auch einmal eine andere Auffassung zulassen und zuhören. Das tut doch gut der Demokratie, wenn sie auch zuhören und wenn sie unsere Argumente genauso zur Kenntnis nehmen, wie wir ihre Argumente zur Kenntnis nehmen. Warum soll bitte schön
der Landesgesetzgeber im Verfassungsrang neben der Zustimmung oder der Ablehnung, neben weiß oder schwarz nicht auch den Weg eröffnet haben, genau den innerhalb von sechs Monaten im Landesparlament über den Volksgesetzgebungsentwurf zu sprechen, wenn er ihn nur schwarz oder weiß, wenn er ihn nur ablehnen oder annehmen könnte. Aber ausdrücklich ist auch ein weiterer Weg aufgezeichnet, nämlich der, wenn der Wesengehalt und der Kernbereich des Volkgesetzgebungsentwurfs nicht angegriffen ist, diesen Gesetzgebungsentwurf auch so zu verändern, wenn die Vertrauensleute, dass ist die Voraussetzung, einer solchen Änderung zustimmen. Wenn aber unterstellt wird, obwohl wir gefragt haben und obwohl wir nach wie vor unsere Gesprächsbereitschaft deutlich signalisieren in diesen ganzen sechs Monaten, die folgen werden, aber die Vertreter des Volksbegehrens sagen, sie wollen gerade nicht verhandeln und wollen ihr Recht auf Volksentscheid wahrnehmen, dann bleibt diese Entscheidung ihnen überlassen. Aber daraus zu schlussfolgern, dass, weil die Initiatoren des Volksbegehrens es auf einen Volksentscheid ankommen lassen würden, dann der Landesgesetzgeber in seiner Handlungsfreiheit beschränkt ist und deshalb nicht mehr Gesetze verabschieden darf, da täuschen Sie sich in der Auslegung der Thüringer Verfassung und die ist falsch.
(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das geht doch gar nicht. Sie hätten mal lieber ei- nen Abschluss machen sollen.)
Sie ist deshalb falsch … Ja, da kann man ja kurz drüber lachen und man kann mir das vorhalten, deswegen bin ich genauso frei als frei gewählter Thüringer Abgeordneter, übrigens ist unsere Landtags
fraktion mit 432.000 Stimmen Mehrheit ausgestattet, auch diesen Willen wollen wir einen Stück berücksichtigt sehen, und in dieser Mehrheitsfraktion ist jeder einzelne Abgeordnete von uns, egal welche soziale Herkunft er hat und egal welchen Berufsabschluss er hat,
auch berechtigt, vor diesem Parlament zu reden. Und ich will Ihnen das einmal ganz persönlich sagen, jetzt lenke ich kurz ab, Sie können es in jeder Sitzung erzählen,
dass ich keinen Studienabschluss habe, aber ich sage Ihnen eins, das macht Ihre Argumente nicht einen Deut besser. Und wenn Sie meinen, dass Sie durch persönliche Vorwürfe bessere Argumente haben, täuschen Sie sich, und ich wehre mich dagegen.
Es ist frevelhaft, das will ich Ihnen sagen. Herr Hausold stellt sich hier hin und sagt, wir wären dreist und arrogant, ich meine, Ihre Zwischenrufe sind dreist und arrogant und sie entsprechen nicht demokratischer Kultur eines so Hohen Hauses, wo wir hier gewählt sind.
Wir wollen Ihnen auch sagen, warum es zu der Frage, die Sie aufgeworfen haben, ob es eine Parallelität von beiden Gesetzesentwürfe geben kann, den der CDU-Fraktion und den des Volksgesetzgebungsgesetzentwurfs, ob man das parallel weiterbehandeln kann und ob man dann zu dem gemeinsamen Volksentscheid kommen kann. Ich will auch einen Satz deutlich sagen und den sollten Sie auch einfach wenigstens nur zur Kenntnis nehmen: Ein Volksentscheid kann auch scheitern. Das sollten Sie auch wenigstens einmal zur Kenntnis nehmen.
Nein. Dazu werde ich Ihnen gleich noch etwas deutlich sagen. Ich will Ihnen wenigstens herleiten, was es bedeutet, was Sie sagen, wenn Sie meinen, wir können beide Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen.
Erster Punkt: Natürlich wollen wir im Rahmen unserer Gesetzgebungskompetenz im Landtag auch das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss bringen.
