Als Zweites möchte ich Ihnen noch mal ganz deutlich sagen: Die Matratzen werden im GVZ zum größten Teil auf den Güterverkehr auf die Schiene verlagert.
Ja, natürlich, weil das Logistikzentrum von IKEA im GVZ ist. Da muss man etwas von Wirtschaft verstehen. Das geht Ihnen ja ein bisschen abhold,
dass solche Logistiker nicht alle 10 Kilometer ein Logistikzentrum machen, sondern nur an bestimmten Stellen, wo nämlich Straße und Schiene auch optimal verknüpft sind, wo ich die entsprechenden Verkehrswege habe und dass natürlich im Umfeld bis zu 100 Kilometer dann der Anlieferungs- und Wegtransportverkehr auf der Straße läuft. Ich empfehle Ihnen wirklich, bevor Sie weiterhin Leute verunsichern, machen Sie sich erst einmal richtig sachkompetent in der Sache.
Es gibt jetzt keine weiteren Redewünsche mehr. Ich schließe damit die Aussprache zur Regierungserklärung und den Tagesordnungspunkt 1.
Bericht der Parlamentari- schen Kontrollkommission gemäß § 19 Abs. 6 des Thü- ringer Verfassungsschutz- gesetzes
Diesen Bericht wird Abgeordneter Kölbel im Auftrag der Parlamentarischen Kontrollkommission geben. Ich bitte, Herrn Abgeordneten Kölbel um das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, verehrte Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach § 19 Abs. 6 Thüringer Verfassungsschutzgesetz unterrichtet die Parlamentarische Kontrollkommission unter Beachtung der Geheimhaltungspflichten den Landtag mindestens alle zwei Jahre über ihre Tätigkeit. Seit dem letzten Bericht, den ich in der 35. Plenarsitzung am 3. März 2006 gehalten habe, sind gut zwei Jahre vergangen. Ich kann also feststellen, dass der Bericht fristgemäß gehalten wird.
Zum Zeitpunkt des letzten Berichts stand gerade die Nachwahl für den ehemaligen Kollegen Stauch an. Wie Sie wissen, ist der Parlamentarische Geschäftsführer meiner Fraktion, Herr Kollege Schröter, als Nachfolger gewählt worden. Ich habe ihn in der 9. Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission am 21. Juni 2006 gemäß § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Parlamentarischen Kontrollkommission in Verbindung mit § 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes zur Erfüllung seiner Obliegenheiten zur gewissenhaften Durchführung seiner Aufgaben und zur Verschwiegenheit verpflichtet und er hat seine Arbeit in der Kommission noch in dersel
Im Berichtszeitraum fanden zehn Sitzungen der Kommission statt, eine davon zeitweise im Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz zum Zwecke der Akteneinsicht und auch der Befragung dort tätiger Mitarbeiter. Die Parlamentarische Kontrollkommission ist im Berichtszeitraum ihrer gesetzlichen Pflicht zur Kontrolle der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz gemäß § 18 Abs. 1 unter Nutzung ihrer Befugnisse gemäß § 19 Thüringer Verfassungsschutzgesetz nachgekommen. So hat sie mindestens viermal jährlich die Unterrichtung gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Verfassungsschutzgesetz auf die Tagesordnung gesetzt; hier ist festgelegt, dass die Landesregierung die Parlamentarische Kontrollkommission umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet. Die Formulierung klingt zunächst einmal trocken und formal. Zuweilen hat sich aber bereits bei der Auslegung der Begriffe „umfassend“ und „Vorgänge von besonderer Bedeutung“ gezeigt, dass die Auslegung der dabei Beteiligten - die Landesregierung und das Landesamt für Verfassungsschutz auf der einen Seite und der Mitglieder der Kommission auf der anderen Seite - auch unterschiedlich war. Dabei spielt sicherlich die unterschiedliche Herangehensweise eine große Rolle. Hier die auch und zuallererst politisch denkenden Abgeordneten, dort das Ministerium mit seinem zuständigen Bereich und dem Landesamt für Verfassungsschutz, bei denen die juristische Prüfung und fachpraktische Betrachtung der Vorgänge den Vorrang hat. Beides ist notwendig, angemessen und ergänzt sich, hat allerdings im Berichtszeitraum der letzten zwei Jahre auch zu lebhaften bis hin zu kontroversen Diskussionen geführt.
