Protokoll der Sitzung vom 03.04.2009

Aber gehen wir zurück zum Thema: Verankerung im Grundgesetz - die Regelung in Artikel 2 (1) in Verbindung mit Artikel 1 (1) im Grundgesetz ist völlig ausreichend. Dies bestätigen Datenschützer, Juristen genauso wie Wissenschaftler, also hier sind sie sich alle einig.

Zu Punkt II.2 und II.3 kann ich nur sagen: Die Bundesregierung und hier insbesondere Minister Dr. Wolfgang Schäuble hat die für den Datenschutz zuständigen Institutionen aus Bund und Ländern zu einem Gespräch am 4. September 2008 eingeladen. Auf diesem Treffen wurden mit großer Übereinstimmung Eckpunkte zur Änderung der gesetzlichen Grundlagen zum Datenschutz vereinbart. Am 10. Dezember 2008 wurde dann der auf der Grundlage der von den datenschutzzuständigen Institutionen aus Bund und Ländern im September vereinbarten Eckpunkte vom Bundesministerium des Innern erarbeitete Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung weiterer datenschutzrechtlicher Vorschriften vom Bundeskabinett beschlossen. Dieser Gesetzentwurf hatte das Ziel, die derzeit existierenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Bereich des Adresshandels transparenter zu gestalten. Die Verwendung personenbezogener Daten zum Zweck der Werbung, Markt- und Meinungsforschung sollen in Zukunft grundsätzlich nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen zulässig sein. Dadurch werden die Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten und damit auch generell ihr Recht auf informelle Selbstbestimmung gestärkt.

Weiterhin wurde am 30. Juli 2008 beschlossen, dass bei Auskunftsdateien von privatwirtschaftlich geführten Unternehmen, wie z.B. die Schufa, bei denen

die Auskunft oftmals nicht nachvollziehbar war, das Informations- und Auskunftsrecht erweitert wurde und es jetzt ermöglicht wird, die fehlerhaften Daten zu korrigieren, um Missverständnisse aufzuklären. Des Weiteren gibt es Möglichkeiten auf freiwilliger Basis, dass Unternehmen ein Datenschutzaudit erwerben können. So weit zu den Maßnahmen.

(Beifall CDU)

Weitere Berichte über die Presse über sogenannte Datenschutzskandale schienen auch 2009 nicht abzureißen. Ich brauche hier nur die Namen zu nennen, die Sie alle kennen: Deutsche Bahn AG, Telekom, Siemens, Lidl. Deshalb hat im Februar 2009 Herr Minister Dr. Wolfgang Schäuble Herrn Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, den Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg sowie die Vertreter der Arbeitgeber und Gewerkschaften und den Bundesbeauftragten für Datenschutz zu einem Spitzengespräch zusammengerufen. Es arbeitet jetzt eine weitere Kommission an der weiteren Erweiterung des Datenschutzgesetzes. Deshalb sehen wir, dass dem Anliegen vollkommen Genüge getan ist. Wir wissen zwar alle, dass es wahrscheinlich in dieser Legislatur nichts mehr wird, wir wissen ja, wie Gesetzesvorlagen erarbeitet werden, welche Dauer das hat und dass wir das jetzt im Bundestag sicher nicht mehr durchbekommen. Aber, ich denke, hier liegt es an richtiger Stelle und hier wird es gut bearbeitet. Darauf vertrauen wir auch und deshalb die Ablehnung des Antrags der LINKEN. Danke.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion rufe ich Abgeordneten Gentzel auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte bereits in der ersten Lesung hier vorn gesagt, dass ich es für richtig halte, dass wir uns zu dieser Problematik austauschen. Es ist über die Mehrheiten hier im Haus dazu gekommen, dass wir uns nur über den Teil II, nämlich mit der Frage Bundesratsinitiativen bzw. Änderung Grundgesetz, beschäftigen; es war der Wille der Mehrheit des Hauses. Wir haben dann bei der Ausschussberatung gemerkt, dass wir auf der Zeitachse ein Riesenproblem hatten, denn das entsprechende Gesetz dazu war von der Bundesregierung schon beschlossen und war dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Dort hat es auch den ersten Durchgang durchlaufen, hatte aber noch keine Ausschussüberweisung erfahren. Wir wussten zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch nicht, wie im Endeffekt der Bundesrat

sich zu diesem Gesetz stellt und ob es da eventuell noch einmal Änderungen gibt, welche dann diese Änderungen, die hier gewünscht sind, obsolet gemacht hätten. Das war zu diesem Zeitpunkt nicht klar. Allein aus diesem Grunde war es schon sehr kompliziert, diesem Antrag zuzustimmen.

