Protokoll der Sitzung vom 08.06.2006

(Beifall bei der CDU)

Ebenso haben wir es natürlich auch denjenigen zu verdanken, die auch in der gesamten Zeit zwischen 1949 und 1989 der kommunistischen Diktatur widerstanden und im Herbst 1989 die so allmächtig scheinende Staatsmacht bezwungen haben. Ich sage das auch und gerade in Richtung der Fraktion Die Linkspartei.PDS. Ich sage auch in Ihre Richtung, als Mitglied des Landtags betone ich, auch bezüglich der Äußerungen von Herrn Hausold, ich respektiere, dass Sie sich für die Opfer einsetzen wollen, dass Sie auch die Rede von der Vergangenheitsbewältigung hier führen, aber ich sage, es ist auch schon eine Ungeheuerlichkeit, dass Leute unter Ihnen sitzen, die ganz selbstverständlich die Vorteile von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit für sich nutzen, die sie in der DDR als Teil bzw. Zuträger des Unterdrückungsapparates anderen Menschen verwehrt haben.

(Beifall bei der CDU)

Ich halte es für unerträglich, dass sie den einen oder anderen, der ja nur etwas Freiheit gewagt hat, vielleicht einmal einen politischen Witz gegenüber dem Freund gemacht hat oder über einen Beitrag im Westfernsehen diskutiert hat, sogar als Staatsfeinde und kriminelle Elemente denunziert haben und damit ins Verderben geführt haben und dies hier in Reden auch noch rechtfertigen wollen.

Es ist blanker Hohn, dass nach neuester Lesart der Täter die Schuld bei den betroffenen Opfern selbst läge, denn sie hätten ja wissen müssen, wo sie leben - so ungefähr die Debatte der Stasioffiziere in Berlin. Es ist die bittere Ironie des Schicksals, dass Täter von damals ihre Privilegien heute denen verdanken, die sie damals zu Opfern gemacht haben und die ihre Biografien zerstört haben. Wenn Stasioffiziere heute Renten beziehen, von denen sie zu DDR-Zeiten nur träumen konnten, dann ist das die Perversion unseres Rechtsempfindens, wenn die Op

ferentschädigung auf niedrigstem Niveau verbleibt.

(Beifall bei der CDU)

Dass Rechtsstaatlichkeit und oberste Rechtsprechung dazu zwingen, Stasirenten durchschnittlich zu erhöhen, und damit viele Opfer gedemütigt werden, das ist leider so. Wir können und müssen als politisch Verantwortliche aber einen Schritt zu mehr Gerechtigkeit beitragen. Deshalb darf das geschehene Unrecht niemals in Vergessenheit geraten. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, und ich sage, wirklich alle Möglichkeiten und natürlich auch über den Bundesrat, Herr Gentzel, immer wieder an das Schicksal der betroffenen Opfer zu erinnern. Aber dazu müssen wir auch die Täter identifizieren, um das System zu verstehen. Mit dem Schließen der Bücher Ende 2006, denn das wäre ja die Konsequenz, wenn ich die Regelanfrage nicht mehr möglich mache, wäre diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Bei dieser Debatte geht es aber, so oft wir uns natürlich auch über die Täter unterhalten, um die Opfer; mir geht es heute insbesondere um die Opfer, denn die Opfer haben ein Recht auf Aufklärung, die Opfer müssen rehabilitiert werden und die Opfer verdienen ein Stück Wiedergutmachung. Wir haben die moralische Pflicht, ihnen das auch zu ermöglichen. Die Thüringer Landesregierung hält es daher ebenso wie die CDULandtagsfraktion für notwendig, neben vielen bisherigen Initiativen für die Opfer weitere politische Schritte zu ihren Gunsten zu unternehmen. Deshalb will ich kurz noch einmal zu den Schwerpunkten des Antrags einiges sagen.

