in Thüringen statistisch ausweisen, sind es bei den Fachärzten für Psychiatrie beeindruckende oder - ich sage besser - beschämende 17 offene Stellen bei 22 Gesundheitsämtern, die wir hier in Thüringen haben. Seit Jahren klagt der öffentliche Gesundheitsdienst in Thüringen darüber, dass sich nach Ausschreibungen für Nachbesetzungen kaum Ärzte melden und offene Stellen somit nicht besetzt werden können. Ein wesentlicher Grund ist der im Vergleich mit angestellten Ärzten in Krankenhäusern geringere Verdienst, der zwischen 1.000 bis 2.000 € im Monat niedriger liegt. Als Opposition reicht uns der Hinweis, dass für die Finanzierung das Innenministerium zuständig ist und nicht das Sozialministerium, nicht aus. Denn unserer Meinung nach muss es hier eine ressortübergreifende Informations- und Zusammenarbeit geben. Es besteht somit dringend Handlungsbedarf der Landesregierung, wenn nicht restlos alle erworbenen Fach- und Sozialkompetenzen verloren gehen sollen. Das beste Gesetz, meine Damen und Herren, nutzt nichts, wenn kein qualifiziertes Fachpersonal für den sozialpsychiatrischen Dienst vorgehalten wird. Es ist, schlicht und einfach ausgedrückt, nicht in der vom Gesetzgeber beabsichtigten und gewollten Qualität umsetzbar.
Meine Damen und Herren, auch die Bundesgesetzgebung spielt, ob wir es nun wahrhaben wollen oder nicht, bei der Umsetzung dieses Thüringer Gesetzes keine unwesentliche Rolle. So ist als ein weiteres Finanzierungsproblem mit möglichen qualitativen Auswirkungen auf das Gesetz die Personalausstattung laut Psychiatriepersonalverordnung zu beachten. Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz, was natürlich im Bundestag verabschiedet werden muss, soll es den Krankenhäusern zwar ermöglicht werden, eine Umsetzung dieser Personalverordnung bis zu 90 Prozent nachzuverhandeln - warum aber, Frau Ministerin, ist keine 100-prozentige Finanzierung möglich? Ab Januar 2009 werden Sie, Frau Ministerin Lieberknecht, Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz sein. Ich hoffe und wünsche, dass Sie sich in dieser Funktion, da Sie da einen gewichtigen Einfluss ausüben können, vielleicht an diese Frage erinnern und zugunsten auch der Umsetzung des Thüringer Gesetzes eine positive Antwort herbeiführen können. Wir würden Sie dabei jedenfalls unterstützen.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei aller Kritik, die wir natürlich insbesondere hinsichtlich der Finanzierung im ambulanten Bereich der gemeindenahen Psychiatrie haben, werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich betone aber noch einmal zum Abschluss, wenn es uns allen wirklich darum geht, dass dieses Gesetz in der Praxis auch zum Nutzen der Betroffenen wirksam umgesetzt werden kann, dann muss die Landesregierung etwas tun, die personelle
Ausstattung von Fachärzten in den Gesundheitsämtern zu verbessern. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das PsychKG, wie das Gesetz, was wir heute behandeln, abgekürzt schnell genannt wird, gibt es seit mittlerweile 14 Jahren. In diesen 14 Jahren hat es gut geholfen, für Menschen mit psychischen Erkrankungen wesentlich verbesserte Bedingungen herzustellen - wenn wir uns zurückerinnern vor 1990, dass psychisch kranke Menschen oft in Pflegeheimen untergebracht waren und nach 1990 es schwerfiel, sie aus der Hospitalisierung herauszubringen. Sie waren zum großen Teil abgeschrieben und das neue Psychiatriegesetz, das nach der Wende in Kraft getreten ist, hat sehr viel dazu beigetragen, dass auch diese Menschen ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können. Allen Akteuren, die dabei aktiv waren, ist an dieser Stelle sehr zu danken, weil das eine oft mühselige und selbst nervenaufreibende Arbeit war und ist. Ich möchte sowohl die Ärzteschaft nennen, die ambulant niedergelassenen als auch die stationären, ich möchte die sozialpsychiatrischen Dienste in den Gesundheitsämtern nennen, die Beratungsdienste und auch die Selbsthilfegruppen, denn die Selbsthilfegruppen haben in den letzten Jahren, gerade Angehörige von psychisch Kranken, sehr viel dazu geleistet, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen getragen werden.