Ich will aber auch nicht verhehlen, dass es, was die Inhalte des Antrags betrifft, unterschiedliche Auffassungen im Wesentlichen an zwei Punkten zwischen den LINKEN und der SPD-Fraktion gibt. Das ist zum einen die Frage: Soll dies noch erweitert im Grundgesetz manifestiert werden? Wir lehnen das prinzipiell ab. Es ist zu einer schönen Übung geworden, dass jedes Mal - teilweise wissen die Leute einfach nicht weiter - dann einfach gesagt wird, wir ändern das Grundgesetz. Das ist teilweise schon inflationär, was da verlangt wird, mittlerweile in das Grundgesetz zu schreiben. Natürlich ergeben sich immer mal wieder Situationen, dass das Grundgesetz weitergeschrieben werden muss, aber wir sind der Meinung, an dieser Stelle ausdrücklich nicht, wie wir auch prinzipiell sagen, die Änderung eines Grundgesetzes bedarf einer wirklich intensiv begründeten Ausnahme - das als Erstes.

Zweitens, das gänzliche kommerzielle Verbot des Handels mit diesen Daten, wir wollen ihn einschränken, wir wollen auch, dass Verstöße härter sanktioniert werden, aber den gänzlichen Handel so auszuschließen, das halten wir nicht für angebracht. Insofern haben die Vertreter der SPD-Fraktion im Ausschuss aus den drei Gründen, die ich Ihnen genannt habe, dafür gestimmt, diese Nummer II des Antrags abzulehnen. Ich möchte auch bitten, dass Sie hier im Landtag genauso votieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Abgeordneter Dr. Hahnemann zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Innenausschuss hat den Punkt II des Antrags beraten. Er hat ihn sicherlich nicht so intensiv und umfassend beraten, wie wir es uns gewünscht hätten, aber er hat ihn allemal ernsthafter beraten, als Frau Kollegin Stauche dieses Thema jetzt hier behandelt hat.

Zur Erinnerung, der Punkt II hatte drei Komponenten:

1. die Verankerung des Datenschutzes im Grundgesetz,

2. eine konsequente Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und

3. ein bundeseinheitliches Konzept zur wirksamen staatlichen Aufsicht über den Umgang mit Daten.

Gegen die Forderung der Aufnahme des Datenschutzes in das Grundgesetz wurde uns entgegengehalten, es bedarf dessen nicht, es gebe eine gefestigte Rechtsprechung, und das, obwohl wir wissen, dass eine Aufnahme in das Grundgesetz durchaus eine qualitativ andere rechtliche Wirkung entfalten würde als das bisher geltende.

Was die Forderung 2, nämlich die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes, angeht, wissen wir alle, das schlummert in der Berliner Warteschleife. Was bei dem herauskommt, wissen wir nicht und die Datenschutzbeauftragten sind auch nicht sonderlich zufrieden mit dem, was sich jetzt abzeichnet. Wer hier wen zu Beratungen zusammenruft, das garantiert uns noch lange nicht, dass es auch irgendwo Niederschlag in gesetzlichen Regelungen finden wird.

Zu Punkt 3, dem bundeseinheitlichen Konzept staatlicher Aufsicht, erinnere ich nur daran, dass schon ein Vertreter des Thüringer Landesverwaltungsamts im MDR hatte zugeben müssen, dass für eine wirkungsvolle Kontrolle der Einhaltung des Rechts bezüglich persönlicher Daten das Personal fehlt. Solange das so ist, braucht man über bestimmte Maßnahmen, Absprachen und Goodwillerklärungen im Grunde genommen hier überhaupt nicht zu reden.

