Man merkt ganz deutlich, meine Damen und Herren, es nahen Wahlen. Die Herrschenden tun, wenn auch zögerlich, das, was sie schon längst hätten tun sollen, sie schaffen zum Beispiel die verfassungswidrige 5-Prozent-Hürde für Kommunalwahlen ab. Es ist schon eine Frechheit, wenn sich der neue Fraktionsvorsitzende der CDU hier hinstellt und sagt, dass da
mit die Thüringer CDU bewiesen hätte, wie demokratisch sie ist. Die 5-Prozent-Hürde ist schon in den vergangenen Jahren als verfassungswidrig bezeichnet worden, aber Sie brauchen eben erst ein Verfassungsgerichtsurteil, damit Sie sie abschaffen. Mit Ihrem Gesetzentwurf stärken Sie nicht die Demokratie, sondern Sie schärfen damit die Instrumente der Machterhaltung und der Machterlangung. Es ist schon ganz oft benannt, es sollen, wenn es nach Ihnen, den noch Herrschenden in Thüringen, geht, die Stichwahlen abgeschafft werden. Demokratie stärken durch Abschaffung eines Wahlganges?
Die Herrschenden dienen sich bei den Bürgerinnen und Bürgern an mit Vorschlägen zur „Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen“, so zumindest heißt es im Titel Ihres Gesetzentwurfs, sehr geehrte Damen und Herren der CDU. Diesen Gesetzentwurf kann man aber - freundlich ausgedrückt - nur halbherzig nennen, besser aber als hinterlistig bezeichnen. Aber so sind herrschende Politiker nun einmal.
Meine Damen und Herren, im Folgenden möchte ich einige Bemerkungen zu Ihren Vorschlägen bezüglich direkter Demokratie in den Kommunen machen. Die von Ihnen vorgeschlagenen Regelungen sind eigentlich eine unmissverständliche Aufforderung, das Volksbegehren für mehr direkte Demokratie in den Thüringer Kommunen unbedingt forciert fortzusetzen.
Das fängt schon damit an, dass Sie - entgegen Ihrer öffentlichen Behauptung, sich Bayern als Vorbild genommen zu haben - bei der Sammlungsart in bekannte Thüringer Verstocktheit zurückfallen. Sie wollen die Amtsstubensammlung, und zwar als alleinige Sammlungsart. Das, meine Damen und Herren, wäre explizit keine Orientierung an Bayern. Dort nämlich gibt es in den Kommunen nur die freie Sammlung. Das hat mein Kollege Hausold ja schon benannt. Thüringen wäre mit dieser Amtsstubenregelung das einzige Bundesland, in dem die Bürger zur Unterschriftenabgabe zur Behörde in die Amtsstube gehen müssten. Sie wissen sehr genau, meine Damen und Herren, dass Sie damit eine sehr hohe Hürde aufbauen und nicht etwa die Demokratie stärken. Die amtliche Sammlung wurde schon im Nachgang zum Volksbegehren für mehr direkte Demokratie auf Landesebene ausführlich diskutiert. Der Trägerkreis „Mehr Demokratie in Thüringen“ als Initiator des laufenden Volksbegehrens legt deshalb zu Recht sehr
großen Wert auf den Erhalt der freien Sammlung. Es ist hinlänglich bekannt, wie wichtig eine freie Sammlung ist, um die breite Diskussion der Inhalte in der Bevölkerung zu befördern. Die intensive Diskussion der Bürgerinnen und Bürger ist, unabhängig vom Erfolg oder Misserfolg plebiszitärer Instrumente, ein ungeheurer Gewinn für die Demokratie und sie ist wichtig, um zu einer möglichst guten, sprich politisch und wirtschaftlich sinnvollen Entscheidung zu kommen. Ihre Präferenz der Amtseintragung, meine Damen und Herren, zeigt, dass Sie die direkte Demokratie nicht als notwendige Ergänzung der repräsentativen Demokratie erkannt haben oder verstehen wollen.