Nun ist es Zeit, das Gesetz anzupassen. Das ist richtig, auch das befürworten wir. Wir stimmen da ein in den Konsens, haben das auch im Sozialausschuss und in den Beratungen davor zum Ausdruck gebracht, weil dieses Gesetz kein politisches Gesetz ist, es ist ein sehr fachliches Gesetz und dem sollten wir auch entsprechen.
Ein wichtiger Teil, der in diesem Gesetzentwurf festgeschrieben wurde, ist die gemeindenahe Psychiatrie. Das betrifft die meisten Menschen. Sie sind irgendwo in der Gemeinde, in der Stadt unterwegs, sie wollen dort eingebunden werden, sie wollen, wenn das irgendwo möglich ist, auch Arbeit bekommen, sei es in einem einer Werkstatt angegliederten Bereich oder sei es auch, was leider nur im Einzelfall möglich ist, auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt. Sie brauchen Beratung und Begleitung und das wird vor Ort gemacht. Deswegen ist es sachgerecht, dass
Frau Fuchs hat das Problem der Ärzteschaft auch im sozialpsychiatrischen Dienst bei den Gesundheitsämtern schon angesprochen. Wir hätten uns als SPD-Fraktion gewünscht, dass wir dort weiterhin als Leiter des SpDi den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie haben, weil wir momentan in so einer Art vorauseilendem Gehorsam der Not praktisch schon im Voraus gehorchen und sagen, es reicht auch, wenn es ein psychiatrieerfahrener Arzt ist. Aber auch wir wissen darum, daran wird die Zustimmung zum Gesetz nicht scheitern, dass es sehr schwierig geworden ist, Fachärzte in die Gesundheitsämter zu bekommen. Der Facharztmangel wird gerade da bei uns und vor allen Dingen im ländlichen Raum sehr sichtbar. Es ist schwer, in die ländlichen Räume Fachärzte zu bekommen.
Ich will nur an einer Stelle, Frau Fuchs, ein Stück weit widersprechen: Es ist nicht so, dass für die Fachärzte in den Gesundheitsämtern - ganz allgemein will ich das sagen, wir kennen das Schreiben von Dr. Blüher gemeinsam - die Bezahlung so schlecht ist. Die Arbeit, die der Arzt im Gesundheitsamt tut, ist nicht in jedem Bereich vergleichbar mit der Arbeit, die im Krankenhaus geleistet werden muss. Es ist einfach eine andere Arbeit, insofern stimme ich nicht zu, dass das hundertprozentig vergleichbar ist. Trotz alledem müssen wir dem Mangel in irgendeiner Form Herr werden und da ist mehr Geld einfach angezeigt; insofern haben Sie da schon recht.
Ein zweiter Punkt, den wir angeregt haben, der so nicht aufgenommen wurde und in der Diskussion im Sozialausschuss eine Rolle gespielt hat, war die Aufwandsentschädigung für die Patientenfürsprecher. Man weiß, dass das eine schwere Arbeit ist, die im Ehrenamt geleistet wird. Ich will, weil unsere Zustimmung zu dem Gesetz auch daran nicht scheitern soll, trotzdem noch mal an alle appellieren, so das noch nicht passiert in den Einrichtungen bei den Trägern, auch für diese Patientenfürsprecher eine Aufwandsentschädigung zumindest intern festzulegen, denn es wird immer schwieriger, Menschen dafür zu finden, dass sie für die Patienten oft auch die Streitgespräche in Angriff nehmen. Aus den schon genannten Gründen sagen wir, es sind die Änderungen im Wesentlichen aufgenommen worden, die die Anzuhörenden angemerkt haben, deswegen wird auch die SPD-Fraktion dem Gesetz zustimmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, psychiatrische Erkrankungen sind häufig. 9 Prozent der deutschen Bevölkerung leiden darunter. Die Weltgesundheitsorganisation weist psychische Erkrankungen als eine der führenden Ursachen für den Verlust an Lebensqualität weltweit aus, und zwar mit steigender Tendenz. Nach Statistiken der WHO leidet weltweit jeder Vierte, der eine ärztliche Praxis aufsucht, an einer behandlungsbedürftigen psychiatrischen Erkrankung. Eine repräsentative Studie in Deutschland im Jahr 1998 stellte fest, dass ca. 31 Prozent der Erwachsenen im Laufe ihres Lebens an einer psychischen Störung leiden. Einer Auswertung der Techniker Krankenkasse zufolge ist die Zahl der eingewiesenen Versicherten zwischen 2003 und 2006 um 37 Prozent gestiegen.
