Aber da gibt es auch Probleme zwischen den Kommunen und denen, die die Nutzungsrechte im Wald haben; und damit müssen wir schon sehr sensibel umgehen, um eine Linie zu finden, weder die einen, noch die anderen zu übervorteilen oder zu benachteiligen. Ich glaube, das wird in der Anhörung sehr schwer werden, da einen Weg zu finden, um die richtige Lösung zu sehen. Ich glaube nicht, dass der Ansatz im Gesetzentwurf wirklich eine Lösung bietet. Das hat Herr Kummer auch schon gesagt, ich sehe, dass Sie sich mühen, eine Lösung zu finden.
Ich glaube nicht, dass der Ansatz schon so haltbar ist, wie er jetzt in dem Gesetzentwurf ist, aber dazu haben wir die mündliche Anhörung. Wir haben uns darauf geeinigt, eine durchzuführen. Herr Primas, bitte nicht so eine Eile. Ich glaube, es ist mehr Zoff zu erwarten, als wir uns vielleicht wünschen würden und gar nicht so von der Opposition hier im Landtag, sondern eher von den Verbänden und die, die wir noch anhören werden, weil wir den Gesetzentwurf positiv begleiten werden. Wir sagen auch, es ist nötig, dass er gekommen ist. Aber, ich glaube, es wird nicht so einfach sein, wie wir uns das manchmal
hier im Hohen Hause vorstellen. Nichtsdestotrotz werden wir konstruktiv mitarbeiten und uns auf eine Lösung verständigen müssen. Ich hoffe, dass wir gemeinsam eine Lösung finden. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Abgeordnete, die Landesregierung begrüßt außerordentlich die Fraktionsinitiative mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, zu einer Lösung der Probleme, die zum Teil längerfristig zurückreichen, beizutragen. Der von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Gesetzentwurf befasst sich im Wesentlichen mit drei Schwerpunkten aus den Bereichen Wald- und Fischereigesetzgebung. Lieber Tilo Kummer, ich muss Dir ganz einfach sagen, wir sind nicht der Meinung, dass die drei Gesetze versagt haben, nur im Laufe der Zeit - das vergessen einige - gibt es einen Erkenntniszuwachs. Es wäre dann dumm, auf irgendetwas zu beharren, was nicht mehr aktuell ist, sondern man sollte dann versuchen, Gesetze dementsprechend neu anzupassen.
Ich denke, der Zeitpunkt ist günstig, dass wir das jetzt machen. Der Erkenntniszuwachs ist da und ich bin sehr froh darüber, dass das so in dieser Form auch durchgeführt werden kann. Wir werden sehen, wie das geht. Ich bin nicht der Meinung, Frau Becker und Herr Kummer, dass es sehr viel Zoff geben wird bei der ganzen Geschichte, weil ganz einfach darauf gewartet wird, dass hier Lösungen in diesen Punkten kommen werden. Nun liegt es an uns, ob da jedes Komma, jeder Punkt und alles Einzelne dann noch mit dazugepackt wird, was wir alles noch mit reinpacken wollen. Ich kann mir auch noch eine ganze Menge von Dingen vorstellen, die wir noch mit reinpacken könnten, die wir vielleicht auch ganz gern in der einen oder anderen Richtung noch verändert haben möchten.
Aber so, wie das jetzt im Einzelnen ist, geht es um das Nutzungsrecht, Sie wissen das, von Waldgenossenschaften an kommunalen Waldgrundstücken, die sogenannten Interessenschaften, das Vorkaufsrecht zugunsten benachbarter Privateigentümer soll fallen und schließlich geht es um eine Lockerung bei der Vergabe von Fischereischeinen an ausländische Gäste sowie Urlauber aus anderen Regionen Deutschlands.
Lassen Sie mich zu den einzelnen Punkten ganz kurz etwas sagen: Zur Beilegung der bereits länger andauernden und zum Teil heftig geführten Auseinandersetzungen zwischen Gemeinden und Waldgenossenschaften, über den Bestand sowie den Umfang von Nutzungsrechten werden im Gesetz drei Optionen, drei Lösungsvorschläge, angeboten. So können sich Gemeinden und Waldgenossenschaften zum einen auf den Ankauf des Bodens durch die Waldgenossenschaften einigen - das war übrigens schon die ganze Zeit eine Möglichkeit, nur man glaubt ja immer, man muss das irgendwie noch anders regeln - oder es besteht eine weitere Möglichkeit zur Einräumung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Waldgenossenschaften und schließlich der Abschluss einer schuldrechtlich, das heißt vertraglichen Nutzungsvereinbarung.