Ich verrate dem Hohen Haus damit kein Geheimnis, Sie hatten es bereits in der Presse gelesen: Die Berichterstattung des Innenministers, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Organigramms des Landesamts für Verfassungsschutz im Internet im Verlauf des Verfahrens gegen den ehemaligen Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, hat zu Auseinandersetzungen zwischen der Kommission und dem Innenminister bzw. seinem nachgeordneten Bereich geführt. Im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Veröffentlichung des Organigramms des Landesamts im Internet durch Herrn Roewer habe ich dazu als Vorsitzender der Kommission zwei Tage nach einer regulären Sitzung, in der das Innenministerium über den Vorfall nicht unterrichtete, eine Sondersitzung einberufen.
Einige Mitglieder der Kommission haben Sitzungen unter Protest gegen die nach ihrer Auffassung nicht dem Wort, Geist und Sinn des Verfassungsschutzgesetzes entsprechenden Berichterstattung durch den Innenminister verlassen. Diese Sitzungen mussten deshalb vor Abarbeitung der Tagesordnung beendet werden.
Auch im Zuge der Berichterstattung zu den Aktivitäten des Landesamts für Verfassungsschutz im Vorfeld der Demonstrationen am 1. Mai 2007 in Erfurt hat eine Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission so ein vorzeitiges Ende gefunden. Die Kommission war dann eine längere Zeit nur eingeschränkt arbeitsfähig. Eine solche Situation wünscht sich niemand, ich als Vorsitzender der Kommission am allerwenigsten. Dennoch wurde auch deutlich, dass alle Verantwortlichen, gleich ob Mitglied der Kommission oder in den betreffenden Bereichen des Ministeriums oder des Landesamts tätig, mit großem Engagement bei der Sache sind und so lange um die beste Lösung eines Problems ringen, bis diese gefunden ist. Würden solche Konflikte nicht engagiert und offen ausgetragen, wäre ja eher zu befürchten, dass oberflächlich oder gleichgültig gearbeitet würde. Das könnte in diesem sensiblen Bereich des Verfassungsschutzes und seiner parlamentarischen Kontrolle niemand ernsthaft wünschen.
Aufgrund der Vermittlung der Landtagspräsidentin und des Ministerpräsidenten konnten Regelungen zur Konfliktlösung gefunden werden.
Deshalb meinen Dank an die Mitglieder der Kommission für ihr Engagement ebenso wie an die Landtagspräsidentin, den Ministerpräsidenten und alle im Innenministerium und dem dort nachgeordneten Bereich, die uns bei unserer Arbeit unterstützen.
So hat insbesondere das Landesamt für Verfassungsschutz die Parlamentarische Kontrollkommission im Rahmen der rechtlichen Vorgaben immer korrekt unterrichtet. Allerdings sind einige grundsätzliche Konflikte zwischen dem Innenminister und der Parlamentarischen Kontrollkommission bislang noch nicht ausgeräumt.
Zum Verfahren gegen Herrn Roewer selbst ist nur zu sagen: Es ist in den Händen der Justiz, wir können und wir wollen darauf keinen Einfluss nehmen. Einfluss nehmen kann, will und muss die Parlamentarische Kontrollkommission darauf, dass sich Vorkommnisse, wie sie insgesamt in diesem Verfahren offenbar geworden sind, nicht wiederholen. Das ist Ziel unserer Kontrolle der Verfassungsschutzbehör
Ein Beispiel der intensiven Diskussion in der Parlamentarischen Kontrollkommission war auch die Kritik an der Erteilung der Aussagegenehmigung durch das Innenministerium. Ebenfalls intensiv hat sich die Parlamentarische Kontrollkommission mit der Aussage des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz befasst, in einem Fall habe er sich durchaus in einem Konflikt zwischen der Gesetzeslage und der Loyalität zum Innenminister befunden.