Die Vorschläge zu den Quoren sehen da nun schon mehr nach Bayern aus, aber nur auf den ersten Blick. Wenn man nämlich wirklich die direkte Demokratie stärker zur Geltung bringen will, dann muss man bei den Quoren auch die Kleinteiligkeit der Thüringer kommunalen Strukturen beachten. Die aus Bayern mehr oder weniger entlehnten Quoren führen gerade bei den vielen kleineren Kommunen in Thüringen zu einer Verschlechterung des Quorums gegenüber den Vorschlägen des Volksbegehrens und sind damit nicht ein Mehr an direkter Demokratie, sondern Erschwernisse der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Menschen. Abzulehnen ist selbstverständlich auch, dass Ihre Vorschläge bei der Sammlungsfrist den schlechten Status quo von acht Wochen fortschreiben und nichts von einer Verlängerung der Sammlungsfrist wissen wollen. Das Volksbegehren für mehr direkte Demokratie in Thüringer Kommunen fordert eine Frist von vier Monaten. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, Menschen, die sich an Demokratie beteiligen wollen, in Zeitnot zu setzen, es sei denn, man will sie abschrecken. Bei drei der vier entscheidenden Stellschrauben - den Quoren, der Sammlungsfrist und der Sammlungsart - wollen Sie also bezogen auf die Thüringer kommunalen Gegebenheiten keine Erleichterungen im Vergleich zu den Vorschlägen des Volksbegehrens. Diese Erschwernisse im Vergleich zum laufenden Volksbegehren können auch Ihr Nachgeben bei den Themenausschlüssen und das eine Prozent Verbesserung beim Quorum in den Landkreisen nicht ausbügeln. Denn was nutzt es, über mehr Themen - zum Beispiel Bebauungspläne - in der Kommune abstimmen zu dürfen, wenn die Hürden für Bürgerbeteiligung sowieso abschreckend und kaum überwindbar sind? Ihr Einschränken bei den Abstimmungsquoren des Bürgerentscheids hat da fast schon etwas Zynisches, meine Damen und Herren.
Nun, meine Damen und Herren der CDU, offenbar haben Sie sich im Vergleich zur geltenden Kommunalordnung ein kleines Stück bewegt, aber bei den Quoren allerhöchstens halbwegs in die richtige Richtung und bei der Sammlungsart in die völlig fal
sche Richtung, nämlich genau entgegengesetzt zu mehr Demokratie. Als ehrliches Bekenntnis zur direkten Demokratie kann man Ihren Gesetzesvorstoß nicht nehmen. Sie fühlen sich zusehends vom herannahenden Wahltermin bedroht und deshalb ist Ihr sogenanntes Angebot eben nichts als ein wahltaktisches - und das merkt man auch. Das merken nicht nur die Oppositionspolitiker hier im Haus oder das Bündnis für mehr Demokratie in Thüringen, das merken natürlich auch die Thüringerinnen und Thüringer. Die Thüringerinnen und Thüringer wissen im Übrigen auch mit solchen wahltaktischen Winkelzügen umzugehen. Sie, die Mitglieder der regierenden CDU, hatten die Gelegenheit für ein weitergehendes Angebot gehabt als die Oppositionsfraktionen sozusagen als parlamentarischer Arm des Trägerkreises „Mehr Demokratie in Thüringen“ unter anderem die Gesetzesvorschläge des aktuellen Volksbegehrens in den Landtag eingebracht hatten. Die herrschende Mehrheit, Ihre herrschende Mehrheit, meinte aber damals noch, diese Vorschläge in gewohnt bornierter Arroganz und Ignoranz ablehnen zu müssen.
Dass Sie, meine Damen und Herren der CDU, mit demokratischen Grundsätzen ab und an und vor allem in der Praxis Ihre liebe Not haben, zeigt auch Ihr absonderliches Konstrukt eines Familienunterschriftenrechts bei Einwohneranträgen. Selbst wenn man davon ausgeht, dass es lediglich darum geht, Beratungsgegenstände auf die Tagesordnung eines Stadtrats oder Gemeinderats zu setzen, gehört der Einwohnerantrag doch zu den direktdemokratischen Instrumenten. Die von Ihnen vorgeschlagene Regelung hat mit dem Wesen direkter Demokratie und Bürgerbeteiligung, mit Emanzipation und Selbstbestimmung reichlich wenig zu tun. Zwar werden nun auch Babys offensichtlich in die Stimmengewichtung bzw. Unterschriftengewichtung einbezogen, aber mit Demokratieorientierung einer Entscheidung hat das nichts zu tun. Ihr Vorschlag ist an dieser Stelle ein großer Rückschritt gegenüber den Vorschlägen des Volksbegehrens.
