Protokoll der Sitzung vom 29.09.2006

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Wenn ich mir insgesamt auch das, was sich um das Hochschulgesetz rankt, ansehe - ich verweise noch mal auf dieses seltsame Papier, das mittlerweile mit dem Titel „Optimierungspapier“ die Runde gemacht hat, in dem Sie Vorschläge gemacht haben, Studienanfängerzahlen und welche Fachrichtungen zu reduzieren sind in Thüringen -, dann ist natürlich die Frage, woher nehmen Sie das. Sicher muss es Optimierungen auch an den Hochschulen geben, aber das muss auch ein Selbstorganisationsprozess der Hochschulen sein, die sagen an den und den Stellen könnten wir uns vielleicht miteinander abstimmen, wie wir das und das organisieren. Sie können den Moderator spielen, aber Sie können doch nicht von vornherein festlegen, Informatik wird um soundso viel Prozent gekürzt, die betriebswirtschaftlichen Studiengänge werden um soundso viel Prozent gekürzt. Das müssen Sie doch in einem gemeinsamen Diskussionsprozess machen, wenn Sie es überhaupt machen wollen. Sie müssten auch berücksichtigen, selbst wenn die Demographen schon sagen, dass von 2005 bis 2016 die Zahl der Studierenden um ca. 18 Prozent absinken wird, die Wirtschaft aber einen hohen Fachkräftebedarf anmeldet, gleichzeitig auch hochqualifizierte Leute in diesen hochkomplexen Produktionsprozessen benötigt, dann müssen Sie doch alles erdenklich Mögliche dafür tun, dass Studienanfängerzahlen erhöht werden, dass so viele Kinder wie möglich

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Zugang zum Studium bekommen und auch die bildungspolitischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Da denke ich, dass einiges in Ihrem Gesetzentwurf nicht sehr produktiv ist. Auch Leute aus der Wirtschaft, Herr Minister, das wissen Sie ja durchaus, sehen das so, dass man ein Studium nicht zusätzlich mit Gebühren belasten sollte, um diese Zugangsmöglichkeiten zu erheben und ob Sie mit Langzeitstudiengebühren anfangen oder mit einer Verwaltungsgebühr anfangen, dass zusätzliche Gebühren erhoben werden für zusätzliche Angebote - das geht alles auf den Weg der Privatisierung von Bildung. Diese Auffassung teilen wir nicht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich möchte jetzt zu einigen konkreten Regelungen des Gesetzentwurfs kommen. Sie wissen, dass eine Hochschule, das haben Sie selbst gesagt, die Technische Universität Ilmenau, dieses Hochschulgesetz komplett ablehnt, und zwar mit der Begründung, dass

es weniger Autonomie für die Hochschulen schafft und dass es auch einen hohen Demokratieabbau an den Hochschulen zur Folge hat. Alle anderen Hochschulen sagen, wir haben einen Änderungsbedarf, aber diesen Änderungsbedarf möchten wir diskutieren und die größte Sorge der Hochschulen ist der Hochschulrat und die Macht des Präsidiums, dass sozusagen die Mitglieder der Hochschule selbst nicht mehr bestimmen, welche wissenschaftliche, welche strukturelle Ausrichtung ihre Hochschule haben wird. Dem Senat haben Sie schon nach der Diskussion mit den Hochschulen, ich glaube, in fünf Punkten noch eine Kompetenz zugebilligt, wo er zustimmen muss, aber in der Regel ist er ins Benehmen zu setzen und er hat die Beschlüsse des Hochschulrats zu würdigen. Sie geben also die politischen und fachlichen Entscheidungen der Hochschulen nach außen. Der Präsident muss als Qualifikation - das beschreiben Sie ja, welche Qualifikation so ein Präsident haben muss - einen Hochschulabschluss haben und er muss in irgendeiner Form mit dem wissenschaftlichen Leben verbunden sein und davon Ahnung haben. Aber er muss nicht zwangsläufig Mitglied einer Hochschule gewesen sein, er muss nicht Mitglied der Hochschule sein; er hat die Entscheidung über die wirtschaftliche Situation der Hochschulen zu treffen, damit über ihre Struktur, welche Studiengänge dort ausgebildet werden, wie viele Studenten man aufnimmt, wen man beruft. Das liegt alles auf dieser Linie, der Präsident hat ein hohes Machtpotenzial. Es wird nicht mehr in die Hochschule hineinkommuniziert, Sie setzen den Hochschulen einen Manager vor die Nase, der sie zu einem wirtschaftlich effektiven Betrieb machen soll.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das müssten Sie erst einmal wegargumentieren. Das kann natürlich auch wunderbar laufen, es wäre möglich, dass die Hochschulen Unsummen an Geld regenerieren aus Drittmitteln, aus der wirtschaftlichen Betätigung, die Sie ihnen gestatten, auch aus der Möglichkeit, sich selbst wirtschaftlich an Betriebsgründungen und Ähnlichem zu beteiligen. Aber da wäre für uns schon die interessante Frage: Wie wollen Sie denn die Hochschulen finanziell ausstatten, dass sie das überhaupt können? Oder sollen die das alles über Drittmittel, über Gebühren machen; sollen die sich so ein Sparschwein anschaffen und sagen, daraus machen wir das jetzt alles und damit wären wir dann wirtschaftlich starke Einheiten? Das müssten Sie sagen, wie Sie das machen wollen, wie das funktionieren soll. Das würde mich schon einmal sehr interessieren. Sie beschneiden mit diesen beiden Gremien Präsidium und Hochschulrat, Mitbestimmungsrechte in den Hochschulen; das Konzil schaffen Sie ja gleich gänzlich ab; die Kuratorien werden gänzlich abgeschafft, ich weiß es zumindest aus den Jenaer Hochschulen, auch aus der Weimarer Hoch