Meine Damen und Herren, Sie wollen ganz offensichtlich den Datenschutz nicht ernst genug nehmen. Das tut mir leid für den Datenschutz selbst, es tut mir auch leid für die Bürgerinnen und Bürger, die - und darauf hat Frau Stauche hingewiesen - in vielfacher Weise und in ziemlich dreisten Arten vom Umgang mit persönlichen Daten betroffen sind. Auch wenn Sie diesen Antrag ablehnen, es werden vier zentrale Fragen zur Sicherung des Datenschutzes für Bürgerinnen und Bürger bleiben:

1. Wir brauchen ein Datenschutzrecht, das ganz konsequent die ausdrückliche Zustimmung des Bürgers für die Weitergabe seiner Daten festschreibt.

2. Wir brauchen - und das hat auch das Bundesarbeitsgericht festgestellt - einen verstärkten Schutz von Arbeitnehmerrechten hinsichtlich des Datenschutzes.

3. Wir brauchen, auch wenn Sie der Auffassung sind, dass dies nicht geht oder nicht sein soll, ein weitgehendes Verbot des Handels mit persönlichen Daten.

4. Wir brauchen - und das sage ich auch vor dem Hintergrund, dass wir Anfang der 90er-Jahre in unsere eigene Landesverfassung den Datenschutz ausdrücklich aufgenommen haben - den Datenschutz auch im Grundgesetz.

Irgendwann, meine Damen und Herren, wird es kommen, ansonsten verkommt der Datenschutz zur Schimäre.

(Beifall DIE LINKE)

Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Für die Landesregierung Innenminister Scherer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, nachdem Herr Staatssekretär Hütte in der 96. Plenarsitzung am 12. November des vergangenen Jahres bereits einen umfassenden Sofortbericht erstattet hat, will ich nur noch auf einzelne Punkte kurz eingehen.

Der in dem Antrag geforderten ausdrücklichen Verankerung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Grundgesetz, von der eben die Rede war, bedarf es nach Auffassung der Landesregierung nicht. Die bereits angesprochene Rechtsprechung zum informationellen Selbstbestimmungsrecht ist gefestigt und Artikel 6 der Thüringer Verfassung zeichnet die vom Bundesverfassungsgericht zu Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz entwickelten Grundsätze zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in aller Deutlichkeit nach. Wie aus der im Antrag enthaltenen Forderung nach Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie nach Erarbeitung eines bundeseinheitlichen Konzepts zur Umsetzung einer wirksamen staatlichen Aufsicht über den Umgang mit Kundendaten bereits hervorgeht, ist der Datenschutz für den nicht öffentlichen Bereich im Bundesdatenschutzgesetz geregelt. Die Zuständigkeit für die Rechtsetzung in diesem Bereich liegt somit beim Bund. Dies möchte ich noch mal ausdrücklich hervorheben. Ich verweise auf die Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung zur Novellierung des Bundesdatenschutzrechts, die von einer Arbeitsgruppe der Länder, an der auch Thüringen sich beteiligt hat, begleitet wurde. Es handelt sich hierbei um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bun

desdatenschutzgesetzes und zum Erlass eines Auditgesetzes, der die Ergebnisse des Datenschutzgipfels vom 4. September bei Bundesinnenminister Schäuble umsetzt. Auf den Inhalt im Einzelnen will ich jetzt nicht mehr eingehen.

Ich will nur drei Punkte hervorheben, z.B. Adresshandel nur mit Einwilligung der Betroffenen, keine Koppelung mit einem Vertragsschluss, entsprechend erhöhte Bußgelder beim Datenmissbrauch bzw. eine Erweiterung des Strafkatalogs. Diese Gesetzgebungsinitiative der Bundesregierung wird von der Landesregierung im Kern ausdrücklich begrüßt und unterstützt, wenngleich die Stellungnahme des Bundesrats dazu auch noch diverse Prüfbitten und Änderungsvorschläge enthält. Der Gesetzentwurf liegt gegenwärtig dem Innenausschuss des Bundestags zur Befassung vor. Am 23. März 2009 fand dort eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zu dem vorliegenden Entwurf statt.