Dort sollen junge Menschen ab dem 14. Lebensjahr einen Einwohnerantrag selbst unterschreiben können. Nach Ihrer Idee geben für einen jungen Menschen von 17 Jahren und 11 Monaten immer noch Mami und Papi die Unterschrift ab. Das, meine Damen und Herren, hat mit Demokratie leben oder mehr Demokratie lernen nun wirklich gar nichts zu tun und ist hochgradig unemanzipiert im ganz klassischen Sinne, gerade wenn man Emanzipation im ursprünglichen Sinne des Wortes versteht, in seinen antiken römischen Ursprüngen, nämlich als Entlassung aus der Entscheidungs- und Herrschaftsgewalt des Familienvaters, als Befreiung aus der elterlichen
Entscheidungsbefugnis. Zudem unterläuft unseres Erachtens Ihr Vorschlag auch den demokratischen Grundsatz des gleichen Werts von Stimmen. Normalerweise gilt die Ausübung von politischen Wahl- und Entscheidungsrechten als Individualrecht des einzelnen Bürgers. Das vom Erziehungsberechtigten ausgeübte Unterschriftenrecht für seine Abkömmlinge zur Hebung des politischen Einflusses der Sippe - diese mir sehr ungewohnten Begriffe verwende ich nicht ohne Absicht - scheint uns, meiner Fraktion, aus Zeiten lange vor der Aufklärung zu stammen. Dass Sie für die ideologische Aufwertung der Familie andere Grundsätze außer Acht lassen, vor allem solche, die ihre Entwicklung eben seit der Aufklärung genommen haben und zu Grundlagen unserer Demokratie gehören, lässt ganz deutlich erkennen, auf welchen Pfaden der Tradition Sie beim Thema Familie wandeln. Außerdem ist bei Ihrer Regelung nach unserer Auffassung noch ziemlich unklar, wie sie in den unterschiedlichen Konstellationsmöglichkeiten gedacht ist oder gehandhabt werden soll. Aber das alles kann ja vielleicht sogar im Zusammenhang mit dem Ihrerseits angekündigten Gutachten zur Zulässigkeit des Vorschlags geklärt werden.
Am Ende, meine Damen und Herren, bleibt die neuerliche Erfahrung, dass man brauchbare Regelungen zur direkten Mitbestimmung der Menschen in unserer Demokratie von den herrschenden Politikern oder Parteien nicht erwarten darf, sondern nur von den Bürgerinnen und Bürgern selbst. Es ist nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE nur zu verständlich, wenn die Initiatoren des Volksbegehrens die Vorschläge der CDU als fadenscheinige, strategische - ich zitiere - „Mogelpackung für 2009“ empfunden und zurückgewiesen haben.
Das einzige Motiv, meine Damen und Herren, für Ihren Gesetzentwurf ist Machterhalt. Sie haben Angst vor den Wahlen 2009, Angst um Ihre Bürgermeisterposten, Sie haben Angst vor einem erfolgreichen Volksbegehren.
Das einzige Ziel, das Sie mit Ihrem Gesetzentwurf verfolgen, ist, den Erfolg des Volksbegehrens für mehr direkte Demokratie in Thüringer Kommunen zu verhindern. Aber diese Suppe, meine Damen und Herren, werden Ihnen die Thüringerinnen und Thüringer bis zum 19. Juli und beim anstehenden Volksentscheid mächtig versalzen. Ich freue mich schon auf Ihre verzerrten Gesichter, wenn Sie dann die Suppe löffeln.
Ich kann namens meiner Fraktion die Bürgerinnen und Bürger nur aufrufen: Zeigen Sie mit Ihrer Unterschrift unter das Volksbegehren, dass Sie mündige Bürger sind und wie lebendig direkte Demo
Nehmen Sie bis zum 19. Juli eine der Möglichkeiten zur Unterschrift wahr, sei es an einem der Infostände oder bei anderen Formen der Sammlung. Zeigen Sie dieser Landesregierung, wie Demokratie gelebt und von ganz normalen Menschen gestaltet werden kann und wie sie nicht von den Herrschenden eingeschränkt werden darf. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Herr Mohring hat mir vorhin hier vorgeworfen von diesem Pult, ich hätte Herrn Krause als „Holocaustleugner“ bezeichnet und von mir eine Entschuldigung verlangt. Ich stelle zunächst einmal fest, ich habe zu keinem Zeitpunkt Herrn Krause als „Holocaustleugner“ bezeichnet und habe deshalb auch nichts zurückzunehmen.
Ich habe über Herrn Krause gesagt - und ich habe die Pressemitteilung hier vor mir - er habe die Verantwortung für den Holocaust relativiert. Das kann ich Ihnen auch gut begründen, wie ich zu dieser Aussage komme. Peter Krause hat in einem Interview mit dem ehemaligen JU-Vorsitzenden eine Frage gestellt, in der er davon redet, es gebe ja wohl eine historische Schuldmetaphysik, die auch jüngere Deutsche einbezieht und vor der Nation warnt. Diese Art Frage knüpft an die Schlussstrichdebatte an, nämlich zu sagen, es gibt ja gar keine Schuld der jüngeren Generation, also müsst ihr euch auch mit diesem Thema nicht dauernd weiter beschäftigen.
Das ist die Provokation, die in dieser Frage steckt. Der damalige JU-Vorsitzende ist Peter Krause nicht auf den Leim gegangen bei dieser Frage, sondern hat klar und deutlich gemacht, er sieht auch eine Verantwortung der jüngeren Generation.
