merkt, dass Sie doch sehr beeindruckt waren von den Wasserwerfern. Dafür habe ich Verständnis; wenn man sie das erste Mal sieht, wirken sie außerordentlich groß und vielleicht auch
etwas beängstigend. Unter Umständen können wir uns nicht auf den Begriff „Wassernebel“, aber vielleicht auf „ein höheres Maß an Luftfeuchtigkeit“ einigen. Ich bleibe nach den mir vorliegenden Berichten jedenfalls dabei, dass diese Wasserwerfer nicht ihre Rohre unmittelbar gegen die dort befindlichen Demonstranten und Menschen eingesetzt haben, sondern dass hier vielleicht so eine, jedenfalls überwiegend, Art von Nieselregen auf einige niedergegangen ist. Dieses ist eine Kategorie von Wasserwerfern, die relativ klein sind; die Frankfurter Polizei hat wesentlich größere. Ich habe an ca. 100 Demonstrationen teilgenommen und ich weiß, das ist gewöhnungsbedürftig und hier sind sie noch nie eingesetzt worden. Es handelt sich aber bei den Wasserwerfern um das wirklich geringstmögliche Mittel, wenn man sie auffährt und gemäßigt einsetzt, verhältnismäßig. Das ist hier geschehen und ich verstehe nicht so ganz die Aufregung. Die Stimmung ist auch nicht gekippt, nachdem die Wasserwerfer aufgefahren sind, sondern die Stimmung war vorher gekippt nach den mir vorliegenden Berichten, als es begann zu eskalieren, die Gewalt begann zu eskalieren, Flaschen geworfen wurden und andere Gegenstände und die Deeskalationspsychologen sich zurückgezogen hatten und der Polizeiführung gesagt haben, jetzt ist ein Punkt der Aggressivität gekommen und es hat keinen Sinn mehr, hier mit Deeskalationsmaßnahmen weiter tätig zu sein. Das war sehr wahrscheinlich die richtige Einschätzung. Ich sehe, es sind hier viele Experten für Demonstrationen oder jedenfalls diejenigen, die sich unter dem Eindruck des Geschehens dort vor Ort befunden haben. Das ist für mich aber nicht so das absolut Wesentliche. Wir werden prüfen, ob wir demnächst noch einmal in jedenfalls solchen engen Stellen einer Stadt diese Wasserwerfer auffahren lassen. Ich schließe aber nicht aus, dass sie natürlich als sehr geringfügig beeinträchtigendes Mittel gegenüber einem Schlagstockeinsatz durchaus eingesetzt werden müssten, wenn die Situation es erfordert.
Zu Herrn Dr. Hahnemann: Herr Dr. Hahnemann, ich muss sagen, was Sie hier dargelegt haben, ich will nur ein paar Punkte herausgreifen, dafür habe ich kein Verständnis; zum Teil haben Sie aber auch nicht zugehört, was ich gesagt habe. Was in der Vergangenheit hier ja nun vorgekommen ist, da will ich Ihnen vielleicht ein paar Erläuterungen in aller Sachlichkeit liefern. Sie hatten an Pannen angeführt, wenn Betroffene nach einer Ortung Ihres Handys nicht informiert werden. Das stimmt zum Teil, und
zwar handelt es sich da um einige Menschen, die selbstmordgefährdet waren und die man nur feststellen konnte, orten konnte aufgrund des mitgetragenen Handys. Dann hat man sie nicht informiert, weil man fürchtete, bei dem nächsten Selbstmordversuch - und das waren Leute, die in Suizidgefahr permanent waren - nehmen sie ihr Handy einfach nicht mehr mit und dann kann man sie nicht mehr orten. Das muss man wissen und das ist damals auch, wenn ich mich recht erinnere, so erläutert und dargestellt worden.
Sie haben gesagt, Sie neigen zu der Auffassung, dass die Voraussetzung der Inanspruchnahme Dritter nicht vorgelegen hat in dem Fall des getöteten LkwFahrers. Das ist Ihre Meinung. Ihre Meinung können Sie selbstverständlich zu jeder Zeit und überall äußern. Aber ich denke - und das wurde an anderen Stellen von anderen Rednern auch noch vorgetragen -, wir sollten die Untersuchung des Leitenden Oberstaatsanwalts Sauter mal abwarten; dafür wird er ja tätig. Ich maße mir nicht an, zum jetzigen Zeitpunkt hier eine Meinung zu äußern, die ja auch in gewisser Weise eine Vorverurteilung der Polizeibeamten bedeutet, die dort in Wahrnehmung ihrer Pflichten tätig geworden sind.
