Volker Sklenar
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Harras - Das Erreichen der Genehmigungsplanung ist für Ende 2009 vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass die Planfeststellung für das Vorhaben in Jahresfrist erfolgt, wäre die Ausschreibung und Vergabe erster Bauabschnitte im Jahr 2011 möglich. Eisfeld - In Eisfeld ist die erforderliche Planungsleistung europaweit nach VOF auszuschreiben. Die VOF-Ausschreibung ist in Vorbereitung. Es wird davon ausgegangen, dass 2010 die Genehmigungsplanung erstellt wird. Eine Genehmigung im Jahr 2011 wird eine Ausschreibung mit ersten Bauleistungen im Jahr 2012 ermöglichen.
Zu Frage 2: Das Hochwasserschutzkonzept ist erarbeitet. Es enthält die Hydrologie und Hydraulik für den gesamten Bereich. Es wurden Maßnahmevorschläge erarbeitet und gegeneinander abgewogen, in den betroffenen Gemeinden vorgestellt sowie die in der Einleitung der Anfrage angesprochene Vorzugsvariante bestimmt. Zum weiteren Vorgehen verweise ich auf die Antwort unter Frage 1.
Zu Frage 3: Die Finanzierung soll aus Mitteln des ELER und der GAK sichergestellt werden. Die Fortsetzung des Planungsprozesses ist abgesichert. Die bauliche Realisierung wird in dem entsprechenden Haushaltsantrag berücksichtigt.
Schönen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Umsetzung der europäischen Agrarpolitik hat für die Landesregierung eine hohe Priorität. Für den gesamten landwirtschaftlichen Sektor ist sie schließlich von existenzieller Bedeutung. Sie bildet einerseits einen wesentlichen Teil der Rahmenbedingungen, um in den Unternehmen gute wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen, andererseits werden wirtschaftliche Strukturen und Kulturlandschaften erhalten bzw. geformt, die dem Selbstverständnis unserer Gesellschaft und den Ansprüchen unserer Bürger gerecht werden. Nicht zuletzt partizipiert der Verbraucher von einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit Lebensmitteln in hoher Qualität. Gleichzeitig betone ich, dass die von der Fraktion DIE LINKE aufgerufene Themenstellung seit Langem von der Landesregierung aufgegriffen und intensiv im Interesse unserer Landwirtschaft und der Menschen in Thüringen bearbeitet wird. Die Landesregierung lässt sich von der Maxime leiten, den bestehenden Rechtsrahmen so zu nutzen und auszugestalten, dass die Landwirtschaft, die flächendeckende Landnutzung und der ländliche Raum gestärkt werden. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass insbesondere im Beihilferecht enge Vorgaben seitens der EU existieren und der Gestaltungsfreiheit bezüglich nationaler bzw. landesspezifischer Regelungen enge Grenzen gesetzt sind. Mit der Veröffentlichung des Agrarberichts durch das Ministerium am 27. Mai und meinen Ausführungen dazu im Rahmen einer Pressekonferenz liegt Ihnen eine Beschreibung der wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe vor. Insofern erübrigt sich an dieser Stelle eine weitere Erläuterung zu Ihrem Antrag bezüglich der damaligen wirtschaftlichen Situation der Branche. Inzwischen haben wir eine ganz andere Situation, die aber nichts mehr mit Ihrer Großen Anfrage in dem Sinne zu tun hat. Das muss man auch ganz klipp und klar sagen. Vieles, was damals in Ihrem Antrag stand, ist inzwischen Geschichte, ist in das Alltägliche übergegangen und wird von allen genutzt und auch bearbeitet. Es gibt zurzeit die neue große Heraus
forderung der Landwirtschaft, aber nicht nur in Thüringen, sondern darüber hinaus in der Bundesrepublik und in Europa. Die Ernte steht vor der Tür. Ich hoffe und wünsche unseren Bauern einen reichen Erntesegen und für ihre Mühen und ihren Fleiß ordentliche Preise, damit sie auch gerecht entlohnt werden.
Milch ist zurzeit Thema Nummer 1. Eine schlechtere Bezahlung, als wir gegenwärtig haben, hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Es ist eigentlich schade, dass so ein wertvoller Rohstoff zu solchen Preisen verschleudert werden muss. Wenn ich täglich an den Tankstellen vorbeifahre und sehe, wie schnell der Benzinpreis von Tag zu Tag oder Stunde zu Stunde wechselt, da frage ich mich natürlich, was ist los. Viele unserer Milchviehbetriebe haben große Sorgen. Wir versuchen in dem üblichen Rahmen zu helfen und sie auch zu unterstützen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ursachen dafür liegen ganz woanders. Da kann Frau Scheringer-Wright noch so oft nach einem Milchfonds rufen und einer Mindestpreishöhe, das alles bringt uns nicht weiter, weil ganz einfach die Ursachen da liegen, dass die Lebensmittel nicht mehr den Stellenwert haben, den sie eigentlich haben müssten. Das ist das Problem. Die Wertstellung unserer Lebensmittel wird überhaupt nicht mehr wahrgenommen. Man hat es mal errechnet, wenn jeder Thüringer im Jahr 87 € mehr für seine Lebensmittel bezahlen würde, bräuchten wir keine Beitragszahlungen mehr von der Europäischen Union und unseren Bauern ginge es besser.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben einen breit aufgestellten Instrumentenkasten für unsere landwirtschaftlichen Betriebe auch im Rahmen der 2. Säule der GAP im Bereich der Förderinitiative „Ländliche Entwicklung Thüringens“ zur Verfügung gestellt. Die Programme sind angelaufen und es ist eine allgemein gute Akzeptanz festzustellen. Die in Thüringen etablierten Maßnahmen leisten einen erheblichen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun zum Thema des SPD-Antrags zur Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel, ein Thema, was in Thüringen hohe Priorität genießt, da sie der Flankierung der ebenfalls in diesem Paket vom EU-Rat beschlossenen Regelungen zum Auslaufen der Milchquotenregelung dient. Die Anpassung der FILET ist weit fortgeschritten, die Zustimmung im Begleitausschuss ist am 10. Juni erfolgt. Alle Modulationsmittel bleiben in Thüringen und werden auch in Thüringen entsprechend eingesetzt. Vorgesehen sind eine verbesserte Investitionsförderung für Milcherzeuger mit dem Zukunftsprogramm Milch, die
Beihilfeanhebung bei den Agrarumweltmaßnahmen, deren Ergänzung um drei Programmteile für tierhaltende Betriebe sowie die Absicherung der Finanzierung der Ausgleichszulage benachteiligter Gebiete. Mit diesen vier Schwerpunkten sind wir gut beraten, die Modulationsmittel auch entsprechend so einzusetzen.
Verehrte Anwesende, die Diskussion über die Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 hat begonnen. Die Politik wird künftig noch stärker von der Entwicklung im internationalen Maßstab beeinflusst werden. Die Diskussion zu den Rohstoff- bzw. Erzeugermärkten, aber auch zu Armut und Versorgung der Weltbevölkerung zeigt, dass die Erhaltung und Steigerung der Produktionskraft aller Flächen weltweit immer mehr Gewicht bekommt. Im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik werden auch in der Zukunft öffentliche Zahlungen an die Landwirte notwendig sein, einerseits um Produktion und Einkommen abzusichern und andererseits um ländliche Strukturen und unsere Kulturlandschaft gezielt zu erhalten.
Noch ganz kurz zum dem Thema „Aussetzung der stufenweisen Besteuerung von Biokraftstoffen“. Die Lage ist wie folgt zu beschreiben: Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen haben die Wettbewerbsfähigkeit der Biokraftstoffe, insbesondere die des Biodiesels, drastisch geschmälert. Die Einführung und schrittweise Erhöhung der Besteuerung von Biokraftstoffen ist im Energiesteuergesetz vom August 2006 geregelt. Die erhöhten Steuersätze haben in Verbindung mit relativ niedrigen Dieselpreisen den Reinkraftstoffmarkt für Biodiesel fast zum Erliegen gebracht. Man muss sagen, dass unsere Betriebe, die Biodiesel herstellen, in große Schwierigkeiten geraten sind. Thüringen ist der Bundesratsinitiative vom 12. Juli gegen den Gesetzesvorschlag der Bundesregierung beigetreten und unterstützt damit die Aussetzung weiterer Steuern für Biokraftstoffe. Der Bundestag wird sich am Freitag, also morgen, mit dem Energiesteuergesetz noch einmal befassen und der Agrarausschuss des Bundesrats dann am nächsten Montag auch noch mal. Ich hoffe und wünsche uns, dass noch etwas erreicht werden kann, denn sonst habe ich so meine Sorgen und Probleme, was den Biodieselkraftstoff betrifft. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, erst mal herzlichen Dank für die erfrischende Diskussion. Es ist doch immer wieder schön, wenn wir mal eine Agrardiskussion haben und dann jeder seine Meinung dazu sagen kann. Aber es gibt ein paar Punkte, sehr geehrte Frau Dr. ScheringerWright, die wir wahrscheinlich noch einmal neu betrachten müssen.
Ich fange mal mit der Milch an. Die Milch ist wirklich ein Problem, das ist gar keine Frage. Nur, das ist der einzige Zweig in der Landwirtschaft, der gegenwärtig noch in der Planung ist, also eine Quote hat, wenn ich jetzt mal vom Wein absehe. Unsere Schweineproduzenten kämpfen schon jahrelang mit dem Auf und Ab. Die Getreidepreise steigen und fallen. Die Kartoffelleute haben es teilweise aufgegeben. Wir hatten in Thüringen mal 48.000 ha Kartoffeln, jetzt haben wir noch 2.500 ha Kartoffeln. Das muss man natürlich auch immer wieder in der Relation betrachten, auf welchen Feldern kann ich Kartoffeln anbauen und wo nicht. Das kommt auch noch mit dazu. Ich würde mir schon wünschen, wenn wir zwischen 5.000 und 8.000 ha Kartoffeln im Anbau stehen hätten bei uns in Thüringen. Das würde
uns ganz gut zu Gesicht stehen. Bloß, das kann ich nicht verordnen. Da hilft auch kein Mindestpreis. Der Preis bei Kartoffeln bestimmt sich ganz einfach aus Nachfrage und Qualität und wie es gerade gebraucht wird.
Sie haben beklagt, dass die Kuhbestände nach unten gehen. Das ist doch vollkommen klar. Wir haben eine Quote. Wer die Quote überliefert, muss eine Sonderabgabe zahlen. Da nun dummerweise unsere Kühe seit 1990 von 4.000 kg auf 8.600 kg angestiegen sind in der Leistung, ist doch vollkommen klar, dass ich damit die Menge immer übererfüllen würde, wenn wir den Kuhbestand von 1990 noch hätten, das geht gar nicht anders. Wir haben eine Reihe von Betrieben, die kennen Sie sicher auch, die im Stalldurchschnitt 10.000 und 11.000 Liter Milch pro Kuh schon produzieren im Jahr. Die müssen ganz einfach mit ihren Beständen runter, solange die Quote noch da ist. Sonst zahlen sie die Superabgabe. Dann wird es noch teurer bei der ganzen Geschichte.
Das ist eine andere Geschichte. Sie wissen aber auch, dass trotz der Kumulierung und trotz der Aufrechnung jeder Betrieb am Ende von der Molkerei einzeln abgerechnet wird. Wenn die Molkerei dann überzogen hat, dann ist sie dran und dann wird es auf die Betriebe abgedrückt. Das ist doch ganz klar.
Anderes Problem: Sie haben den Bürokratismus beklagt und dass wir Landwirtschaftsämter reduziert haben. Wir haben sie mal reduziert, das stimmt. Aber die sieben Ämter, die wir heute haben, haben wir immer. Es sind ein paar Standorte gewechselt worden, das ist auch richtig. Und dass im Zuge der Behördenstrukturreform bestimmte Aufgaben anders verteilt worden sind, ist auch richtig. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder, der Fördermittel beantragt, muss sich damit befassen, welche Voraussetzungen muss ich bringen, damit ich die Förderung auch dementsprechend erhalte. Das heißt, ich muss auch wissen, wie und welche Grundlage für die Förderung gegeben ist. Da geht es eben nicht, dass ich auf Feldern, die eigentlich für Getreide oder Hackfrüchte vorgesehen sind, in großem Stil noch alte Silos oder Gebäude stehen habe, die ich dann letzten Endes noch mit einrechne in die Fläche und denke, dafür kann ich noch Beihilfe bekommen. Das geht beim besten Willen nicht. Hier hat jeder Landwirt schon selber eine Verpflichtung und muss sich schon selber darum kümmern, dass das auch alles fadengerade läuft und dass nicht solche Flächen mit zur Anrechnung kommen. Das müssen Sie dann vor allen Dingen mal den Kontrolleuren der EU erklären, die sind auch nicht
dumm, das sind Fachleute, die da kommen. Wenn der dann draußen steht und sagt: Und was ist mit der Fläche von dem Silo? Ich sehe hier auf Euerm Plan nicht, dass die rausgerechnet ist. Oder es ist ein mehrjähriger Dunghaufen, wir sehen nicht, dass das rausgerechnet ist. Was machen wir denn da? Da ist doch nicht die Verwaltung verantwortlich. Da ist doch der Landwirt, der darauf produziert, selbst verantwortlich und muss ganz einfach danach gucken. Ich habe noch nie Zweifel daran gelassen und das auch mit aller Deutlichkeit den Landwirten immer wieder gesagt, gerade letztens erst wieder auf dem Grünlandtag, weil mir eine Reihe von solchen Dingen bekannt ist.
Wenn wir Antragsverletzungsverfahren an den Hals kriegen, dann wird es natürlich bitter. Das möchte ich verhindern. Deswegen auch immer wieder die Kontrollen und immer wieder die Mahnung und immer wieder die Bitte letzten Endes auch an die Betriebe, sich so zu verhalten, dass wir kein Anlastungsverfahren kriegen.
Ich denke, die meisten haben es auch verstanden. Aber es gibt wie überall ein paar schwarze Schafe, die glauben, sie kommen damit durch und uns kann ja nichts passieren. Aber das geht leider nicht.
Als Letztes noch einmal zu der Großen Anfrage, die Sie gestellt haben, obwohl Sie gesagt haben, dass sich das widerspricht. Das widerspricht sich nicht.
Nein, nein, nein, nein! Nein, Frau Dr. ScheringerWright, Sie sind eine intelligente Frau, haben Landwirtschaft studiert und können das sicher auch richtig lesen und richtig einordnen, dann sehen Sie sich bitte noch einmal den Punkt 1.4. und den Punkt 3.2. an und dann, da kommt das klar und deutlich zum Ausdruck. Natürlich brauchen wir nach wie vor den Export, das heißt doch nicht, dass wir den Export in die Drittländer schaffen wollen, sondern wir wollen auch nach Österreich exportieren, wir wollen nach Italien exportieren, wir wollen nach Frankreich exportieren. Wir wollen aber auch nach Tschechien und nach dem Osten exportieren und dazu ist es ganz einfach notwendig, dass wir das auch aufrechterhalten. In Punkt 3.2. steht klipp und klar drin, dass wir über die Dora-Entwicklungsrunde usw., ja hier schon gewisse Beschränkungen haben und diese Beschränkungen auch eingehalten werden. Was Sie sagen, dass wir oder die EU damit den Kleinbauern in Bolivien oder in Peru das Wasser abgraben, darüber kann man eigentlich nur lachen. Ich habe gerade heute wieder in der Presse gelesen von Peru, dass dort die Kleinbauern mächtig klagen, weil sie ihre Sojabohnen nicht mehr abgenommen
kriegen, weil es größere Agrarindustriekomplexe dort gibt, die Sojabohnen anbauen und auch dann exportieren zu ganz anderen Preisen.
