Meine Damen und Herren, damit wird die Forderung, die unsere Fraktion immer wieder hier im Haus gestellt hat, die auch Bürgerinitiativen aufgestellt haben, dezentrale Anlagen dort zu ermöglichen, wo es für den Bürger preiswerter ist, auf absurde Art und Weise ins Gegenteil verkehrt.
Denn jetzt ist es so, dass nicht der Bürger sagt, lieber Zweckverband, deine Lösung für mein Grundstück ist mir zu teuer, ich will da raus, ich mach etwas Eigenes, sondern der Zweckverband sagt, lieber Bürger, du bist mir zu teuer im Anschluss, mach du gefälligst deinen Mist allein.
Das ist eine Aufhebung des Solidarprinzips im ländlichen Raum, die wir nicht akzeptieren, deshalb unser Änderungsantrag.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dem Gesetzentwurf den Entwurf einer Förderrichtlinie vorgelegt bekommen, Herr Gumprecht ist vorhin schon darauf eingegangen. Dieser Entwurf der Förderrichtlinie sagt, wie es in Zukunft weitergehen soll mit der Landesunterstützung für diese notwendigen Maßnahmen - wie gesagt, bisher im Durchschnitt über 60 Prozent der Förderung. Wir hatten bisher Anschlussbeiträge im Durchschnitt von 3.000 € pro Einfamilienhaus. Wir wissen, eine Kleinkläranlage, wie sie nach diesem Gesetz dann viele Bürger errichten werden müssen, kostet etwa 5.000 €, da ist der Einbau noch nicht dabei. Diese Förderrichtlinie, die uns vorliegt, sieht vor, die Kleinkläranlagen mit 1.500 € zu fördern. Soweit steht es hier drin. Das wäre eine Zahl, die noch deutlich hinter den bisher üblichen 60 Prozent zurückbleibt und wir wären noch teurer als bei einem zentralen Anschluss im Durchschnitt mit den 3.000 € pro Einfamilienhaus.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das glaubt Ihr doch selber nicht.)
Aber, meine Damen und Herren, wer bekommt denn die 1.500 €? Und das sagt diese Förderrichtlinie auch, wenn Sie dort mal nachlesen. Für maximal 5 Prozent der Kleinkläranlagen in den Gebieten nach Satz 1 kann der kommunale Aufgabenträger pro Jahr Fördermittelanträge als Vorschlag bei der bewilligenden Stelle einreichen. Ob sie dann genehmigt werden, steht hier nicht drin - für maximal 5 Prozent. Wir haben nur noch wenige Jahre, um unsere Maßnahmepläne für die Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Wie viele Menschen sollen denn das Anrecht auf Förderung bekommen in dieser Zeit? 20 Prozent, 30 Prozent, was ist denn mit dem Rest? Sagen wir denen, seht zu, wie ihr mit eurem Problem klarkommt? Dieser Umgang mit dem ländlichen Raum ist doch nicht zu akzeptieren.
Wenn wir einmal bei dieser Verordnung sind, meine Damen und Herren: Wie gehen Sie denn mit mündigen Bürgern um? Ich habe es vorhin in der Berichterstattung zum Ausschuss schon gesagt, dass die Rolle spielte: Sind denn Pflanzenkläranlagen und Abwasserteiche als Anlagen, die man auch noch in Eigeninitiative preiswert bauen könnte, weiterhin möglich? Für den einfachen Bürger braucht es eine bauaufsichtliche Zulassung. Für Zweckverbände braucht es die nicht nach dieser Verordnung. Wie gehen wir denn mit den Leuten um? Die Wartung und Kontrolle schreiben wir vor, das ist in Ordnung. Da kann ich doch aber dann auch dem Bürger ermöglichen, die Anlage in Eigenbau zu errichten. Sie muss ja den Anforderungen der Wartung und Kontrolle entsprechen. Aber nein, wir schreiben hier vor, dass er eine Anlage kaufen muss und das finde ich nicht in Ordnung.
