tung für Feuerlöschfahrzeuge und technische Rettung in der Brandschutzkategorie 7 beträgt nach dieser Empfehlung sieben Personen und in der Brandschutzkategorie 6 sechs Personen. Da diese theoretische Mindestpersonalausstattung im Falle des Flugplatzes Altenburg-Nobitz wegen der langen Anfahrtszeiten der örtlich zuständigen Feuerwehr unzureichend ist, wurde bereits mit Bescheid vom 7. Juli 2003 die Sollstärke für die jeweiligen Brandschutzklassen ab Brandschutzklasse 4 um mindestens vier Personen angehoben. Daher muss der Flugplatz Altenburg-Nobitz für den Flugbetrieb der Boeing 737/800 mindestens 11 Feuerwehrleute mit einer Einsatzzeit an einem Unfallort innerhalb des Flugplatzgeländes von weniger als drei Minuten bereitstellen. Diese Personalstärke ist bei 189 möglichen Fluggästen als absolutes Minimum anzusehen und kann keineswegs befriedigen.
Zum 4. Punkt, zur technischen Ausstattung der Feuerwehr: Ein zusätzliches Problem besteht in dem Alter eines eingesetzten Flugfeldfeuerlöschfahrzeugs vom Typ "Kronenburg". Für dieses Fahrzeug sind praktisch keine Ersatzteile mehr erhältlich, sondern defekte Teile müssen jeweils in Einzelanfertigung hergestellt werden. Das Fahrzeug ist jedoch zur Erfüllung der Bedingungen für die Brandschutzklasse 7 erforderlich und die lokale Feuerwehr kann nur unter Einsatz eines erheblichen Teils ihrer Ausstattung die benötigte Löschkraft dieses Fahrzeugs ersetzen. Dies ist nur in Ausnahmefällen und für kurze Zeit möglich. Der Neupreis für ein Ersatzgerät vom Typ "Panther" beträgt ca. 880.000 '
Zum 5. Punkt, zur Bereitstellung der Winterdienstgeräte: Bereits 1993 wurde erstmalig die Beschaffung von Winterdienstgeräten für den Flugplatz Altenburg-Nobitz vom Freistaat Thüringen gefördert. Ein Reibwertmessgerät zur Prüfung der Landebahn wurde 1996 mit Fördermitteln beschafft. Der Flugplatz verfügt daher über eine Grundausstattung für den Winterdienst, die im Bedarfsfall durch Fahrzeuganmietungen bei örtlichen Fuhr- bzw. Bauunternehmen ergänzt wird. Um die Zeit für die Räumung im Fall einer Ausweitung des Flugbetriebs zu verkürzen, ist die Anschaffung weiterer Gerätschaften erforderlich.
Meine Damen und Herren, der Geschäftsführer der GmbH hat in einer Besprechung am 13. Dezember 2004 im Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr mitgeteilt, dass er derzeit nicht die Möglichkeit habe, für die Belange der Bahnsanierung, der Hindernisbeseitigung, des Feuerlöschwesens oder der Sicherheit des Luftverkehrs zusätzliche Mittel aufzubringen. Der Flugplatz Altenburg-Nobitz ist nach seiner Ansicht bei der Lösung der anstehenden Probleme auf die Unterstützung des Freistaats Thüringen angewiesen. Die Luftfahrtbehörde muss jedoch bei
Nun zum 6. Punkt, der Beseitigung der Luftfahrthindernisse: Natürlich bleibt auch dieses Thema am Flugplatz aktuell. Hier hätte schon längst sowohl ein Hindernisbeseitigungs- als auch ein Waldumwandlungsprogramm durchgeführt werden müssen und obendrein noch ein präventives Pflegeprogramm, da Bäume ja bekanntermaßen wachsen. Seit Jahren fordert die Landesluftfahrtbehörde vom Flugplatzhalter mündlich wie schriftlich die Herstellung der Hindernisfreiheit am gesamten Flugplatz, also auch in den Anflugsektoren und den seitlichen Übergangsflächen. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist es eine der selbstverständlichsten und wichtigsten Aufgaben der Flugplatzbetreibergesellschaft, selbständig für die Hindernisfreiheit der Start- und Landebahnen zu sorgen. Und, meine Damen und Herren, es besteht daher ein erheblicher Mangel an Sorgfalt und Professionalität der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH, wenn die Luftfahrtbehörde in dieser Frage ständig Druck auf den Flugplatzhalter ausüben muss.
