deln. Sie haben mit Ihrer Rede anstatt diese Hand zu ergreifen, auf diese Hand geschlagen. Welchen Charakter muss man eigentlich hinter einem solchen Verhalten vermuten? Ist es Schwäche, ist es Arroganz, die ausgestreckte Hand nicht anzunehmen? Mit Ihrer Rede haben Sie das nicht getan. Sie haben auf diese Hand geschlagen. Und ich fände es bedauerlich - und das sage ich den anderen Kolleginnen und Kollegen aus der Unionsfraktion -, wenn das die Antwort der gesamten Fraktion wäre, das fände ich ausdrücklich bedauerlich. Wir haben an der Rede von unserer Kollegin Birgit Pelke gespürt, die auch persönlich in ihrer eigenen Geschichte mit ihrer Familie betroffen ist, wie verletzend Sie gewesen sind. Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen, unser Antrag bleibt hier trotzdem stehen. Wir wollen über diesen Antrag reden mit denen, die zum Reden bereit sind in diesem Haus. Und, Herr Köckert, eines will ich an dieser Stelle auch noch einmal deutlich sagen, Sie haben uns hier unterstellt, wir wollten wieder einen Gesinnungsstaat und wir begäben uns mit den Vorschlägen in diesem Antrag auf einen solchen Weg, in eine solche Gefahr, hier wieder einen Gesinnungsstaat zu schaffen. Sie haben darauf hingewiesen, dass es schon zweimal solche Staaten auf deutschem Boden gegeben hat. Ich will jetzt nicht in die DDR-Vergangenheit zurückgehen und fragen, wer hat sich eigentlich auch in politischer Verantwortung alles an einem solchen Gesinnungsstaat beteiligt. Ich will Ihnen nur Folgendes sagen: Ein Staat ist nie ein Neutrum. Ein demokratischer Staat muss sich gegen Gefährdungen der Demokratie zur Wehr setzen. Darum geht es in unserem Antrag. Er darf nicht Gesinnungsschnüffelei betreiben, aber er muss sich da, wo Demokratie offensichtlich und augenscheinlich mit Füßen getreten wird, wo das Recht, das diese Demokratie gesetzt hat, verletzt wird - und darum geht es bei rechtsextremen Äußerungen, bei Fremdenfeindlichkeit, bei Rassenhetze, bei Volksverhetzung, um Rechtsverletzung - muss der Staat dem sehr klar und entschieden entgegentreten. Deshalb haben wir zum Beispiel auch über die Schulen geredet in unserem Antrag, Menschen zur Demokratie zu erziehen und Möglichkeiten dazu finden, wie man die Diskussion führt. Ich frage Sie noch einmal - ich habe von Ihnen keinen einzigen konstruktiven Vorschlag heute gehört -, was sind Ihre Vorschläge, wie wir die Zivilgesellschaft stärken? Was sind Ihre Vorschläge, wie wir gemeinsam dafür sorgen, dass es eine Null-Toleranz-Strategie gegen Rechtsextremismus in diesem Land gibt? Das wäre nach meinem Dafürhalten eine angemessene Antwort gewesen, hier mal die eigenen Überlegungen vorzutragen. Ich hoffe, dass sich trotzdem in der Unionsfraktion Abgeordnete finden, die konstruktiv mit diesem Antrag umgehen. Ich finde, es wäre eine Schande für dieses Haus, wenn wir in dieser Frage nicht zu gemeinsamen Überzeugungen und auch zu gemeinsamen Entscheidungen kommen könnten.
Gerade, dass Sie, sowohl Herr Ramelow wie Frau Pelke und Sie, Herr Matschie, meinen, dass Sie durch persönliches Draufhauen in irgendeiner Weise der inhaltlichen Auseinandersetzung um diese Frage entgehen können, das zeigt ja nun wirklich eine sehr komische Vorgehensweise.
