen, hier geht es um die Existenz eines gültigen Betriebsvertrags, Tarifvertrags, wenn Strecken neu ausgeschrieben werden, es geht um die Verpflichtung zur Berufsausbildung, es geht darum, dass sich die bestehenden Tarif- und Sozialstandards als Folge der Neuvergabe nicht verschlechtern dürfen. Das sind für uns alles sehr vernünftige Dinge. Wir vertrauen da nicht nur auf die Landesregierung und auf die Nahverkehrsservicegesellschaft, weil, ich hatte es vorhin bei einem anderen Punkt zum Demographiebericht schon gesagt, diese Landesregierung hat bislang wenig Anlass zu diesem Vertrauen gegeben. Wir haben das Thema Mindestlöhne besprochen und sie hat sich immer dort, wo sie selbst als Landesregierung in der Lage war, Einfluss auf Tarifbildungen, auf Löhne zu nehmen, dieser Verantwortung verweigert.
Wir stellen uns dieser Verantwortung, deswegen stimmen wir dem und auch den anderen Punkten zu, die hier gefordert sind, wie die Einhaltung von Fahrzeiten oder die Verpflichtung, dass die Beauftragung von Subunternehmen ausgeschlossen wird, dass das Betriebs- und Fahrpersonal ausgebildet sein muss. Das sind billige Forderungen, denen wir uns anschließen, nicht nur im Interesse der Beschäftigten, sondern letztendlich auch im Interesse der Fahrgäste. Wenn wir wieder mehr Fahrgäste auf die Bahn im Regionalverkehr bringen wollen, dann müssen wir auch für die entsprechenden Bedingungen sorgen, dass die Fahrgäste sich wohlfühlen, dass sie einen Ansprechpartner finden. Man könnte fast noch weitergehen und sagen, wir wollen letztendlich wieder Zugpersonal in jedem Zug, aber wir wollten diesen Antrag damit nicht überfrachten, in der Hoffnung, dass Sie vielleicht doch noch zustimmen. Eines will ich auch sagen: Sie haben im Ausschuss immer gesagt, ja, hinter den Forderungen stehen wir und die machen das alles so, aber wir können das ja nicht machen, weil uns das letztendlich die EU verbietet. Da will ich Sie auf das Ergebnis einer Veranstaltung der Bundesarbeitsgemeinschaft SPNV hinweisen, die im März in Fulda stattgefunden hat und unter dem Motto stand „Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten? Vorgabe von Sozialstandards in Ausschreibungen nationaler und europäischer Rahmen“. Ich verzichte jetzt darauf, das inhaltlich voll vorzutragen. Ich komme nur zu dem, was Ergebnis dort war, zu den Handlungsoptionen und dem Fazit und da heißt es unter anderem: „Lohndumping im SPNV kann durch den Landesgesetzgeber und den Aufgabenträger durch Vorgabe von Sozialstandards vermieden werden.“ Bitte schön, dann tun Sie das doch! Stimmen Sie diesem Antrag zu
und dann geben wir diese Sozialstandards vor. Es heißt weiter: „Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten? Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen die Vorgabe von Sozialstandards und eine Tariftreueerklärung zu. Es ist eine politische Entscheidung des Landesgesetzgebers und des Aufgabenträgers, ob sie Lohndumping im SPNV zulassen.“ Deswegen fordere ich Sie heute noch einmal auf, hier eine politische Entscheidung zu treffen, die Lohndumping im SPNV nicht zulässt.
Aber bitte.
Ich unterstelle es nicht, wir haben es bis jetzt auch nicht, aber letztendlich stehen die ganzen Strecken zur Neuvergabe aus und das, was in anderen Bundesländern teilweise der Fall ist, könnte auch in Thüringen Wahrheit werden.
Danke schön, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat mit Beschluss vom 9. Dezember 2005 einen Untersuchungsausschuss zur Thematik „Mögliches Fehlverhalten des Freistaats Thüringens als Mehrheitsgesellschafter der FEG im Rahmen der Aufsicht über die FEG und den Flughafen Erfurt sowie beim Umgang mit öffentlichen Mitteln für dessen Ausbau“ eingesetzt. Hintergrund war der inzwischen bestätigte Verdacht, wonach es am Erfurter Flughafen, der vollständig im Besitz der öffentlichen Hand ist, zu erheblichen Manipulationen bei den Passagierzahlen kam.
Die Konstituierung des Ausschusses erfolgte mit seiner ersten Sitzung am 22. März 2006. Durch Beschluss vom 25.12.2006 wurde der Untersuchungsgegenstand konkretisiert und der Name in „Ausbau und Förderung des Flughafens Erfurt durch den Freistaat und Aufsicht des Freistaats als Mehrheitsgesellschafter der Flughafen Erfurt GmbH (FEG)“ geändert. Meine Stellvertreter waren der Abgeordnete Wetzel und ab dem 3. Juli 2008 der Abgeordnete Emde.
Der Ausschuss hat eine enorme Arbeit bewältigt in den zurückliegenden Jahren. Ich will nur einmal kurz etwas zum Aktenumfang sagen; es waren 210 LeitzOrdner des Bauministeriums sowie 57 Leitz-Ordner des Finanzministeriums, die in sieben Stahlschränken aufbewahrt werden mussten, hinzu kamen mehrere Dokumente aus dem Bereich des Justizministeriums und auch die Antworten der Landesregierung füllten mehrere Ordner. Insgesamt wurden 26 Sitzungen in der Zeit vom 22.03.2006 bis 03.06.2009 durchgeführt, davon 13 Sitzungen mit Beweisaufnahmen. Insgesamt wurden 28 Zeugen, teilweise mehrfach, ver
nommen und zahlreiche Urkunden verlesen. Wir hatten 124 Vorlagen. In der Mehrzahl waren es Anfragen an die Landesregierung gemäß § 14 Untersuchungsausschußgesetz. Es gab 18 Drucksachen, beginnend mit dem Antrag auf Einsetzung bis zum heutigen Abschlussbericht.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich jetzt hier an dieser Stelle schon recht herzlich bei den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung bedanken, die den Ausschuss unterstützt haben, die zugearbeitet haben.
Ich denke, ich tue das auch im Namen der anderen Ausschussmitglieder. Ich nenne namentlich Herrn Dr. Poschmann, Herrn von Hagen, der zeitweise für den Ausschuss zuständig war, Herrn Kölsch und auch Frau Ruhle. Herzlichen Dank, Sie haben uns die Arbeit erleichtert und auch insbesondere mir als Ausschussvorsitzende immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden.
Zu den Ergebnissen der Untersuchung „Rechtliche Grundlagen der Beteiligung des Freistaats Thüringen“: Zunächst waren nach Ziffer 1 des geänderten Einsetzungsbeschlusses die rechtlichen Grundlagen, insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse, zu untersuchen. Hierzu gab es folgende Feststellung: Die FEG ist eine privatrechtliche GmbH mit einem Stammkapital von rund 2 Mio. €, die seit 1995 zu 95 Prozent dem Freistaat Thüringen und zu 5 Prozent der Stadt Erfurt gehört. Sie hat einen Geschäftsführer, einen überwiegend mit Landesbediensteten besetzten Aufsichtsrat mit den nachgeordneten Gremien Finanz- und Bauausschuss sowie eine Gesellschafterversammlung. Der Flughafen Erfurt wurde durch Gesellschaftsvertrag vom 17. September 1990 gegründet und am 10.01.1991 in das Handelsregister des Amtsgerichts Erfurt eingetragen. Unternehmensgegenstand war und ist der Betrieb und Ausbau des Flughafens für Zwecke des Luftverkehrs sowie die damit zusammenhängenden Nebengeschäfte. Dem Geschäftsführer oblag die Vertretung nach außen. Er hatte für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan vorzulegen, welchem der Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres zustimmen musste. Erhebliche Abweichungen von den Planansätzen des Wirtschaftsrats bedurften der Zustimmung des Aufsichtsrats.
In Bezug auf die Berichterstattung war eine unverzügliche Berichtspflicht bei wichtigem Anlass vorgesehen, ferner eine solche auf Verlangen des Aufsichtsrats. Seit Inkrafttreten des Gesellschaftsvertrags vom 2. Februar 1995 waren wichtige Geschäfte des Geschäftsführers, insbesondere die Aufnahme von Krediten in Höhe von mehr als 500.000 DM sowie
die Bestellung der Prokuristen und der außertariflich bezahlten Angestellten, von der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig. Darüber hinaus waren ein Investitions- und ein Wirtschaftsplan für das kommende Geschäftsjahr von ihm zu genehmigen. Ferner war geregelt, wie oft Aufsichtsratssitzungen stattzufinden hatten. Das aus Mitgliedern des Aufsichtsrats bestehende Untergremium des sogenannten Finanzausschusses hatte die Aufgabe, Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse und Prüfungsberichte vorzuprüfen. Das andere Untergremium, der Bauausschuss, hatte zudem Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich kleiner Baumaßnahmen. Auch die finanzielle Überwachung genehmigter Bauvorhaben zur Vermeidung von Überschreitungen der Kostenvoranschläge war seine Aufgabe.
Dem letzten Gremium der FEG, der Gesellschafterversammlung, oblagen insbesondere bedeutsame Aufgaben wie etwa die Änderung des Gesellschaftervertrages, die Festlegung des Jahresabschlusses oder auch die Anstellung und Abberufung von Geschäftsführern. Der Jahresabschluss wurde jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die FEG ist zur externen Abschlussprüfung durch das Handelsgesetzbuch verpflichtet. Der durch die externe Revision erstellte Prüfungsbericht soll den Gesellschaftern ermöglichen, die Aktivitäten des Geschäftsführers zu überwachen und zu steuern. Umfang und Inhalt der Prüfung sind gesetzlich bestimmt. Gemäß § 53 a Haushaltsgrundsätzegesetz war auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung Gegenstand der Prüfung. Das Erfüllen der Voraussetzungen eines begünstigenden Planfeststellungsbeschlusses gehörte nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsschwerpunkten. Daher hätte eine solche Prüfung nur auf ausdrücklichen Zusatzauftrag der Gesellschafter erfolgen können. Ein solcher wurde nicht erteilt, da es aus Sicht der Gesellschafter hierfür keine Veranlassung gab. Auch die sogenannte interne Revision des Flughafens prüfte die Passagierzahlen erst, nachdem Manipulationsvorwürfe öffentlich geworden waren.
Anzumerken ist insoweit, dass der Adressat für die Prüfung der internen Revision nicht der Aufsichtsrat, also die Gesellschafterversammlung, sondern der Geschäftsführer zu denen gehört, wie bei der externen Revision die Prüfung der Frage, ob die tatsächlichen Voraussetzungen einer Bedingung eines Planfeststellungsbeschlusses gegeben sind, nicht zu den üblichen Aufgaben einer internen Revision. Daher ist es nicht zu kritisieren, dass die interne Revision die Manipulation an den Passagierzahlen nicht bemerkte.
Meine Damen und Herren, zur Fördermittelverwaltung durch den Freistaat: Die Untersuchungsgegenstände im Bereich der Fördermittelverwaltung waren Gegenstand intensiver Beratungen des Untersu
chungsausschusses. Hinsichtlich der Grundlagen der Förderung hat der Untersuchungsausschuss die Untersuchung auch auf die Grundsätze der Durchführung und Förderung ihrer wesentlichen Fragen erstreckt.
Grundlage der Förderung war der zum Planfeststellungsbeschluss vom 22.12.1995 ergangene Zuwendungsbescheid vom 12. Februar 1999. Durch diesen wurde der Ausbau mit insgesamt rund 200 Mio. € gefördert. Planfeststellungsbeschluss und Grundbescheid basierten auf dem in den Jahren 1991 und 1992 erarbeiteten und 1993 im Thüringer Landtag beratenen Luftverkehrskonzept für den Freistaat. Ziel war der Ausbau des Flughafens zu einem internationalen Verkehrsflughafen.
Auf der Grundlage dieses Ziels wurde ein sogenannter Masterplan erarbeitet, welcher die wesentliche Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren war. Rechtsgrundlage für das Gewähren der Zuwendungen waren die Regelungen in den §§ 44 und 23 der Thüringer Landeshaushaltsordnung sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Nachdem in der Vergangenheit eine institutionelle Förderung der FEG stattgefunden hatte, wurde ab dem Jahr 1999 auf das projektbezogene Förderverfahren umgestellt. Der FEG wurde durch den vorhin genannten Zuwendungsgrundbescheid eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der sogenannten Vollfinanzierung zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung entschied sich für das sogenannte Forfaitierungsmodell, was zur Folge hatte, dass bei der Finanzierung Kreditinstitute zwischengeschaltet wurden. Es handelt sich um ein recht komplexes Verfahren. Das damals zuständige Wirtschaftsministerium bewilligte der FEG eine nicht rückzahlbare Zuwendung im Wege der Vollfinanzierung, die zweckgebunden für Neuinvestitionen zu nutzen war. Dieser Anspruch auf Auszahlung der Zuwendung wurde sodann mit Zustimmung des Freistaats durch sogenannten Bestätigungsvermerk an die finanzierenden Banken verkauft. Durch diese juristische Konstruktion erwarben die Banken einen Anspruch gegen den Freistaat Thüringen. Dieser schloss seinerseits Stundungsvereinbarungen über die Ansprüche ab.