Sie haben sich darüber aufgeregt - Versendung von pornografischen Bildern auf Dienstcomputern. Auch hier wissen Sie, dass das sehr sorgfältig untersucht wird und die Arbeitsgemeinschaft, die Arbeitsgruppe „Interne Ermittlungen“ fast am Ende ist mit ihren Untersuchungen. Sie hat sämtliche Polizeidirektionen mittlerweile überprüft. Bei dem LKA hat sie noch Restarbeiten zu erledigen und dann kommt sie in das Innenministerium und schaut, ob dort irgendwelche Dinge dieser Art sich auf den Dienstcomputern befinden. Und ich wiegele hier auch nicht ab, sondern ich habe schlicht und ergreifend dieses in Auftrag gegeben, damit es geklärt wird und damit endlich diese Dinge innerhalb der Thüringer Polizei beseitigt sind. Das betrifft auch andere Dinge, die ich versucht habe, sehr schnell - ich denke an die Mehrarbeitsvergütung - herauszufinden, ob da etwas dran ist oder ob es sich hier doch um eine hochgezogene Diskussion handelt. Es ist in den meisten Fällen eben doch maßlos überzogen gewesen und es wird nur ein relativ kleiner Teil übrig bleiben nach den bisherigen Ermittlungen, die hier eine zu hohe Vergütung erhalten haben. Da muss man schauen, was die Staatsanwaltschaft macht, ob sie das Verfahren einstellt, ob sie es gegen Auflage einstellt. Dann bleibt wahrscheinlich in vielen Fällen ein Rückforderungsbescheid der Oberfinanzdirektion übrig bzw. von uns. Wir veranlassen das. Dann zahlen die Leute das, was sie unrechtmäßig erhalten haben, möglicherweise aufgrund einer sehr irreführenden oder missverständlichen Erlasslage Anfang des Jahres 2000 bzw. zurückgehend auch
in das Jahr 1999. Aber all dieses kann man jetzt nicht nehmen und sagen, die Polizei Thüringens befindet sich in einem desolaten Zustand und da sind Führungsfehler vorhanden in der Führungsebene und all diese Dinge mehr. All dies werde ich nach und nach untersuchen. Ich kann Ihnen garantieren, dass ich es auch abstellen werde. Aber ich bin seit acht Monaten für die Thüringer Polizei und für das Innenressort verantwortlich und ich kann nicht in dieser kurzen Zeit vielleicht Fehlentwicklungen, die sich in 15 Jahren vollzogen haben, beseitigen.
Insgesamt ist das ziemlich starker Tobak, was Sie hier gesagt haben, Herr Dr. Hahnemann. Ich habe auch mit Leuten natürlich gesprochen und ich habe von den Leuten, mit denen ich gesprochen habe, gehört, Sie hätten kein Wort von indizierter oder rechtsradikaler Musik gehört. Vielleicht lag es daran, dass sie zu weit entfernt waren, das kann ich nicht beurteilen. Die subjektiven Wahrnehmungen sind nun mal oftmals völlig anders, als es der objektiven Wirklichkeit entspricht. Wenn Sie den Einfall haben, die örtliche Feuerwehr zu informieren bei einem Amok fahrenden Lkw-Fahrer, dann finde ich ja das wirklich schon am Rande der Lächerlichkeit.
Des Weiteren: Reizstoffe sind nicht eingesetzt worden. Die sind dem Wasser nicht zugegeben worden, das ist nicht der Fall. Sie haben eine Vermutung aufgestellt, die ich außerordentlich bedauerlich finde. Sie vermuten einen Defekt in der Polizeidoktrin. Der Grundsatz sei nicht mehr „nicht schießen“, sondern „schießen“. Das weise ich doch zurück, Herr Dr. Hahnemann, es sei denn, Sie haben das anders gemeint. Der Munitionsfrage werde ich noch mal nachgehen. Das ist auch vor meiner Zeit gewesen, dass die Munition umgestellt wurde. Ich gehe davon aus, dass das Gründe hatte. Ich werde das klären, ob da etwas dran ist oder nicht. Ich gehe diesen Fragen nach. Aus meiner Sicht ein Großteil ziemlich abstruser Vermutungen, aber das ist Ihre Gedankenwelt, die kann ich nicht ändern, die werden Sie ohnehin beibehalten. Das entspricht aber in vielen Fällen einfach nicht den Fakten.
