Protokoll der Sitzung vom 07.08.2009

Beginnen wir noch mal am Anfang und schauen uns mal an, um was es hier eigentlich geht. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 18 des Luftverkehrsgesetzes ist die Ausübung der Luftaufsicht im Rahmen der Bundesaufsichtsverwaltung den Ländern übertragen worden. Nach § 29 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz ist der Luftfahrtbehörde freigestellt, die Aufgaben der Luftaufsicht an andere Stellen zu übertragen oder sich anderer geeigneter Personen zu bedienen. Die Luftaufsicht kann sowohl von Landesbediensteten, Sach

bearbeitern als auch von Beauftragten durchgeführt werden. Beide Modelle sind zulässig. So weit, so gut. Die Vorkommnisse am Erfurter Flughafen, die in der Verurteilung des ehemaligen Geschäftsführers mündeten, zeigten jedoch, dass es durchaus problematisch ist, wenn die Flugaufsicht von Beauftragten wahrgenommen wird, die im Angestelltenverhältnis zum Überwachen des Flughafens stehen. Hier kann es zu Interessenkonflikten kommen, und was daraus werden kann, durften wir ja live erleben. Im Untersuchungsausschussbericht wird dieser Sachverhalt ausdrücklich hervorgehoben und eine Änderung der bisherigen Praxis dringend empfohlen. Das ist ja auch im Antrag der SPD-Fraktion hier nachzulesen. Der vorliegende Antrag bietet die Möglichkeit, diesen Empfehlungen nun Taten folgen zu lassen. Wir werden auf jeden Fall dem Antrag zustimmen. Wir wollen, dass die Mitarbeiter der Luftaufsicht Angestellte des Landes sind und damit nicht nur fachlich, sondern auch disziplinarisch dem Land unterstellt sind. Wir wollen Klarheit für alle Seiten, für den Flughafen und für die betroffenen Mitarbeiter, und wir wollen, dass diese Landesregierung und die sie tragende CDU-Fraktion ihren Worten aus der 82. Sitzung des Thüringer Landtags vom 11.04.2008 - Zitat, mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsidentin - „Unabgängig davon werden Überlegungen angestellt, die Organisation der Luftaufsicht im Freistaat Thüringen grundsätzlich zu überarbeiten.“ nun endlich Taten folgen zu lassen. Mehr als ein Jahr ist nach Ihrer Ankündigung vergangen, heute haben wir nun eine neue Ankündigung. Sie sollten immer daran denken, das Kriterium der Wahrheit ist die Praxis, wie ein alter deutscher Philosoph das schon vor vielen Jahren feststellte. In anderen Bereichen sieht es nicht unbedingt viel besser aus, deswegen hoffe ich, dass der zukünftige Fachausschuss sich der Sache wirklich annimmt und endlich zu einer Lösung kommt, nicht dass wir in einem Jahr wieder dastehen und nichts ist passiert. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD hat sich Frau Abgeordnete Doht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Schugens, ich halte unseren Antrag nicht für überflüssig. Ich halte es eigentlich auch für logisch, dass Sie für Ihre Fraktion heute die Zustimmung zu unserem Antrag angekündigt haben. Immerhin haben wir unseren Antrag vom April dieses Jahres weiterentwickelt. Wir greifen die Empfehlungen, die der Untersuchungsausschuss einstimmig mit den Stimmen aller Ausschussmitglieder dem Landtag gege

ben hat, hier auf, haben das in einen Antrag umgewandelt. Wir hätten das gern schon in der letzten Sitzung als Entschließungsantrag zum Untersuchungsausschussbericht getan, wurden aber dann von der Landtagsverwaltung darauf hingewiesen, dass das geschäftsordnungsmäßig problematisch ist. Deswegen haben wir es heute als separaten Antrag eingebracht. Es ist nun mal so, dass im Untersuchungsausschuss auch Mängel bei der Flugaufsicht aufgedeckt wurden und dass der Untersuchungsausschuss deswegen empfohlen hat, hier zu Änderungen zu kommen. Ich will das noch einmal zitieren. „Des Weiteren empfiehlt der Untersuchungsausschuss, am Flughafen Erfurt zukünftig zur Verbesserung der luftaufsichtsrechtlichen Befugnisse und zur Harmonisierung dienstrechtlicher und arbeitsvertraglicher Loyalitäten die Verwendung von hauptamtlichen Sachbearbeitern für Luftsicherheit zu prüfen.“ Denn die nur ehrenamtlich tätigen Beauftragten für Luftaufsicht waren nach den Feststellungen des Untersuchungsausschusses in die Manipulationen bei den Passagierzahlen verwickelt. „Schließlich ist durch geeignete Regelungen Vorsorge zu treffen, dass auch bei den beliehenen Beauftragten für Luftsicherheit die dienstlichen Beziehungen im Hinblick auf einen rechtzeitigen und umfassende Informationserlangung verbessert werden.“ Diese Dinge haben wir in unserem Antrag aufgegriffen. Deswegen halte ich den nicht für überflüssig, sondern für sehr wichtig. Ich nehme es mit Freude zur Kenntnis, dass Sie dem zustimmen wollen, deswegen erspare ich mir jetzt auch noch mal, beim Urschleim anzufangen, sondern bitte einfach um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall CDU, SPD)

Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung, liebe Frau Doht, hat bereits im April 2008 zu diesen Themen ausführlich Stellung genommen. Die Ausführungen der Landesregierung zur Luftaufsicht an den Thüringer Flugplätzen können Sie im Plenarprotokoll 4/82 vom 11. April 2008 unter Tagesordnungspunkt 13 nachlesen. Ich möchte daher nur kurz ein paar wesentliche Punkte ansprechen, die hier aufgeworfen wurden. Mit dem vorliegenden Antrag versucht die SPD-Fraktion erneut den Eindruck zu erwecken, die Organisation der Luftaufsicht in Thüringen sei ineffektiv und durch eine andere Organisation der Luftaufsicht hätten die Manipulationen am Erfurter Flughafen verhindert oder vermieden wer

den können.

Meine Damen und Herren, beides ist nicht der Fall, denn erstens beruht die Organisation der Luftaufsicht in Thüringen auf einschlägiger rechtlicher Grundlage und Versäumnisse der Luftaufsicht als solche konnten auch im Untersuchungsausschuss 4/3 nicht festgestellt werden. Für die gute Arbeit sollten wir uns lieber bei den Beauftragten für Luftaufsicht bedanken.

(Beifall CDU)

Zweitens: Den hauptamtlich beschäftigten Beauftragten für Luftaufsicht konnte auch keine Beteiligung an der Manipulation der Passagierzahlen nachgewiesen werden. Lediglich nebenamtlich Beschäftigte, die nur im Ausnahmefall zum Einsatz kamen, haben ihre Mitwirkung an der Manipulation der Passagierzahlen eingeräumt - und ich sage das als Nebensatz - und das außerhalb ihrer nebenamtlichen Tätigkeit als Beauftragte für Luftaufsicht. Um die Arbeit der Luftaufsicht weiter zu verbessern und die Einflussnahme des Flughafenbetreibers auf die Unabhängigkeit der Bevollmächtigten für Luftaufsicht zu begrenzen, gibt es erstens am Flughafen Erfurt keine fachliche Unterstellung der Beauftragten für Luftaufsicht mehr, so dass etwaige Interessenkollisionen hier ausgeschlossen werden können. Zweitens gibt es seit Mitte Januar 2006 - Sie haben es richtig gehört, Mitte Januar 2006 - neben den Beauftragten für Luftaufsicht keine weiteren ehrenamtlich Beauftragten für Luftaufsicht mehr. Darüber hinaus wurden die Beauftragten für Luftaufsicht am Flughafen Erfurt zwischenzeitlich erneut auf die geltende Dienstanweisung, insbesondere auf die hierin enthaltene Anweisung der Meldewege hingewiesen. Ebenfalls wurden die Beauftragten für Luftaufsicht dahin gehend angewiesen, dass sie sich im Falle der Androhung personeller Konsequenzen durch den Flugplatzbetreiber direkt an unser Haus zu wenden haben.

Unabhängig von den oben ausgeführten Maßnahmen ist weiterhin beabsichtigt, die Organisation der Luftaufsicht im Freistaat Thüringen wie folgt zu ändern: Um arbeits- und dienstrechtliche Abhängigkeiten der Luftaufsicht von den Flugplatzunternehmen vorbeugend zu verringern und damit die Luftaufsicht noch unabhängiger zu organisieren, werden mit der Haushaltsaufstellung 2010 zwei Stellen für Sachbearbeiter für Luftaufsicht angemeldet. Die Sachbearbeiter für Luftaufsicht sind Angestellte im Landesdienst. Die Sachbearbeiter für Luftaufsicht werden mit der örtlichen Luftaufsicht am Flughafen Erfurt und der Wahrnehmung der überörtlichen Luftaufsicht an den Verkehrslandeplätzen im Freistaat betraut. So kann die Unabhängigkeit aller Mitarbeiter der Luftaufsicht besser gewährleistet werden. Zugleich werden natürlich

zukünftige Versuche, den Informationsaustausch zu stören, erschwert. Insofern, meine Damen und Herren, ist die im April 2008 zugesagte Prüfung zu einem positiven Ergebnis gekommen. Ich hoffe, das haben Sie auch alle hier im Plenum vernommen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, damit kann ich die Aussprache schließen. Herr Abgeordneter Höhn, hat das Händezittern irgendeine Bedeutung? Nein. Ich kann das jetzt abstimmen lassen? Gut.

Wer diesem Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 4/5347 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen worden.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4 und den heutigen Plenarsitzungstag. Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Mitglieder des Ältestenrats in zehn Minuten, also ich schlage vor um halb sechs, im Raum des Ältestenrats treffen. Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg.

E n d e d e r S i t z u n g: 17.19 Uhr