Die Entscheidungen für dieses Forfaitierungsverfahren wurden im Untersuchungsausschuss beraten und problematisiert. Insbesondere war zu erwägen, ob die Aufhebung des sogenannten Abtretungsverbots fördermittelrechtlich zulässig war. Auch waren möglicherweise erhöhte Zinssätze zu beachten. Dennoch waren aus Sicht des Untersuchungsausschusses im Ergebnis die Bedenken nicht durchgreifend. So wurde das zuständige Ministerium durch eine Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung des Abtretungsverbots ermächtigt. Zudem wurde durch die hier ge
wählte Finanzierungsvariante eine gleichmäßige Haushaltsbelastung bis zum Jahre 2019 gewährleistet, worin der Untersuchungsausschuss einleuchtende und nachvollziehbare Gründe sah.
Die Einzelheiten des Fördermittelverfahrens sind sehr komplex und daher den umfangreichen Ausführungen im vorliegenden schriftlichen Bericht zu entnehmen. Ich beschränke mich daher hier auf die wesentlichen Details. Nachdem während der institutionellen Förderung insgesamt 54 Mio. € ausgereicht worden waren, wurde im Jahre 1998 auf die projektbezogene Förderung umgestellt. In diesem Jahr wurden 7,5 Mio. € für fünf Einzelmaßnahmen erbracht. Im Zuwendungsgrundbescheid des Jahres 1999 wurde dann die Obergrenze der Haushaltsmittel für die projektbezogene Förderung für die Folgejahre auf rund 176 Mio. € festgelegt. Diese Gesamtsumme wurde bis auf einen Betrag von rund 2 Mio. € abgerufen. Zusätzlich wurde ein Betrag in Höhe von rund 54 Mio. € umgeschuldet. Die für den vorliegenden Untersuchungsausschuss besonders interessierende Frage, wie hoch die Summe der Fördermittel gewesen ist, die auf den 500.000 Passagieren beruht, war nicht eindeutig zu beantworten, sondern konnte nur annäherungsweise ermittelt werden, denn eine ganze Reihe von geförderten Maßnahmen betrafen gleichzeitig sowohl Gegenstände der Ausbaustufe II, die von den Passagierzahlen abhängig waren, als auch solche, die hiervon unabhängig waren. Diese Einzelmaßnahmen hätten teilweise kleiner und somit kostengünstiger ausfallen können, wenn die Ausbaustufe II nicht begonnen worden wäre. Die hierdurch ersparten Kosten können nur geschätzt werden; insgesamt waren es zumindest 5 Mio. €. Der Untersuchungsausschuss ist auch nicht der ganz einfachen rechtlichen Frage nachgegangen, inwieweit der Förderbescheid als Grundlage der Förderung dienen konnte, obwohl die Voraussetzungen der Ausbaustufe II des Planfeststellungsbeschlusses nie vorlagen bzw. der Planfeststellungsbeschluss später geändert wurde. Zwar ist nicht zu verkennen, dass die Bedingungen und Bestimmungen im Planfeststellungsbeschluss auch Auswirkungen auf den Zuwendungsbescheid hatten, dennoch war der Untersuchungsausschuss mehrheitlich der Ansicht, dass das Verfahren den Bestimmungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung entsprach und ordnungsgemäß war. Es bestand keine automatische Verpflichtung, den Zuwendungsgrundbescheid aufzuheben oder zu ändern, auch wenn die beiden Bescheide in der Form des sogenannten akzessorischen Verwaltungsakts miteinander verknüpft waren. Ferner lagen die Voraussetzungen für eine Rücknahme des Zuwendungsbescheids bzw. die Möglichkeit des Widerrufs eines rechtmäßigen Verwaltungsakts im Ergebnis nicht vor.
Im Hinblick auf die Informationsmöglichkeiten der Fördermittelverwaltung hat der Untersuchungsausschuss die Feststellung getroffen, dass dem zunächst zuständigen Wirtschaftsministerium und dem später zuständigen Bauministerium ein umfassendes Informationsrecht hinsichtlich aller fördermittelrelevanten Umstände zustand. Der Untersuchungsausschuss musste zur Kenntnis nehmen, dass das Fachreferat keinen Einfluss auf die unternehmerische Tätigkeit der FEG oder deren interne Informationen hatte. Im Hinblick auf den Informationsaustausch zwischen Fachministerium und Finanzministerium nimmt der Untersuchungsausschuss die Mitteilung der Landesregierung zur Kenntnis, dass es keine Rechtsgrundlage gab, aufgrund derer ein Informationsaustausch zwischen beiden vorgeschrieben war. Es konnten auch keine Feststellungen hinsichtlich einer tatsächlichen Zusammenarbeit zwischen den beiden Verwaltungen getroffen werden.
Meine Damen und Herren, zum Gegenstand und zur Planung des Flughafenausbaus sowie deren Abhängigkeit von den Passagierzahlen: Nach dem oben bereits erwähnten Masterplan ging man im Jahr 1993 von 700.000 Passagieren für das Jahr 2000 und von 1 Mio. Passagieren für das Jahr 2010 aus. Bei dieser Schätzung ermittelte man den Kapazitätsbedarf aufgrund der Anzahl der Einwohner im Einzugsbereich. Die übliche Schätzungsmethode, eine prozentuale Steigerung der aktuellen Zahlen, wurde vom damals zuständigen Wirtschaftsministerium für nicht sachgerecht angesehen, da der Erfurter Flughafen zu DDR-Zeiten eine Randlage hatte und es keinen innerdeutschen Flugverkehr von dort gab. Hiervon ausgehend errechnete sich nach den Bestimmungen der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ein Bedarf von 14 Abstellplätzen für die gewerbliche Luftfahrt und von 60 Abstellpositionen für die allgemeine Luftfahrt. Da 60 Abstellpositionen doch etwas viel erschienen, wurde im Rahmen der Planung der Ausbau für die allgemeine Luftfahrt auf 40 Abstellpositionen reduziert. Aus dem Vergleich mit der tatsächlichen Situation von 10 Abstellplätzen für die gewerbliche Luftfahrt und 14 Abstellpositionen für die allgemeine Luftfahrt errechnete sich der zusätzliche Abfertigungsbedarf von 4 bzw. 26 Stellplätzen. Die hierfür notwendigen Flächen wurden im Planfeststellungsbeschluss vom 2. Dezember 1995 festgestellt und in einem Plan dokumentiert. Ergänzend erfolgten bauordnungsrechtliche und luftrechtliche Genehmigungsverfahren. Bei der Dimension des Vorfelds ging man vom maximalen Verkehrsaufkommen in einer möglichen Spitzenstunde aus. Es wurde Platz für ankommende, wegfahrende und stehende Flugzeuge benötigt, zudem musste der Gepäcktransport sowie die Zufahrt für die Passagiere und eventuell zu transportierende Güter in einer Situation maximaler Verkehrslast noch abgewickelt werden können. Hinzu kamen die notwendigen Abfertigungs
kapazitäten im Bereich der Frachtspange, die sich an die Vorfelder anschloss.
Zur Rechtfertigung des Ausbaus gegenüber den Eingriffen in die Natur und Landschaft bei Erweiterung des Flughafens entschied sich das zuständige Wirtschaftsministerium für die Bestimmung bestimmter Verkehrszahlen als Voraussetzung für die Versiegelung von Vorfeldflächen. Nach dem Planfeststellungsbeschluss waren Teile des Ausbaus vom Erreichen bestimmter Passagierzahlen abhängig, die Ausbaustufe I vom Erreichen von 300.000 Passagieren pro Jahr, die hier besonders interessierende Stufe II vom Erreichen von 500.000 Passagieren. Bei Erreichen von 300.000 Passagieren im Jahr konnte die Start- und Landebahn verlängert, der Rollweg F errichtet und Abstellflächen auf dem Vorfeld Terminal versiegelt werden. Nach dem Erreichen von 500.000 Passagieren pro Jahr durften Abstellflächen auf den Vorfeldern Ost bzw. West neu versiegelt werden mit dem Ziel, einen Ausbau auf 14 Abstellplätze für den Linienverkehr bzw. 40 Abstellplätze für die allgemeine Luftfahrt zu erreichen. Die Festlegung von Passagierzahlen galt aber nicht für alle auszubauenden Bereiche. So war die komplette landseitige Erschließung, also die Flughafengebäude, die Terminals und das Parkhaus, hiervon ausgekoppelt. Ebenso wenig war die Anbindung der Frachtspange und deren Ausbau von bestimmten Passagierzahlen abhängig. Bei der landseitigen Erschließung wäre bei einer solchen Bedingung die ständige bauliche Erweiterung des Flughafengebäudes notwendig gewesen, was für die Besucher unzumutbar war. Die Ausbaustufe I beinhaltete die Verlängerung der Start- und Landebahn, deren Neubau und die Sanierung, den Neubau und die Sanierung des sogenannten Rollwegs F und den Ausbau des Vorfelds Terminal. Gegenstand der Ausbaustufe II war der Ausbau des Vorfelds Ost.
Zur inhaltlichen Richtigkeit der mitgeteilten Passagierzahlen: Nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses gab es bei der Erfassung der Passagierzahlen durch die FEG etwa ab Mitte des Jahres 2000 Manipulationen mit dem Ziel, die Passagierzahlen von 500.000 auf dem Papier zu erreichen, obwohl das real nie der Fall war. Die erfassten Passagierzahlen wurden für den gewerblichen Luftverkehr von der Abteilung Passage am Flughafen Erfurt und von der Abteilung Verkehrszentrale in das Datenverarbeitungssystem der FEG eingegeben. Innerhalb der Datenverarbeitungsanlage erfolgte dann die Aufsummierung der durchgeführten Flüge im jeweiligen Zeitraum. Demgegenüber wurden die Flüge des sogenannten allgemeinen Luftverkehrs nicht von der Verkehrszentrale, sondern von dem für die Zwecke der Luftaufsicht beliehenen Mitarbeitern der FEG erfasst, welche allerdings teilweise mit den Mitarbeitern der Verkehrszentrale personenidentisch waren.
Die haupt- oder ehrenamtlichen Mitarbeiter dieser Behörde nahmen die Passagierzahlen getrennt nach Crew und Passagieren auf und gaben sie in das EDV-System ein.
Sachbearbeiter für Luftaufsicht, also Angestellte des öffentlichen Dienstes oder Beamte, gibt es bei der Luftaufsicht am Erfurter Flughafen bislang nicht. Vielmehr sind alle Mitarbeiter der Behörde zugleich auch Angestellte der FEG, was Ursache von Interessenkonflikten sein kann. Hieraus resultieren zwei Empfehlungen des Untersuchungsausschusses, auf die ich am Ende nochmals eingehen werde.
Die Manipulation erfolgte in erster Linie dadurch, dass nach Rechnungstellung in der EDV Flugzeuge bis zur maximal erlaubten Passagierzahl aufgefüllt wurden, die nicht vollständig mit Passagieren besetzt waren. Teilweise übertrieb man es sogar, so wurde eine Maschine mit 999 Passagieren angegeben, was in einem Einzelfall zu einer Nachfrage des Statistischen Bundesamts geführt haben soll, ob die Flugzeuge in Thüringen Anhänger hätten.
Teilweise wurden sogar Flugzeuge erfunden oder Flüge zu den Passagierzahlen gezählt, die keine sind, z.B. Polizei und Rettungsdienst. Drahtzieher der Manipulationen war der frühere Geschäftsführer Ballentin. Über seine Motivation gibt es nur Vermutungen, genaue Feststellungen sind nicht möglich, da er von seinem Aussageverweigerungsrecht wegen des laufenden Strafverfahrens Gebrauch machte.
Die gefälschten Passagierzahlen wurden in regelmäßigen Abständen dem Aufsichtsrat mitgeteilt. Das zuständige Ministerium erhielt die Statistiken mit den darin enthaltenen Passagierzahlen per Post.
Innerbetrieblich liefen die Manipulationen nach unseren Feststellungen so ab: Herr Ballentin wies seinen damaligen Verkehrsleiter, den im Untersuchungsausschuss vernommenen Zeugen Gisbert Schäfer, an, welche Passagierzahlen in die Statistik eingegeben bzw. dies zu veranlassen. Da Herr Schäfer keine ausreichenden EDV-Kenntnisse hatte, um dies selbst durchzuführen, gab er die Anweisung an die Mitarbeiter der Verkehrszentrale weiter. Hierbei handelte es sich insbesondere um drei Personen, welche ebenfalls vom Untersuchungsausschuss als Zeugen vernommen wurden. Diese räumten in ihrer Zeugenvernehmung ein, die Manipulationen im System durchgeführt zu haben. Bis zum Jahr 2003 mussten sie noch die Rechnungserstellung abwarten, denn ansonsten wären die Fälschungen aufgefallen, weil den Fluggesellschaften überhöhte Landegebühren in Rechnung gestellt worden wären. Um dieses Hin
dernis zu umgehen, wies der frühere Geschäftsführer seinen EDV-Verantwortlichen im Jahr 2003 an, die Datenbanken für die Statistik und die Rechnungserstellung voneinander abzukoppeln. Danach musste die Rechnungserstellung nicht mehr abgewartet werden.