schule, dass so manches Kuratoriumsmitglied mit seiner Sicht auf die Hochschule und mit seiner Betrachtung auf die Hochschule dort wirklich auch für Innovation und neue Ideen gesorgt hat. Aber wenn Sie es nun gänzlich nach außen geben wollen, das ist doch sehr problematisch.

Außerdem haben Sie noch etwas getan, was aus unserer Sicht überhaupt nicht geht in der heutigen Gesellschaft. Sie haben die Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen, also die Gleichstellungsbeauftragte, auf einen Status gestellt, na gut, die dürfen reden, die sind auch anzuhören, aber die haben überhaupt keine Mitwirkungsrechte, die sind überhaupt nicht mehr gegeben. An der Stelle würden wir dann in den Ausschüssen gern mit Ihnen sehr nachdrücklich diskutieren, ob das dem Bild einer modernen Gesellschaft entspricht. Sie haben auch die Studierendenschaft weitestgehend von den Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen. Im Hochschulrat spielen Personalvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, Studierende, Mitglieder der Hochschule überhaupt keine Rolle, die kommen da nicht vor. Sie können als die eigentlich Tätigen dort auch nicht mehr bestimmen, was in ihrer Hochschule passiert.

Ich möchte noch einmal auf die Ziel- und Leistungsvereinbarung eingehen und auf den Hochschulpakt oder die Rahmenvereinbarung. Ich hatte das schon gesagt, wo das eigentlich entschieden wird, aber im Zweifelsfall kann auch das Ministerium immer noch entscheiden. Sie sagen, Sie wollen den Hochschulen mehr Autonomie geben. Sie wollen ihnen mehr Freiheit geben; die sollen selbst gestalten. Aber es ist ausdrücklich im Gesetzestext formuliert: Wenn es nicht zu einer Ziel- und Leistungsvereinbarung kommt, entscheidet das Ministerium übergangsweise, bis man dann zu einem Konsens gekommen ist. So machen Sie das auch im Bereich der Forschung. Sie sagen, auch die Forschungsschwerpunkte werden durch das Ministerium im Zweifelsfall festgelegt; das halten wir sogar rechtlich für bedenklich, dass das Ministerium das macht.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Sie haben es im Gesetzentwurf sehr fein formuliert, wenn es um Geld und Forschung geht, dass die Freiheit der Forschung an den Hochschulen nicht beschnitten werden soll, aber dass man doch durchaus Forschungsschwerpunkte festlegen sollte anhand der Maßgaben, die es hier gibt.

Zu den Gebühren hatte ich einiges gesagt. Ich sage das noch einmal nachdrücklich, dass Bildung kein ausschließlich betriebswirtschaftlicher Faktor sein kann und dass wir wirklich befürchten, dass Sie mit der Vielzahl von Gebühren, also Ausstellung von Ausweisen, Bescheinigungen für Studienmaterialien,

für alles, was außerhalb der Studien- und Prüfungsordnung liegt, schleichend Studiengebühren einführen. Sie sind auf dem Weg dahin.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielleicht haben Sie das auch nur noch nicht aufgeschrieben und behalten sich das noch für den nächsten Schritt vor.

