Es ist ferner beantragt, die Abschnitte I und II Nummer 2 des Antrags der SPD ebenfalls an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu überweisen. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit sind die Abschnitte I und II Nummer 2 des Antrags der Fraktion der SPD ebenfalls an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.
Rentengerechtigkeit für ehe- malige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR und Schließung von weite- ren Rentenlücken Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3914 - Neu- fassung - dazu: Abschließende Regelungen im Rentenrecht schaffen Alternativantrag der Frak- tion der CDU - Drucksache 4/3988 -
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung für ihren Antrag? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung für den Alternativantrag? Das ist ebenfalls nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache und ich erteile der Abgeordneten Künast, SPD-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der ursprünglich von der LINKEN vorgelegte Antrag hat offensichtlich für eine beträchtliche Dynamik in der Mitte und auf der linken Seite dieses Hauses gesorgt. Aus einem zunächst begrenzten Anliegen wurde ein umfassender Alternativantrag der CDU und das konnten die Ursprungsverfasser nun nicht auf sich sitzen lassen, also gibt es nun von der LINKEN eine Neufassung.
Wir haben uns bewusst an diesem parlamentarischen Geplänkel von höher, weiter, schneller durch einen eigenen Antrag nicht beteiligt. Uns geht es darum, möglichst realistisch und schnell zur Überwindung der offensichtlichen Ungerechtigkeit beizutragen. Das Grundverständnis für einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ist offenbar fraktionsübergreifend vorhanden. Das ist doch eine gute Ausgangsbasis und das lässt auf Ergebnisse hoffen.
Es scheint so, als ob wir uns in der Auffassung einig sind, dass es bei der Rentenüberleitung vom Versicherungssystem der ehemaligen DDR in das bundesdeutsche Rentenversicherungssystem zu beträchtlichen Ungerechtigkeiten gekommen ist, zu Ungerechtigkeiten, die auch über 18 Jahre nach der Wende noch vorhanden sind und von denen immer mehr jetzt in Rente gehende Arbeitnehmer betroffen sind. Wenn dies von allen anderen Landtagen der neuen Länder und parteienübergreifend bei den Bundestagsabgeordneten aus den neuen Ländern eben
falls so gesehen wird, dann werden wir realistische Chancen zur Beseitigung der Ungerechtigkeiten haben. Als ehemalige Krankenschwester weiß ich sehr genau, wie meine damaligen Kolleginnen und Kollegen, erst recht aber die damaligen Gemeindeschwestern im Falle der heutigen Verrentung benachteiligt sind. Dabei will ich sie nur beispielhaft benennen. Die Benachteiligung gilt noch für weitere Arbeitnehmer aus Niedriglohnbereichen der ehemaligen DDR. Umso schmerzlicher ist es für die Betroffenen, als sie in den letzten Jahren miterleben mussten, wie sich die staatstragenden Eliten der ehemaligen DDR Gerichtsentscheidung für Gerichtsentscheidung hohe Rentenansprüche gesichert haben. Man kann auch sagen, die damals gut verdient haben, werden auch heute gut bedient. Währenddessen haben diejenigen das Nachsehen, die zum Beispiel damals mit niedrigen Löhnen die Kranken- und Altenpflege und das gesamte Gesundheitswesen gesichert haben. Diese Situation ist nicht nur das subjektive Empfinden der Betroffenen, sondern es ist auch bittere Realität. Wer damals durch niedrige Einkommen bereits benachteiligt war, dem wird heute sogar sein Rechtsanspruch auf eine bessere Rentenleistung abgesprochen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage „Rechtsanspruch“, selbst wenn er nach geltendem Recht nicht als solcher anerkannt ist. Nach der geltenden Rechtsprechung handelt es sich bei dem für das Gesundheitswesen geltenden damaligen