Ja, liebe Frau Hennig, ich will nicht weiter ausführen, was das Ganze, was Sie in Ihren Gesetzesvorla
gen dargestellt haben, für die privaten Universitäten und Hochschulen bedeutet. Und ob das überhaupt rechtlich verantwortlich ist und verantwortbar - auch das sollten Sie noch einmal überlegen.
Der dickste Hund für mich ist - und da komme ich konkret in persona auf die Fragestellerin zurück -, wenn Sie so offen zu einem Gesetzesbruch aufrufen. Das halte ich schon für einen dicken Hund, wenn es sich hier um eine demokratische Partei handeln soll, was ich ja persönlich bezweifle. Das sage ich Ihnen hier ganz offen, denn in diesem Punkt zeigt sich wirklich, wie Sie denken. Sie fordern durch den Aufruf zum Boykott zum Gesetzesbruch auf.
(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Gesetze sind Ausdruck gesellschaftlicher Verhältnisse. Diese zu verändern und zu überwinden, beginnt also mit dem kon- sequenten Brechen eben jener Gesetze. Auch ist Veränderung nicht möglich.)
Sehen Sie, das ist eine Frage, wie man zum demokratischen Rechtsstaat steht, und nicht, wie man die Umwelt für sich und seine politische Ideologie interpretiert. Das sind zweierlei Paar Schuhe, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haben Grundlagen, das sind die Verfassungsrechte und das sind die Gesetze und Verordnungen. Auf denen bewegen wir uns und dieses Haus ist dazu da, Dinge zu ändern oder neu zu gestalten, aber nicht nach Ihrem Gusto alles so auszulegen, wie Sie es in Ihrer ideologischen, politischen Vorstellung sich einbilden und meinen es brauchen zu können. Das sind auch die Befürchtungen für die Zukunft. Sie biegen die Dinge hin, wie Sie die Dinge haben wollen. Das geht so nicht und das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. Das, was Sie machen, ist natürlich typisch für Linke, für Kommunisten.
Es ist erstaunlich, dass Sie sich sofort angesprochen fühlen. Das erfreut mich sehr, denn es zeigt doch, wes Geistes Kind Sie sind.
Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen und das Erfreuliche, was ich Ihnen von diesem Pult mitteilen darf: Die Studenten, die Studierenden, diejenigen, die ja betroffen sind, gehen Ihnen nicht auf den Leim. Schauen Sie sich das an, fragen Sie die Hochschulen, fragen Sie die Universitäten, in welchen Prozentsätzen die Beiträge gezahlt werden. Sie werden erstaunt sein, dass auch Studierende bereit sind, für Leistungen, die sie nehmen können, auch ihren Beitrag wie jeder andere Bürger in diesem Land zu zah
len. Deswegen ist das, was Sie hier an Gesetzesvorlagen darbieten, auf Sand gebaut, aber es zeigt, wes Geistes Kind Sie sind.
Ich muss ja schon lachen, bevor ich überhaupt erscheine. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der neue Minister hat mein Redekonzept durcheinandergebracht. Es kommt aber vor. Ich kenne Herrn Müller ja eigentlich nur als einen sehr höflichen, in Diskussionen korrekten und zurückhaltenden Menschen und bin doch
heute ein wenig verblüfft, dass er schon die Namensnennung meiner Partei zu einem Ideologiefall macht, dass er insgesamt feststellt, dass er vermutet, dass wir keine demokratische Partei sind. Darüber bin ich verblüfft. So kenne ich Sie bisher nicht. Aber Sie haben vielleicht noch aus den Parlamentsdebatten des Bundestags das eine oder andere mitgebracht und hierhertransportiert. Aber es ist schon erstaunlich, wie der Mensch so von Veranstaltung zu Veranstaltung mutiert.
Ich möchte jetzt auch noch auf Ihre Rede an bestimmten Stellen zurückkommen. Sie hatten darauf verwiesen, die 2,8 Mio. €, das sind genau die Einnahmen, die den Hochschulen zukommen aus dem Verwaltungskostenbeitrag, auch genannt Verwaltungsgebühr, und selbst 5 Mio. €, die nach unserem Vorschlag den Hochschulen fehlen würden - Sie haben gefragt, wo die herkommen sollen, aus dem Landeshaushalt, wo denn sonst her. Man müsste nur darüber diskutieren, wie man den Landeshaushalt dann aufstellt. Ich glaube, es wäre für uns alle sehr sinnvoll, die Thüringer Hochschulen so gut auszustatten, dass sie für alle Studierenden, die studierwillig sind, ganz attraktive Studienorte werden.