Was die Rechte und Pflichten der Waldgenossenschaften betrifft, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir ein Waldgesetz, in dem klipp und klar verankert ist, welche Rechte und Pflichten ich als Waldnutzer und als Waldbesitzer habe. Davon sind auch die Waldgenossenschaften nicht ausgenommen. Auch sie haben gewisse Rechte, aber auch Pflichten, die dazugehören, um unseren Wald zu erhalten.
Neben den inhaltlichen Änderungen von Bestimmungen im Thüringer Waldgenossenschaftsgesetz wird dessen gesamter Regelungsbereich in das Thüringer Waldgesetz integriert. Dies soll künftig in einem gesonderten achten Teil des Waldgesetzes zusammengefasst werden. Herr Kummer hat es bereits gesagt, das war schon einmal so im Thüringer Waldgesetz oder in der Thüringer Forstverordnung. Vor 1930 waren beide Regelbereiche in einer Vorschrift vereint, ich denke, damit tun wir auch etwas, um landesgesetzliche Vorschriften abzubauen.
Was jetzt das waldgesetzliche Vorkaufsrecht betrifft, so ist es ja so, dass das nicht gänzlich abgeschafft wird, sondern für die Kommunen und für das Land bleibt es weiter bestehen, so dass ich die Probleme, die hier jetzt schon gesehen werden, bei Weitem nicht sehe. Es kann mir doch keiner sagen, dass die Leute nicht wussten, wenn einer das Land oder das anschließende Grundstück verkauft. Die waren alle gut informiert darüber; in den 17 Jahren 17 Fälle - das ist wahrlich nicht dazu angetan, um das auch weiter fortzuführen.
Als letzter Schwerpunkt: Neuregelungen sollen über den sogenannten Touristenfischereischein für das Fischen mit der Handangel eingeführt werden. Sowohl ausländische als auch innerdeutsche Urlauber sollen in den Genuss dieser Lockerung kommen. Hierdurch wird mit zusätzlichen positiven Im
pulsen für den Tourismus in Thüringen gerechnet. Natürlich gibt es nach wie vor ein Für und Wider bei diesem Touristenfischereischein sowohl in Deutschland als auch in Thüringen. Das bleibt gar nicht aus. Aber ist es nicht chic oder macht das nicht jeder gern, vor allen Dingen im Ausland, dort, wo das jetzt schon möglich ist, sich seinen Fisch fürs Abendmahl oder für das Mittagsmahl selber zu fangen und den Fisch dann dem Wirt oder dem Hotelier zu präsentieren und zu sagen, hier, diesen Fisch hätte ich heute Abend gern zum Mahl und hätte ihn gerne von Ihnen dementsprechend zubereitet und dann präsentiert. Das ist doch sehr chic. Komischerweise finden wir das alle gut, wenn wir ins Ausland fahren, wo das möglich ist, wie z.B. Norwegen, wo ich mir habe sagen lassen, dass dort insgesamt für ganz Norwegen überhaupt kein Fischereischein nötig ist, wie das bei uns dann notwendig ist, sondern man ganz einfach angeln kann, seinen Faden ins Wasser halten und Fische rausziehen kann. Warum soll das dann nicht auch hier in Thüringen gehen? Ich denke schon, dass uns das ein ganzes Stück voranbringen wird.
Das mit der Jagd zu vergleichen, finde ich etwas sehr vermessen. Das ist schon eine andere Sache. Hier müssen ganz andere Sicherheiten und Vorschriften bedacht werden. Wenn wir natürlich sagen, wir wollen wieder mit dem Pfeil und Bogen oder mit der Armbrust zur Jagd gehen, gut, dann kann man sich überlegen, ob man das nicht dann auch freigeben kann. Aber so lange mit Feuerwaffen gejagt wird, ist das doch eine ganz andere Sache.
Im Übrigen, meine sehr verehrten Damen und Herren, denke ich, dass das eine oder andere bei den Diskussionen in den Ausschüssen noch geregelt werden kann. Wir befürworten aus fachlicher Sicht den vorgelegten Gesetzentwurf. Wir verbinden damit auch als Landesregierung die Hoffnung, dass wir einige Probleme damit lösen können. Ich denke, das bekommen wir auch hin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil es Frau Becker hier angesprochen hat, möchte ich noch ein Wort zu dem jetzt immer wieder diskutierten Problem der Waldwege sagen. Natürlich sieht es im Moment bescheuert aus. Ich drücke mich vorsichtig aus.