Steigerungssatz von Rentenansprüchen von 1,5 Prozent um ein Privileg, ein Privileg, das bei gleicher Beitragsleistung einen um 50 Prozent höheren Rentenanspruch verursachen würde und deshalb nicht in das gesamtdeutsche Rentenrecht zu übernehmen ist. So und so ähnlich lauten die gängigen Begründungen. Was aber war damals tatsächlich? Es war alles andere als ein Privileg, es war bestenfalls die Beschönigung zu niedriger Löhne, denn die gab es auch in der DDR. Es ist bezeichnend, dass diese niedrigen Löhne unter anderem im Bereich des mittleren medizinischen Personals und pflegerischen Personals gezahlt wurden. Es ist bezeichnend für den Stellenwert dieser Arbeiten einer angeblich sozialistischen Gesellschaft. Für die Betroffenen galt das Prinzip: „Verzichte heute und hoffe auf die Zukunft.“ Bei einem Arbeitsentgelt bis 600 Mark monatlich wurde ein Steigerungssatz von 1,5 Prozent pro Arbeitsjahr des für die Rentenberechnung maßgeblichen Durchschnittsverdiensts angerechnet, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass man mindestens zehn Jahre zu diesen Bedingungen ununterbrochen beschäftigt war. Die entsprechenden Übergangsregelungen des Rentenüberleitungsgesetzes endeten am 31.12.1996. Der Bundesgesetzgeber hat sich damals und bis heute gegen eine Fortführung dieser Übergangsregelungen entschieden. Er begründet dies unverändert damit, dass der Steigerungssatz
mit den Grundsätzen des lohn- und beitragsbezogenen Rentenrechts der Bundesrepublik Deutschland nicht zu vereinbaren ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese mehrheitliche Betrachtung, ich sage Westbetrachtung, ist aber kein Naturgesetz. Es ist nur Mehrheitsauffassung des Bundestags und Rechtsposition der dementsprechend geschaffenen Gesetze. Mehrheitsauffassung und Gesetze aber kann man ändern. Ich will nicht verleugnen, dass bei dieser Thematik in der Berliner Regierungskoalition ein Konflikt zwischen den Parlamentariern der alten und der neuen Länder besteht, und wenn es richtig ernst wird, vermutlich nicht nur in den Parteien der Regierungskoalition. Deshalb werbe ich gemeinsam mit meiner Fraktion für eine differenzierte Betrachtungsweise und für eine neue Nachdenklichkeit. Wir vertreten die Auffassung, dass die Beschäftigten in diesem Niedriglohnbereich der DDR durch diktierten Lohnverzicht ihre Beitragsleistung bereits damals erbracht haben. Sie haben während ihres aktiven Arbeitslebens verzichten müssen in der Hoffnung, dass sie während der Rentenzeit etwas von diesem Verzicht zurückerhalten. Ähnliche Regelungen gibt es durchaus im bundesdeutschen Versorgungsrecht, nur wurden sie dort nicht erzwungen, sondern waren das Ergebnis von Tarifverhandlungen. Die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes beispielsweise haben in der Vergangenheit bei Lohnverhandlungen auf Erhöhung zugunsten einer zunächst allein vom Arbeitgeber zu finanzierenden Zusatzversorgung verzichtet. Auch in der damaligen Bundesrepublik gab es also aufgrund von Lohnverhandlungen ein Ergebnis, das auf dem Prinzip der Zukunftshoffnung beruht, ein Tarifvertragsergebnis, das Auswirkungen auf spätere Versorgungsleistungen hatte und bei dem der Arbeitnehmer zunächst nicht in das System einzahlte. Das Prinzip ist in seinen Rentenauswirkungen durchaus vergleichbar. Der wesentliche Unterschied besteht allerdings darin, dass in der freiheitlichen Demokratie der Bundesrepublik Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften Verträge geschlossen und so Rechtsansprüche für die spätere Versorgung gesichert haben. Im Arbeiter-und-Bauern-Staat DDR gab es für die betroffenen Arbeitnehmer nichts zu verhandeln, sondern es wurde ihnen diktiert. Aber daraus heute abzuleiten, dass damals versprochene spätere Rentenleistungen heute ein Privileg wären, das ist schlicht und einfach falsch.