Nach unseren Feststellungen, die sich mit denen des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft Mühlhausen decken, wurden in keinem Jahr die Passagierzahlen von 500.000 pro Jahr erreicht. Für drei Jahre, nämlich die Jahre 2000 mit 509.038 Passagieren, 2003 mit 503.469 und das Jahr 2004 mit 546.975 Passagieren, behauptete die FEG zwar, die erforderlichen Passagierzahlen erreicht zu haben, nach eingehender Überprüfung der Zahlen entspricht dies aber in keinem Fall der Wahrheit. Zwar ist eine mathematisch exakte Berechnung der hinzuerfundenen Passagiere nicht möglich, da die Zahlen nicht exakt rekonstruiert werden konnten, aber selbst wenn man wie das Gericht alle auch nur halbwegs plausiblen Passagiere zugunsten des Geschäftsführers berücksichtigt, selbst dann erreicht man in keinem Jahr die erforderliche Anzahl, sondern nur maximal 490.000 für das Jahr 2000. Damit wurde das geforderte Passagieraufkommen zu rund 98 Prozent erreicht. Die von der neuen Flughafenleitung beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die nicht an die gesetzliche Beweisregel „in dubio pro rero“ gebunden ist, kommt zu einer deutlich niedrigeren Anzahl, nämlich zu rund 473.000 Passagieren für das Jahr 2000. Noch größer sind die Abweichungen für die Jahre 2003 und 2004. Insoweit war die Rekonstruktion aufgrund der bereits vorhin geschilderten Entkoppelung der Datenbanksysteme zwischen Statistik und Rechnungsstelle leichter möglich. Im Jahr 2004 betrug die Abweichung sogar 60.000 Passagiere.
Meine Damen und Herren, zur Überprüfung der Passagierzahlen durch den Aufsichtsrat und den Freistaat Thüringen: Da die Ausbaustufe II durchgeführt wurde, da die FEG das Erreichen dieser Passagierzahl an das Ministerium mitteilte und dieser Meldung ohne in die Tiefe gehende Prüfung Glauben geschenkt wurde, stellt sich hier die Frage nach den Kontrolldefiziten im Bereich des Aufsichtsrats und insbesondere des zuständigen Ministeriums. Dies war ein sehr kontroverses und intensiv diskutiertes Thema in diesem Untersuchungsausschuss. Auch insoweit verweise ich auf die sehr ausführlichen Argumente pro und kontra in dem Ihnen vorliegenden schriftlichen Bericht. Am Ende waren alle Fraktionen einig der Ansicht, dass eine positive Kenntnis der oben genannten Beteiligten von den Manipulationen nicht festzustellen war. Ebenso waren sich die Fraktionen hinsichtlich der Frage, ob man die Manipulation hätte bemerken können, im Ergebnis einig, dass keine Rechtsverletzung festzustellen war. Es gab aber durchaus Kontroversen bei der Frage, ob man die
Manipulation durch vertiefte Kontrollen hätte feststellen können. Für eine solche Prüfung sprachen etwa Hinweise auf mögliche Probleme im Zusammenhang mit den Passagierzahlen im Protokoll einer Finanzausschuss-Sitzung Ende November 2000. Hinsichtlich des Aufsichtsrats war festzustellen, dass dieser nur eingeschränkte Möglichkeiten zu einer solchen Kontrolle hatte. Beim zuständigen Wirtschafts- bzw. Bauministerium war die Sache gesondert zu betrachten, da dort alle Passagierstatistiken vorhanden waren und sich Fachleute von Berufs wegen damit befassten. Insgesamt hat der Untersuchungsausschuss offengelassen, inwieweit die Handlungsweise der Fachebene im zuständigen Ministerium am Ziel einer optimalen Kontrolle ausgerichtet war.
Zum Ende der fehlerhaften Erfassung und Konsequenzen aus der Fehlerhaftigkeit der Passagierzahlen: Die spätestens im Jahr 2000 begonnene Manipulation an den Passagierzahlen wurde bis in das Jahr 2005 fortgesetzt. Sie endeten schlagartig mit dem zweiten anonymen Schreiben an Staatssekretär Richwien vom 30.05.2005, in dem von einer Verschönerung der Passagierzahlen erstmals die Rede war. Zu den personellen Konsequenzen, die der Freistaat aus den Manipulationen gezogen hat, gehört die fristlose Kündigung des FEG-Geschäftsführers und seines Verkehrsleiters sowie die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche gegen Herrn Ballentin, welche derzeit noch beim Landgericht Erfurt anhängig sind. Darüber hinaus wurde gegen Herrn Ballentin, wie von der Presse ausführlich berichtet, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das letztlich zu einem Urteil durch die Wirtschaftskammer des Landgerichts Mühlhausen vom 11.12.2008 geführt hat. In diesem wurde Herr Ballentin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da der Angeklagte Revision zum Bundesgerichtshof einlegte, die dort noch anhängig ist. Aus diesem Grund stand Herrn Ballentin auch nach dem erstinstanzlichen Urteil noch ein Aussageverweigerungsrecht vor dem Ausschuss zu, von welchem er Gebrauch machte.
Zu den Konsequenzen: In sachlicher Hinsicht wurden auf Antrag der FEG der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss durch Bescheid des Landesverwaltungsamts vom 21.02.2007 geändert, die Vorfeldflächen reduziert und die rechtliche Situation an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Durch das Planänderungsverfahren entstanden Kosten in Höhe von rund 50.000 €. Darüber hinaus forderte das TMBV mit Bescheid vom 08.05.2007 die gezahlten Fördermittel teilweise zurück. Nachdem zunächst eine Rückzahlung in Höhe von rund 5 Mio. € in der Diskussion war, wurde der zu zahlende Betrag auf 260.000 € reduziert. Der Verwaltungsakt wurde von der FEG umgehend erfüllt, indem das Geld von dem Geschäftskonto der FEG bezahlt wurde.
Diskussionen gab es bezüglich des Rücktritts von Staatssekretär Richwien von seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender und Aufsichtsratsmitglied bei der FEG. Dabei stellte sich die Frage, ob dies als Konsequenz aus der Feststellung fehlerhafter Passagierzahlen verstanden werden kann. Dies war zwar nach Ansicht aller Fraktionen zu verneinen, da es sich um keine juristische Konsequenz handelte, aber der gewählte Zeitpunkt, die behauptete Verknüpfung mit der Fertigstellung des Straßenbahnanschlusses und auch die unterbliebene Unterrichtung des Aufsichtsrats gaben doch Anlass zu Nachforschungen.
Insoweit möchte ich am Ende des Berichts auch noch eine von allen Fraktionen gemeinsam beschlossene Empfehlung hinsichtlich einer gesellschaftsrechtlichen Veränderung innerhalb der FEG aussprechen.
Zu den Fehlinvestitionen sowie etwaige Ansprüche Dritter: Wie bereits oben dargelegt, waren als Fehlinvestitionen im Sinne der Fragestellung die zunächst nicht gerechtfertigte Versiegelung des Vorfeldbereichs Ost und die Schaffung von vier Stellplätzen für die gewerbliche Luftfahrt sowie 26 Stellplätze für die allgemeine Luftfahrt anzusehen. Zu den hier gehörenden Kostenschätzungen habe ich mich bereits vorhin schon geäußert und will mich daher nicht wiederholen. Darüber hinaus stellte eine Firma S aus Weimar im Vertrauen auf die Richtigkeit der Passagierzahlen möglicherweise eine zu große LED-Werbetafel aus. Da bei Kenntnis der realen Passagierzahlen eine kleinere Werbetafel vermutlich ausreichend gewesen wäre, stellt die Werbetafel mit einem Wert von rund 1,1 Mio. € ebenso eine Fehlinvestition dar. Demgegenüber haben die von der Firma A GmbH aus Erfurt geltend gemachten Schadensersatzansprüche nur einen allgemeinen Bezug zum Ausbau des Flughafens Erfurt, nicht aber zu falschen Passagierzahlen.
Meine Damen und Herren, noch einige Bemerkungen zu Sonstiges: Nach Ziffer 4 des Einsetzungsbeschlusses war des Weiteren die Beauftragung eines Imagevideos durch die FEG zu untersuchen. Insoweit haben sich keine Verstöße feststellen lassen. Auch die Prüfung der internen Vergaberichtlinie in diesem Zusammenhang ergab keine Beanstandung.
Zur Verwendungsnachweiskontrolle: Gegenstand der Untersuchung war nach Ziffer 5 des Einsetzungsbeschlusses auch die Verwendungsnachweisprüfung, insbesondere die Gestattung des sogenannten vereinfachten Verwendungsnachweises. Insoweit hat der Untersuchungsausschuss vertieft die Frage erörtert, inwieweit die Gestattung des vereinfachten Verfahrens zulässig war und sich nachteilig auf die Aufdeckung der Manipulation ausgewirkt hat. Im Ergebnis stimmt der Untersuchungsausschuss der Auffassung der Landesregierung zu, dass die Anordnung des vereinfachten Verwendungsnachweisverfahrens
zulässig war, da es sich bei der FEG um ein Unternehmen handelt, dessen Anteile zu 95 Prozent dem Freistaat Thüringen gehören und das bilanzierungspflichtig ist. Zudem kam der Untersuchungsausschuss nach Prüfung zu dem Ergebnis, dass auch eine Verwendungsnachweisprüfung mit Büchern und Belegen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht dazu geführt hätte, dass das Nichterreichen der Passagierzahlen von 500.000 pro Jahr bemerkt worden wäre, denn die Prüfung der Passagierzahlen war nicht Gegenstand der Verwendungsnachweisprüfung gewesen.
Die Untersuchung zum Thema „Betriebssicherheit“, Ziffer 6 des Einsetzungsbeschlusses, ergab keine Beanstandung.
Schließlich befasste sich der Untersuchungsausschuss gemäß Ziffer 7 des Einsetzungsbeschlusses auch noch mit Bewilligung von außerordentlichen Zahlungen und sonstigen Zuwendungen. Insofern bedurfte besonderer Aufmerksamkeit die Frage, ob durch den Geschäftsführervertrag der FEG mit Herrn Ballentin vom 20. Juni 2001, welcher neben dem festgelegten Jahresgehalt eine einmalige Gehaltsvorauszahlung in Höhe von 100.000 DM enthält, eine verkappte Bonuszahlung für das vermeintliche Erreichen der Passagierzahl von 500.000 im Jahr 2000 erfolgte. Dies wurde so vom Landgericht Mühlhausen in seinem Urteil vom 11. Dezember 2008 gesehen. Demgegenüber nimmt der Ausschuss die Auffassung der Landesregierung zur Kenntnis, dass es sich um eine Gehaltsvorauszahlung gehandelt habe, auch wenn die vorangegangenen Leistungen das Interesse an einer Verlängerung des Geschäftsführervertrages begründen konnte. Für die Gewichtung der Zahlung sprach nach Ansicht der Landesregierung ihre Bezeichnung in der Vereinbarung sowie der Umstand, dass die FEG später nur einen Teilbetrag in Höhe von 4.313 € zurückforderte.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der Ihnen schriftlich vorliegende und von mir nun auch zusammenfassend vorgetragene Bericht über die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses soll mit einigen Hinweisen und Empfehlungen verbunden werden. Wir haben drei Empfehlungen auszusprechen:
1. Der Untersuchungsausschuss empfiehlt zukünftig zur Verbesserung der Information des Aufsichtsrats als Überwachungsorgan, dass die Niederlegung von Aufsichtsratsmandaten nicht nur dem Geschäftsführer und dem Gesellschafter, mithin dem Finanzministerium anzuzeigen ist, vielmehr muss in vergleichbaren Fällen eine gesellschaftsrechtlich festgelegte Verpflichtung zur unmittelbaren Information des Aufsichtsrats geschaffen werden, damit sich Unklarheiten in der Zusammensetzung und Führung des Auf
sichtsrats wie damals beim Übergang von Herrn Richwien auf Herrn Schade nicht wiederholen.
2. Des Weiteren empfiehlt der Untersuchungsausschuss, am Flughafen Erfurt zukünftig zur Verbesserung der Luftaufsicht rechtliche Befugnisse und zur Harmonisierung dienstrechtlicher und arbeitsvertraglicher Loyalitäten die Verwendung von hauptamtlichen Sachbearbeitern für die Luftaufsicht zu prüfen. Denn nur die ehrenamtlich tätigen Beauftragten für Luftaufsicht waren nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses in die Manipulation bei den Passagierzahlen verwickelt.
3. Schließlich ist durch geeignete Regelungen Vorsorge zu treffen, dass auch bei den beliehenen Beauftragten für Luftsicherheit die dienstlichen Beziehungen im Hinblick auf eine rechtzeitige und umfassende Informationserlangung verbessert werden können.
Zusammenfassend möchte ich mich noch einmal bei allen Kollegen aus dem Ausschuss bedanken, noch einmal meinen Dank an die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung und danke, dass Sie mir so geduldig zugehört haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Emde, sich hier hinzustellen und zu sagen, dem Land ist kein Schaden entstanden, das geht doch schon etwas an der Realität vorbei. Dann bitte ich Sie schon, noch einmal in den Bericht hineinzuschauen, weil ich die Zahlen auch vorgetragen habe. Das betrifft nur den Untersuchungszeitraum.
Doch, doch, ich habe mir schon gemerkt, was Sie gesagt haben.
Die betrafen ja nur den Untersuchungszeitraum. Schauen wir doch mal in die Zukunft. Wir haben ein Konzept zur wirtschaftlichen Betreibung des Flughafens Erfurt liegen, wo das Land mit einigen Millionen Euro jährlich dabei ist, um ihn überhaupt betreiben zu können. Das ist doch auch eine Wirkung davon, dass er zu groß gebaut ist und an den realen Verhältnissen in Thüringen vorbeigebaut wurde.
