Das habe ich nicht verstanden. Ach, für die FloatingLehrer. Die Floating-Lehrer sind in der Tat Angestellte und keine Beamte.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion, das Thüringer Modell der Arbeitszeitregelung stellt nach alldem mitnichten einen falschen Ansatz für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst des Freistaats Thüringen dar, wie Sie es nämlich formuliert haben. Ganz im Gegenteil, das Modell ist ausgewogen, denn es bringt auf sozial verträgliche Weise die Interessen des Landes und die Interessen der Beschäftigten auf einen Nenner und es bleibt mir deshalb nur die Empfehlung, den Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und an den Innenausschuss beantragt worden.
Ich lasse zuerst abstimmen über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer für die Überweisung dieses Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE an den Haushalts- und Finanzausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte zu zählen, Herr Baumann und Herr Worm. Das sind 26 Stimmen, die für die Überweisung sind. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind 40. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Ich lasse über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist die Überweisung mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse über die Überweisung an den Innenausschuss abstimmen. Wer für die Überweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer gegen die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist die Überweisung mit Mehrheit abgelehnt.
Gesetz über die Vergabe öffent- licher Aufträge im Freistaat Thü- ringen (Thüringer Vergabe-Mittel- standsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4468 - ERSTE BERATUNG
Die Fraktion der SPD wünscht das Wort zur Begründung. Ich erteile dem Abgeordneten Dr. Schubert zur Begründung das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bringe heute hier ein sogenanntes Vergabe-Mittelstandsgesetz in den Landtag ein. Das soll die Vergaben im Unterschwellenbereich gesetzlich regeln. Unterschwellenbereich heißt der Bereich, den der Bund in seinem Vergabegesetz, das dort anders heißt, nicht regelt, nämlich unterhalb von 5,15 Mio. € im Baubereich und 206.000 € im sonstigen Vergabebereich. Wir sind auf das Thema gekommen, da wir einerseits festgestellt haben, dass sie in Sachsen ein solches Gesetz haben, was dort von der CDU-Fraktion im Jahr 2002 eingebracht und auch mit der damaligen absoluten Mehrheit beschlossen worden ist. Das Gesetz ist dort seit einigen Jahren erfolgreich in Kraft. In Gesprächen mit Handwerkerorganisationen, die nach der letzten Ablehnung unseres Tariftreuegesetztes auf uns zugekommen sind und gesagt haben, wir bräuchten eine gesetzliche Regelung, haben wir dann besonders mit dem Fachverband der Elektrotechniker gemeinsam diesen Gesetzentwurf erarbeitet. Wesentlicher Inhalt ist, wir wollen die Ausschreibung in Teil- oder Fachlose gesetzlich regeln. Wir wollen die Weitergabe von Leistungen an andere, an Dritte, einschränken. Wir wollen durch die getrennte Ausweisung von Lohn- und Materialkosten Billiganbieter herausfinden lassen, die zu erkennen, die nicht einmal den Mindestlohn zahlen oder wenn es allgemeine Tarifbindung gibt, diese zu erkennen und dass die dort ausgeschlossen werden können. Wir wollen durch ein straffes und konkretes Verfahren zur Prüfung und Wertung der Angebote, die Anfertigung eines Vergabevermerks, Informationen der Bieter und der Nachprüfmöglichkeit des Vergabeverfahrens am Ende mehr Transparenz in dieses ganze Verfahren hineinbekommen, um die Möglichkeit zu erhalten, dass sich wieder mehr seriöse Unternehmen an Ausschreibungen beteiligen. Das ist das, was wir überall im Handwerk hören, dass die alteingesessenen Handwerksbetriebe sich gar nicht mehr an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, weil es sowieso zwecklos ist.