Meine Damen und Herren, das Thüringer Psychiatriegesetz aus dem Jahre 1994 hat sich bewährt. Nach 14 Jahren ist nun eine Anpassung notwendig. Die Ministerin ist in ihrer Einbringungsrede auf die Veränderung in der Behandlung von psychisch Kranken eingegangen. Zahlreiche grundsätzliche Regelungen bleiben in dem Änderungsgesetz im Wesentlichen unverändert. Ich möchte sie nicht nochmals wiederholen, nur zwei Anmerkungen: Der Gesetzentwurf verstärkt die Stellung des psychiatrischen Dienstes im Rahmen einer gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und zweitens ist die Stärkung der Patientenrechte zu begrüßen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nun auf einige Schwerpunkte aus der Gesetzesberatung eingehen. In der schriftlichen Anhörung, aber auch in zahlreichen persönlichen Gesprächen, speziell mit Herrn Dr. Serfling von der Thüringer Gesellschaft für Psychiatrie und Neurologie, wurde die Sorge vorgetragen, dass die psychiatrischen Kliniken künftig eher einer Maßregelvollzugseinrichtung ähneln würden. Das Gesetz beinhaltet wie die Psychiatriegesetze vieler anderer Bundesländer auch und so auch in der Kontinuität unseres eigenen Thüringer Psychiatriegesetzes aus dem Jahre 1994 die allgemein psychiatrische Versorgung und den Maßregelvollzug, ohne sie miteinander zu vermischen. Ich betone noch einmal, eine Vermischung dieser beiden völlig unterschiedlichen Unterbringungsformen ist, wie uns manchmal bei der Anhörung so unterstellt wurde, keinesfalls beabsichtigt.
klarstellende Formulierungen dieser Befürchtungen und Sorgen, um diese zu entkräften. Ich möchte erwähnen, dass wir - das wurde auch bereits gesagt im Sozialausschuss in der vergangenen Sitzung am letzten Freitag - im gemeinsamen Ringen um bestmögliche Lösungen auch weitere Änderungsvorschläge, die uns aus der Anhörung vorgetragen wurden, unterbreitet haben und diese auch heute Ihnen vorliegen. Ich möchte nicht im Einzelnen darauf noch einmal eingehen. Schließlich hat der Ausschuss dem Gesamtgesetzeswerk einstimmig die Zustimmung gegeben.
Meine Damen und Herren, in den letzten Tagen, am 4., aber auch am 8., das hieß vorgestern, ging uns ein weiteres Schreiben des Sprechers der AG Gesundheitspsychiatrie zu. Herr Dr. Serfling hat diesbezüglich mehrfach mit Herrn Panse gesprochen und sich an uns gewandt. Wir haben auch über seine Anliegen im Ausschuss gesprochen. Es war im Ausschuss in seinem Schreiben vom 4. auch die Bitte zum Passus in § 7 vorgetragen in einer etwas anderen Form. Er schreibt aber nun in seinem Brief vom 8., dass die vorgeschlagenen Änderungen nicht seine Zustimmung finden, speziell der § 7 Abs. 2 wird kritisiert, der die Voraussetzungen an die Einrichtungen, in denen psychiatrisch Kranke behandelt werden, regelt. Es werden vom ihm nun neue Formulierungsvorschläge gemacht. Ich möchte auf den Unterschied eingehen. Die jetzige Form des § 7 Abs. 2 heißt: „Die Krankenhäuser haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sich die Betroffenen der Unterbringung nicht entziehen.“ In seinem Vorschlag, dem sich heute auch DIE LINKE anschließt, heißt es: „Krankenhäuser haben geeignete Maßnahmen“ - so weit identische Formulierung, nun aber - „zu treffen, dass sich der Betroffene der Unterbringung nicht entzieht.“ Das heißt, Sie merken, die Unterschiede in der Formulierung sind minimal. Im Gesetzentwurf der Landesregierung heißt es im ersten Teil: „Die Krankenhäuser haben Maßnahmen sicherzustellen.“ Im Vorschlag der LINKEN heißt es: „Maßnahmen zu treffen“. Und ich möchte noch auf einen zweiten Teil hinweisen. Während das Gesetz der Regierung im Plural „die Betroffenen“ anspricht, wird hier in dem Vorschlag nur „der Betroffene“ angesprochen. So weit die Unterschiede.