Ich will auch sagen, dass wir einige Dinge, die die Mehrheit im Ausschuss anders gesehen hat, etwas kritischer sehen. Deswegen bin ich jetzt auch noch einmal für meine Fraktion hier vor an das Pult, um einige Sachen klarzustellen. Für uns haben die Untersuchungen ein erschreckendes Bild der Kontrolle der Flughafen Erfurt GmbH durch das Land ergeben und auch ein erschreckendes Bild, wie die Kontrolle öffentlicher Mittel erfolgt. Alle Kontrollen des Landes haben nicht die Manipulationen verhindern oder aufdecken können. Jeder hat sich auf den anderen verlassen, dass der vorher schon geprüft hat. Die Kontrolltätigkeit war von einem unerschütterlichen Vertrauen gegenüber dem Geschäftsführer und dadurch durch eine hohe Erfolgsgläubigkeit gekennzeichnet. Es gab viele Einschränkungen und viel Oberflächlichkeit bei der Kontrolle und Prüfung des Handelns der FEG. Dies hat in der Gesamtheit dazu geführt, dass die Kontrolltiefe nicht als ausreichend angesehen werden kann.
In besonderer Weise haben sich die mangelhafte Koordination und damit die mangelnde Wahrnehmung der Interessen des Landes im Rückzug des Staatssekretärs Richwien von seinem Aufsichtsratsvorsitz manifestiert. Es gab zur Vorbereitung dieser wichtigen Entscheidung in einer für das Unternehmen schwierigen Zeit von keiner Stelle eine inhaltliche Abstimmung weder mit einer Fachabteilung noch mit dem Minister Trautvetter.
Auch in der Nachbereitung des Rücktritts erfolgte darauf keine Reaktion des Freistaats. Als Staatssekretär hätte Herr Richwien für die Koordination jedoch selbst sorgen müssen. Stattdessen hat er die FEG in der Not im Stich gelassen und der FEG und dem Land in dieser Lage ein gravierendes Nachfolgeproblem beschert. Der Rücktritt von Staatssekretär Richwien vom Aufsichtsratsvorsitz war aus unserer Sicht eine klare Konsequenz aus der Kenntnis der Manipulation. Die Begründung, dass nach Einwei
hung der Straßenbahnlinie zum Flughafen seine Tätigkeit im Aufsichtsrat nicht mehr notwendig sei, die er zur Erklärung des Rücktritts angeführt hat, ist völlig unplausibel und lebensfremd und sie kann nicht den sich geradezu aufdrängenden Zusammenhang zwischen der Kenntnis der Passagierzahlen und dem Rücktritt widerlegen.
Ein Zusammenhang zwischen Manipulationsvorwürfen und dem Rücktritt drängt sich insbesondere im Hinblick auf den Zeitpunkt des Rücktritts auf. Zum Zeitpunkt der Erklärung des Rücktritts am 22. Juni 2005 waren Herrn Richwien die Manipulationen aufgrund eines anonymen Schreibens vom 30. Mai 2005 bekannt. Die Vorwürfe waren aber zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich. Selbst die als Zeugen vernommenen Mitglieder des Aufsichtsrats haben übereinstimmend erklärt, von den Vorwürfen erst am 6. August 2005 aus der Zeitung erfahren zu haben. Die Vorwürfe waren somit lediglich intern im Ministerium bekannt. Andererseits drohten jedoch die Vorwürfe bald öffentlich zu werden und damit die weitere mediale Aufarbeitung. So war es in einer solchen Situation plausibel, wenn sich Staatssekretär Richwien als politischer Beamter aus dem Verantwortungsbereich zurückziehen wollte, um nicht mit den Vorwürfen politisch in Zusammenhang gebracht zu werden. Das allein erklärt die Eile des Rücktritts. Unabhängig davon war es im Hinblick auf die große politische Bedeutung der Vorwürfe jedoch unerklärlich, dass Herr Richwien die ihm bekannten Vorwürfe bei der Entscheidung zum Rücktritt völlig außer Acht gelassen hat. Entweder hätte gerade die zu erwartende schwierige Situation für die FEG ihn veranlassen müssen, das Amt fortzuführen und die FEG nicht kopflos zu überlassen, oder Herr Richwien hätte offensiv erklären müssen, dass er durch seinen Rücktritt jeden Anschein vermeiden wolle, die Aufklärung der Vorwürfe als Aufsichtsratschef zu behindern. Allerdings wäre auch dann eine rechtzeitige Vorbereitung und Koordination der Nachfolge dringend geboten gewesen. Stattdessen rechtfertigte Herr Richwien seinen Rücktritt inhaltlich ausschließlich mit der Fertigstellung der Straßenbahn und mit allgemein bereits seit Jahren erhobenen Hinweisen des Rechnungshofs. Die hat aber ansonsten in den Aufsichtsräten noch keiner aus dieser Landesregierung zur Kenntnis genommen. Diese ganze Argumentation schien uns doch ziemlich erbärmlich. Wie selbst CDU-Kollegen Herrn Richwien zumindest andeutungsweise ins Stammbuch schreiben, ist ihm vorzuwerfen, dass er durch sein Verhalten die Interessen des Landes an einer wirksamen Koordination und Abstimmung der Kontrollrechte sowie die Interessen des Aufsichtsrates nicht beachtet hat. Er hat es durch sein Verhalten unmöglich gemacht, dass rechtzeitig die Nachfolge im Aufsichtrat koordiniert und vorbereitet werden konnte, und das in einer sehr schwierigen Situation.
Zusammenfassend ist zum Rücktritt festzustellen, Staatssekretär Richwien hat damit als leitender Beamter als auch vom Land entsandtes Mitglied im Aufsichtsrat seine Pflichten verletzt. Er hat bei seiner Entscheidung ganz offensichtlich nicht beachtet, dass bei der Kontrolle privatrechtlicher Landesgesellschaften besondere Grenzen zu beachten sind. Weil Herr Richwien selbst als leitender Beamter für die Wahrnehmung der Interessen des Landes zu sorgen hatte, ist es völlig unverständlich, dass er offenbar die Niederlegung als rein persönliche Entscheidung aufgefasst hat. Jeder andere Bedienstete in der Landesverwaltung hätte sich so ein Verhalten sicher nicht leisten können.
Für uns bleibt nur festzustellen, der Staatssekretär hat beim Aufziehen erster dunkler Wolken über dem Flughafen versucht, sich heimlich ins Trockene zu bringen. Er hat damit als Aufsichtsratschef allerdings wenig Größe bewiesen. Es wäre ein offensiver Umgang mit den massiven Problemen für die FEG geboten gewesen, stattdessen wurde der Rücktritt in aller Heimlichkeit vollzogen in der Hoffnung, dass das Gewitter vorübergehe und der Herr Staatssekretär nicht nass werde. Das jedoch ist gründlich misslungen.
Punkt 2, auf den ich noch mal eingehen möchte: Es gab eine völlig mangelhafte Kommunikation zwischen Mitarbeitern der Luftsicherheitsbehörde und dem Ministerium. Die unmittelbar gegenüber dem Verkehrsministerium weisungsgebundenen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter der Luftsicherheitsbehörde haben von den Manipulationen alle gewusst und alle ehrenamtlichen Mitarbeiter der Luftsicherheitsbehörde haben auch an den Manipulationen mitgewirkt, das ist durch Zeugenaussagen im Ausschuss sehr deutlich geworden. Bei den Hauptamtlichen ist es zumindest wahrscheinlich, es konnte aber nicht nachgewiesen werden, dass Mitarbeiter der Luftsicherheitsbehörde das Ministerium informiert hatten. Allerdings hat das Ministerium auch alles dafür getan, dass eine solche Information verhindert wurde. Die Regeln zur Kommunikation zwischen den Mitarbeitern der Luftsicherheitsbehörde und dem Ministerium waren mangelhaft. Bedenklich war das völlige Abschotten des Ministeriums gegenüber den am Flughafen beschäftigten Mitarbeitern der Luftsicherheitsbehörde. Zudem war jeglicher Kontakt für die Mitarbeiter mit einem hohen arbeitsrechtlichen Risiko verbunden, da die Mitarbeiter am Flughafen angestellt waren und keine Bediensteten des Landes waren und jeder Versuch einer Kontaktaufnahme wurde durch das Ministerium, durch Herrn Nelles, sofort dem Verkehrsleiter am Flughafen gemeldet. Wenn es hier ein offenes Vertrauensverhältnis gegeben hätte, wären die Manipulationen sehr viel eher
aufgeflogen.
Zum Ausbau und zur Förderung insgesamt: Die Mitglieder der SPD-Fraktion widersprechen der Auffassung der Ausschussmehrheit, dass keine Anhaltspunkte bestanden, dass der Freistaat Thüringen den Ausbau der zweiten Ausbaustufe und dessen Förderung auch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt hätte, wenn das Kriterium der 500.000 Passagiere nicht erreicht worden wäre.
Angesichts der Entwicklung der Passagierzahlen in den Jahren 2000 bis heute war es vielmehr betriebswirtschaftlich zweifelhaft, an der verkehrspolitischen Grundsatzentscheidung des Masterplans festzuhalten und einen Ausbau auf 1 Mio. Passagiere fortzusetzen und zu fördern. Es stellt sich die Frage, ob es wirtschaftlich sinnvoll war, eine Infrastruktur am Flughafen zu schaffen, die der Flughafen unterhalten muss, aber auf absehbare Zeit nicht braucht. Und ich sage, es war wirtschaftspolitisch völlig unsinnig.
Die betriebswirtschaftliche Vernunft sowie das haushaltsrechtliche Gebot der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung hätten es geboten, die politische Grundsatzentscheidung infrage zu stellen. Insbesondere ist dies anzunehmen, da die Entwicklung der tatsächlichen Passagierzahlen seit 2000 tendenziell rückläufig war. Es war damit absehbar, dass bis zum Jahr 2010 die Zielmarke des Masterplans, nämlich 1 Mio. Passagiere, weit verfehlt würde.
Die Anfang 2007 erfolgte Streichung der Nebenbestimmung der 500.000 Passagiere im Planfeststellungsbeschluss kann nicht als Argument dafür herangezogen werden, dass ein Ausbau auch ohne 500.000 Passagiere erfolgt wäre. Die Streichung der Nebenbestimmung war notwendig, um den bis dahin rechtswidrigen Schwarzbau nachträglich bauplanungsrechtlich zu legitimieren, nichts anderes war die Streichung der 500.000. Anderenfalls hätte sich nämlich die Frage gestellt, ob die Baumaßnahme auch unter Verwendung öffentlicher Mittel zurückgebaut werden muss, und zudem hätte die FEG die erhaltenen Fördermittel zurückzahlen müssen. Dies wäre verkehrspolitisch und betriebswirtschaftlich noch weniger vertretbar gewesen als der nicht notwendige Ausbau selbst. Wir sind auch der Meinung, es bestand die Pflicht zur Überprüfung der Passagierzahlen durch das Ministerium; soweit die Ausschussmehrheit diese Pflicht zur Überprüfung pauschal verneint, können wir dem so nicht folgen. Das Ministerium hatte als zuständige Planfeststellungsbehörde die Pflicht zu prüfen, ob die Bedingungen des Planfeststellungsbeschlusses, insbesondere die Zielgröße der 500.000
Passagiere, erfüllt waren.
Die im Rahmen der Zeugenbefragung bzw. von der Landesregierung vorgetragenen Argumente für einen angeblich reduzierten Prüfungsumfang der Passagierzahlen sind so auch unzutreffend bzw. lebensfremd. Es trifft nicht zu, dass eine solche Pflicht insbesondere die Möglichkeit zur Vorlage von Belegen zur Überprüfung der Passagierzahlen nicht gegeben war. Insbesondere war es für diese Überprüfung unerheblich, dass für die Förderung der Baumaßnahmen eine vereinfachte Verwendungsnachweiskontrolle zugelassen war. Die Einschränkungen des vereinfachten Verwendungsnachweises waren hierfür nicht entscheidend, denn letztendlich war das Erreichen der 500.000 Passagiere nicht Bestandteil des Verwendungsnachweises, sondern stand schon vor Ausreichung der Fördermittel. Sich hierauf zurückzuziehen, dass ein vereinfachter Verwendungsnachweis nötig war, hat nichts mit der Überprüfung zu tun, ob die 500.000 Passagiere wirklich erreicht waren. Diese Überprüfung ist nicht erfolgt, die ist unterlassen worden.
Es gab auch genügend Anhaltspunkte dafür, die Passagierzahlen - Sie können ja mal klatschen, Herr Mohring - tatsächlich vertieft nachzuprüfen.
Wenn ich noch mal zu den Ansatzpunkten für die vertriefte Prüfung, vertiefte Prüfung - ja, das Ministerium hat die Prüfung vertrieft, sie wurde völlig vertrieft. Wenn man die Passagierzahlentwicklung seit 1995 und den sprunghaften Anstieg der Zahlen für die Förderung im Jahr 2000 zugrunde legt, 1999 betrug die dem Aufsichtrat mitgeteilte Passagierzahl 406.890 Passagiere. Im Jahr 2000 wurden dann 509.038 Passagiere mitgeteilt, das war der höchste Anstieg an Passagierzahlen seit 1994 - um über 30 Prozent nach einer mehrjährigen Stagnationsphase in den Vorjahren. Hier schwankten die Passagierzahlen immer zwischen 300.000 und ca. 350.000. Auch in den Jahren danach hätte das wachsende Ausmaß der Fälschung immer mehr auffallen müssen. Im Jahr 2004 wurden - wie im Bericht festgestellt - ca. 60.000 Passagiere in die Statistiken gemogelt, das sind stolze 12 Prozent der tatsächlich beförderten Passagiere. Das hätte den Aufsichtsorganen auffallen müssen. Die sich daraus ergebende atypische hohe Auslastung einiger Linien- bzw. Charterflüge war nach Auffassung von Zeugen eklatant. Auch die unerklärliche Zunahme der Flugbewegungen auf dem Papier, die aber nicht am Himmel feststellbar war, hätte doch irgendjemandem einmal auffallen müssen.