Ich formuliere das bewusst sehr, sehr vorsichtig. Ich weise noch einmal darauf hin, es handelt sich um Arbeitnehmer der ehemaligen DDR mit einem damaligen Arbeitsentgelt bis 600 Mark monatlich. Ich brauche wohl nicht zu betonen, dass das nicht die Beschäftigten waren, die diesen Unrechtsstaat getragen haben. Ganz im Gegenteil, es waren diejenigen, die 1989 zu Tausenden auf der Straße stan
den und zur Überwindung der Diktatur maßgeblich beigetragen haben. Die geltende Rechtslage darf also nicht das Ende der politischen Diskussion sein.
Deshalb liegt mir und meiner Fraktion daran, dass die noch bestehenden Ungerechtigkeiten bei der Angleichung der Rentenversicherungssysteme schnell beseitigt werden. Dazu zählt selbstverständlich die schnellstmögliche Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West. Dies alles wird nur gelingen, wenn wir dafür alle Kräfte bündeln und wenn das Anliegen weder auf die lange Bank geschoben noch auf unrealistisch kurze Zeiträume gedrängt wird. Ich gehe davon aus, dass die Antragsteller von der CDU und der Fraktion DIE LINKE das ähnlich sehen.
Ziel muss die Beseitigung der Ungerechtigkeit im Rentenrecht sein. Dafür ist Solidarität über Landesgrenzen hinaus erforderlich. Dies wiederum setzt eine differenzierte Vorarbeit voraus. Wir werden daher beiden Anträgen zustimmen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, oft ist in Gesprächen zu hören, dass die Rentnerinnen und Rentner der ehemaligen DDR die eigentlichen Gewinner der Einheit sind. Wir müssen anerkennen, dass es schon eine Leistung war, dass Anfang der 90er-Jahre fast 4 Mio. Renten und Versorgungen und mehr als 7 Mio. Anwartschaften auf Altersversorgung der DDR in bundesrepublikanisches Recht überführt wurden. Aber wir müssen auch sagen, dass in dieser Zeit, als dies geschah, Ungerechtigkeiten entstanden sind und dass es zu Fehlentscheidungen kam. Der Grund für diese Fehlentscheidungen und Ungerechtigkeiten liegt darin - das wurde jetzt im Beitrag der Kollegin Künast schon angedeutet -, dass besonders die Verantwortungsträger der damaligen Bundesregierung und viele Entscheidungsträger im Deutschen Bundestag aus den Altbundesländern das DDR-Rentensystem nicht erkannt und falsch interpretiert haben. Wir müssen feststellen, dass das heute auch noch im Bundestag quer durch alle Fraktionen der Fall ist, dass westdeutsche Abgeordnete dieses System nicht verstanden haben.
Der Hauptfehler ist nach meiner Meinung, man erkannte nicht, dass die Alterssicherungssysteme der DDR ähnlich differenziert waren wie in der Bundes
Ein weiterer Fehler: Das Rentenrecht wurde mit der Aufarbeitung der Geschichte verbunden. Volles Misstrauen galt zunächst denjenigen, die in Sonderversorgungssystemen oder in Zusatzversorgungssystemen waren. Sie wurden pauschalisiert als staatsnah und als besonders staatstreu betrachtet. Rentenrecht, meine Damen und Herren, wurde in dieser Zeit als Strafrecht missbraucht. Das ist durch Gerichtsurteile - Gott sei Dank, muss ich sagen - aufgehoben worden. Diese Erkenntnis ist nicht nur von uns, viele Sozialverbände haben gesagt, Rentenrecht kann kein Strafrecht sein.
