Nein, nein, wir hatten die Beschlussempfehlung, jetzt haben wir den Gesetzentwurf und dann machen wir die Schlussabstimmung. Erst den Gesetzentwurf. Danke. Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Da gibt es einige.
Das bitte ich jetzt in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Damit ist es das gleiche Ergebnis wie vorher und der Gesetzentwurf ist angenommen.
Thüringer Gesetz zur Änderung des Hochschulzulassungs- und -zugangsrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4244 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissen- schaft, Kunst und Medien - Drucksache 4/4696 - dazu: Änderungsantrag der Frak- tion der SPD - Drucksache 4/4726 - ZWEITE BERATUNG
Für den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien erhält der Abgeordnete Blechschmidt das Wort zur Berichterstattung.
setzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4244 „Thüringer Gesetz zur Änderung des Hochschulzulassungs- und -zugangsrechts“ an den Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien überwiesen. Der Ausschuss hat sich in seiner 38., 41. und 43. Sitzung mit dieser Thematik befasst. Dabei wurde einhellig eine schriftliche Anhörung des Entwurfs vereinbart. Der Ausschuss beschloss folgende Anzuhörende: Landesrektorenkonferenz, Konferenz Thüringer Studierendenschaften, Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH, IHK Thüringen, Handwerkskammer Thüringen, RCDS Thüringen, Hauptpersonalrat beim Thüringer Kultusministerium für den Geschäftsbereich Wissenschaft, Forschung und Kunst, DGB Thüringen, Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten, freier zusammenschluss von studentinnenschaften e.V., GEW Thüringen und JusoHochschulgruppe Thüringen. In der auswertenden Sitzung, die am 6. November stattfand, wurden mehrere Änderungsanträge seitens der Fraktionen eingereicht. Schwerpunkt der Diskussion sowie der Änderungsanträge im Ausschuss waren neben dem § 63 - Hochschulzugang für qualifizierte Beschäftigte - auch das Studium auf Probe. Hier war man sich im Ausschuss im Wesentlichen über die Form „Studium auf Probe“ als hilfreiche Möglichkeit für Studierende einig. Unterschiedlich wurde die Frist von drei bzw. zwei Jahren betrachtet. Mehrheitlich wurde dann im Ausschuss ein dreijähriges Probestudium beschlossen. Unterschiedlich wurde der § 2 Abs. 4, Bewerbungsstichtag - 55 Jahre, betrachtet. Die aufgeführten Argumente, dass es sich hier um eine Altersdiskriminierung handeln würde, sowie die damit verbundenen Änderungsvorschläge sind mehrheitlich abgelehnt worden. Grundsätzlich gegensätzliche Positionen wurden in Bezug auf die Einführung von Beiträgen geäußert. Mehrheitlich wurde die Einfügung des Begriffs „Beiträge“ in die entsprechende Gesetzlichkeit beschlossen.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus verweise ich auf die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien in der Drucksache 4/4696. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache und rufe als Erstes auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Schwäblein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Novellierung des Hochschulzulassungs- und -zugangsrechts, wobei man hier gut differenzieren darf, steht heute an. Bei der Zulassung handelt es sich um die Quantitäten, die gerade durch Länderabgleich harmonisiert wurden, was also durch die KMK funktioniert - gelegentlich
wurde das in Zweifel gezogen, aber es darf ja mal betont werden, dass diese Abstimmung klappt und funktioniert. Der Hochschulzugang wird regelmäßig im Hochschulgesetz geregelt und deshalb ist das hier auch ein Artikelgesetz. Wir erweitern den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte, wie das die Bundesregierung beschlossen hat. Die Länder vollziehen das freudig - mit leicht unterschiedlichen Aspekten. Wir haben darauf verzichtet, wie von der Regierung vorgesehen, den Zugang von Menschen, die kein Abitur abgelegt haben, aber eine längere Berufserfahrung besitzen, über ein Probestudium zu ermöglichen. Da gab es eine umfängliche Debatte dazu. Ein Probestudium von bis zu zwei Jahren bei einem Studium, das im günstigsten Falle drei Jahre dauert, halten wir nicht für angemessen. Wir möchten aber, dass Menschen mit Berufserfahrung und den Voraussetzungen zum Studium studieren können. Diese Voraussetzungen sehen wir regelmäßig dadurch gegeben, dass man einen anderen Abschluss erworben hat, der dem Abitur mindestens gleichgestellt werden kann. Das ist dann nach unserer Ansicht, wie wir es auch in anderen Gesetzen schon bestimmt haben, ein erfolgreicher Meister-Abschluss plus Berufserfahrung. Da gibt es eine Verständigung unter den Bundesländern, dass das dann drei Jahre sein soll. Wir haben die Regierung per Verordnung ermächtigt, weitere Qualifikationen als Voraussetzung für ein Studium anzuerkennen. Die Verordnungsermächtigung ist jetzt aufgenommen. Für die wenigen, die nicht darunter fallen und trotzdem studieren wollen, sind wir zu einem Regulativ zurückgekehrt, das nennt sich dann Eingangsprüfung. Anders als in den letzten Jahren, als es das schon gab, aber ausschließlich an der Universität in Jena für alle Hochschulen des Freistaats gehandhabt wurde, ändern wir jetzt die Bestimmungen, dass jede Hochschule diese Eingangsprüfung vornehmen kann. Wir möchten, dass die Regierung Mindesthürden festlegt. Jede Hochschule kann zu ihrer Profilbildung dann die Zugangsregelungen insoweit noch verschärfen.