Gleich noch eine Bemerkung an der Stelle: Warum haben wir die Tariftreue nicht in dieses Vergabegesetz hereingenommen? Wir hatten als Fraktion dieses Gesetz schon zweimal in den Landtag eingebracht. Das ist hier mit der entsprechenden Mehrheit abgelehnt worden. Das müssen wir jetzt irgendwo akzeptieren. Das ist in dieser Legislaturperiode nicht mehr umsetzbar. Deshalb haben wir das natürlich nicht wieder hineingeschrieben, weil sonst diesem Gesetz das gleiche Schicksal widerfahren wäre. Außerdem gibt es mittlerweile die Entscheidung vom EuGH, wo man sehen muss, ob die dauerhaft Bestand hat, aber jetzt ist sie erst einmal da. Deswegen verabschieden wir uns natürlich überhaupt nicht von den politischen Zielen, das zu regeln. Aber es heißt ja nicht, wenn man momentan eine Sache nicht umsetzen kann, dass man dann alle anderen Probleme, die zum Beispiel hier mit der Vergabe bestehen, außer Acht lässt und das Thema liegen lässt. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese Sache hier anzugehen. Ich hatte es vorhin schon kurz erwähnt, wir wollen durch die getrennte Ausweisung von Material- und Stundenlöhnen die Möglichkeit schaffen, dass die Vergabestelle erkennen kann, wo Dumpinglöhne gezahlt werden, um dann diese Anbieter rauszuschmeißen aus der Vergabe, sie nicht zu berücksichtigen und damit den Anbietern, die ordentliche und faire Löhne zahlen, auch zum Zuschlag zu verhelfen.
Wir haben erst soziale und ökologische Gesichtspunkte drin gehabt. Das haben wir dann aber wieder herausgenommen, weil zurzeit im Rahmen des Global Marshall Plans die Absicht aller Fraktionen bestand, dafür einen gemeinsamen Beschluss hier zu fassen. Jetzt ist die CDU-Fraktion zwar ein bisschen vorgeprescht. Da gibt es aber mittlerweile einen Alternativantrag von der SPD-Fraktion und den LINKEN. Wenn diese Sache auf den Weg gebracht wird, dann ist es kein Problem, das auch in dem Gesetzgebungsverfahren - ich hoffe, wir kommen dazu, dass wir das alles im Ausschuss beraten können - wieder mit einzufügen, so es gewünscht wird. Ich möchte mich erst einmal bedanken und hoffe auf eine gute Beratung des Gesetzentwurfs. Danke.
Danke. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Gerstenberger, Fraktion DIE LINKE, das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD-Fraktion hat einen Entwurf für ein Thüringer Vergabe-Mittelstandsgesetz vorgelegt, welcher
in wesentlichen Punkten - Herr Schubert, Sie haben es schon gesagt - nahezu mit dem Sächsischen Vergabegesetz vom 08.07.2002 identisch ist. Glatt könnte man auch sagen, es ist abgeschrieben. Bei genauerer Betrachtung des vorgelegten Gesetzentwurfs bekommt man den Eindruck, dass dieser inhaltlich den gleichen Stand aufweist wie das Sächsische Vergabegesetz von 2002, als ob die Zeit in den letzten sechs Jahren stehen geblieben wäre, sie ist es aber nicht. Die SPD-Fraktion dieses Landtags verabschiedet sich mit diesem Gesetzentwurf nun auch offiziell von ihrer angeblichen sozialökonomischen Orientierung, denn Forderungen aus früheren Gesetzentwürfen zu Tariftreue und Mindestlohn fehlen gänzlich.