Da stellt sich auch die Frage, ob der Aufsichtsrat die Passagierzahlen nicht eingehender hätte beraten sollen. Die SPD-Fraktion widerspricht der Behauptung der Ausschussmehrheit, dass Passagierzahlen nur eine untergeordnete Bedeutung in der Finanzausschuss-Sitzung der FEG vom 27.11.2000 spielten. Diese Wertung der Ausschussmehrheit erscheint uns ebenso lebensfremd. Zentraler Punkt der Sitzung war unstreitig die Erarbeitung des Wirtschaftsplans 2001 und in diesem Wirtschaftsplan sollten Maßnahmen zur zweiten Ausbaustufe eingearbeitet werden, die von der Erreichung der 500.000 Passagiere abhängig waren. Dies war auch allen Beteiligten bewusst. Falls die Passagierzahlen nicht erreicht würden, bestand die Gefahr, dass ein Schwarzbau in Millionenhöhe gebaut und gefördert würde. Schon dies allein spricht gegen die Annahme, es handele sich um ein Randproblem.
Es spricht vieles dafür, dass das Thema der Passagierzahlentwicklung eine gewichtige Rolle in der Finanzausschuss-Sitzung gespielt hatte. In diesem Fall hätten die sich daraus ergebenden Probleme auch in der nachfolgenden Aufsichtsratssitzung erörtert werden müssen, worauf auch der Bericht der Ausschussmehrheit ausdrücklich hinweist. Zudem hätte es auch deshalb Anlass zu vertieften Nachfragen sowohl in der Finanzausschuss-Sitzung als auch in der nachfolgenden Aufsichtsratssitzung gegeben, weil zum Zeitpunkt der Finanzausschuss-Sitzung die Annahmen zur Entwicklung der Passagierzahlen für die Monate November und Dezember lediglich auf Schätzungen und auf der unrealistischen Behauptung einer durchschnittlichen Steigerung der Passagierzahlen von 27 Prozent für die üblicherweise schwachen Monate November und Dezember beruhten. Es lag daher nahe, diese Unsicherheit aufzuklären. Bei wohlwollender Betrachtung können damit letztendlich als Erklärung für das Unterlassen jeglicher Nachfragen und Überprüfungen im Aufsichtsrat nur das bereits im Bericht angesprochene Bemühen, den Flughafen unbedingt auszubauen, sowie eine erhebliche Erfolgsgläubigkeit herhalten.
Ja. Herr Mohring, hätten Sie doch einmal den Bericht gelesen, hätten Sie sich einmal die Mühe gemacht, hier nicht immer dazwischenzuschreien, sondern wirklich einmal inhaltlich zu arbeiten,
dann werden Sie an sehr vielen Stellen des Berichts die Wertung finden, dass die Ausschussmehrheit das so sieht.
Ich trage hier unsere Position zu diesen Dingen vor und das lasse ich mir auch von Ihnen nicht untersagen, egal wie spät es heute Abend ist. Wenn es Ihnen nicht passt, gehen Sie raus, trinken Sie einen Kaffee. Ich werde hier die Dinge schon aus unserer Sicht darlegen.
Da bin ich beim nächsten Punkt, nämlich bei dem vereinfachten Verwendungsnachweis. Wir sind der Auffassung, dass ein vereinfachter Verwendungsnachweis in diesem Zusammenhang völlig unzweckmäßig war. Zwar handelt es sich bei der FEG um eine Gesellschaft, an der das Land mit 95 Prozent beteiligt war, dies allein bietet jedoch nicht die Gewähr dafür, dass die Mittel besonders sparsam und wirtschaftlich eingesetzt werden. Das gilt insbesondere deshalb, weil bei allen Maßnahmen, die zu 100 Prozent vom Land finanziert wurden, im üblichen Maße das Korrektiv entfällt, dass der Geförderte ein Interesse hat, dass eigene Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Auf der anderen Seite ist es für uns auch nicht nachvollziehbar, dass hier Millionenfördersummen mit einem vereinfachten Verwendungsnachweis geprüft werden, während jeder kleine Sportverein, der einmal 300 € erhält, einen genauen Verwendungsnachweis und seitenweise seine Angebote und alles bringen muss.
Herr Reinholz, wenn Sie dann hier vor wollen - warten Sie, bis ich fertig bin.
Herr Mohring, ich hatte es Ihnen schon einmal gesagt: Gehen Sie raus, trinken Sie einen Kaffee. Sie haben nichts gelesen und Sie haben keine Ahnung.
Ich will beim letzten Punkt noch zu den 100.000 DM kommen, die an den Geschäftsführer gezahlt wurden. Sie waren symptomatisch für den vertrauensvollen Umgang mit dem Geschäftsführer und deswegen hat man ihm 2001 eine Sonderzahlung in Höhe von 100.000 DM bewilligt. Dies wurde nach Auffassung des Landgerichts Mühlhausen als verkappte Prämie für die Erfolge in der Vergangenheit und damit auch als Erfolgsprämie für das Erreichen der Zielmarke von 500.000 Passagieren gewertet. Die Landesregierung weigert sich bis heute, dies zur Kenntnis zu nehmen. Sie beharrt darauf, dass es sich um eine Gehaltsvorauszahlung gehandelt hätte. Nach unserer Auffassung war das keine Gehaltsvorauszahlung, sondern es war eine Zielprämie und damit natürlich noch mehr der Anreiz, die 500.000 Passagiere auf allen Wegen zu erreichen, auch wenn diese rechtlich letztendlich Betrug waren.
Es bleibt letztendlich nur zusammenfassend festzustellen:
1. Die Kontrolle und Koordination der FEG durch die Landesregierung waren insgesamt mangelhaft und der Bedeutung der FEG als wichtiges Landesunternehmen nicht angemessen.
2. Das Ministerium hat die Passagierzahlen nur oberflächlich geprüft, obwohl Anhaltspunkte und auch das Recht für eine vertiefte Prüfung bestanden. Auch im Aufsichtsrat wurden gebotene Nachfragen zu Zweifeln an den Passagierzahlen unterlassen.
3. Das Handeln aller Kontrollgremien war dadurch gekennzeichnet, dass sich jeder auf den Kontrollbeitrag des anderen verlassen hatte, niemand aber vertieft kontrolliert hat. Durch eine starre Trennung der Kontrollbereiche gab es keinen Gesamtüberblick über die Kontrolltätigkeit. Diese Umstände haben die Manipulation erleichtert und deren Aufdeckung im Rahmen der Kontrolltätigkeit unmöglich gemacht.
Herr Minister, was war denn an der EOS so fürchterlich? Ich vermute, Sie haben auch auf einer EOS Ihr Abitur gemacht und es ist sogar etwas aus Ihnen geworden, sogar Kultusminister in diesem Freistaat.
Privatwaldbesitz kontra Tourismusentwicklung
In der Gemarkung Winterstein sind große Waldflächen in Privatbesitz. Dies betrifft auch die Flächen um die „Ruhlaer Skihütte“. Bereits im vergangenen Winter kam es hier zu Einschränkungen für den Wintertourismus. Der Besitzer untersagte das Legen von Skiloipen in diesem Bereich. Die Loipe aus Richtung Ruhla entlang der L 1027 konnte nicht mehr durchgängig südlich der Straße gespurt werden. Sie kreuzt jetzt die Straße und läuft dann in Richtung „Ruhlaer Skihütte“ weiter. Gar nicht mehr gespurt werden durfte der Zubringerweg von der „Ruhlaer Skihütte“ zum Rennsteig in Richtung „Dreiherrenstein“.
Dieser Weg ist in entsprechenden Karten als Skiwanderweg ausgewiesen, ist Bestandteil des touristischen Wegenetzes und wird auch touristisch vermarktet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Sind der Landesregierung die Probleme in der Gemarkung Winterstein bekannt?
2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die genannten Wege auch künftig dem Tourismus, insbesondere dem Wintertourismus, zur Verfügung stehen?
3. Wie unterstützt die Landesregierung die betroffenen Kommunen gegenüber dem Privatwaldbesitzer bei der Wahrung ihrer Interessen?
4. Ist eine Einzäunung und damit Sperrung des Weges von der „Ruhlaer Skihütte“ zum „Dreiherrenstein“ für den Besucher mit dem Thüringer Waldgesetz vereinbar?
Ja, wenn Sie hier auf Kyrill verweisen, der Weg von der Skihütte zum Ruhlaer Dreiherrenstein ist nur in den ersten ca. 500 Metern durch Kyrill beeinträchtigt. Hinter der nächsten Wegkreuzung gibt es keine Sturmschäden mehr, trotzdem ist der gesamte Weg nicht mehr gespurt worden in Richtung Drei
herrenstein, genauso wenig in Richtung Dreiherrenstein zur Glasbachwiese rüber.
Eine zweite Anfrage: Halten Sie es für richtig, hier zu sagen, dass alle Belange des Tourismus berücksichtigt werden, wenn eine Skiloipe dann aufgrund des Vetos eines Privateigentümers mehrfach die Straße kreuzt?
Meine erste Frage war nicht, ob Sie das auch so sehen, sondern meine erste Frage war, warum der Teil des Weges von Richtung Skihütte zum Dreiherrenstein, der nicht durch Kyrill betroffen ist und nicht wieder aufgeforstet werden muss, auch nicht mehr gespurt wird, genauso der Rennsteig vom Drei
herrenstein bis zur Glasbachwiese.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt - und bereits schon seit Januar - ein Antrag vor „Entlastung der Thüringer Wohnungsunternehmen von Altschulden als Voraussetzung des Stadtumbaus“. Das klingt ja soweit noch ganz gut. In dem Antrag fordert die Fraktion DIE LINKE, dass das Land die Altschulden für die Thüringer Wohnungsunternehmen mit Wirkung vom 1. Januar 2009 übernehmen soll.
Ich hatte bereits in der letzten Plenarsitzung gesagt, dass ich diesen Antrag für völlig kontraproduktiv halte, weil wir wollen,
dass der Bund die Altschulden auch weiterhin übernimmt.
Der Abgeordnete Kuschel war dann bereits im Januar in der OTZ unter der großen Überschrift „Rettungsschirm für die Thüringer Wohnungswirtschaft“ nachzulesen, wo er diesen Antrag anpries.
Frau Sedlacik, Sie haben ja letztens gesagt, Sie würden doch immer im Einklang mit der Thüringer Wohnungswirtschaft agieren. Also, bei der Thüringer Wohnungswirtschaft hat dieser Antrag blankes Entsetzen ausgelöst. Ich darf Ihnen hier mal aus einem Brief zitieren, den der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft an Herrn Kuschel geschrieben hat und der uns auch zur Kenntnis gegeben wurde. Ich darf zitieren: „Unter Bezug auf oben genannten Artikel war gleich zu Beginn des neuen Jahres Ihre Initiative für die Thüringer Wohnungswirtschaft aus Sicht des VdW eine negative Überraschung. Schon die Überschrift ‚Rettungsschirm für die Wohnungswirtschaft’ diskriminiert die Leistungen der Thüringer Mitgliedsunternehmen in einer nicht zu überbietenden Weise und der Vorschlag ist inhaltlich in keiner Weise, weder für Thüringen, noch für die ostdeutschen Verbände, tragbar. Wir haben im Rahmen
der Evaluierung des Stadtumbaus darum gekämpft, dass einheitlich die Auffassung besteht, Stadtumbau muss weitergehen und wir benötigen eine Anschlussregelung zur Altschuldenhilfe. Das heißt, wer mit Altschulden belastete Wohnungsgebäude abreißt, muss von diesen Belastungen befreit werden. Dabei ist die Altschuldenthematik eindeutig Angelegenheit des Bundes. Wenn wir in Thüringen daraus eine Ländersache machen wollen, wem ist dabei geholfen?“
Diesem Schreiben wäre eigentlich nichts hinzuzufügen, aber ich will doch noch drei Sätze sagen, denn letztendlich hat der Bundestag vor einigen Wochen einen Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen, der die Bundesregierung auffordert, sich dafür einzusetzen, zu prüfen, ob eine neue Antragstellung ähnlich der Härtefallregelung nach § 6 a Altschuldenhilfeverordnung für eine befristete Zeit erforderlich und finanzierbar ist. Die Wohnungsunternehmen werden sich andernfalls ohne eine flankierende Altschuldenregelung nur noch sehr eingeschränkt an der Marktbereinigung und damit am Stadtumbau beteiligen können. Soweit der Antrag an die Bundesregierung. Und da sage ich noch mal, da kommt Ihr Antrag völlig zur Unzeit. Ich hoffe nur, dass man in Berlin nicht so viel Wert auf Ihren Antrag legt, sonst kommen die wirklich noch auf die Idee, wir könnten in Thüringen die Altschulden selber bezahlen, und das wollen wir nicht. Im Übrigen hat ja die Bundesregierung bereits mit einer Änderung der Altschuldenhilfeverordnung reagiert. Ich habe letztens auch schon darauf hingewiesen, dass nämlich der Stichtag 01.01.93 gefallen ist, dass auch jetzt solche Wohnflächen mit in die Entlastung einbezogen werden können, die nach diesem Stichtag von den Wohnungsunternehmen erworben wurden. Das waren oft die Fälle, wo Wohnungsunternehmen im Auftrag ihrer Kommunen Gebäude erworben haben, um sie dann abzureißen. Das ist bereits geändert worden und wir sind auch optimistisch, was letztendlich eine Anschlussregelung für die Altschuldenregelung betrifft. Deswegen wollen wir Ihren Antrag ganz schnell ablehnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch wenn das jetzt noch einmal eine Minute dauert, aber, Frau Sedlacik, wenn Sie sich jetzt dahinter verstecken wollen, dass die Presse hier irgendwas geschrieben hätte, was Sie nicht gesagt haben, zum einen war Herr Kuschel in der OTZ zitiert, dann hätte er das längst richtigstellen können und Ihr Spitzenkandidat Ramelow war im Thüringen-Journal in Wort und Bild zu sehen, wo er ein Rettungsschwimmen für die Wohnungswirtschaft gefordert hat.