Die Thüringer Verfassung und der Kommentar von Linck schreiben dazu, dass es auch eine Gesetzgebungsbefassungspflicht im Parlament gibt, das heißt erste und zweite Lesung eines Gesetzentwurfs und auch der abschließende Gesetzesbeschluss. Für die entscheidende Frage, das ist ja mehr eine juristische Frage, dass der Landesgesetzgeber auf sein Recht zur Gesetzesbefassung und zur Verabschiedung eines Gesetzes verzichtet, weil er es dem Volksgesetzgeber im Rahmen eines Volksentscheides zusätzlich überlassen will, kommt wieder dieses Argument noch einmal zum Vorschein, nämlich dass auch ein Volksentscheid scheitern kann.
Jetzt will ich eine rhetorische Frage stellen: Für den Fall, dass ein Volksentscheid scheitern kann, weil keiner der beiden Gesetzentwürfe dieses doppelte Quorum quasi erfüllt, einmal die normale Mehrheit zu kriegen und dann die Mindestbeteiligungsquote, was sein kann, weil nicht genügend Leute zur Wahl gehen. Für diesen Fall bedeutet das, was Sie vorschlagen, dass die Quoren in Thüringen, dass die Themenvielfalt in Thüringen, aber auch die Ausweitung von Bürgerbegehren, Bürgerantrag und Bürgerentscheid auf Landkreisebene nicht stattfinden werden.
Deshalb haben wir für uns als CDU-Fraktion entschieden, einen doppelten Weg zu gehen, nämlich heute, wenn das richtig ist, was Gerald Häfner für Sie gesagt hat, was Ziel des Volksbegehrens ist. Die drei Punkte, die ich genannt habe, wenn die das Ziel sind, dann wollen wir heute den Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Dann soll es natürlich davon abgetrennt einen ganz normalen Geschäftsgang hier im Landtag geben. Und möglicherweise, wenn die Mitinitiatoren des Volksbegehrens sich einer Gesprächsbereitschaft weiter verweigern, dann gibt es einen Volksentscheid im nächsten Jahr als zweite Stufe sozusagen. Falls der Volksentscheid erfolgreich sein sollte, dann ist das kein Verlust, weder für die CDU noch für die Demokratie in Thüringen, sondern eine weitere Bereicherung, weil das Volk zusätzlich gesagt hat, was es über diese Absenkung der Quoren jetzt hinaus, über die Ausweitung der Themen hinaus und über die Anhebung auf Landkreisebene hinaus noch zusätzlich an demokratischer Teilhabe haben möchte.
Aber einen Punkt will ich natürlich schon noch ansprechen, warum wir auch für Gesprächsbereitschaft werben, weil nämlich eines eine Folgewirkung sein wird, und die ist rechtlich sauber geklärt, nämlich die, wenn der Volksentscheid erfolgreich ist, dann werden die Hürden in Thüringen wieder ansteigen, weil im Volksbegehrensgesetzentwurf höhere Hürden festgeschrieben sind für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid als wir mit unserem eigenen Gesetzentwurf haben. Eine Folge eines positiven Volksentscheides wäre, dass die Themenvielfalt für Volksbegehren und für Volksentscheide auf kommunaler Ebene eingeschränkt würde. Genau deshalb haben sowohl meine Kollegin Evi Groß als auch mein Kollege Christian Carius und ich persönlich in dem Gespräch mit Ralf-Uwe Beck und mit Steffen Lemme angeboten, dass wir ohne Vorbedingungen bereit sind, im Rahmen des parlamentarischen Verfassungsganges hier im Landtag darüber zu sprechen, weil es doch nicht im Sinne der 250.000 Unterschriftenleister sein kann, dass nach einem erfolgreichen Volksentscheid die Hürden wieder ansteigen und die Themenvielfalt eingeschränkt wird.