Meine Damen und Herren, weil Sie sich gerade so erregen, will ich gern mal aus dem Problem- und Regelungsbedürfnis der Gesetzentwürfe zitieren. Als wir 2005 ein Thüringer Gesetz zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen, ein Thüringer Vergabegesetz einbrachten, dem Sie damals zugestimmt haben, hieß es dort noch im Regelungsbedürfnis: „In Thüringen ist bisher nicht gesetzlich geregelt, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein geordneter und fairer Wettbewerb gewährleistet wird, bei dem tariftreue Unternehmen nicht benachteiligt werden. Die Thüringer Vergaberichtlinie verhindert Lohndumping nicht.“
Dem haben Sie damals noch zugestimmt. Heute heißt es - ich darf noch mal aus Ihrem Gesetzentwurf zitieren: „Vertreter der Wirtschaft in Thüringen beklagen die teilweise mangelnde Transparenz und Berechenbarkeit von Vergabeentscheidungen der öffentlichen Hand bei Vergaben unterhalb der in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge, zuletzt geändert am 23. Oktober 2006, genannten Schwellenwerte. Vielfach können Bieter aufgrund fehlender Informationen Vergabeentscheidungen nicht nachvollziehen. Zudem ist für viele Thüringer Unternehmen schwer, sich an Aufträgen zu beteiligen, die eine Vielzahl unterschiedlicher Leistungen zusammenfassen. Zwar sind in der Thüringer Vergaberichtlinie Hinweise zum Beispiel zur Nachprüfung öf
fentlicher Aufträge und zu mittelstandsfreundlichen Ausschreibungsbedingungen enthalten, diese werden jedoch aufgrund mangelnder Verbindlichkeiten der Richtlinie von Vertretern der Wirtschaft als nicht ausreichend angesehen.“
Meine Damen und Herren, wo sind denn jetzt Ihre sozialen und ökologischen Forderungen, die ein Regelungsbedürfnis für dieses Gesetz anbieten? Sie fehlen, das heißt, Sie haben sich davon verabschiedet. Aber was der Mittelstand in Thüringen braucht, ist weder diese Vergabe-Mittelstandsrichtlinie noch ein Gesetz, welches den Verwaltungs- und Kostenaufwand erhöht und gegenüber der Richtlinie keinerlei Veränderungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Thüringer Handwerk bringt. Denn, meine Damen und Herren, all das, was Sie im Gesetz festschreiben, gilt bereits heute. Die Frage ist, wie es umgesetzt wird und vor allen Dingen, wie es kontrolliert und geprüft wird, dazu bietet Ihr Gesetzentwurf allerdings auch keine Regelungen an und es kommt ein weiteres dazu.
Das Bundeskabinett aus SPD und CDU hat in seiner Sitzung vom 21.09.2008 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts und gegen Wettbewerbsbeschränkungen beschlossen. Die Debatte fand am 25. September im Bundestag statt. Der Gesetzentwurf betrifft die Änderung des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, zugleich werden wichtige EU-Regelungen übernommen. Für kleinere und mittlere Unternehmen soll es zukünftig leichter möglich sein, sich an größeren öffentlichen Aufträgen erfolgreich zu beteiligen. Öffentliche Aufträge müssen zu diesem Zweck künftig im Regelfall in Losen vergeben werden. Darüber hinaus stellt der Gesetzentwurf ebenso wie die zugrunde liegende Europäische Richtlinie klar, dass für die Ausführung eines konkreten Auftrags zulässige soziale, umweltbezogene oder innovative Anforderungen an den Auftragnehmer gestellt werden dürfen, also vergabefremde soziale und umweltbezogene Aspekte. Wichtig ist, dass diese zusätzlichen Anforderungen im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen sollen. Ich darf dazu noch mal zitieren aus Absatz 4 des Gesetzes in § 100: „Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen und Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“ Jetzt kommt es, meine Damen und Herren, wenn Sie es ernst gemeint hätten, hätte ich erwartet, dass Sie wenigstens das umsetzen: „Andere oder weitergehende Anforderungen dürfen an Auftragnehmer nur gestellt werden, wenn dieses durch Bundes- oder Landes
gesetz vorgesehen ist.“ Wenn Sie schon wissen, dass solche Gesetze im Bundestag zur Diskussion stehen - zugegebenermaßen der BDI wehrt sich noch ganz mächtig gegen Inhalte dieses Gesetzes, so ist jedenfalls mein Stand von voriger Woche aus den Stellungnahmen des BDI zu entnehmen -, wenn Sie schon der Meinung sind, dass dieses Gesetz untersetzt werden sollte, warum verabschieden Sie sich da von sozialen und ökologischen Kriterien in Ihrem Gesetz, wohl wissend, dass es die Möglichkeit gibt, auf Landesebene genau diese gesetzlichen Regelungen zu treffen? Warum fehlt das dann in Ihrem Gesetzentwurf, der fünf Tage später hier eingebracht wurde? Der ist Stückwerk und hat nichts mit dem zu tun, was auf Bundesebene angeboten wird, von Ihrer eigenen Partei als Gestaltungsspielraum auf Landesebene angeboten wird. Nein, das war nicht Regelungsziel Ihrer Anträge und Ihres Gesetzentwurfs; Sie hatten die Idee, mal schnell in der Öffentlichkeit mit einem neuen Vergabegesetz, egal welchen Inhalts, zu agieren.