Ein weiterer Punkt, der hier mit drinstand: Herr Gumprecht, Sie haben vorhin gesagt, die Teilortskanalisation haben Sie im Gesetzentwurf als Fraktion richtiggestellt. Für Teilortskanalisation gilt Ihre Aussage nicht, es gilt für Direkteinleiter, was die Frage Kleinkläranlagen angeht. Die Verordnung spricht eine andere Sprache. Sie sieht die Förderung für Ersatzneubau oder Nachrüstung von Kläranlagen auf Grundstücken, die an eine kommunale Abwasseranlage angeschlossen sind, vor. Ich kann mir das nur so erklären, dass da die Maßgabe sein soll, dort, wo ein Zweckverband sagt, die Kläranlage hinten am Ende der Teilortskanalisation ist mir zu teuer, sagt er in Zukunft per Satzung, lieber Bürger, bau du doch eine Kläranlage zu Beginn der Teilortskanalisation nämlich dorthin, wo du einleitest und leite nur noch sauberes Wasser ein und dann bin ich das Problem am Ende los. Wir haben hier wieder die Kosten auf die Bürger umgewälzt und die Verantwortung der Verbände gestrichen.
Meine Damen und Herren, wer bisher nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen ist und sich bisher darüber vielleicht freute, kann nach diesem Gesetz in Zukunft als Verlierer dastehen. Wir wollen als Fraktion, dass die Verantwortung der Zweckverbände erhalten bleibt. Wir wollen das Prinzip umkehren, was die Landesregierung hier vorschreibt, wir wollen, dass die Zweckverbände jedem Bürger im ländlichen Raum eine Lösung unterbreiten sollen und der Bürger soll das Recht haben zu sagen, hier ist es mir zu teuer. Der Zweckverband soll aber erst eine Lösung unterbreiten. Aus dieser Verantwortung wollen wir ihn nicht herauslassen. Deshalb wollen wir diese Regelung mit unserem Änderungsantrag treffen.
Frau Becker, zur Erklärung, was unsere Entschließung soll: Wir haben ja gesehen, wie die Landesregierung Verordnungen zu Kleinkläranlagen macht.
Wir wollen das vermeiden, dass die nächste wieder so aussieht, wenn unser Änderungsantrag durchgeht. Deshalb haben wir der Landesregierung mit auf den Weg gegeben, was denn Inhalt der Kleinkläranlagenverordnung nach Durchgehen unseres Änderungsantrags sein soll. Ich bin da optimistisch, dass die nächste Verordnung ordentlich aussieht, und deshalb bitte ich auch um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Wir wollen natürlich auch die Beibehaltung der Fördersätze, weil wir sagen, dass der ländliche Raum nicht schlechter behandelt werden darf als der städtische Raum. Nun werden Sie uns sicherlich vorwerfen, wir haben kein Geld mehr, und das ist dann schon wieder so ein populistischer Antrag der LINKEN, die so tut, als hätte sie Geld ohne Ende. Aber, meine Damen und Herren, wir haben einen konkreten Vorschlag gemacht, wie wir Geld sparen können. Wir haben nämlich gesagt, dass wir Abwasserbeseitigungsanlagen nur noch dort errichten brauchen, wo die Gewässer eine Vielverfehlung haben. Dort, wo Gewässer in einem guten Zustand sind und das absehbar auch bleiben, sind unserer Ansicht nach Abwasserbeseitigungsanlagen nicht nötig. Das Geld, das wir hier sparen, können wir einsetzen, um konzentriert die Probleme in diesem Land anzugehen in der Abwasserbeseitigung und deshalb dieser Paradigmenwechsel, dem in der Anhörung auch ein Umweltverband zugestimmt hat.
