Meine Damen und Herren, was viel wichtiger für mich ist, ist die Programmatik, dass wir insgesamt in dem Programm für den Landesverkehrsbereich eine umfassende Darstellung haben dessen, was wir an Zielen wollen. Die Ziele sind eindeutig definiert, ich möchte sie noch einmal in Erinnerung rufen: Sicherung des Wirtschaftsstandortes Thüringen - das ist in den letzten Jahren hervorragend gelungen. Zweitens, die Vernetzung der Zentren immer besser zu ermöglichen - Oberzentrum, Mittelzentrum, natürlich auch in dem Außenbereich mit den Nachbarländern. Wer sich hier hinstellt und sagt, dass die Vernetzung und die Abstimmung mit den Nachbarländern nicht funktioniert, der macht eine falsche Aussage.
heißt natürlich auch bei Erhalt der Mobilität in seiner allseitigen Vielfalt, aber dort sind die Kommunen mit gefordert und nicht nur das Land, denn der ÖPNV ist im Wesentlichen durch die Kommunen zu realisieren. Die Senkung der Umweltbelastung: Hier habe ich schon erwähnt, dass wir gerade durch den Ausbau von besonders kritischen Verkehrspunkten, das sind Kreuzungen, das sind andere Bereiche, dafür sorgen, dass der Verkehr flüssig ist, und nicht zuletzt tragen gerade die Ortsumgehungen im Wesentlichen dazu bei, dass eine Lärm- und Umweltentlastung kommt. Wir haben einen weiteren Punkt in unserem Programm stehen und der wird fortgeschrieben, wie der Minister ja ausdrückt, die Erhöhung der Verkehrssicherheit, eine sehr umfangreiche Sache, da bin ich sehr dankbar, dass hier selbst die Polizei ihren Anteil leistet, dass die Verkehrswacht Thüringens ihren Anteil leistet und viele andere Verkehrsschaffende neben den Maßnahmen, die im Baubereich notwendig sind.
Es gibt ein Weiteres, das ist die Vernetzung und Integration. Meine Damen und Herren, ich glaube, auch das ist in den letzten Jahren im Wesentlichen gelungen. Was uns nicht so erfolgreich gelungen ist, ist eigentlich die Abschaffung der Parallelverkehre oder auch der Verkehre, die nicht wirtschaftlich sind. Ich denke, hier muss gemeinsam mit den Kommunen gearbeitet werden, diese Dinge in Ordnung zu bringen. Eine weitere Sache, die der Minister hier erwähnt hat, ist die Nutzung der EFRE-Mittel. Ich glaube, hier hat das Land und der Landtag gemeinsam beim Einsatz der EFRE-Mittel eine kluge Entscheidung getroffen. In anderen Ländern werden die Mittel an anderer Stelle verwendet. Ich denke, das ist sehr wichtig für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit unserer Verkehrssysteme.
Ein Wort zu dem Luftverkehrskonzept: Ich meine, meine Damen und Herren, das Luftverkehrskonzept Mitteldeutschland war wichtig und ist richtig in seiner Abstimmung und es war höchste Zeit. Viele von Ihnen wissen, dass wir in einem so genannten Masterplan als neue Bundesländer kaum oder gar nicht berücksichtigt sind. Ich bin sehr dankbar, dass die Länder einig geworden sind, Schwerpunkte zu setzen im Luftverkehr. Thüringen hat sich dabei durchgesetzt, hat die Festsetzung seiner Verkehrslandeplätze oder auch des Flughafens Erfurt errungen. Das war gar nicht einfach bei den Verhandlungen, so sehe ich das, mit den anderen Ländern.
Zum Schienennetz: Meine Damen und Herren, für das Schienennetz ist der Bund zuständig und nicht das Land in erster Linie. Und wer sagt, dass das Land zu wenig in dem Landesverkehrsprogramm getan hat, der berichtet hier auch falsch. Gerade hier hat das Land viele Mittel in die Hand genommen wie auch für den Straßenbau im Planungsvorlauf, aber
auch konkret bei der Realisierung von einigen Strecken. Was uns dringlich fehlt, ist die Umsetzung der Strecke ICE, denn mit der Umsetzung dieser Strecke würden sich eine Reihe anderer Probleme lösen, auch die von Frau Doht angemahnten Defizite im Bereich, dass die Touristen zu uns kommen können. Um die Touristen aus aller Welt möglichst nach Thüringen zu holen, wäre es wichtig, frühzeitig die ICEStrecke in den Griff zu bekommen.