An dieser Stelle möchte ich überleiten und, soweit das bislang noch nicht geschehen ist, auf die Beantwortung der in der Drucksache 4/503 aufgeworfenen Themenkomplexe näher eingehen. Das Thema "Hindernisse am Flugplatz Altenburg-Nobitz" ist in der jüngsten Vergangenheit in vielen Varianten in den Medien behandelt worden. Leider war dabei festzustellen, dass eine Anzahl von Meldungen im Wesentlichen schlicht aus Fehlinformationen bestand. Ich kann mich auch des Eindrucks nicht erwehren, dass hier ganz bewusst von bestimmten Personen Falschmeldungen in die Öffentlichkeit getragen worden sind, um von den eigentlichen Problemen des Flugplatzes abzulenken. Dass diese Personen auch Aufsichtsratsmitglieder der GmbH sind und damit persönlich Verantwortung für die GmbH tragen, sei hier nur am Rande erwähnt.
Für mich als zuständigen Minister hat die Flugsicherheit, das heißt der Schutz von Passagieren, Betriebspersonal und der Bevölkerung rund um den Flugplatz, absolute Priorität. In diesem Punkt halte ich jegliche politische Polemik für vollkommen unangebracht. Dass ein Flugplatzbetreiber der Luftfahrtbehörde irreführende und fehlerhafte Hindernisvermessungen vorlegt, um eine Freigabe für den Flugbetrieb zu bekommen, ist nach meiner Kenntnis beispiellos. Aber genauso ist es geschehen im Rahmen der Flugbetriebsaufnahme der Firma Ryanair in Altenburg, das ist durch die Akten eindeutig belegt. Weiterhin ist mit Schreiben des Regierungspräsidiums Leipzig vom 10. Januar 2005 belegt, dass
die Betreibergesellschaft für die Fällarbeiten auf sächsischer Seite bislang noch nicht einmal einen prüffähigen Antrag gestellt hat. Daher macht es wenig Sinn zu suggerieren, dass ein Flächenaustausch erforderlich sei, um die Hindernisfreiheit zu ermöglichen. Auf Thüringer Seite standen bis heute im Anflug auf die Landebahn 04 viel zu hohe Bäume. Die Fällarbeiten werden heute Nachmittag durchgeführt, so dass diese Hindernisse beseitigt sind. Meine Damen und Herren, dieser Vorgang ist seit dem Jahr 2003 protokollarisch belegt, dass die Hindernisse in der Anflugrichtung 04 beseitigt werden sollen. Und obwohl die Beseitigung der Hindernisse höchste Priorität haben sollte, mussten wir noch Ende letzter Woche - und das im Beisein vom Geschäftsführer der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH und des Altenburger Oberbürgermeisters - feststellen, dass mit einer Vielzahl von Eigentümern nicht über die Beseitigung der Hindernisse gesprochen worden ist. Es ist für mich schon befremdlich, dass die GmbH erst am 20. Januar 2005 den Eigentümer der derzeit höchsten Bäume um eine Zustimmung zum Kürzen der Bäume gebeten hat - am 20. Januar 2005 -, obwohl der Vorgang seit 2003 anhängig ist.
Ich kann mich an dieser Stelle nur beim Oberbürgermeister bedanken, weil er derjenige von den Kommunalverantwortlichen ist, der wenigstens zielgerichtet an der Lösung der Probleme mitarbeitet.
