1. Aus welchen Gründen verweigerte der Zweckverband bisher Informationen und Auskünfte zum Umbau des Abwasserpumpwerks und der Versandung des Abwasserkanals und inwieweit teilt die Landesregierung die dabei vom Verband vertretene Rechtsauffassung?
2. Welches Ergebnis hatte die in Drucksache 4/2539 (Antwort der Landesregierung zu Frage 6) angekündigte kommunalaufsichtliche Prüfung und welche Maßnahmen hat in diesem Zusammenhang die Rechtsaufsichtsbehörde mit welcher Begründung eingeleitet?
3. Wann ist im Fall, dass die rechtsaufsichtliche Überprüfung nach nunmehr sechs Monaten immer noch nicht beendet sein sollte, mit einem Überprüfungsergebnis der Rechtsaufsicht zu rechnen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Fragen 1 bis 3: Nachdem der Verband durch die Rechtsaufsichtsbehörde über seine Informationspflicht aus § 13 Thüringer Kommunalabgabengesetz unterrichtet wurde, hat er die Betroffenen von der Maßnahme umfangreich informiert. Nach Kenntnis der unteren Rechtsaufsichtsbehörde sind bis heute keine weiteren Beschwerden diesbezüglich eingegangen.
Danke. Es gibt keine Nachfragen. Damit kommen wir dann zur letzten Mündlichen Anfrage für heute bzw. insgesamt. Abgeordneter Dr. Hahnemann, Linkspartei.PDS-Fraktion, in Drucksache 4/2965.
Am 20. April 2007 berichtete die „TLZ“, dass der Leiter der Polizeiinspektion Jena und der Chef der Verkehrspolizeiinspektion nach Gera abgeordnet wurden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Frage 3: Die zuständigen Behörden wurden gebeten, den Wechsel mit Wirkung vom 2. Mai 2007 vorzunehmen.
Frage 4: Es handelt sich nicht um Versetzungen, sondern um Abordnungen. Abordnungen sind nicht zustimmungsbedürftig. Die Beamten wurden vorher gehört.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann danke ich und es sind alle Mündlichen Anfragen abgearbeitet. Ich schließe die Fragestunde und rufe auf den ersten Teil des Tagesordnungspunkts 22
a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hilfen für Schwangere in Thürin- gen“ Unterrichtung durch die Präsiden- tin des Landtags - Drucksache 4/2928 -
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat sich gefragt, was diese Aktuelle Stunde wohl soll. Was gibt es denn bitte Aktuelles?
Weder das vorhandene Spektrum der Angebote für Schwangere in Thüringen noch gar die traurigen Ereignisse der in Thüringen in letzter Zeit getöteten Säuglinge werden einer Aktuellen Stunde gerecht
und Grund für das Abfeiern landespolitischer Entscheidungen in dieser Legislaturperiode haben CDU und Landesregierung in dem gesamten Themenzusammenhang wirklich nicht - ganz im Gegenteil. Zur Erinnerung: Im Juli des vergangenen Jahres haben wir uns in einer von der SPD beantragten Aktuellen Stunde damit auseinandergesetzt, dass der Thüringer Sozialminister die Schwellen für die Inanspruchnahme der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen erhöhen wollte. Gemeinsam mit seiner sächsischen Kollegin hat er anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz darauf gedrungen, Hilfe suchende Frauen und ihre Partner verstärkt an den Kosten der Schwangerschaftsabbrüche zu beteiligen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine derartige Absicht steht sehr wohl in einem Zusammenhang mit den Hilfen für Schwangere in Thüringen. Um Verunsicherungen und Verunglimpfungen Rat suchender Frauen geht es nämlich und das war schon voriges Jahr so und es ist längst nicht ausgestanden.
Im Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz werden immerhin Daten erhoben. Es soll in diesem Jahr entschieden werden, inwieweit es zu entsprechenden Gesetzesinitiativen kommt. Das ist doch ein beabsichtigter Abbau von Hilfen für Schwangere, nichts anderes. Mein Kollege Pilger hat damals darauf hingewiesen, dass etwa 80 Prozent der Rat suchenden Frauen in der Beratungsstelle nach Hilfe suchen, um die durch die Geburt eines Kindes veränderten Lebensbedingungen zu bewältigen. Wir wissen aufgrund der aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamts, dass die Zahl der Abtreibenden in Thüringen weiter rückläufig ist.