Meine Damen und Herren, auch Juristen wurden befragt, gibt es hier wesentliche Dinge, die einen Missbrauch des Gesetzes und eine Falschauslegung uns unterstellen können. Ich habe ein Nein bekommen, meine Damen und Herren, deshalb werden wir uns diesem Änderungsantrag nicht anschließen. Ich habe auch einige Probleme mit der plötzlichen Begründung der UN-Behindertenkonvention, wenn sich die beiden Formulierungen nicht wesentlich ändern. Dennoch möchte ich auf die minimalen Inhalte jetzt eingehen. Herr Dr. Serfling hat eine Formulierung aus
dem Unterbringungsgesetz des Landes RheinlandPfalz vorgeschlagen, das ebenfalls die Formulierung „zu sichern“ beinhaltet. Es wurden dort aber weitere Ansätze gewählt, die deutlich machen, dass eine Wiedereingliederung des Patienten ermöglicht werden soll. Die Formulierung im Gesetzentwurf der Landesregierung, der sich die CDU anschließt, muss aber im Kontext des gesamten Gesetzes gesehen werden. In § 10 Abs. 1 des Entwurfs ist formuliert, dass Beschränkungen für Patienten diesen nicht mehr und länger als notwendig beeinträchtigen dürfen. In § 13 Abs. 1 ist ausgeführt, dass die Unterbringung nach Möglichkeit in offener und freier Form durchgeführt werden soll, soweit der Zweck der Unterbringung dies zulässt.
Meine Damen und Herren, ich vermute, Dr. Serfling hat die vorgeschlagene Formulierung nicht in diesem Zusammenhang gesehen. Zum einen geht es bei der streitbefindlichen Regelung in § 7 Abs. 2 um Patienten, die gegen oder ohne ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Für Patienten beispielsweise, die freiwillig im Krankenhaus behandelt werden, gelten diese Sicherungsmaßnahmen nicht. Bei Patienten, die z.B. suizidgefährdet sind, müssen entsprechende Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden. Wie dies im Einzelnen erfolgt, bleibt aber der Klinik selbst überlassen und wird sich durch das Wort „sicherzustellen“ auch nicht anders ergeben.
Auch das Land Nordrhein-Westfalen hat diese Gesetzesformulierung gewählt, um keine Sicherungsstufen oder Grundvoraussetzungen der Art und Weise der Sicherung vorzuschreiben. Sicherungsmaßnahmen der Krankenhäuser sollen sich am Krankheits- und Gefährdungsgrad der Betroffenen orientieren und müssen geeignet sein, ein Entweichen zu verhindern. Dies kann durch gesicherte Türen, aber auch durch einen verstärkten Personaleinsatz erfolgen. Dies bleibt den Kliniken selbst überlassen. Investitionen baulicher Art hat unsere Formulierung nicht zur Folge.