Zu dem Straßenzustand: Natürlich ist bedauerlich, dass im Moment aufgrund der Finanzlage im Bund, Land und bei den Kommunen der Zustand der Straßen nicht besser wird. Aber, ich glaube, wir haben als Erstes dort eine wichtige Aufgabe zu lösen, das notwendige Straßennetz erst einmal herzustellen. Es gibt Räume in Thüringen, und dazu zähle ich den Saale-Orla-Kreis, wo das Straßennetz viel zu üppig ist, das in der Zukunft so nicht erhalten werden kann. Wir werden, wenn das Land abstuft und umstuft, die Kommunen auch auffordern müssen, entsprechend der Notwendigkeit der Erschließung der Räume - und die ändern sich ständig mit den wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen im Raum - auch Straßen umzuwidmen oder einzuziehen. Es ist einfach nicht leistbar und es ist auch zum Teil nicht notwendig. Eine ganz wichtige Aufgabe.
Zu dem Thema „Wasserstraßen“: Frau Doht, auch diese haben in Thüringen eine Aufmerksamkeit erfahren und das bereits seit 1993. Ich erinnere daran, dass Thüringen dazu extra ein Wasserstraßengesetz verfasst hat, dass es dazu Stauseeordnungen gibt, wo das Land mit seinen Behörden einschließlich dem Landesverwaltungsamt mitwirkt. Es gibt auch Betreiber des ÖPNV, die Fähren oder andere Dinge betreiben, um die Vernetzung des Öffentlichen Personennahverkehrs, des Individualverkehrs miteinander herzustellen.
Ich meine, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat mit dem Sofortbericht dem ersten Teil Ihres Antrags Rechnung getragen und umfangreich berichtet, wie der Verlauf der Dinge ist und wie das Programm fortgeschrieben werden soll, wie gesagt, das Landesverkehrsprogramm, das es eigentlich schon gibt.
Und zum Antrag Teil 2 der SPD-Fraktion kann ich Ihnen nur sagen: Erstens ist es zeitlich aus unserer Sicht nicht einzuhalten, was Sie hier fordern, zum anderen sind einige Dinge Ihrer Forderungen im Haushaltsplan festgelegt und beschlossene Sache und auch planerisch vorbereitet. Und was die fünf Jahre Evaluierung betrifft: Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung ihr Programm fortlaufend fortschreibt, wie die gesellschaftlichen, politischen und finanziellen Notwendigkeiten dies erfordern. Wir lehnen deshalb den Teil 2 ab. Ich danke Ihnen.
Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist? Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.
So kommen wir nun zur Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, so dass wir direkt darüber abstimmen. Wer Nummer 1 des Antrags zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Aha, das sind jetzt Gegenstimmen. Und die Stimmenthaltungen? Ich bin bei der 2.
Ich habe gesagt, zu Nummer 1 ist das Berichtsersuchen erfüllt und zu Nummer 2 stimmen wir ab. Da das vielleicht nicht ganz deutlich war, wiederhole ich noch mal. Der, der Nummer 2 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt noch einmal um das Handzeichen. Danke schön. Und jetzt die Gegenstimmen. Danke schön, das ist eine Mehrheit. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Nummer 2 des Antrags abgelehnt.