Noch ein schönes Beispiel. Wir schaffen in der EU und in Deutschland die Zuckerrübenquote ab, damit in Brasilien und Argentinien die Tropenwälder gerodet werden können, um Zuckerrohr anzubauen, um dann den Zucker nach Europa zu exportieren. Das ist doch klasse, kann ich nur sagen, da sind wir doch gut, da helfen wir aber auch wieder nicht den Kleinbauern dort, sondern da helfen wir auch wieder den großen Komplexen. So viel dazu. Noch einmal herzlichen Dank allen für die Diskussion. Es hat wieder Spaß gemacht, bis zum nächsten Mal.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, über die Entwicklung im ehemaligen Grenzstreifen ist schon mehrfach an dieser Stelle von diesem Platz aus berichtet worden. Nun sind wir nach langen, zum Teil zähen Verhandlungen einen entscheidenden Schritt weitergekommen. Wie Sie wissen, haben unsere Gespräche mit dem Bund im Herbst 2003 begonnen, wir konnten sie endlich im Jahre 2008 abschließen. Zwar wurde mit der Vereinbarung der Regierungskoalition auf Bundesebene im November 2005 die Übertragung von Flächen des sogenannten Nationalerbes einschließlich des Grünen Bandes an die Länder festgelegt, doch meine Erwartung, dass damit die Übertragung des Grünen Bandes schnell vollzogen werden könnte, wurde enttäuscht. Es bestanden Differenzen bezüglich der Gesamtgröße der Fläche, der Übernahme von Personalkosten sowie der Vertragsgestaltung. Die Vorstellungen des Bundes bezüglich der Kosten waren zunächst bei 6 Mio. €. Es war sehr mühsam, eine Reduzierung zu erreichen. Erst im Frühsommer 2008 konnte eine Einigung dahin gehend erreicht werden. Für die ca. 3.600 ha Flächen des Bundes, die nunmehr auf Thüringen übertragen werden, sind für Leistungen des Personals der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben 520.000 € verteilt auf acht Jahre zu zahlen, somit jährlich 65.000 €. Daraus ergibt sich ein fiktiver Preis von 1,13 € je Quadratmeter. Dafür wird das Personal des Bundesforstes Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und Verkehrssicherungspflichten im Grünen Band durchführen. Am 9. November 2008, dem 19. Jahrestag der Maueröffnung, wurde in Teistungen die Vereinbarung zwischen dem Bund, vertreten durch den Bundesumweltminister, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Freistaat Thüringen unterzeichnet. Damit hat der Freistaat Thüringen wieder eine Vorreiterrolle für die Entwicklung des Grünen Bandes eingenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Jahr, dem 20. Jahrestag der Maueröffnung, wird somit ein großer Teil der Bundesfläche des Grünen Bandes im Eigentum der Stiftung Naturschutz Thüringen sein. Ich gehe nun auf die einzelnen Punkte ein.
Zu Punkt 1: An dem seit 1999 verfolgten Leitbild zur Erhaltung und Entwicklung des Grünen Bandes wird festgehalten. Zur Erinnerung: Dieses Leitbild sieht vor, dass die Natur Vorrang an diesem einzigartigen Naturraum erhält, dass das Grüne Band auch für künftige Generationen als Teil Deutscher Geschichte sichtbar und begreifbar gemacht wird, dass das wirtschaftliche Potenzial auch unter Fremdenverkehrs- und Erholungsaspekten nutzbar gemacht werden sowie die künftige Landnutzung nachhaltig konfliktfrei und im Konsens mit den dort lebenden Menschen gestaltet wird. Aus dem ursprünglichen Leitbild ist der letzte Punkt bezüglich der Klärung der Eigentumsverhältnisse mit Übertragung der Flächen entfallen. Aus den Ansprüchen nach Mauergrundstücksgesetz sind aktuell noch 100 Hektar bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben anhängig und abschließend dort zu bearbeiten. Diese Flächen werden von der Übertragung zunächst ausgenommen. Das genannte Leitbild hat sich in den zurückliegenden zehn Jahren als richtig erwiesen. Der Erhaltung der Natur ist Vorrang einzuräumen, aber auch die zeitgeschichtliche Dimension ist von Bedeutung. Die Relikte der unmenschlichen Grenze sind als Lernort, insbesondere für die Jugend zu erhalten.
Punkt 2: Zu Fragen der Instrumente, mit denen die Ziele umgesetzt wurden und werden, kann ich feststellen, dass bislang verschiedene Planungen und Projektskizzen erarbeitet wurden. Das Grüne Band wurde gezielt in Flurbereinigungsverfahren einbezogen. Aktuell sind 170 Kilometer in 25 Flurbereinigungsverfahren integriert. Das Grüne Band ist in Zielflächen des Naturschutzes enthalten und wird bevorzugt aus dem Naturschutzförderprogramm gefördert. Weiterhin ist das Ministerium seit einigen Jahren bemüht, naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen in das Grüne Band zu legen, so z.B. im Zuge des Ausbaus der A 38. Die an den Bundesforst zu zahlenden 520.000 € werden aus Mitteln des Fonds nach § 5 Mauergrundstücksgesetz finanziert. Ich halte es ausdrücklich für geboten, auch Mittel der sogenannten dritten Tranche, die in den nächsten Jahren dem Land zufallen werden, für das Projekt Grünes Band vorzusehen. Hierzu kommen erhebliche Mittel des Bundes, so z.B. in den Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben „Erlebnis Grünes Band“ im Raum Thüringer Wald/Thüringer Schiefergebirge unter Einbeziehung des Frankenwaldes. Auch über die vor der
Genehmigung stehenden Naturschutzgroßprojekte „Eichsfeld-Werratal“ und „Rodachtal-Lange-BergeSteinachtal“ mit jeweils 130 Kilometer des Grünen Bandes werden 12 Jahre lang Mittel fließen. Von den jeweils ca. 1 Mio. € pro Jahr in den genannten Räumen geht ein Teilbetrag an das Grüne Band.
Verehrte Abgeordnete, es gab und gibt zahlreiche lokale und regionale Projekte. Von insgesamt 50 Projekten wurden bereits 41 in den vergangenen Jahren realisiert. Einige Projekte sind wegen mangelnder Verfügbarkeit der Flächen zum Erliegen gekommen, andere konnten aus gleichem Grund nicht begonnen werden. Die Gespräche in den lokalen und regionalen Gruppen müssen wieder aktiviert werden. In diese Aufgabe wird die Stiftung Naturschutz Thüringen als zukünftige Eigentümerin der Flächen neben den staatlichen Stellen wie der oberen Naturschutzbehörde, den Forstämtern und insbesondere den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung einbezogen.
Punkt 3: Wie stellt sich das Grüne Band in dem europäischen Verbund dar? Der gesamte ehemalige Eiserne Vorhang vom Nordmeer bis an den Balkan stellt das „Green Belt“ dar. Das Bundesamt für Naturschutz als Vertreter für das BMU bemüht sich mit staatlichen Institutionen und Nichtregierungsorganisationen um den Erhalt dieses „Green Belt“. Der Freistaat ist unter Partnerschaft der Thüringer Landgesellschaft an dem Interreg-Projekt „Green Belt“ beteiligt, in dem 17 staatliche und Nichtregierungsorganisationen aus acht Ländern gemeinsam aktiv sind. Themen waren die Analysen der Flächen, die sanfte touristische Verkehrsentwicklung und eine gemeinsame Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit. Zwischen den Partnern hat sich ein Netzwerk herausgebildet, was in einem Folgeprojekt „Green Belt“ ab 2009 weitergenutzt werden soll. Vom Bund wurde im Jahr 2008 mit Unterstützung Thüringens bei der EU Kommission das Lifeprojekt „Green Belt“ zum Schutz der Biodiversität beantragt. Ein Modellprojekt ist hier die Werra-Aue.
Verehrte Damen und Herren Abgeordnete, wie bereits erwähnt, ist das Grüne Band auch ein Mahnmal der Deutschen Geschichte. Zu nennen sind vorrangig die Grenzmuseen in Mödlareuth, der Point Alpha bei Geisha, das Museum im hessischen Sickendorf oder das Grenzlandmuseum in Teistungen. Diese werden durch das Thüringer Kultusministerium und zum Beispiel beim Bau des Thüringer Mahnmals am Point Alpha auch durch das Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit unterstützt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat in den Jahren 2003 bis 2005 ein Bildungsprojekt für Schüler aufgelegt. Aktuell kann ich mir vorstellen, auch Lehrer für solche Projekte einzusetzen.
Zu Punkt 5: Wie bereits angesprochen, gab es im Grünen Band eine groß Zahl von Projekten. Als herausragende Beispiele sind die Gestaltungen des Drei-Freistaaten-Steines im Landesdreieck Bayern, Sachsen und Thüringen, das Projekt SteinachtalLinder-Ebene mit seinen Maßnahmen zum Hochwasserschutz und das umfängliche Projekt des Wanderwegs entlang des Grünen Bandes vom Wartburgkreis bis zum Sonneberger Unterland zu nennen. In Dankmarshäuser Rhäden wurde eine historische Verbindung von Feuchtgebieten zwischen Hessen und Thüringen wiederbelebt und führte zu Neuansiedlungen verschiedener Vogelarten.
Auf die anstehenden Naturschutzgroßprojekte mit ihren positiven Auswirkungen auf die Regionalentwicklung hatte ich bereits hingewiesen. Lassen Sie mich feststellen, dass nach der Übernahme vom Bund zusammenhängende Abschnitte durch Landtausch- und Flurbereinigungsverfahren zu schaffen sind. Bestehende Pachtverträge sind zu aktualisieren und auszugestalten. Ebenso sind Nutzungsvereinbarungen mit Gemeinden und Kreisen abzuschließen, beispielsweise zur Nutzung des Kolonnenwegs als Wanderweg. Die als zukünftige Eigentümer mit der weiteren Entwicklung des Grünen Bandes beauftragte Stiftung Naturschutz Thüringen wird in Abstimmung mit dem Ministerium und den Fachbehörden ein Maßnahmekonzept für die Folgejahre erarbeiten.
Zu Punkt 6: Zum Ablauf der Übertragung der Flächen möchte ich feststellen, dass der Antrag auf Vermögenszuordnung zum 1. Mai 2009 gestellt wird. Die Antragstellung auf Zuteilung zugunsten der Stiftung Naturschutz Thüringen erledigt die Thüringer Landgesellschaft. Es handelt sich um eine Fläche von rund 3.600 ha. Im Rahmen der Vermögenszuordnung werden die Flächen ohne Notarkosten, ohne Vermessungskosten und in ganzen Grundstücken zugeordnet. Leider konnten wir die Zahlung der Grunderwerbsteuer nicht abwenden. Ein Restteil wird im Jahre 2010 und möglicherweise darüber hinaus zur Übertragung anstehen. Die Flächenverwaltung wird durch die Thüringer Landgesellschaft im Auftrag der Stiftung Naturschutz wahrgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir waren von Anfang an sehr aktiv um die Erhaltung und Entwicklung des Grünen Bandes bemüht und haben es sicher nach einer sehr langen Zeit auch erreicht, dass uns vom Bund die notwendigen Flächen übertragen werden.
Damit liegen wir an der Spitze aller anderen betroffenen Länder, die gegenwärtig erst damit beginnen, auf der Grundlage unserer Vorbereitungen mit der Anteilsübertragung zu arbeiten. Thüringen hat ja als
Bundesland den größten Anteil am Grünen Band mit ca. 50 Prozent und ist somit seiner Verantwortung in diesem Teil des nationalen Naturerbes gerecht geworden.
Thüringen wird dadurch um touristische Attraktionen reicher gemacht und das Thüringer Grüne Herz Deutschlands mit einem wertvollen Naturbestandteil erweitert. Hier werden wir uns auch für die Zukunft weiter engagieren. Ich darf Sie alle bitten, kräftig mitzuhelfen, dass das Grüne Band auch das wird, was wir uns vorstellen. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nachfolgend möchte ich auf die genannten Anträge der beiden Fraktionen eingehen. Im Antrag der SPD-Fraktion ist die Landesregierung aufgefordert, zum einen über die Beschlüsse der EU-Agrarminister zur Überprüfung der gemeinsamen Agrarpolitik zu berichten und zum anderen eine erste Position darzulegen, wie die zusätzlich anfallenden Modulationsmittel vollständig in Thüringen verwendet werden können.
Dazu möchte ich Folgendes sagen: Bezüglich der Bitte um Berichterstattung über die Beschlusslage zum GAP-Gesundheitscheck möchte ich noch einmal darauf verweisen, dass auch hier bereits detaillierte Ausführungen dazu im Rahmen der Aktuellen Stunde im Dezemberplenum getätigt wurden. Nur so viel vielleicht noch einmal an dieser Stelle: Insgesamt ist nach wie vor das Verhandlungsergebnis von damals - das ist zwar inzwischen Geschichte - unbefriedigend, unbefriedigend in dieser Hinsicht, da es ein falsches Signal ist, weil damit Verlässlichkeit und Planungssicherheit im Hinblick auf politische Entscheidungen konterkariert werden. Akzeptabel ist diese Entscheidung auch deshalb nicht, weil die Thüringer Landwirtschaftsbetriebe besonders und überproportional betroffen sind, vor allem eben die arbeitsintensiven und wertschöpfungsorientiert ausgerichteten Unternehmen. Gerade die sind es aber, von denen wir auch zukünftig starke Impulse bei der Entwicklung des ländlichen Raums erwarten. In diesem Kontext möchte ich aber auch ganz deutlich sagen, dass Betriebsteilungen zur Vermeidung dieser Direktzahlungskürzungen der falsche Weg sind, falsch deswegen, weil es zum einen wirtschaftlich ineffizient ist und zum anderen die Gefahr birgt, dass der Betrieb nach der Teilung wegen dieses künstlich
geschaffenen Tatbestands keine Direktzahlungen mehr erhält.
Lassen Sie mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb zum Thema Modulation und hier insbesondere zur geplanten Verwendung der Modulationsmittel kommen. Ich will vorwegschicken, bei allem Ärger, insbesondere bezüglich der progressiven Elemente der Modulation, bewerte ich es dennoch positiv, dass
1. die in Thüringen modulierten Mittel zu 100 Prozent auch wieder in den Freistaat zurückfließen und
2. die nationale Kofinanzierung für strukturschwache Gebiete, also auch für Thüringen, von 25 Prozent auf 10 Prozent reduziert wird. Damit ist das erklärte Ziel der Landesregierung erreicht, dass alle modulierten Mittel auch wieder in Thüringen eingesetzt werden können. Bei der Erarbeitung des entsprechenden Maßnahmekatalogs haben wir uns von folgenden zwei Prämissen leiten lassen: Vor dem Hintergrund, dass die neuen Herausforderungen landwirtschaftliche Betriebe betreffen, auch die Verwendung der Modulationsmittel auf diese zu konzentrieren, und wir wollen das bisher bewährte und ausreichend differenzierte Maßnahmespektrum der Förderinitiativen nur um wenige neue Maßnahmen erweitern. Inhaltlich verfolgen wir dabei vier Maßnahmekomplexe, die ab dem Jahre 2010 zur Wirkung kommen. Ich sagte es hier schon einmal, ab 2010 geht das erst, weil ja die Mittel erst 2009 einbehalten werden und dann 2010 erst zur Auszahlung kommen. Viele glauben, dass wir die Mittel, die 2009 einbehalten werden aus der Modulation, bereits in diesem Jahr ausgeben können. Dem ist nicht so, das muss man ganz klar und deutlich immer wieder sagen.
Diese vier Maßnahmekomplexe sind: Erstens wird die Erhöhung der Förderung von Investitionen in der Milcherzeugung in Form der Veränderung der Förderobergrenzen, aber auch der Fördersätze angestrebt. Das ist ganz wichtig, weil wir in die Milchproduktion investieren müssen. Hierin sehen wir Chancen für die landwirtschaftlichen Unternehmen, ihre Strukturen zu festigen, um sich für den Milchmarkt der Zukunft vorzubereiten.
Zweitens wollen wir im Rahmen der Anpassung der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, kurz GAK, die KULAP-Beihilfesätze für ausgewählte Maßnahmen ab 2010 anheben, um weitere Impulse für die bestehenden Agrarumweltmaßnahmen zu geben. Für diese beiden Änderungen der FILET wird der überwiegende Teil der zusätzlichen Modulationsmittel verwendet werden.
Der dritte Komplex verfolgt neue Maßnahmen zur Abrundung bestehender Förderungen im Kulturlandschaftspflegeprogramm, für den Anbau von Leguminosen und für umweltfreundliche Ausbringung von Flüssigdünger.
Viertens werden wir die Finanzierung der Ausgleichszulage benachteiligter Gebiete in der bisherigen Höhe absichern. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verlässlichkeit in die Beihilfehöhe.