Wenn ich an die Zukunftskonferenz der CDU denke, dort sind ja sehr wertvolle Hinweise darauf gegeben worden, wo die Probleme der Thüringer Hochschulen auch auf ganz schlichtem Niveau liegen,
dass man zum Beispiel geographisch in anderen Bundesländern manche Orte noch nicht so genau kennt, wie z.B. Schmalkalden-Meiningen. Dort ist gesagt worden, es wurde ein Vorschlag gemacht, die TU Ilmenau bekannter zu machen, indem man sie eventuell zur Frauenuniversität umfunktioniert, was den Rektor dann auch im Nachgang in Pausengesprächen noch sehr beschäftigt hat. Sie sehen, da ist auch in der Marketingstrategie noch allerhand zu machen, glaube ich. Dann hatten Sie hier auch noch einmal etwas gesagt, was ich mehr als interessant fand, Sie haben gesagt, wenn dieses Geld nicht eingenommen wird, haben die Hochschulen ungefähr 100 Wissenschaftliche Mitarbeiter weniger. Das wollen wir selbstverständlich nicht. Wir wollen aber im Gegensatz zu Ihnen, dass die Wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Hochschulen auch in ordentlichen Beschäftigungsverhältnissen und ordentlich entlohnt arbeiten.
Ich glaube, darum müssten Sie sich auch sehr stark kümmern. Dann haben Sie noch gesagt, wir sollten uns doch einmal die Hochschulen im Wettbewerb anschauen. Es gebe Hochschulen, die Eliteleistungen vollbringen, in die die besonders hoch motivierten Studierenden und die besonders vielleicht auch aus Ihrer Sicht begabten Studierenden gehen, die würden Studiengebühren erheben. Wenn Sie das so sagen, habe ich die Vermutung, dass das Wort des Ministerpräsidenten, das Land Thüringen wird bis zum Jahr 2009 keine allgemeinen Studiengebühren erheben, genau bis 2009 gelten soll und dass wir dann die Debatte neu aufmachen. Das fände ich dann schon äußerst fatal. Das muss ich einmal sagen. Da hätten wir mit Ihnen als neuen Kultusminister - das sind Sie dann vielleicht nicht mehr - wirklich ein bisschen danebengegriffen. Dann haben Sie noch einmal im Zusammenhang mit dem Hochschulzugangsgesetz darüber gesprochen, welche Freiheiten Sie jetzt den Hochschulen geben, wie weit Sie da mitgehen.
Im zuletzt verabschiedeten Hochschulgesetz, an dem wir sehr viel zu kritisieren hatten, sehr viel, was die demokratischen Mitbestimmungsrechte anbelangt, was die Gebührenerhebung anbelangt, ist aber u.a. dahin gehend eine Verbesserung zu vermerken gewesen, dass qualifizierte Berufstätige ein Hochschulstudium aufnehmen können. Jetzt begrenzen Sie diese Zugangsmöglichkeit durch Probesemester bis zu vier Semestern. Das ist eigentlich relativ unverständlich und Sie führen auch noch eine Quote ein im Verhältnis zu den anderen Studierwilligen. Dazu werde ich später noch einmal etwas sagen. Dann haben Sie noch gesagt, dass es jetzt endlich Kapazitätsregelungen geben soll zwischen den Hochschulen. Ich kann mich sehr gut an eine Ausschuss-Sit
zung erinnern, in der es u.a. um die Auflösung der ZVS ging. Dort haben wir Ihren Vorgänger, Herrn Minister Goebel, gefragt, wann es denn zu einer Kapazitätsregelung kommt. Er sagte, wie er so ist: Noch in diesem Jahr. Aber sie liegt bisher auch noch nicht vor. Sie reden hier darüber, als ob das alles schon in Sack und Tüten wäre.
Ich bin Ihrer Meinung, alle vier Gesetze haben miteinander zu tun. Aber ich bin auch der Meinung, Sie verschärfen mit Ihrem Hochschulzulassungs- und -zugangsrecht die Bedingungen für ein Hochschulstudium, Sie verbessern sie nicht und das in einer Situation, das muss man wirklich sagen, in der der Hochschulpakt 2020 den Zufluss von Bundesmitteln auch von der Zahl der Studierenden abhängig macht. In einer Situation, in der alle demographischen Erhebungen sagen, der Rückgang der Zahl der Studierenden wird zwischen 20 und 25 Prozent liegen. Auch wenn die doppelten Abiturjahrgänge jetzt kommen, wird es trotzdem so sein. Wir hätten allen Grund dazu, alles zu tun, um für den Hochschulstandort Thüringen zu werben, und zwar in einem ausreichenden Maße.