Zur Diskussion aus dem Ausschuss möchte ich Folgendes sagen: Es gab ja Anträge der Opposition, die unter anderem unterstellten, dass man gegen das Grundgesetz verstoßen würde, falls man 55Jährigen nicht gestattet, in zulassungsbeschränkten Studiengängen zu studieren, z.B. Medizin. Wer weiß, wie lange ein Medizinstudium dauert, muss sich fragen, ob das gesellschaftlich gewollt ist, dass man dann, wenn der Andrang so groß ist, dass man aussuchen muss, 55-Jährigen den Vorzug gibt gegenüber 20- oder 22-Jährigen. Diesem Antrag haben wir uns nicht angeschlossen, wobei es durchaus möglich ist, dass es im Einzelfall trotzdem gerechtfertigt ist, dann noch ein solches Zusatzstudium aufzunehmen. Das ist aber nach der jetzt vorgesehenen Regelung nicht ausgeschlossen.
Es wurde weiterhin kritisiert, dass wir eine Regelung aufgreifen, dass man in diesen zulassungsbeschränkten Studiengängen nicht mehr als 12 Studienwünsche äußern darf; da wurde uns unterstellt, dass man damit junge Leute vom Studium und von ihrer freien Berufswahl abhalten würde. Da bitte ich Sie einfach mal, nüchtern zu überlegen, ob man, wenn man 12 Studienwünsche oder Berufswünsche äußert, nicht langsam wissen sollte, was man eigentlich will. Ob es dann hilft, 22 oder 32 Studienwünsche anzugeben statt der 12, die jetzt vorgesehen sind, das möge bitte jeder für sich beantworten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir eröffnen den Zugang für Berufsqualifizierte in einem weiten Maße. Wir machen das in Abstimmung mit den anderen Ländern und bitten Sie um Zustimmung zu diesem äußerst nützlichen Gesetz.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Schwäblein ist ja schon auf unsere Änderungsanträge eingegangen. Es ist heute nicht das erste Mal, dass wir uns mit dem Hochschulzulassungs- und -zugangsrecht beschäftigen. Wir hatten in der vergangenen Plenarsitzung in einem anderen Zusammenhang schon Gelegenheit dazu und wir hatten dort bereits einige kritische Positionen formuliert zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich möchte vom Grundsatz her darauf verweisen, dass auch die Bundesregierung darauf orientiert, den Anteil der Studierwilligen eines Jahrgangs auf 40 Prozent der Schulabgänger zu erhöhen. Ich muss sagen, Thüringen hat sich in den letzten Jahren tatsächlich gut orientiert. Wir liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei 36 Prozent, aber jeder kennt auch aus den Demographiediskussionen die Tatsache, dass es zu Abbrüchen kommen wird, also in der Zahl der überhaupt für ein Studium Infragekommenden. Trotzdem soll diese hohe Quote erreicht werden. Ich glaube, ein Hochschulzulassungs- und -zugangsgesetz muss diese Tatsachen berücksichtigen. Wir sind der Auffassung, dass das vorliegende Gesetz das nicht in ausreichendem Umfang berücksichtigt, sondern dass es eher auch Einschränkungen aufbaut. Die CDUFraktion hat einen Änderungsantrag eingebracht zum vorliegenden Gesetzentwurf - dazu hat Herr Schwäblein hier bereits etwas gesagt -, dass das Studium auf Probe wieder zulässig ist. Das ist ein Novum für uns, dass es einen Änderungsantrag gibt zu einem
Ich möchte aber jetzt noch einmal auf das grundsätzliche Problem eingehen. Mit diesem Hochschulzulassungs- und -zugangsrecht werden auch die Kapazitätsregelungen der Hochschulen berührt und sie werden in diesem Gesetzentwurf vorrangig an personellen und an räumlichen Kapazitäten orientiert. Das Ziel sollte aber aus unserer Sicht sein, den Anteil der Studienanfänger zu erhöhen in der altersentsprechenden Bevölkerungsgruppe. Dazu gehört auch eine Optimierung der Studienbedingungen, dazu gehört natürlich auch - und das muss man an dieser Stelle sagen - die Ausfinanzierung der Hochschulen. Das wird in den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf - Herr Schwäblein, das wissen Sie auch - bis auf zwei Stellungnahmen im überdurchschnittlichen Umfang deutlich gemacht.