Herr Gentzel, zu Ihnen als Nächstes: Sie haben einige Punkte angeführt, wo ich sagen muss, dass ich das nicht akzeptieren kann. Sie sind der erste Abgeordnete in einem Parlament der Bundesrepublik Deutschland aller Länder, der dieses Tabu gebrochen hat, die Frage der Sicherheit von Politikern in der Öffentlichkeit anzusprechen. Ich sage hier und
meine hiermit den Personenschutz. Darüber spricht man nicht. Das ist ein allgemeiner Comment, und zwar deswegen spricht man nicht darüber, weil dies tatsächlich eine Sicherheitsfrage ist.
Und wenn die Thüringer Polizei, das LKA, sich dazu entscheidet, hier eine Einstufung vorzunehmen und der Finanzministerin Personenschutz zu geben, dann hat das seine Gründe. Dann passiert das ja nicht, weil sie Personenschützer haben möchte, sondern schlicht und ergreifend, weil vielleicht eine Gefährdung vorhanden ist. Ich möchte das nur mal in aller Deutlichkeit sagen und ich wäre froh, wenn solche Dinge hier nicht diskutiert werden würden.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen. Hier ist der Name eines Beamten gefallen und da wurde die Vermutung mit angeführt, hier wird einer herausgehoben aus der Vielzahl der Polizeibeamten, die nicht befördert werden, des mittleren und gehobenen Dienstes, und wird zur Unzeit befördert. Tatsache ist aber - ich nenne den Namen nicht, das finde ich auch nicht, dass sich das gehört -, dass dieser Mann zum 01.10.2004 zur Beförderung vorgesehen war und diese Beförderung zurückgestellt wurde, weil hier Behauptungen aufgestellt worden waren, er sei in diese Überstundengeschichte verstrickt gewesen. Das ist aber nicht das Einzige. Der Mann wurde weiter diffamiert danach, als dieses nicht gefußt hatte, nicht funktioniert hatte. Da kamen weitere Behauptungen auf, die wir geprüft haben und zum Ergebnis gekommen sind, auch da ist nicht das Geringste dran. Und da kann man jetzt nicht hergehen und kann sagen, seine Beförderung war für den 01.10.2004 vorgesehen und jetzt verschieben wir das auf den regulären Beförderungstermin 01.07.2005. Das wäre ungerecht und das war im Übrigen bereits durch das Kabinett gegangen. Auch hier, glaube ich, ist Aufklärung erforderlich. Was die schlechte Stimmung angeht - die schlechte Stimmung wird zum Teil geschürt. Ich kenne eine ganze Menge Polizeibeamte, die überhaupt keine schlechte Stimmung haben, die sogar eine sehr gute Stimmung haben und ihren Beruf mit viel Freude ausüben.
Also, lassen wir doch mal jetzt dieses Schlechtmachen, dieses Nörgeln, dieses Nölen. Das bringt uns nicht weiter. Versuchen Sie doch mal, eine positive Stimmung zu vermitteln, den Polizeibeamten und den Menschen insgesamt auch.
Dann hatten Sie noch gesagt, lieber Herr Gentzel, es sei nicht die subjektive Gefahrenlage, sondern die objektive Gefahrenlage maßgeblich bei der Einschätzung, ob ein Nichtstörer, ein nicht Beteiligter in Anspruch genommen werden darf. Sie haben Recht, natürlich ist die objektive Gefahrenlage maßgeblich, aber natürlich muss das auch jemand beurteilen, subjektiv, ob diese Situation gegeben ist und da vermischt sich beides. Es ist also nicht nur die rein objektive Gefahrenlage, sondern es ist auch ein subjektives Element mit enthalten. Das kann natürlich dazu führen, und das ist Aufgabe permanent der Verwaltungsgerichte, solche Dinge zu überprüfen, dass nachher die Einschätzung des Gerichts so wäre, dass sie sagen, nein, es lagen nicht die Voraussetzungen vor für eine Inanspruchnahme dieses Mannes. Auch das prüft der Herr Leitende Oberstaatsanwalt im Ruhestand, Herr Sauter, und ich hoffe, dass wir dann mehr Klarheit haben.