damit nichts Falsches hängen bleibt, lesen Sie bitte das Protokoll der Rede noch mal durch. Sie könnten eine Menge von auch persönlichen
Das wäre des eine. Und, Herr Ramelow, Ihre Verantwortungsbezichtigung zu den Dingen, die in meiner Zeit als Innenminister
Dass das manchen von Ihnen nicht gefällt, mag sein. Aber dann lesen Sie bitte auch noch mal die ganze Begründung zum Verbotsverfahren durch, dann werden Sie sehen, das ist nicht wegen Thüringen gescheitert, sondern das ist wegen -
ja natürlich, aber es sind auch andere namentlich genannt worden und es ist in der Allgemeinheit der Fälle genauso dargestellt worden. Insofern machen Sie
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Kollege Ramelow, Sie haben gestern noch den Konsens der Demokraten hier beschworen. Ich war fast geneigt, Ihnen das auch so abzunehmen. Aber Sie haben heute in einer Art und Weise diese Debatte angeheizt durch Beschimpfungen in Richtung CDU und durch Beschimpfungen in Richtung Innenministerium,
dass ich an der Glaubwürdigkeit dieser Aussage langsam zu zweifeln beginne, ob Sie wirklich ein Interesse am Konsens der Demokraten haben.
Ich möchte hier erst einmal ganz allgemein feststellen, Herr Köckert hat sich ausdrücklich von Rechtsextremen, aber auch von Linksextremen abgesetzt - im Namen der CDU.
Und ich wiederhole die Fragen noch einmal. Er hat gefragt, ob Verbote der richtige Weg sind, und er hat gefragt, ob Reglementierungen der richtige Weg sind, und er hat gefragt, ob staatliche Bevormundungen der richtige Weg sind. Und wenn Sie Antworten hineinverdächtigen, dann ist es Ihre Sache. Aber, ich denke, und das hat Herr Köckert eindeutig gesagt, wir wollen das im Ausschuss diskutieren und dazu stehen wir. Wenn Sie Antworten hineinverdächtigen, dann ist das Ihre Sache. Ich plädiere dafür, diese Antworten im Ausschuss zu suchen, und dafür ist dieser Ausschuss auch da. Ich appelliere noch ein
mal ausdrücklich daran, dass wir am Konsens festhalten sollten. Deshalb stelle ich erst einmal ganz eindeutig fest, Herr Matschie, ich gebe Ihnen Recht, die Aktivitäten der rechtsextremen Szene haben sich in ganz Deutschland verstärkt und das ist in den vergangenen Wochen und Monaten auch in Thüringen zu spüren gewesen. Es ist richtig, einem braunen Ungeist muss man wirksam begegnen. Nur die Frage steht doch: Was ist wirksam? Sie merken doch, wie die Fragen hier alle beschäftigen und wie schwierig die Antworten sind. Es hat keiner die Antworten. Wichtig ist für uns, dass in dieser Situation die wehrhafte Demokratie gefragt ist. Wir müssen uns antidemokratischem Denken und Handeln - und hier sage ich noch mal ausdrücklich - von rechts, aber auch von links mit allem Nachdruck entgegenstellen.
Wenn ich sage „wir“, dann meine ich natürlich nicht nur die Landesregierung, meine ich nicht nur uns Politiker, sondern da meine ich die gesamte Gesellschaft. Die Thüringer Landesregierung wird sich dieser Aufgabe auch weiterhin stellen und wir setzen dabei auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens. Dem Antrag der SPD ist zu entnehmen, dass sie die seit langem verfolgte Strategie der Landesregierung gegen Gewalt und Extremismus grundsätzlich unterstützt. Natürlich, ich gebe zu, ich habe mir als Erstes die Augen etwas verwundert gerieben, denn Sie erwecken den Eindruck, als würden Sie dieses Thema nun wie Phönix aus der Asche entdecken müssen. Es ist schon das Ärgerliche an diesem Antrag und genau wie in der Rede von Herrn Ramelow gestern und auch wie von Frau Berninger heute, dass Sie den Eindruck erwecken oder ich muss schon sagen, den Eindruck erwecken wollen, die Landesregierung tut in dieser Sache nichts. Ich denke, ein Thema, das auf breiten gesellschaftlichen Konsens angewiesen ist, das sollte keiner zu seiner eigenen Imagepflege nutzen, denn
meine Damen und Herren, wir haben es ja heute erlebt, das kann sehr schnell dazu führen, dass dieser Konsens zerbrochen ist. Und wenn ich eben von Herrn Ramelow den Vorwurf hören musste, die CDU würde dann eventuell die Braunen noch akzeptieren oder wenn das Innenministerium diesem Geist verfallen ist, der da gerade verbreitet worden ist, dann ist das eben ein Zerbrechen dieses Konsens und das ist unerträglich.