Wenn ich Gerald Häfner noch einmal zitieren darf: „Ziel des Volksbegehrens ist die Senkung der Hürden, die Themenvielfaltserweiterung und die Hebung auf Landkreisebene“. Ein positiver Volksentscheid würde in der Zweistufigkeit zu einer Einschränkung genau dieser Ziele führen, die im Juli 2007 Maßstab waren, das Volksbegehren zu starten. Deshalb noch mal auch von diesem Pult hier vorn unsere ausdrückliche Bereitschaftserklärung, miteinander ins Gespräch zu kommen und auch diesen dritten aufgezeichneten Weg des Verfassungsgesetzgebers, eine Zustimmung zum Volksgesetzgebungsentwurf zu erreichen, wenn die Vertrauensleute zustimmen und es nicht auf den Volksentscheid ankommen zu lassen, der auch scheitern kann.
Ein Vorteil für die Demokratie ist unbestritten und das können Sie mit aller Verbalrhetorik und mit aller Kraftmeierei, die in den letzten Tagen auch von Ihnen zu lesen war, auch deutlich sehen. Die Hürden werden ab heute gesenkt, die Themenvielfalt wird ab heute erweitert und die Ausweitung von Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf Landkreisebene findet ab heute statt. Dann kann dazu
Dann will ich noch etwas sagen zur Amtsstubensammlung: Weil wir vorgeschlagen haben, dass die deutliche Senkung der Quoren des Zugangs zur demokratischen Teilhabe in direkter Demokratie auch eines zweiten Blicks bedarf. Nun sind wir als Gesetzgeber auch verpflichtet, nicht nur den einen subjektiven Blick vonseiten derjenigen zu sehen, die sich für mehr Volksdemokratie einsetzen, sondern müssen auch schauen, dass Demokratie gut gelingen kann. Dann hat der demokratisch gewählte Landesgesetzgeber mindestens die Aufgabe, den Zutritt zu mehr Demokratie und Teilhabe so zu gestalten, dass Extremisten von Links und von Rechts nicht diesen Zugang nutzen, um damit das System infrage zu stellen. Deshalb wollen wir die Amtsstubensammlung. Nun weiß ich und wir wissen das als CDU-Fraktion, dass Sie bei diesem Begriff der Amtssammlung besonders aufgeregt sind, weil Sie mit der Amtssammlung quasi das Vorzimmer des Bürgermeisters definieren und sagen, dass ein Bürger,
der in seiner Heimatgemeinde etwas mit auf den Weg bringen will, was möglicherweise dem Bürgermeister nicht schmeckt, nicht in das Amt des Bürgermeisters geht und am besten noch vor dem Schreibtisch sich hinkniet und dort die Unterschrift leistet, dies also nicht tut. Aber damit suggerieren Sie genau Ihr Missverständnis von demokratischer Teilhabe. Wir haben vorgeschlagen, dass wir direkte Demokratie in Thüringen so ausgestalten wollen, dass sie analog von Wahlrecht zu Repräsentativorganen stattfindet. Und genau bei der Wahl zu Repräsentativorganen gibt es einen entscheidenden Punkt, nämlich dass die Wahllokale, quasi die Amtsstuben, analog nicht das Vorzimmer des Bürgermeisters sind, sondern das sind die Wahllokale im Kindergarten,
das sind die Wahllokale in der Sporthalle, das sind die Wahllokale in der Schule und das sind die Wahllokale in anderen öffentlichen Räumen. Wir schlagen also vor, dass diese quasi als Amtsstuben bezeichneten Räume in Sporthallen, in Kindergärten, in Schulen dort den Zutritt ermöglichen sollen, damit es auch Unterstützung geben kann.