Als besonderes Problem erscheint uns schließlich in § 107 Abs. 1 und 2, dass den Kirchen dort zusätzliche und weitreichende Einflussmöglichkeiten auf die Hochschule gesetzlich zugesichert werden. Wir haben das bisher immer sehr positiv begleitet, was die Hochschulbildung und das Verhältnis Kirche, Hochschulen und Staat anbelangt. Die Kirchen waren bis jetzt immer bei Berufungen ins Benehmen zu setzen, also man hat sich miteinander verständigt, und jetzt ist formuliert, dass eine Professorenberufung in kirchlichen Studien nur mit Zustimmung der Kirchen erfolgen soll. Das erscheint uns schwierig. Eine Abstimmung mit den Kirchen erscheint uns sinnvoll, aber eine Zustimmung erscheint uns auch verfassungsrechtlich problematisch.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Denn, ich denke, man muss dann darüber reden, ob Sie nicht andere Studienrichtungen gleichbehandeln sollten; ein gleiches Mitspracherecht könnte man nach dieser Logik beispielsweise auch der Ingenieur- und Architektenkammer einräumen bei der Berufung von Professoren. Das könnte man dann auch machen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das ist schon ein Eingriff oder ein eingeschlagener Weg, den wir gern mit Ihnen, auch mit den Kirchen, noch einmal diskutieren müssten.

Eines muss ich Ihnen noch sagen, Sie haben zu Ihrem Gesetzentwurf geschrieben: Zu den Änderungen im Hochschulrechtsbereich gibt es keine Alternativen. Das ist Ihre Meinung, dass das die einzige Alternative ist. Wir wissen aus den Gesprächen mit den Hochschulen, dass sie sich eine andere Zusammensetzung des Hochschulrats wünschen, dass sie sich auch wünschen, dass er anders gewählt wird, dass sie die Kompetenzen nach innen in die Hochschule erweitert haben möchten, auch noch weniger Zugriffsmöglichkeiten des Ministeriums auf die inneren Angelegenheiten der Hochschulen möchten und wir kennen auch viele Auffassungen, die Ihren Gebührenkatalog für abwegig halten und Sie wissen auch, dass die Gewerkschaften und die GEW Ihren Gesetzentwurf ganz grundsätzlich ablehnen.

Wir sind dazu bereit, mit Ihnen über diesen Gesetzentwurf zu diskutieren, aber mit einer Vielzahl von Änderungsanträgen, das möchte ich gleich sagen, die wir uns nicht ausdenken, sondern die wir uns auch aus Kommunikationsprozessen erarbeitet haben

(Zwischenruf aus dem Hause)

- natürlich, was denken Sie denn -, und wir könnten uns aber auch sehr gut vorstellen, dass es einen ganz anderen Entwurf geben könnte, und zwar einen, in dem die Hochschulen selbst über ihre Verfassung und innere Struktur entscheiden können, dass lediglich ein Rahmengesetz existieren sollte, welches den Status der Hochschulen, ihre grundsätzlichen Aufgaben, die demokratische Beteiligung aller Hochschulangehörigen garantiert und das die Hochschulen finanziell sichert und dass ihnen nach innen die volle Autonomie gegeben wird. Diese Leistung erbringt Ihr Gesetzentwurf in keinem Falle.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das würden wir gern weiter vorantreiben, um unsere Hochschulen auf einen erfolgreichen Weg zu führen. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Das Wort hat der Abgeordnete Eckardt, SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Minister, mit Interesse bin ich Ihren Ausführungen gefolgt, leider kann ich Ihnen so nicht inhaltlich zustimmen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

„Willkommen in der Denkfabrik“ - so lautet ein beliebtes Motto unserer Landesregierung. Es scheint eine Menge mit Buchstabensuppen und vertrockneten Heringen zu tun zu haben, jedoch nicht allzu viel mit der Arbeit des Kultusministeriums.