Nach bisheriger Gesetzeslage endet die Frist für die Herausgabe von Stasiunterlagen zur Überprüfung von Personen auf eine hauptamtliche und inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst nach dem 28.12.2006. Die Rehabilitierung der Opfer ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Die Aufarbeitung dieses Teils der deutschen Geschichte ist noch lange nicht zu Ende. Deshalb müssen wir Überprüfungsmöglichkeiten, insbesondere für Bedienstete in sensiblen Bereichen und Mandatsträger, über das Jahr 2006 hinaus erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 8. Juli 1997 wichtige Aussagen gemacht und diese gelten meines Erachtens auch über das Jahr 2006 hinaus, ich zitiere: „Es liegt die Einschätzung zugrunde, dass ein Mitarbeiter, der für das Ministerium für Staatssicherheit tätig war, in der Regel nicht die Voraussetzungen des Artikels 33 Abs. 2 des Grundgesetzes für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland erfüllt. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass durch eine solche Tätigkeit die Integrität des Betroffenen sowie seine innere Bereitschaft, Bürgerrechte zu respektieren und sich rechtsstaatlichen Regeln zu unterwerfen, nachhaltig in Frage gestellt wird. Darüber hinaus kann sein Verbleiben bei der Bevölke

rung Zweifel an der rechtsstaatlichen Integrität des öffentlichen Dienstes hervorrufen.“

Meine Damen und Herren, in dieser Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts halte ich den zweiten Teil der Aussage für wesentlich. Es ist nämlich eine Frage der Integrität derer, die diese Rechtsstaatlichkeit repräsentieren. Es ist die Frage, ob die Menschen Vertrauen in die demokratischen Strukturen entwickeln oder nicht. Es ist die Frage, ob Demokratie in diesem Land letztendlich gelingt, und diese Frage ist nicht verjährungsfähig.

Deshalb müssen die Überprüfungsmöglichkeiten bei dem genannten Personenkreis nach dem Stasiunterlagengesetz erhalten bleiben.

Ich komme zum zweiten Teil, der Verlängerung der Antragsfristen: In einem weiteren Bereich hat die Thüringer Landesregierung schon zweimal in den Jahren 2001 und 2003 durch eine Bundesratsinitiative die Verlängerung der Antragsfristen erreicht - bei den Rehabilitierungsgesetzen. Hier wurden die Fristen inzwischen insgesamt sechsmal verlängert. Nach jetziger Gesetzeslage ist eine Antragstellung für die Opfer von SED-Unrecht nur noch bis zum Jahr 2007 möglich. Vielen Opfern droht nach dem 31.12.2007 der Ausschluss von Rehabilitierung und Ausgleichsleistungen trotz bestehender berechtigter Ansprüche. Das muss meines Erachtens erneut verhindert werden, wenn die mit den Rehabilitierungsgesetzen verfolgte Absicht des Gesetzgebers verwirklicht werden soll. Die Praxis zeigt, dass trotz der mehrfachen Verlängerung der Antragsfristen noch nicht alle Betroffenen von der Möglichkeit der Antragstellung Gebrauch gemacht haben. Das hat mehrere Gründe: So ist noch immer nicht allen Betroffenen die Rechtslage bekannt. Um dem verstärkt abzuhelfen und Opfer der SED-Diktatur noch besser beraten und betreuen zu können, führen wir in Thüringen seit 2002 eine Beratungsinitiative durch. Mobile Beratungsteams stehen zur Verfügung, die mit der Thüringer Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zusammenarbeiten. Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur beteiligt sich finanziell. Ein anderer Grund für Zurückhaltung bei der Antragstellung sind die psychischen Folgeschäden der politischen Verfolgung, zurückzuführen auf traumatische Erlebnisse von Bespitzelung und Haft. Auch wirkt die bis zur Wende bestehende Schweigepflicht der Opfer bis heute nach. Diese Schweigepflicht - und das ist das Tragische - führte zur Unterdrückung und Verleugnung der eigenen Gefühle. Ein so intensiv erlerntes Verhalten lässt sich nicht oft und nur schwer überwinden. Die Arbeit der Beratungsstellen der Thüringer Opferverbände und der Thüringer Landesbeauftragten für die Stasiunterlagen und der Mitarbeiter der Thüringer Beratungsinitiative hat dazu geführt, dass

