Protokoll der Sitzung vom 19.10.2006

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Wo nehmen Sie das her?)

Das nehme ich her aus den ganzen Abhandlungen der letzten fünf Jahre

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Die Proto- kolle aufmerksam lesen, Frau Kollegin.)

und auch aus Ihrer Diskussion. Wenn ich da an die Grünen Tage denke, wo Herr Minister Seehofer noch mit Vehemenz auf Minister Sklenar eingeredet hat, diesem Verbraucherinformationsgesetz am Freitag doch zuzustimmen, und wie lange Herr Minister Sklenar gebraucht hat, um dann zu nicken -

(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Hilfe, hilfe!)

es war aber so.

(Unruhe bei der SPD)

Natürlich hat er genickt, genau. Deshalb sind wir froh und dankbar. Herr Kollege Nothnagel hat es ja angesprochen, klar war in den ersten Ansätzen der rot-grünen Bundesregierung ein weiteres Feld angesprochen und auch weitere Informationspflichten waren da vorgesehen. Es ging nicht, so ist das nun mal im Leben, man muss Kompromisse schließen und dieses Verbraucherinformationsgesetz ist ein Kompromiss, aber ein Kompromiss in die richtige Richtung. Davon bin ich auch überzeugt. Schon in der Debatte im Bundesrat - nicht nur im Bundestag, das war ja vor der Sache in Bayern - hat ja der baden-württembergische Minister - seines Zeichens nicht SPD-Buch-haltend - gesagt, dass das Verbrau

cherinformationsgesetz zurzeit nicht weit genug geht und dass wir schon in diesem Fall darüber reden müssen, wie das ist nach einem Jahr und wie die Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes denn funktioniert hat, und dass dann nach einem Jahr darüber nachgedacht wird, es noch zu verschärfen und noch weitergehende Maßnahmen einzufordern, auch von der Bundesebene. Das ist ja mit einem Entschließungsantrag im Bundesrat auch untersetzt worden. Also tun Sie nicht so, als ob wir jetzt das Allerbeste haben. Wir haben eines, das ist besser als nichts. Aber wir müssen sehen und in einem Jahr noch einmal darüber reden, wie die Anwendung ist, wie es in einzelnen Bereichen zur Anwendung kommen konnte. Dann müssen wir es wieder auf den Prüfstand stellen und neu darüber nachdenken, ob es denn nicht noch Verschärfungen bedarf. Es ist natürlich so - Herr Minister Zeh hat es angesprochen -, dass es eine Qualitätsverbesserung ist, dass die Behörden bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht jetzt frühzeitig informieren können, auch über Produkte, die dann nicht mehr am Markt sind, was ja vorher alles nicht ging. Aber wie gesagt, der SPD-Fraktion auch im Thüringer Landtag geht es nicht weit genug und wir müssen es im Auge behalten. Sobald die Handlungsweise vor Ort zeigt, dass es nicht funktioniert, müssen wir nachbessern. Das ist doch auch nichts Schlimmes. Das haben wir schon öfter gemacht. Nur sage ich, es wäre schön gewesen, wenn Sie sich weiter hätten rauslehnen können. Herr Seehofer hat das ja auch in vielen Gesprächen in der letzten Zeit immer gesagt, dass es ihm auch noch nicht zu weit geht.

Zu dem Entschließungsantrag der Linkspartei.PDS hat Herr Nothnagel schon die einzelnen Punkte zitiert. Wir können allen drei Punkten zustimmen. Das ist sicherlich keine große Überraschung. Der erste Punkt, der ist ja nur untersetzt worden aus dem 13-Punkte-Programm von Herrn Seehofer; da dürfte die CDU auch keine Probleme haben. Der zweite Punkt ist fast identisch, nur ein bisschen verkürzt mit unserem Entschließungsantrag, der ein bisschen weiter gefasst ist. Und der dritte Punkt, diesen Bericht, können wir natürlich auch mittragen.