Wenn, dann sollten Sie hier schon bei der Wahrheit bleiben. Sie haben sich im Dickicht völlig verrannt und finden jetzt nicht mehr raus.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema Stadtumbau ist sicherlich ein wichtiges Thema, über das wir hier im Landtag reden müssen. Warum dieser Antrag aber auf den heutigen Tag vorgezogen wurde, hat sich mir auch nicht so ganz erschlossen. Ich hätte dann zumindest vom Minister jetzt noch große neue Vorschläge erwartet.
Nun gut. Man könnte ja auch sagen, wenn der Bundestag nun gestern zu dem Thema beraten und beschlossen hat, tun wir es heute. Ich bin ja, was die inhaltlichen Dinge betrifft, auch in einigen Punkten an Ihrer Seite.
In den Stadtumbau sind in den letzten Jahren nicht unerhebliche Mittel des Bundes und des Landes, aber auch der Kommunen geflossen. Der Abriss wurde hälftig vom Bund und vom Land finanziert, die Aufwertung zu je einem Drittel vom Bund, Land und Kommune. Voraussetzung war, dass ein Stadtentwicklungskonzept vorlag. Auf dieser Grundlage wurden bis Ende 2007 bundesweit 390 Kommunen in das Programm Stadtumbau Ost aufgenommen. In Thüringen sind es 42 Programm-Kommunen und das hat schon zur Stabilisierung des Wohnungsmarkts beigetragen. Insofern war der Stadtumbau bislang ein Erfolg. Ob allerdings Jena und Ilmenau die richtigen Beispiele sind für den Erfolg des Stadtumbaus - ich denke, dass gerade in Jena die
Studenten, in Ilmenau ist es ähnlich, mit dazu beigetragen haben, dass wir hier momentan eine ganz andere Wohnungssituation haben. Wir haben ja in Jena inzwischen die Situation, dass preiswerter Wohnraum gesucht wird. Auch die Studenten zahlen teilweise recht hohe Mieten, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen. Der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft hat Ende 2007 eine Leerstandsquote von 11,4 Prozent ausgewiesen. Und er hat hypothetische Berechnungen angestellt, wenn es das Stadtumbauprogramm nicht gegeben hätte, dann würde diese heute 19 Prozent betragen. Das sind dann Größenordnungen, die kaum ein Wohnungsunternehmen tragen kann. Mit rund 35.000 abgerissenen Wohnungseinheiten per 31.12.2007 hat Thüringen einen Umsetzungsstand von 87 Prozent eingenommen und - das muss man neidlos anerkennen - nimmt damit einen Spitzenplatz unter den neuen Bundesländern ein.
Gut ist auch, dass es in Thüringen eine strikte Einhaltung der Aufteilung der Mittel für Abriss und Aufwertung gab, dass 50 Prozent der Mittel in die Aufwertung geflossen sind, entgegen dem Drängen vieler Wohnungsunternehmen, die gern mehr abgerissen hätten. Aber Stadtumbau ist eben nicht Abriss nur allein.
Die Mehrheit der Abrisse erfolgte in der Platte. Der Leerstand im Altbau betrug per 31.12.2007 27,3 Prozent, während er in der Platte nur noch 10,1 Prozent betrug. Das ist einerseits positiv, hat aber andererseits, da es ja in der Vergangenheit die strikte Kopplung der Aufwertungsmittel an die Rückbaumittel gab, auch dazu geführt, dass in peripheren Lagen wesentlich mehr aufgewertet wurde als in den Innenstädten, während wir in den Innenstädten gerade im öffentlichen Raum noch Nachholbedarf haben. Insofern ist es gut, dass es künftig eine Flexibilisierung der Mittel geben wird, dass die Aufwertungsmittel auch verstärkt in die Innenstädte fließen können. Träger des Stadtumbaus waren in der Regel die kommunalen Unternehmen und die Wohnungsgenossenschaften. Die Privaten waren in der Vergangenheit kaum einbezogen. Auch das ist ein Kritikpunkt, auf den auch in dem Evaluierungsbericht verwiesen wird. Probleme gab es in der Vergangenheit auch bei der Umsetzung der Stadtentwicklungskonzepte da, wo im Rahmen des Zwischenerwerbermodells Private Wohnungsbestände erworben und sich dann teilweise jeder Zusammenarbeit verschlossen haben. Ich kann hier nur wieder das Beispiel in Eisenach anführen, wo im Rahmen des Zwischenerwerbermodells Blöcke direkt an der Autobahn an einen Privaten verkauft wurden, der dann andere Pläne hatte, die nicht dem Stadtentwicklungskonzept genügten. Letztendlich hat die Städtische Wohnungs
gesellschaft sehr viel Geld in die Hand nehmen müssen, um diese Bestände zurückzukaufen zum Zwecke des Abrisses.
Der Bericht weist auch aus, dass die Investitionszulage, die es jetzt für die Modernisierungsmaßnahmen im Altbaubestand von 2002 bis 2004 gegeben hat, diese Quartiere vorangebracht hat. Wenn man sich die Zahlen für Thüringen ansieht, dann wird auch sehr deutlich, dass nach dem Wegfall der Investitionszulage die Bestandsinvestitionen gesunken sind, nämlich um ca. 50 Mio. €. Deswegen ist es gut, dass der gestern im Bundestag beschlossene Antrag der Koalitionsfraktionen auch hier eine Prüfung vorsieht, inwieweit es möglich ist, für Modernisierungsmaßnahmen im Altbaubestand die Investitionszulage weiterzuführen.
Fazit: Es hat eine Stabilisierung der Wohnungswirtschaft gegeben. Allerdings hat die demographische Entwicklung auch dazu geführt, dass nicht die Leerstände eins zu eins abgebaut worden sind, sondern wir haben nach wie vor Bevölkerungsverluste, wir haben Abwanderungen. Insofern muss das Programm weiter fortgeführt werden und, ich sage das auch aus Sicht unserer Fraktion, über das Jahr 2016 hinaus.
Wir haben nach wie vor, auch das habe ich schon angeführt, städtebauliche Defizite. Gerade für den Bereich der unsanierten Gründerzeitviertel hat das Programm Stadtumbau bislang nicht viel gebracht. Wir haben weiterhin gesamtstädtischen Handlungsbedarf, wenn es darum geht, auch den öffentlichen Raum in den Innenstädten aufzuwerten. Hier ist, wie bereits erwähnt, die Flexibilisierung sicherlich förderlich, dass die Aufwertungsmittel dann auch verstärkt in den Innenstädten eingesetzt werden können. Wir brauchen eine Überarbeitung der Stadtentwicklungskonzepte. Viele waren damals sehr optimistisch, was den Bevölkerungsschwund, was die Abwanderung betraf. Am Ende kam es dann doch schlimmer. Manche Dinge in diesen Stadtentwicklungskonzepten, manche Aussagen sind bei Weitem überholt. Deswegen muss hier daran gearbeitet werden, diese zu erneuern. Sie sollten auch künftig eine verbindliche Planungsgrundlage für alle sein. Die verstärkte Einbindung der Privatvermieter in den Stadtumbau ist hier auch schon wiederholt angesprochen worden. Das ist ein Problem, welches in der Vergangenheit auch nicht in dem Maße gelöst wurde, wo wir aber nicht umhinkommen werden, gerade wenn wir auch etwas für die Innenstädte tun wollen, die Privatvermieter verstärkt mit einzubinden.
Dass der Rückbau von außen nach innen erfolgen sollte, ist eigentlich eine alte Weisheit, weil sonst am Ende niemand mehr die Kosten für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur tragen kann. Ich nenne hier
nur Wasser, Abwasser. Das geht dann so weit, dass Abwasserleitungen gespült werden müssen. Aber auch die Kosten für Strom und Fernwärme erhöhen sich bei langen Leitungen, an denen letztendlich nur noch wenige Endverbraucher hängen. Der Bund hat 2006/2007 jeweils 20 Mio. €, im Jahr 2008 15 Mio. € und 2009 10 Mio. € für den Rückbau der technischen Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Hier ist unsere Forderung, dass diese Mittel weiter zur Verfügung gestellt werden. Trotzdem werden wir in Zukunft in den einen oder anderen Ort nicht darum herumkommen, über den Abriss ganzer Quartiere zu diskutieren. Das wird und darf in Zukunft kein Tabu sein, weil letztendlich dann die Fixkosten für die Infrastruktur so in die Höhe gehen, dass dem Mieter damit nicht mehr gedient ist. Wir verfolgen bereits in Suhl die Diskussion und wir werden sie sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch bekommen.
Es ist richtig, dass der Altbau weiterhin vom Abriss ausgeschlossen ist, aber man sollte das nicht als Dogma sehen. Nicht alles, was uns unsere Vorfahren hinterlassen, verdient letztendlich auf immer und ewig erhalten zu werden; hier sollte es Ausnahmeregelungen geben.
Ein wichtiges Thema für den Stadtumbau ist der Umgang mit den Altschulden. Aber, Frau Sedlacik, wenn Sie hier behaupten, Sie wären mit der Wohnungswirtschaft im Einklang, da kann ich nur lachen. Wenn wir über Ihren Antrag irgendwann reden werden, dann kann ich Ihnen aus Briefen zitieren, die der Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft zu Ihrem Antrag geschrieben hat und zu dem, was Herr Kuschel daraus in der Zeitung gemacht hat. Die fühlen sich nämlich diskriminiert durch Ihre Fraktion,
also von Einigkeit ist keine Rede mehr.
Zum Zweiten: Zu einem Zeitpunkt, zu dem im Bund darüber verhandelt wird, die Altschuldenregelung weiterzuführen, zu sagen, wir beschließen hier im Land, wir können das auch selbst übernehmen, das ist doch völlig kontraproduktiv. Da hat der Bund überhaupt keine Notwendigkeit mehr zu einer Verlängerung der Altschuldenhilferegelung zu kommen, wenn die Länder schreien, das können wir selber machen. Nein. Darüber werden wir ein anderes Mal reden. Richtig ist, dass die Altschulden ein Thema sind. Die Bundesregierung hat reagiert und hat die Abrissfrist bis zum 31.12.2013 verlängert. Damit haben die Unternehmen mehr Zeit und mit einer Änderung der Altschuldenhilfeverordnung sind auch Wohnungen in die Entlastung mit einbezogen worden, die die Wohnungsunternehmen nach dem 01.01.1993 erworben haben, nämlich z.B. solche Wohnungen, die sie im Auftrag ihrer Kommunen erworben ha
ben, um sie letztendlich abzureißen. Das ist bereits geschehen. Darüber hinaus hat der Bundestag gestern in seinem Antrag beschlossen, dass die Bundesregierung beauftragt wird zu prüfen, ob eine Anschlussregelung an die Härtefallregelung des § 6 a Altschuldenhilfegesetz erforderlich und finanzierbar ist. Ich sage es noch einmal, solange so ein Prüfauftrag läuft, ist es völlig kontraproduktiv, darüber zu diskutieren, ob wir nicht als Thüringer die Altschulden selber übernehmen könnten.
Denn es gibt inzwischen auch auf Bundesebene Befürchtungen, dass der Stadtumbau steckenbleibt, wenn es hier zu keiner weitergehenden Regelung kommt. Wir unterstützen diese Forderung. Wir unterstützen auch die Forderung, was die Wiedereinführung der I-Zulage betrifft, ich hatte das bereits gesagt. Hierfür gibt es einen Prüfauftrag an die Bundesregierung, in diesem Antrag, der gestern beschlossen wurde.
Wenn wir über das Thema Modernisierung im Altbaubestand reden, ist auch das Land gefordert, z.B. bei der Lösung der steuerlichen Probleme der Versorgungsunternehmen zu helfen. Ich nenne nur z.B. die Abzugsfähigkeit von Rückbaumaßnahmen im Bereich der technischen Infrastruktur oder die Bildung von Rückstellungen. Hier sind die Länderfinanzminister mit dabei. Es ist richtig, Stadtumbau ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und deswegen sollten wir in der Zukunft Möglichkeiten zur Mobilisierung von privatem Kapital nutzen. Ich habe das schon öfter angesprochen, gerade im Bereich des öffentlichen Raums in den Innenstädten kann die Einbindung von privaten Vermietern ein sehr sinnvolles PPP-Projekt sein. Hier Möglichkeiten und Wege zu finden, halte ich für richtig, denn die Kommunen werden Probleme haben, alles zu finanzieren. Wenn wir über Stadtumbau als gesamtgesellschaftliche Aufgabe reden, dann muss man auch etwas zur aktuellen Wirtschaftssituation sagen, denn der Stadtumbau wird letztendlich, auch wenn er gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, nicht alle Probleme der Gesellschaft lösen können. Das heißt, wir müssen im Land die Voraussetzungen schaffen, dass uns die Wirtschaftskrise möglichst wenige Arbeitsplätze kostet, dass Kurzarbeiter in Umschulungsmaßnahmen kommen, damit sie uns nicht weglaufen und das Land verlassen. Nicht nur, dass uns die Fachkräfte fehlen, am Ende fehlen uns nämlich in ein paar Jahren auch die Mieter, die wir brauchen, um den Stadtumbau erfolgreich zu bewältigen. Wir wollen nicht alles abreißen. Hier sind alle gefordert, daran mitzuwirken; das ist kein Problem der Wohnungswirtschaft allein.