Ich sage ausdrücklich, Herr Matschie, viele dieser Forderungen, die Sie aufgemacht haben, sind richtig und gut. Ich sage auch, sie werden bereits reali
siert. Viele sind auch unvernünftig aus unserer Sicht, das kann man diskutieren. Dass man auch mehr tun könnte, wenn man einen größeren finanziellen Spielraum hätte, das ist mir klar. Nicht nur wir sind in der Situation, auch die Bundesregierung hat einige Projekte aus finanziellen Gründen gestrichen. Ich denke, dass man manches Programm auch und manches Mittel gegen Extremismus überprüfen muss, das ist allen auch klar, und dass nicht jeder selbst ernannte Verein, der dieses Anliegen für sich entdeckt hat, auch förderwürdig ist, auch das ist klar. Die Landesregierung hat ihre Position wiederholt klar und deutlich festgelegt. Gegenüber jeder Form von Extremismus kann es keine Toleranz geben.
Die Konsequenz daraus war und ist, das ist auch unser Weg im Sinne einer nachhaltigen Strategie gegen politischen Extremismus, dass wir diesem Extremismus durch Prävention begegnen müssen - ich betone ausdrücklich noch mal: dem „politischen Extremismus“ -, egal von welcher Art von Extremismus und von welcher Seite des Extremismus wir hier ausgehen können. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, räumen mit Ihrem Antrag der so genannten Null-Toleranz-Strategie Priorität ein. Diese Strategie gegen Jugendkriminalität wird am konsequentesten in den USA und in skandinavischen Ländern realisiert. Sie beinhaltet eine harte und schnelle Sanktionierung von Jugendkriminalität durch Polizei und Zivilgesellschaft. Dementsprechend werden in den genannten Ländern Drogendelikte, Sachbeschädigungen, Gewaltkriminalität, aber auch Gewaltstraftaten von links- und rechtsextremistischen Jugendlichen hart bestraft. In dieser Frage sind wir uns in Thüringen offensichtlich auch einig, denn die Justiz unseres Freistaats ahndet rechtsextremistische Straftaten konsequent und mit beschleunigten Verfahren. Wir dürfen und wollen uns aber selbstverständlich nicht auf Sanktionen oder Repressionen beschränken. Deshalb setzt die Landesregierung seit Jahren - Herr Matschie, und ich betone das „seit Jahren“, da waren Sie auch noch nicht im Landtag - für die Prävention gegen politischen Extremismus ein und für Maßnahmen vor allem auch zur demokratischen Bildung in den Schulen. Dieser Ansatz deckt sich mit allen anderen deutschen Ländern. Nachhaltige Prävention, das ist klar, gegen politischen Extremismus verlangt das Engagement der gesamten Gesellschaft. Deshalb gebe ich Ihnen auch Recht, Herr Matschie, das Engagement ist im Zusammenwirken mit staatlichen Institutionen umso effektiver. Wir brauchen die Mobilisierung, wir brauchen dazu auch Instrumente. Aber ich betone noch einmal: Wir
haben die Instrumente geschaffen. Im Jahre 2000 ist die Koordinierungsstelle Gewaltprävention - kurz KOSTG - geschaffen worden. Das ist im Grunde diese Einrichtung, die Sie auch in Ihrem Antrag sinngemäß einfordern. Die KOSTG koordiniert präventive Maßnahmen der Landesregierung, stellt fachliche Beratung sicher und initiiert Projekte gegen Gewalt, insbesondere die Gewalt, die durch Vorurteile, politischen Extremismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit motiviert ist.
Zu dem ersten Punkt: Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, Schulen Empfehlungen für eine Musterhausordnung zu erteilen, um ein Klima von Demokratie und Toleranz zu schaffen. Ich muss Ihnen eindeutig sagen, das ist bereits geschehen. In den vergangenen Jahren wurden die Lehrerinnen und Lehrer wiederholt darauf hingewiesen, dass dies eine Möglichkeit zur Prävention gegen politischen Extremismus an Bildungseinrichtungen ist und entsprechend genutzt werden sollte. Auf Initiative des Kultusministeriums, der Koordinierungsstelle Gewaltprävention und des Justizministeriums und des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung entstand im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes JUREGIO Arbeitsmaterial zu Rechts- und Handlungssicherheit im Schulalltag. Dieses Material bietet umfassende Informationen über Ausdrucks- und Erscheinungsformen, über Inhalte, Ziele und Strategien von gewaltbereiten extremistischen Gruppierungen in Thüringen, genau das, was Sie, Herr Ramelow, gestern erst - er ist jetzt nicht mehr da - auch gefordert haben, dass man Symbole erkennt. Ich weiß nicht, ob die vollständig sind, ob man das nicht ergänzen müsste. Das kann man jederzeit tun. Aber das ist bereits als Material angeboten.