Die Lebensmittelkontrollen in Thüringen, wenn die so absolut gut wären, wie Sie das immer darstellen, Herr Dr. Zeh, dann, glaube ich, hätten wir doch die Geschehnisse in Gotha vielleicht etwas anders gehabt. Ich will nicht sagen, dass es irgendwelche Interessenkonflikte in Thüringen gibt - Sie hatten das angesprochen -, das will ich überhaupt keinem unterstellen. Aber so, wie das in Gotha abgelaufen ist, gibt es schon offene Fragen in den Kontrollbereichen. Es kann doch nicht sein, dass am 13.09.2006 in einem Kühllager und in einem Container kontrolliert wird, Lebensmittel gefunden werden, die wahrscheinlich für den Verzehr nicht geeignet sind, und dann

eine Woche später in dem gleichen Geschäft in dem Auslageraum, in dem Verkaufsraum wieder Lebensmittel gefunden werden, die nicht zum Verzehr geeignet sind. Da sage ich, da stimmt irgendetwas nicht und da müssen wir drüber reden. Ich unterstelle nicht, dass Ihre Mitarbeiter da nicht fleißig arbeiten, das wissen wir alle. Auch das hat Herr Nothnagel angesprochen: Im Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza sind sechs Mitarbeiter für die Proben und den unmittelbaren Bereich zuständig. Ja, wenn dann so etwas wie in Gotha passiert, dann schlagen die doch Kopf, das funktioniert nicht. Ich glaube, auf lange Sicht gesehen ist das ja nur die Spitze des Eisbergs. Das wissen wir auch, dass in diesem Bereich noch weitere Fälle auftreten.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Was ist das?)

Das ist die Spitze des Eisbergs - das sagt jeder in Deutschland.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist doch unglaublich. Hören Sie doch auf damit.)

Natürlich. In diesem Lebensmittelbereich gibt es kriminelle Energie, die können wir nicht abstreiten. Wir sind als Staat dafür verantwortlich, dass wir die Verbraucher vor Unrecht schützen und vor Lebensmitteln, die nicht zum Verzehr geeignet sind. Da bin ich der Meinung, dass sechs Mitarbeiter im Amt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz in Bad Langensalza für diesen engen Bereich zu wenig sind. Das ist so und da müssen Sie auch wirklich nachbessern, Herr Minister Zeh. Wir sind davon überzeugt, dass da Personal aufgestockt werden muss. Ich weiß, jetzt kommt die Opposition und fordert immer mehr Personal, aber diese Diskussion kann ich Ihnen leider nicht ersparen.

Ein nächstes Thema, auch das hatten Sie schon angesprochen - Kommunalisierung der Veterinärämter: Ich habe ja in Vorbereitung dieses Tagesordnungspunkts noch mal das Protokoll aus dem Innenausschuss von 2001 gelesen im Vorfeld der Kommunalisierung; da habe ich keinen gefunden, der diese Kommunalisierung wollte, nicht einen in dieser Anhörung, außer die CDU-Fraktion, die stand natürlich wie Maus dazu, auch Herr Dr. Landsiedel nicht, Herr Roehlinger nicht, Herr Vetzberger nicht. Ich kann Ihnen eine Reihe von Namen aufzählen, die das nicht wollten. Gut, Sie haben es trotzdem gemacht, es gab ja dann auch die gerichtliche Auseinandersetzung. Es ist o.k., Sie haben es beschlossen mit Ihrer Mehrheit, die Kommunalisierung ist erfolgt; aber in dieser Diskussion, in der wir jetzt sind, können Sie doch nicht weiter darauf beharren. Es ist nicht nur das

Rotationsprinzip, was Herr Seehofer einfordert, er fordert auch das Vier-Augen-Prinzip ein. Nun sagen Sie mir mal, wie das in den Landkreisen gehalten werden soll, in Suhl mit zwei Lebensmittelkontrolleuren, in Altenburg mit zwei Lebensmittelkontrolleuren. Es soll eine Rotation geben und es soll ein Vier-Augen-Prinzip geben. Das ist nicht machbar, solange wie die Verantwortung bei den Landkreisen liegt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

In der Art und Weise, wie unsere Landkreise zusammengesetzt sind, geht das nicht. Wir sind einfach zu klein strukturiert.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist ja noch größerer Blödsinn.)

Ja, wenn es größere Landkreise wären, dann hätten wir auch mehr Lebensmittelkontrolleure in diesem Bereich und dann könnten wir auch das Rotationsprinzip einhalten und das Vier-Augen-Prinzip. Herr Primas, Ihnen brauche ich das nicht zu erklären, Sie wollen das sowieso nicht kapieren und da kann ich noch so lange hier reden

(Beifall bei der SPD)

und das hilft uns dann auch nicht weiter, denn Sie wollen es einfach nicht verstehen. Gehen Sie doch einfach mal zu Herrn Landsiedel nach Nordhausen, der sagt Ihnen dann die Wahrheit; nur, das wollen Sie ja nicht wahrhaben.