a) Rahmenvereinbarung zur Arbeitsmarktpolitik Antrag der Fraktion der Links- partei.PDS - Drucksache 4/1563 -
b) Kommunen bei aktiver Arbeits- marktförderung unterstützen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/1565 -
Die Fraktion der Linkspartei.PDS wünscht keine Begründung ihres Antrags. Die Landesregierung hat angekündigt, vom Sofortbericht zu Nummern 1 bis 6 des SPD-Antrags keinen Gebrauch zu machen. Jetzt frage ich noch die SPD-Fraktion, ob sie die Begründung wünscht. Das möchte sie auch nicht, so dass ich gleich die Aussprache eröffne und rufe als Ersten in der Aussprache zu 9 a und b den Abgeordneten Günther von der CDU-Fraktion auf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, als ich den Antrag meiner Kollegen der Links
partei.PDS gelesen habe, war mir so, als hätte ich das Inhaltsverzeichnis aller Beiträge zur Arbeitsmarktpolitik in den Plenarsitzungen des letzten Jahres vor mir. Alle Ihre Probleme sollen nun nach Ihren Vorstellungen in einer Rahmenvereinbarung mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt und dem Freistaat gelöst werden und meine Kollegen der SPD springen auf diesen Wagen mit auf, bloß mit dem Unterschied, die Rahmenvereinbarung „Beschäftigungspakt“ zu nennen. Das alles natürlich, ohne nach der Zuständigkeit im SGB II und SGB III zu fragen. Aber diese Zuständigkeiten sollen heute auch nicht mein Thema sein, denn ich denke, die, um die es bei diesem Punkt geht, sind es leid zu hören, wer für was nicht zuständig ist. So finde ich es richtig und legitim, dass Sie als Antragsteller die zwingende Notwendigkeit, Landesmittel und Mittel des ESF mit den Mitteln aus den Eingliederungstiteln zu kombinieren, immer wieder hervorheben. Nur ist das alles nicht neu und wird in vielfältiger Weise bereits praktiziert. Durch diese Kombination wird wesentlich mehr Flexibilität erreicht und, ich denke, das ist vor Ort erkannt. Allein der Verzicht bei der Kombination auf aufwändige Ausschreibungen berechtigt zu dieser Aussage. Um eine wirkungsorientierte und nachhaltige flankierende Arbeitsmarktpolitik zu garantieren, arbeitet unsere Landesregierung seit Jahren mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt/Thüringen der Bundesagentur für Arbeit eng zusammen und bündelt Ressourcen, um gemeinsamen Zielstellungen Rechnung zu tragen. Allerdings - und das sollte hier auch gesagt sein - sollten Landesmittel nur zu solchen Kombinationen eingesetzt werden, wo auch die Ziele klar definiert sind, und da kennen Sie unseren Standpunkt, das Ziel ist Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Oft hilft es da, sich einfach nur umzuschauen, denn wenn man durch die Wahlkreise geht, erkennt man, dass Ihre Forderungen schon oft gängige Praxis in den ARGEN sind. Nur, der eine weiß meist vom anderen nichts und, ich denke, in diese Richtung geht auch Ihr Antrag. Den Passus, Aktivitäten um die Vermittlung von Arbeitslosen effektiver zu gestalten, blende ich aus, sonst müsste ich mich wiederholen und über eine starre, unbewegliche Masse reden, die mehr mit ihren Namensänderungen und statistischen Auswertungen beschäftigt ist als der Qualität ihrer eigenen Arbeit.
Aber ein, zwei Sätze zur Integration der von Ihnen angesprochenen Problematik Integration Jugendlicher in den Arbeitsmarkt, hier zum Beispiel das Projekt „Arbeit statt Arbeitsgelegenheit“ mit dem Ziel Integration von Jugendlichen. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt haben 245 Jugendliche teilgenommen. Davon wurden 74 auf den ersten Arbeitsmarkt vermittelt.
Entwickelt und durchgeführt wurde das von der dortigen ARGE und mehreren Bildungsträgen. Ich denke, ein gutes Beispiel. Zweites Beispiel: Fallmanagement für Jugendliche, ein Pilotprojekt, welches erfolgreich im Mai gestartet ist und bis 2007 läuft. Dann die Thüringer Modelle mit dem Ziel Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt, wie ich schon sagte, also jede Menge Aktivitäten. Gleiches zum wirklich komplizierten Thema „Nichtleistungsbezieher“. Auch da gibt es glücklicherweise inzwischen ein Projekt Sonderprogramm WGebAU abgekürzt, ausgeschrieben Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen. Hier werden in die Förderung Nichtleistungsempfänger explizit einzubeziehen sein. Den von Ihnen angesprochenen Punkt, Festlegung eines Anteilsverhältnisses der Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen des so genannten Ein-Euro-Jobs, gleiches für Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und auch bei ABM, schränkt nach meiner Auffassung die Flexibilität deutlich ein und sollte der Situation vor Ort überlassen werden. Auch das habe ich schon mehrfach an dieser Stelle gesagt. Fazit: Sie sehen, dass mit etwas Kreativität, ernst gemeintem Willen zur Zusammenarbeit und der Bündelung unterschiedlichster Ressourcen echt viel zu erreichen ist. Aber das ist, wie gesagt, meine Auffassung, so wie ich auch der Meinung bin, dass die Landesregierung nicht ultimativ aufgefordert werden muss, unverzüglich mit der Regionaldirektion Verhandlungen aufzunehmen usw. Ich weiß, man steht hier in sehr gutem Kontakt und die Wege sind sehr kurz. Herr Staatssekretär Dr. Aretz machte dies heute Mittag bei der Beantwortung Ihrer Anfrage, Frau Kollegin Leukefeld, deutlich.