Zu der Sache mit den 55-Jährigen: Sie beziehen sich da immer auf den 55-Jährigen, der irgendwann zu der Erkenntnis kommt, er möchte jetzt Medizin studieren, aber das ist nicht der eigentliche Punkt dieses Paragraphen. In allen Stellungnahmen, die sagen, das geht nicht, dass man diese Einschränkung vornimmt, wird darauf hingewiesen, auch vor dem von mir vorhin benannten Hintergrund, dass es um die Nachhaltigkeit der Qualifikation der erwerbstätigen Bevölkerung geht, dass man das sichern muss und dass es um eine systematische Integration von Strukturen und Angeboten lebenslangen Lernens in das Hochschulsystem insgesamt geht. Darauf zielten unsere Änderungsanträge ab. Es wird auch sehr deutlich formuliert vom Centrum für Hochschulentwicklung, dem man nun wahrlich nicht nachsagen kann, dass es uns nahesteht, dass die hier gesetzlich verankerte Regelung eher Schwellen aufrichtet und einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand erfordert. Wir finden ähnliche Positionen bei der IHK, wir finden sie auch bei den Jusos, denen man auch nicht nachsagen kann, dass sie eine Unterorganisation der Linkspartei sind. Ich muss sagen, die Stellungnahmen sind da schon sehr eindeutig. Die IHK fordert sogar sehr deutlich, dass man die Durchlässigkeit des gesamten Bildungssystems stärken sollte.
Ich will noch einmal darauf eingehen, dass bei dieser Altersschwelle „55 Jahre“ im Gesetz deutlich formuliert ist, dass eine Zulassung nur möglich ist, wenn schwerwiegende wissenschaftliche und berufliche Gründe dafür sprechen. Es wird also nicht davon ausgegangen, wie es das Centrum für Hochschulentwicklung z.B. formuliert, dass es darum geht, auch lebenslanges Lernen in die Hochschulen zu integrieren.
Besonderer Kritik unterworfen ist in den Zuschriften noch einmal das Auswahlverfahren, was auch die Durchlässigkeit der Master- und Bachelor-Studiengänge anbelangt, wo man sagt, eine Mindestkapazität für konsekutive Master-Studiengänge muss mindestens vorgehalten werden. Das kommt im Gesetz nicht zum Ausdruck.
Ich will noch einmal auf die Stellungnahme des CHE hinweisen, die wirklich sagen, dass die Kapazitäten so ausgerichtet sein müssen, dass sie eine Wahl des Studiums für möglichst viele ermöglichen. Herr Schwäblein, das ist etwas anderes als Ihre Interpretation der 12 Studienwünsche; also die Wahl, zu wählen, was ich studieren will, ist etwas ganz anderes, als mich nur auf 12 Studienwünsche zu beschränken. Das CHE orientiert auch ganz deutlich darauf, dass dieses Hochschulzulassungs- und -zugangsgesetz keine Qualitätsstandards formuliert und auch keine deutlichen Kriterien an vielen Stellen formuliert. Insofern glaube ich, dass unsere Änderungsanträge doch auch in den Diskussionen der Zukunft zu Hochschulzulassungs- und -zugangsrecht eine Rolle spielen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Studierwilligen auf diese 40 Prozent erhöht werden sollte. Ich will an dieser Stelle auch bemerken, dass ich es positiv finde, dass die Hochschulen das Zulassungs- und Zugangsrecht bekommen. Gleichzeitig aber gibt es immer einen Genehmigungsvorbehalt durch das Ministerium und dieser Genehmigungsvorbehalt wird auch von vielen und in vielen Zuschriften kritisiert. Ich denke also, dass es sehr vieler und weiterer Diskussionen bedarf, sowohl was die Ausstattung der Hochschulen anbelangt, ich benenne hier z.B. die Universität Erfurt, die ja Lehrer ausbildet. Diese Lehrer sind dank der Föderalismusreform ganz speziell ausgebildet und können sich in anderen Ländern nur schwer bewerben. Oder Staatswissenschaftler, da muss man sicher darüber nachdenken, wie man die Kapazitäten ausrichtet, wie man
