Protokoll der Sitzung vom 03.05.2007

Das Gleiche bei Ihnen, Frau Pelke, ich hätte gesagt, dass der Bürgerbeauftragte dann nicht mehr könne. Er kann gemessen am vorherigen Zustand tatsächlich ein kleines bisschen mehr. Gemessen an den Regelungen, die wir vorgeschlagen haben, ist es wesentlich weniger.

Dann will ich eines ganz ehrlich sagen, Herr Heym, und das ist auch kein guter parlamentarischer Stil, wir haben oben auf der Tribüne junge Leute sitzen, die die Diskussionen mitverfolgen und die gegebe

nenfalls sogar verstehen, was hier vor sich geht. Das muss man unterstellen, dass die Leute auf der Tribüne begreifen, was hier passiert. Wenn ich Ihnen vorgeworfen habe, Sie vernebeln, Sie versuchen irrezuführen und Sie versuchen, Scheinargumentationen zu führen, dann war Ihre Argumentation gegen die bayerischen Regelungen ein Musterbeispiel dafür. Es wird immer ins Feld geführt, Bayern habe ein anderes System. Die Petitionen - haben Sie selbst gesagt - werden in den Fachausschüssen behandelt. Ob die Abgeordneten damit glücklich sind oder nicht, das kann den Bürgerinnen und Bürgern draußen völlig schnuppe sein. Das ist Ihre Aufgabe, dafür sind Sie da. In Bayern seien aber alle Ausschüsse öffentlich, was in Thüringen nicht so ist. Nur diese Entscheidung, dass in Thüringen nicht alle Ausschüsse öffentlich sind, war 1992, 1993, 1994 eine ganz beliebige, eine ganz beliebige, die nur von politischen Mehrheiten bestimmt worden ist.

Dann wundern Sie sich, dass wir zur ersten Beratung unveränderte Auffassungen haben und nennen diese politischen Auffassungen, Oppositionsphrasen. Nein, Herr Heym, wir haben unterschiedliche politische Auffassungen, nämlich insbesondere was Wesenseigenschaften von Demokratie angeht und das sind Öffentlichkeit und Transparenz. Daraus resultiert,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

dass unser Gesetzentwurf ein im Wesen ganz anderer ist. Auch Ihre Argumentation, was die Zweidrittelmehrheit der Wahl des Bürgerbeauftragten angeht. Sie müssen sich doch nicht wundern, dass der rheinland-pfälzische Bürgerbeauftragte die Position hat, die er hat, denn er ist ein starker Bürgerbeauftragter, ein sehr starker und dem reicht natürlich eine einfache Mehrheit aus. Dann sind die Bürgerinnen und Bürger auch mit einem mit einfacher Mehrheit gewählten Bürgerbeauftragten sehr zufrieden. Aber dann zu behaupten, was dieser Bürgerbeauftragte macht und was Sie dann übernehmen, es sei eine Wahl nur schwer möglich mit Zweidrittelmehrheit, da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, da sind nicht die zwei Drittel daran schuld, sondern da sind die Abgeordneten daran schuld, die es nicht fertig bekommen, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerbeauftragten zu wählen, die eine Zweidrittelmehrheit nicht hinbekommen. Da winken das erste Mal die politischen Mehrheitsverhältnisse. Ich komme darauf zurück. Wenn das Amt beschädigt wird im Vorfeld einer Wahl, dann sind nicht selten diejenigen daran schuld, die das Amt zu besetzen haben. Da spielen sicherlich auch Medien eine Rolle, aber dann hat auch die Politik eine sehr große Mitschuld daran. Dann kann ich nicht verstehen, wie man die Arbeit des Petitionsausschusses als unpolitisch bezeichnen oder sich unpolitisch wünschen

kann. Es ist ein Landtagsausschuss, es ist ein Ausschuss der Legislative und erinnern Sie sich nur an die Zeit vor einigen wenigen Jahren, als die Abgabenprobleme auf der Tagesordnung standen, draußen wie drinnen im Haus. Können Sie mir erklären, wie ein Petitionsausschuss unpolitisch mit Abgabenproblemen der Bürgerinnen und Bürger umgehen soll? Das machen Sie bitte einmal.

Wenn Herr Wilsdorf sagt, in Rheinland-Pfalz ist der Bürgerbeauftragte ein Anhängsel des Petitionsausschusses, hat er recht. Das Problem ist nur, wir haben nicht das rheinland-pfälzische Modell vorgeschlagen. Warum führen Sie also dieses Argument gegen uns ins Feld?

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das habe ich doch gar nicht gesagt.)