Was die Ausgestaltung des Arbeitnehmerdatenschutzes angeht, so hat der Bundesrat am 7. November vorigen Jahres eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung bittet, angesichts der Vorfälle von Arbeitnehmerüberwachung in Unternehmen und angesichts der für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unübersichtlichen Gesetzeslage entsprechende gesetzliche Regelungen vorzulegen. Das Bundeskabinett hat am 18. Februar 2009 beschlossen, in einem ersten Schritt eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Der weitere Handlungsbedarf im Bereich spezifischen Arbeitnehmerdatenschutzes soll durch eine Arbeitsgruppe im Einzelnen geprüft werden. Wegen der Komplexität dieses Vorhabens waren sich aber alle Teilnehmer des Spitzentreffens einig, dass diese Arbeiten erst in der nächsten Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden können. Ein umfassendes Gesetzeswerk, in dem alle Arbeitnehmerdatenschutzrechte gebündelt sind, kann somit erst in der nächsten Legislaturperiode verabschiedet werden. Die Landesregierung hält im Einklang mit der Bundesregierung diese Zeitperspektive für die Schaffung eines durchdachten und auch sorgfältigen Gesetzentwurfs für richtig. Der vorliegende Antrag fordert ein gänzliches Verbot des Handels mit personenbezogenen Daten. Nach Auffassung der Landesregierung ist ein solch weitreichendes Verbot unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten nicht zulässig. Dies wird selbst von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder nicht verlangt und dürfte insbesondere mit den Grundsätzen der Privatautonomie und der grundgesetzlich garantierten allgemeinen Handlungs- und Berufsfreiheit kollidieren.

Zusammenfassend kann zwar von einem Datenhunger nach privaten Kundendaten jedenfalls in Thü

ringen nicht die Rede sein. Die rasant gestiegenen Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie, gepaart mit der vorhandenen kriminellen Energie einiger Mitmenschen erfordern aber Wachsamkeit, um gesetzliche Regelungslücken zuverlässig zu schließen und damit illegalem Datenhunger einen Riegel vorzuschieben. Dies geschieht durch den genannten aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vor diesem Hintergrund rege ich an, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu folgen und Nummer II des Antrags abzulehnen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich kann die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung.

Der Innenminister ist eben noch einmal auf die Beschlussempfehlung eingegangen. Wir stimmen demzufolge direkt zu Nummer II aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4375 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind zahlreiche Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt keine Stimmenthaltungen. Die Nummer II ist abgelehnt.

Ich möchte jetzt gern den Tagesordnungspunkt 43 aufrufen, hatte auch gebeten, dass mit den Parlamentarischen Geschäftsführern noch einmal Rücksprache genommen wird, denn wir wollen auf jeden Fall verhindern, dass die Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung, die wir aus dem Thüringer Landtag entsenden, durch irgendetwas gefährdet wird.

Jetzt möchte ich erst einmal die drei Geschäftsführer abfragen, ob sich gegen diesen Aufruf Widerspruch erhebt. Für die SPD-Fraktion, Herr Höhn? Nein. Ich bitte, bevor ich den Tagesordnungspunkt 43 aufrufe, Herrn Worm, an meine rechte Seite zu treten, weil Frau Abgeordnete Berninger Wahlhelferin ist. Ach, es gibt eine Veränderung, das übernimmt Abgeordneter Gumprecht.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 43

Wahl der vom Thüringer Land- tag zu wählenden Mitglieder der 13. Bundesversammlung Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE - Drucksachen 4/4886/4980/4981 -

Ich möchte dazu folgenden Hinweis geben: Gemäß der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 13. Bundesversammlung sind durch den Thüringer Landtag 18 Mitglieder zu wählen. Die Fraktionen haben dazu jeweils eine Vorschlagsliste eingereicht. Die Sitze werden, da mehrere Vorschlagslisten vorliegen, den Listen nach der Zahl der ihnen zufallenden Stimmen gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten im Höchstzahlverfahren d’Hondt zugeteilt. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 4/4886 - das ist der Wahlvorschlag der SPD -, 4/4980 - das ist der Wahlvorschlag der CDU - und 4/4981 - das ist der Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - vor.