Die Parlamentarische Kontrollkommission braucht ohnehin bei vielen Punkten, über die sie berät und sich Bericht erstatten lässt, einen langen Atem und sie hat ihn auch. Dazu zwei Beispiele: Im letzten Bericht vor zwei Jahren hatte ich über die Problematik des Führens von Akten über Mitglieder des Landtags im Landesamt für Verfassungsschutz berichtet. In den vergangenen Monaten gab es neue Rechtsprechungen verschiedener Gerichte dazu. Wir werden die Rechtsprechung sorgfältig auswerten und wenn es notwendig erscheint, entsprechende parlamentarische Initiativen anregen. Selbstverständlich halten wir uns jederzeit die Möglichkeit offen, erneut, auch bezogen auf diese Problematik, von unserem Recht auf Akteneinsicht beim Landesamt für Verfassungsschutz Gebrauch zu machen.
Aus der Entstehungszeit des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist manchen von Ihnen vielleicht noch in Erinnerung, wie wichtig den meisten Abgeordneten der 1. Legislaturperiode damals die Regelung des § 2 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes war: Aufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz ist es, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder sowie gegen Bestrebungen und Tätigkeiten der organisierten Kriminalität zu treffen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz auch frühere, fortwirkende unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen DDR im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Auch diese Aufgabe des Landesamtes ist bei uns nicht in Vergessenheit geraten. Wir fragen auch in der 4. Legislaturperiode nach Erkenntnissen auf diesem Gebiet. Für uns gilt nach wie vor der Inhalt des Redebeitrags des damaligen Innenministers, der in der 22. Plenarsitzung am 19. Juni 1991 sagte - ich zitiere, Frau Präsidentin: „Das Bundesverfassungsgericht hat den Verfassungsschutz als Instrument zur Abwehr der den Bestand des Landes gefährdenden Bestrebungen bezeichnet. Als eine Art Frühwarnsystem versetzt er die Regierung und das Parlament - das möchte ich ganz besonders betonen -
in die Lage, rechtzeitig auf bedrohliche Entwicklungen zu reagieren. Er soll auch einen entscheidenden Beitrag zur Aufdeckung noch nicht vorhandener Macht- und Einflussstrukturen des MfS leisten. Aus diesen gehen Destabilisierungs- und Unterwanderungsversuche aus. Der Verfassungsschutz soll - im Rahmen der Beobachtungen verfassungsfeindlicher Aktivitäten früherer Stasimitarbeiter - die wertvolle Arbeit der Bürgerkomitees, die bisher auf diesem Gebiet geleistet worden ist, fortsetzen.“
Über die Durchführung dieser Maßnahmen besteht ebenfalls ein noch andauernder Konflikt zwischen der Parlamentarischen Kontrollkommission und dem Innenminister. Neben den turnusmäßig vorgeschriebenen Berichten nach § 19 Abs. 1 Satz 1 hat der Innenminister auch gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz zu sonstigen Vorgängen aus dem Aufgabenbereich des Landesamts berichtet, zu denen die Berichterstattung aus der Kommission verlangt wurde. Dies betrifft ein sehr breites Spektrum, das sich natürlich auch an aktuellen Geschehnissen orientiert hat, wie dem G 8Gipfel in Heiligendamm und den dort stattgefundenen Demonstrationen, auch an Pressemeldungen zur Gefährdungslage verschiedener Art oder Berichten über Verstrickungen zum Beispiel sächsischer Landesbeamter in organisierte Kriminalität. Auch zur sogenannten Rockerkriminalität und zu verfassungsfeindlichen marxistisch-leninistischen Strukturen, zum Beispiel der Kommunistischen Plattform, hat der Innenminister umfangreiche, sehr detailliert ausgearbeitete schriftliche Berichte des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz vorgelegt und darüber hinaus in den Sitzungen der Kommission mündlich berichtet. Das gilt auch für die Bereiche der organisierten Kriminalität im Zusammenhang mit den Morden in Duisburg und etwaiger Verbindungen nach Thüringen. Auch an dieser Stelle musste entgegen ersten Veröffentlichungen des Thüringer Innenministeriums ein Nachbericht eingefordert werden. Dabei stellte sich heraus, dass die Auffassung der Parlamentarischen Kontrollkommission durchaus begründet war. In diesem Zusammenhang wurde und wird noch über die Demonstration von Rechts- und Linksextremisten am 1. Mai 2007 in Erfurt beraten. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich die Kommission über die Vorgänge im Zusammenhang mit solchen Ereignissen inhaltlich berichten lässt, um anhand der Berichte zu den verschiedensten Themenbereichen feststellen zu können, ob und mit welchem Ergebnis das Landesamt auf diesen Feldern arbeitet.