Nun noch zu einigen weiteren Aspekten im vorliegenden Gesetzentwurf. Zum Punkt Hochwasserschutz: Wenn man sich die Vorschläge der Landesregierung durchliest, muss man feststellen, das Elbehochwasser ist offensichtlich schon wieder zu lange her. Wenn ich daran denke, wie sich Politiker damals aufgrund der aktuellen Sachlage überschlagen haben mit der Forderung nach Vorschriften, nach Verboten in Überschwemmungsgebieten, dann ist es erstaunlich, dass wenige Jahre später die Verbotstatbestände in Genehmigungstatbestände geändert werden. Es ist auch erstaunlich, wenn man sich durchliest, dass Ursache für schlechte Gewässerzustände u.a. Stoffe aus der Landwirtschaft sind, die hier eingetragen werden. Die Ablagerung von Stoffen in Überschwemmungsgebieten ist in Zukunft nicht mehr verboten, sie ist genehmigungsbedürftig. Das sind Dinge, die hätten wir so nicht gebraucht. Ich glaube, das ist ein falscher Schritt. Ich glaube, ein Gesetz muss auch dem Bürger deutlich machen, was der Gesetzgeber will, und da ist ein Verbot eine klare Sprache im Gegensatz zu einer Aussage, es bedarf einer Genehmigung. Deshalb fordern wir auch hier in unserem Änderungsantrag die entsprechende Änderung. Wir sollten nach Schutz von Überschwemmungsgebieten nicht nur dann schreien, wenn uns aktuell Hoch
Zu Fragen Uferrandstreifen ist schon viel gesagt worden. Auch hier unsere Kritik: Die Einführung des landwirtschaftlichen Fachrechts führt nach unseren Befürchtungen dazu, dass doch deutlich näher an die Gewässer herangearbeitet werden kann vonseiten der Landwirtschaft, und dass es dann zu Einträgen in die Gewässer über das bisherige Maß hinaus kommt.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Unsere Bauern sind zu dumm, was alle anderen können. Das wollen Sie damit sagen, oder?)
Herr Minister, ich sage überhaupt nicht, unsere Bauern sind zu dumm. Ich sage Ihnen nur, was Sie uns aufgeschrieben haben. In 42 Prozent der Gewässer zu hohe organische Frachten, in 86 Prozent der Gewässer zu hohe Nährstoffbelastung aus der Landwirtschaft.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das ist doch was ganz anderes. Das hat doch mit Uferrandstreifen nichts zu tun.)
Im Moment spricht der Abgeordnete Kummer und der Minister wird sich sicher dann noch zu Wort melden.
Das sind Dinge, die wir klären müssen und hier muss auch geklärt werden, wie soll denn eine Kontrolle Ihrer vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgen? Da haben viele Seiten gesagt, dass sie sich das nicht so richtig vorstellen können. Bisher war eine Einhaltung eines Abstands von einem Gewässer relativ klar nachmessbar, in Zukunft sehe ich hier Probleme.
Meine Damen und Herren, noch zu der Frage landwirtschaftlicher Speicher: Es ist hier eine gute Regelung gefunden worden für die herrenlosen Speicher, die aufgenommen worden sind. Aber gerade nach den vielen Rechtsstreitigkeiten der letzten Jahre, wo die Landesregierung eine ganze Menge Geld versenkt hat, hätten wir doch endlich mal sagen können, dass in unklaren Fällen wir das Rückgrat haben, zu sagen, wir nehmen diesen Speicher in die Liste der herrenlosen Speicher auf. Da sind wir eben gerade bei der Frage Marksuhl. Ich meine, gut, der Bürger