Die Umsetzung des anspruchsvollen Programms setzt die erforderliche Kofinanzierung voraus. Dementsprechend müssen die erforderlichen zusätzlichen Kofinanzierungsmittel ansteigend auf ca. 1,8 Mio. € in der Spitze im Jahre 2013 bereitgestellt werden. Die Sicherung dieser Gelder hat für die Landesregierung eine hohe Priorität; die Verausgabung der zusätzlichen modulierten Mittel steht dabei erstmalig 2010 an. Das Ministerium wird für den Haushalt 2010 entsprechend die Mittel beantragen, um eine Kofinanzierung der von der EU bereitgestellten Mittel zu gewährleisten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme somit zum Antrag der Fraktion DIE LINKE: „Wirtschaftliche Situation der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen und Unterstützung der Betriebe nach dem ‚Health-Check’ der laufenden Förderperiode“ und führe zu den Punkten seitens der Landesregierung Folgendes aus:
Zu Punkt 1: In den letzten beiden Jahren - da muss man wissen, dass die Wirtschaftsjahre in der Landwirtschaft nicht vom 01.01. bis zum 31.12. gehen, sondern immer von Mitte des Jahres bis Mitte des nächsten Jahres -, für die wir eine vollständige Analyse über die Testbetriebe schon haben, die Wirtschaftsjahre 2006/2007 und 2007/2008, hat sich die wirtschaftliche Lage der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe deutlich verbessert. Das wird durch die vorliegende Erstauswertung der Buchführungsergebnisse der Thüringer Testbetriebe deutlich. Nach den uns vorliegenden Zahlen hat sich das erwirtschaftete Einkommen der Landwirtschaftsunternehmen demnach vom Wirtschaftsjahr 2003/2004 von 21.400 € pro AK über das Wirtschaftsjahr 2006/2007 in Höhe von 26.500 € auf ca. 35.000 € pro AK im Wirtschaftsjahr 2007/2008 erhöht. Diese verbesserte finanzielle Situation in den Betrieben wirkt sich positiv auf die Rentabilität, Liquidität und Stabilität vieler Unternehmen aus. Die Thüringer Landwirtschaftsbetriebe nutzen diese positive Entwicklung, um verstärkte Investitionen durchzuführen, Liquiditätsreserven aufzubauen, die Entlohnung der Mitarbeiter zu verbessern, die Eigenkapitalausstattung zu stärken sowie die Nettoverbindlichkeiten zu reduzieren. Diese positive Entwicklung konnte dabei bei Einzelunternehmen im Haupterwerb, Personengesellschaften
und ebenfalls bei Landwirtschaftsbetrieben in Form juristischer Personen verzeichnet werden. Dies ist eine sehr erfreuliche Nachricht, meine sehr verehrten Damen und Herren, wobei ich jedoch betonen muss, dass diese positive Einkommensentwicklung in den Landwirtschaftsbetrieben in erster Linie durch die sehr deutlich gestiegenen Erzeugerpreise bei Getreide, Raps und Milch vor allem im Jahre 2007 hervorgerufen wurden. Die jüngsten, zum Teil sehr deutlichen Preisrückschläge in den letzten Monaten an den genannten Märkten verdeutlichten aber, dass dieser Höhenflug nicht anhält. Darüber hinaus kommt hinzu, dass den deutlich höheren Umsatzerlösen gleichzeitig wesentlich gestiegene Betriebsmittelpreise gegenüberstehen. Vor allem bei Düngemitteln, Saatgut, Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen sowie Futtermitteln war dieser Trend zu verzeichnen. Gleichzeitig will ich hervorheben, dass dieser Positivtrend in den Betrieben ganz unterschiedlich angekommen ist. So profitierten von der positiven Entwicklung der Erzeugerpreise insbesondere die Ackerbaubetriebe. Hier wurde in den letzten beiden Jahren solides Einkommen erwirtschaftet. Dagegen ist die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaftsbetriebe mit Tierproduktion sehr differenziert zu beurteilen. Futterbau-Milchviehbetriebe konnten in den letzten beiden Jahren ihre Wirtschaftsergebnisse wesentlich verbessern. Für die Schweinehaltung trifft dies hingegen nicht zu. So haben niedrigere Erzeugerpreise für Schweinefleisch und Ferkel bei gestiegenen Futtermittelpreisen zu deutlichen Einkommensverlusten geführt. 2008 konnten zwar wieder etwas höhere Schweinepreise erzielt werden, aber wer die Preisentwicklung etwas verfolgt hat, weiß, dass die Preise auch gegenwärtig nicht gerade sehr rosig sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe bereits darauf hingewiesen, dass im laufenden Wirtschaftsjahr 2008/2009 bzw. im Kalenderjahr 2008 eine deutliche Verschlechterung der Einkommenslage der Thüringer Landwirtschaftsbetriebe eingetreten ist. Die Erzeugerpreise für Getreide, Raps und Milch sind gravierend gefallen. Das trifft für die Betriebsmittelpreise und damit für die Produktionskosten hingegen nicht zu. In der Milchproduktion kommt es seit Wochen zu einer Verschlechterung der Marktlage auf den nationalen und internationalen Märkten. Der Absatz für Milchprodukte ist weltweit eingebrochen. Die globale Wirtschaftskrise wird diesen Trend möglicherweise weiter verschärfen. Weiter sinkende Milcherzeugerpreise gefährden die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen. Deshalb ist es zu begrüßen, dass vonseiten der EU-Kommission Maßnahmen zur Unterstützung der Milcherzeuger - ich denke hier an die Intervention bei Butter und Magermilchpulver, aber auch die Erteilung von Exporterstattungen - durchgeführt werden bzw. schon durchgeführt wurden. Unabhängig von diesen Maßnahmen bin ich mir darüber im Klaren, dass die milch
viehhaltenden Betriebe unserer besonderen Unterstützung bedürfen. Dies werden wir auch bei der Verwendung der neuen Modulationsmittel dementsprechend berücksichtigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir hatten in der letzten Woche die Agrarministertagung in Magdeburg und haben uns sehr allumfassend mit den Fragen und den Sorgen der Milchbauern befasst und wir sind sehr froh darüber, dass es dem Bund gelungen ist, rund 90 Mio. € aus dem Konjunkturprogramm der EU für die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen, und dass wir diese Gelder nach dem normalen Schlüssel, wie die GAK-Mittel auch aufgeteilt werden, auf die Länder verteilen. Das heißt, wir werden in Thüringen etwa zwischen 4,3 und 4,6 Mio. € für die nächsten beiden Jahre zur Verfügung haben und wir haben uns darauf geeinigt, dass diese Gelder natürlich für die neuen Herausforderungen, aber hauptsächlich für die milchviehhaltenden Betriebe eingesetzt werden, hier in erster Linie für Investitionen in den milchviehhaltenden Betrieben, denn wir wollen weiter Milch erzeugen. Es bringt uns nichts, wenn wir jetzt eine Abwrackprämie für Kühe, so wie das von manchen gefordert wird, in die Welt stellen oder eine Kuhschwanzprämie zahlen.
Damit erreichen wir nichts. Ich habe erst heute Morgen wieder mit einem Geschäftsführer eines milchviehhaltenden Betriebs gesprochen, die wollen investieren und die investieren schon, weil sie wissen, dass das die Zukunft ist. Wir haben uns also hier sehr lange und sehr ausgiebig darüber unterhalten und es wird auch gegenwärtig geprüft, ob es Liquiditätsverbesserungen oder Liquiditätshilfen über die landwirtschaftliche Rentenbank dann auch für diese Betriebe geben kann. Wir haben die EU-Kommission aufgefordert, alle Maßnahmen zu nutzen und den Markt zu entlasten, z.B. durch die Fortführung der Butter- und Magermilchpulverintervention, aber auch die Wiederbelebung der innergemeinschaftlichen Beihilfen zur Verwendung von Milchprodukten in der Lebensmittelverarbeitung. Wer auf dem Milchtag hier auf der ega in den letzten Wochen war, hat selbst gehört, was der Geschäftsführer einer der größten Molkereien darüber gesagt hat, dass man das Butterfett austauscht gegen billigeres Pflanzenfett, um die Produkte billiger zu machen und man demzufolge eine Überproduktion an Butterfett hat und damit gar nicht weiß wohin und letztlich dadurch der Preis sinkt. Die Agrarminister sind auch dafür, der Bund soll sich gemeinsam mit der EU dafür einsetzen, dass durch eine Weiterentwicklung des EUSchulmilchprogramms dies zu einem attraktiven und unbürokratischen Angebot geführt wird; nach wie vor
sind geeignete Exportstrategien für aufnahmefähige Märkte in Industrie- und Schwellenländern zu finden. Ich denke schon, es ist eine ganze Menge, was wir dort erreichen konnten, wobei das alles natürlich langfristig angelegt ist.
Nun zu Punkt 2, zum Anteil der staatlichen Zahlung an betrieblichem Einkommen: Die Angaben zur Höhe der staatlichen Zahlung in Form der Direktzahlung der Beihilfen für Agrarumweltmaßnahmen und die Ausgleichszulagen in den benachteiligten Gebieten liegen für die Jahre 2005 bis 2007 vor. Vielleicht ist es günstig, wenn ich hier mal ein paar Zahlen dazu nennen. Es geht ja nicht um das Betriebseinkommen, sondern es geht um den Anteil des Betriebseinkommens, was aus staatlichen Zahlungen resultiert. Das waren insgesamt für die gesamte Landwirtschaft in Thüringen im Jahr 2005 immerhin 63 Prozent des Gesamteinkommens - das kommt aus staatlichen Zahlungen -, das waren 392 € pro Hektar. 2006 waren es 417 € pro Hektar und 2007 409 € pro Hektar. Im Ackerbau waren das 2005 332 € pro Hektar, 2006 338 € und 2007 343 € pro Hektar. Für die Betriebe des Futterbaus und der Milch waren das 2005 472 € pro Hektar, 2006 512 € und 2007 505 € pro Hektar. Für die fleischerzeugenden Betriebe, also die mutterkuhhaltenden Betriebe, waren es immerhin 2005 560 €, 2006 560 € pro Hektar und 2007 578 € pro Hektar. So viel dazu.
Zu Punkt 3, zum Vergleich der Einkommen der Thüringer Landwirtschaft mit anderen Wirtschaftszweigen in Thüringen: Die Entlohnung der Arbeitskräfte ist in den Thüringer Landwirtschaftsbetrieben angestiegen, vom Wirtschaftsjahr 2006/2007 zum Vorjahr um ca. 400 € pro Arbeitskraft auf 23.300 € und 2007/2008 zum Vorjahr um ca. 900 € pro Arbeitskraft auf 24.400 €. Die Verbesserung der Entlohnung der Arbeitskräfte in der Landwirtschaft führt allerdings nicht zu einer Verringerung der Unterschiede bei den Bruttolöhnen im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbereichen. Wie die Angaben des Thüringer Landesamts für Statistik zeigen, liegen die Bruttolöhne in der Land- und Forstwirtschaft nach wie vor unter denen der gewerblichen Wirtschaft. Während die Bruttolöhne und Gehälter in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei in Thüringen 2007 lediglich bei 14.600 € pro Arbeitnehmer lagen, lagen die entsprechenden Vergleichswerte im produzierenden Gewerbe bei 25.103 € und im Baugewerbe bei 20.692 € pro Arbeitnehmer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun noch einige Ausführungen zum Thema „Aussetzung der Besteuerung von Biokraftstoffen“. Die Lage lässt sich folgendermaßen beschreiben: Die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen haben die Wettbewerbsfähigkeit der Biokraftstoffe, im Besonderen die des Biodiesels, drastisch geschmälert. Zwei Gesetze
sind für die Verordnung des Biokraftstoffmarkts von zentraler Bedeutung: Das Biokraftstoffquotengesetz verpflichtet ab dem 1. Januar 2007 die Mineralölwirtschaft, ordnungsrechtlich einen mit den Jahren steigenden Mindestanteil an Biokraftstoff den Mineralkraftstoffen beizumengen. Zumindest hier sehen wir den Vorteil, dass über eine steigende Quote mengenmäßig ein steigender Absatz von Biokraftstoff möglich ist. Zum anderen hat die Einführung der schrittweisen Besteuerung von Biokraftstoffen, die seit August 2006 im Energiesteuergesetz geregelt ist, den reinen Kraftstoffmarkt für Biodiesel fast zum Erliegen gebracht. Der Fachbeirat „Nachwachsende Rohstoffe“ verfasste bereits im April 2006 ein Positionspapier zur Situation der Biokraftstoffe, in dem die Entwicklungen und Auswirkungen der neuen Rahmenbedingungen kritisch dargestellt wurden. Dieses Positionspapier stellt die Basis für die fachliche und politische Auseinandersetzung mit dem Thema Biokraftstoff in Thüringen und gegenüber dem Bund dar. Die dezentralen Anlagen sind hier in zweierlei Hinsicht die Verlierer der Biodieselbranche. Für die in Thüringen existierenden vier dezentralen Anlagen an den Standorten Henningsleben, Themar, Schmölln und Rudolstadt ist zum einen die Sicherung des Absatzes über die Beimischung nicht relevant, weil sie aufgrund ihrer dezentralen Lage und ihrer geringen Produktionskapazität uninteressant für Großabnehmer wie die Mineralölindustrie sind. Andererseits verliert das Produkt Biodiesel durch die Besteuerung an Attraktivität, und das alles, obwohl diese Anlagen in vorbildlicher Weise den regionalen Wirtschaftsgedanken aufgreifen, nämlich in der Region Raps anzubauen, zu verarbeiten und zu vermarkten. Mit der Besteuerung von Biokraftstoffen ist der Reinkraftstoff Biodiesel für die Gewerbeabsatzschiene wie ÖPNV oder Transportunternehmen preislich uninteressant geworden.
Eine der wenigen positiven Änderungen ist die Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft. Hier sind noch Absatzpotenziale, die es weiter zu erschließen und zu erweitern gilt. Dazu wird derzeit mit der Landesanstalt für Landwirtschaft ein Konzept erarbeitet. Wir sind daran, etwas zu machen, und ich weiß aber zum Beispiel von Rudolstadt, dass Rudolstadt, die eine Jahreskapazität von etwa 600.000 Tonnen Biodiesel haben, für dieses Jahr schon mit 500.000 Tonnen ausgelastet ist, dass also schon hier ein gewisser Umkehrtrend vonstatten geht. Wir müssen ganz einfach immer wieder auf unser Modell, ich sage jetzt mal das Hafermodell, hinweisen, dass die Landwirtschaft verstärkt Biodiesel einsetzen und Biodiesel auch kaufen sollte, denn die Landwirtschaft hat ja nicht nur allein durch den Biodiesel einen Vorteil, sie kann damit auch ihren Rapsanbau weiter intensivieren, sie kriegt einen Rapskuchen, sie kriegt dann Abprodukte noch, die sie auch weiterhin in der Fütterung mit einsetzen kann.
Auch dazu hat sich die Agrarministerkonferenz in Magdeburg Gedanken gemacht. Wir haben darüber beraten und festgestellt, dass die Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2005 bei Agrardiesel zu Wettbewerbsnachteilen der deutschen Landwirtschaft gegenüber den europäischen Mitbewerbern geführt hat. Wir bitten die Bundesregierung, ihre Bemühungen zu intensivieren, damit eine EU-weite Regelung erreicht wird. Sollte diese Bemühung absehbar keinen Erfolg haben, soll der Agrardieselsteuersatz kurzfristig auf ein für die deutsche Landwirtschaft wettbewerbsneutrales Niveau abgesenkt werden. Wir wissen natürlich, wie schwierig das ist. Wir wissen natürlich, welche Gründe auch immer wieder dagegenstehen, was uns immer wieder gesagt wird, aber wir müssen ganz einfach die Forderung aufmachen, denn wer nichts fordert, ist ganz einfach faul, man muss hier wirklich einiges tun. So viel dazu. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für die doch sehr ansprechende, sehr anregende, für mich immer wieder erstaunlich psychische Diskussion zu dieser Thematik. Man kann immer wieder eine ganze Menge dabei lernen, vor allen Dingen wie man durch Weglassen oder Verdrehen von bestimmten Zuständen oder Umständen da was ganz anderes rausbekommt als tatsächlich damit gemeint ist und was damit gesagt werden soll.