Nach der Analyse des Ablaufs der Vorfeldarbeit des Verfassungsschutzes und der eigentlichen Demonstration am 1. Mai 2007 wird man einschätzen können, ob das Landesamt seine Möglichkeiten angemessen eingesetzt hat, seine Zusammenarbeit mit
den zuständigen Behörden der anderen Länder optimal ist, ob es durch seine Erkenntnisse dazu beigetragen hat oder vielleicht zukünftig noch besser dazu beitragen könnte, dass solche Demonstrationen friedlich und gewaltfrei ablaufen können.
Die Parlamentarische Kontrollkommission geht davon aus, zukünftig über derartige Ereignisse unverzüglich und umfassend informiert zu werden. Selbstverständlich fragen wir auch hier immer wieder: Ist tatsächlich der Verfassungsschutz gefragt? Sind die eingesetzten Mittel zur Gewinnung der Erkenntnisse angemessen? Wo verläuft die Trennlinie zwischen verfassungsfeindlichen Aktivitäten und schlichtweg auf Krawall und Zerstörung ausgerichtete kriminelle Energie? Allerdings, und das möchte ich betonen, hatten wir nicht in einem einzigen Fall Zweifel daran, dass die uns vorgetragenen Erkenntnisse mit angemessenen und rechtsstaatlichen Mitteln gewonnen wurden. Insbesondere im Umgang mit dem Phänomen in der rechtsextremen Szene ist es sicher nicht ganz einfach.
Die Beschäftigung mit dem Rechtsextremismus war ohnehin einer der Schwerpunkte der Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission. Die Akteure verbreiten ihre Musik, ihre DVDs über den Internethandel, der außerordentlich schwierig zu überwachen ist. Sie nehmen sich sozialer und gesellschaftlicher Themen an, mit denen gerade solche Menschen, die sich aus welchem Grund auch immer auf der Schattenseite des Lebens sehen, leicht zu fangen sind, und verkaufen unter Missbrauch der Sorge um Arbeitslosigkeit und Zukunftsangst in Zeiten des Wandels auch ihre rassistische, fremdenfeindliche und antisemitische Gesinnung. Sie treten als Bewährungshelfer auf, was fatale Auswirkungen auf die Prognose für den Entlassenen haben dürfte und was sicher einige von Ihnen aus den eigenen Wahlkreisen auch schon kennen.
Die Rechtsextremen erwerben Immobilien, die dann für die Veranstaltung indoktrinierender Versammlungen und so weiter genutzt werden können, ohne dass eine Handhabe für ein Versammlungsverbot bestünde. Ich nenne hier beispielhaft das „Braune Haus“ in Jena-Lobeda, das ist aber bedauerlicherweise kein Einzelfall. Erfreulicherweise konnten in Pößneck vor Kurzem der Verkauf einer Immobilie an die Rechtsextremen gestoppt werden.
In der Aufklärung und Sensibilisierung der allgemeinen Öffentlichkeit sieht die Kommission eine sehr gute Möglichkeit, präventiv zu wirken und einzuschreiten. Das Wissen, das das Landesamt für Verfassungsschutz durch seine Arbeit gewonnen hat, soll zum Beispiel in Handreichungen für haupt- und ehrenamtliche Bürgermeister oder auch für Lehrer und Schulleiter nutzbar gemacht werden, damit ers
te Anzeichen erkannt werden, damit es eben nicht zum Immobilienkauf kommt, sondern in der Gemeinde dagegen angegangen werden kann, dass schon in den Schulen erste Anzeichen von rechtsextremen Aktivitäten erkannt und ihnen entgegengewirkt wird.