(Beifall bei der SPD)

Nach über einjährigem Internwirken präsentierte Minister Goebel im vergangenen Mai der Öffentlichkeit einen Referentenentwurf zur Hochschulgesetznovellierung, der insbesondere durch zwei Sachverhalte gekennzeichnet war. Zum einen war er aus den verschiedensten Hochschulgesetzen anderer Länder zusammengestoppelt, ich erwähne hier beispielsweise nur das Hamburger und baden-württember

gische Hochschulgesetz sowie die noch nicht verabschiedete niedersächsische Novelle, und da verhält es sich dann eben so, als wenn man im Opel-Werk Eisenach versuchen würde, aus VW-, Mercedes- und Audi-Teilen einen fahrbaren Untersatz zusammenzuschrauben. Eventuell käme ja dabei eine Art Auto zustande, ein Opel „Made in Eisenach“ wäre das aber lange noch nicht. So, Herr Minister Goebel, wird das auch kein Hochschulgesetz „Made in Thüringen“, denn der Referentenentwurf ließ zum anderen aber auch erkennen, dass der Kultusminister - vorsichtig formuliert - den gewachsenen Partizipationsstrukturen der Gremienhochschule nur wenig Sympathie entgegenbringt und nur allzu gern das Althergebrachte zugunsten straffer hochschulinterner Führung und Hierarchisierung über Bord kippen möchte. Der Proteststurm, den der provokante Entwurf bei den Hochschulen hervorrief, fiel entsprechend vehement aus.

Worum ging es dabei? Im Mittelpunkt der Kritik stand die deutliche Diskrepanz zwischen den im Vorspann des Referentenentwurfs genannten hehren Ankündigungen, die Hochschulautonomie zu erweitern, hochschulintern flexible Entscheidungsstrukturen zu schaffen, um das Verhältnis von Hochschulen und Staat neu zu ordnen, und dem, was in den folgenden Gesetzesbestimmungen ganz konkret festgeschrieben worden war. Da sollte das Rektoratssystem, die bisherige Form einer moderaten Hochschulleitung, zugunsten eines Präsidialmodells mit einem starken, mit weitgehend exekutiven Kompetenzen und absolutem Vetorecht ausgestatteten Hochschulpräsidenten abgeschafft werden. Da sollte im Gegenzug der Senat, die Vertretungskörperschaft der Hochschulmitglieder, zu einem machtlosen Gremium mit erheblich beschnittenen Entscheidungs- und Kontrollbefugnissen degradiert werden. Es war auch vorgesehen, dem Präsidenten einen mächtigen, überwiegend hochschulextern besetzten und keinerlei Kontrolle unterworfenen Hochschulrat zur Seite zu stellen, an den bisher dem Kultusministerium vorbehaltene Aufsichtskompetenzen gegenüber den Hochschulen delegiert werden sollten. Dieses gesamte Konstrukt als Präsidialverfassung, Installation eines den Präsidenten flankierenden Hochschulrats und Entmachtung des Senats ist von den Hochschulen zu Recht als „drastischer Eingriff“ in ihre Selbstverwaltung und, wie es die Juristen der FSU Jena treffend formuliert haben, als „Übergang zur Fremdbestimmung“ kritisiert worden. Gleichzeitig haben die Hochschulen ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derart tiefgehende Veränderungen ihrer Organisationsstrukturen überhaupt nicht mit der in Artikel 28 der Thüringer Verfassung den Hochschulen gegenüber abgegebenen Selbstverwaltungsgarantie in Deckung zu bringen sind. Kurz gesagt: Die im Referentenentwurf fixierten Strukturveränderungen sind aus Sicht der Thüringer Hochschulen verfassungswidrig. Eine derart vernich

tende Kritik einer Hochschulgesetznovelle durch deren eigentlichen Adressaten hat es in Thüringen bislang noch nicht gegeben, meine Damen und Herren. Da fragt man sich schon, ob die Landesregierung von allen guten Geistern verlassen war, als sie diesen Referentenentwurf auf den Weg gebracht hat.

(Beifall bei der SPD)

Mit der Denkfabrik ist es jedenfalls im Kultusministerium nicht weit her.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich weitere Kritikpunkte benennen: Welcher Geist dem Referentenentwurf innewohnt, zeigt sich auch an der darin geplanten Degradierung der Hochschuldekane zu bloßen Vollzugsorganen des Präsidiums. Die Dekane sollten künftig vom Präsidium bestimmt und von der Vertretungskörperschaft der jeweiligen Selbstverwaltungseinheiten, wie Institute und Fakultäten im Goebel’schen Neudeutsch jetzt heißen, bloß noch bestätigt werden. Außerdem war beabsichtigt, dass das Präsidium einen Dekan in Zukunft jederzeit und ohne Rückkopplung mit seiner Fakultät aus wichtigem Grund abberufen kann. Eine derart weitgehende Ermächtigung des Präsidiums öffnet dem Missbrauch bei hochschulinternen Meinungsverschiedenheiten doch geradezu Tür und Tor.