Meine Damen und Herren, ich habe versucht, gerade diesen neuerlichen Vorschlag noch einmal differenziert zu beleuchten, und gehe davon aus, dass der Formulierungsvorschlag der Landesregierung hier geeignet ist. Wir werden deshalb den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen. Die CDU-Fraktion wird sich dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den im Sozialausschuss vorgetragenen Änderungen anschließen und ihm zustimmen. Vielen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Bitte, Frau Ministerin Lieberknecht.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich darf mich zunächst einmal für die Landesregierung in der Tat bedanken für eine doch sehr sachbezogene gemeinsame Beratung, die auch, denke ich, hier im Plenum ihren Niederschlag gefunden hat bei allen drei Rednern aller drei Fraktionen und auch im Vorfeld im Ausschuss. Selbst die ermunternden Hinweise auf die Gesundheitsministerkonferenz, der ich in der Tat ab Januar vorstehe, greife ich gern auf. Bei der Umsetzung der Psychiatriepersonalverordnung hat Thüringen nämlich genau diesen Antrag auch schon im Bundesrat gestellt
und hat in der Länderkammer dafür auch eine Mehrheit bekommen. Die Bundesregierung ist jetzt am Zug und natürlich will ich da als Vorsitzende der GMK gern dranbleiben.
Im Übrigen finde ich es auch richtig, dass das Anliegen von Dr. Serfling hier durchaus noch mal vorgetragen worden ist, auch in aller Sachlichkeit, aber dass in der gleichen Sachlichkeit, denke ich, auch die Sorgen, die offensichtlich Herr Dr. Serfling befürchtet, sich entkräften lassen, wenn man in der Tat noch einmal differenziert, dass es sich beim § 7 Abs. 2 nicht um Patienten schlechthin handelt, sondern dezidiert um die, die gegen oder ohne ihren Willen da sind, z.B. auch Suizidgefährdete, und wo dann auch Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Es geht nicht allgemein um diejenigen, die zur freiwilligen Behandlung dort sind und auch im offenen, im freien Vollzug letztlich da ihre Behandlung entsprechend entgegennehmen können. Von daher will ich nicht wiederholen, was Kollege Panse gesagt hat. Ich bin dankbar, dass es aber letztlich nicht die Knackfrage jetzt für das gesamte Gesetz noch mal geworden ist.
Lassen Sie mich dennoch bei dieser zweiten Lesung bei aller Sachlichkeit darauf hinweisen, dass wir in Anbetracht der Gesamtmaterie trotzdem recht zügig verhandelt haben und zügig zum Abschluss kommen konnten. Ich will noch mal in Erinnerung rufen, dass wir seit 14 Jahren ein Gesetz hatten, was sich bewährt hat, was wir aber vor allen Dingen im Blick auf die gemeindenahe Versorgung - es war eine Entwicklung der letzten Jahre - weiterentwickeln konnten, dass wir Instrumentarien geschaffen haben, neue Konzepte, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.
Im Bereich des Maßregelvollzugs gab es Änderungen, die notwendig geworden sind durch Bundesrecht, weiterentwickelte Rechtsprechung, und im Üb
rigen gab es auch Erfahrungen durch die Praxis, die einige gesetzliche Änderungen doch haben uns anraten lassen.
In der Landtagssitzung am 3. Juli habe ich die Schwerpunkte genannt. Das muss ich jetzt auch nicht im Einzelnen noch einmal wiederholen. Ich will in aller Kürze nur noch einmal auf vier Stichpunkte hinweisen, zum einen auf § 5, die Schaffung von gemeindepsychiatrischen Verbünden und die Bestellung von Psychiatriekoordinatoren, die dort geregelt ist und - denke ich - auch eine folgerichtige Weiterentwicklung des Gesetzes ist. Dann in § 24 des Entwurfs die Regelung zur Besuchskommission, die präzisiert worden ist, der Kreis der Mitglieder, der erweitert worden ist um einen Vertreter des Landesverbandes der Psychiatrieerfahrenen. Ich denke, dass auch das eine sehr sachbezogene Entscheidung ist und damit letztlich auch etwas, was dem Anliegen der Nichtprofessionellen in besonderem Maße Rechnung getragen hat. Ein dritter Themenkomplex, der neu aufgenommen worden ist, war der Datenschutz. Auch hier hat es sehr deutliche Weiterentwicklungen gegeben im Vergleich zu vor 14 Jahren.