oder - noch besser - wir hören mit dem gesamten Holzeinschlag im Wald auf und warten dann auf totale Trockenheit, wenn nichts kaputtgehen kann, oder auf Starkfröste, wo der Boden dann so hart gefroren ist, dass sich nichts mehr bewegen kann. Leider haben wir das so in den letzten Jahren nicht gehabt. Leider hatten wir im vergangenen Januar den Kyrill, der uns einiges an Schaden angerichtet hat. Leider hatten wir keine Trockenheit, die uns dabei geholfen hat, dass die Wege nicht kaputtgehen, und auch keinen Frost. Ich kann Ihnen aber versprechen, dass die Wege alle wieder in Ordnung kommen, dass das alles wieder gemacht wird. Da wird man doch mal bitte schön ein, zwei Monate darauf verzichten können, dass man mit Gummistiefeln in den Wald geht und nicht mit Sandalen oder mit hochhackigen Schuhen.
Als Erstes wird die Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung, den bitte ich ums Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.
Es ist weiterhin beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden.
Wir stimmen jetzt über die Federführung ab. Ich gehe davon aus, dass die Federführung der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben soll. Wer für diese Federführung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Federführung durch diesen Ausschuss? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung. Damit ist einstimmig der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend mit diesem Gesetz befasst.
a) Erhalt des Theaters Nordhau- sen/Sondershausen Antrag der Fraktionen der Links- partei.PDS und der SPD - Drucksache 4/2356 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen- schaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/3792 -
b) Erhalt des Theaters Rudol- stadt/Saalfeld Antrag der Fraktionen der Links- partei.PDS und der SPD - Drucksache 4/2357 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen- schaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/3793 -
c) Erhalt des Landestheaters Eisenach Antrag der Fraktionen der Links- partei.PDS und der SPD - Drucksache 4/2358 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen- schaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/3794 -
d) Erhalt der Thüringen Philhar- monie Gotha-Suhl Antrag der Fraktionen der Links- partei.PDS und der SPD - Drucksache 4/2359 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen- schaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/3795 -
e) Erhalt der Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3025 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen- schaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/3731 -
Das Wort hat Herr Abgeordneter Eckardt aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung zu den Tagesordnungspunkten 6 a bis d. Bitte, Herr Abgeordneter Eckardt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in der Plenarsitzung vom 20. Oktober 2006 sind die Anträge der Fraktionen der Linkspartei.PDS und SPD in Drucksache 4/2356 „Erhalt des Theaters Nordhausen/Sondershausen“, Drucksache 4/2357 „Erhalt des Theaters Rudolstadt/Saalfeld“, Drucksache 4/2358 „Erhalt des Landestheaters Eisenach“ sowie Drucksache 4/2359 „Erhalt der Thüringen Philharmonie Gotha-Suhl“ federführend an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien hat sich in seinen Sitzungen am 30. November 2006, 22. Februar 2007, 22. März 2007, 26. April 2007, 31. Mai 2007, 5. Juli 2007, 13. September 2007, 4. Oktober 2007, 8. November 2007, 6. Dezember 2007 sowie am 17. Januar 2008 intensiv mit diesen Anträgen beschäftigt und vom Ministerium über die aktuelle Situation berichten lassen. In seiner 30. Sitzung am 17. Januar 2008 beschloss der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien mehrheitlich die Ablehnung der oben genannten Anträge. Daher erfolgte auch keine Beratung im mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuss. Danke.
Danke. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Seela aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung zu dem Tagesordnungspunkt 6 e.