Die Erhöhung der Standards ist der eine Punkt, der insbesondere Befürchtungen in den Kommunen aufmacht. Ein zweiter Punkt ist die Erhöhung der Gebühren, die die Eltern direkt trifft. Von der Landeselternvertretung kam am Wochenende in Bad Blankenburg der Hinweis, dass es einfachere Lösungen geben müsse. Die Sprecherin dar Landeselternvertreter Peggy Katzer sagte, hier werden ganz normale Eltern geschröpft. Wir müssen natürlich auch Hinweise aufnehmen und entsprechend reagieren.
Zu Punkt II des Antrags der FDP hatte mein Vorredner ja auch schon Ausführungen gemacht. Es ist hier durchaus nachvollziehbar, dass Sie sich gegen eine Mehrbelastung von Haushalten mit zwei Einkommen aussprechen, also Familien, in denen beide Eltern erwerbstätig sind. Wir sehen ebenso die Gefahr, dass gerade die mittleren Einkommen immer mehr belastet werden. Der Familienbegriff ist allerdings weitreichender, darauf muss geachtet werden. Unsere Haltung habe ich bereits eingangs erwähnt, der Verwaltungsaufwand muss reduziert und die Regelung familienfreundlich ausgestaltet werden. Die hier beschriebene Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist doch selbstverständlich, ebenso wie die Beachtung von familien- und arbeitsmarktpolitischen Erwägungen. Vergessen sollten Sie hierbei nicht, dass der Hort eine bildungspolitische Aufgabe hat und nicht nur auf arbeitsmarktpo
Es wäre auch gut, wenn sich die FDP in anderen Bereichen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter starkmachen würde.
In der Thüringer Allgemeinen konnte nachgelesen werden, dass der Bildungsminister bereits Korrekturen angekündigt hat zur vorliegenden Verordnung. Wir gehen davon aus, dass die Landesregierung verstanden hat.
Dann fangen wir einmal an und arbeiten uns durch. Herzlichen Dank für den Sofortbericht, Herr Prof. Merten. Wenn wir den Verordnungsentwurf so tatsächlich umsetzen würden, wie er momentan wäre, dann lassen sich die Gebühren nicht einfach mit der aktuellen Rechtslage vergleichen. Die Bemessungsgrundlage für das Einkommen der Eltern hat sich geändert, deutlich geändert. Dass beispielsweise das Kindergeld nicht angerechnet wird, Herr Prof. Merten, wie Sie es ausdrückten, das befürworten wir ausdrücklich, auch wenn es ohnehin ein Gebot des Bundesverfassungsgerichts ist.
Zu Herrn Möller, Sie haben ja nun hier versucht, in unseren Punkt II und auch in die Begründung Dinge hineinzuorakeln, Negativdinge hineinzuorakeln, die da gar nicht drin sind.
Sie unterstellen uns, weil wir hier darauf abzeichnen, dass es eben Familien gibt, die aus Mutti, Vati, Kind bestehen, dass das etwas furchtbar Schlimmes ist. Das ist es nicht.
Wir haben es ganz einfach hier aufgeführt und sagen, mit dieser neuen Verordnung sind möglicherweise Familien mit zwei Einkommen besonders stark belastet. Wenn Sie mir außerdem …
Vielen Dank. Frau Hitzing, sind Sie auch der Auffassung, dass man Schüler auffordert, die öfter sagen, ich meine es aber anders, es aufzuschreiben, wie man es meint? Teilen Sie diese Auffassung, dass man das auch bei Gesetzestexten oder Antragstexten tun sollte,
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das gilt auch für Sie, Herr Fiedler. Sie missachten das immer, was die Präsidentin entscheidet.)
Nein, Herr Möller, bitte eine Frage stellen. Jetzt frage ich die Frau Abgeordnete Hitzing: Gestatten Sie
Keine Frage. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich zu entschuldigen für das Unterlassen des Folgens nach der Geschäftsordnung - Entschuldigung.
Herr Möller, ich hatte Sie ja auch angesprochen, deshalb haben Sie mir jetzt versucht, eine Frage zu stellen. Ich will Ihnen einfach noch mal erklären, dass es nicht so ist, wie Sie das interpretiert haben, dass wir hier in irgendeiner Form - Sie sprachen von Klientel - Hochverdiener in den Fokus rücken, nein, wir reden hier von Familien, die vielleicht zu zweit 1.501 € verdienen im Monat, und schon sind sie im Boot. Das war die Frage. Wir haben das in der Begründung auch erläutert. Ich würde ganz gern einfach mal hier in der Rede weiter verfahren, vielleicht kommen wir dann sogar zu einem Konsens, dass es klar wird.
Ich sagte, in der Verordnung steht ja drin, dass das Kindergeld nicht berücksichtigt wird, also da nicht eingeschlossen wird. Das begrüßen wir ausdrücklich. Im Gegenzug findet aber eine Verringerung der Gebühren ab dem zweiten Kind statt, und jetzt sage ich, nur dann statt, wenn beide Kinder zur gleichen Zeit im Hort sind. Also wenn ein Kind schon weiter weg ist, der Altersunterschied hinlänglich groß ist, dann tritt das ja nicht in Kraft. Das finden wir nicht so schön.
Diese Verordnung trifft tatsächlich vorrangig Doppelverdiener in Familien und dazu würde ich ganz gern dann mal einfach zwei Beispiele benennen. Das eine: Stellen Sie sich vor, in einem Haushalt mit einem Kind in Hortbetreuung, dessen Nettoeinkommen nach der neuen Hortkostenbeteiligungsverordnung auf eine Höhe - ich sagte es bereits von 1.501 € berechnet wird, also das sind keine Großverdiener, beim besten Willen nicht,