Übrigens stammt der Begriff der „Schuldmetaphysik“ von Karlheinz Weißmann, der den in die politische Debatte eingeführt hat. Und wer sich ein bisschen auskennt, weiß, dass Karlheinz Weißmann sich sehr dezidiert in die Tradition der Weimarer konservativen Revolution gestellt hat, einer Strömung, die antidemokratisch, antiliberal und nationalistisch war.
Und wenn hier der Eindruck verbreitet wird, Peter Krause sei gescheitert, weil die Opposition ein Kesseltreiben veranstaltet habe, so will ich in aller Deutlichkeit sagen, der Vorschlag des Ministerpräsidenten war für das Amt nicht geeignet und Peter Krause ist an sich selbst gescheitert.
Ich will in dem Zusammenhang Volkhard Knigge zitieren, der ein Mann ist, der sehr wohl seine Wort abwägt, bevor er sie ausspricht.
Und Knigge hat gesagt, ich zitiere: „Wir sind in einer Situation, die Herr Krause selbst geschaffen hat. Statt sich zu erklären und reinen Tisch zu machen, hat er in den TLZ-Interviews vom 24. April und 30. April sein langes und intensives Nahverhältnis zur neuen Rechten weichgespült und vernebelt.“ Auch der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde hat die Empfehlung gegeben, ich darf auch ihn zitieren: „Ich glaube, Ministerpräsident Dieter Althaus würde seiner Partei einen Gefallen tun, wenn er seinen Personalvorschlag zurückziehen würde.“ Wir werden ja heute Nachmittag in der Aktuellen Stunde noch Gelegenheit haben, auch über die Fragen zu diskutieren: Was ist eigentlich die neue Rechte? Was will sie? Welche Rolle spielt sie und wie muss man damit umgehen? Ich will an dieser Stelle noch einmal feststellen: Ich habe zu keinem Zeitpunkt Peter Krause als Holocaustleugner bezeichnet. Ich habe aber wohl gesagt, dass er die Verantwortung mit den Aussagen, die er gemacht hat, relativiert hat, gerade in Bezug auf die junge Generation. Dazu stehe ich und davon habe ich nichts zurückzunehmen.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt,
Entschuldigung. Bitte, Herr Staatssekretär. Für die Landesregierung möchte der Herr Staatssekretär Hütte noch sprechen. Ich denke, damit können wir die Fragestellung noch einmal zurücknehmen. Ich korrigiere das offiziell auch für das Protokoll und bitte Herrn Staatssekretär.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, man hat ja bisher in der Debatte den falschen Eindruck gewinnen können, als ginge es hier um eine Generalaussprache zur Politik der Landesregierung. Die rhetorischen Pflichtübungen der Opposition, die eher von tiefer Ratlosigkeit zeugen, will ich hier gar nicht im Einzelnen korrigieren oder kommentieren.
Das ist schon in der notwendigen und ausreichenden Weise durch den Fraktionsvorsitzenden Mohring erfolgt. Ich möchte eigentlich die Debatte noch einmal zurückführen auf den eigentlichen Tagesordnungspunkt, um den es hier geht, nämlich den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, mit dem wesentliche Erleichterungen für die Bürger bei der politischen Mitgestaltung in Thüringen erreicht und bewirkt werden sollen. Es geht um Anpassungen an die fortschreitende Rechtsentwicklung. Es geht um Umsetzung praktischer Erfahrungen bei den vergangenen Kommunalwahlen und es geht im Übrigen um eine evolutionäre und keineswegs revolutionäre Weiterentwicklung und Fortgestaltung unserer Thüringer Kommunalordnung. Das hat überhaupt nichts zu tun, um das ganz deutlich zu sagen, mit Begriffen wie Machterhalt, die so etwas an Staatsstreich gemahnen. Wer diese Begriffe gebraucht, zeigt eher, wes Geistes Kind er ist und welche Vorstellungen von Demokratie und Mitwirkung der Bürger er eigentlich hat.
Es geht in dem Gesetzentwurf im Wesentlichen also um zunächst Änderungen im Kommunalwahlgesetz. Es werden Anregungen aufgegriffen von Wahlleitern, Wahlvorstehern und anderen Mitgliedern in den Wahlausschüssen und Wahlvorständen, von den Mitarbeitern in Stadt-, Gemeinde- und Kreisverwaltungen und des Thüringer Landesamts für Statistik, aber auch von vielen Wählerinnen und Wählern, die uns in den letzten Jahren und im Zusammenhang mit den letzten Wahlen erreicht haben. Das Kommunalwahlgesetz enthält die Startbedingungen und Voraus
setzungen für die Parteien und Wählergruppen ebenso wie für die einzelnen Bewerber für die Kommunalparlamente, die alle zusammen die Zukunft der Thüringer Kommunen mitgestalten wollen.