Auch andere Länder haben keine solche Regelungen, wie Sie uns einreden wollen, oder nur in Ausnahmefällen.
Meine Damen und Herren, für mich ist selbstverständlich, dass das eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung ist. Leider habe ich keine Kommunalordnung mit, sonst hätte ich der Kollegin Bürgermeisterin mal eine geschenkt. In § 2 Abs. 2 ist es deutlich definiert. Das wird in der ganzen Bundesrepublik akzeptiert, nur bei uns nicht.
Nein, nein, meine Damen und Herren, überlegen Sie mal. Wenn diese Straße, die überregionale Bedeutung in Ihrem Territorium hat, egal welche Baulast sie besitzt,
Zweitens, meine Damen und Herren, ich leite auch aus dem Recht der Kommune her, dass sie für Ordnung und Sicherheit im Territorium zuständig ist. Die Kommune hat auch die Möglichkeit - natürlich, das haben wir selbst im Gesetz stehen, bundesweit, und auch die Richtlinie beinhaltet das -, immer dort genau, wo sie die Gefahren am größten sieht, zu handeln oder die Durchlässigkeit zu gestalten.
Meine Damen und Herren, es ist eine Sache der Selbstverpflichtung und der Daseinsvorsorge in der Kommune. Deshalb meine ich, die Kommune hat das Geld in den Haushalt einzustellen. Nun, liebe Frau Bürgermeisterin, wenn Sie hier der Landesregierung vorwerfen, da wären Verträge abgeschlossen, die im Moment nicht erfüllt werden können. Da muss ich Ihnen sagen, gut dass die Kommunen Verträge oder Räumungsverträge abgeschlossen haben. Nur, mir scheint es so, dass einige das nicht gemacht haben. Und zweitens scheint es mir so, dass einige in ihrem Haushalt nicht pflichtgemäß Mittel für diese Leistung in eigenem Wirkungskreis eingestellt haben.
Ja, dass sie kein Geld haben, das haben wir gestern diskutiert. Das hat ganz andere Ursachen. Sie wissen doch, warum die Kommunen klamm sind. Das hat doch mit dem Land und mit dieser Gesetzlage nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, und außerdem sage ich Ihnen, wenn die Not so groß wäre, da gäbe es im Land auch noch andere Instrumente, ich erinnere nur an den Landesausgleichsstock. Dann könnte man ja mal anfragen. Ich vermute nur, keine Kommune würde überhaupt aus diesem Instrument die Mittel bekommen können, weil sie ihr Geld an anderen Stellen falsch verplant. Bei aller Not muss ich das deutlich so sagen.
Meine Damen und Herren, außerdem, wie wollen Sie denn in Thüringen geteilt eine Bezuschussung machen? Der eine hat mehr Eis, mehr Glätte über Wochen, der andere hat mehr Schnee. Da könnte der Nächste kommen und sagen, ich habe ein Über
schwemmungsgebiet, und der Nächste hat noch eine andere Besonderheit. Außerdem, meine Damen und Herren, wir haben den Kommunalen Finanzausgleich, der solche Dinge im Groben regelt. Wie die Kommune damit fertig wird, ist ihre Sache. Zweitens sage ich Ihnen, auch ein Herr Minister Gnauck hat meiner Meinung nach - nicht mehr Minister, Entschuldigung -, ein Herr Gnauck hat mitlerweile eingesehen, dass er diese Forderung so nicht aufmachen kann. Er hat nämlich seine Kommunen angesprochen, er hat sie darauf hingewiesen, welche Rechtspflichten sie haben. Das beweist mir eigentlich, dass die kommunale Familie selber weiß, was in ihrer Zuständigkeit zu geschehen hat. Und, meine Damen und Herren, das hat nichts mit Eigentum zu tun, verwechseln Sie doch bitte nicht das, was mit privatem Eigentum im Grundgesetz festgeschrieben ist, mit Pflichten der Gemeinde.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur sagen, es ist gut, dass wir gestern auch haushaltstechnisch so entschieden haben, und lassen Sie uns gemeinsam vielleicht auch nach effektiven Lösungen auf der kommunalen Ebene suchen. Da gibt es Reserven, das gestehe ich gerne zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Enders, bei Ihrer Rede habe ich mich so zurückversetzt gefühlt in die Landtagssitzungen im Januar 2002. Denn es waren Ihre Gemeinde und die Gemeinde Lauscha, die dann am meisten geschrien haben, und ich sehe noch den Herrn Ramelow hier vorne stehen: 150.000 Tonnen Schnee sind wegzuräumen. Da habe ich einen Bleistift genommen und habe ausgerechnet, wie hoch der Schnee gelegen haben muss bei 150.000 Tonnen. Ich bin damals auf 10 Meter gekommen.