Das Innenministerium hat zugesagt, solche Handreichungen zu erarbeiten und herauszugeben. Wir werden demnächst nachfragen, wie der Stand der Dinge auf diesem Gebiet ist. Die begonnene Öffentlichkeitsarbeit des Landesamts für Verfassungsschutz gemeinsam mit anderen Akteuren wird von der Parlamentarischen Kontrollkommission ausdrücklich begrüßt und gefordert. Die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission sehen sich hier über die Kontrollfunktion hinaus auch als diejenigen, die mit dem Wissen um die Problemfelder, auf denen der Verfassungsschutz tätig ist, bei der Beratung von Gesetzesvorlagen oder anderen parlamentarischen Initiativen versuchen können, an den richtigen Stellschrauben zu drehen und, wo dies möglich und sinnvoll ist, damit das allgemeine Verwaltungshandeln die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einbinden kann. Durch die Nutzung all dieser Möglichkeiten zeigt sich die wehrhafte Demokratie mit der Geduld, immer wieder kleine und größere Schritte zu tun, um die Grenzen der Rechtsordnung nicht zu überschreiten, aber dennoch die Wege der Verfassungsfeinde zu durchkreuzen.
Die Parlamentarische Kontrollkommission bekommt viermal jährlich einen Bericht gemäß § 8 Abs. 5 bis 8 Bundesverfassungsschutzgesetz darüber, welche Maßnahmen durchgeführt wurden, bei denen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis Betroffener eingeschränkt wurde. Im Bereich des Thüringer Verfassungsschutzes hat die Anwendung von solchen Überwachungen im Berichtszeitraum keine erwähnenswerte Rolle gespielt. Eines ist allerdings klar festzustellen: Die Lage, der sich die Verfassungsschutzbehörden gegenübersehen, hat sich in den letzten Jahren eindeutig verändert und verschärft. Die Überwachung potenzieller Verfassungsfeinde aus dem stark angewachsenen Bereich des Rechtsextremismus und der ausländischen hier aktiven Extremisten ist ungeheuer anspruchsvoll und zeitaufwendig. Daher hat die Parlamentarische Kontrollkommission die Bemühungen des Landesamts für Verfassungsschutz unterstützt, Experten auf diesem Gebiet zu gewinnen. Die große Anzahl verschiedener aktiver Gruppen aus dem politisch extremen, insbesondere rechtsextremen Bereich, aber auch der organisierten Kriminalität bzw. der terroristischen Szene wie Al-Kaida im Zusammenhang mit der hohen und noch steigenden Zahl der Mobilanbieter, die noch vor nicht allzu langer Zeit ungeahnten Möglichkeiten des World Wide Web, aber auch die Herkunft der betroffenen Personen aus allen Kontinenten hat auch die Überwachung telefonischer und Internetkontak
te zur rechtzeitigen Aufdeckung verfassungsfeindlicher Bestrebungen wesentlich arbeitsaufwendiger gemacht. Das bedingt den zusätzlichen Einsatz von Mitarbeitern im Verfassungsschutz sowohl mit den erforderlichen Qualifikationen, zum Beispiel den erforderlichen Sprachkenntnissen, als auch in der angemessenen Anzahl. So hat, wie bereits erwähnt, die Kommission im Rahmen der letzten Haushaltsberatung gegenüber der Landesregierung darauf gedrungen, dass das Landesamt für Verfassungsschutz auch zukünftig personell den veränderten und gestiegenen Anforderungen entsprechend ausgestattet ist. Hier ist Dank zu richten an den Ministerpräsidenten, der für unsere Bitte ein offenes Ohr gezeigt hat. Allerdings wäre es besser gewesen, diese Problematik vorab zwischen dem Thüringer Innenministerium und dem Finanzministerium zu klären. Ohnehin hat sich die Parlamentarische Kontrollkommission immer wieder engagiert dafür verwendet, dass die im Landesamt für Verfassungsschutz vorhandenen Planstellen auch tatsächlich mit Verfassungsschutzexperten besetzt sind oder wieder besetzt werden. Diese Stellen sollen ausschließlich für die Aufgaben des Landesamts verwendet werden.