viele Betroffene ihr Schweigen erstmals gebrochen haben. Ich möchte ganz besonders den Verbänden, auch der Landesbeauftragten für Stasiunterlagen für ihre Arbeit meinen Dank aussprechen, dass sie dieses Vertrauen bei den Opfern erworben und genau hier den Damm auch gebrochen haben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, diese Arbeit eröffnet eine Perspektive auch für diejenigen, die bis heute keinen Mut gefunden haben, Anträge zu stellen. Für diese Menschen müssen wir die Tür weiter offenhalten, zumal bei den Rehabilitierungsbehörden der jungen Länder im Jahr 2005 noch insgesamt 396 Anträge nach dem verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und 3.270 Anträge nach dem beruflichen Rehabilitierungsgesetz eingegangen sind. Wir erwarten, dass es noch sehr viele weitere geben würde.

Die vorhin genannte Zahl der bisherigen Verlängerungen zeigt natürlich auch, es ist nunmehr Zeit, eine generelle Entfristung der Rehabilitierungsgesetze vorzunehmen. Eine abermalige Verlängerung genügt meines Erachtens nicht.

Jetzt noch einige Sätze zur Opferentschädigung: Meine Damen und Herren, trotz der Verbesserungen für die SED-Opfer durch die Rehabilitierungsgesetze konnte die Wiedergutmachung nur bruchstückhaft sein. Angesichts des Ausmaßes der erlittenen Verfolgung und vieler zerstörter Biografien während der langen Herrschaft des SED-Unrechtsstaates stößt der Staat hier an Grenzen. Dennoch - Herr Gentzel, auch Sie hatten vorhin über den Begriff „Gerechtigkeit“ hier gesprochen - müssen wir doch alles Mögliche tun und die Grenze so weit ziehen, wie es irgend geht, zumal feststeht, dass der jetzige Zustand für die Opfer enttäuschend ist und bleibt. Als Beispiel nenne ich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999, denn das ist ja die Situation, in der wir uns befinden, dass durch dieses Urteil die Ansprüche und Anwartschaften aus dem Zusatz- und Sonderversorgungssystem der DDR zugunsten bestimmter Personenkreise in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik überführt worden sind. Das hatte damals zur Folge, dass Rentenansprüche und Anwartschaften für Repräsentanten der DDR und für hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit anstiegen. Ansprüche, die eigentlich nur gegenüber der DDR erworben wurden, erfuhren eine für die Opfer schwer erträgliche Aufwertung. Auch der aktuelle Entwurf eines Bundesgesetzes zur Änderung der Vorschriften des sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich von Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet, so heißt dieser sperrige Name, geht in diese Richtung und ist für die Opfer nur schwer verständlich. Ich zitiere nochmals meinen Ministerkolle

gen Wucherpfennig, der im Bundesrat gesagt hat: Wer sich für die Stasi den Hals verrenkt hat, wird auch nun noch dienstrechtlich entschädigt.

Durch die große Koalition und die entsprechenden Festlegungen im Koalitionsvertrag haben viele Betroffene wieder neue Hoffnung auf mehr Gerechtigkeit geschöpft. Diese Hoffnungen darf die Politik nicht enttäuschen. Das Thema Opferpension sollte dabei nicht isoliert betrachtet werden. Vielmehr muss sie in ein Gesamtkonzept geeigneter Maßnahmen für SED-Opfer eingebunden werden, so wie es natürlich der Koalitionsvertrag vorsieht.