Ein dritter Fehler: Es blieb ein wichtiger Unterschied zwischen dem Rentensystem West und dem Rentensystem Ost unberücksichtigt. In der DDR war die Zahl der Versicherungsjahre in Arbeit und zuerkannte Zeiten entscheidend, und zwar relativ unabhängig von der Höhe des erzielten Einkommens für die Rente. In der alten Bundesrepublik waren die erreichten Einkünfte das Wesentliche für die Höhe der Rente. Durch diese Fehleinschätzung, durch dieses falsche Betrachten der unterschiedlichen Rentensysteme sind ganze Berufsgruppen, eben nicht nur die staatsnahen Personen in der DDR, benachteiligt worden.
Besonders, das müssen wir feststellen, sind von diesen Rentenlücken und von diesen Rentenungerechtigkeiten Frauen betroffen. Beispiel Geschiedene: Für sie existierte kein Vermögensausgleich, aber ihre Rente wurde aufgrund von Familienleistungen nicht gemindert, denn sie konnten sich mit einem kleinen Betrag - wer sich noch erinnern kann, man hat geklebt - weiter versichern. Diese Beiträge wurden bei der Rentenüberführung nicht anerkannt. Beispiel Menschen, die Angehörige gepflegt haben: Diese Zeiten wurden anerkannt, aber mit der Überführung in bundesdeutsches Recht fielen auch diese Zeiten weg. Aber auch die Zusatzversorgungen für große Gruppen, zum Beispiel der wissenschaftlichen, technischen, pädagogischen, medizinischen und künstlerischen Intelligenz, wurden nicht überführt und besonders betroffen sind eben - und das war unser ursprünglicher Antrag - die Mitarbeiterinnen im Gesundheits- und Sozialwesen und das waren Krankenschwestern, Krippenerzieherinnen, aber auch das technische Personal in diesen Einrichtungen. Ab 1. Juli 1974 betrug für Mitarbeiter, wenn sie zehn Jahre im Gesundheits- und Sozialwesen tätig waren, bei der Berechnung der Alters- oder Invalidenrente der Steigerungsbetrag für jedes Jahr der Tätigkeit in einer solchen Einrichtung 1,5 Prozent des Durchschnittsverdienstes. Dieser Steigerungsbetrag ist den Betroffenen bei der Überführung der Rente weggenommen worden und dieser Steigerungsbetrag
wird auch nicht in Anwendung gebracht bei Neuanträgen von ehemaligen Mitarbeitern aus diesem Bereich. Dadurch entstehen diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Renteneinbußen in einer Höhe ungefähr zwischen 200 bis 400 €, je nachdem, wie lange der Zeitraum ihrer Beschäftigung in den Einrichtungen war.
Meine Damen und Herren, es kann nach fast 20 Jahren deutscher Einheit nicht sein, dass wir im Rentenrecht diese Einheit nicht vollzogen haben, dass wir nach wie vor in diesem Bereich Ungerechtigkeiten und diskriminierende Unterschiede haben - deshalb unser Antrag.
Eine Reihe von Mitgliedern von Bundestagsfraktionen haben signalisiert, dass dieses Problem erkannt wurde. Wir freuen uns, dass 17 Anträge der Bundestagsfraktion der LINKEN, die sich mit diesen Rentenlücken befassen und beschäftigen, in der letzten Woche im Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurden. Deshalb sagen wir, dass besonders auch die ostdeutschen Bundesländer jetzt in dieser Situation Druck ausüben sollten, damit diese Rentenlücken beseitigt werden, weil dieses Problem ein rein ostdeutsches Problem ist und wir sollten uns dieser Sache annehmen. Deshalb stellten wir diesen Antrag.