Wir leisten quasi damit - nun lassen Sie es mich doch wenigstens einmal in Ruhe erklären - denjenigen, die Volksdemokratie organisieren wollen, auch einen organisatorischen Beitrag. Ich will Ihnen das an einem Beispiel nennen: Wir haben vorgeschlagen, auch die Bürgerbegehren auf Landkreisebene einzuführen. Jetzt stellen Sie sich vor, Sie sind El
ternvertreter in einem Förderverein für eine Schule und wollen als Elternvertreter erreichen, dass eine Sporthalle neu gebaut ist. Nun sind viele von Ihnen - auch bei uns - kommunalpolitisch engagiert und Sie wissen, wie schwierig es ist, manchmal in einem Kreistag für eine bestimmte Region so eine Entscheidung hinzubekommen, weil jeder auch sagt, dass er an seinem Standort auch so etwas haben möchte. Ich will als Beispiel nennen: Es gibt zehn engagierte Bürger, Eltern, die sich für eine Sporthalle einsetzen in einem Landkreis - bleiben wir einmal beim Weimarer Land, da kann ich es am leichtesten erklären, für Bad Berka. Jetzt glauben Sie doch selber nicht, auch wenn wir die Hürden so stark absenken, dass diese zehn Eltern mit bestem Engagement, mit bestem Willen in der Lage sind, im gesamten Landkreis, weil der Landkreis Schulträger ist und auch dort die Aufgabe hingehört, so viele Unterschriften zu sammeln neben dem Job und möglicherweise neben anderem Ehrenamt, dass sie diese Zutrittquoren auch erreichen, geschweige denn, dass Sie materiell so ausgestattet sind, sich diesen Aufwand leisten zu können. Genau an dieser Stelle soll die Amtssammlung anknüpfen, nämlich organisatorische und logistische Hilfe zu geben, dass auch eine kleine Gruppe, die regional bedingt eine kommunale Initiative starten möchte, auch in dem gesamten Landkreis, in der gesamten Fläche die Möglichkeit hat, zwar auf der einen Seite zu werben, aber auch nur von denen, die gehört haben davon, dass es diese Initiative gibt, aber selbst die den persönlichen Kontakt erreichen können, weil die zehn Mann dazu nicht in der Lage sind, aber trotzdem, weil sie davon gehört haben und das unterstützen wollen, in der quasi Amstsstube, in dem zur Verfügung gestellten Wahllokal, was über mehrere Wochen geöffnet sein soll,
genau dieses Bürgerbegehren unterstützen sollen und für diese logistische Hilfe, die sich sowohl in der Zurverfügungstellung von Räumen ausmacht, die sich aber auch ausmacht in der Frage von personeller Unterstützung, weil noch jemand zur Verfügung gestellt werden muss. Für diesen Bereich schlagen wir die Amtssammlung vor, und wir schlagen Sie aber auch aus einem Demokratiegesichtspunkt vor,
weil es natürlich auch leicht ist, das will ich Ihnen deutlich noch einmal sagen. Ich habe das Beispiel schon einmal erwähnt und dabei bleibt es auch. Wenn sich morgen nach Inkrafttreten des Gesetzes die ersten Nazis auf die Marktplätze stellen und sagen, sie wollen das Aussiedlerheim in ihrer Kreisstadt geschlossen haben, weil sie nicht wollen, dass Ausländer hier in Deutschland eine Heimat finden
dann, glauben Sie mir eins, ist der Zugang auf den Marktplatz für so ein populistisches und undemokratisches Verhalten, Unterschriften zu sammeln bei so niedrigen Hürden und Möglichkeiten, das Quorum zu schaffen, leichter als der Maßstab, sich anständig dazu zu entscheiden, dass man das auch ablehnen kann.
Und Sie - politisch haben wir ja jetzt auch gut miteinander gesprochen, ich will das jetzt wirklich in der fairen Art weiter sagen - sind die Ersten - zu Recht - wir werden uns hier nicht verschließen -, die dann sagen: Jetzt müssen wir Demokraten zusammenstehen und sagen, wenn die Nazis solche Quoren erfüllen, müssen wir als Demokraten aufrecht stehen und verhindern, dass sie so was machen. Aber wir können nicht an dem einen Tag, weil es uns gefällt, die Hürden so stark absenken und den Zugang so stark ermöglichen, dass alles möglich wird auf dieser Welt und am nächsten Tag wollen wir die Ergebnisse nicht zulassen. Wenn man mal zum Volksbegehren nach Dresden schaut oder zum Tempelhofvolksbegehren nach Berlin - ich kann mich erinnern, dort sind andere in Verantwortung und nicht die Union, die jeweils gesagt haben - vor allem in Berlin beim Tempelhof, dort war es Wowereit -, was interessiert mich, was das Volk entscheidet, wir machen es trotzdem nicht. Deshalb wissen wir auch aus der Praxis heraus, sie reden heute so und meinen es morgen manchmal auch anders. Deshalb bedarf es guter Entscheidungen und solider Entscheidungen.
Deshalb wehren wir uns dagegen, wenn Sie sagen, wir lassen jeden demokratischen Anstand vermissen, weil wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht haben. Wir wehren uns dagegen, wenn Sie sagen, wir seien dreist und arrogant. Wir wehren uns dagegen, dass da ein problematischer Geist in unserem Gesetzentwurf weht.