Sie hatten angekündigt, da waren Sie noch nicht da, besondere Marketingmaßnahmen auf den Weg zu bringen, u.a. die bundesweite Initiative „GO EAST“, die führen meiner Meinung nach derzeit die Friedrich-Schiller-Universität durch und die Erfurter Universität hat begonnen. Die Marketingmaßnahmen der Landesregierung sind weitestgehend im Dunkeln, muss ich einmal sagen, die können wir noch nicht so richtig erkennen. Und Sie müssen garantieren, dass 9.325 Studienplätze jährlich für Ersteinschreibungen in Thüringen freigehalten werden, um die 14 Mio. € Bundesmittel in der ersten Phase der Finanzierung aus dem Hochschulpakt 2020 zu bekommen. Nun erklären Sie mir einmal, wie Sie das in der Situation realisieren wollen, wo in Thüringen vorrangig Landeskinder studieren, immer noch ein viel zu hoher Prozentsatz. Das ist schön, dass die hier studieren, es wäre aber schön, wenn andere auch hier studieren würden. Und wenn sie die Zulassungsbedingungen noch verschärfen, wie Sie diese Studienplatzzahlen halten wollen. Das müssen Sie mal erklären. Eigentlich hacken Sie sich und den Hochschulen selbst ins Bein, wenn Sie hier solche Beschränkungen einführen, wenn es um das Erreichen der Ziele zum Erhalt der Bundesmittel geht und Sie schaden damit der Attraktivität des Hochschulstandorts Thüringen. Ich glaube, das kann man nicht anders sagen.
Darüber sollten Sie auch nachdenken. Sie entwickeln einen ungeheuerlich großen Ideenreichtum, wenn es um die Erhebung von Gebühren und Bei
trägen geht, verknüpfen die mit einem Exmatrikulationstatbestand wie im Bibliotheksgesetz oder Sie bauen Hürden für den Hochschulzugang aus. Ich glaube, das kann es nicht sein.
Wir kennen alle die Zahlen, die die deutsche Wirtschaft vorlegt, was den Fachkräftemangel anbelangt. Nach einer neuesten Befragung fehlen schon jetzt 400.000 Fachkräfte. Auch wir in Thüringen sollten alles dazu tun, um diesen Mangel auszugleichen, auch im Akademikerbereich. Ein besonderer Mangel - den wollten Sie übrigens auch noch im Jahr 2008 sehr intensiv in Angriff nehmen - ist die Tatsache, dass zu wenig Frauen den Hochschulzugang suchen in bestimmten Fächern, dass man für naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Fächer werben sollte. Da fehlt uns bis jetzt auch der öffentliche Auftritt der Landesregierung zu diesen Fragen und auch die entsprechenden Regelungen.
Sie gehen offensichtlich davon aus, ich muss noch einmal auf das Thema „Studiengebühren“ zurückkommen, weil ich es Ihrer Rede nicht anders entnehmen konnte an dem Beispiel Elite, dass Sie durchaus darüber nachdenken. Wir haben das hessische Urteil erlebt, wo die Richter in Hessen davon ausgegangen sind, dass es eine langfristige Investitionsentscheidung des Einzelnen ist, wenn er Studiengebühren bezahlen muss. Ich glaube, das will niemand von uns, dass ein Mensch, sozusagen der Homooeconomicus geschaffen wird, der sich nur noch nach seiner Verwertung am Markt orientiert und deshalb so viel wie möglich auch in seine Ausbildung selbst investieren muss, wenn er es überhaupt kann, sonst funktioniert er nicht. Aus meiner Sicht ist das ein völlig irrationales Menschenbild, das keinen Beitrag leistet,
mit Bildung auch als Element demokratischer und kultureller Teilhabe in einer lebendigen Demokratie aufzuwachsen. Soweit zu unserem Demokratieverständnis. Das können wir nachher weiterführen.
Aus unserer Sicht ist Bildung auch ein Menschenrecht und die Gebührenfreheit von Bildung muss deshalb nicht nur in der Verfassung des Freistaats Thüringen festgeschrieben sein, sondern sollte auch im Grundgesetz verankert werden. Das ist unsere Auffassung dazu.
ren, glaube ich, nicht wir unbedingt, sondern das kam aus den Studierendenräten. Frau Hennig ist doch durchaus dazu berechtigt, mit den Studentenvertretern zu kommunizieren. Und wenn sie deren Auffassung teilt, kann sie das doch auch öffentlich kundtun oder ist das verboten? Bisher war das nicht verboten, war das eine legitime Meinungsäußerung. Ich denke, das sollte es auch bleiben.
Zur Ihrer Absicht, über das Bibliotheksgesetz auch das Hochschulgesetz zu ändern, ist schon viel geredet worden in der letzten Zeit, dass Sie damit Exmatrikulationstatbestände geschaffen haben, aber das muss man demzufolge hier und heute an dieser Stelle nicht noch mal ausführlich besprechen.