Das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes ist diskutiert worden, auch hier noch einmal diskutiert worden. Ich bin froh, dass wir die Diskussion auch in den Ausschüssen und in den Anhörungen sehr gründlich geführt haben und zu einem Resultat gekommen sind. Dass das nicht allen passt, war mir von vornherein klar, es kann ja nicht sein, was nicht sein kann. Das, was die einen immer gefordert haben, und dann plötzlich von den anderen aufgenommen und umgesetzt wird, kann ja nicht wahr sein. Ich erinnere nur daran, wie die ganze Diskussion um die abwassertechnische Zielplanung, auf der bis 1994/1995 rumgepocht wurde, das Allheilmittel für Thüringen war und als wir es dann abgeschafft haben, war es auch nicht richtig. Nun wollen wir es wieder haben, es ist ja billiger, kilometerweise Rohrleitungen für das Abwasser zu legen als dezentrale Anlagen für ganze Ortschaften oder bestimmte Ortsteile zu schaffen. Aber das kommt, das bekommen wir schon hin in diese Richtung, keine Bange, denn das ist der Grundgedanke der ganzen Geschichte.
Meines Erachtens ist das, was dazu gesagt worden ist, viel zu kurz geraten. Ich will noch einmal einige wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs erläutern. Das Ziel ist zum einen, Richtlinien der europäischen Gemeinschaft und bundesrechtliche Vorgaben umzusetzen und zum anderen soll es Probleme einer Lösung zuführen, die für die Kommunen, aber auch für die betroffenen Bürger im Lande von besonderer Bedeutung sind. Insgesamt hat dieser Gesetzentwurf sechs Bereiche umfasst:
1. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. Mai 2005 wird, soweit dies das Bundesrecht verlangt, in genanntes Recht umgesetzt. Herr Kummer, es stimmt eben nicht, dass das Hochwasserrecht mit Füßen getreten wird und sich keiner mehr darum kümmert. Im Gegenteil, es wird sehr genau danach geschaut. Nur müssen wir eben genau schauen, in welchen Etappen können wir uns das leisten, in welchen Etappen können wir das machen. Dabei sind - auch gegen den Widerstand vieler Anwohner an diesen Flüssen - bestimmte Maßnahmen notwendig und durchzusetzen, denn
nicht jeder Bürger in einem hochwassergefährdeten Gebiet sieht ein, dass er in einem solchen ist. Der sagt einem ganz klar: 50 Jahre ist es gut gegangen; ich habe bis jetzt noch nichts davon gemerkt. Dass es ihn aber morgen schon unter den veränderten klimatischen Bedingungen treffen kann bei Wasserhosen oder Starkregenfällen usw., das wird dabei immer wieder verkannt. Das ist der Prozess, in dem wir uns gegenwärtig befinden.
2. Der Gesetzentwurf beinhaltet die notwendige Einszu-eins-Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie der EU sowie bundes- und europarechtliche Vorgaben über die strategische Umweltprüfung. Das wird sehr ernst genommen. Die Zahlen, die hier genannt worden sind, sind alle wahr. Nur wird immer wieder vergessen, dass der Wasserzustand in den Gewässern, Seen und Flüssen in den letzten Jahren sehr gut geworden ist. Was wir noch nicht erreicht haben, ist, dass sich der gesamte Wasserkörper - so wie das die EU-Vorschriften vorsehen - in diesem Zustand befindet. Dazu gehört nämlich neben der Wasserqualität eine ganze Reihe mehr. Das weiß jeder, der sich damit intensiv befasst. Dazu gehört auch, dass man die Begradigung, die man in den Jahren 1970/80 oder 1960 durchgeführt hat, wieder aufhebt und dem Fluss seinen normalen Lauf lässt. Das sind natürlich die Dinge, die nicht von heute auf morgen gehen, die gehen auch nicht innerhalb der nächsten fünf oder sechs Jahre, sondern da brauchen wir ein bisschen länger. Deswegen hat die Europäische Union auch bei ihrer Wasserrahmenrichtlinie die Möglichkeit geschaffen, bis zum Jahre 2027 die Umsetzung durchzuführen; das werden wir nutzen.
3. Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber bin ich sehr froh, erstmalig werden Regelungen für sogenannte herrenlose Speicher im Thüringer Wassergesetz verankert. Ein unsägliches Erbe, was wir da angetreten haben; jeder weiß das. Dass es gar nicht so einfach ist, etwas zu finden und gesetzlich zu verankern, können sicher all die ermessen, die in den letzten Jahren intensiv damit befasst waren.
4. Eine wasserrechtliche Lösung für langfristig nicht an zentrale Abwasseranlagen anzuschließende bebaute Grundstücke in Verantwortung der kommunalen Träger ist geboten. Natürlich sind die kommunalen Träger diejenigen, die sagen müssen, ob sie das wollen oder nicht. Ich denke, die sind damit gut beraten und das machen sie auch. Dafür wird sicher schon gesorgt werden, dass sie mit den Bürgern darüber sprechen.
5. Für die Düngung und Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Uferbereich von Gewässern ist beabsichtigt, im Landeswassergesetz eine Harmonisierung mit den landwirtschaftlich-rechtlichen Vorschriften im Bundesrecht herbeizuführen. Das ist
eine Tatsache, dass Thüringen - und das ärgert mich, Herr Kummer, das ärgert mich wirklich, dass Sie unsere Bauern so hinstellen, als wären die ein bisschen blöd; Entschuldigung, dass ich das so sage -, denn in jedem anderen Bundesland ist das anders geregelt und da gelten die Vorschriften des Bundesrechts. Warum sollen wir das dann nicht auch so machen? Mit welchem Recht haben wir das überhaupt - so muss ich mich jetzt fragen - einmal anders eingeführt? Ich denke, wenn wir das mit der guten landwirtschaftlichen Praxis verbinden, ist das in Ordnung. Damit kommen wir ein ganzes Stückchen weiter und nähern uns dem an, was in den anderen Ländern ist.
Und 6. macht der Neubau von Deichen oder deren Neubewertung eine recht umfangreiche Anpassung der entsprechenden Anlagen im Thüringer Wassergesetz erforderlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, wir haben für alle diese Sachen einen Kompromiss gefunden. Die Kompromisse, die gefunden sind, sind gut und bezahlbar; auch darum geht es immer wieder. Wenn gesagt worden ist, Herr Kuschel, das stimmt, 3,5 Mrd. € brauchen wir, wenn wir alles zentral anschließen wollten, das ist vollkommen klar, dann haben wir quer durch das Land kilometerlange Abwasserleitungen. Was machen wir denn, wenn - so wie Sie das dargestellt haben - die Demographie so bleibt und noch schlechter wird? Dann haben wir plötzlich leere Stränge, die dann zentral gar nicht mehr zu nutzen sind. Das haben wir teilweise schon heute bei der einen oder anderen Trinkwasserleitung, die zusätzlich gespült werden muss, damit diese Trinkwasserleitung den hygienischen Anforderungen gerecht wird.
Es wird sehr verantwortungsvoll gehandelt, es wird sehr verantwortungsvoll vorgegangen. Ich danke meiner Fraktion dafür, dass sie so kontinuierlich und so hartnäckig drangeblieben ist und das entsprechend umgesetzt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE betrifft, der bedauerlicherweise sehr kurzfristig eingereicht worden ist, aber ich weiß, dass viele Dinge, die darin stehen schon in den Ausschuss-Sitzungen besprochen worden sind.
Die Vorschläge sind bereits im Wesentlichen von der Mehrheit dort zu Recht verworfen worden; sie passen nicht zur Konzeption, die mit den von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Thüringer Wassergesetzes verbunden sind. Sie grei
fen teilweise auch in grundsätzliche Regelungsbereiche bei der Abwasserbeseitigung ein, ohne dass eine durchdachte Gesamtstrategie zu erkennen ist. Die Vorschläge zum Hochwasserschutz entsprechen zudem nicht den Anforderungen, die durch den Bundesgesetzgeber von den Ländern verlangt werden. Ich schlage deshalb vor, dass der Änderungsantrag in der Drucksache 4/5017 abgelehnt wird. Ich danke nochmals allen, die so konstruktiv daran gearbeitet haben. Ich bitte ganz einfach um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf.
Als Letztes, weil hier gesagt worden ist, wir geben kein Geld mehr für die Abwasserbehandlung aus, pro Jahr sind es immerhin noch 40 Mio. €; bis zum Jahr 2027 werden es 700 Mio. € sein, die wir für die Abwasserbehandlung ausgeben. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bei den oben genannten Mehrkosten handelt es sich wie in der Umweltausschuss-Sitzung vom 7. September 2007 bereits diskutiert, um zusätzliche Aufwendungen gegenüber den ursprünglich geplanten Kosten für Sanierungsmaßnahmen, die erst während der sanierungsbegleitenden Untersuchungen bzw. der Sanierung festgestellt werden konnten. Die Aushubtiefe und -flächen mussten dem tatsächlich angetroffenen Schadensumfang angepasst werden. Ein zweiter Grund für die Mehrkosten ist die Verschiebung von Entsorgungsklassen in Richtung höher kontaminierten Materials, daher kann die Frage mit Ja beantwortet werden.
Zu Frage 2: Der Hangbereich wurde saniert, um die gewerbliche Nutzung des gesamten Standorts zu ermöglichen. Eine gewerbliche Nutzung des Hanges selbst ist aufgrund einer starken Neigung und der aufgebrachten Abdichtung sehr eingeschränkt. Laut Aussagen des Investors sind oberhalb des Hanges ein Ärztehaus und betreutes Wohnen geplant.
Zu Frage 3: Die Landesregierung erklärt diesen Vorgang mit der gesetzlich verankerten Zuständigkeit nach dem Ordnungsbehördengesetz. Dies hat die Landesregierung in der 100. Plenarsitzung am 12.12.2008 bereits ausgeführt, insoweit verweise ich auf das Protokoll. Zuständig für die Baugenehmigung und Verbote von Baumaßnahmen wäre die zuständige Bauordnungsbehörde, im vorliegenden Fall die Stadt Eisenach, die von Anfang und jederzeit in das Geschehen einbezogen war. Zuständig für die Überwachung von Maßnahmen, bei denen entsorgungspflichtige Abfälle anfallen, war das staatliche Umweltamt Suhl. Insofern war es vor Ort.
Zu Frage 4: Der Antragsteller geht von offensichtlich nicht genehmigten Baugruben aus. Diese Auffassung teilt die Landesregierung nicht. Ich will auch sagen, warum. Die Genehmigung, die Baugrube auszuheben, wurde von der Stadt mit Schreiben vom 13.12.2006 erteilt. Auch hat die Stadt zu keiner Zeit erkennen lassen, dass sie einer gewerblichen Nutzung des Standorts nicht zustimmt. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass eine Genehmigung im Sinne einer Abgrabungsgenehmigung für die Baugrube vorlag. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer Baugenehmigung für den Hochbau, die unstreitig nicht erteilt wurde. Dazu im Einzelnen: Die bauvorbereitenden Maßnahmen, hier der 3,5 m tiefe Bodenaushub für das zukünftige Untergeschoss
des geplanten Bauvorhabens auf dem Gelände des Parkplatzes, wurden seitens des Investors mit Schreiben vom 06.12.2006 bei der Stadtverwaltung Eisenach im Vorgriff auf die noch zu erteilende Baugenehmigung beantragt. Der Investor bat um Bestätigung, dass diese Aushubtiefe im Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung aller technischen Erfordernisse genehmigt werde. Dem Schreiben lag eine detaillierte Bauskizze bei. Mit Schreiben vom 13.12.2006 teilte die Dezernentin für Bau, Umwelt und Verkehr der Stadt Eisenach dem Investor mit, dass der Errichtung von Untergeschossen im angegebenen Bereich aus städtebaulichen und bauplanungsrechtlichen Erwägungen nichts entgegensteht. Auch diesem Schreiben war die konkrete Bauskizze des Investors beigelegt. Dieses Schreiben ist allein schon seinem Wortlaut nach als Abgrabungsgenehmigung zu verstehen. So verweist die zuständige Baubehörde in ihrem Schreiben auf die Notwendigkeit der Abstimmung mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsträgern. Weiterhin wurde dem Investor auferlegt, alle Arbeiten im Baugrund und zur Verbringung der Aushubabfälle mit dem staatlichen Umweltamt Suhl abzustimmen und durch eine fachgutachterliche Begleitung abzusichern. Genau diese Auflagen begründen die fachliche Begleitung der durchgeführten Maßnahmen vom staatlichen Umweltamt Suhl vor Ort. So war es und so ist es.
Frau Präsidentin, darf ich mir noch eine Bemerkung erlauben?
Da das bereits die dritte Mündliche Anfrage zu diesem Thema ist und wir das auch schon im Ausschuss hatten, vielleicht sollten wir uns noch mal mit den Experten von uns zusammensetzen, um dann noch alle möglichen Fragen, die da in dieser Richtung sind, noch mal allumfassend zu klären.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der gestern Morgen auf die Tagesordnung gesetzte Antrag in Drucksache 4/4841 der Fraktion der SPD betrifft die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen Gesamtrahmen für eine nachhaltige Kaliproduktion in Hessen und Thüringen. Diese Vereinbarung zwischen dem Land Hessen, dem Freistaat Thüringen und Kali + Salz GmbH liegt als paraphierter Entwurf vor. Sie ist bisher noch nicht unterzeichnet worden. Ich habe den Mitgliedern des Umweltausschusses den Entwurf der Vereinbarung unmittelbar nach Kenntnisnahme durch das Kabinett übergeben lassen. Grundlage für diese Vereinbarung waren Entscheidungen der Landtage von Hessen am 2. Juli 2007 und Thüringen am 11. Oktober 2007. Hierin wurde die Firma Kali + Salz GmbH aufgefordert, in den jeweiligen Landesregierungen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen, in dem sich das Unternehmen gegenüber den Ländern zu einer nachhaltigen Verringerung der Belastungen des Werra-Reviers mit Salzabwässern aus der Kaliproduktion erklärt. Die Verhandlungen zwischen dem Land Hessen, dem Freistaat Thüringen und Kali + Salz zur Entwicklung einer dreiseitigen öffentlichrechtlichen Vereinbarung wurden seit Oktober 2008 geführt. Die Positionen der beteiligten Seiten lagen insbesondere zwischen den Ländern und Kali + Salz anfangs weit auseinander. Es ist aber gelungen, diese Positionen zusammenzuführen und die Verhandlungen abzuschließen. Der Vertragsentwurf wurde dann kurzfristig der Öffentlichkeit bekannt gemacht und heiß diskutiert. Die Vereinbarung enthält
keine Festlegungen, denen ein an einer Problemlösung interessierter Mensch nicht vorbehaltlos zustimmen kann, wenngleich ein Kompromiss nie alle Ziele aller Beteiligten eins zu eins widerspiegelt. Allerdings hat man in manchen Fällen den Eindruck, dass die Vereinbarung und ihre Inhalte sowie die daraus resultierenden Wirkungen - aus welchen Gründen auch immer - nicht verstanden oder nicht wahrgenommen werden. Ich lasse dabei offen, ob das aus Vorsatz, aus mangelhaftem Verständnis oder aus Desinteresse erfolgte. Liebe Frau Becker, Ihre unqualifizierten Ausfälle gegen die Vereinbarung von gestern, die vor Unwahrheiten und Halbwahrheiten nur so strotzten, machen das besonders deutlich.
Damit richten Sie vorsätzlich Schaden an und treten die berechtigten Interessen der Werra-Region an einer zukunftsfähigen Kaliproduktion in Verbindung mit einer nachhaltigen Verbesserung der Umweltsituation und der Berücksichtigung sozialer Belange mit den Füßen.