Ist das wirklich in Ihrem Sinne, Herr Minister Goebel? Denken Sie, dass eine solche Gesetzesklausel, beispielsweise bei den internen Reibereien an der Universität Erfurt um das Gebaren des damaligen Vizepräsidenten Herz, wirklich hilfreich gewesen wäre?

Ich komme nun zum Punkt „Ziel- und Leistungsvereinbarungen“: Meine Fraktion schätzt derartige Vertragsinstrumente als Mittel einer individualisierten, den jeweiligen Rahmenbedingungen und Entwicklungsvorhaben der einzelnen Einrichtungen verpflichtenden Hochschulfinanzierung durchaus. Was wir aber kritisch sehen, ist der im Referentenentwurf vorgesehene Zeit- und Einigungsdruck bei Verhandlungen über diese Ziel- und Leistungsvereinbarungen. Wir halten das für genauso unangemessen wie die dort ebenfalls formulierte Ermächtigung des Ministeriums, notfalls die Entwicklungsziele und zu erbringenden Leistungen für die betreffende Hochschule einseitig festzulegen. Wie vieles andere widerspricht die letztgenannte Gesetzesbestimmung deutlich der vom Kultusministerium behaupteten Zielsetzung der Novelle, nämlich den Hochschulen mehr Autonomie einzuräumen.

(Beifall bei der SPD)

Kein Plus an Autonomie vermögen wir zudem bei den Regelungen des Referentenentwurfs zur Finanzaus

stattung der Hochschulen zu erkennen. Dort ist es zu keiner wirklichen Ausweitung der Finanzkompetenzen der Hochschulen gekommen. Die Hochschulliegenschaften sollen laut Gesetzentwurf auch weiterhin in Landeseigentum verbleiben. Sie werden nicht Teil des Körperschaftsvermögens der Hochschulen. Die Hochschulen erhalten zudem keine Globalbudgets; für die Aufstellung und Ausführung ihrer Haushaltspläne gelten auch künftig die Bestimmungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung. Das alles ist nun wirklich nicht gerade wegweisend und bleibt weit hinter den Erwartungen der Hochschulen und den Weichenstellungen in anderen Bundesländern zurück.

(Beifall bei der SPD)

Es zeigt sich somit auch an dieser Stelle, dass das Kultusministerium aller verbalen Beteuerungen zum Trotz den Hochschulen nicht wirklich mehr Freiheiten zugestehen will. In diesem Kontext muss aber auch daran erinnert werden, dass die Landesfinanzierung der Hochschulen seit Jahren ohnehin nur unzureichend ist. Obwohl die Studierendenzahlen in Thüringen seit 2001 um 13,6 Prozent angestiegen sind, stagnieren die Landeszuweisungen aufgrund des Hochschulpakts auf dem Niveau von vor fünf Jahren. Eine wesentliche Negativfolge davon ist, dass die Hochschulen ihre Stellenpläne inzwischen nur noch zu 80 Prozent ausfinanzieren können. Auch dies gelingt oftmals nur durch eine Umwidmung eigentlich anderweitig benötigter Sachmittel. Auf Dauer werden den Hochschulen durch das viel zu enge finanzielle Korsett des Hochschulpakts die materiellen Grundlagen für eine selbstbestimmte Fortentwicklung genommen. Auch über diesen Punkt muss bei den weiteren Beratungen zur Hochschulgesetznovellierung diskutiert werden. Denn wenn der Finanzrahmen des Landes nicht stimmt, kann es nun einmal keine echte Hochschulautonomie geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit komme ich zum letzten Punkt meiner Kritik am Referentenentwurf zu der ab dem Sommersemester 2007 geplanten Einführung eines zusätzlichen Verwaltungskostenbeitrags von 50 € pro Semester. Eine sachliche Notwendigkeit für einen solchen Beitrag habe ich bis heute nicht ausmachen können und selbst Ihre Junge Union lehnt diesen Unfug ab. Meines Erachtens geht es der Landesregierung hierbei auch gar nicht um die Abdeckung eines plötzlich entstandenen zusätzlichen Verwaltungsaufwands an den Hochschulen; sie will damit lediglich den Boden bereiten für die beabsichtigte Einführung allgemeiner Studiengebühren ab 2009.