Die Gremien wie der Landesbeirat für Arbeitsmarktpolitik und die vier Regionalbeiräte sind bewährte Koordinationsgremien und dem Grunde nach völlig ausreichend. Ob wir da Kunstgebilde wie Rahmenvereinbarungen oder einen Beschäftigungspakt brauchen, das sehen wir als Fraktion eher skeptisch. Aber das sollten wir im Fachausschuss genauso beraten, wie die sehr umfänglichen und zum Teil auch sehr spannenden Fragen im Berichtsersuchen der Kollegen der SPD, allerdings nicht, ohne doch noch einmal ganz deutlich zu sagen, dass wir im SGB II und SGB III hier über originäre Bundesaufgaben reden und die Landesarbeitsmarktpolitik ergänzend wirken soll. Das muss auch Herr Kollege Matschie, der jetzt leider nicht da ist, wissen und akzeptieren, wenn er wie gestern Abend im MDR-Fernsehen verkündet, der Freistaat habe den Betroffenen einen dreistelligen Millionenbetrag vorenthalten. Das mag zwar im ersten Moment wirkungsvoll sein, aber ist schlichtweg falsch
und führt zu noch mehr Verunsicherung bei den Betroffenen. Das, denke ich, will Herr Kollege Matschie wirklich nicht. Richtig ist aber, dass wir bei allen Zuständigkeitsfragen, die wir immer wieder diskutieren, eine Gesamtverantwortung und eine Mitwirkungspflicht für die Menschen haben, die unsere Unterstützung dringend brauchen. Daher schlage ich namens meiner Fraktion die Überweisung beider Anträge an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit vor. Arbeitsgrundlage kann dort neben den Anträgen auch die von Ihnen gestellte Kleine Anfrage und die ausgereichte Antwort des Ministeriums vom 14.11.2005 sein, Frau Kollegin Leukefeld, wo ein Großteil an Zahlen und Informationsmaterial, was hier in den Anträgen angesprochen worden ist, uns schon zur Verfügung gestellt worden ist. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, am 4. Januar 2006 wurde aufgrund der Presseberichte offenkundig, was seit Monaten zu befürchten war. Aus Thüringen fließen 148 Mio. € Fördermittel, die im Haushaltsjahr 2005 für aktive Arbeitsmarktförderung zur Verfügung gestanden hätten, zurück an den Bund. 104 Mio. € kommen nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit aus dem Bereich des SGB II, also für Arbeitslosengeld-IIBetroffene, und weitere 44 Mio. € aus dem Bereich der Agentur für Arbeit. Demgegenüber steht eine stetig steigende Zahl von langzeitarbeitslosen Menschen, die mittlerweile mehr als 50 Prozent aller arbeitslos Gemeldeten in Thüringen ausmachen. Wir stehen also unstrittig vor der Zunahme von Langzeitarbeitslosigkeit und nutzen gleichzeitig 104 Mio. € für Thüringen vorhandene Fördermittel des Bundes nicht aus. Der Chef der Regionaldirektion der Arbeitsagentur, Herr Dähne, begründete dies folgendermaßen, ich zitiere aus einer dpa-Meldung: „Das Geld werde zurückgegeben, weil es darum gehe, es nicht willkürlich, sondern gezielt einzusetzen.“ Herr Dähne behauptet also, dass nach seiner Auffassung ein besserer, zielgerichteterer Einsatz nicht möglich gewesen wäre. Das ist eine neue Form behördlicher Bankrotterklärung. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, spätestens nach dieser Äußerung musste verantwortungsbewussten Landespolitikern klar sein, dass es einen Interessenkonflikt zu klären gilt.