Gut, dann habe ich Sie falsch verstanden, das kann mir ja auch passieren. Herr Heym, ich bin nicht bereit, mich von Ihnen zu Kompromissvorschlägen verpflichten zu lassen. Wenn Sie glauben, dass Politik sich reduziert auf Kompromissvorschläge, dann muss ich Ihnen sagen, es gibt in der Politik Situationen, da ergeben Kompromissvorschläge keinen Sinn. Unser Gesetzentwurf für einen Bürgerbeauftragten hatte einen komplett anderen Ansatz, Ihrer in fast entgegengesetzter Richtung einen anderen Ansatz. Das kann man nicht verbessern. Verzeihen Sie mir bitte, das geht nicht. Da kann man nur die divergierenden Auffassungen aufrechterhalten, da bringen Kompromisse keine Verbesserungen.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Frau Pelke, ein Bürgerbeauftragter hat im Unterschied zum Wissenschaftlichen Dienst des Landtags Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, das heißt, er nimmt die Wirklichkeit der Menschen zur Kenntnis. Das, was ein Bürgerbeauftragter an Bürgerproblemen hat, das kann ein Wissenschaftlicher Dienst des Landtags nicht kompensieren. Wir sollten uns gerade bei der Vertretung von Interessen der Bürgerinnen und Bürgern nicht an den Institutionen und an ihren internen Einrichtungen orientieren, sondern an den Institutionen, die von draußen die Probleme wesentlich besser zur Kenntnis nehmen. Deswegen, glaube ich, stimmt Ihre Argumentation nicht, dass man den Bürgerbeauftragten für Gutachten, wenn es um Gesetzentwürfe geht, nicht brauchte. Da hat der Bürgerbeauftragte ein ganz anderes Pensum an Wirklichkeitssicht als der Wissenschaftliche Dienst des Landtags.

Es reicht nicht, wenn man in einem Gesetzentwurf dem Bürgerbeauftragten Aufgaben zuteilt, man muss ihn im Gesetzentwurf auch mit den entsprechenden Rechten ausstatten. Also die Berufung auf § 1 reicht

nicht. Das muss flankiert werden durch gesetzliche Rechte.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Öffent- lichkeitsarbeit usw. muss man nicht fest- schreiben, das ist die Aufgabe eines Bürgerbeauftragten. Das muss man im Gesetz nicht festschreiben.)

Ich sage Ihnen ja, um das dann wirklich machen zu können, muss man Rechte haben. Man kann sich nicht hinstellen und von einem Bürgerbeauftragten erwarten, dass er alles tut, weil es ihm ja niemand verbietet, und er hat die notwendige gesetzliche Ausrüstung dafür nicht. Das funktioniert nicht. Herr Wehner, Lüge hin oder her, das ficht mich nicht an. Aber eins müssen Sie ehrlich zugeben, noch niemand hat von Ihnen verlangt, Demokratie so zu verstehen, dass man sich einer Meinung anschließen müsse. Das stimmt allerdings auch für uns, das nehmen wir für uns in Anspruch. Wenn Sie bezweifeln, dass die Arbeit des Petitionsausschusses von politischen Mehrheiten geprägt ist, dann sage ich Ihnen zweierlei:

1. Das ist prinzipiell bei Ausschüssen so und da macht der Petitionsausschuss keine Ausnahme. Das ist einfach so, denn er ist mehrheitlich …

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Waren Sie schon einmal im Petitionsausschuss dabei?)

Dieser Umstand existiert doch völlig unabhängig davon, ob ich in diesem Petitionsausschuss anwesend bin oder nicht, begreifen Sie denn das nicht? Es ist ein Wesensmerkmal eines Ausschusses, dass er mehrheitlich zusammengesetzt und auch mehrheitsgemäß entscheidet.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Es gibt Belege dafür. Nennen Sie mir …

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Wie viele Mehrheitsentscheidungen gab es denn im Petitionsausschuss?)

Darum geht es nicht, Herr Wehner, ich sehe, Sie verstehen mich nicht, ich meine mit Mehrheiten, von politischen Mehrheiten geprägt, nicht, ob es dort Abstimmungen gegeben hat, sondern dass zum Beispiel Anträge gar nicht mehr gestellt werden im Petitionsausschuss, weil die Mitglieder des Petitionsausschusses antizipieren können, dass ihre Anträge überhaupt keine Chance haben. Dann sagen Sie mir,

(Unruhe bei der CDU)

Herr Wehner, wann haben es denn die Mitglieder des Petitionsausschusses in ihrer ehrenvollen Aufgabe als Abgeordnete einmal geschafft, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf der Grundlage ihrer Erfahrungen aus dem Petitionsausschuss zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen? Dieses spätestens ist an den Mehrheitsverhältnissen des Petitionsausschusses gescheitert. Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Heym zu Wort gemeldet.