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, bei dem Antrag „Erhalt der Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft“ in Drucksache 4/3025 handelt es sich um einen Antrag der SPD-Fraktion, der am 11. Juli des vergangenen Jahres hier im Plenum behandelt worden ist und an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen wurde. Bereits in der ersten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien hat sich der Ausschuss dahin gehend verständigt, parallel zu den laufenden Verhandlungen zwischen Trägern und der Landesregierung die Fortberatung im Ausschuss durchzuführen. Daraufhin fanden fünf Sitzungen im Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien statt: am 13. September, am 4. Oktober, am 8. November, am 6. Dezember und abschließend schließlich am 17. Januar. In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde dann der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Anträge haben ja nun eine lange parlamentarische Geschichte, stammen zum einen aus dem Herbst 2006, dann mit fast gleichem Inhalt noch mal erneuert von der SPD, eingebracht im Mai 2007, jeweils mit dem Inhalt, der Freistaat möge doch keinerlei Kürzungen vornehmen und überhaupt sei genügend Geld da. Mittlerweile haben wir einen verabschiedeten Doppelhaushalt. Die Finanzierungsbeiträge sind bereits auch ab 2009 fixiert und die Verhandlungen mit den kommunalen Trägern sind abgeschlossen. Im Grunde genommen ist es bis auf eine Veränderung dabei geblieben, dass die Hauptträgerschaft für die Theater und Orchester bei den Kommunen verortet ist. Dort liegt auch die erste Verantwortung für den Erhalt der Theater- und Orchesterlandschaft. Eine Ausnahme hatten wir zuvor schon mit der Stiftung, die das Meininger Theater trägt, und im Ergebnis der zweijährigen Verhandlungen haben wir einen neuen Trägerwechsel zur Kenntnis nehmen können. Wir haben jetzt mittlerweile ein vom Freistaat anerkanntes Staatstheater in Weimar. Diesen Zustand würde sich wahrscheinlich jeder kommunale Träger wünschen und ich unterstelle hier mal fix, wenn in der nächsten Legislaturperiode eine andere Kommune entsprechenden Druck macht, ist das nicht mal ausgeschlossen. Ob wir über die Jahre tatsächlich alles in Landesträgerschaft nehmen sollten, möchte ich zumindest hinterfragen. Es ist nicht Aufgabe des Landes, die Trägerschaft überall zu übernehmen. Es ist Aufgabe des Freistaats, für eine auskömmliche Mitfinanzierung zu sorgen. Dieser Aufgabe wird der Freistaat gerecht und die Ursprungsforderung, man möge doch in gleicher Höhe weiterfördern, wird im Grunde genommen bis auf geringe Abstriche auch beibehalten, wenn wir die Fördersumme als Ganzes anschauen. Die angedrohten 10 Mio. € Kürzungen sind erwartungsgemäß nicht eingetreten. Es ist an der einen oder anderen Stelle gekürzt worden, dafür aber auch in Weimar draufgelegt worden. Die Stadt Suhl hat sich entschieden, aus der gemeinsamen Trägerschaft mit Gotha auszusteigen. Und als kleiner Witz der Geschichte: Der stabilisierende Faktor für dieses Orchester war am Ende der Freistaat Thüringen, sonst wäre es wahrscheinlich ganz zusammengebrochen, denn die Finanzierungszusage des Freistaats war dann das Einzige, worauf sich das Orchester wochen- und monatelang verlassen konnte. Daran hat sich dann auch die Verhandlung über den Fortbestand im Kreis Gotha entwickelt und sowohl die Stadt Gotha selbst als auch der Kreis haben dann ihre
Finanzierungsbeiträge dankenswerterweise verstärkt und damit dieses Orchester gerettet. Aber die Initialzündung kam, obwohl es anders zu erwarten war, tatsächlich vom Freistaat.
natürlich auch, die Kommune Erfurt ist an diesem Punkt, Herr Döring, Sie werden es vielleicht wissen, vor Jahren in Vorleistung gegangen, als schon mal eine Fusion mit dem Theater Gotha im Gespräch war. Man hat die Orchesterstellen von 74 auf 54 reduziert. Danach kam es aber nicht zur Zusammenarbeit. Dann war man in Erfurt wieder bereit, auf Weimar zuzugehen und hat zweimal von den dortigen Kommunalpolitikern den Stuhl vor die Tür gestellt bekommen. Das gehört schlicht zu der Geschichte dazu. Ich habe die entsprechenden Beschlüsse im Stadtrat zu Erfurt mitgetragen. Es hat sich die Verweigerungshaltung Weimars als erfolgreich herausgestellt; der Freistaat ist in die Mitträgerschaft gegangen oder hat sie de facto übernommen, Weimar ist noch beteiligt. Wie schön für Weimar, aber deswegen muss es auch an anderer Stelle weitergehen.
Ich kann das hier durchaus sagen, in Nordhausen/ Sondershausen sind die angedachten Kürzungen aus gutem Grunde nicht umsetzbar gewesen. Auch dort hat die Kommune einen stärkeren Mitfinanzierungsanteil mittlerweile aufgebracht und es geht weiter.
Rudolstadt geht ein sehr hohes Risiko ein, hat sich für den Erhalt des Orchesters und des Ensembles ausgesprochen, wohl wissend, dass sie im Falle, dass es dann nicht klappt mit der Fortführung, auf die Abfindungsmitleistungen des Freistaats verzichten. Respekt für das Engagement, aber ich bin mir nicht so ganz im Klaren, ob man sich des Risikos so komplett bewusst ist.
Okay, das ist aber immer wieder die Entscheidung vor Ort und dort muss sie auch bleiben. Der Freistaat hat die Theater- und Orchesterlandschaft mit Verantwortung mitfinanziert und wird das auch weiterhin tun. Insoweit sind die Anträge mittlerweile überlebt und haben auch von vornherein unterstellt, es ist genügend Geld da, die Einnahmen sind ja so angestiegen, da können wir das locker mitfinanzieren.