meister dort kennt eine Rechtsanwältin ganz gut, seine Frau, die für die Gemeinde dort klar den Sieg erfochten hat. Die Gemeinde ist für den Speicher dort nicht zuständig. Jetzt kommen wir doch zu dem Ergebnis, es ist die Agrargenossenschaft Moorgrund. Die Agrargenossenschaft Moorgrund sagt aber, entschuldigt, wir brauchen weder das Wasser aus dem Speicher, noch können wir diesen Speicher irgendwie unterhalten, dafür reicht unsere Wirtschaftskraft beim besten Willen nicht aus. Die Gemeinde sagt, wir brauchen den Speicher für den Hochwasserschutz. Wenn die Agrargenossenschaft jetzt in dem gegenwärtig laufenden Rechtsstreit zum Eigentümer dieses Speichers erklärt wird, wird sie diesen Speicher abreißen. Das ist ganz einfach, weil sie den Unterhalt nicht bezahlen kann. Die Gemeinde mit ihrem Hochwasserproblem sitzt dann nicht auf dem Trockenen, sondern in der Nässe - und das soll eine vernünftige Politik sein? Wir hätten es doch jetzt regeln können, da wäre die Sache erledigt. Das Land ist für den Hochwasserschutz zuständig, Frau Tasch, aber nein, eine solche Regelung machen wir nicht. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, auf der einen Seite den Speicher Marksuhl mit aufzunehmen, um hier endlich Rechtsstreitigkeiten zu beenden, um zu sagen, gut, wir übernehmen die Verantwortung. Auf der anderen Seite schlagen wir auch noch vor, dass weitere Speicher, wo wir eine ähnliche Problemlage haben, hier mit aufgenommen werden können, dass es dort eine entsprechende Regelung im Gesetz gibt.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Fazit: Die Landesregierung kapituliert mit diesem Gesetz in Bezug auf die Gleichbehandlung des ländlichen Raums. Die Bevölkerung in unseren Dörfern wird einseitig belastet, da man sie mit ihren Abwasserproblemen allein lässt. Auch in den anderen Regelungen sind viele Dinge, die zu kritisieren sind. Deshalb bitten wir Sie um die Annahme unserer Änderungsvorschläge und unseres Entschließungsantrags. Danke schön.
Mir liegen jetzt zunächst... Doch, es liegt jetzt eine weitere Redemeldung seitens der Abgeordneten vor. Für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Krauße.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist schon schwer durchzustehen, Frau Becker ging ja immer noch, sie blieb ja recht weit an der Oberfläche, aber Herr Kummer, die meistgenannte Floskel in Ihrer Rede, die ich gehört habe, war „ich glaube“. Und „ich
glaube“ heißt in Ihrem Fall, ich weiß es nicht. Das ist nun mal so, wir haben uns über viele, viele Stunden in einer langen Anhörung über das Wassergesetz und die zugegebenermaßen schwierige Materie der dezentralen Abwasserentsorgung unterhalten, Argumente ausgetauscht und letztendlich eine Beschlussvorlage für den Landtag hier vorgelegt. Nun sagen Sie, wir lassen den ländlichen Raum mit seinen Problemen völlig allein.
Wir haben die großen Anlagen gebaut, wir haben dort alles geregelt und jetzt im ländlichen Raum, da tun wir nichts mehr, da ziehen wir uns zurück, da haben wir kein Geld zur Förderung. Ich frage Sie ganz einfach: Haben Sie schon mal den Begriff „Globalkalkulation“ gehört?
Wissen Sie damit etwas anzufangen? Ansonsten, mir kam es ohnehin im Umweltausschuss bei diesem Thema immer so vor, als ob das eine Art Aufbauseminar für Sie ist, dass Sie von der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung vielleicht doch mal etwas mehr verstehen.
Zu den herrenlosen Speichern gibt es feste Kriterien, wie ein Speicher als herrenlos eingestuft wird, eingestuft werden kann. Wir haben hier eine abschließende Liste vorgelegt bekommen, auch über diese Liste haben wir lange diskutiert. Wir wissen auch, dass das Land hier viel Geld in die Hand nehmen muss. Für den Speicher in Marksuhl gibt es auch einen Lösungsvorschlag, nur, wenn sich die Gemeinde dem Lösungsvorschlag verweigert, dann tut es mir leid, dann können wir nicht einfach sagen: Na gut, wenn die Gemeinde eine praktikable, sie finanziell nicht belastende Maßnahme nicht will, dann übernimmt es einfach das Land. Natürlich wäre das für die Gemeinde am einfachsten, aber für uns kostet es ein Heidengeld und am Ende könnten wir auch nichts anderes tun als diesen Speicher zu schlitzen. Wenn er nicht gebraucht wird, können wir ihn wegnehmen. Aber Sie haben ja die Problematik des Hochwasserschutzes schon angesprochen.