Resümierend darf ich, so glaube ich, feststellen, dass wir unsere Aufgabe in dem zurückliegenden Zeitraum recht anständig und mit großem Einvernehmen zwischen den Abgeordneten erfüllt haben. Dies trifft jedenfalls auch für den neu ernannten Staatssekretär zu, dessen Arbeit zu einer Qualitätssteigerung in der Berichterstattung geführt hat. Dafür sind wir dankbar. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, hochverehrter Herr Kollege Kölbel, ich danke Ihnen für den Bericht und ich danke Ihnen vor allem dafür, dass Sie nicht den gleichen Fehler gemacht haben, den Sie 2006 gemacht haben, nämlich uns eigentlich einen Verfassungsschutzbericht anzubieten, sondern tatsächlich über die PKK versucht haben, die Exekutive zu kontrollieren. Wir wissen, die Mitglieder der PKK sind ihrer gesetzlichen Pflicht nachgekommen. Sie haben vier Sitzungen pro Jahr, sie werden umfassend und über Vorgänge von besonderer Bedeutung informiert. Sie hatten lebhafte und kontroverse Diskussionen, es hat eine Sondersit
zung gegeben, die dann auch noch von einigen Mitgliedern verlassen wurde, so dass sie beendet werden musste. Die PKK war dann nur eingeschränkt arbeitsfähig und bei einer weiteren Sitzung haben nochmals Mitglieder die Sitzung verlassen. Grundlegende Konflikte sind nicht ausgeräumt und der Rechtsextremismus ist einer der Schwerpunkte der Arbeit des Verfassungsschutzes.
Was wissen wir, meine Damen und Herren? Wir könnten jetzt sagen, wir wissen das, was wir ohnehin schon wissen oder im Grunde genommen - bezogen auf den Verfassungsschutz - wissen wir nichts. Wir wissen nichts, was eine Gefahreneinschätzung demokratiegefährdender Potenziale angeht. Wir Abgeordneten sollen aber kontrollieren. Wenn wir nichts wissen, weil wir nichts erfahren, bleibt uns nur eins übrig - Glauben oder Vertrauen. Für Glauben ist hier nicht der rechte Ort, der ist woanders. Vertrauen kann man aber nur dann, wenn die Grundlage für Vertrauen gegeben ist. Die Grundlage für Vertrauen ist schon dadurch nicht gegeben, dass in dem Kontrollgremium des Thüringer Landtags die größere der beiden Oppositionsfraktionen durch das Abstimmungsverhalten des Thüringer Landtags nicht vertreten ist. Wenn wir also von Ihnen gezwungen werden zu wählen zwischen Vertrauen zu Ihnen, die Sie unserer Fraktion die Mitwirkung in dieser Kommission verweigert haben, und unseren Erfahrungen mit Geheimdiensten, werden Sie sich nicht wundern, dass wir uns für die Orientierung an unseren Erfahrungen entscheiden. Da will ich gar nicht bis in die DDR-Zeiten zurückgreifen, da will ich auf die Erfahrungen zurückgreifen, die in der letzten Zeit alles das bestätigt haben, was wir bisher kritisch gegenüber Geheimdiensten anzumerken hatten und angemerkt haben. Ich werde Sie nicht verwundern, wenn ich sage, unser Grundverständnis ist das des Misstrauens gegenüber Geheimdiensten, weil die Konspiration und die mangelnde Information, die mangelnde Transparenz mit Notwendigkeit dazu führt, dass diese Einrichtungen, die Teile des Staates sind, am Ende Teile der Probleme werden, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen.
Ich will Ihnen nur drei, vier Beispiele nennen, die gar kein so großes Alter aufzuweisen haben, um Ihnen zu zeigen, warum wir allen Grund haben, nicht zu vertrauen.
Wenn ich richtig informiert bin, wird heute in Sachsen der erste Verhandlungstag gegen „Sturm 34“ geführt; „Sturm 34“ - angeklagt der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Fraktionen des Sächsischen Landtags haben Informationen darüber, dass V-Leute - hier im konkreten Fall zwar des Staatsschutzes und nicht des Verfassungsschutzes, also Instrumente konspirativer Arbeit, wie sie Geheimdiensten nun einmal eigen sind - an den anzulastenden Sachver