Sie sagten, Frau Künast, nun ging dieser Wettlauf los. Ich muss sagen, wir haben unseren ursprünglichen Antrag gestellt, weil wir die Signale haben auch aus dem Bundestag, aus den Diskussionen im Bundestag, auch Signale hier aus dem Land, dass es besonders Bewegung gibt bei der Lösung des Problems dieser Berufsgruppe der Mitarbeiterinnen im Sozial- und Gesundheitswesen. Wir haben gedacht, wir beginnen damit und werden dann folgerichtige Anträge stellen für die weiteren Berufsgruppen. Wir waren natürlich überrascht über den Alternativantrag der CDU, den wir positiv zur Kenntnis genommen haben auf den ersten Blick. Auf den ersten Blick haben wir auch gesagt, nicht schlecht, man hat das Problem erkannt. Jetzt bleibe ich einmal bei dem Positiven und gehe auch davon aus, dass Sie das erkannt haben. Aber da muss ich Ihnen sagen, auf den zweiten Blick ist unseres Erachtens dieser Antrag handwerklich dann nicht korrekt oder falsch gemacht. Es sind im Antrag unkonkrete Formulierungen drin, es ist keine Ziel- und Zeitvorgabe gegeben und er ist nicht ergebnisorientiert.
Welche Lösungen sollen gefunden werden? Wann sollen diese Probleme geklärt werden? Da muss ich sagen, die betroffenen Gruppen haben Sie in die Begründung aufgenommen, aber wir wissen alle, welche Bedeutung Begründungen haben; Begründun
gen werden nicht beschlossen. Beschlossen wird das, was vorn im Beschlusstext steht, im Antragstext steht und deshalb haben wir uns zur Neufassung unseres Antrags entschlossen mit der Hoffnung, Ihre Unterstützung auch dafür zu bekommen, weil Sie ja wahrscheinlich dieses Problem erkannt haben. Natürlich, ein bisschen misstrauisch macht uns, dass Sie eigentlich schon genügend Zeit hatten, diese Probleme anzugehen und misstrauisch macht uns Ihre bisherige Haltung, die Sie zu den Rentenlücken und zur Rentenungerechtigkeit in den neuen Bundesländern hatten.
Einige Beispiele: Am 15.09.2000 gab es hier im Haus einen Antrag der Fraktion der PDS mit dem Titel „Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes sowie Beseitigung weiterer Überführungslücken im Rentensystem“. Dieser Antrag wurde hier in diesem Haus mehrheitlich abgelehnt. Am 14.06.2002 - Antrag der Fraktion der PDS, Benachteiligung und Überführungslücken im Rentenrecht zu beseitigen. In diesem Antrag - das Protokoll liegt mir hier vor - wurden alle Berufsgruppen genannt, die davon betroffen sind. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Am 13.11.2003 - Entschließungsantrag der Fraktion der PDS fordert Rentenangleichung Ost/West und Schließung der Rentenlücken. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Ich möchte an dieser Stelle auch erinnern an eine Kleine Anfrage der Kollegin Abgeordneten Dagmar Becker von der SPD am 23.06.2005 zu Mitarbeitern im Gesundheits- und Sozialwesen. Die Landesregierung lehnte dort in der Antwort jedwede Handlungsmöglichkeit und Handlungswillen ab. Frau Künast, an Ihre Adresse muss ich natürlich zurückgeben, dass auch Sie hier einmal in der Koalition mit in der Verantwortung waren. Damals gab es schon diese Probleme, aber damals haben auch Sie und Ihre zuständige Ministerin jedwede Initiativen in dieser Richtung abgelehnt. Deshalb freut es mich, dass auch Sie die Probleme erkannt haben.