Eine letzte Bemerkung noch zu Punkt 2 Ihres Antrags, was die Verwaltungsvereinbarung betrifft und die rechtzeitige Vorlage durch den Bund: Das können wir natürlich unterstützen, aber man muss dazu sagen, es ist oft nicht an der Vorlage durch den Bund gescheitert, dass die Mittel nicht zeitnah umgesetzt werden konnten, sondern an der Unterzeichnung durch die Bundesländer, und da war in der Vergangenheit auch Thüringen das eine oder andere Mal beteiligt. Insofern können wir dem zustimmen, aber es ist nur die halbe Wahrheit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Enders, auch wenn Herr Ramelow werbewirksam auf irgendwelchen Schneehaufen im Thüringer Wald herumklettert,
damit ist den Kommunen am Rennsteig noch lange nicht geholfen.
Er hat auch das Thema nicht erfunden, sondern wir haben hier schon über das Straßengesetz im Thüringer Landtag gestritten, da war an Herrn Ramelow gar nicht zu denken. Er sollte bei ähnlichen Aktionen einmal aufpassen, dass ihn nicht irgendwann eine Dachlawine trifft.
Aber kommen wir zurück zu dem ernsten Thema „Änderung Straßengesetz“. Auch Herr Schugens, wenn Sie das letzte Mal gesagt haben, Sie lehnen
das ab und heute wieder, will ich Ihnen trotzdem hier noch einmal die Gründe erläutern, warum wir diesen Antrag zur Gesetzesänderung so eingebracht haben, auch auf die Gefahr hin, dass ich einiges wiederhole, was ich in der letzten Plenarsitzung schon dazu ausgeführt habe. Aber Sie sehen, ich habe Sie noch nicht aufgegeben, ich bin immer noch der Hoffnung, dass auch die Mehrheitsfraktion vielleicht in dem einen oder anderen Punkt lernfähig ist.
Wir wollen das Straßengesetz dahin gehend ändern, dass der Baulastträger künftig auch für den Winterdienst in den Ortslagen zuständig sein soll. Das ist hier schon gesagt worden, die Gemeinden sind teilweise an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit. Diese finanzielle Belastbarkeit ist auch ziemlich ungerecht verteilt, wenn wir uns die Schneehöhen im Thüringer Wald anschauen und wenn wir in andere Bereiche im Thüringer Becken schauen, wo das mit Sicherheit kein Problem sein sollte. Der Winterdienst auf übergeordneten Straßen gehört nicht zu den Kernaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, er wird in den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich durchgeführt. Die Streichung der Kostenerstattung, die 2005 stattgefunden hat, verstößt nach unserer Auffassung gegen das Konnexitätsprinzip. Ich kann es auch Ihnen nicht ersparen, noch einmal hier auf den Rechnungshofbericht hinzuweisen, welcher den durch die TSI durchgeführten Winterdienst in den vergangenen Jahren in Thüringen geprüft hat. Ich will hier nicht alle einzelnen Zahlen noch mal nennen, aber da sind Kostensteigerungen um über 100 Prozent zustande gekommen, und das, obwohl sich das Landesstraßennetz in dem entsprechenden Zeitraum um 500 Straßenkilometer verringert hat, weil nämlich Straßen auch abgestuft wurden als kommunale Straßen. Der Salzverbrauch auf den Landesstraßen war so hoch, dass jede Landesstraße von November bis März 4,81-mal hätten befahren werden müssen. Es wurden keinerlei Kontrollen durchgeführt, wie der Salzverbrauch hätte verringert werden können. Man hat hier einfach nicht richtig hingeschaut. Es sind letztendlich Kostenerhöhungen von 10 Mio. € durchschnittlich zustande gekommen - jährlich. Da sind die 2,2 Mio. €, die das Land 2004 letztmalig als Winterdienstpauschale an die Kommunen erstattet hat, nur eine geringe Summe, so dass ich hier noch mal sage, bei einer besseren Kontrolle des Winterdienstes der TSI könnten diese Mittel eingespart werden und damit könnte der Winterdienst in den Ortsdurchfahrten auf Bundes- und Landesstraßen auch finanziert werden. Dem Land entstünden überhaupt keine Mehrkosten.
Ich kann nicht verstehen, dass Sie hier über die Kosten diskutieren, die dem Land entstehen würden, wenn das Land den Winterdienst in den Ortslagen bezahlt. Aber zu dem Thema „Rechnungshofbericht - Kostensteigerung durch die TSI“, da habe ich aus Ihren Reihen kein Wort gehört. Das nehmen Sie als gottgegeben hin.
Das kann es doch auch nicht sein. Es kann doch nicht sein, dass wir einen Monopolisten im Land haben, der die Preise diktiert. Dann ist diese ganze Privatisierung fehlgelaufen. Wir haben damals von Ihnen immer gehört, wir privatisieren, um Kosten zu sparen. Nichts von alledem ist passiert. Die Kommunen haben generös das Angebot bekommen, sich an den Verträgen für den Winterdienst bei der TSI mit dranzuhängen. Sie haben aber keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Verträge. Sie müssen letztendlich nur bezahlen. Das kann es nicht sein. Deswegen sagen wir, wir wollen eine klare Regelung: Wer Baulastträger ist, sollte auch für den Winterdienst auf seinen Straßen zuständig sein.
Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Den lehnen wir ab, weil wir hier nachher das Gleiche haben, nur umgekehrt. Wir sind der Auffassung, wer bestellt, wer den Vertrag aushandelt, die Konditionen, der soll auch bezahlen. Wenn wir jetzt sagen, das Land soll die Kosten für den Winterdienst erstatten, die Kommunen schließen selber ihre Verträge ab, suchen sie sich denjenigen, der für sie den Winterdienst durchführt oder machen es selbst, dann ist das genau in dem Verhältnis, nur umgekehrt. Das Land kann dann nicht mehr kontrollieren, wie die Kosten zustande gekommen sind, hat keinen Einfluss auf Kostensenkung. Ich sage auch so deutlich, die eine oder andere Kommune wird dann nicht mehr so genau hinschauen, wo die Kosten für den Winterdienst hinlaufen, wenn sie sie denn zu 100 Prozent erstattet bekommt. Nein, eine klare Regelung ist: Wer Baulastträger ist, sollte für den Winterdienst zuständig sein, der sollte die Ausschreibung machen, der sollte die Verträge mit den Firmen abschließen - und da hoffe ich, dass wir irgendwann dazu kommen, dass wir nicht mehr nur die TSI als Monopolist haben, der uns die Preise diktiert, sondern dass wir hier zu einem wirklichen Wettbewerb in Thüringen kommen -, und wer diese Verträge dann abgeschlossen hat, wer die Konditionen mitbestimmt hat, der soll auch dafür bezahlen.
Deswegen noch einmal die Bitte um Zustimmung zu unserer Gesetzesänderung.
Nein, überhaupt nicht. Wenn wir über den Winterdienst reden hier und das Thema „Belastung der Kommunen“, dann soll man das schon in der ganzen Komplexität sehen. Die Kommunen sind doch mit beteiligt an diesen Kostensteigerungen, die die TSI im Laufe der vergangenen Jahre dem Land in Rechnung gestellt hat, indem sie nämlich zum Teil an den Verträgen des Landes mit dranhängen, indem die TSI bei ihnen mit geräumt hat und sie genauso diese erhöhten Kosten dann in Rechnung gestellt bekommen, ohne dass sie die Möglichkeit einer Kontrolle haben und die Kosten irgendwie einschränken können. Die andere Variante, wenn eine Kommune einen anderen Auftragnehmer beauftragt oder den Bauhof, so er noch vorhanden ist, selber räumt, dann habe ich die paradoxe Situation, dass der Schneepflug der TSI sein Schild am Ortseingang hochkippt und am Ortsausgang wieder runter. Das ist doch auch nicht zielführend. Das ist weder im Sinne von Klimaschutz, von Umweltschutz, da wird zusätzlich Sprit vergeudet. Lassen Sie uns doch hier zu einer wirklich geradlinigen Lösung kommen. Der Baulastträger kommt für die Kosten auf und er räumt auch.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Diskussion, die ich heute hier im Thüringer Landtag erlebt habe, ist so strukturiert gewesen wie alle Diskussionen der Vergangenheit, wenn es um das Thema Kali + Salz ging. Da steht der Riesenkonzern, der ja voriges Jahr in den DAX aufgestiegen ist, droht dem Land, wir machen die letzten Arbeitsplätze, die wir hier noch in der Kaliindustrie haben, in Unterbreizbach platt, wenn ihr unseren Forderungen nicht zustimmt. So ist das immer gelaufen und diese Landesregierung macht sich diese Argumente zu eigen. Herr Minister Sklenar hat das heute auch wieder getan, wenn wir diese Vereinbarung so nicht unterzeichnen, dann werden die Arbeitsplätze in Unterbreizbach auf der Strecke bleiben. Da muss ich ganz deutlich sagen: Das ist nicht so. Das ist eine Erpressungsstrategie von Kali + Salz, die wir immer hatten. Das hat auch meine Kollegin Becker schon gesagt, als es um den Altlastengeneralvertrag ging, um die Verschiebung der Markscheide und das Rollloch. Immer wieder wurde von Kali + Salz gedroht, wir machen die Arbeitsplätze dicht in Unterbreizbach. Wie lange wollen wir uns denn noch auf das Spiel einlassen? Es ist nicht die SPD-Fraktion, die die Arbeitsplätze in Unterbreizbach infrage stellt, es ist auch nicht die Werra-WeserAnrainerkonferenz, die das tut, weil sie sich dafür einsetzt, dass wir eine saubere Werra haben in Zukunft. Es ist nicht die Gemeinde Gerstungen, die Bürger, die dort um ihr Trinkwasser fürchten, nein, es ist Kali + Salz selbst, die sich in der Vergangenheit nie die Mühe gemacht haben, mal eine Entsorgungsstrategie zu erarbeiten, die sich auch an Umweltrichtlinien, die sich an der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ausrichtet.
2002, als wir das Rollloch beschlossen haben, gab es eine Protokollnotiz, dass die Arbeitsplätze in Unterbreizbach Bestand haben sollen. Als wir hier im vergangenen Jahr um das Thema „Pipeline von NeuhofEllers ins Werk Werra“ diskutiert haben und auf diese Protokollnotiz verwiesen haben, hat sich der Staatssekretär Herr Baldus hier hingestellt und gesagt: Das ist nur eine Protokollnotiz, die ist nichts wert, darauf können wir uns nicht verlassen. Heute, Herr Minister, stellen Sie sich im selben Atemzug hin und sagen: Wenn es um den Härtegrenzwert geht, da haben wir ja jetzt eine Protokollnotiz. Ja, die ist genauso wenig wert. Wir haben nichts in der Hand. Sie geben die Zusage an Kali + Salz in diesem Vertrag, dass der Härtegrenzwert weiterhin bei 90 Grad deutscher Härte bleiben kann. Das widerspricht nun definitiv einem einstimmig gefassten Beschluss des Thüringer Landtags. Da muss ich Sie schon fragen zum einen als Umweltminister, wie Sie mit der Umwelt umgehen, und zum anderen aber auch, wie Sie die Beschlüsse des Landtags hier in die Tat umsetzen. Das ist auch eine Missachtung des Parlaments.
Ein nächster Punkt, der hier vielleicht noch mal ganz deutlich gesagt werden muss: Da steht in der Vereinbarung etwas von einem Laugenverbundsystem. Ja, wissen Sie, das ist der Freibrief für Kali + Salz, die Pipeline von Neuhof-Ellers an die Werra zu bauen, die wir hier alle nicht wollen, weil die wird dann Bestandteil dieses Laugenverbundsystems sein. Wir eröffnen Kali + Salz alle Türen, um so weiterzumachen, wie sie das immer getan haben. Dieser Vertrag setzt keinerlei Schranken und das, was da an guten Willenserklärungen von Kali + Salz drin- steht - die 300 und paar Mio. €, die sie investieren wollen -, die stehen ja auch nicht in der Vereinbarung, sondern nur in der Präambel dazu. Noch vor Kurzem hat Kali + Salz gesagt: Wir können Unterbreizbach in ein paar Jahren abproduktefrei betreiben, wir arbeiten an der Entwicklung eines entsprechenden Verfahrens. Ja warum steht das hier nicht drin? Warum wird jetzt wieder gedroht, wir machen Unterbreizbach dicht?