Was da seitens der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit als Begründung herhalten muss, das kann nicht im Interesse des Landes, nicht im Interesse der Kommunen und schon gar nicht im Interesse der langzeitarbeitslosen Menschen liegen.
Es kann auch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und auch Herr Minister Reinholz, im Interesse der Thüringer Wirtschaft liegen, wenn insgesamt 148 Mio. € an den Bund zurückgehen. Abseits aller unterschiedlichen Auffassungen sollten wir uns darüber einig sein, dass die für die aktive Arbeitsmarktförderung eingesetzten Mittel nahezu ausschließlich im Kreislauf der örtlichen Wirtschaft landen. Kein Langzeitarbeitsloser, der an einer Qualifizierung, an einer Ausbildung oder einer ABM teilnimmt, wird in der Lage sein, seine Einnahmen auf Auslandskonten anzulegen. Er wird sie zur Deckung des Lebensunterhaltes dringend benötigen und mit jedem Euro Mehreinnahmen die Kaufkraft in unseren Regionen unmittelbar stärken. Die Maßnahmeträger von Bildungs- und Beschäftigungsangeboten werden ihre betrieblichen Anschaffungen zur Durchführung von Projekten ebenfalls zum allergrößten Teil in Thüringen vornehmen. Und Lohnkostenzuschüsse kommen ohnehin den Thüringer Betrieben direkt zugute.
Deshalb wäre es von Herrn Dähne ehrlicher gewesen zu sagen: wir hatten in den Arbeitsgemeinschaften, in den optierenden Kommunen und in den Regionalagenturen für Arbeit ungeheuer viel zu tun, um die neuen Organisationsformen aufzubauen und um das Arbeitslosengeld II rechtzeitig und möglichst fehlerfrei auszuzahlen. Weil dies so war und weil uns außerdem die Erfahrung im Umgang mit dem zu betreuenden Personenkreis fehlt, deshalb sind wir nicht zu einer besseren Förderung gekommen. Das hätte der Realität entsprochen. Es wäre auch ehrlich gewesen festzustellen, oft haben uns vor Ort die notwendige Infrastruktur und die Ideen gefehlt und wir hätten Unterstützung gebraucht. Noch aber zählt eine solche offene und ehrliche Problemanalyse nicht zur Kultur von Behörden. Stattdessen werden allzu häufig umso mehr Erfolge herbeigeredet, je größer der nicht bewältigte Problemberg ist. Das gilt für die Bundesagentur und ihre Dienststellen, es gilt aber auch für viele Kommunen und es gilt vor allen Dingen für die Landesregierung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich heute noch einmal sehr bewusst betonen: Mir und meiner Fraktion geht es darum, endlich zu einer Sachlichkeit in der Auseinandersetzung um die Arbeitsmarktpolitik in diesem Lande zu kommen, zu einer
Anerkennung der Fakten. Wir bieten die sachliche Auseinandersetzung erneut an. Nachdem das von der Landesregierung bisher gepflegte Feindbild der rotgrünen Bundesregierung in Berlin nun nicht mehr vorhanden ist,
müsste das doch endlich möglich sein. Einen kurzen Rückblick kann und will ich mir aber nicht verkneifen. Die SPD-Landtagsfraktion hat in der vergangenen und in dieser Legislaturperiode wiederholt regionale Beschäftigungskonzepte und mehr Qualität bei der beruflichen Integration langzeitarbeitsloser Menschen eingefordert. Wir wollten, dass die Kommunen bei dieser schwierigen Aufgabe vom Land unterstützt werden. Wir haben den Vorrang von Ausbildung, Qualifizierung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt vor den so genannten Ein-EuroJobs als notwendigen Standard eingefordert.
Viele Mittel hätten sich mit einer rechtzeitigen derartigen Strategie im Interesse der arbeitslosen Menschen und im Interesse der Thüringer Wirtschaft sinnvoll und - wie Herr Dähne sagen müsste - zielgerichtet binden lassen. Dies alles geschah zu einem Zeitpunkt, wo die Kollegen von der Linkspartei.PDS noch jede konstruktive Auseinandersetzung mit dem SGB II verweigerten. Es geschah aber auch zu einem Zeitpunkt, wo das Land den Arbeitsgemeinschaften und den optierenden Kommunen hilfreich hätte unter die Arme greifen können, ja, müssen, beispielsweise mit einem gezielten Auftrag für die Arbeitsförderungs-, Beschäftigungs- und Strukturentwicklungsgesellschaften. Diese hatten in früheren Zeiten doch zum Ziel, Strukturen zur beruflichen Integration schwer vermittelbarer Personen zu entwickeln, und sie haben darin auch langjährige Erfahrungen.