Jeder Abgeordnete hat eine Stimme für eine der drei Listen der Fraktionen. Ich zeige das vorsichtshalber mal, auch wenn Sie das im Einzelnen nicht lesen können. Das sind die jeweiligen Listen der Fraktionen. Sie haben eine Stimme und diese eine Stimme können Sie oder sollten Sie auf diesem Wahlschein markieren. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge richtet sich nicht nach den Stärken der Fraktionen, sondern nach dem eingereichten Datum der Wahlvorschläge und demzufolge nach den Drucksachennummern, wie sie bei der Verwaltung eingegangen sind. Wir werden auch in jedem Fall mit einem Stimmzettel abstimmen, da nur durch diese Möglichkeit gewährleistet wird, dass nach d'hondtschem Höchstzahlverfahren die tatsächlichen Stimmen ausgezählt werden können.

Die Schriftführer werden jetzt, wie das bei solchen Wahlen üblich ist, die Namen verlesen. Ich frage jetzt nur noch danach, ob Aussprache zu dieser Wahl gewünscht wird. Das ist nicht der Fall. Wenn also geheime Abstimmung beantragt wird, werden die Schriftführer die Namen verlesen und der Stimmzettel wird dort in der Kabine ausgefüllt. Ich gehe jetzt davon aus, dass dieses Verfahren so geteilt wird, sonst hätte ich nämlich vorher gefragt, ob der offenen Wahl widersprochen wird. Als Wahlhelfer bitte ich die Abgeordneten Holbe, Berninger und Eckardt, die sind also schon an ihren Plätzen und jetzt kann ich die Wahlhandlung eröffnen und bitte darum, dass der Namensaufruf beginnt.

Matthias Bärwolff, Rolf Baumann, Barbara Bechmann, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Sabine Berninger, André Blechschmidt, Ralf Bornkessel, Werner Buse, Christian Carius, Birgit Diezel, Sabine Doht, Monika Döllstedt, Hans-Jürgen Döring, DavidChristian Eckardt, Antje Ehrlich-Strathausen, Volker Emde, Petra Enders, Wolfgang Fiedler, Dr. Ruth Fuchs, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger,

Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Christian Gumprecht, Gerhard Günther, Dr. Roland Hahnemann, Ralf Hauboldt, Dieter Hausold, Susanne Hennig, Michael Heym, Uwe Höhn, Gudrun Holbe, Elke Holzapfel, Mike Huster, Siegfried Jaschke, Margit Jung, Ralf Kalich, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Christian Köckert,

Eckehard Kölbel, Dr. Michael Krapp, Dr. Peter Krause, Horst Krauße, Klaus von der Krone, Jörg Kubitzki, Dagmar Künast, Tilo Kummer, Frank Kuschel, Annette Lehmann, Benno Lemke, Ina Leukefeld, Christine Lieberknecht, Christoph Matschie, Beate Meißner, Mike Mohring, Maik Nothnagel, Michael Panse, Birgit Pelke, Dr. Werner Pidde, Walter Pilger, Egon Primas, Jürgen Reinholz, Dr. Johanna Scheringer-Wright, Prof. Dr. Dagmar Schipanski, Fritz Schröter, Dr. Hartmut Schubert, Gottfried Schugens, Heidrun Sedlacik, Reyk Seela, Diana Skibbe, Dr. Volker Sklenar, Michaele Sojka, Carola Stauche, Christina Tasch, Heike Taubert, Elisabeth Wackernagel, Marion Walsmann, Wolfgang Wehner, Gabriela Weißbrodt, Siegfried Wetzel, Katja Wolf, Henry Worm, Dr. Klaus Zeh.

Ich schließe jetzt den Wahlgang und bitte darum, dass die Stimmen ausgezählt werden.