Ich bin der Meinung, wir müssen die Kommunalisierung zurücknehmen und auf Landesebene setzen. Solange Sie sich einer Gebiets- oder Strukturreform verweigern, geht das nicht anders. Aber ich persönlich sage auch, ich hätte es sowieso lieber beim Land, weil ich diese Hoheit beim Lebensmittelbereich sehe und das für richtig halte. Wie gesagt, ich bitte Sie ganz herzlich, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Ein paar Punkte, Herr Minister Zeh, in Ihrem Vortrag sind mir schon aufgestoßen, aber - wie gesagt - das können wir auch noch mal im Ausschuss bereden. Den wichtigsten Ausschuss vom 20. September, den haben Sie vergessen. Da hatten wir gerade Sondersitzung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und Herr Staatssekretär Illert hat uns darüber berichtet, wie die Proben in Gotha waren. Am Nachmittag ist das Geschäft in Gotha ja schon wieder geschlossen worden. Das konnten Sie uns nicht berichten, weil Sie das zur der Zeit nicht wussten. Herr Staatssekretär hat sich dann am nächsten Tag bemüht, uns noch mit Faxen zu erreichen und uns mitzuteilen, was in Gotha passiert ist.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les, Familie und Gesundheit: Das ging doch gar nicht anders. Das war vorher nicht bekannt.)

Ich habe das auch nicht kritisiert. Ich habe das nur in der Abfolge so gesagt, dass das so war.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das war kein Vorwurf, Herr Minister.)

Das war kein Vorwurf. Sie hatten nur zwei...

(Zwischenruf aus dem Hause)

Das ist deine Auslegung. Sie hatten „zwei AusschussSitzungen“ gesagt, in denen Sie schon berichtet hatten, Herr Dr. Zeh, und das war die dritte, deshalb habe ich sie nur noch mal erwähnt. Gerne erwähnt, gehört hätte ich von Ihnen wirklich das erste Datum, wann Sie das erste Mal im Markt bei der SBUnion waren, das hätte ich schon gern noch gewusst. Das hatten Sie vorhin vielleicht vergessen.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Gumprecht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, obwohl dieser Antrag - ich möchte sagen - damals sehr aktuell zu den ersten Ereignissen zum Gammelfleisch bereits im September gestellt wurde, und wir haben sehr schnell reagieren wollen, ist doch inzwischen etwas Zeit vergangen und es wurde darüber in verschiedenen Gremien und auch heute wieder berichtet. Dennoch bleiben die Fragen nach der Lebensmittelsicherheit in Thüringen aktuell. Denn, meine Damen und Herren, was wir gehört haben, es stinkt zum Himmel. Es stinkt nicht nur das vergammelte Fleisch, es stinken die Machenschaften von Menschen mit krimineller Energie zum Himmel, die Fleisch überlagern und umetikettieren oder bewusst überlagertes und vergammeltes Fleisch in den Handel, an die Verbraucher, also in die Nahrungskette bringen - das stinkt zum Himmel.

(Beifall bei der CDU)

Solche kriminellen Machenschaften müssen von der Justiz geahndet werden. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, die Ursachen für die großen Lebensmittelskandale gehen meist auf kriminelle Handlungen der betroffenen Händler zurück und man kann sie da auch ansiedeln. Da staatliche oder private