sie finanziert, vor welchem Hintergrund. Da hat dieses Gesetz durchaus offene Stellen. Wir sind gern bereit, es weiter zu diskutieren. Ich würde mir ja wünschen, dass Sie heute unseren Änderungsvorschlägen, die sich auch aus den Zuschriften ergeben, zustimmen würden, aber das glaube ich selbstverständlich nicht. Aber wir bieten Ihnen die weitere Diskussion vielleicht im nächsten Jahr oder dann in den nächsten Jahren an, je nachdem, auf welcher Seite wer steht und die Hochschulgesetze weiterschreiben wird. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich mit etwas Positivem beginnen. Im Zuge der Ausschussberatung hat es beim vorliegenden Gesetzentwurf einige Detailverbesserungen gegeben, die auch unsere Unterstützung finden. Dabei geht es um eine stärkere Öffnung der Thüringer Hochschulen für qualifizierte Berufstätige, ein Ziel, bei dem sich alle drei Fraktionen dieses Hauses einig sind. Die entsprechenden Passagen der Beschlussempfehlung sind im Wissenschaftsausschuss deshalb auch einstimmig angenommen worden. Das war es dann aber auch schon an Gemeinsamkeiten mit der Mehrheitsfraktion, denn zu der von uns angemahnten Korrektur zweier wesentlicher Knackpunkte des Gesetzentwurfs ist es im Wissenschaftsausschuss gar nicht gekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der Unterschied zwischen Opposition und der Mehrheitsfraktion in diesem Haus. War die Opposition bei dem heute Morgen beschlossenen Stiftungsgesetz bereit, im Ausschuss die Mängel des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs mit zu bereinigen, so bleiben die Ohren der Mehrheitsfraktion bei Änderungen der Opposition überwiegend verschlossen.
Meine Fraktion kann daher die Beschlussempfehlung des Ausschusses trotz der von mir erwähnten Verbesserung einiger Detailpunkte nicht mittragen.
Ich möchte im Folgenden die Kritik meiner Fraktion am Gesetzentwurf etwas ausführlicher darlegen. Dabei beziehe ich mich stets auf Artikel 2 der Vorlage, auf die beabsichtigten Änderungen des Thüringer Hochschulgesetzes. Vorgesehen ist dort, aus verschiedenen Gesetzespassagen die Bezugnahme auf
das Hochschulrahmengesetz des Bundes zu streichen. Begründet wird dies von der Landesregierung mit dem zum 1. Oktober 2008 geplanten Außerkrafttreten des Hochschulrahmengesetzes. Diese Änderung ist jedoch nicht zielführend, denn der im Begründungstext angeführte Sachverhalt ist bis heute nicht eingetreten und wird wohl auch in absehbarer Zeit nicht eintreten. Ich habe es bereits bei der ersten Lesung gesagt und ich sage es hier gern noch einmal, denn die CDU-Kollegen scheinen das bisher nicht recht verstanden zu haben: Der von der Bundesregierung erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes ist vom Bundestag überhaupt noch nicht verabschiedet worden. Er liegt seit Monaten zur weiteren Beratung in den zuständigen Bundestagsausschüssen. Einen Termin für die zweite und dritte Lesung im Plenum gibt es nicht. Gegenwärtig erscheint es nach Informationen aus Berlin fraglich, ob die Hochschulrahmengesetzaufhebungsnovelle überhaupt noch in der jetzigen Wahlperiode des Bundestags verabschiedet wird. Solange dies aber nicht geschehen ist, ist das Hochschulrahmengesetz weiterhin in Kraft, es bedarf also vorerst auch nicht der genannten Streichungen im Thüringer Hochschulgesetz.