Deshalb noch einmal: Wer bei diesem hoch sensiblen Beratungsangebot die Finanzschraube anziehen will, der will Hilfen für Schwangere in Thüringen erschweren und sie nicht erleichtern. Hilfen für Schwangere sind auch - und ich betone „auch“ - die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen. Deren Förderung wurde seit dem Wahljahr 2004 von 1,66 Mio. € auf nur noch 1,26 Mio. € gekürzt. Schauen Sie sich die Familienhilfe an: Dort gab es im Wahljahr knapp 2,6 Mio. € Landesförderung und nun sind es
nur noch 1,8 Mio. €. Mit den gekürzten 800.000 € ließe sich manche Hilfe für Schwangere fördern. Von den Leistungen für Kinderschutzdienste will ich heute gar nicht reden. Dies ist an anderer Stelle geschehen und wir werden im Ausschuss auch noch darüber reden.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, die politische Auseinandersetzung über bessere Hilfen für Schwangere und Hilfen für Familien in Notsituationen eignet sich nicht für eine Aktuelle Stunde, wo der Redebeitrag 5 Minuten dauern darf. Stattdessen sollten Sie die Ergebnisse der Anhörung im Sozialausschuss differenziert auswerten und dann in politische Taten umsetzen. Es liegen Ihnen Anträge meiner Fraktion vor und wir können es gern nach der Auswertung der Ergebnisse ausweiten - ich hoffe auch gemeinsam, wenn Sie zur Änderung bereit sind. Vorschläge gab es genug und wir haben keine Zeit für Regierungsjubel zu verlieren, zumal die Entdeckung des Handlungsbedarfs aufseiten der Landesregierung ziemlich frisch ist und offenbar unmittelbar mit den Schlagzeilen der Medien in Verbindung steht. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Künast, Kindstötungen sind immer Anlass für Aktuelle Stunden, um uns damit auseinanderzusetzen.
In 5 Minuten ist es schwierig. Aber vor einem Jahr ging es auch um ein Thema, was man auch nicht in 5 Minuten abhandeln konnte, um die Kostenübernahme bei rechtswidrigen, aber straflichen Schwangerschaftsabbrüchen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, über Frauen, die ein Kind erwarten, wurde früher öfter gesagt: „Sie sind in guter Hoffnung“, Hoffnung auf neues Leben, Hoffnung auf Zukunft. Dieser Satz drückt für mich die Ehrfurcht vor dem neuen Leben aus, vor dem ungeborenen Leben und die Achtung vor einer schwangeren Frau. Nun weiß ich auch, dass sich nicht jede Frau, die ein Kind erwartet, in guter Hoffnung fühlt, sondern im Augenblick vor einer für sie ausweglosen Situation stehen kann. Dies trifft häufig auf sehr junge Frauen zu oder auch Frauen, die in häuslicher
Im Freistaat Thüringen gibt es eine Vielzahl von Hilfsangeboten für Schwangere, vor allem für schwangere Frauen in Notsituationen, die ich jetzt nicht im Einzelnen aufzählen möchte, sie sind ja bekannt. Trotzdem müssen wir immer wieder feststellen, dass die vielen Hilfsangebote, die es gibt, Kindstötungen nicht verhindern und es immer wieder zu Kindstötungen nach der Geburt kommt. Diese Meldungen erschüttern jeden Einzelnen von uns. Wir fragen uns nach dem Warum und bekommen keine Antwort. Ist uns die Ehrfurcht vor dem werdenden Leben abhanden gekommen? Nehmen wir nicht stillschweigend Jahr für Jahr die gleichbleibend hohe Zahl - hohe Zahl, Frau Künast - von 4.200 Schwangerschaftsabbrüchen hin, die wir mit 1 Mio. € im Jahr aus dem Landeshaushalt bezahlen? Ich meine, wir können nicht nur das Selbstbestimmungsrecht der Frau und