Mich wundert es ja nicht, dass das ausgerechnet immer von Bürgermeistern Ihrer politischen Couleur thematisiert wird. Ich kann dem Bürgermeister von Oberhof nur Recht geben und ich darf noch einmal
zitieren: "Das Räumen ist unsere moralische Pflicht. Thüringens bekanntester Wintersportort lebt vom Schnee. Am Winterdienst werden wir daher mit Sicherheit nicht sparen."
Recht hat er. Ich könnte noch andere Beispiele nennen - Schmiedefeld. Meinen Sie, ich rechne gegen die Einnahmen durch eine verlängerte SkiSaison am Großen Eisenberg zu den Mehrkosten zum Schneeräumen. Ich komme doch nicht auf die Idee, hier zu saldieren, hier haben wir die Kosten und dort haben wir die Einnahmen.
Aber vielleicht noch ein Wort vornweg: Ich hätte mich gefreut, wenn Sie meinen Aufruf wirklich wörtlich genommen hätten. Ich habe gesagt, ich bringe gerne den Schnee in den Stadtpark und mache eine Rodelbahn. Dann hätte man aber den Gemeinden geholfen, wenn man eine Nebenstraße leer geräumt hätte und relativ sauberen Schnee nach Erfurt gebracht hätte. Denn ich hatte den Pistenbully schon organisiert, um den Schnee im Stadtpark breit zu machen. Aber mit dem versalzenen, verkrusteten Schnee von einer Bundesstraße oder Landesstraße kann man keine Rodelbahn für Erfurter Kinder machen.
Ich will noch etwas vornweg sagen, damit wir auch über die richtigen Summen reden: Für den Winterdienst stehen insgesamt rund 21 Mio. Verfügung und dazu kommen noch aufgrund der Autobahn 3,1 Mio. 8 1 + von 2001, nämlich dass die Kosten zur Hälfte getragen werden von den Kommunen und von dem Land. Wir reden also über 1,3 Mio. " die im Doppelhaushalt 2003/2004 im Kommunalen Finanzausgleich eingestellt worden sind. Ich will Ihnen noch eine Vergleichszahl sagen. Die Stadt Neuhaus hat einen Verwaltungshaushalt von 4,8 Mio. Sie hat 7.872,08 2 ? bei einem Verwaltungshaushalt von 4,8 Mio. einen Landeszuschuss von 3.936,04 2 0,08 Prozent des Verwaltungshaushalts. Bei dem Haushalt, den wir gestern beschlossen haben,
wenn da irgendeiner sagt, davon geht die Gemeinde kaputt, dann entbehrt das jeglicher Grundlage. Wer so etwas behauptet,
Frau Enders, wer so etwas behauptet, der hat nur eines im Sinn, das haben Sie vor drei Jahren schon einmal gemacht, das machen Sie im Jahre 2005 wieder: Sie wollen den Schnee politisch instrumentalisieren. Das ist ja wohl in der Tat
In einer Sache haben Sie vollkommen Recht und da haben Sie auch die Kommunalverantwortlichen vom Rennsteig richtig zitiert. Es fällt doch auf die Gemeinden selbst zurück, wenn sich Wintersportfreunde gegenseitig fragen: Wo willst du denn hinfahren - die schaffen es nicht einmal für ordentliche Zufahrtswege zu sorgen. Ich habe noch nie gehört, dass solche Diskussionen, wie wir sie in diesen Tagen in Thüringen haben, dass die in Bayern, in Sachsen, im Erzgebirge, in der Schweiz oder in Österreich öffentlich geführt werden. Ich bezweifle, dass die sächsischen Kommunen im Erzgebirge eine andere Finanzaussattung haben als die Thüringer Kommunen.