Meine Damen und Herren, wenn die Luftfahrtbehörde durch eine erneute Vermessung erfährt, dass zwar Hindernisse beseitigt wurden, aber in viel zu geringem Maße, und dass die mit dem Bund abgestimmte und durch ein Gutachten als Minimum für die Flugsicherheit geforderte Hindernisfreiheit nicht gegeben ist, dann muss sie zum Schutz der Passagiere, der Anwohner und der Besatzungen handeln.
Zum tatsächlichen Ablauf und zu den Gründen für die Maßnahmen der Landesluftfahrtbehörde ist Folgendes zu berichten: Am 8. Dezember 2004 wurden die Messdaten von der Deutschen Flugsicherung an die Luftfahrtbehörde elektronisch übermittelt. Am 9. Dezember wurden die Messdaten gesichtet und es wurde festgestellt, dass weder im Anflugsektor 22 noch im Anflugsektor 04, noch in den seitlichen Übergangsflächen die erforderliche Hindernisfreiheit gegeben war. Der Flugplatzhalter und das Bundesverkehrsministerium wurden umgehend, das heißt noch am selben Tag, fernmündlich unterrichtet. Am 13. Dezember wurde im Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr im Nachgang zu einer Besprechung zum Feuerlösch- und Rettungswesen mit dem Geschäftsführer der GmbH und dem Kreisbrandmeister das Thema "Messergebnisse zur
Hindernisfreiheit" beraten. An dieser Beratung nahmen der Geschäftsführer und drei Vertreter der Luftfahrtbehörde, unter anderem die zuständige Bearbeiterin für Hindernisfragen, teil. Dem Geschäftsführer wurde dabei ausdrücklich und eindringlich der dringende Handlungsbedarf erläutert, nämlich dass unabhängig davon, ob es gelingt, für die Bäume auf sächsischer Seite eine Übergangsregelung zu finden, unbedingt die Bäume auf thüringischer Seite, insbesondere in den seitlichen Übergangsflächen, beseitigt werden müssen. Auch auf die problematische Situation im Anflug 04 wurde aufmerksam gemacht. In mehreren Telefonaten mit dem Bundesverkehrsministerium, der Deutschen Flugsicherung, dem Luftfahrtbundesamt und dem Gutachter Prof. Dr. Schänzer wurde versucht, eine Lösung des Hindernisproblems zu finden. Die Tatsache, dass jene Bestimmungen, für die die Deutsche Flugsicherung zuständig ist, im Anflug 22 erfüllt waren und eine optimale Hindernisfreihöhe festgelegt werden konnte, war hierbei alleine nicht als Lösung anzusehen. Das Bundesverkehrsministerium betonte vielmehr, dass die Einhaltung der Hindernisfreigrenze mit einer Steigung von 1 : 40 im Anflugsektor 22 gemäß Gutachten die Geschäftsgrundlage für den Flugbetrieb im Anflug 22 ist. Damit ergab sich folgender Sachverhalt:
1. Eine Hindernisbeseitigung schien zu diesem Zeitpunkt auszuscheiden, da nach Angaben des Platzhalters die relevanten Hindernisse für den Anflug 22 in Sachsen lagen und nicht beseitigt werden konnten.
2. Eine Verschiebung des Aufsetzpunktes bahneinwärts konnte vom Platzhalter nicht akzeptiert werden, da hierdurch die verfügbare Landestrecke für eine Boeing 737/800 zu stark eingeschränkt würde.
3. Eine Anhebung des Gleitwinkels auf 3,5 Grad, das heißt ein steilerer Anflug, wurde in der Vergangenheit von der Deutschen Flugsicherung und dem Bundesverkehrsministerium abgelehnt.
4. Nach Auskunft von Prof. Schänzer gab es nach Analyse der Messdaten im Gutachten keine Luft für eine weitere Anhebung der Hindernisfreigrenze.