Die dezentrale Abwasserentsorgung, das war ja auch ein Thema, bei dem Sie lange in die Irre gegangen sind. Sie glaubten ja eine Zeitlang, wir wollen den Zweckverbänden die Aufgabe wegnehmen und jetzt soll mal jeder selbst entscheiden, was er denn tut. Übrigens, bei Ihnen scheint die Meinung immer noch vorzuherrschen, wir stellen dem Bürger frei, was er will. Dann frage ich Sie: Wie soll ein Zweckverband vernünftig planen können, wenn die eine Straßenseite
sagt, wir wollen eine zentrale Entsorgung und die andere Straßenseite sagt, wir wollen eine dezentrale Entsorgung?
Dann komme ich noch mal auf Ihren Entschließungsantrag, da steht ja so was Ähnliches drin. Sie haben am 05.11.2008 eine wunderbare Informationsveranstaltung durchgeführt zu dem Thema „dezentrale Abwasserentsorgung“. Das ging allerdings ein bisschen nach hinten los, denn nach meinen Informationen - und wir haben gute Mitarbeiter, die sich das anhören und uns dann auch entsprechend informieren -, als Sie sich als Umweltausschussvorsitzender vorgestellt haben, kam ja prompt die Forderung, sich dafür einzusetzen, dass Sie in den so wörtlich vorgebrachten Ostgebieten - gemeint waren die neuen Bundesländer, aber Ihre Terminologie ist mir ja manchmal ein bisschen schleierhaft - seitens der EU dort für eine dauerhafte Ausnahmeregelung sorgen sollen, dass Sie sich bei der regierenden CDU dafür stark machen. Ihr kläglicher Verweis auf die Situation in Rumänien und Polen, wo die Lage noch viel schlechter sei, wurde promt von den Teilnehmern nicht akzeptiert. Das ist ja auch logisch.
Einen gewissen Realitätssinn muss man Ihnen allerdings noch bescheinigen, und zwar in der Form, dass Sie bis heute nicht öffentlich und offiziell die Aufweichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Ostgebiete gefordert haben. Hier scheinen mir allerdings, das muss ich Ihnen auch sagen, einige Teilnehmer Ihrer Veranstaltung in Europa noch nicht angekommen zu sein. Ich denke, dort haben Sie noch einiges an Nacharbeit zu leisten.
Für uns gilt, dass wir die EU-Wasserrahmenrichtlinie einhalten und auch den § 7 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes nicht zur Disposition stellen. Der Stand der Technik ist dort definiert. Wir wollen nur eines, dass die Belastung für die Bürger möglichst gering gehalten wird und dass die Belastung für die Bürger im ländlichen Raum nicht größer wird am Ende als die Belastung für diejenigen, die in Ballungsräumen wohnen. Nun ist es mal so, dass die Zweckverbände die Hoheit haben und das muss auch so bleiben. Wir können es nicht in die Beliebigkeit des Einzelnen stellen, wie seine Abwasserentsorgung organisiert werden soll. Sie machen es sich einfach zu leicht, erst großflächig aufgrund von Forderungen von BI die Einführung von Kleinkläranlagen zu propagieren, aber dann auf den Hinweis eines Fachmanns aus Ihren Reihen, dass dies für die Bürger teurer wird, einfach mal abstimmen zu lassen mit dem Ergebnis, dass die Mehrheit der Anwesenden der Meinung ist, die Verantwortung doch wieder beim Zweckverband zu belassen. Das ist keine verlässliche Politik, das ist einfach Beliebigkeit. Sie haben es ja in Ihrer Rede jetzt wiederholt, Herr Kummer, dass man dort, wo die Gewässer in Ordnung sind, keine Investitionen
vornehmen muss, dass man dort einfach einleiten kann - und dies widerspricht natürlich § 7 des Wasserhaushaltsgesetzes. Es ist sehr bedenklich für einen Umweltausschussvorsitzenden, hier in die Öffentlichkeit zu gehen mit einem solchen Vorschlag. Es ist nun einmal so, dass die Frage Wasser/Abwasser eine sehr schwierige ist. Sie begleitet uns schon über einige Jahrzehnte oder schon über rund zwei Jahrzehnte und man kann dieses Problem auch nicht in den nächsten drei bis fünf Jahren lösen, das wissen Sie genauso gut wie ich. Es wird länger dauern und wir werden, wenn wir etwas tun, zumindest die Möglichkeit haben, bei der EU eine Verlängerung zu beantragen, und da ist das nächste Ziel das Jahr 2027. Ich denke, das ist auch der richtige Weg.