Da muss ich auch noch mal eines sagen, weil hier der Vergleich zu den Kleinkläranlagen gekommen ist. Ich habe das hier in diesem Landtag auch schon einmal gesagt. Wir verlangen von jedem Bürger in diesem Land, dass er Abwasserbeiträge bezahlt, dass er Gebühren bezahlt und dass die Abwasserentsorgung geordnet läuft, aber wir erlauben einem Großkonzern für die nächsten 30 Jahre, die Werra weiterhin zu verschmutzen. Zu den 30 Jahren noch eines: Kali + Salz sagt zwar, sie könnte noch 55 Jahre in Deutschland im Werragebiet Kali abbauen, aber die haben sich auch schon verschätzt, als es darum ging, wie lange man noch in Neuhof-Ellers Lauge ver
senken kann oder wie lange man noch in Gerstungen versenken kann. Ich gehe davon aus, in 30 Jahren werden die die Produktion so weit zurückgefahren haben, wenn hier überhaupt noch Kalisalz abgebaut wird, und was ist dann mit den Halden, die Herr Krauße ansprach, mit den 1.000 Jahren, dann sitzen wir nämlich als Land auf den Abprodukten, dann haben die sich zurückgezogen, die Gewinne haben sie mitgenommen und das, was an Folgekosten bleibt, das wird auf die Allgemeinheit abgewälzt. Deswegen kann es nicht sein, dass man Kali + Salz mit dieser Vereinbarung sagt: Ihr dürft die nächsten 30 Jahre noch weiter so machen, wie ihr das bisher immer gemacht habt, ihr seid weiterhin Staat im Staate. Die Landesregierung in Hessen macht die Augen zu, die Landesregierung in Thüringen macht die Augen zu und in 30 Jahren machen sie sich vom Acker und wir sitzen mit den Altlasten da und überlegen, ob wir dann vielleicht einen neuen Altlastensanierungsfonds auflegen, und wissen nicht, wie wir es bezahlen sollen. Deswegen bin ich der Auffassung, die Landesregierung darf diesen Vertrag so nicht unterschreiben.
Sie haben sich auch mit Ihrem Amtseid dafür eingesetzt, Schaden vom Land abzuwenden, ich glaube, das haben Sie irgendwann mal mit Ihrem Regierungseid hier mit abgeleistet. Dann tun Sie das bitte auch!
Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Bad Salzungen-Vacha
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung das Projekt bekannt und wenn ja, wie bewertet sie es?
2. Welche Fördermöglichkeiten des Landes zur Sanierung der Bahnstrecke gibt es?
3. Wurde durch den Betreiber bereits ein Förderantrag gestellt und wenn ja, wie steht die Landesregierung dazu?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schugens, Sie haben recht, neu ist unser Antrag heute nicht,
aber Sie scheinen ihn trotzdem nicht gelesen zu haben, denn ich weiß nicht, wo Sie unserem Antrag entnehmen, dass wir die TSI reprivatisieren wollen. Oder wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, das ist ja alles im Straßengesetz festgelegt, so ähnlich, wie es der Minister im Bauausschuss gemacht hat. Das Straßengesetz wollen wir ändern, deswegen bitte ich Sie, lesen Sie doch noch einmal unseren Antrag. Wir wollen zwei Paragraphen im Straßengesetz ändern, nämlich den § 9 und den § 49 mit dem Ergebnis, dass künftig der Baulastträger auch für den Winterdienst in den Ortslagen zuständig sein soll. Und Frau Enders, das Chaos was Sie dann hier schildern, das sehe ich so überhaupt nicht. Die Bundesstraßen werden sowieso - da gibt es einen Vertrag mit dem Land - schon vom Land mitberäumt. Ansonsten haben wir heute schon private Winterdienste in einzelnen Orten. Die Kommunen sind an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit und der Winterdienst auf übergeordneten Straßen gehört nicht zu den Kernaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, sondern er wird von den Gemeinden im übertragenden Wirkungskreis durchgeführt. Aus unserer Sicht verstößt die Streichung der Kostenerstattung - diese Kostenerstattung gab es letztmalig 2004 - gegen das Konnexitätsprinzip. Es wird mit der jetzigen Regelung nur zusätzlicher Verwaltungsaufwand produziert und es entstehen zusätzliche Kosten. Deswegen haben wir unseren Antrag heute wieder eingebracht, das Straßengesetz zu ändern, auch wenn ihn dieser Landtag zu Beginn der Legislaturperiode schon einmal abgelehnt hat. Wir hoffen immer noch darauf, dass die Kollegen von der CDU-Fraktion vielleicht auch lernfähig sind, zumal sich mein geschätzter Kollege Wetzel letztens im Ausschuss für glasklare Regelungen ausgesprochen hat und was ist eine klarere Regelung, als dass man sagt, der Baulastträger ist grundsätzlich auch für den Winterdienst verantwortlich.
Ein Punkt, warum wir das Thema heute wieder auf die Tagesordnung gesetzt haben, ist natürlich auch die Kostensteigerung im Winterdienst, mit der sich der Rechnungshof im Jahr 2007 beschäftigt hat. Das heißt, nicht nur der Landtag hat sich hiermit beschäftigt, sondern auch der Rechnungshof. Er hat in allen Straßenbauämtern die Ausschreibung und Abrechnung von Winterdienstleistungen geprüft und höre und schreibe, es gibt eine Kostensteigerung vom Winter 2001/2002 hin zum Winter 2005/2006 um 107 Prozent. Während im Winter 2001/2002 noch
2.400 € pro Straßenkilometer ausreichten, um den Winterdienst abzusichern, waren das im Winter 2005/2006 - und das war kein strenger Winter, das muss man auch dazusagen, erinnere sich jeder mal zurück, wir hatten ein paar Jahre lang gar keinen Winter - 5.100 € pro Kilometer. Das heißt, mehr als doppelt - um 2.700 € pro Kilometer sind die Kosten gestiegen - und der Rechnungshof macht als Hauptursache die ständig steigende Zahl der abgerechneten Einsatzkilometer aus. Da fragt man sich, wie die in milden Wintern zustande kommen. Die haben sich um 74 Prozent erhöht und das, obwohl sich das Landesstraßennetz in diesem Zeitraum um 500 Kilometer verringert hat, weil nämlich Straßen abgestuft wurden und in die Hoheit der Kreise übergeben wurden.
Der Rechnungshof hat ausgerechnet, dass allein im Winter 2005/2006 von November bis März alle Landesstraßen täglich 4,81 mal hätten befahren und geräumt werden müssen, nur so lassen sich diese Kostensteigerungen erklären. Es gibt einen steigenden Verbrauch beim Streusalz um 50 Prozent, aber auch technische Möglichkeiten zur Reduzierung des Salzverbrauchs wurden nicht angewandt. Es wurde hier auch schon gesagt, die TSI hat 16 von 17 Ausschreibungen gewonnen, das heißt, sie ist der Monopolist im Land und diktiert die Preise.
Herr Schugens, da muss ich Sie schon daran erinnern, was man uns damals alles versprochen hat unter dem großen Stichwort „Deregulierung und Privatisierung der Straßenwartung und -instandhaltung“. Zumindest von den Kosteneinsparungen ist nichts gekommen. Wir haben ein Landesstraßennetz, was 3.576 Kilometer außerhalb der Ortslagen beträgt, und wenn ich das hochrechne, dann sind wir bei einer Kostensteigerung von 10 Mio. €. Wenn ich demgegenüber sehe, was die Kommunen im Rahmen der Winterdienstpauschale 2004 letztmalig erhalten haben, das waren rund 2,28 Mio. €. Das sind geringe Belastungen, wenn ich dagegen die Steigerung der 10 Mio. € sehe. Aber das Land hat die Winterdienstpauschale abgeschafft und die Kommunen sitzen letztendlich auf den erhöhten Kosten für die Ortsdurchfahrten mit fest, denn man war damals so generös, von Landesseite den Kommunen
anzubieten, ihr könnt euch ja den Verträgen mit der TSI anschließen, dann räumt die TSI bei euch mit. Viele Kommunen haben das auch gemacht. Sie hatten aber keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung der Verträge, auf die Preisgestaltung und sie haben auch nicht die Kontrollmöglichkeiten. Das Land hat die Kontrolle völlig vernachlässigt, sonst wären nicht solche horrenden Kostensteigerungen hier zustande gekommen,
so dass letztendlich die Kommunen, denen man versprochen hat, es wird preiswerter für euch, wenn ihr euch den Verträgen des Landes anschließt, am Ende noch mehr bezahlen müssen und sie können nichts dagegen tun. Nach dem Motto „friss oder stirb“ sind sie in diesen Verträgen gebunden. Die Kommunen, die sich nicht den Verträgen mit der TSI angeschlossen haben aus unterschiedlichen Gründen und den Winterdienst selbstverantwortlich regeln oder andere Auftragnehmer eingespannt haben, die sind vielleicht von den Kosten her jetzt sogar bessergestellt. Nur, es ist doch ein Irrsinn, wenn das Räumfahrzeug der TSI am Ortseingang das Räumschild hochklappt, durch den Ort fährt - und das ist die gängige Praxis - und am Ortsausgang das Schild wieder runtergeklappt wird. Das ist paradox und keine vernünftige Lösung. Deswegen sage ich, überlegen Sie, ob Sie nicht unserem Antrag zustimmen, dass der Baulastträger auch für den Winterdienst in den Ortslagen zuständig ist. Die 2,28 Mio. €, die dazu aufzuwenden wären - gut, es sind vielleicht jetzt 3 Mio. €, weil es auch Kostensteigerungen gibt -, die könnten Sie wieder einsparen, wenn das Land nämlich darauf achten würde, dass es zum einen einen wirklichen Wettbewerb gibt, dass sich auch andere Anbieter in die Verträge einbinden, die TSI hier nicht als Monopolist die Preise diktieren kann.
Wenn Sie zum anderen besser kontrollieren, für was wird das Geld ausgegeben, wird es wirklich so benötigt, dann hätten wir den Anteil für die Landesstraßen in den Ortslagen längst wieder rein, es würden überhaupt keine Mehrkosten für das Land entstehen. In diesem Sinne appelliere ich an Sie, denken Sie noch einmal über diese Lösungsmöglichkeit nach. Ich beantrage die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bau und Verkehr federführend und begleitend an den Justizausschuss.
Abschlussbetriebsplan für den Steinbruch Buchenau
Im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Abschlussbetriebsplans für den Steinbruch Buchenau werden vor Ort die Auswirkungen eines weiteren Abbaus auf die Anwohner und die Umwelt sowie eine mögliche Beteiligung insbesondere von Umweltverbänden im Verfahren diskutiert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der derzeitige Stand des Verfahrens der Erarbeitung des Abschlussbetriebsplans für den Steinbruch Buchenau?
2. Welche Änderungen von Sprengzeiten sind aus welchen Gründen geplant?
3. Inwieweit wurden bzw. werden die Auswirkungen des weiteren Kalksteinabbaus und der Veränderung der Sprengzeiten auf die Anwohner und die Umwelt mit welchem Ergebnis berücksichtigt?
4. Inwieweit erfolgte eine Beteiligung oder Mitwirkung von Anwohnern und welcher Umweltverbände im Rahmen der Erarbeitung des Abschlussbetriebsplans?
Ja, und zwar gab es ja zu dem Abschlussbetriebsplan Stellungnahmen der Stadt Creuzburg und der Gemeinde Mihla. Die Stadt Creuzburg hat diesen Entwurf des Abschlussbetriebsplans - er ist ja noch nicht beschlossen - rundweg abgelehnt. Die Gemeinde Mihla hat gesagt, Abschlussbetriebsplan ja, aber unter den und den Prämissen hat sie ihre Forderungen aufgelistet. Meines Wissens sind diese Forderungen jedoch im Landesverwaltungsamt nie berücksichtigt worden, sondern das Votum der Gemeinde Mihla ist als Ja ausgelegt worden. Wie kann das sein?
Zu den Sprengzeiten: Es hat ja in der Vergangenheit bereits eine Veränderung der Sprengzeiten gegeben, die einmal vom 01.07. bis 01.11. auf die Zeit von 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr festgelegt waren, wie Sie bereits sagten, wegen des Uhupärchens, was da brütet. Jetzt darf vom 01.07. - 30.11. in der Zeit von 10.00 bis 16.00 Uhr gesprengt werden. Hat sich das Brutverhalten des Uhupärchens geändert oder was ist der Grund für die Ausweitung dieser Sprengzeiten?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Ziel dieses Gesetzes soll es sicherlich sein, ein aktuelles und vollständiges Liegenschaftskataster einschließlich eines Gebäudenachweises für Thüringen zu erbringen. Ich denke, bei dem Ziel sind wir uns wahrscheinlich auch einig. So ist das letztendlich auch eine Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land und nicht nur für die Immobilienwirtschaft, sondern für die Wirtschaft insgesamt.
Der Streit über den Weg, wie man dahin kommt, wurde bereits in der Vergangenheit geführt. Ich erinnere an die Diskussion, die wir zum vorhergehenden Gesetz geführt haben. Auch das wurde hier heiß diskutiert. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wurde bereits vor der Sommerpause an den Ausschuss überwiesen. Was allerdings dann im Ausschuss an Beratung stattgefunden hat, verdient den Namen so nicht, das muss ich deutlich sagen. Wenn die Regierungsfraktion innerhalb eines halben Jahres nicht in der Lage war, ihre Änderungsanträge in den Ausschuss einzubringen, sondern uns heute früh mit dem Änderungsantrag hier überrascht hat, dann muss ich einfach sagen, Sie sind nicht mehr regierungsfähig, meine Damen und Herren. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum Sie heute Abend unbedingt zu später Stunde, wenn von der Presse niemand mehr da ist, dieses Gesetz noch durchziehen wollen.
Das ist auch der Grund, warum Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, zugestimmt haben, denn Ihre Arbeitsweise im Ausschuss war genau nicht besser.