Natürlich müssen wir uns über eines im Klaren sein, die Grundlagen für einen toleranten und gewaltfreien Umgang der Thüringer Schülerinnen und Schüler können nicht erst in den Schulen und schon gar nicht durch eine Musterhausordnung geschaffen werden. Die Erziehung zu Toleranz und Gewaltfreiheit und damit auch zur Demokratie ist ein Lernprozess. Dieser Lernprozess muss in der Familie beginnen. Die Bildungseinrichtungen können dies nur aufgreifen und vertiefen. Schulen müssen sich dabei auch öffnen, zum Beispiel mit Vereinen, Verbänden, Kirchen, Stiftungen und anderen zusammenarbeiten. Nur damit begreifen die Schülerinnen und Schüler, dass die demokratischen Werte nicht nur Lehrformeln - und ich sage ausdrücklich Lehrformeln mit „h“ geschrieben - gelehrtes Wissen ist, sondern dass es in dem
täglichen Leben dazu gehört. Auch hier unterstützt die KOSTG mit entsprechenden Projekten. Unter anderem beteiligt sich Thüringen am Programm „Demokratie lernen und leben“ und dieses Projekt ist der Bund-Länder-Kommission, der Konferenz der Kultusminister empfohlen worden. Sehr geehrte Damen und Herren, Kinder sind nicht a priori Demokraten. Sie müssen lernen, andere Meinungen zu respektieren und sie müssen Meinungsstreit mit demokratischen Spielregeln austragen lernen. Dazu gehört gegenseitiger Respekt und die Achtung der Würde des anderen und auch die Achtung der Meinung des anderen. Auf der Basis dieser Werte sind wir gegen Gewalt, Extremismus und Intoleranz auch gewappnet. Dazu kann auch eine Hausordnung gehören - richtig. Bereits seit dem Haushaltsjahr 1994 fördert das Thüringer Kultusministerium auch Projekte und Vorhaben gegen Rechtsextremismus und insbesondere Fragen der historischen Aufklärung. Die Schüler werden dabei über das Dritte Reich und den Holocaust aufgeklärt. Die Kenntnisse über den Genozid an jüdischen Mitbürgern kann einem latenten Antisemitismus im Besonderen auch entgegenwirken. Des Weiteren hat die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft unter der Adresse www.global.patchwork.de ein Projekt ins Internet gestellt, das sich mit fremdenfeindlichem und rechtsextremistischem Gedankengut auseinandersetzt. Dieses Projekt spricht die Jugendlichen in besonderer Weise an. Das haben die Einwahlen gezeigt. Jeden, der Signale gegen Rassismus und Gewalt setzen will, dem wird dort auch ein Forum geboten.
Zu Ihrem Punkt 2: Ich teile Ihre Auffassung, dass Rechtsextremismus eine Gefahr für die Demokratie und den Wirtschaftsstandort Deutschland darstellt. Die Thüringer Landesregierung ist sich dieser Gefahr auch bewusst und wiederholt haben sowohl Ministerpräsident Dr. Vogel als auch Ministerpräsident Althaus hierzu in Regierungserklärungen Stellung genommen. Trotzdem kann die Landesregierung keinen unmittelbaren Einfluss auf arbeitsrechtliche Regelungen gegen Rechtsextremismus und Ausländerfeindlichkeit nehmen. Mit Vertretern der Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften werden wir weiterhin das Gespräch über die Gefahren des politischen Extremismus suchen. Neben dem Strafrecht beinhaltet natürlich auch das Arbeitsrecht zahlreiche Möglichkeiten, gegen Rechtsextremismus in den Betrieben vorzugehen. Solche Regelungen finden sich sowohl im Betriebsverfassungsgesetz als auch im Personalvertretungsgesetz. Im Einzelfall können Arbeitgeber auch Kündigungen in Erwägung ziehen.