Lebensmittelkontrollen nur stichprobenartig arbeiten können, kann das Fehlverhalten der am Herstellungsprozess und am Vertrieb beteiligten Personen leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Nach der Lebensmittelhygieneverordnung ist jeder Betrieb, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet oder in Verkehr bringt, verpflichtet, in seinem Produktionsablauf die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Arbeitsstufen zu ermitteln, diese konsequent zu überwachen und zu dokumentieren und ganz konkret angemessene Sicherheitsmaßnahmen festzulegen und diese einzuhalten. Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz, dass die Betriebe und Einrichtungen, die Lebensmittel herstellen, aber auch importieren oder verarbeiten oder auch diese in Verkehr bringen, in Eigenverantwortung sicherstellen müssen, dass von ihren Produkten keine gesundheitlichen Gefahren für den Verbraucher ausgehen können. Im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht müssen sie angemessene Eigenkontrollen durchführen. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden, meine Damen und Herren, überprüfen - und wir haben es ja heute auch schon vom Minister gehört - stichprobenartig die Einhaltung dieser lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf allen Handelsstufen, vom Hersteller oder dem Importeur bis zum Einzelhandel. Dazu führen sie natürlich Betriebskontrollen durch und entnehmen Proben vor Ort. Wir haben im zweiten Teil der Rede des Ministers gehört, dass die Thüringer Behörden gut aufgestellt sind und angemessen reagiert haben. Der im August neu erschienene Jahresbericht der Amtlichen Lebensmittelüberwachung Thüringen belegt, dass im Jahr 2005 bei immerhin 36.000 erfassten Betrieben über 52.000 Kontrollen durchgeführt wurden. Das entspricht einem Durchschnitt von 2,1 Kontrollen je Betrieb, wobei die Kontrolldichte, wie wir hörten, nach der Risikobewertung sehr unterschiedlich ist. Man muss jedoch auch feststellen, dass es etwa 1.500 Maßnahmen und Beanstandungen gab, die von der Verwarnung, über die Verfügung, die Sicherstellung, bis zu Bußgeldverfahren, Schließungen oder Strafanzeigen reichen. Im Berichtsjahr 2005 - und das muss man einfach mit zur Kenntnis nehmen - wurden immerhin 9.431 Kilo Fleisch- und Wurstwaren sichergestellt. Das zeigt, dass die Thüringer Lebensmittelkontrolleure konsequent handeln. An dieser Stelle, meine Damen und Herren, vielen Dank allen verantwortungsbewussten Kontrolleuren im Freistaat.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Übrigens, auch die Bundesverbraucherzentrale hat in ihrem zweijährigen Bericht über den Verbraucherindex belegt, dass im Untertitel Lebensmittel Thüringen den sechsten Platz unter allen deutschen Ländern belegt. Wir hörten, die amtlichen Kontrolleure arbeiten in Thüringen, und ich kann das vom eigenen Kreis berichten, seit mehreren Jahren zunehmend risikoorientiert. Dies ist seit April dieses Jah

res verpflichtend. Und wenn ich höre, die Umrechnung der Lebensmittelkontrolleure auf Einwohner, das glaube ich doch nicht, dass Sie das wirklich glauben, dass das der Maßstab ist. Ich weiß, dass Sie da viel intelligenter sind, Herr Nothnagel.

(Zwischenruf Abg. Nothnagel, Die Links- partei.PDS: Das kann man infrage stel- len.)

In Thüringen kommen auf einen Lebensmittelkontrolleur 300, in Sachsen 324 Betriebe. Als Vergleich dazu: In Hessen kommen 520 Betriebe auf einen Kontrolleur, in Baden-Württemberg 650 oder Rheinland-Pfalz sogar 706.

Meine Damen und Herren, ich denke, das zeigt deutlich, was das Maß ist.

Aber was kann man tun, um dem Verbraucher eine möglichst hohe Sicherheit zu gewährleisten? Mehr Sicherheit kann nur in einem gemeinsamen Vorgehen, das heißt, im Verbund mit den anderen Ländern und mit dem Bund gewährleistet werden. Als Konsequenz aus dem Fleischskandal im November 2005 haben die Länder gemeinsam mit dem Bund ein 10Punkte-Programm beschlossen und am 7. September dieses Jahres aufgrund der aktuellen Ereignisse nochmals ein 13-Punkte-Programm. Diese beiden Maßnahmepakete zielen auf mehrere Ebenen. Sie zielen nicht nur auf ein Mehr an Kontrollen, sondern auf die Sicherung einer höheren Qualität in den Ländern. Das heißt auch z.B., dass alle Kühlhäuser künftig nach einem gleichen Kontrollprinzip, einer gleichen Kontrollnorm überprüft werden müssen. Das Maßnahmepaket möchte aber auch durch mehr Transparenz, durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit, aber auch durch die konsequente Ausschöpfung der strafrechtlichen Möglichkeiten, aber auch durch eine höhere Eigenverantwortung der Lebensmittelunternehmen die Sicherheit für den Verbraucher erhöhen. Lassen wir nun alle Verantwortlichen ihren Verantwortungsrahmen ausschöpfen.