Die im Gesetzentwurf vorgeschlagene weitere Straffung der Nachprüfungsverfahren soll zur größeren Effizienz und zur Gestaltung des Vergabeverfahrens führen - das ist wieder Bundesrecht. Am 25. September hat der Bundestag in erster Lesung sich mit diesem Gesetzentwurf befasst. Wir sind der Auffassung, dass dieser Entwurf allerdings hinter allen Erwartungen zurückbleibt. Den Zuschlag für den Auftrag soll auch in Zukunft das wirtschaftlichste und das heißt weiterhin das billigste Angebot bekommen. Soziale und ökologische Kriterien können zwar berücksichtigt werden, wie ich zitiert habe, sie müssen aber nicht. Was aber entscheidend ist, das Land kann gesetzlich regeln, wenn es will, aber wenn es will, dass etwas geregelt wird, muss es gesetzlich regeln. Insofern weiß ich nicht genau, ob wir mit dem Antrag der CDU, den wir in einem späteren Tagesordnungspunkt behandeln wollen, nicht den Abschied von einer landesgesetzlichen Vergaberechtsregelung hier in diesem Landtag schon besiegelt sehen oder ob nach diesem Gesetz, was ja die Landesregierung bittet mal zu prüfen, im eigenen Verantwortungsbereich, dieses oder jenes zu vollziehen, vielleicht auch noch eine gesetzliche Regelung kommt, die nicht nur die Landesregierung, sondern alle öffentlichen Institutionen zwingt, solche untergesetzlichen Regelungen zu vergabefremden Kriterien in speziellen Auftragsfällen umzusetzen.
Kommunen und Bundesländer, meine Damen und Herren, die eine effiziente mittelstandsorientierte Vergabepolitik betreiben wollen, brauchen endlich Rechtssicherheit. Insofern bewerten wir das Ansinnen der SPD-Fraktion als durchaus sinnvoll, die Umsetzung jedoch äußerst schwach, weil nicht zielfüh
rend, nicht problemadäquat und - zu gut Deutsch - unbrauchbar für die Problemlagen, die wirklich bestehen.
1. Beschließen eines Landesvergabegesetzes für Thüringen, welches neben der Forderung nach Tariftreue, Mindestlohn auch vergabefremde Kriterien enthält.
Diese Forderung hat unsere Fraktion auch im Bundestag in mehreren parlamentarischen Initiativen zum Ausdruck gebracht. Wir fordern auf Landesebene, dass alle auftragnehmenden Unternehmen verpflichtet werden, Tariflöhne und Mindestlöhne in Höhe von mindestens 8 € pro Stunde zu zahlen. An dieser Forderung halten wir auch weiterhin fest, auch wenn nach dem skandalösen EuGH-Rüffert-Urteil die Bedingungen dafür schlechter geworden sind. Gemeinsam mit den europäischen Gewerkschaften fordern wir, in den EU-Verträgen den Vorrang der sozialen Grundrechte vom Streikrecht bis hin zur Einhaltung von Tarifverträgen zu verankern. In der EURichtlinie, Entsenderichtlinie und Vergaberichtlinie muss außerdem die Forderung nach Tariftreue abgesichert werden.
Meine Damen und Herren, jetzt könnte die Begründung kommen, der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung getroffen, die ist unwiderruflich. Dass auch in Ihren Kreisen offensichtlich Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr als das Nonplusultra angesehen werden, zeigt eine Veröffentlichung vom 7. September dieses Jahres, in der Herr Prof. Dr. Roman Herzog - Ihnen sicher noch allen gut bekannt - feststellt: „Es kracht gewaltig im Gebälk der europäischen Rechtsprechung. Ursache ist der Europäische Gerichtshof, der mit immer erstaunlicheren Begründungen den Mitgliedstaaten ureigene Kompetenzen entzieht und massiv in ihre Rechtsordnungen eingreift. Inzwischen hat er so einen Großteil des Vertrauens verspielt, das ihm einst entgegengebracht wurde.“ - und er fordert eine gerichtliche Kontrollinstanz für den Europäischen Gerichtshof bei diesem Urteil, meine Damen und Herren. Er führt das an anderen Beispielen aus. Bei diesem Urteil sehe ich das genauso. Deshalb, denke ich, ist es zwingend notwendig, dass wir landesgesetzliche Regelungen finden, um diese vergabefremden Kriterien klar und deutlich für Thüringen zu definieren.