Einen solchen Umgang mit Ihren existenziellen Bedürfnissen haben die Bürgerinnen und Bürger in der Werra-Region nicht verdient. Alle Kritiker sollen sich im Umgang mit dem Entwurf der öffentlichrechtlichen Vereinbarung am Runden Tisch ein Beispiel nehmen. Dort wurde über die Vereinbarung im Dezember und Anfang Januar dem Grunde nach informiert. Die drei Vertragspartner waren sich einig, den Runden Tisch über die Inhalte der Vereinbarung in jedem Fall vor einer Unterzeichnung eingehend in Kenntnis zu setzen und eine Diskussion zu ermöglichen. Diese Diskussion hat vorgestern, am 28. Januar, ausgesprochen hart, aber konstruktiv stattgefunden. Das war aus unserer Sicht auch notwendig, um das Verständnis der Mitglieder des Runden Tisches für die Problematik zu schärfen. Als Ergebnis der Diskussion ergaben sich zwei mehrheitlich angenommene Hinweise vonseiten des Runden Tisches zur Klarstellung der Mitwirkung des Runden Tisches. Die Hinweise des Runden Tisches werden in einer Protokollerklärung zum Vertrag genommen, insbesondere zur Frage der Neugestaltung des Härtegrenzwertes in der Übergangszeit nach 2009 unter Einbeziehung der erwarteten Vorschläge des Runden Tisches. Damit liegen die Vertragsinhalte abschließend vor. Nach der Beschlussfassung des Hessischen Kabinetts mit der Vereinbarung kann eine Unterzeichnung erfolgen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, ich kann davon ausgehen, dass Ihnen die Vereinbarung bekannt ist. Ich kann mich also bei der Beantwortung der von der SPD gestellten inhaltlichen
Fragen kurz fassen, denn alle Einzelheiten können Sie dem Vertrag selbst entnehmen.
Frage 1 - Welche konkreten Inhalte und Ziele umfasst die geplante Vereinbarung? Die Vereinbarung regelt - wie Sie sicher bemerkt haben - ausschließlich Verfahrensabläufe und konkretisierte Absichten als Grundlage für das weitere gemeinsame Wirken. Inhaltlich nimmt die Vereinbarung die Zusagen der Kali + Salz GmbH auf, mit einem Investitionsprogramm in Höhe von bis zu 360 Mio. € die flüssigen Rückstände aus der Kaliproduktion bis 2015 schrittweise auf 7 Mio. m³/Jahr zu halbieren. Das Unternehmen verpflichtet sich zur Umsetzung dieser Zusage, eine Gesamtstrategie zu erarbeiten und dieses mit einem integrierten Maßnahmekonzept zu untersetzen. Beide Schritte sind terminlich fixiert und müssen inhaltlich mit den Ländern abgestimmt werden. Die Vereinbarung verlangt von dem Unternehmen, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um im Zeitraum bis 2015 die Belastung des Werra-Reviers mit Salzabwässern zu verringern. Dies ist vor dem Hintergrund notwendig, dass nach derzeitigem Kenntnisstand die Versenkräume in Hessen mittelfristig nicht mehr zur Verfügung stehen und in Thüringen keine Möglichkeit für eine unterirdische Speicherung von Kaliabwässern besteht. Der Entwurf enthält keine Aussage zur konkreten Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen. Dies darzustellen bleibt zunächst dem Unternehmen vorbehalten, zudem sieht die Vereinbarung die Einbeziehung der Erkenntnisse des Runden Tisches Gewässerschutz Werra-Weser und Kaliproduktion vor, dessen Aufgabe gerade die Erarbeitung konkreter Lösungsvorschläge zur Senkung der Salzbelastung der Werra ist. Seitens der Ländern werden gegenüber den Unternehmen keine Zusagen gegeben, die Entscheidungen der dafür zuständigen Landesbehörden vorgreifen würden.
Frage 2 - Wann soll der Vertrag durch die Landesregierung unterzeichnet werden? Der Termin ist mit den beiden anderen Partnern noch in Abstimmung. Wir halten es dringend geboten, die Vereinbarung so zügig wie möglich zu unterzeichnen, damit Kali + Salz rechtzeitig ihre Strategie, die Maßnahmepläne und die Genehmigungsanträge entwickeln und vorlegen kann. Es verträgt keinen Aufschub, wenn in den nächsten Jahren, also bis 2012 bzw. 2015, die vorgesehenen Maßnahmen auch greifen sollen. Es muss jedoch genügend Zeit bleiben, um diese Dokumente am Runden Tisch zu diskutieren, fachlich zu bewerten und dann einen gemeinsamen Nenner zu finden.
Frage 3 - Aus welchen Gründen wurde eine Laufzeit des Vertrags von 30 Jahren gewählt? Eine solche Mindestlaufzeit ist aus heutiger Sicht notwendig, um auch die langfristigen Komponenten einer auf Nachhaltigkeit ausgelegten Umwelt- und Produktions
strategie an der Werra vertragswirksam zu erfassen. Mit der Langzeitfestlegung verpflichtet sich Kali + Salz, auch das Werk Unterbreizbach dauerhaft mindestens auf heutigem Produktionsniveau auszulasten. Ich glaube, das ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten in Hessen und Thüringen.
Frage 4 - Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Verbesserung der Umwelt sind vorgesehen? Der Vertrag regelt, wie bereits gesagt, Rahmenbedingungen mit der Zielstellung, die Arbeitsplätze zu sichern und die Umwelt zu verbessern. Die Vereinbarung wird aus der Sicht Thüringer Interessen folgende Wirkung entfalten:
1. Die Laugenversenkung bleibt dauerhaft ausgeschlossen.
2. Durch den Laugenaustausch Hessen-Thüringen ist das Werk Werra für die Produktion auch der Kalifabrik Unterbreizbach dauerhaft sichergestellt. Ohne diese Lösung müsste dieses Werk im 1. Halbjahr 2009 geschlossen werden. Diese Übergangslösung muss nur so lange aufrechterhalten werden, bis spätestens 2015 das Werk Unterbreizbach völlig rückstandsfrei arbeitet.
3. Der Härtegrad der in die Werra als Folge der durchzuführenden Maßnahmen abzuleitenden Lauge wird ab 2009 abgesenkt auf einen bis 2012 möglichst niedrigen Zielwert und hierzu entsprechende Vorschläge des Runden Tisches in die Abwägung mit einbezogen.
4. Bis 2015 wird die Menge der anfallenden Lauge von jetzt 14 Mio. m3/Jahr auf dann 7 Mio. m3/Jahr abgesenkt sein.
5. Der Vertrag enthält weitere Anforderungen, die auf ein Erreichen der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet sind.
6. Mit dem Vertrag wird die von Kali + Salz in Aussicht gestellte Investitionssumme in Höhe von 360 Mio. € zur Verbesserung der Umweltsituation im hessisch-thüringischen Produktionsrahmen verbindlich festgeschrieben.
Frage 5 - Wie bewertet die Landesregierung die geplante Reduzierung von Kaliproduktionsabwässern und Potenziale zur Vermeidung von Abwässern? Sehr positiv, denn nur so kommen wir schrittweise zu der notwendigen nachhaltigen Lösung der Problematik. In dieser Vereinbarung bekennt sich Kali + Salz erstmals offiziell zu einer nachhaltigen Abfallentsorgung - spät muss ich sagen, aber noch nicht zu spät.
Frage 6 - Aus welchen Gründen wurde der Härtegrenzwert für die Werra bis 2012 festgeschrieben und wie vereinbart sich dies mit den Anforderungen der Europäischen Wasserrahmrichtlinie? Die auf Vorschlag des Runden Tisches vorgenommene Vertragsergänzung macht deutlich, dass 2009 ein neuer Grenzwert für eine Übergangszeit bis 2012 festgelegt wird. In dieser Zeit wird die Härte der einzuleitenden Laugen schrittweise, beginnend in 2009, abgesenkt, bis 2012 der neue Wert erreicht ist. Für die Zeit nach 2012 soll unter anderem durch die Maßnahmen in Unterbreizbach der Härtegrad auf ein ökologisch zuträgliches Maß nochmals weiter abgesenkt werden. Dadurch wird eine Dynamisierung des Geschehens erreicht. 2012 werden alle Werte in der notwendigen Gesamtschau betrachtet, sinnvoll abgeglichen und nach dem dann erreichten Stand des Maßnahmenpakets festgelegt. Das bedeutet kein staatliches Festhalten an dem bis November 2009 geltenden Härtegrenzwert, vielmehr eine schrittweise Absenkung, sobald die dazu eingeleiteten Maßnahmen wie der Laugenverbund greifen können. Die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie werden dadurch nicht tangiert.
Frage 7 - Wie steht die Landesregierung zu der geäußerten Kritik der fehlenden Abstimmung der Inhalte des Vertragsentwurfs mit den betroffenen Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Bremen sowie deren Auswirkungen auf die zukünftige Zusammenarbeit? Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon etwas absurd; denn gerade meine Kollegen im Ausschuss, Frau Becker und auch Herr Kummer, haben sich ja monatelang für eine Nordseepipeline eingesetzt. Die sollte ganz schnell kommen. Aber komisch ist, dass Sie nie mehr die unbegründete Kritik meines Kollegen aus Niedersachsen aufgreifen und die nachhaltige umweltfreundliche Entsorgung der Kaliabwässer über eine Pipeline in die Nordsee infrage stellen.
Ich muss schon sagen, ich bin ein bisschen erstaunt darüber. Ich kenne ja die Meinung meines lieben Kollegen Sander. Ich habe auf der letzten Umweltkonferenz mit ihm darüber gesprochen. Ich kenne auch die Meinung vom Umweltsenator aus Bremen, der sagt, diese Pipeline wäre ein guter Schritt. Damit könnte man eine ganze Menge machen. Ich weiß auch nicht, was Herrn Sander in dieser Frage geritten hat, dass er hier ehe er zum Telefon greift, was ja eigentlich unter Kollegen üblich ist, eine Meldung an die Presse abgibt und damit hausieren geht. Will er damit seinen Sitz als Umweltminister in Niedersachsen weiter stärken oder liegen da andere Gründe vor? Ich werde ihn fragen, aber ich sehe keinen Grund, ihn jetzt anzurufen und zu fragen, was das soll, denn er hat ein Problem, ich habe damit kein
Problem.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber lassen Sie mich die Fakten für die vorgebliche Betroffenheit Niedersachsens noch mal nennen.
1. Am 11.10.2007 wurde die niedersächsische Landesregierung auf Staatssekretärsebene über das gemeinsame Vorgehen von Hessen, Thüringen und Kali + Salz informiert und eingeladen, sich an der Erarbeitung eines Vertrags zu beteiligen. Niedersachsen hat dies abgelehnt. Niedersachsen hat sich entschieden auf Abteilungsleiterebene am Runden Tisch teilzunehmen.
2. Am 11.12.2008 wurden in einer Arbeitsgruppensitzung des Runden Tisches die Eckpunkte des Vertrags vorgestellt; die Fortschreibung am 13.01.2009 allen Teilnehmern.
3. Am 11.12.2008 wurde der am Runden Tisch vertretenen Abteilungsleiterin aus dem niedersächsischen Umweltministerium ein Leseexemplar des Vertragsentwurfs zur Kenntnis gegeben.
4. Am 18.12.2008 wurden der niedersächsische Umweltminister und sein Staatssekretär durch unseren Staatssekretär, Herrn Baldus, in Hannover umfassend über den Vertragsinhalt, seine Auswirkungen und das weitere Vorgehen informiert. Es wurde zugesichert, unmittelbar nach den hessischen und thüringischen Kabinettsentscheidungen einen Vertrag zuzusenden. Dies geschah am Tag der Thüringer Entscheidung am 27.01. dieses Jahres.
5. Der einzige aktuelle Bezug des Vertrags auf Niedersachsen besteht in der Absenkung des Salzgehalts in der Werra/Weser. Hierzu verpflichtet sich Kali + Salz.
6. Grenzwerte werden nicht durch den Vertrag, sondern durch die zuständigen Behörden in Hessen und Thüringen festgelegt.
7. Niedersachsen ist eingeladen, sich an den weiteren Beratungen zur Entlastung der Umwelt konstruktiv zu beteiligen. Ich hoffe, dass wir da auch einen Schritt weiterkommen werden.
8. Welche weiteren Schritte und Maßnahmen zur Verringerung der Salzabwasserbelastungen sind geplant und wie erfolgt deren zeitliche Umsetzung? Die Vereinbarung legt hierzu fest, dass Kali + Salz die notwendigen Vorstellungen und Unterlagen bis zum 31. Mai 2009 bzw. 31. Oktober 2009 vorlegt. Darin sind die konkreten Schritte und realisierbaren Maßnahmen enthalten. Ich darf Sie in diesem Zusam
menhang auch an die am Runden Tisch bereits diskutierten Maßnahmeblätter erinnern, die Ihnen über das Internet jederzeit zugänglich sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe heute einen Brief bekommen vom Runden Tisch, wo mir noch einmal versichert worden ist, dass man sehr konstruktiv miteinander gearbeitet hat, dass es sehr hart zugegangen ist am 28. und dass man im Großen und Ganzen, wenn diese beiden Dinge, die ich bereits angesprochen habe, eingehalten werden, mit dieser Vereinbarung sicher auch leben kann; das eine war die Härte und das andere, dass der Runde Tisch stärker als bisher mit eingebunden ist. Dieses können wir zusichern, dieses wird in einer Protokollnotiz noch an die Vereinbarung angehängt. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, herzlichen Dank für die vielen guten Ratschläge und die Hinweise, die ich hier erhalten habe. Nun werden wir sehen, was wir noch machen können. Ich muss aber generell noch mal dazu sagen, hier ist immer von Vertrag gesprochen worden.
Das ist eine Vereinbarung, das ist kein Vertrag, sondern in der Vereinbarung steht drin, was jetzt alles gemacht werden muss. Dass in der Vereinba
rung diese letzten Dinge noch nicht drinstanden, diese Veränderungen, das kann auch gar nicht, weil das in einer Nachtaktion jetzt erst geschehen ist. Das ist die Forderung des Runden Tisches gewesen. Nun glauben Sie doch mal, dass wir den Runden Tisch ernst nehmen und wirklich auch darauf eingehen, was die uns gesagt haben. Wir werden sehen, wie das jetzt weitergeht und wie wir das noch in die Vereinbarung mit reinkriegen. Es ist sicher kein Problem, das mit reinzukriegen. Es tut mir leid, dass wir das noch nicht alles so hier haben. Es tut mir auch leid, was mein Staatssekretär Ihnen gesagt hat, was er da mit Ihnen besprochen hat. Ich weiß, dass er das sicher nur im guten Sinne getan hat.
Wollen Sie ihn Lügen strafen?
Herr Buse, das finde ich traurig, weil er ein sehr fachkundiger und sehr fairer Partner eigentlich ist. Mehr will ich gar nicht dazu sagen. Ich könnte das jetzt alles noch mal aufführen, es hat aber gar keinen Sinn. Wie gesagt, es ist eine Vereinbarung, kein Vertrag.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, herzlichen Dank für die Diskussion und für die Aktuelle Stunde und auch für das, was hier gesagt worden ist. Aber wir vergessen immer wieder, dass hier 27 Europäische Mitgliedstaaten die Vorschläge der Frau Kommissarin und der Kommission diskutiert haben und nicht 16 Bundesländer innerhalb von Deutschland, die können sich trefflich darüber streiten. Wir haben uns trefflich darüber gestritten, wir haben treffliche Vorschläge unterbreitet, jeder hat seine Meinung gesagt, wohl wissend, dass am Ende nicht wir diejenigen sind, die die Weichen stellen, sondern die 27 Agrarminister der Europäischen Union. Da wissen wir auch oder der eine oder andere weiß es vielleicht nicht, dass es da große Niveauunterschiede gibt in der Landwirtschaft. Fakt ist nun mal eines, dass wir mit zu denen gehören, die eine zukunftsträchtige Landwirtschaft haben, die wir in den letzten Jahren aufgebaut haben, mit der wir sehr zufrieden sein können. Wir wissen auch, dass bei allen Verhandlungen, die immer wieder um die Fördermittel von Brüssel gehen, der Blick nach dem Osten auf die fünf neuen Bundesländer gerichtet wird und da hingeschielt wird, was bekommen die für Gelder, und dass es immer ganz schwer ist, dann dementsprechende Abgrenzungen zu treffen. Natürlich sind wir alle enttäuscht darüber, was da herausgekommen ist. Ich habe das ja klar und deutlich artikuliert und auch klar und deutlich gesagt und nach wie vor ist das Benachteiligung der zukunftsträchtigen Betriebe. Das muss nun langsam einmal in die Köpfe aller anderen auch in Deutschland reingehen und da muss jeder dazu beitragen, dass wir das nach außen tragen. Die Möglichkeiten der Förderungen wurden weniger. Das muss allen klar sein, ein Weiterwie-bisher wird es nicht geben.