Ich möchte noch kurz auf einige Aspekte der von uns vorgelegten Gesetzentwürfe eingehen. Der Gesetzentwurf der SPD ist zwar auf den konkreten einzelnen Sachverhalt bezogen richtig, aber geht uns nicht weit genug. Unser Gesetzentwurf für ein Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung soll darum den Aspekt des Abbaus von finanziellen Hürden als Teil des freien und gleichen Zugangs - das hatten Sie schon mehrfach erwähnt, darauf sind Sie auch aufmerksam gemacht worden, dass das in der Verfassung schon so verankert ist zu Bildung - zu Bildungseinrichtungen durch Ergänzung des Artikels 28 stärker betonen, als dies bisher in Artikel 20 der Landesverfassung der Fall ist. Mit unserem Gesetzentwurf zur Ausweitung der Gebühren- und Kostenfreiheit von Einrichtungen und Leistungen der Hochschulen in § 16 des Thüringer Hochschulgesetzes wird der freie und gleiche Zugang zu Bildungseinrichtungen konkretisiert. Wir regeln dazu eine kostenfreie Nutzung für alle Bildungs- und Informationsangebote der Hochschule. Dies korrespondiert auch mit der in Artikel 20 festgeschriebenen Systematik, die den freien und gleichen Zugang für alle Bildungseinrichtungen festschreibt. Die Absätze 2 und 3 unseres Gesetzes übernehmen lediglich in modifizierter Form notwendige Regelungen zur Art und Weise der Gebühren-, Entgelt- und Kostenerhebung, wie Sie es schon in den §§ 13, 14 des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes finden. Darüber hinaus wird festgelegt, dass die erzielten Einnahmen von den Hochschulen zur Finanzierung von Bildungsangeboten zu verwenden sind.
Ich habe vorhin bereits gesagt, Sie hatten angekündigt, bis 2009 keine Studiengebühren zu erheben, aber das können wir in den letzten anderthalb bis zwei Jahren verfolgen: Durch Gebührentatbestände, durch Beitragstatbestände, durch Entgelttatbestände schaffen Sie immer höhere Belastungssituationen für Studierende. Ich verweise auf das derzeit gültige Hochschulgesetz, in dem bereits veran
kert ist, dass für alle Leistungen der Hochschule, die außerhalb der Studienordnung wahrgenommen werden, Entgelte zu erheben möglich ist. Das ist auch schon ein Weg in diese Richtung. Insofern, muss ich sagen, leisten Sie keinen Beitrag dazu, dass Bildung ein hohes gesellschaftliches Gut ist, das jeder wahrnehmen kann, zumal alle Untersuchungen zeigen, auch die des deutschen Studentenwerkes, dass immer mehr Studierende in schwierigen sozialen Situationen sind, dass die Zahl der Studierwilligen aus sogenannten bildungsfernen Schichten immer niedriger wird, dass es eine enorme soziale Hürde ist, ein Studium aufzunehmen, wenn die Bafög-Regelungen - wie zum gegenwärtigen Zeitpunkt - nicht verbessert werden. Oder ich verweise darauf, dass 60 Prozent aller Studierenden ihr Studium ganz oder teilweise durch Nebenjobs finanzieren und dadurch vielleicht auch in die Verlängerung gehen müssen. Viele Jugendliche haben einfach auch Angst davor, dass sie dann irgendwann in eine Schuldensituation kommen.
Wir erwarten eigentlich, und Sie haben gesagt, wir bringen ja dieses Gesetz wieder ein, das ist richtig, wir bringen das auch immer wieder ein, das machen wir so,
weil wir der Meinung sind, dass Bildung ein Grundrecht ist, das auch in der Verfassung verankert werden sollte. Ich möchte hier sagen: Bundesweit könnte das Land Thüringen mit solchen attraktiven Studienbedingungen werben - so etwas spricht sich nämlich schnell rum - und dann hätten Sie vielleicht auch nicht irgendwann Probleme mit der Erlangung der Mittel aus dem Hochschulpakt 2020, könnten die Hochschulen prima finanziell ausgestalten und Sie könnten auch allen Menschen, sowohl dieses Landes, die den Willen und die Möglichkeiten und die Fähigkeiten haben, ein Studium aufzunehmen, diese auch garantieren. Ich würde mich freuen, wenn Sie unserer Verfassungsänderung zustimmen würden. Ich hoffe, dass auch Sie sich irgendwann mal, wie bei den Studiengebühren - da konnten wir ja den Ministerpräsidenten irgendwann im Club willkommen heißen der Gegner von Studiengebühren bis 2009 - dieser Verfassungsänderung anschließen werden. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Herr Minister, es war schon eine etwas merkwürdige Form des Einbringens eines Gesetzes der Landesregierung,