4. Die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union sehen in Artikel 38 bzw. 26 vor, dass öffentliche Auftraggeber zusätzliche Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags vorschreiben können. Dort heißt es: „Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.“ Diese KannFormulierung der EU-Vergabe ist in landesverbindliche Vorschriften umzuwandeln und als fester Bestandteil in einem Thüringer Vergabegesetz festzuschreiben - das wäre problemadäquat.
5. Um zu verhindern, dass ausbeuterische Kinderarbeit zur Herstellung öffentlich beschaffter Güter genutzt wird, dass Menschen zu Hungerlöhnen und unter menschenfeindlichen Bedingungen für die Herstellung öffentlicher Güter arbeiten müssen, sind Unternehmen zu verpflichten, in all ihren Betriebsstätten sowie in ihren Zulieferketten die weltweit gültigen Arbeitsstandards der ILO zu beachten. Deshalb müssen diese Aspekte ebenfalls fester Bestandteil eines Thüringer Vergabegesetzes sein.
Fazit: Zunächst ist festzustellen, dass ein Thüringer Vergabegesetz grundsätzlich zu begrüßen ist, wenn es mittelstandsfreundlich, transparent und überschaubar ist. Ein Thüringer Vergabegesetz sollte transparent, abrechen- und kontrollierbar und für die KMU gut handhabbar sein hinsichtlich der einzureichenden Kalkulationsunterlagen, Nachweise und Bescheinigungen und dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen. Kleinen und mittleren Unternehmen sollte der Zugang zu größeren öffentlichen Aufträgen erleichtert werden und dem Schutz der Arbeitnehmerinteressen dienen und der Verdrängungswettbewerb über Lohnkosten sollte beseitigt werden.
Ein Gesetz, meine Damen und Herren, muss auch Sanktions- und Kontrollmöglichkeiten in den Ausführungsbestimmungen enthalten, die gerade für einen solchen komplexen Zusammenhang wie das Vergaberecht Richtschnur des Handelns sind. Das alles, diese Kriterien erfüllt der von der SPD-Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf nicht. Vielmehr haben wir es hier mit einen unüberlegten Schnellschuss zu tun, der weder arbeiternehmer- noch unternehmerfreundlich und gleichzeitig der schriftliche Beweis dafür ist, dass von sozialökonomischen und ökologischen Forderungen sich von Ihrer Seite verabschiedet wurde.
Generell gibt es unsererseits allerdings keine Einwände gegen die geplante Vereinfachung des Vergaberechts, wenn es tatsächlich eine Vereinfachung wird. Ich darf allerdings darauf hinweisen, dass es keine Vereinfachung ist, was Sie vorgelegt haben.
Ich könnte jetzt auch noch darauf eingehen, dass das Forderungssicherungsgesetz endlich im Bundestag verabschiedet wurde, aber das schenke ich mir. Ich darf nur darauf hinweisen, meine Damen und Herren, und das abschließend: Dieser Gesetzentwurf ist auch durch eine Behandlung im Wirtschaftsausschuss von seinen groben grundsätzlichen Mängeln nicht zu befreien. Und jetzt frage ich ernsthaft - und da bin ich wirklich sehr gespannt darauf -, wenn die CDU diesen Populismus in den Wirtschaftsausschuss überweist, wie sie dann damit umgehen will und wie sie dieses Gesetz inhaltlich ausgestalten will, damit das zustande kommt, was bundesgesetzliche Regelungen vorschlagen, die zugegebenermaßen noch nicht beschlossen sind.
Für meine Fraktion kann ich sagen, wir lehnen die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss ab. Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, jetzt muss ich mich erst mal ein bisschen sammeln. Wir haben jetzt gerade überlegt, da gibt es solche Formulare bei uns, ich habe aber keins dabei.