Bei einem Telefonat am 16. Dezember mit dem Geschäftsführer wurde die Hindernissituation am Flugplatz erneut besprochen. Bei diesem Gespräch wurde auch deutlich, dass die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH zwischenzeitlich keinerlei Maßnahmen zur Hindernisbeseitigung ergriffen hatte. Alle bis heute erfolgten Maßnahmen hätten zu diesem Zeitpunkt zumindest begonnen werden können. Dennoch wurde aufgrund dieser Sachverhalte von der Luftfahrtbehörde als Notlösung in Erwägung gezogen, für den Endanflug eine Mindestsicht so festzulegen, dass
die Hindernisse am Tag von den Piloten erkannt werden können. Von dieser Art der Lösung haben die Deutsche Flugsicherung, das Bundesverkehrsministerium und der Gutachter abgeraten. Lediglich das Bundesluftfahrtamt konnte sich eine solche Lösung vorstellen, empfahl jedoch eine vorherige Untersuchung im Simulator. Daher blieb der Luftfahrtbehörde zur Aufrechterhaltung der Flugsicherheit keine andere Wahl, als den Flugbetrieb auf Sichtflug zu beschränken und damit den gewerblichen Luftverkehr mit Luftfahrzeugen über 14 t zu untersagen. Eine entsprechende Luftaufsichtliche Verfügung wurde dann am 17. Dezember erlassen. Der Gutachter, Herr Prof. Dr. Schänzer, Ordinarius für Flugführung an der TU Braunschweig, hat öffentlich auch in einem Interview mit der dpa geäußert, dass er diese Entscheidung der Luftfahrtbehörde für angemessen und richtig hält. Dennoch lasse ich den Sachverhalt noch einmal von einem zweiten unabhängigen Gutachter, dem vereidigten Luftfahrtsachverständigen, Herrn Diplomingenieur Ardeg, sowohl im Ministerium als auch am Flugplatz objektiv und umfassend untersuchen.
Meine Damen und Herren, nach dem Erlass der Luftaufsichtlichen Verfügung hat sich nach weiteren Analysen herausgestellt, dass die bestimmenden Hindernisse nicht in Sachsen, sondern in Thüringen lagen und schon längst hätten beseitigt werden können.
Nun erst erfolgte durch die Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH eine erste Auftragsvergabe zur Beseitigung der Hindernisse. Im Rahmen der Hindernisbeseitigung wurden mit maßgeblicher Unterstützung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt über 40.000 m² Wald gefällt. Zuvor war das kritische Hindernis im Anflug eine Baumgruppe innerhalb des Waldes und hier war statt der geforderten Hindernisfreiheit von 1 : 40 nur 1 : 35,8 gegeben und dies war neben den Hindernissen in den seitlichen Übergangsflächen und in der Anflugrichtung 04 der Hauptgrund für die Maßnahme der Luftfahrtbehörde. Aufgrund der durchgeführten Hindernisbeseitigung ergab sich eine Verbesserung der Hindernisfreifläche von 1 : 35,8 auf 1 : 38,7. Da somit die geforderte Hindernisfreiheit von 1 : 40 nur noch geringfügig überschritten wurde, war es auch aus Sicherheitserwägungen vertretbar, den Präzisionsanflug für die Landebahn 22 mit Auflagen übergangsweise für drei Monate wieder freizugeben und die anderen Instrumentenanflüge für Luftfahrzeuge bis 14 t ebenso freizugeben. Diese Freigabe erfolgte am 7. Januar 2005 mit der Auflage, dass die Sichtbedingungen für die Landung so weit angehoben wurden, dass die Piloten
einen Überblick über die Hindernissituation im Endanflug haben. Auf diese Auflage wurde am 11. Januar 2005 aufgrund der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums vom 11. Januar verzichtet und stattdessen wurden aufgrund der Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zusätzliche Auflagen zur Herstellung der Hindernisfreiheit verhängt und zudem wurde diese Übergangsregelung auf über ein Jahr ausgeweitet. Zu dem letzten Punkt des Antrags in der Drucksache 4/503 wäre noch nachzutragen, dass ich die Eckpunkte für die Hindernisbeseitigung und die Möglichkeiten zur Absicherung der Investition hinreichend erläutert habe. Die Erarbeitung von weiteren detaillierten Maßnahmen kann nicht der Landesregierung obliegen. Die obliegt alleine der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH und nicht der Landesregierung.