Wir werden in der Landwirtschaft in den nächsten Jahren noch einen viel größeren Wandel innerhalb von Europa bekommen und unsere Landwirte werden sich darauf einstellen müssen. Ich denke, das haben sie schon gemacht. Ich hatte Gelegenheit in den letzten Tagen und Wochen nach diesen Beschlüssen, mich mit einigen Landwirten darüber zu unterhalten. Natürlich sind sie nicht glücklich darüber, gerade die großen Betriebe, das bin ich auch nicht, aber die haben auch gesagt, was hilft das ganze Jammern, wir müssen hier durch, hier müssen wir Überlegungen anstellen, wie packen wir das denn nun, wie können wir denn das machen. Wenn wir uns die Betriebe anschauen, unsere guten und sehr guten Betriebe, die haben alle entsprechende Lösungen.
Ich muss ganz ehrlich sagen, Frau Scheringer-Wright, ich würde Sie bitten, einmal zuzuhören. Ich bin sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, die Modula
tion auf alle Betriebe, die mehr als 5.000 € Beihilfe bekommen, zu erhalten. Es gab genügend Stimmen, die gesagt haben, diese Grenze weiter nach oben zu setzen, viel weiter nach oben zu setzen und die Modulation erst viel später ansetzen zu lassen. Auch innerhalb von Deutschland gab es das. Es ist gut, dass das nicht gekommen ist, sondern dass wir bei den 5.000 € geblieben sind. Die Schritte, die jetzt folgen, sind meines Erachtens moderat, denn das, was angedacht war, ich bitte einmal darüber nachzudenken, wir haben einmal bei 45 Prozent gelegen, die gekürzt werden sollten. Da kann ich sehr froh darüber sein, dass es uns gelungen ist, gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium - da kann man darüber reden, wie man will - doch einen Kompromiss letztendlich in dieser Richtung herbeizuführen. Eines dürfen wir auch nicht vergessen: Ich habe die Information, dass auch die Bundeskanzlerin noch in den letzten Tagen mit eingegriffen hat, um hier einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Darüber können Sie lächeln, so viel Sie wollen, Tatsache ist Tatsache. Mir gefällt auch nicht die 4-prozentige Kürzung bei den Direktzahlungen über 300.000 € pro Betrieb, denn das ist genau das falsche Signal, was gesetzt wird, ich habe es bereits gesagt. Wir brauchen innovative Betriebe mit einer gewissen Ausstattung, die auch dazu in der Lage sind, in der Zukunft Landwirtschaft so zu betreiben, dass sie innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus bestehen bleiben können. Das Schlimme daran ist - und da hat uns natürlich dann die notwendige Unterstützung von anderen Ländern gefehlt -, dass davon die Betriebe in den fünf neuen Bundesländern betroffen sind.
Gegenwärtig haben wir 12,9 Mio. € Modulationsgelder und die werden auf etwa 29,8 Mio. € im Jahr 2012 ansteigen; ca. 3,6 Mio. € entfallen dabei bereits ab 2009 auf Betriebe mit mehr als 300.000 € Direktzahlungen. Insgesamt sind in Thüringen 1.900 Betriebe von der Modulation betroffen. Opfer der zusätzlichen Kürzung, das ist bereits gesagt worden, sind die etwa 300 Betriebe, die 60 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bewirtschaften und die maßgeblich zur Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft beitragen. Man kann das nicht akzeptieren, denn die größeren Unternehmen werden einseitig und übermäßig belastet; eine Ungleichbehandlung von Betriebsgrößen erfolgt. Die arbeitsintensiven und wertschöpfungsorientiert ausgerichteten Unternehmen, insbesondere die tierhaltenden Betriebe, müssen mit enormen Wettbewerbsnachteilen rechnen. Dies führt natürlich zur Bedrohung der Arbeitsplätze und wirkt negativ letztlich auf den gesamten ländlichen Raum. Und nicht vergessen werden darf dann, dass diese Unternehmen darüber hinaus ab dem Jahr 2010 auch noch den Abschmelzprozess der Tierprämien im Rahmen des von Deutschland gewählten Modells verkraften müssen.
Meine Hoffnung ist jetzt, dass der Beschluss zur Kürzung der Direktzahlungen eine Einmaligkeit innerhalb der Europäischen Union bleibt, dass man innerhalb dieser Förderperiode nicht noch einmal anfängt zu kürzen und dass wir damit jetzt eine gewisse Sicherheit haben.
Die Frage steht immer: Was soll mit dem Modulationsgeld gemacht werden? Fest steht, dass die Modulationsgelder in dem Land bleiben, wo sie weggehen. Das heißt für Deutschland, dass wir sie in den einzelnen Bundesländern behalten.
Herr Primas hat schon einiges gesagt. Der Ratsbeschluss der EU-Mitgliedstaaten, was mit den zusätzlichen Modulationsmitteln gemacht wird, lautet: Klimawandel, erneuerbare Energien, Wasserwirtschaft, Erhaltung der biologischen Vielfalt, Innovation in den vorgenannten vier Bereichen sowie flankierende Maßnahmen im Milchsektor im Rahmen der zweiten Säule dementsprechend einzusetzen. Ich sehe hier Chancen für uns, Chancen, dass wir mit diesen Geldern doch das so machen können, wie wir uns das vorstellen, damit diese Gelder wieder zurückfließen in die Betriebe und vor allem in die Landwirtschaft. Gut ist, dass der Kofinanzierungsanteil für diese Mittel nicht 25 Prozent, sondern nur 10 Prozent beträgt, beginnend mit dem Jahr 2010, denn dann stehen die Mittel dafür erst bereit.
Es wird in der nächsten Zeit, in den nächsten Tagen eine Reihe von Arbeitsgesprächen geben, wo noch einmal genau ausgelotet wird, wie diese einzelnen Punkte zu bewerten sind und wie man damit insgesamt umgehen will.
Lassen Sie mich noch etwas zur Milch sagen: Die Milchquotenregelung läuft 2015 aus. Das ist eine Tatsache, das wollte aber auch in Deutschland keiner wahrhaben, weder die größeren Betriebe in Schleswig-Holstein noch die kleineren Betriebe in BadenWürttemberg oder Bayern. Man wollte das einfach nicht akzeptieren. Nur, das stand fest, das hatte der Rat schon lange beschlossen. Das ist eine Tatsache wie das Amen in der Kirche. Was wir immer wieder gesagt haben, ungünstig ist für uns die Anhebung der Milchquote. Die Milchquote wird in den nächsten Jahren auf insgesamt 5 Prozent angehoben werden. Aber auch hier muss ich sagen, wir können uns beschweren, dagegen können wir wettern, aber es sind 27 Länder in der Europäischen Union, jeder hat da eine andere Vorstellung. Die Italiener bekommen z.B. ihre Aufstockung von 5 Prozent sofort. Die Holländer haben eine Aufstockung von 15 Prozent gefordert. Daran können Sie schon sehen, wie schwierig und kompliziert dieser ganze Prozess ist. In solchen Prozenten werden Pakete geschnürt, die dann zueinander abzuwägen sind.
Wie der Milchfonds gespeist werden soll, meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber bin ich mir noch nicht klar. 300 Mio. € - wo soll denn das Geld herkommen? Aus der Modulation doch nicht etwa? Dann kann man alles andere vergessen, was für die Modulation steht. Dafür haben wir auch nicht gestimmt in diese Richtung. Denn der Milchfonds soll nach wie vor, so war es vorgesehen, aus Geldern gespeist werden, die nicht verbraucht werden, die zurückfließen in die Europäische Union. Auch hier wissen wir im Moment noch gar nicht, wie der gespeist werden soll. Es gibt dazu die wildesten Vorstellungen. Die einen sagen, das kann aus der Modulation kommen. Das reicht aber gar nicht, denn die paar Modulationsgelder, die wir zusätzlich haben, brauchen wir für andere Dinge. Dann, was mit dem Milchfonds gemacht werden kann: Auf der einen Seite sollen Investitionen durchgeführt werden in den milchviehhaltenden Betrieben, um sie vorzubereiten auf das, was auf sie zukommt. Zum anderen soll Sommerweide durchgeführt werden, Grünland und die gesamte Weidewirtschaft sollen damit gestützt werden. Das brauchen wir nicht, wir haben das nicht in Thüringen. Ich brauche also für Thüringen ganz andere Schwerpunkte für die milchviehhaltenden Betriebe zum Auslaufen, als das in Bayern, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein der Fall ist. Wir haben keine ausgedehnte Weidewirtschaft, da nützt mir das nichts. Also, auch hier wird noch viel Arbeit notwendig sein, beginnend auf den Arbeitsebenen jetzt, um klarzumachen, dass die Modulationsgelder, die uns zustehen, auch bei uns bleiben und so eingesetzt werden, wie wir das gern hätten und wie wir das gern wollen. Mit dem Milchfonds ist das noch nicht in dem Topf, in dem es sein soll. 300 Mio. € - ich kann mir nicht vorstellen, dass der 300 Mio. € betragen wird; er wird bestimmt nicht diese Höhe erreichen.
Noch ein Wort zu der Cross-Compliance-Regelung, die auch mit in den Beschlüssen war: Der Ratsbeschluss hat einige kleine Änderungen in dieser Richtung herbeigeführt, Änderungen der Sanktionsfreigrenze oder zur Umsetzung der neuen Standards Uferrandstreifen an Gewässern oder zur Kennzeichnung der im Anhang 3 gelisteten Standards als optimal und, und, und. Auch hier sind erste kleine Schritte in diese Richtung durchgeführt worden, aber damit können wir uns noch nicht zufriedengeben.
Was bleibt nun als Resümee? Zuallererst, dass mit den vorliegenden Ergebnissen zum GAP-Gesundheitscheck, hoffe ich jedenfalls, nun mehr Planungssicherheit bis zum Jahr 2013 besteht. Enttäuschend nach wie vor aus meiner Sicht ist der Beschluss zur betriebsgrößenabhängigen Kürzung der Direktzahlungen. Ich sage es noch einmal, dies war und ist ein völlig falsches agrarpolitisches Signal. Es kommt nun darauf an, dass mit der Verwendung der zusätzlichen Modulationsmittel die richtigen Akzente zur Stärkung
der Thüringer Landwirtschaft, also mit dem Geld, was bei uns bleibt, was bei uns ist, gesetzt werden können und der ländliche Raum damit dementsprechend weiterentwickelt werden kann. Es ist noch viel Arbeit vor uns. Bis Weihnachten wird es sicher noch einige Turbulenzen geben. Schauen wir mal, wie es dann hinterher aussieht. Ich hoffe, dass das gut wird. Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Wald ist unabhängig vom jahreszeitlichen Erscheinungsbild ein lebender Organismus, der auf die Faktoren des Standortes wie Boden, Wasser und Temperatur, aber auch auf andere Einflüsse der Umwelt wie Immission, Wind oder Massenvermehrung von Insekten reagiert. Auswirkungen davon sind meistens Erst- und Folgeschäden eines teilweise katastrophalen Ausmaßes, was uns der aktuelle Befall der Fichtenbestände durch den Borkenkäfer eindringlich vor Augen führt.
Die Situation in den Wäldern Thüringens stellt sich wie folgt dar: Schwerpunktmäßig sind die Forstämter Leutenberg, Neustadt-Orla, Schleiz und Sonneberg, d.h. weniger der Norden, aber umso mehr der Osten und Süden Thüringens, vom Borkenkäfer betroffen. Die Vermehrung der Fichtenborkenkäfer wurde in den letzten fünf Jahren infolge des Niederschlagsdefizits und der hohen Monatstemperaturen vor allen in den Wuchsgebieten, in denen die Baumart Fichte unstandortgerecht stockt, sehr begünstigt. In dem Monat August dieses Jahr betrug allein der landesweite Zugang von zu sanierendem Käferholz 105.000 Festmeter, was der dreifachen Schadensmenge im Vergleich zum Vorjahresmonat entspricht. Die Dynamik des Schadensgeschehens zeigt sich auch bei der Summierung der Schadholzmenge. Von Juli bis Oktober dieses Jahres liegt diese bei rund 300.000 Festmeter und ist damit im Vergleich zum Jahre 2007 fast dreimal so hoch. Die Zahl der vom Borkenkäfer unmittelbar befallenen Waldflächen, die im Gegensatz zu den Vorjahren nun auch die höheren Lagen des Thüringer Waldes wie z.B. die Rennsteigregion betreffen, ist auf fast 16.000 Befallstellen hochgeschnellt. Das ist im Vergleich zum Jahr 2007 mit insgesamt 3.100 Einzelfällen der fünffache Wert. Trotz der zeitnahen Sanierung erkannter Befallsherde, ergibt sich hieraus ein gewaltiges Gefahrenpotenzial für das Jahr 2009. Da die Käfer sich bereits zur Überwinterung in den Boden und unter die Rinde von äußerlich gesunden Bäumen sowie Resthölzer zurückgezogen haben, entscheidet von nun an vor allem der Witterungsverlauf des Winters und des Frühjahrs über die Ausgangshöhe des Käferbestandes im kommenden Jahr. Dann jedoch wird die forstliche Erkennung und Sanierung des Frühjahrsbefalls entscheidend für den Fortbestand der betroffenen Fichtenwälder Thüringens sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Waldschutz ist gesetzliche Aufgabe aller Waldbesitzer, die unterstützend von den unteren Forstbehörden sowie der Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei auch im gesellschaftlichen Interesse geleistet wird.
Im Hinblick auf die Borkenkäferbekämpfung seit dem trockenen Jahr 2003 sind hierbei deutliche Erfolge in Thüringen zu verzeichnen. Doch während in den Jahren 2003 bis 2006 der Waldschutz von den unteren Forstbehörden noch durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern und durch Umsetzung forsteigener Kräfte in den Schwerpunktgebieten gemeistert wurde, waren nach dem Orkan Kyrill Sondermaßnahmen der Landesregierung erforderlich. Im Zuge dessen wurde im Jahr 2007 die Forstverwaltung durch den Abschluss von Zeitverträgen um 77 Beschäftigte aufgestockt. Nach dem Orkan Kyrill galt es zunächst, die Aufarbeitung des Bruch- und Wurfholzes mihilfe einer monatlichen Abstimmung mit Vertretern des Gemeinde- und Städtebundes und des Waldbesitzerverbandes zu koordinieren. Innerhalb von neun Monaten konnten die Schadholzmengen durch eigene Kräfte und Inanspruchnahme von Forstdienstleistern, dem Einsatz umfangreicher Forstspezialtechnik aus dem In- und Ausland aufgearbeitet werden. Im Staatswald hat die landeseigene Forsttechnik hierbei einmal mehr ihre Berechtigung, Effektivität und Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Die konzentrierte Aufarbeitung von ca. 3,5 Mio. Festmeter Schadholz einschließlich der Anlage von Holzlagerplätzen für ca. 350.000 Festmeter war ein organisatorisches und logistisches Bravourstück, das viel zur Eingrenzung der unweigerlich der dem Sturm folgenden Borkenkäfervermehrung beigetragen hat. Denn mit jedem Festmeter aufgearbeiteten, gegebenenfalls mit Pflanzenschutzmitteln behandelten oder abgefahrenen Holzes verminderte sich für den Käfer das Angebot an bruttauglichem Material. Aufgrund dessen wurden auch die Schulungen privater und körperschaftlicher Waldbesitzer verstärkt, damit diese selbst die Waldschadensicherung richtig einschätzen und gegebenenfalls Sanierungsmaßnahmen rechtzeitig durchführen können. Hilfreich hierfür waren u.a die zahlreichen Lehrgänge zur Erlangung des Waldbauernbriefes, welche durch rund 450 Privatwaldbesitzer seit dem Jahr 2005 bereits erfolgreich absolviert wurden.
Auch die Motorsägenausbildung mit der Mobilen Waldbesitzerschule, die gemeinsam von der Forstverwaltung und dem Waldbesitzerverband seit Mitte der 90er-Jahre angeboten wird, erwies sich erneut als Erfolgsmodell. Von 2003 bis 2008 haben 3.900 Personen diese Lehrgänge erfolgreich belegt. Die für die sichere Motorsägenarbeit ausgebildeten Teilnehmer sind damit in der Lage, auf ihren Waldgrundstücken die Sanierung von Borkenkäferbäumen selbst vorzunehmen. Für die Unfallverhütung ist diese Ausbildung im wahrsten Sinne überlebenswichtig.