Über Ihren Antrag, Herr Kummer, in dem Sie alles noch einmal aufgeführt haben, was wir im Ausschuss schon ausführlich besprochen und begründet abgelehnt haben, rede ich jetzt nicht mehr.
Den Entschließungsantrag möchte ich nur in zwei Punkten ansprechen. Hier ist unter dem zweiten Anstrich geschrieben: „grundsätzliche Übernahme der Kosten für Investitionen in Abwasserbehandlungsanlagen sowie für deren Wartung, Unterhaltung und Kontrolle des Betriebs durch den Beseitigungspflichtigen, unabhängig davon, ob es sich um zentrale oder dezentrale Anlagen handelt“. Sie müssen natürlich auch dazuschreiben, dass dies bedeutet, dass auch für die Kleinkläranlagen Beiträge zu entrichten sind und dann auch die entsprechenden Abwassergebühren zu bezahlen sind. Dazu kommt das Problem, wenn Sie diese Kleinkläranlage für ein einzelnes Grundstück auf dem Grundstück errichten wollen, können Sie keine öffentlichen Gelder dort investieren oder müssen die entsprechenden Grundstücksflächen im Erbbaupachtvertrag oder per Kauf erwerben, was wiederum Kosten bedeutet. Die Frage der Definition der Voraussetzungen, unter denen ein Aussetzen bereits begonnener zentraler Lösungen wirtschaftlich sinnvoll sein kann, um dezentralen Varianten den Weg zu ebnen, halte ich für absolut hanebüchen und ich sage Ihnen auch warum. Erstens ist dort schon Geld investiert worden für den Bau; zum Zweiten wird man dieses Geld ja praktisch zum Fenster rausgeworfen haben, ich brauche aber auch Geld für den Rückbau bzw. dann für die entsprechende Renaturierung des Gebiets - von Planungskosten und Ähnlichem rede ich in diesem Zusammenhang überhaupt nicht. Da frage ich mich am Ende, wer das bezahlen soll. Herr Kummer, Sie haben eines richtig angesprochen: Die Kosten für eine dezentrale Abwasserentsorgung sind auf Dauer gesehen immer höher als die Kosten für eine zentrale Entsorgung. Genau deshalb bleibt es dabei, für uns jedenfalls bleibt es dabei, dort, wo es möglich ist, z.B. im ländlichen Raum ein Straßendorf mit 100 Einwohnern - ich habe keine Nebenstraßen, ich habe
nur eine Straße -, dort ist eine zentrale Abwasserentsorgung natürlich wirtschaftlicher, als wenn jedes dieser Häuser sich eine Kleinkläranlage bauen muss, die man betreiben und warten muss mit Schlammentsorgung und allem, was dazugehört und was man dort machen muss. Herr Kummer, wir haben das alles über viele Wochen und Monate, über viele, viele Stunden ausführlich besprochen und ich verstehe nicht, dass Sie sich hier hinstellen und behaupten, dies alles würden wir negieren, das alles hätten wir überhaupt nicht erörtert, dies alles würden wir nicht sehen. Ja, Sie schwingen sich sogar zu der Behauptung auf, wir lassen den ländlichen Raum im Stich. Das ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit.
Es gibt eine weitere Redeanmeldung seitens der Abgeordneten. Abgeordneter Kuschel für die Fraktion DIE LINKE, bitte.