Schließen möchte ich mit einer Bewertung des vielfach unterstellten Imageschadens in der Öffentlichkeit. Sofern tatsächlich ein nachhaltiger Imageschaden mit Blick auf die verkehrspolitische Bedeutung des Flugplatzes eingetreten ist, stellt sich für mich die Frage, wer eigentlich einen solchen Schaden zu verantworten hat. Ist es die Betreibergesellschaft,
die nicht in der Lage ist, eine ihrer Hauptpflichten, nämlich Hindernisfreiheit - das ist nicht Aufgabe der Luftaufsichtsbehörde, das ist Aufgabe der Betreibergesellschaft und niemand anderes - zu erfüllen,
und die zudem nachweislich falsche Daten verwendet? Oder ist es die Luftfahrtbehörde, die von diesen Mängeln erfährt und aufgrund von Sicherheitserwägungen reagiert? Ein Imageschaden ist bestimmt nicht dadurch entstanden, dass die Luftfahrtbehörde sich für die Sicherheit von 200 Passagieren und weiteren Menschen entschieden hat. Ich hoffe, dass auch die Opposition mit mir der Meinung ist, dass die Sicherheit im Luftverkehr, das heißt das Leben der Passagiere und aller Beteiligten, nicht gegen auch noch so verständliche wirtschaftliche Interessen abgewogen werden darf; jedenfalls in der 3. Legislaturperiode war die Opposition dieser Meinung.
Eine Landesluftfahrtbehörde darf sich nur von Tatsachen und nicht von Interessen leiten lassen. Es sollte unsere gemeinsame Überzeugung sein, dass
Passagiere, Betriebspersonal und Anrainer sich auf einen sicheren Betrieb der Thüringer Flughäfen verlassen können.
Wird zu dem Berichtsersuchen Aussprache gewünscht? Die Fraktion der CDU wünscht dies, die Einreicher auch. Dann eröffne ich die Aussprache. Ich gehe dann davon aus, dass wir auch zu Punkt 2 des Antrags in Drucksache 4/509 die Aussprache führen. Es hat sich als Erster zu Wort gemeldet der Abgeordnete Lemke von der PDS-Fraktion. Nein, zuerst Frau Dr. Klaubert, bitte!
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, zunächst einige Anmerkungen zu dem, was der Bau- und Verkehrsminister zu den beiden Anträgen vorgetragen hat. Zuallererst hatten wir den Eindruck, wahrscheinlich auch die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, dass wir froh sein können, dass uns in Altenburg noch kein Flugzeug auf den Kopf gefallen ist,
und man sollte vorsichtig sein, auf dieser Startund Landebahn Fahrrad zu fahren oder Rollschuhe zu laufen, es könnte gefährlich werden. Vor allem könnte man sich dort in irgendeinem Baum verhängen,
Ich muss sagen, ich bin auch ein bisschen erregt über die Art und Weise des Vortrags zu diesen beiden Anträgen
und ich möchte auch noch vermerken, weil der schwarze Peter so eindeutig auf die Altenburger Region verschoben wird: Bei den Kameras im Rennsteigtunnel war es auch niemand.
Eine weitere Vorbemerkung. Herr Minister, Sie begannen damit, wir sind für ein starkes Ostthüringen. Schön wäre das, ich weiß nur im Moment nicht, wo Ostthüringen beginnt und wo es endet. Denn alles, was jenseits des Hermsdorfer Kreuzes versucht wurde in den vergangenen Jahren und was speziell in der Ostostthüringer Region versucht worden ist, sei es das deutsch-israelische Kompetenzzentrum vor vielen Jahren, seien es die Debatten um eine Fachhochschulansiedlung in der Ostthüringer Region, sei es die Ansiedlung eines Applikationszentrums für Präzisionskunststofftechnik oder der Ausbau dieses Flugplatzes