Ich muss Ihnen sagen, meine Damen und Herren der Mitte, Sie hätten - weil Sie immer in der Verantwortung waren - diese Probleme schon längst lösen können. Fast 20 Jahre hatten Sie dazu Zeit. Aber letzten Endes wurden die Betroffenen allein gelassen, die Entscheidungsbefugnisse wurden den Gerichten überlassen. Ich muss natürlich sagen, die Gerichte können nur entscheiden aufgrund der Gesetzeslage. Wenn die Gesetzeslage nicht geändert wird, können auch Gerichte keine positiven Entscheidungen treffen. Diejenigen, die geklagt haben, meine Damen und Herren, die sind sogar noch den Sachen ausgesetzt, wenn sie ihre Klage aufrechterhalten, dass sie Missbrauchskosten zahlen müssen; auch dazu haben wir Beispiele. Sie hätten die Forderung „Schließung der Rentenlücken“ an Ihre Bundestagsabgeordneten weitergeben können, damit diese ih
ren Einfluss im Bundestag erheben. Das ist nicht gemacht worden. Deshalb - bei allem Positiven Ihres Alternativantrags - wo ich immer noch von der Hoffnung ausgehe, das Problem ist erkannt und Sie sind willens, dies zu lösen - fordere ich Sie auf, tun Sie das ganz konkret. Unser Antrag legt dazu ganz konkrete Schritte fest und fordert auch die Landesregierung auf, über diese Schritte, die sie unternimmt, zu berichten und gibt auch Zeitvorgaben, damit nicht der Eindruck entstehen könnte bei Ihnen, die Zeit wird jetzt knapp, Wahlen stehen vor der Tür, das Volk muss besänftigt werden und wir versuchen uns darum zu kümmern. Dann hätte ich aber schon erwartet, dass das von Ihrer Seite konkreter wird.
Wichtig ist, und Herr Sklenar, da stimmen Sie mit mir bestimmt auch überein, dieses Problem muss auf alle Fälle angegangen und gelöst werden im Interesse der Menschen. Deshalb fordere ich Sie auf, stimmen Sie unserem weitergehenden Antrag zu, dieser ist konkret und hilft den Menschen. Wir müssen sagen, die Zeit drängt. Für viele Betroffene kommt die Lösung - wenn es zu einer Lösung kommen sollte - zu spät und viele warten darauf, dass sie noch in den Genuss ihrer ihnen zustehenden Rentenansprüche kommen. Ich möchte Sie nochmals auffordern, unserem konkreten Antrag zuzustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werter Kollege Kubitzki, ich denke, Sie können sich schon sicher sein, dass wir mit unserem Antrag eine Lösung im Interesse der Betroffenen suchen und grundsätzlich zu Ihren Ausführungen nur noch den Hinweis meinerseits: Ich möchte schon ganz deutlich sagen, dass die Überführung des Rentenrechts der ehemaligen DDR in das Rentenrecht der Bundesrepublik für den überwiegenden großen Teil der ostdeutschen Rentner eine eindeutige Verbesserung mit sich gebracht hat. Dass da natürlich verschiedene Einzelfälle im Nachhinein noch einer konkreten Betrachtung bedürfen, das sei erst mal außer Frage.
Dass die Rentenversicherung in Deutschland gerade aufgrund zahlreicher Änderungen im Gesetzeswerk ein Dauerbrenner in der öffentlichen Diskussion ist, steht außer Frage. Trotz zahlreicher Reformen im Rentenversicherungsrecht wird uns die Diskussion um die Rentenpolitik auch weiterhin be
gleiten. Auf die gravierenden Veränderungen, die sich durch die demographische Entwicklung bedingt ergeben werden, hat sich die Rentenversicherung seit Mitte der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts eingestellt. Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil zukünftig die gesetzliche Rente gerade in den jungen Bundesländern auch die zentrale Säule der Altersabsicherung bleiben wird. Aus diesem Grund ist es mehr als verständlich, wenn 18 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung der Ruf nach einer umfassenden Rentengerechtigkeit immer lauter wird. Bekanntermaßen wurde durch Bundestag und Bundesrat am 22. Juni 2006 das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes beschlossen und trotzdem gibt es bis heute zahlreiche Versichertengruppen oder betroffene Personen, die sich durch verschiedene differenzierte Regelungen der Rentenüberleitung benachteiligt fühlen. Ein Schwerpunkt der Diskussion ist hier ohne Frage die unterschiedliche Berechnung der Rentenwerte Ost und West. Bekanntermaßen liegt der Rentenwert Ost rund 12 Prozent unter dem Rentenwert West und nach Aussage des Rentenversicherungsberichts 2007 wird sich eine Angleichung nur sehr langsam vollziehen. Daneben gibt es verschiedene Berufsgruppen der ehemaligen DDR, die beklagen, dass besondere Ansprüche aus DDR-Rentenrecht bei der Rentenüberleitung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Genau das ist auch die Stoßrichtung unseres Antrags. Wir wollen, dass die erkennbaren Defizite der Rentenüberleitung nach der Wiedervereinigung auf der Bundesebene behandelt und einer abschließenden Regelung zugeführt werden.