Herr Ramelow, ich wollte noch ein paar Dinge zu Ihnen sagen. Sie hatten es so dargestellt, wenn ich es richtig verstanden habe, es sei das, was in der FAZ stand, eine Verhöhnung, und zwar der Ostpolizisten, wie es dort gestanden habe. Ich sehe das nicht so. Wenn man diesen Artikel genau liest, steht da nach meiner Erinnerung drin, dass ein Großteil der Polizeibeamten nach 1990 eingestellt worden sei und damit sehr viele junge Leute in der Thüringer Polizei vorhanden sind bzw. mittlerweile 15 Jahre weiter sind. Das stimmt auch und da kann man mit Sicherheit das nicht sagen, das sind Ostpolizeibeamte, es sind Thüringer, die sind in Thüringen geboren, wenn Sie so wollen. Aber diese Differenzierung, die Sie hier vornehmen, dass Sie mehr oder weniger der Zeitung vorwerfen, sie würde hier einen Ost-West-Konflikt sehen und den hier auch noch vielleicht verschärfen, das kann ich diesem Artikel nicht entnehmen.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Aber ich war vorsichtiger in der Kritik als der Kollege Fiedler. Es geht um den gleichen Artikel.)
Das mag schon sein, Herr Ramelow. Ich wollte Ihnen nur meine Einschätzung dazu vermitteln. Ich denke schon, dass wir über den gleichen Artikel sprechen. Dann haben Sie noch mehr oder weniger zum Ausdruck gebracht, die Polizei sei davon ausgegangen, dass die Gegendemonstranten die Störer gewesen seien - so war es richtig -, obwohl sie Flaschen geworfen haben. Das kann ich nicht verstehen. Nach dem Polizeirecht sind diejenigen, die dort versuchen Gewalt einzusetzen, natürlich die Störer und gegen diese Störer ist dann natürlich vorzugehen.
Ja, entschuldigen Sie mal bitte. Die Polizei, ich hatte es vorhin schon gesagt, muss gegen die Störer vorgehen und nicht gegen die Nichtstörer. Da haben Sie dann eingefügt, Sie hätten den Eindruck, wenn in Pößneck die Polizei nicht eingreift, dann richte sie sich nach der normaktiven Kraft des Faktischen. Da ist ein Kern Wahrheit dran, dass die Polizei die Situation als brisant eingeschätzt hat. Wenn sie jetzt mit einer relativ geringen Kräftezahl dieses Skinhead-Konzert auflöst, und diese Einschätzung war aus meiner Sicht, um Eskalationen in der Stadt Pößneck zu vermeiden, durchaus richtig und angebracht. Man muss sich mal vorstellen, was unter Umständen passiert wäre, es war ja dieses Kneipenfestival in Pößneck am Laufen, wenn jetzt die rechte Gruppierung ausgebrochen wäre aus dem Schützenhaus und hätte sich dort über die Stadt verteilt. Es wäre sicherlich nicht mehr möglich gewesen, dies unter Kontrolle zu halten.
Noch eines, was mich ein wenig geärgert hat, das andere hat mich weniger geärgert: Sie hatten gesagt, wenn wir so weitermachen würden mit Einsätzen bei Versammlungen, würden wir uns auf dem Weg zum Obrigkeits- und Polizeistaat befinden. Sie haben mir persönlich eine „kalte Administrierung des Versammlungsrechts“ vorgeworfen. Es handelt sich nicht um eine kalte Administrierung des Versammlungsrechts, sondern ich bin darauf bedacht und die Thüringer Polizei auch, dass sie das Polizeirecht anwendet nach Recht und Gesetz. In dem Polizeiaufgabengesetz steht nun mal drin, und das ist auch richtig so, dass sie gegen Störer vorzugehen hat, und das tut sie, und gegen Nichtstörer eben nicht. Wenn man Rechtsradikale, Linksextremisten, Islamisten bekämpfen will, dann muss man das auf andere Weise machen. Die werden sich oft auch nicht - Islamisten zum Beispiel kaum - als Demonstranten betätigen, da muss man die Strafgesetze einsetzen, die Strafprozessordnung und die Staatsanwaltschaft wird dann die entsprechenden Verfahren auch gegen sie einleiten. Das sind zwei Bereiche; aber das eine ist hier die Gefahrenabwehr und das andere ist die strafrechtliche Verfolgung von Straftätern. Damit beende ich meine Ausführungen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mehrfach angesprochen worden und will zu dem einen oder anderen ganz gern noch etwas sagen. Zunächst, Herr Justizminister, meine Äußerung zum Personenschutz und, Frau