Ich möchte noch einmal auf ein paar Argumente eingehen von Ihnen, Frau Kollegin Sedlacik. Sie haben gesagt, dass der Ausschuss aufgrund seiner politischen Mehrheit sich auf die CDU-Entwürfe gestützt hat. Stimmen Sie mir zu, dass einstimmig die Mitglieder des Petitionsausschusses bei der Fülle von Entwürfen, die wir auf dem Tisch liegen hatten, gesagt haben, wir nehmen die Gesetzentwürfe der CDU als Grundlage? Gab es darüber ein einstimmiges Einvernehmen, ja oder nein?

(Zwischenruf aus der Fraktion der Links- partei.PDS: Nein.)

Ach, jetzt nicht, also da muss ich Sie wirklich hier vom Pult aus der Lüge bezichtigen. Wir waren uns - alle Mitglieder im Ausschuss - einig, wir nehmen die CDU-Entwürfe als Arbeitsgrundlage und nehmen dann bei den verschiedenen Paragraphen Stück für Stück die Vorschläge der einzelnen Fraktionen her und sehen, was wir daraus machen. So, und da sind manche Dinge umgesetzt worden und manche eben nicht. Es ist schlicht falsch, wenn Sie hier den Eindruck erwecken, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion mit ihrer Mehrheit Sie im Prinzip ohne Argumente praktisch überstimmt hätten. Das ist schlicht nicht richtig.

Ich möchte noch einmal auf die Öffentlichkeit von Massen- und Sammelpetitionen eingehen. Es bleibt dabei, erstens, alle Petitionen waren im Petitionsausschuss, sie bleiben es auch in Zukunft und Petitionen sind auch die Massen- und Sammelpetitionen und der Ausschuss tagt nicht öffentlich. Es geht Ihnen - und das muss ich hier an der Stelle noch einmal sagen - nicht darum, sachorientiert das ganz vertiefend aufzuklären. Sie wollen - und mit dieser Unterstellung müssen Sie leben, auch aufgrund der ganzen Debatte, die wir jetzt in diesem Gesetzgebungsverfahren wieder erlebt haben - solche Petitionen nutzen, um politischen Klamauk zu veranstal

ten. Das werden wir nicht zulassen. Wenn Sie für sich in Anspruch nehmen

(Beifall bei der CDU)

- und da nehme ich meine Äußerung von vorhin zurück, als ich Sie als Truppe bezeichnet habe - und sagen, Sie sind demokratisch gewählte Mitglieder dieses Hauses, dann nehmen Sie doch auch zur Kenntnis, dass auch die Mitte dieses Hauses demokratisch gewählt ist. Oder sind die nicht demokratisch gewählt?

(Zwischenruf Abg. Hausold, Die Links- partei.PDS: Wir bestreiten das ja nicht.)

Aha, schön, dass man es mal so deutlich hört.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Ja, ich weiß ja nicht, was in Ihrem Dorf abgelaufen ist mit den Wahlzetteln.)

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Ja, was in Ihrem Kopf abläuft, das weiß sowieso die Mehrheit des Hauses hier von vornherein nicht, das hat sie noch nie gewusst. Herr Kollege Hahnemann, Sie können sich hier nicht herstellen und sagen, dass Petitionen im Wasser- und Abwasserbereich politisch entschieden werden würden im Petitionsausschuss. Wir haben Rechtsgrundlagen, auf denen wir uns im Petitionsausschuss bewegen.

Richtig ist, dass gerade zu Wasser und Abwasser uns eine Fülle von Petitionen erreicht, die behandeln wir aber nicht politisch. Da ist kein Fall wie der andere, jeder ist für sich ein Einzelfall, und so müssen wir sie auch behandeln, und so wird ja auch von den Mitgliedern des Ausschusses gehandelt, diese Petition in diesem Recht, da gibt es keine politischen Entscheidungen. Das wäre ja schlimm, wenn wir in diesem Ausschuss diese Thematiken politisch bearbeiten würden, dann frage ich mich, was der Petent für eine Erwartungshaltung haben soll, wenn er sich an den Ausschuss wendet, dann würde er wahrscheinlich gerade in dem Bereich von Ihnen immer Recht kriegen und sagen, ja genau, das ist sowieso alles Teufelszeug. Und die CDU muss sagen, es ist halt nun mal so, es geht nicht anders. Aber das machen wir ja nicht.