Kurzfristig, meine Damen und Herren, da bin ich überzeugt, wurde angemessen gehandelt. Die vereinbarten Maßnahmen wirkten mittelfristig. Der Minister hat uns heute schon informiert und wird uns zu gegebener Zeit auch stufenweise über die Maßnahmen informieren. Herr Minister, vielen Dank für Ihren Bericht.

Nun noch einige Ausführungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen: Die wirtschaftlichen Auswirkungen der „Gammelfleisch-Skandale“ sind groß. Die aufgedeckten kriminellen Vorkommnisse - ja, sie stinken zum Himmel und schaden einer ganzen Branche, der Lebensmittelbranche. Anhand der Ereignisse sehen wir den unmittelbaren Zusammenhang von Le

bensmittelsicherheit und Wirtschaft. Hohe Lebensmittelsicherheit, meine Damen und Herren, stärkt die Wirtschaft. Der Kunde/Verbraucher reagiert in seinem Kaufverhalten sehr schnell auf solche Meldungen durch Kaufzurückhaltung oder Kaufverweigerung. Es zeigt sich hier, dass Verbraucherinteressen und Wirtschaftsinteressen übereinstimmen und nicht gegeneinander aufgestellt sind. Das war auch das Anliegen der Thüringer Verbraucherzentrale mit ihrem Forum „Verbraucherschutz als Standort- und Wirtschaftsfaktor“, das gestern hier im Landtag stattfand. Zu unserem Thema „Lebensmittelsicherheit“ hat die Verbraucherzentrale ein Aufklärungspaket aufgelegt mit dem Titel „Fleisch. Iss gut!“. Für die herausgegebene Broschüre gab es einen so großen Nachfragebedarf, dass sie im Augenblick vergriffen ist. Eine Nachauflage folgt. Sie soll dem Verbraucher beim qualitätsbewussten Einkauf von Rind-, Schweine- oder Geflügelfleisch helfen. Ich rate dem Verbraucher, genau auf Qualitätsprodukte zu achten.

Meine Damen und Herren, nun einige Anmerkungen zu den beiden eingereichten Anträgen - zuerst zum SPD-Antrag: Diese Entschließung verwundert mich sehr, da sie auf ein Bundesgesetz, das Verbraucherinformationskonzept, zielt und es gleichzeitig kommentiert, das in den letzten Tagen verabschiedet wurde. Sie haben ja richtig gesagt, auch die SPD hat zugestimmt. Ich denke, man sollte zunächst erst einmal diesen ersten Schritt gehen. Ja, meine Damen und Herren, wir begrüßen das Gesetz, weil es Verbraucherinteressen deutlich stärkt. Aber die von Ihnen geforderte Orientierung - und ich zitiere aus Ihrem Antrag: „Verbraucherinteressen grundsätzlich Vorrang vor entgegenstehenden Interessen haben“ - kollidiert meines Erachtens mit dem Grundrechtsteil unseres Grundgesetzes. Das bedarf einer grundsätzlichen Prüfung. In Ihrer aktuellen Entschließung fordern Sie darüber hinaus, die Kommunalisierung rückgängig zu machen. Sie wissen, ich selbst bin ein Verfechter der Kommunalisierung und habe dies immer gesagt und das wird auch so bleiben. Ich denke, auf kommunaler Ebene kann man sehr viel Klarheit und sehr viel Deutlichkeit und sehr viel ordnungsprinzipliche Dinge tun. Wir von der CDU-Fraktion sind der Auffassung, dass sich auch die Kommunalisierung bewährt hat. Eine Übertragung der Verantwortung auf die Akteure vor Ort, die Landkreise, diese Übertragung sorgt unseres Erachtens für größtmögliche Sicherheit.

Herr Abgeordneter Gumprecht, mal einen kleinen Moment, der Geräuschpegel im Saal übersteigt so langsam die Möglichkeit, die Sie selber haben. Ich bitte mal die Gruppen, die sich hier gebildet haben und sich zu mir unbekannten Belustigungen zusammengefunden haben, ihre Gespräche einzustellen

und dem Abgeordneten Gumprecht zuzuhören.