Meine Damen und Herren, und auch Herr Gentzel, Sie hatten angemahnt, dass wir eigentlich warten sollten, bis die Koalition entschieden hat. Ich bin hier völlig anderer Meinung.

(Zwischenruf Abg. Matschie, SPD: Er hat von unseren Abgeordneten gesprochen.)

Ich bin der Meinung, dass wir zwei Kammern haben, die rechtliche Kompetenz haben und die sich zu diesem Problem äußern müssen. Wenn Sie hier sagen, Herr Gentzel, der Bund wäre in der Diskussion schon viel weiter, dann irren Sie. Das, was mir vorliegt - ich weiß nicht, was Ihnen vorliegt -, ist eine weichgespülte Variante der Regelanfrage, die auch aus der Birthler-Behörde stammt und die ermöglichen soll, bei begründetem Verdacht auf die Regelanfrage zurückzugreifen über das Jahr 2006 hinaus.

Meine Damen und Herren, was heißt denn das? Ich muss also erst mal jemanden verdächtigen, bevor ich anfrage. Das schafft doch eine Denunziationsmentalität in diesem Lande und der möchte ich in keiner Weise Vorschub leisten. Wir sind für die generelle Aufhebung der Begrenzung für 2006, dass die Regelanfrage eben über dieses Datum hinaus möglich ist.

Noch eine andere Anmerkung: Herr Gentzel, Sie sagen, Sie haben doch alle Schuld, das nicht mehr geschehen ist in der Frage der Opfer. Ich habe da eine etwas andere Erinnerung. Zwischen 1994 und 1998 - so können Sie sicherlich im Bundesrat nachlesen - wurden alle Initiativen damals durch die Mehrheit der im Bundesrat vorhandenen Regierungen blockiert. Wie die Mehrheiten waren, das werden Sie ja wohl noch wissen.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ent- schieden hat unser Bundestag.)

Ja, meine Damen und Herren, Herr Gentzel, auch der Bundesrat hat Kompetenzen, um zu entscheiden und Gesetzgebungsvorgänge zu …

(Unruhe bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben ein Zwei-Kammer-System in Deutschland. Es ist doch richtig, dass die beiden Kammern sich zu einem solch wichtigen Thema äußern müssen und auch sollen. Ich verstehe Ihre Argumentation überhaupt nicht, dass wir warten sollen, bis der Bundestag sich endlich entschieden hat. Deswegen, Herr Gentzel, meine Informationen sind eben ganz andere über die Fragen, wie man mit der Regelanfrage umzugehen hat. Deswegen bin ich der Meinung, eine eindeutige Ansage des Bundesrates ist in diesem Falle hilfreich für alle die Bundestagsabgeordneten, die genau das auch so einbringen wollen.

Herr Hausold, auch noch mal zu Ihrer Debatte. Ich erkenne ausdrücklich an, dass Sie sich für eine bessere Entschädigung der Opfer aussprechen. Aber die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, das kommt meines Erachtens bei Ihnen kaum vor.

Die Frage, wie stehen Sie denn eigentlich zu den Äußerungen der Stasioffiziere in der Berliner Gedenkstätte; auch dazu hätte ich von Ihnen gern ein paar Anmerkungen gehört.

(Beifall bei der SPD)

Aber wenn ich Ihren Beitrag so richtig verstanden habe, dann habe ich den Eindruck, dass Sie so irgendwie sagen wollten: In der DDR war doch das Ziel ein edles und deswegen müsse man doch vielleicht auch die Mittel akzeptieren. Ich finde, eine historische …

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Doch, das ist die Kurzform, so haben Sie es ausgedrückt.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Wo haben Sie denn gelebt?)

Sie haben für die Methoden um Verständnis geworben, weil Sie aus der Situation heraus entstanden sind. Das ist die Grundaussage, die Ziele rechtfertigen die Mittel. Herr Hausold, Ihre historische Betrachtung auf den Sozialismus, der sozusagen auf die Kurzformel zu bringen ist, es haben nur falsche Leute falsch mit dem Sozialismus gemacht, das ist meines Erachtens eine Fehleinschätzung.