Ich möchte noch einmal auf das bayerische System zu sprechen kommen. Sowohl Sie als auch ich, wir haben uns bemüht, jeder auf seine Art und Weise, aber es bleibt dabei, die Bayern haben eine wirklich völlig andere Systematik, und bei denen ist das auch schlüssig, wenn die Ausschuss-Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind, wenn das der Petitions

ausschuss auch macht. Auch Ihre Kollege sind doch dabei gewesen bei einer Ausschuss-Sitzung, als wir in München im Landtag zu Gast waren. Wir haben doch erleben können, wie dort Petitionen im Petitionsausschuss behandelt werden. Ich möchte den Kollegen in Bayern nicht zu nahe treten, aber da kann ich für unseren Petitionsausschuss in Thüringen sagen, da kann der Petent, der sich an den Thüringer Petitionsausschuss wendet, hier eine wesentlich in der Sache vertiefte Argumentation und Auseinandersetzung mit den Problemen, die uns erreichen, erwarten als das, was ich im Bayerischen Landtag erlebt habe.

Es bleibt dabei, Sie haben das hier noch mal versucht salomonisch zum Schluss einzufangen. Mit Ihren Vorstellungen, mit Ihrem Entwurf für den Bürgerbeauftragten hätte der natürlich ein unheimliches Mehr an Aufgaben gehabt. Weil er das nicht hat, sagen Sie, sind Sie enttäuscht, können Sie dem nicht zustimmen. Kollegin Pelke von der SPD-Fraktion hat das hier auch schon mal aus Sicht ihrer Fraktion dargestellt, es ist nicht Aufgabe des Bürgerbeauftragten. Und da komme ich auch zu meiner Rede, die ich beim Einbringen der Gesetzentwürfe gehalten habe, zurück. Der Bürgerbeauftragte - und da mögen Sie vielleicht sogar noch ehrbare Ansätze gehabt haben, aber wir können Ihnen nur noch schlecht Glauben schenken - Sie wollten den Bürgerbeauftragten zu einer Allzweckwaffe der Opposition machen; und die Aufgabe hat er nicht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Hahnemann, Die Linkspartei.PDS: … der Bürgerinnen und Bürger.)

Doch, natürlich, und wenn Sie die Problemlagen des Bürgerbeauftragten parlamentarisch behandeln wollen, dann ist der Weg ganz einfach. Der Bürgerbeauftragte nimmt an den Petitionsausschuss-Sitzungen teil, dort nehmen die Ausschussmitglieder zur Kenntnis, mit welchen Problemlagen er sich befasst. Jedes Mitglied in diesem Ausschuss kann dann in seiner Fraktion Problemlagen aufgreifen, die Fraktionen können es politisch thematisieren und können es ohne Probleme hier in dieses Hohe Haus transportieren. Der Weg war so, der Weg ist so, und deshalb sehe ich nicht, warum wir den Bürgerbeauftragten mit solchen Aufgaben wie Gutachten und Gesetzesvorschläge überfrachten sollen. Das ist nicht seine Aufgabe, er soll sich um die Bürger kümmern, deshalb heißt er Bürgerbeauftragter und nicht Bürger-/Parlamentsbeauftragter. Ich denke mal, bei aller Auseinandersetzung, die wir heute wieder geführt haben, wir werden wieder in ruhiges Wasser kommen, das haben die Petenten von Thüringen auch verdient. Ich denke mal, wenn Sie mit Ihrer Sicht der Dinge - Sie gehen ja immer sehr philosophisch an die ganze Sache ran - in dieser Debatte nicht an

der einen oder anderen Stelle auch zu Ihren Kollegen eine völlig konträre Position hätten als die, die wir im Ausschuss gehört haben, hätten wir die Diskussion viel beruhigter führen können, denn die Arbeit im Ausschuss ist an der Sache orientiert und das will ich abschließend und auch um wieder Einvernehmen herzustellen, sagen. Ich hoffe, dass wir zu der sachorientierten Politik zurückkommen und mit den rechtlichen Grundlagen, die wir jetzt geschaffen haben, sind wir dem ein wesentliches Stück nähergekommen. Wie es in der Zukunft wird, werden wir sehen, aber ich kann noch mal die Mehrheit des Hauses bitten, diesen Entwürfen zuzustimmen, und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen vor. Das bleibt offensichtlich auch so. Ich kann damit die Aussprache schließen. Wir kommen jetzt zu den Abstimmungen.

Unter a) rufe ich auf die Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/2701. Wir stimmen direkt über diesen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, hebe jetzt seine Hand. Danke schön. Ich rufe jetzt die Gegenstimmen auf. Danke schön. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Jetzt rufe ich die Stimmenthaltungen auf. Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in zweiter Beratung abgelehnt.

Unter b) rufe ich auf den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in Drucksache 4/2728. Dort stimmen wir als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ab, und zwar der, der die Drucksachennummer 4/2999 trägt. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, hebe jetzt seine Hand. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in der Drucksache 4/2994 Nr. II ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, hebe jetzt seine Hand. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Es gibt aber eine Mehrheit von Zustimmungen zu dieser Beschlussempfehlung. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.