Diezel, ich glaube, Sie haben da Recht. Ich habe mir das mal durch den Kopf gehen lassen jetzt in der Kürze der Zeit. Ich glaube, Sie haben Recht. Ich habe damit überhaupt kein Problem, das hier zuzugeben. Ich will das auch nicht einschränken durch meine nächste Bemerkung. Es ist natürlich schade, dass das vor einer Woche schon in der Zeitung stand. Ich will da nicht auf irgendwelche Verantwortlichkeiten hinweisen oder Ähnliches, aber so im Nachhinein, ich will mich da gar nicht auf die Hinterbeine stellen. Womit ich Probleme habe, ist der Vorwurf, dass ich hier auch mal Namen nenne. Normalerweise ist der Vorwurf an mich, dann nenne doch mal Namen und Hausnummer. Dann tue ich es an einer Stelle und ich tue es bewusst, weil ich nämlich das Umfeld schützen will, wo ich der Meinung bin, wo ordentlich gearbeitet wird, und gehe deshalb zielgenau vor und habe deshalb Namen genannt. Wie soll ich es denn machen? Nenne ich keine Namen, wird gesagt, also, Herr Gentzel, bitte Namen und Hausnummer. Nenne ich einen Namen, da wird gesagt, aber bitte nicht so direkt. Vielleicht kommen wir irgendwann auch mal zusammen, wo wir uns darüber unterhalten können. Wovon ich mich ein Stück distanzieren will und ich der Meinung bin, Sie haben nicht Recht, ich habe nicht genölt und genörgelt. Ich glaube, das ist ein Problem, was wir hier miteinander in dem Haus haben. Kritik - und ich habe mir Mühe gegeben, viele Teile meiner Kritik auch ein Stückchen zu untermauern - das wird als Genöle und Genörgel abgetan und dann weiß ich, was damit passiert. Das ist dann im Papierkorb, doch das war speziell, weil, Herr Gasser, zum Genöle habe ich genug gesagt, weil, ich bin ja relativ gut bei Ihnen weggekommen, das muss ich ja auch sagen. Juristisch haben wir eine unterschiedliche Auffassung. Ich gestehe ganz frei, dass ich Ihnen ganz gern zuhöre. Als Justizminister habe ich Sie sehr geschätzt, habe auch das eine oder andere gelernt. Wir haben da mal eine andere Meinung in der juristischen Auffassung.
Sie haben mich übrigens nicht überzeugt, das will ich auch an dieser Stelle sagen. Aber ich stehe dazu. Aber, Herr Fiedler, ich habe Sie nicht verstanden, ich muss das ganz ehrlich sagen. Sie sind hier vor, haben angekündigt und jetzt kommt aber auch die große Abrechnung mit dem Gentzel. Die hat ja nicht stattgefunden. Wieso haben Sie denn eigentlich ein Problem zu sagen, dass es nicht unwesentliche
Punkte gibt, wo wir einer Meinung sind. Gerade wo außerhalb des Hauses immer über Streit geredet wird. Woher kommt eigentlich Ihre Angst, auch mal mehrmals deutlich zu sagen, dass man an einer Stelle einer Meinung ist. Ich will mal Ihre Rede ganz kurz nur durchgehen. Pößneck - wir formulieren das unterschiedlich, aber wir sind einer Meinung. Rudolstadt - da war ich noch vorsichtiger als Sie, dazu sage ich im Augenblick gar nichts. Breitungen - Sie unterstützen geradezu mit Ihrer Argumentation meine Frage, warum ist denn da geschossen worden, machen aber einen halben Angriff daraus. Ich kriege das nicht auf die Reihe. Am Schluss haben wir eine unterschiedliche Wertung. Erfurt - ich habe genau wie Sie den Oberbürgermeister und den Stadtrat ein bisschen vorsichtiger als Sie getadelt und habe gesagt, da sind Fehler gemacht worden. Ich habe genau wie Sie die Gewalt von links gegeißelt. Ich glaube, ich habe dann ein bisschen mehr über die rechte Gewalt gesagt. Und einen Brief habe ich nicht vorgelesen, weil ich keinen hatte. Also, wo projizieren Sie denn immer diese wahnsinnigen Unterschiede an dieser Stelle innere Sicherheit? Ist es Ihnen unangenehm, dass die SPD nämlich auch hinter der Polizei steht, es nur nicht so oft sagt wie Sie, weil wir mit ein bisschen Selbstbewusstsein sagen, das sieht sie auch an unserem bisherigen Handeln. Also, wenn wir uns streiten müssen, dann müssen wir uns streiten, damit habe ich keine Probleme, aber Sie sollten zukünftig nicht so viel Angst davor haben, auch mal über Gemeinsamkeiten mit der SPD zu reden. An einer Stelle haben Sie Recht.