Im laufenden Jahr konnte die Landesforstverwaltung mit Unterstützung des Finanzministeriums - herzlichen Dank - den diesjährigen Einstellungs
korridor von fünf Forstbediensteten und 30 Zeitverträgen gewährleisten. Das war die Voraussetzung, um im Zusammenwirken von Forstbehörden, Waldbesitzern und Forstdienstleistern bis Ende September dieses Jahres rund 90 Prozent der Borkenkäferbefallstellen sanieren zu können.
Das Forstschutzgeschehen in den Fichtenwäldern Thüringens hat in diesem Jahr aufgrund der Auswirkungen des Orkans Kyrill und des Sturms Emma sowie der Trockenjahre einen Höhepunkt erreicht. Aufgaben der Wiederbewaldung und des Waldumbaus zu klimaangepassten Waldbeständen erlangen daher eine immer größere Bedeutung. Bei der Wiederbewaldung von Kahlflächen und dem Umbau nicht standortgerechter Waldbestände wird seitens der Landesforstverwaltung auf Mischwald orientiert. Die Nutzung dieser Chance, in Thüringen umfänglichen Mischwald zu begründen, wurde durch die zusätzliche Ausweisung von Forstsaatgutbeständen und die stark laubholzorientierte forststaatliche Forstbaumschule Breitenworbis abgesichert. Die Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Gelingen der Wiederbewaldung wird weiter verstärkt.
Die Wildbestände sind zum Gelingen des Ganzen entsprechend der durch die Spitzenverbände und die Landesforstverwaltung gemeinsam getragene Empfehlung für eine Jagdstrategie auf Schadflächen anzupassen. Auch die Erschließungssituation im Wald sowie der Einsatz von boden- und bestandsschonender Technik und Technologie werden über alle Eigentumsarten hinweg weiter verbessert.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, die forstlichen Abläufe in absehbarer Zeit wieder in normalen Bahnen verlaufen und um die Borkenkäferkalamität in den nächsten Jahren in den Griff zu bekommen, müssen wir alle gemeinsam handeln. Die Forderungen unter Punkt 2 des Antrags sind nahezu deckungsgleich mit den Ausführungen, die der überwiegende Teil der Fachleute in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Thema „Aktueller Stand und Zukunft des Projekts Privatwaldförderung Thüringen“ am 2. Oktober dieses Jahres im Thüringer Landtag gemacht hat.
Vertreter der Wissenschaft, der Verbände, der Gewerkschaften und der rundholzverarbeitenden Industrie waren sich einig, dass sich das seit 1991 bestehende Forstorganisationsprinzip und die darauf fußende Forstverwaltungsstruktur bewährt haben. Die Landesregierung fühlt sich in ihrer von Kontinuität gekennzeichneten Forstpolitik bestätigt. Bei der vielfachen Gemengelage von Staats-, Körperschafts- und Privatwald bauen wir auf das Solidaritätsverhalten aller Waldbesitzer und fühlen uns hier den Besitzern des kleinen Privatwaldes be
sonders verpflichtet.
Zum Gemeinschaftsforstamt gibt es aus Sicht der Landesregierung keine Alternative, zumal sich manche in anderen Ländern als Reform angepriesene Forstorganisationsänderung erst noch bewähren muss. Die Einheitsforstverwaltung, in der zugleich die Forsthoheit im Nichtstaatswald umgesetzt wird, ist immer dann gut aufgestellt, wenn Fragen von Übernutzung bzw. die Sicherung der Nachhaltigkeit zu klären sind. So werden in Thüringen entsprechend des bisherigen Schadholzanfalls in der Baumart Fichte die auf der Grundlage des 10-jährigen Planungszeitraums festgelegten Jahreseinschläge angepasst. Das trifft forstamtsbezogen für alle Waldbesitzarten zu. Eine Pflege der nicht betroffenen Bestände muss selbstverständlich durchgeführt werden.
Verehrte Abgeordnete, die flächendeckende Betreuung durch das Gemeinschaftsforstamt und das gut ausgebildete Forstpersonal garantieren einen engen Kontakt und schnellen Informationsaustausch mit den örtlichen, privaten und körperschaftlichen Waldbesitzern. Die im Waldgesetz verankerte hoheitliche Zuständigkeit für alle Waldbesitzarten ermöglicht ein effektives Waldschutzmanagement, angefangen von Monitoring über vorbeugende Maßnahmen bis hin zur Schädlingsbekämpfung. Ohne zeitweise Personalzuführung wäre das flächendeckende Waldschutzmanagement allerdings infrage gestellt gewesen. Zur Verhinderung weiterer Borkenkäferkalamitäten haben die unteren Forstbehörden den Waldschutz nach § 11 Thüringer Waldgesetz strikt umgesetzt. Falls erforderlich, werden hierzu auch behördliche Anordnungen getroffen. Außerdem entwickelt die Landesforstverwaltung zur Bewältigung künftiger Katastrophen derzeit Strategien und Konzepte, die sowohl dem Klimawandel als auch der kontinuierlichen Entwicklung von Forst- und Holzwirtschaft Rechnung tragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das erfolgreich gestartete Projekt „Privatwaldförderung Thüringen“, welches weit über Thüringens Grenzen hinaus Beachtung gefunden hat, wird mit Nachdruck weiter vorangebracht. Hier wurde und wird ein Weg beschritten, der mithilft, bisher passive Kleinprivatwaldbesitzer in eine nachhaltige Bewirtschaftung zu führen und bisher ungenutzte Holzreserven zu mobilisieren.
Auch die bisherigen Ergebnisse des Projekts „Forsten und Tourismus“ sprechen für sich. Die diesbezüglichen Aktivitäten sind im Interesse der Entwicklung ländlicher Räume ressortübergreifend aufzubauen. Die Landesregierung sieht in den inhaltlichen Aussagen des Antrags der CDU-Fraktion eine tragfähige Grundlage, die angestrebte Lösung für den Schutz und für den Erhalt des Waldes zu
erreichen, wofür ein Einstellungskorridor für die Wiederbesetzung von Stellen des gehobenen und höheren Forstdienstes auch 2009 und in den Folgejahren unerlässlich ist. Besten Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich verstehe die gesamte Aufregung überhaupt nicht. Wir sind uns alle darüber einig, dass die wertvollsten Flächen der Hohen Schrecke geschützt werden sollten und dementsprechend auch in ein Schutzgebiet umgewandelt werden.
Das stand von vornherein fest. Nur muss man immer erst mal überlegen, wie komme ich dahin, welche Rahmenbedingungen sind dabei zu beachten und was muss ich insgesamt da noch beachten bei der ganzen Geschichte? Thilo Kummer hat es angesprochen, wenn hier viele Gelder angefallen sind zur Munitionsberäumung, da will natürlich einer, der das macht, auch bezahlt werden und will das Geld dann irgendwo wiederhaben. Denn zu verschenken hat keiner was. Ich denke, was insgesamt bisher dort durchgeführt worden und wie das bisher auch gelaufen ist, sind wir auf einem guten Weg.
Es ist aber wie bei allen Dingen, das war beim Hainich das Gleiche, es gibt auf der einen Seite überzogene Vorstellungen, was man gern hätte, was die Wunschvorstellungen sind, und es gibt auf der anderen Seite die Realität, was können wir machen. Da müssen wir versuchen, einen Mittelweg zu finden, dass alle Seiten dann auch zufriedengestellt werden. Ich denke, dass die bisherigen Abstimmungsgespräche zwischen den Antragstellern des geplanten Idee.Natur-Projekts „Hohe Schrecke - Alter Wald mit
Zukunft“, das heißt der Naturstiftung David und der kommunalen Interessengemeinschaft Hohe Schrecke sowie unter Beteiligung der LEG, dem Ministerium, dem Bundesamt für Naturschutz, dass die verschiedenen Optionen, die hier geprüft worden sind, nun auch einer Lösung zugeführt werden können. Bezüglich der Unterstützung des Antragstellers und der kommunalen Interessengemeinschaft für das Projekt ergibt sich der folgende Sachstand - und daran haben wir eigentlich nie Zweifel gelassen: Das Land unterstützt dieses Projekt. Das habe ich bereits in der 88. Plenarsitzung am 04.07.2008 dargelegt, dass wir grundsätzlich für die Durchführung dieses Projekts sind. Die kommunale Arbeitsgemeinschaft Hohe Schrecke und die Naturstiftung David haben sich mit Unterstützung der Landesregierung am Bundeswettbewerb „Idee.Natur - Naturschutzgroßprojekte und ländliche Entwicklung“ beteiligt und im vergangenen Jahr die Ideeskizze „Hohe Schrecke“ eingereicht.
Das Ministerium hat 2008 die Antragserarbeitung unterstützt und hier unentgeltlich Fachdaten bereitgestellt. Auch die Sitzungen der beiden Ausschüsse haben eigentlich von allen Seiten deutlich gemacht, dass es hier eine Reihe von Unterstützung gibt und dass wir alle bereit sind, dieses Projekt zu unterstützen. Ich muss aber auch sagen, dass gerade in solchen Beschlüssen des Landtags, die mehr oder weniger bindend für alle sind, ich nicht etwas reinschreiben kann, was die Landesregierung so bindet, dass sie keinen Schritt mehr vor oder zurück kann. Deswegen war es ganz einfach notwendig, gewisse Dinge zu korrigieren bzw. andere Vorschläge zu unterbreiten. Da ist es auch Usus, dass die Unterstützung sich nicht allein nur auf finanzielle Belange einschränkt, sondern zum Ausdruck bringt, dass es hier eine umfassende Unterstützung gibt, zum Beispiel durch die kostenlose Bereitstellung von Fachdaten, die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und durch Beratung und Moderation.
Gerade die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung liegt uns ganz besonders am Herzen, denn ihr wollt ja damit etwas bewirken. Auf der einen Seite ist der Naturschutz, das ist richtig, wir wollen den Urwald erhalten, wir wollen die Buchenwälder erhalten, aber damit ist noch lange nicht gesagt, dass ich da auch eine integrierte ländliche Entwicklung habe, denn von dem Wald allein kommt noch keiner dahin.
Das reicht nicht, nein, auf die Dauer reicht das nicht. Ich muss noch etwas anderes hinbringen. In der Spaßgesellschaft, in der wir heute leben, reicht der Wald allein nicht, sondern ich muss noch etwas anderes mit hinbringen.
Meine liebe Dagmar Becker, dass das nicht im Wald passiert, ist vollkommen klar.
Dass das außerhalb des Waldes passiert und dass das in den angrenzenden ländlichen Räumen passieren muss, dazu gehört, dass sich die Dörfer dementsprechend entwickeln, dazu gehört auch, dass ich Wildgehege oder etwas anderes dort hinbringe, dazu gehört auch, dass ich da kulturelle Dinge mit mache. Das gehört alles für mich neben dem schützenswerten Buchenwald letzten Endes auch dazu.
Ich sage auch hier noch einmal - Horst Krauße hat es wohl schon angesprochen -, im Rahmen der Realisierung des Projekts als Naturschutzgroßprojekt, wenn das klappt mit dem Bundeswettbewerb, wenn wir den Zuschlag bekommen, wird der Freistaat Thüringen - vorbehaltlich natürlich, wie das immer ist, der verfügbaren Haushaltsmittel - seinen Verpflichtungen nachkommen und den 15-prozentigen Anteil kofinanzieren. Das ist doch vollkommen klar, das steht vollkommen außer Frage.
Ich glaube, der Antrag ist jetzt auch so, dass die Gestaltungsmöglichkeiten, die notwendig sind, um die Einigung zwischen den einzelnen Parteien herbeizuführen - das ist gar nicht so einfach, das ist schwierig, wir haben es beim Hainich auch gesehen, da gibt es eine ganze Reihe von Befindlichkeiten, da gibt es eine ganze Reihe von Vorurteilen, da gibt es auch eine ganze Reihe von Ängsten, die müssen ganz einfach überwunden werden. Ich denke, diese notwendig freien Gestaltungsmöglichkeiten sind für die LEG jetzt geschaffen worden. Wir haben in diesem Zusammenhang angeregt, über die interministerielle Arbeitsgruppe WGT einen Beschluss über die Verwertung der noch zum Sondervermögen gehörenden Flächen herbeizuführen. Ziel ist es dabei, die Interessen sowohl des Sondervermögens als auch des Naturschutzes in Einklang zu bringen. Da sind wir auf einem guten Weg.
Nur, liebe Freunde, auch das ist für alle eigentlich klar, das geht nicht von heute auf morgen. Da braucht man manchmal einen langen Atem und da muss man manchmal dicke, dicke Bretter bohren.
Ja, bitte, wenn Frau Scheringer-Wright möchte.
Liebe Frau Scheringer-Wright, da müssen Sie einmal die LEG fragen. Ich bin nicht die LEG, ich bin auch nicht der Verkäufer. Ich beteilige mich nicht an diesen Spekulationen, die darüber angestellt werden.
Dass im Zuge der Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung projektgeleitete ländliche Entwicklungskonzept wurde von der kommunalen Interessengemeinschaft erstellt und nunmehr durch das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha bewilligt und damit wird die Antragserarbeitung auch dementsprechend unterstützt. Wir hoffen, dass das durch unsere Moderation entwickelte Gesamtkonzept, das heißt ländliche Entwicklung und Naturschutz, zu einem Erfolg für die Hohe Schrecke und für die Menschen in der Gegend dort wird.
Was den Verkauf betrifft, Frau Scheringer-Wright, da sollten wir uns noch mal gemeinsam kundig machen bei der LEG, ehe wir hier irgendwelche Spekulationen in die Welt setzen wie und was …
Ich habe geantwortet, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bin gebeten worden, über die am 20. Mai 2008 vorgelegten Kommissionslegislativvorschläge zum sogenannten Gesundheitscheck der Gemeinsamen Agrarpolitik zu berichten.
Mein Bericht wird zusammenfassend die Anliegen der drei Landtagsfraktionen aufgreifen, die in ihren Anträgen parallel für eine Sicherung der Interessen der Thüringer Landwirtschaft beim Gesundheitscheck der gemeinsamen Agrarpolitik eintreten. Schwerpunktmäßig möchte ich diesen Bericht nutzen, um Ihnen die Sichtweise der Landesregierung darzulegen.
Die Bewertung der KOM-Vorschläge will ich in zwei Fragenkomplexe einbinden, nämlich zum einen: Wo wollen wir in Thüringen hin, was sind unsere Visionen von Landwirtschaft in den nächsten Jahren? Und zum anderen: Wie passt dies mit den Vorstellungen der KOM zusammen, welche Beurteilungsprämissen sollten wir bezüglich des Gesundheitschecks anlegen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wo wollen wir in Thüringen hin? Mein Zukunftsbild für Thüringen beinhaltet starke innovative ländliche Räume, in denen sich die Menschen wohlfühlen, weil Lebensqualität geboten wird und in denen auch neue Arbeitsplätze entstehen. Dazu bedarf es einer Agrar- und Ernährungswirtschaft, die wettbewerbsfähig und nachhaltig, das heißt sowohl ökonomisch als auch ökologisch und sozial tragfähig sein muss, um auf zunehmend liberalisierten Märkten bestehen zu können, die sich den veränderten globalen Bedingungen anzupassen versteht und die aber auch Wertschöpfungspotenziale und damit Arbeitsplatzpotenziale nicht nur erhält, sondern ausbaut. Die Landwirtschaft hat dabei zukünftig drei zentrale Felder zu bedienen: Erstens - und das sage ich mit Blick auf die in jüngster Zeit zum Teil sehr polarisierend geführte Debatte über den Einfluss der Bioenergieerzeugung auf die Nahrungsmittelpreise - die Erzeugung von qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln steht auch weiterhin im Mittelpunkt landwirtschaftlicher Tätigkeit. Es geht hier nicht um Tank oder Teller, sondern es geht um Tank und Teller bzw. Teller an erster Stelle und dann das andere.