Und die liegen im Schnitt 300 Meter höher und haben noch andere Schneeverhältnisse als wir in Thüringen.
In Bayern ist das noch extremer. Schauen Sie sich die Besiedlungsstruktur in Bayern an, vor allem in Oberbayern, auf welchen Flächen die Kommunen dort Schnee räumen müssen, weil sie die einzelnen Gehöfte alle erschließen über Schneeräumen. Die haben noch ganz andere Kosten als wir aufgrund ihrer Siedlungsstruktur, die sie haben. Meine Damen und Herren, es ist schon bezeichnend, dass es eine Thüringer Szene bis zu Harald Schmidt geschafft hat. Nur dort haben sich seine Zuschauer vor Lachen gebogen, als ein mit vermummtem Gesicht Schnee schaufelnder Hotelier vor seinem Anwesen die Landesregierung für den Schnee verantwortlich macht. Ich frage mich, wer hat den Schnee bestellt? Ich kann
ja auch damit leben. Wer den Schnee bestellt, bezahlt das Wegräumen. Fragen wir mal, wer den Schnee bestellt hat. Aber, meine Damen und Herren, ich möchte mal ganz sachlich zur Rechtslage etwas sagen.
Das Thüringer Straßengesetz weist in § 49 Abs. 4 den Winterdienst für klassifizierte Straßen innerhalb der Ortslage den Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zu. Meine Damen und Herren, es ist nicht so, dass wir eine Einzelregelung haben, ganz im Gegenteil. 15 Länder haben die gleichen oder ähnliche Regelungen und nur Sachsen-Anhalt hat eine eigene Regelung. Das heißt, von wegen, dass wir hier Extraregelungen haben in Thüringen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wenn Sie schon von Gesetzesänderungen sprechen, dann sollten Sie sich einmal intensiv auch mit der Rechtslage befassen, auch mit obersten Bundesgerichtsurteilen, denn der Bundesgerichtshof hat auch festgestellt, dass innerhalb der Ortslage die Pflicht der Gemeinde zur ordnungsgemäßen Reinigung der verkehrsmäßigen Reinigungspflicht des Straßenbaulastträgers vorgeht. Das ist oberste Bundesrechtsprechung. Der Winterdienst gehört zum Bereich der Sauberhaltung der öffentlichen Straßen und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die seit jeher den Gemeinden als selbständige öffentliche Aufgabe obliegt.
Deswegen beabsichtigen wir auch keine Änderung der Zuständigkeit. Ich will Ihnen noch etwas sagen. In Bezug auf Bundesstraßen könnten wir es gar nicht. Da müsste das Bundesgesetz geändert werden, dann hätte Neuhaus zum Beispiel gar keinen Effekt davon, weil nämlich die durchgängigen Straßen in Neuhaus zu 80 Prozent Bundesstraßen sind und da müsste Neuhaus genauso diese Kosten tragen, weil wir das über Landesgesetz gar nicht regeln können. Es ist auch richtig, sofern der Winterdienst durch die Straßenbauverwaltung sichergestellt wird, ist eine Vereinbarung über die Kostenerstattung abzuschließen, zumindest aber muss eine Haftungsfreistellung erfolgen.
Meine Damen und Herren, wir haben uns im Winter 2001 entschlossen, den Kommunen auf der Grundlage einer neu erarbeiteten Richtlinie freiwillige Zuschüsse für den Winterdienst in den Ortsdurchfahrten für Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen zu gewähren. Es war damals schon einmalig, diese Art der Förderung in der Bundesrepublik Deutschland und wenn Sie schon Zeitungen zitieren, den Kundigen in der Szene müsste aufgefallen sein, dass in der Gemeinde Steinheid die Fahrzeuge, die dort räumen, nicht kommunale Technik sind, sondern die
TSI denen die Straßen räumt, weil es die Gemeinde nicht leisten kann. Und dort, wo es die Gemeinde nicht leisten kann, haben wir unsere Kommunen noch niemals im Stich gelassen, meine Damen und Herren.