Es geht uns überhaupt nicht darum,

(Zwischenruf Abg. Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS: Sie haben nichts ver- standen, Herr Dr. Zeh!)

pauschal DDR-Biografien zu entwerten, nein, wir wollen, dass Träger und Funktionäre der Diktatur auch als solche genannt werden dürfen, und zwar über das Jahr 2006 hinaus. Wir entwerten nicht Biografien; den Opfern wurden die Biografien zerstört und hier wollen wir Gerechtigkeit. Deshalb fordere ich Sie auf, den Antrag der CDU zu unterstützen, um für die Interessen der Opfer damit einzutreten. Damit können Sie im Übrigen, Herr Hausold, zeigen, wie ernst es Ihnen damit ist, sich für die Opferentschädigung auch einzusetzen. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: … das haben schon andere Parteien gefordert.)

(Beifall bei der CDU)

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Gibt es jetzt weitere Redewünsche? Frau Abgeordnete Dr. Kaschuba für die Fraktion der Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die vorhergehenden Redebeiträge haben uns doch veranlasst, uns noch einmal zum Thema zu äußern. Der Minister hatte zwei interessante Sätze in seiner Rede.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Es wa- ren mehrere!)

Es waren mehrere, das gebe ich ja zu. Der eine Satz war: dass leider der Rechtsstaat es zulässt, dass Rentenansprüche durchgesetzt werden konnten. Das lässt er eben zu. Dann können Sie auch an dieser Stelle nicht die Existenz des Rechtsstaates bestreiten oder bedauern. Insgesamt, muss ich sagen, hat sich aus der Debatte für mich gezeigt, dass zumindest die Redner der CDU-Fraktion eine Sicht auf die Geschichte haben, mit der wir uns als Linkspartei.PDS in unserer eigenen Partei und mit der Geschichte der DDR auseinandersetzen müssen. Sie sagen, Herr Hausold hätte gesagt, das Ziel war hehr, die Mittel waren schlecht. Genau das wollen wir mit unserem Antrag nicht sagen. Wir wollen eine Betrachtung der Geschichte, auch der Geschichte in der DDR, die sich nicht reduziert auf MfS, auf Eliten und auf Machtstrukturen. In der DDR war das Primat der Politik gegeben und ich habe den Eindruck, ich ganz persönlich, dass Sie wieder so agieren: Wir haben die Weisheit erfahren, unsere Politik ist richtig, wir setzen das Primat. In der DDR war dann die Folge in

der Konsequenz, dass aus diesem Primat der Politik heraus jegliches Recht gebrochen wurde, sowohl individuelle Rechte als auch allgemeine Rechte. Dabei habe ich im Auge, was Herr Hausold gesagt hat, dass der einzelne Mensch in der DDR für sein ganz persönliches Leben auch einen anderen Anspruch haben konnte. Ich würde gern diese Debatte führen und ich würde Sie auch bitten, die Anträge zu überweisen, weil ich glaube, dass das Verwobensein von Machtstrukturen zu betrachten ist. Es war nicht nur die SED; die SED hatte die führende Rolle, die hat sie beansprucht. Sie hat politisch ihre Interessen durchgesetzt mit den Rechtsbrüchen, die es gegeben hat. Aber alle die im Staatsapparat tätig waren, alle die in Leitungsfunktionen waren und die sich nicht offen dagegen aufgelehnt haben, haben indirekt das System mit stabilisiert und getragen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Das nehme ich für mich in Anspruch, das würde ich aber auch für jeden anderen in Anspruch nehmen. Diese Auseinandersetzung mit der Geschichte der DDR und der eigenen Geschichte, die kann wehtun, die kann auch persönlich wehtun.

(Unruhe bei der CDU)