Schließlich will ich nur sagen, dass auch einige formelle, sprachliche, gesetzessystematische Veränderungen vorgenommen worden sind, insbesondere um auch jeglicher Gefahr einer eventuellen Stigmatisierung durch unsachgemäßen Sprachgebrauch entgegenzuwirken. Auch hier hat es in diesen 14 Jahren, die hinter uns liegen, mehr Sensibilisierung gegeben, als es vielleicht Anfang der 90er-Jahre noch der Fall war.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte den vorliegenden Gesetzentwurf für ein zeitgemäßes, praktikables Instrument, mit dem die Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen adäquat geregelt werden können. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich auch von meiner Seite den zahlreichen Anregungen, Wünschen und Hinweisen danken, die im Rahmen des Anhörungsverfahrens von Verbänden, Interessenverbänden, Behörden und anderen Institutionen, aber auch aus dem Kreis der Kolle-ginnen und Kollegen der Fraktionen hier im Haus geäußert worden sind. Ich denke, dieses Gesetz ist intensiv diskutiert worden. Die Anregungen der beteiligten Institutionen wurden sehr intensiv diskutiert und - wo auch immer es uns möglich schien - in den Entwurf eingearbeitet.
Beispielhaft möchte ich folgende Änderungswünsche kurz nennen, die in den Entwurf übernommen wurden: Das ist zum einen das Anliegen der Landesregierung, wie bisher im gültigen Gesetz auch, die gleichzeitige Regelung der Unterbringung von psychisch kranken Menschen in psychiatrischen Kliniken und Abteilungen sowie der Unterbringung im Maß
regelvollzug, hier aber doch noch mal klarstellende Formulierungen, dass klar ist, welcher Bereich des Gesetzes insgesamt sich auf welchen Bereich dann auch bezüglich der Unterbringung bzw. der psychiatrischen Kliniken und Abteilungen bezieht.
Ein Zweites, das war die Stärkung der Stellung der psychiatrischen Dienste. Hier wurden Änderungsbitten berücksichtigt, die eine klarere Unterscheidung zwischen behördlicher und gerichtlicher Unterbringung zum Gegenstand hatten. Gleichzeitig wurde im Interesse der Praxis der vom Sozialpsychiatrischen Dienst zu unterrichtende Personenkreis wieder aufgenommen, dass man also auch nicht jetzt mehrere Gesetzeswerke nebeneinander hat und immer blättern muss, was steht wo, sondern dass das auch hier noch einmal in dem Gesetz eingefügt werden konnte.
Als Drittes, dass bestimmte Regelungen, die im Sinne der Gesetzesstraffung waren, wir dann doch im Interesse der Praktiker und auch Lesbarkeit wieder haben entfallen lassen, hier doch wieder einen ausführlicheren Passus aufgenommen haben. Ich erinnere mich nur an das Anliegen der LIGA, dasS die Erste Hilfe noch einmal dezidiert genannt wird, die an und für sich selbstverständlich ist. Aber wenn sie vorher drinstand, dann weggelassen wurde, fragt natürlich jeder, warum - also haben wir sie um der Klarheit willen dann doch wieder aufgenommen.
Viertens, dass im Sinne der Patientenrechte noch einmal klargestellt worden ist, Videoüberwachung in zeitlicher Befristung zu sehen oder auch zum Schriftverkehr mit Interessenvertretern.
Fünftens schließlich, dass der Text auch angepasst wurde, um eine stärkere Hervorhebung des Zusammenhangs zwischen Therapie und dem Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit zu erreichen.
Das sind also einige der Punkte, über die wir intensiv debattiert haben und wo am Ende Änderungen vorgenommen wurden durch den Ausschuss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will abschließend noch mal sagen, dass dieser Gesetzentwurf für die nächsten Jahre verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen für die Behandlung und Betreuung von psychisch kranken Menschen schafft. Es geht jedoch nicht nur um abstrakte Regelungen, sondern es geht in erster Linie um die konkrete Situation von kranken Menschen und ihrer Familienangehörigen, um die Rahmenbedingungen für Ärzte, Pfleger, die Verwaltung sowie die Träger, alle damit befassten. Sie alle warten jetzt auf die Verabschiedung des Gesetzes. Deswegen darf auch ich noch einmal herzlich um Zustimmung bitten und danke für die Zustimmung, die dieses Gesetz bereits im Ausschuss erfahren hat. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich beende die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4732. Wer für diesen Änderungsantrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Änderungsantrag, den bitte ich um das Handzeichen. Ich glaube, wir werden abzählen müssen.