Was wollen wir in unserem Antrag erreichen, dass in diesem Gesetzentwurf, oder man muss ja sagen Gesetzentwürfen, diskutiert wird, denn - da hat Herr Geibert völlig recht - natürlich muss das Thema der kommunalen Wahlbeamten in einem gesonderten Gesetz behandelt werden.
Das weiß ich allerdings, Herr Mohring, aus eigener Erfahrung, so ist es. Wie das so schön ist mit Fachleuten, die hören Sie doch immer gerne an oder? Das nehme ich heute einmal für mich in Anspruch. Darauf warte ich noch, dass das mit Ihnen einmal zu diskutieren ist, Herr Mohring.
Wir möchten gerne die volle Anrechnung des Übergangsgeldes auf andere Einkommen von Ministern und Staatssekretären. Ich weiß nicht, was immer diese Art von Zwischenbemerkungen soll? Hier steht einer vor Ihnen, der zur Abwechslung gerade einmal nicht schwarz ist, in der Wolle gefärbt wie 150 andere Betroffene
Fragen Sie einmal die anderen 150, warum die nicht hier vorne stehen und darüber sprechen. Na, das zeigen Sie mir doch mal. Soll ich einmal die Kleinen Anfragen dazu stellen, wie viele kommunale Wahlbeamte davon profitieren, was wir hier gerade fordern abzuschaffen.
Nein, hier drin gibt es die 150 nicht. Aber in Ihrer Fraktion oder vielleicht auch bei Ihrem Koalitionspartner können ja mal die aufstehen, die der Mei
nung sind, dass sie auch betroffen sein könnten. Also ich weiß nicht, warum diese Debatte immer wieder geführt werden muss.
Nur weil ich hier vorne stehe und zu dem Thema fachkundig bin, muss ich mir noch lange nicht von Ihnen immer um die Ohren hauen lassen, dass ich ja sozusagen selber betroffen bin.
Ich bin durchaus betroffen, aber im moralischen Sinne, nicht so sehr in dem … aber gut. Lassen wir es jetzt mal dabei bewenden.
Also noch mal, wir wollen nach wie vor die volle Anrechnung des Übergangsgeldes auf andere Einkommen von Ministern und Staatssekretären. Wir sind auch dafür, dass das Übergangsgeld maximal drei Monate betragen soll. Ich freue mich, Ihre Aufmerksamkeit zu haben. Wir möchten auch, dass für den Bezug des Übergangsgeldes demnächst das Ministergesetz bei Staatssekretären angewandt wird. Dazu kommen wir gleich noch bei dem Thema,
Wenn wir schon auf dem Niveau sind, das können wir weiter machen. Ich habe so viel Zeit, das schaffen Sie locker, mich auch zu 48 Minuten zu treiben, wenn Sie möchten, aber ich habe es Ihnen versprochen, ich wollte es eigentlich nicht. Gut.
Muss ich aber nicht, muss ich aber nicht, Herr Fiedler, wenn ich mich anpiepen lasse von Ihren Kollegen, dann mache ich einfach nicht weiter, das ist eine wunderschöne Situation hier vorne, die haben wir so selten.
Zurück zum inhaltlichen Thema. Wir hätten gerne, dass die Staatssekretäre beim Übergangsgeld gemäß des Ministergesetzes behandelt werden. Das wäre unserer Ansicht nach ein Thema gewesen, was hier einige Skandale zumindest in ihrer Grundsubstanz ein bisschen abgemildert hätte. Wir sind auch der Ansicht, dass eine Mindestversorgung von 20 Prozent bei Staatssekretären gemäß § 70 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz nicht zu rechtfertigen ist. Das Thema ist ja gerade mit Herrn Zimmermann ausreichend diskutiert worden, ich glaube, ich muss dazu keine weiteren Ausführungen machen.
Und wir sind der Ansicht, dass Ruhegehalt für Staatssekretäre und kommunale Wahlbeamte erst mit der Pensionsgrenze gelten soll. Da, muss ich allerdings sagen, es ist vonseiten der LINKEN schon völlig richtig zu sagen, dass es eine verwandte Materie ist, aber doch eine sehr analoge. Ich meine, wenn sich Ihr Vorsitzender dazu versteigt, hier über Ehrenamt und ALG II zu reden, dann kann ich ja vielleicht auch über kommunale Wahlbeamte im Verhältnis zum Thüringer Ministergesetz sprechen. Das ist auf jeden Fall näher dran. Zum ALG-II-Bezug und den 60 €, die man für das Ehrenamt bekommt: Das ist ein Skandal, Herr Kollege Ramelow, da sind wir uns einig.
Da sind wir von diesem Thema deutlich weiter entfernt als die Regelung zu kommunalen Wahlbeamten, wie ich gerade von Herrn Korschewsky lernen durfte.
Haben Sie, doch, doch, das ist ja gerade mein Argument. Ich bin gerade ganz bei Ihnen. Zu sagen, die Bürgerinnen und Bürger draußen möchten diese Analogie schon verstehen, die möchten schon wissen, warum ein ehrenamtlicher Bürgermeister seine 60 € anrechnen lassen muss. Deshalb sind wir auch der Meinung, kommunale Wahlbeamte gehören mit zu diesem Thema. Mehr war das gar nicht.
habe ich von Ihnen schon mehrfach gehört. Dann machen Sie doch mal einen Gesetzentwurf dazu, na los. Ich warte darauf.
Auf diesen Gesetzentwurf warte ich aus dieser Richtung und nicht aus der, da ist er ja angekündigt. Machen Sie doch, dann können Sie mich ja vorführen hier vorne, wenn Sie möchten, Herr Fiedler. Tun Sie aber nicht. Sie werden Ihre Gründe haben, nehme ich an.