Wenn ich von eins zu sieben gesprochen habe, das bitte ich zu verzeihen in der Hitze des Gefechts. Und Sie haben auch Recht, ich hätte zwei, drei Sätze zur PKK sagen können. Mache ich ausgesprochen gern. Ich sitze noch nicht lange in der PKK, ich halte die nach meiner bisherigen Mitarbeit für eine höchst effektive Veranstaltung. Ich gebe gern zu, dass ich über die Offenheit überrascht war, nicht nur der Abgeordneten, auch des Ministers. Ich will das auch sagen, weil es gibt ja Tendenzen im Haus, die PKK abzuwerten. Ich sage aus meinen bisherigen Eindrücken, das hat sie mit Abstand nicht verdient. Ich würde mich freuen, wenn es im Innenausschuss ähnlich funktionieren würde. Aber da müssen wir an uns arbeiten.
Ich stehe ausdrücklich zu dem, was ich zu Herrn Grube gesagt habe hier vorn. Ich will das noch mal deutlich sagen. Ich glaube, so etwas wie Erfurt darf nicht ohne Konsequenzen bleiben, und ich sage auch, ich habe bewusst Herrn Grube genannt, weil ich nämlich der Meinung bin, entgegen der lang
läufigen Meinung, der Polizist mit dem Schutzschild und der, der den Wasserwerfer bedient hat, der hat keine Fehler gemacht, der hat nämlich die Befehle an dieser Stelle befolgt. Und dass es in solchen Situationen keinen Widerspruch gibt, das ist doch vollkommen klar, aber ich sage auch an der Stelle, um auch diese zu schützen, der Fehler ist gemacht worden in der Führung - das war meines Wissens der PD-Leiter, Herr Grube, und ich möchte nicht, dass er wieder einen solchen Einsatz leitet.
Zur Bezahlung kurz zwei Sätze: Es ist richtig, Herr Fiedler, die 92,5 Prozent sind eine Veranstaltung des Bundes, es ist aber auch richtig, unter gnädiger Mitwirkung aller Landesinnenminister. Die haben nämlich große Angst - das ist auch ein Stückchen Wahrheit -, dass ihnen der Haushalt wegläuft. Bevor es dann zu eventuellen Angleichungen kommt, haben wir ja regelmäßig die Geschichte, laufen alle Landesinnenminister auf und ermahnen den Bund, da nicht so großzügig zu sein. Und wenn der Bund mal etwas großzügiger ist, als die Länder glauben, ich erinnere gern an den verdi.-Abschluss, dann sagen die Länder, das ist uns aber jetzt doch zu fett, den übernehmen wir nicht und versuchen in eigenen Verhandlungen schlicht und einfach Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst zu drücken. Auch das gehört zur Wahrheit.
Sehr geehrter Herr Fiedler, hätte ich gewusst, dass Brand- und Katastrophenschutz heute auf der Tagesordnung steht, hätte ich auch etwas dazu gesagt. Ich habe es nicht gefunden, ich kann Ihre Veranstaltung nicht beurteilen.
Ein letzter Satz: Ich halte es für ein Zeichen der politischen Schwäche von Ihrer Seite, Herr Fiedler, immer wieder Herrn Dewes hier anzuführen. Er ist 1994 gewählt worden. Ich gebe Ihnen eine Empfehlung:
Es gibt eine Einschätzung, die ist nicht von mir, am 15. Juli 1999 - und diesen Schnitt mache ich jetzt wirklich zwischen Ihnen und dieser Person - hatte jemand zum Abschluss einer Legislaturperiode eine sehr ordentliche Rede gehalten. Das war der Ministerpräsident Vogel. Greifen Sie doch mal zum Redeprotokoll und erkundigen Sie sich, wie der Ministerpräsident Vogel über seine Minister in der Koalition und insbesondere über die Problematik innere Sicherheit gesprochen hat.
Wenn Sie sich das ein Stückchen zu Herzen nehmen, können wir das Problem zukünftig abhaken, ansonsten bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es jetzt weitere Redewünsche? Das ist offensichtlich nicht der Fall. Nach 148-minütiger Debatte zu diesem Thema stelle ich fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird. Es wird dem nicht widersprochen.
Ich beende die heutige Tagesordnung. Ich denke, es war auch eine gute Debatte, die dazu geführt worden ist.