Natürlich - und das ist das zweite Zukunftsfeld - erlangt die Erschließung neuer Einnahmequellen - und dazu gehört auch die energetische und stoffliche Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen - zunehmend an Bedeutung.
Und als Drittes nicht weniger wichtiges Handlungsfeld sehe ich das landwirtschaftliche Engagement zur Erhaltung der Kulturlandschaft, insbesondere in den Mittelgebirgslagen und gründlandreichen Regionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Abgeordnete, passt dies nun alles auch mit Blick auf die Kommissionsvorschläge? Befördern die zwei Zukunftsbilder oder sind sie eher kontraproduktiv für die weitere Entwicklung der Thüringer Landwirtschaft? Die Vorschläge sollen - und hier zitiere ich die Kommission - „die gemeinsame Agrarpolitik schlagkräftiger machen und die ländlichen Räume attraktiver.“ Weiterhin heißt es aus Brüssel, dass es sich dabei aber nur um eine Feinjustierung der gemeinsamen Agrarpolitik, um eine routinemäßige Kontrolle handelt. Health Check, Gesundheitscheck, Gesundheitsprüfung - all diese Termini lassen es ja auch erwarten. Ich teile diese grundsätzliche Herangehensweise, denn durch die umfassenden Reformen der vergangenen Jahre ist gemeinsame Agrarpolitik bereits modern und leistet wichtige Beiträge zu den Göteborg- und Lissabon-Zielen der Europäischen Union.
Mit dem Gesundheitscheck sollen Antworten auf drei Fragen gefunden werden, nämlich erstens, wie die Direkthilfen effektiver und einfacher werden können; zweitens, wie sich die ursprünglich für sechs Mitgliedstaaten angelegten Marktstützungselemente für die Europäische Union von heute - also auf die 27 Mitgliedstaaten - umgestalten lassen und drittens, wie neue und bestehende Herausforderungen bzw. Risikomanagement, Eindämmung des Klimawandels, effizientere Wasserbewirtschaftung, optimale Nutzung der Bioenergie oder Einhaltung der Artenvielfalt gemeistert werden können.
Keinesfalls will ich jetzt bei diesen drei Themenkomplexen ins Detail gehen, womöglich jeden unterbreiteten Vorschlag der Kommission auch noch kommentieren. Das geht doch gar nicht, weil es laufend neue Versionen gibt, weil es laufend neue Diskussionen dazu gibt. Nein, vielmehr möchte ich mich auf einige ausgewählte Vorschläge konzentrieren, dabei Gemeinsamkeiten herausarbeiten, aber natürlich auch auf unterschiedliche Positionen und Sichtweisen hinweisen. Gerade für die strittigen Positionen gilt es, in den kommenden Monaten auf europäischer Ebene zu werben, das Verständnis der anderen Mitgliedstaaten für die besondere Be-troffenheit der deutschen, vor allem aber auch der ostdeutschen Landwirte bei einer möglichen Umsetzung des einen oder anderen Vorschlags zu wecken.
Wo sind nun die Übereinstimmungen, sprich, was ist positiv aus unserer Sicht? Unter dem Themenkomplex „Vereinfachung der Direktzahlung“ bewerte ich beispielsweise den Vorschlag zur weiteren Entkopplung der Direktzahlungen als positiv, weil dies dazu beiträgt, einheitliche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedstaaten zu erreichen. Des Weiteren begrüßenswert ist es, wenn allen Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben wird, ein Modell der regionalen einheitlichen Hektar-Prämienrechte zu etablieren. Damit würde im gesamten EU-Wirtschaftsraum die eigentliche Funktion dieser Zahlung neben der Honorierung der landwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leistung zum Tragen kommen. Auch teile ich die grundsätzliche Position der Kommission, dass ein Cross-Compliance-System notwendig ist. Es darf keine Abkehr von unseren Verpflichtungen, die Direktzahlung an hohe Standards im Umweltbereich, der Tiergesundheit und der Lebensmittelsicherheit zu binden, geben, weil ansonsten die Zukunft der Direktzahlung gefährdet ist. Aber solch ein System muss funktionieren und dies mit einem vertretbaren Aufwand. Daher unterstütze ich alle Vorschläge und Bemühungen, welche einer stärkeren Zielorientierung dienen und gleichzeitig aber auch, und das liegt mir ganz besonders am Herzen, einer Vereinfachung Rechnung tragen. Wir haben das erst in den letzten Tagen wieder erlebt, als die Kommission einige Kontrollen bei uns durchgeführt hat. Die Kommission hat beispielsweise die Streichung bestimmter Auflagen ohne direkten Landwirtschaftsbezug vorgeschlagen, jedoch sollen, so der Vorschlag der Kommission, im Gegenzug auch neue Standards als Ausgleich für den Wegfall der obligatorischen Flächenstilllegung aufgenommen werden. Hier gilt es jetzt genau zu prüfen, ob diese Änderungsvorschläge wirklich zu einer spürbaren Vereinfachung führen. Ich denke aber, ohne dem abschließenden Urteil vorgreifen zu wollen, dass hier Nachbesserungen, sprich weitere konkrete Entlastungsvorschläge, notwendig sind. Hinsichtlich der zukünftigen Marktmaßnahmen besteht Konsens in der Auffassung, den bereits seit 2003 eingeschlagenen Kurs hin zu mehr Markt konsequent fortzusetzen, aber dabei jedoch gleichzeitig den Landwirten die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Daher begrüße ich die Vorschläge beispielsweise zur Getreideinterventionsregelung, also der Abschaffung der Intervention bei Hartweizen, Setzen der Interventionsmenge auf Null bei allen Getreidearten außer Brotweizen, aber auch zur Abschaffung der Flächenstilllegung. Diese agrarpolitischen Instrumentarien haben vor dem Hintergrund der Weltmarktpreisentwicklung an Bedeutung verloren. Letztlich kann deren Wegfall die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Betriebe stärken.
Jedoch, meine sehr verehrten Damen und Herren, und das ist mir wichtig an dieser Stelle zu betonen,
darf man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Angesichts der besonderen Risiken, welche landwirtschaftliche Tätigkeiten mit sich bringen, wäre es sicher unklug, auf jegliche Sicherheitsnetze zu verzichten. Daher unterstütze ich den Vorschlag, für Brotweizen ein solches Netz beizubehalten - und die G8-Staaten haben ja auch darüber beraten, ob es nicht notwendig wäre, in allen Ländern wieder bestimmte Läger anzulegen, um dort letzten Endes Getreide für Notsituationen zu haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wo Licht ist, da ist auch Schatten. Sie merken, dass ich überleiten möchte zu den Vorschlägen des Gesundheitschecks, zu denen ich eine dezidierte andere Auffassung habe. Ich hatte in meinen Eingangsbemerkungen angekündigt, Beurteilungskriterien zu benennen, welche mir - und das nicht nur im Rahmen des Gesundheitschecks - besonders wichtig sind. Dazu gehört Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Gerade auch nach den umfassenden GAP-Änderungen in den vergangenen Jahren und den damit verbundenen erheblichen unternehmerischen Anpassungserfordernissen sind beide Prinzipien für mich ganz wichtige Grundsätze dieses Gesundheitschecks. Verlässlichkeit und Planungssicherheit sind gerade für die Landwirtschaft von außerordentlicher Bedeutung. Sie wissen, wir agieren im freien Raum, wir sind abhängig von der Witterung und eine Kuh, die Mich gibt, der kann ich nicht von heute auf morgen das Euter zudrehen. Hier muss klipp und klar feststehen, dass ich auf Jahre hinaus mit diesen Kriterien auch produzieren kann.
Aber so ist das. Frau Stauche, Sie haben vollkommen recht, leider, leider vergessen das sehr viele.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landwirtschaft wird auch bis zum Jahr 2013 noch weitere Anpassungen leisten müssen. Hier ist besonders der im Rahmen der GAP-Reform aus dem Jahr 2003 beschlossene Abschmelzungspfad der Betriebsprämie hin zu einer einheitlichen Flächenprämie zu nennen, der bereits jetzt insbesondere Tierhaltungsbetriebe stark belastet. Ich denke aber auch an die schon beschlossene Erhöhung der Milchquote. Auf das deutsche Kombimodell der Betriebsprämie in der bisherigen Fassung haben sich die Betriebe dagegen relativ gut eingestellt. So reagieren die Betriebe in ihren Anbauentscheidungen flexibler auf den Markt, die Bewirtschaftung aller Flächen wird aufrechterhalten und zumindest in den Ackerbaubetrieben haben sich die Einkommen stabilisiert. Auch wenn die Cross-Compliance-Verpflichtungen zusätzliche Aufwendungen für die Betriebe bedeuten, bereiten ihnen die Einhaltung der fach
lichen Vorgaben keine nennenswerten zusätzlichen Probleme.
Trotzdem, verehrte Abgeordnete, müssen wir von einer für zahlreiche Betriebe schwierigen Anpassungsphase sprechen. Diese noch durch eine Kürzung der Direktzahlung zu überlagern, würde aller Voraussicht nach viele Unternehmen überfordern. Blicken wir jedoch wieder auf den Vorschlag der KOM zur Kürzung der Direktzahlung, sprich zur Umschichtung von Mitteln der ersten in die zweite Säule, so kann ich die notwendige Verlässlichkeit überhaupt nicht erkennen. Im Rahmen eines sogenannten progressiven Modulationsmodells soll der derzeitige Modulationssatz bis zum Jahr 2012 in 2-prozentigen Schritten bis letztlich 13 Prozent angehoben werden. Betroffen wären alle Direktzahlungen über 5.000 €. Zusätzlich soll die Modulationsrate bei Beihilfespannen zwischen 100.000 € und kleiner als 200.000 € im Jahre 2009 auf 10 Prozent aufgestockt werden und dann ebenfalls in 2-Prozent-Schritten bis zum Jahr 2012 auf 16 Prozent gesteigert werden. Bei einem Fördervolumen zwischen 200.000 € und 300.000 € sollen nach analogem Schema bis zum Jahr 2012 insgesamt 19 Prozent in die Säule 2 der gemeinsamen Agrarpolitik umgeschichtet werden, wobei über 300.000 € hinaus gehende Beihilfesätze des Modulationssatzes auf 22 Prozent angehoben werden.
Wenn ich überhaupt etwas Positives an diesem Vorschlag erkennen kann, dann allein dies, dass die gemeinsame massive Kritik aller Länder, insbesondere der neuen Länder - an den ursprünglichen KOMÜberlegungen, die sahen ja Kürzungen von bis zu 45 Prozent vor - Wirkung gezeigt hat. Vor allem die Kritik aus den neuen Ländern hat signalisiert, so geht das nicht. Das ist auch vor Ort in Brüssel deutlich vorgetragen worden und hat dazu geführt, dass wir diese Kürzung in dieser Form nicht kriegen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wenngleich der jetzige KOM-Vorschlag im Verhältnis zu den ursprünglichen Überlegungen deutlich moderater ist, lehne ich ihn trotzdem entschieden ab. Thüringen und alle anderen ostdeutschen Länder wären davon erheblich und darüber hinaus auch in erster Linie betroffen.
Dazu einige Zahlen: Für den Freistaat hätte dies zur Folge, dass die Modulationsgelder von gegenwärtig 12,9 Mio. € auf ca. 45 Mio. € im Jahre 2012 ansteigen würden. Zirka 12 Mio. € würden dabei in 2012 auf mehr als 100.000 Direktzahlungen entfallen. Unternehmungen mit einer Flächenausstattung von über 1.000 ha müssten dann mit Beihilfekürzungen von 60 bis 70 € pro Hektar rechnen. Insbesondere betroffen von dieser Modulationserhöhung wären im Freistaat Thüringen ca. 1.930 Betriebe, welche ca. 97 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche bearbeiten. Darüber hinaus wären noch ca.
580 Betriebe von den zusätzlichen Kürzungen infolge von Direktzahlungen von über 100.000 € betroffen. Diese Betriebe erhalten über 83 Prozent der gesamten Direktzahlungen und bewirtschaften knapp vier Fünftel der landwirtschaftlichen Fläche. Diese großen Betriebe bringen damit die flächenmäßig größte Leistung bei der Pflege und dem Erhalt der Thüringer Kulturlandwirtschaft. Ich denke, dass diese Zahlen eine sehr deutliche Sprache sprechen. Ich bleibe deshalb bei meiner Auffassung, dass die angekündigte zusätzliche Kürzung der Direktzahlungen für die Landwirte in größeren Unternehmen nicht akzeptabel ist. Wir würden die größeren Unternehmen einseitig und übermäßig belasten. Eine solche Gleichbehandlung kann und will ich auch nicht akzeptieren, weil die arbeitsintensiven und wertschöpfungsorientiert ausgerichteten Unternehmen, insbesondere die tierhaltenden Betriebe, mit enormen Wettbewerbsnachteilen zu rechnen hätten. Eine pauschale Anwendung dieser Kürzungsregelung würde zwangsläufig zu einem massiven Abbau von Arbeitskräften vorrangig in den tierhaltenden Betrieben führen mit allen ihren negativen Auswirkungen auch auf Arbeitsplätze und Wertschöpfung in vor- und nachgelagerten Bereichen, also auf den gesamten ländlichen Raum. Um es ganz unmissverständlich zu sagen: Dieser Vorschlag würde unsere Vorstellung, nämlich Beschäftigung und Wertschöpfung im ländlichen Raum zu erhalten bzw. zu fördern, behindern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau dies sind auch Gründe, warum ich grundsätzlich einer Modulationserhöhung, unabhängig davon, ob das Modell nun linear oder progressiv gewählt wird, sehr skeptisch gegenüberstehe. Wir haben in den verschiedensten Gesprächen mit den Mitgliedern der Kommission, mit Frau Fischer Boel, mit ihrem stellvertretenden Kabinettschef Dr. Borchert, unsere Position sowohl in Brüssel als auch auf anderen Beratungen vorgetragen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns gemeinsam gelingen wird, hier noch Veränderungen herbeizuführen. Man weiß ja immer, dass erst einmal mit sehr hohen Vorschlägen in das Rennen gegangen wird, man aber schon in der Schublade noch einige kleine Veränderungen hat. Dass wir ganz ungeschoren davonkommen werden, das glaubt keiner. Das wissen wir, dass da was kommt, aber man muss immer wieder deutlich machen, dass es egal ist, wie groß der Betrieb ist, ein Hektar ist ein Hektar, ob ich das in einem 50-Hektar-Betrieb habe oder in einem 500 Hektar oder 2.500 Hektar großen Betrieb. Ich muss da eine Gleichbehandlung durchführen. Wir dürfen nicht vergessen, das haben wir auch vorgerechnet, dass ja unsere großen Betriebe von einer ganzen Reihe von Gesellschaftern geführt werden. Wenn ich einen Betrieb hernehme mit 1.500 Hektar und ich habe dort 30 Gesellschafter, dann hat jeder dieser Gesellschafter 50 Hektar und würde damit, wenn er das allein bewirtschaften wür
de, aus dieser Modulationsgeschichte insgesamt herausfallen, aus diesen Kürzungen herausfallen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein Wort zu einem weiteren mir sehr wichtigen Element - dem Gesundheitscheck der Milch. Wir haben ja in den letzten Tagen und Wochen erlebt, mit welcher Vehemenz unsere Milchbauern darum gerungen haben und darum kämpfen, mehr Geld für ihr Produkt, die Milch, zu bekommen. Es kann ja nicht sein, dass das Glas Milch billiger ist als ein Glas Mineralwasser und dass die Wertschöpfung, die in der Milch steckt und die Leistungen und die Arbeit, die drinsteckt, nicht dementsprechend honoriert wird. Ich bin dafür, dass man Aktionen durchführt, aber ich sage auch ganz offen und ehrlich und habe das auch den Milchbauern gesagt, ich bin aber dagegen, dass wir Milch weggießen; denn das ist nicht der richtige Ansatz, um die Forderungen durchzusetzen.
Hier muss man mit ganz anderen Dingen letztendlich aufwarten. Ich denke, die Verhandlungen, die gegenwärtig laufen und die vorgenommen werden, das ist der richtige Weg. Wenn ich schon blockiere, dann muss ich so blockieren, dass ich nicht in eine Gesetzesfalle schlüpfe und dann letztendlich noch dafür zahlen muss, wenn ich etwas Gutes in diese Richtung umsetzen möchte und umsetzen will.