Gezielte Hilfe der Landesregierung wäre auch mit einem gezielten Beratungsauftrag der GFAW zur Unterstützung der Kommunen und der Regionalbeiräte für Arbeitsmarktpolitik möglich gewesen. Gestalten, statt Verwalten - das hätte doch der GFAW gut getan. Diese Beispiele ließen sich ausweiten. Ich nenne nur die Arbeitsloseninitiative und den früheren Beratungsauftrag der Jugendberufshilfe Thüringen e.V. als Stichworte. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Wäre bei der Landesregierung und in der CDU-Fraktion ein Wille gewesen, in diesem Fall war sogar das Geld da. Und mehr Wege, als die jetzt gegangenen oder - richtiger gesagt - nicht gegangenen, die hätte es allemal gegeben.
Jedem war klar, dass die neu aufgebauten Organisationsstrukturen zur Umsetzung des SGB II allein mit der Aufgabenstellung der individuellen Förderung für lange Zeit überfordert sind und auch noch einige Zeit sein werden. In Gesprächen mit den Kol
legen der anderen Fraktionen außerhalb des Plenums wurde so etwas ja durchaus parteiübergreifend zugegeben.
Nun gut, das ist Geschichte, ist Vergangenheit und wir wollen jetzt einen erneuten Anlauf wagen. Wir wollen auf der Grundlage einer fundierten Analyse des Jahres 2005 in diesem Jahr und für die nächsten Jahre mindestens folgende Ziele erreichen:
1. Die im Rahmen des Eingliederungstitels zur Förderung arbeitsloser Menschen im SGB II und SGB III bereitgestellten Bundesmittel einschließlich der Mittel der Bundesagentur für Arbeit aus der Arbeitslosenversicherung werden zukünftig wesentlich besser als bisher in Anspruch genommen. ARGEN, optierende Kommunen und die Regionalagenturen der BA haben keine Funktion als Sparbüchse für den Bund oder für Nürnberg zu erfüllen, sondern sollen den Menschen in Thüringen möglichst effektiv und nachhaltig helfen.
2. Die Qualität der Förderung ist zu verbessern, wobei die Integration in den ersten Arbeitsmarkt Vorrang hat, aber kein Dogma ist. Es muss Schluss sein mit der Verteufelung des öffentlich geförderten Arbeitsmarkts. Wir werden ihn für bestimmte Zielgruppen auf absehbare Zeit benötigen. Er muss eine bessere Qualität bekommen und den Menschen ein Einkommen ermöglichen, mit dem sie ohne andere Transferleistungen ihr Auskommen sichern können. Auch das hat etwas mit sozialer Gerechtigkeit und der Wahrung der Menschenwürde zu tun.
3. Es muss verhindert werden, dass die Bundesagentur für Arbeit betreuungsintensive Kunden aus dem SGB III ohne nennenswerte Anstrengungen in die Zuständigkeit des SGB II und damit letztlich der Kommunen verschiebt. Die Anzeichen dafür mehren sich. Das kann und darf nicht der Weg zur von uns grundsätzlich angestrebten Senkung der Lohnnebenkosten sein.
4. Die mäßige Inanspruchnahme des Jahres 2005 für Leistungen der aktiven Arbeitsmarktförderung darf die Bundesregierung nicht zu der Annahme verleiten, dass diese Mittel 2006 nicht gebraucht werden. In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, dass diejenigen ARGEN und optierenden Kommunen, die sich im vergangenen Jahr überdurchschnittlich verantwortungsbewusst und kreativ gezeigt haben, für diese Vorreiterrolle nicht fördertechnisch bestraft werden. Denn auch dafür gibt es Anzeichen. Als Überschrift und Einsicht über all dem aber hat zu stehen: Die qualifizierte Förderung langzeitarbeitsloser Menschen wird mehr denn je vom kommunalen Gestaltungswillen und der fachlichen Leistungsfähigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte abhängen. Das ist der entscheidende Faktor und nicht