Nun wollte mir Kollege Schwäblein im Wissenschaftsausschuss einreden, man könne trotzdem ohne Weiteres sämtliche Bezugnahmen auf das Hochschulrahmengesetz aus dem Thüringer Hochschulgesetz streichen, denn schließlich habe der Landtag die entsprechenden Hochschulrahmengesetzbestimmungen längst ins Landeshochschulrecht übertragen. Herr Schwäblein, an den von uns kritisierten Stellen, das sind die Nummern 1, 2 und 9 in Artikel 2 des Gesetzentwurfs, geht es doch überhaupt nicht darum. Dort soll vielmehr der Hinweis auf eindeutige Hochschulrahmengesetzregelungen gestrichen und durch die Bezugnahme auf irgendwelche wolkigen Übereinkommen der Länder ersetzt werden. Diese Ländervereinbarungen existieren aber überhaupt noch nicht und solange das Hochschulrahmengesetz Bestand hat, werden sie auch nicht beschlossen werden können. Was soll dann eine Novellierung des Hochschulgesetzes an den fraglichen Stellen bringen? Das müssen Sie mir noch einmal genau erklären, Herr Schwäblein, in Ihrer Rede sind Sie leider darauf nicht eingegangen. Vielleicht ergibt sich ja heute Abend dazu die Möglichkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit komme ich zum zweiten wesentlichen Kritikpunkt meiner Fraktion am Gesetzentwurf, der geplanten Änderung von § 69 des Thüringer Hochschulgesetzes. Sie zielt darauf ab, künftig eine Zwangsexmatrikulation bei Nichtzahlung des Verwaltungskostenbeitrags rechtlich abgesichert zu ermöglichen. Wir halten das für
die falsche hochschulpolitische Antwort auf den berechtigten Gebührenboykott der Thüringer Studierenden. Anstatt hier mit Drohgebärden und Sanktionen zu kommen, sollte sich die CDU besser eingestehen, dass die Verwaltungsgebühren sachlich unbegründet, für die Weiterentwicklung der Thüringer Hochschullandschaft schädlich - ich nenne hier nur das Stichwort „Einwerbung von Studierenden aus anderen Bundesländern“ - und öffentlich nicht durchsetzbar sind.
Die Konsequenzen aus dieser Tatsache können nur darin bestehen, den Verwaltungskostenbeitrag schnellstmöglich wieder abzuschaffen. Dass Sie dazu nicht bereit sind, meine Damen und Herren von der CDU, haben Sie erst vor Kurzem wieder bewiesen, als Sie einen entsprechenden Gesetzentwurf meiner Fraktion im Wissenschaftsausschuss abgelehnt haben. Aber nicht nur das, Sie wollen nicht allein die Studiengebühr light aufrechterhalten, sondern setzen nach wie vor auf die Einführung allgemeiner Studiengebühren. Der Kollege Schwäblein hat das ja bei der letzen Wissenschaftsausschuss-Sitzung in dankenswerter Klarheit ausgeführt. Mit diesem Punkt werden wir uns im Plenum bei anderer Gelegenheit noch beschäftigen. Dann werden die Bürger sehen, wie viel Ihre Versprechen in Sachen Studiengebühren tatsächlich wert sind, meine Damen und Herren von der CDU.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den beiden von mir benannten Kritikpunkten „Streichung der Bezugnahme auf das Hochschulrahmengesetz“ und „rechtlich abgesicherte Zwangsexmatrikulation von Teilnehmern am Gebührenboykott“ hat meine Fraktion Änderungsanträge gestellt. Sie beziehen sich auf eine Rücknahme der Novellierungsvorhaben an diesen Stellen. Sollten unsere Anträge, was zu befürchten ist, keine Berücksichtigung in diesem Haus finden, werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rede des Abgeordneten Eckardt verlangt natürlich eine Entgegnung. Ich habe im Ausschuss sehr deutlich die Haltung meiner Fraktion klargestellt, dass sie in absehbarer Zeit nicht gedenkt, allgemeine Studiengebühren einzuführen.
Ich habe mich dieser Meinung anschließen müssen, weil ich die Mehrheit nicht finde, ich sage dann aber auch: Hochschulen brauchen mehr Geld und es wäre dann nur konsequent, wenn wir auf diese Einnahmequelle verzichten, dass wir dann aus dem Landeshaushalt ausreichend Geld für unsere Hochschulen zur Verfügung stellen und das Defizit, was entstanden ist, zu den Ländern, die das gemacht haben, ausgeglichen werden kann. Ich halte nichts von dem hessischen Weg, das wieder abzuschaffen, aber man hat dort zumindest vorläufig beschlossen, dass die Hochschulen keine Kürzungen erfahren sollen. Ähnliches ist in Hamburg geschehen. Wir haben mittlerweile ein Gefälle, insoweit zitieren Sie mich bitte korrekt und unterstellen Sie nicht, dass wir mehrheitlich Studiengebühren einführen wollten. Das ist nicht der Fall, erster Punkt.