Wir betrachten die Thematik auch aus einem umfassenden Blickwinkel. Das heißt, wir konzentrieren uns in unserem Antrag nicht nur auf die ehemaligen Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR, wie das in Ihrem ersten Antrag formuliert war, sondern unsere Intention geht dahin, alle noch offenen Fragen hinsichtlich einer abschließenden Regelung im Rentenrecht zu klären.
Unser Antrag benennt hier stellvertretend einige konkrete Problembereiche, wie zum Beispiel die rentenrechtliche Situation der auf dem Territorium der jungen Länder vor dem 1. Januar 1992 geschiedenen Frauen oder die Frage der mithelfenden Familienangehörigen von Land- und Forstwirten, Handwerkern und anderen Selbstständigen. Nun hat Ihre Fraktion, Herr Kubitzki, am 9. April eine Neufassung ihres Antrags vorgelegt, in dem Ihrer Meinung nach alle noch offenen Problemfelder einzeln aufgeführt sind. Aber auch hier gibt es verschiedene Ansatzpunkte in Ihrem Antrag, die uns darin bestärken, dafür zu werben, unseren Antrag anzunehmen
und den Ihrigen abzulehnen. So ist zum Beispiel Ihre Forderung hinsichtlich der Schaffung einer gerechten Versorgungslösung für die vormalige berufsbezogene Zuwendung für Ballettmitglieder unrealistisch und sachfremd. Denn diese Zuwendung ist damals in der ehemaligen DDR aus dem Staatshaushalt und nicht aus der Sozialversicherung finanziert worden.
Auch die freiwilligen Beiträge aus der Zeit der ehemaligen DDR werden entgegen Ihrer Forderung bereits jetzt schon rentenrechtlich berücksichtigt. Richtigerweise werden diese jedoch nicht als Versicherungszeiten angerechnet, da Mindestrenten wie im ehemaligen DDR-Recht in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik nicht bekannt sind, rentensteigernd werden die Beiträge allerdings berücksichtigt.
Außerdem dürfte Ihnen auch klar sein, dass Ihre im Antrag formulierte Forderung, bis zum Jahresende 2008 durch Gesetzgebung alle noch bestehenden Rentenlücken zwischen Ost und West zu beseitigen, zwar wünschenswert, aber nicht unbedingt realistisch ist. Aus diesem Grund bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und um Ablehnung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Danke.
Dann nicht, Frau Jung. Für die Landesregierung hat sich Frau Sozialministerin Lieberknecht zu Wort gemeldet.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, für die Landesregierung darf ich zunächst einmal - und ich sage das in ehrlicher Freude - danken, dass abgesehen von einigen Details, die jetzt Abgeordneter Worm benannt hat, doch sehr viel Einigkeit im Haus besteht unter allen drei Rednern aller drei Fraktionen in einer Frage, die die Menschen im Land betrifft. Das ist auch für mich ein schöner Auftakt als jetzt neue Sozialministerin. Ich freue mich darüber, dass doch die Einigkeit besteht sowohl in der Würdigung dessen,