Wir möchten, dass das Ruhegehalt von Staatssekretären analog § 70 Abs. 1 bis 6 des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes behandelt wird und wir wollen auch eine geringere Anrechnung von Ruhezeiten und Ausbildungszeiten beim Ruhegehalt von kommunalen Wahlbeamten. Schön, hat sich gelegt der Sturm, da bin ich ja beruhigt.
Jetzt vielleicht noch zu einem Thema, das der LINKEN sehr aufgestoßen ist, dem Thema, dass wir der Meinung sind, dass Beauftragte nicht mehr politische Beamte sein sollen und Behördenleiter das bleiben, was sie sind. Ich hatte mal das Vergnügen, ist schon länger her, Verwaltungsrecht studieren zu dürfen, und ich weiß darum, dass Behördenleiter immer politische Beamte sind, wir können sie nennen, wie wir wollen. Wir wissen auch, dass Abteilungsleitungsstellen mittlerweile nicht unbedingt nur nach der Bestenauswahl besetzt werden. Also wenn man die Behördenleitungen sein lässt, was sie faktisch immer sind und immer sein werden, nämlich politische Beamte, dann kann man das auch ehrlich zugeben und sie als Wahlbeamte belassen. Das ist unsere Haltung dazu. Während da allerdings - und das ist bei den Beauftragten durchaus ein Unterschied, würde ich sagen - die zentrale Frage nicht auf die Frage des Status der Beauftragten kommt, sondern auf die Frage, wodurch können sie einen verfassungsmäßigen Auftrag am besten erfüllen. Auch da gibt es zwei unterschiedliche Meinungen, nicht nur in der Literatur, der Theorie, sondern auch in der Praxis, nämlich entweder eine Stabsstelle oder eine Linienstelle. Ich will es einmal in einer anderen Analogie versuchen. Warum haben wir dann keinen Naturschutzbeauftragten? Der Naturschutz steht auch als Ziel in der Verfassung, wird aber „nur“ von Abteilungsleitung und einem Staatssekretär und einem Minister verantwortet, mehr schlecht als recht. Man merkt daran, die Frage ist nicht, ob es Beauftragte gibt, sondern die Frage ist, wie kann ich am besten deren Aufgabe lösen. Dann sind wir durchaus diskussionsoffen und sagen, das könnte man auch in einer Liniensituation lösen. Es ist nicht einzusehen, warum die Beauftragten beispielsweise nicht ähn
lich wie Abteilungsleiter sein können. Und ganz ehrlich, ob die Aufgaben, die ein Inklusionsbeauftragter hat oder jemand, der für die Gleichstellung von Männern und Frauen da ist, nicht ähnlich auch in der Wertigkeit durch Menschen organisiert werden, die Hunderte von Millionen Euro so oder anders ausgeben, beispielsweise an Fördermitteln. Deren Möglichkeit, verfassungsgemäß oder verfassungsungemäß zu arbeiten, ist mindestens so hoch wie die Möglichkeiten der Einflussnahme der Beauftragten und das ist unser Grund, warum wir der Meinung sind, hier können wir auf diese Art und Weise die Zahl der politischen Wahlbeamten verringern. Das sollten einfach die besten Fachmenschen sein und nicht unbedingt politische Beamte. Wenn wir uns vorstellen, die bei der Staatskanzlei anzustellen oder in einem Fachministerium, wird die politische Aufmerksamkeit durch das Parlament meiner Ansicht nach schon dafür sorgen, dass das nicht unfähige Personen sind.
Jetzt vielleicht noch einige Sätze zu den beiden Vorschlägen, die DIE LINKE gemacht hat. Wir hegen Sympathien für den Antrag, die Staatssekretäre zu politischen Beamten zu machen, aber da sind wir durchaus auch bei einigen meiner Vorrednerinnen und Vorredner und auch bei Herrn Geibert. Herrn Geiberts Anmerkung, dass die Staatssekretäre derzeit auch Amtscheffunktion haben, ist beachtlich. Und auch die Bemerkung, auch wenn es hier ganz platt eigentlich nur um Geld geht, ob man nicht diese Amtscheffunktion dann wieder herausgehoben durch jemand anderen wahrnehmen lassen müsste, ist beachtlich. Die Frage steht im Raum. DIE LINKE hat zu Recht den Aspekt betont, wo die Staatssekretäre politische Menschen sind. Ich habe jetzt mal bewusst sozusagen die Stelle der Verwaltung eingenommen und gesagt, sie haben aber auch eine verwaltende Funktion und deshalb ist die Debatte über dieses Thema richtig und diese Debatte wäre auch richtig, weil sie einen etwas größeren Bogen schlägt und nicht nur über zwei Herren diskutiert, sondern einfach mal über die Struktur, die wir hier in Thüringen haben wollen und die kann man mit Aufgabenerledigung und mit Finanzen und mit politischer Einflussnahme beispielsweise diskutieren.
Bislang ist es ja so, dass Staatssekretäre Minister nur in Abwesenheit vertreten und auch nicht in politischen Angelegenheiten. Das tun sie in der Regel nicht. Das macht ein anderer Minister, soweit ich die Geschäftsordnung der Landesregierung kenne. Wir finden es aber positiv, dass Staatssekretäre nach diesem Vorschlag, den DIE LINKE zum Thema Verfassungsänderung macht, unter das Ministergesetz fallen würden, gerade auch wegen der Versorgung. Das ist ja schon gesagt worden. Das ist ja bekannt.