Protokoll der Sitzung vom 11.12.2008

Ich bitte, das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Das Gleiche gilt jetzt für die Gegenstimmen - danke schön - und nun für die Stimmenthaltungen. Danke schön. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Ich rufe jetzt noch als Letzten auf den Tagesordnungspunkt 9

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Kirchensteuer- gesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4470 - dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzaus- schusses - Drucksache 4/4691 - ZWEITE BERATUNG

Das Wort zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss hat Herr Abgeordneter Köckert.

Frau Präsidentin, werte Kollegen, ich habe mich nach dieser Berichterstattung nicht gedrängt.

(Heiterkeit CDU)

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 werden ab 2009 Erträge aus privaten Kapitalanlagen, Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne, grundsätzlich nicht mehr im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Die Einkommensteuer ist dann durch den Steuerabzug vom Kapitalertrag abgegolten. Dies macht eine landesrechtliche Regelung erforderlich, wonach die Kirchensteuer der steuererhebenden Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften in diesen Fällen ebenfalls an der Einkunftsquelle erhoben werden kann. Zudem soll die Zuständigkeit für die Entgegennahme von Kirchenaustrittserklärungen von den Amtsge-richten auf die Standesämter übertragen werden. Durch Beschluss des Landtags vom 8. Oktober ist der Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 57. Sitzung am 6. November 2008 und in seiner 58. Sitzung am 4. Dezember 2008 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

Seitens der Kirchen und der kommunalen Spitzenverbände gab es keine Einwände gegen den Gesetzentwurf. Der Landkreistag wollte lediglich im Zusammenhang mit den Kirchenaustrittserklärungen das Wort „Wohnsitz“ in das Wort „Hauptwohnsitz“ geändert sehen. Diesem Anliegen ist der Ausschuss ausweislich der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung nachgekommen. Um zudem die reibungslose Umsetzung der Zuständigkeit bei den Kirchenaustrittserklärungen zu gewährleisten, wurde das Inkrafttreten für diesen Teil auf den 1. März 2009 festgelegt.

(Beifall CDU)

Es ist vereinbart worden, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache zu führen, demzufolge kommen wir gleich zu den Abstimmungen, und zwar als Erstes zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 4/4691. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine große Mehrheit.

(Unruhe CDU)

Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt einige Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt einige Stimmenthaltungen. Die Beschlussempfehlung ist angenommen.

Ich lasse nun abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4470 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine große Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt einige Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt einige Stimmenthaltungen. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Ich bitte das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, der möge sich jetzt von den Plätzen erheben. Danke schön. Das Gleiche gilt jetzt für die Gegenstimmen. Danke schön. Das Gleiche gilt nun für die Stimmenthaltungen. Vielen Dank. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 9 schließen. Der Gesetzentwurf ist angenommen.

Einen Moment bitte! Ich möchte Sie auf Folgendes verweisen. Wir haben heute Abend eine Einladung erhalten, nach der der Parlamentarische Abend in einer etwas anderen Form stattfinden soll. Die sollte auch dazu dienen, dass vor der Weihnachtszeit eine Atmosphäre erreicht wird, die uns etwas in Weihnachtsfrieden versetzt. Jetzt ist es 20.17 Uhr, der dritte Gong ist 20.30 Uhr. Wir möchten gern noch

eine knappe Viertelstunde einfügen, damit Sie Ihre Unterlagen noch wegbringen können und wir uns 20.30 Uhr im Raum F 101, in dem schon alles vorbereitet ist und die Musiker sind und darauf warten, uns heute Abend erfreuen zu können, einfinden. Es ist sicher angebracht, dort nicht so kleckerweise in den Raum hineinzukommen. 20.30 Uhr ist „dritter Gong“ wie im Theater.

E n d e d e r S i t z u n g: 20.17 Uhr