die Gleichberechtigung an diesem Punkt festmachen und dabei nicht das Recht des Kindes auf Leben berücksichtigen. Ich weiß auch, dass das eine sehr schwierige Diskussion ist, die wir auch vor einem Jahr hier sehr emotional geführt haben und ich das heute sehr ruhig sagen möchte und auch hiermit provozieren möchte, indem ich sage, die hohe Anzahl vorgeburtlicher Kindstötungen - wird dadurch nicht die Hemmschwelle gesenkt, dass wir akzeptieren, dass es zu nachgeburtlichen Kindstötungen kommt. Ich unterstütze und die CDU-Fraktion unterstützt ausdrücklich die Kampagne von Minister Zeh „Mein Kind soll leben“, denn wir haben ja diesen Dissens. Wir tolerieren Schwangerschaftsabbrüche und ich möchte hier wirklich nicht Notsituationen kleinreden, aber 4.200 Jahr für Jahr, da frage ich mich schon, ob das alles aus Not geschieht - und ich weiß aus Gesprächen, dass Frauen zweimal im Jahr in Erfurt abbrechen, Herr Panse wird es dann noch mal sagen, er hat sich am Wochenende noch mal bei Prof. Hoyme kundig gemacht - sind das immer nur Notsituationen? Oder machen es sich nicht viele Frauen zu einfach? Auf der einen Seite wird dies akzeptiert, auf der anderen Seite ist die Gesellschaft aber nicht bereit, einer Frau mit Hochachtung zu begegnen, die ihrem Kind das Leben schenkt und es dann zur Adoption freigibt.
Doch, das ist so, das sind Rabenmütter in der gesellschaftlichen Diskussion. Ich hatte gestern Abend noch ein langes Gespräch mit einer Beraterin in einer Schwangerschaftsberatung, die gesagt hat, dass viele Frauen in der siebenten Schwangerschaftswoche kommen - man kann ja eine Schwangerschaft heute sehr früh feststellen -, eine vorgefertigte Meinung haben und, wenn sie das Thema anspricht, ob denn eine Adoption für sie infrage kommt,
darüber gar nicht nachdenken wollen. Da sollten wir schon hinterfragen, reicht eine Stunde Beratung vor so einer schwierigen Entscheidung, vor der eine Frau steht, aus? Das reicht eben nicht aus. Wir unterstützen - und deshalb unsere Aktuelle Stunde - die Kampagne von Minister Zeh „Mein Kind soll leben“, um hier zu versuchen, mehr Kindern das Leben zu ermöglichen.
Wir müssen den Lebensschutz ernst nehmen, dem wir uns ja alle verpflichtet fühlen. Eine andere Sache, die ich hier noch ansprechen möchte, ist der Aufklärungsunterricht in den Schulen. Ich habe eine Tochter in der 9. Klasse, die das gerade in Biologie hat und ich bin entsetzt, wie das abläuft. Da werden biologische Zusammenhänge erklärt, über Verhütungsmittel gesprochen, das war es. Nicht ein Satz darüber, was macht ein Mädchen, wenn es in eine solche Situation kommt, wo gibt es Hilfe, wo gibt es Rat? Das kann nicht sein, Herr Eberhardt, da muss das Kultusministerium wirklich noch mal auf die Schulen zugehen, dass in Ethik, im Religionsunterricht, in Biologie auch das Thema Konfliktbewältigung, wo kriege ich Hilfe her, behandelt wird. Ich wollte noch ein sehr gutes Beispiel dieser Ausstellung der Caritas „Mein Baby - minderjährige Mütter“ hier vorstellen, die wirklich im Eichsfeld und in Suhl von den Schulen gut angenommen worden ist, aber hier in Erfurt ist das Angebot von keiner Schule angenommen worden. Das finde ich schade und das ist ganz wichtig, dass wir unseren jungen Menschen auch hier stärker Hilfen geben und auch frühzeitig schon über mehr Möglichkeiten der Hilfe für schwangere Frauen in Not geben. Danke schön.