Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits in der letzten Plenardebatte zu diesem Thema war es eine sehr emotionale Debatte. Das hat vor allem gezeigt, dass uns das Thema der zunehmenden Pensionslasten durchaus mit Sorge erfüllt. Es wurden heute an dieser Stelle auch die Personalkosten des Landes angesprochen. Ich möchte hierauf auch noch einmal eingehen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Pensionsfonds, da auch diese Personalkosten, die wir heute haben, Auswirkungen auf die nächsten Jahrzehnte haben.
An dieser Stelle möchte ich Ihnen auch den Sonderbericht des Thüringer Rechnungshofs aus dem Jahre 2010 empfehlen mit dem Thema „Konsolidierung des Thüringer Landeshaushalts“. Hier wird darauf verwiesen, dass allgemeine Besoldungsund Tariferhöhungen ein weiteres Ausgabenrisiko künftiger Haushalte sind. Als ein Ansatzpunkt der Haushaltskonsolidierung und Empfehlung zur Durchführung des Konsolidierungsprozesses werden unter anderem vorgeschlagen, dass die Personalausgaben generell durch eine entsprechende Änderung des Tarifvertrags sowie durch sonstige Änderungen aller relevanten rechtlichen Regelungen und Vorschriften für die öffentlichen Bediensteten im Besoldungs-, Vergütungs- und Versorgungsbereich gesenkt werden können. Angesichts der aktuellen Debatte zur Tarif- und Besoldungsrunde muss man sagen: Wir verstehen durchaus das Ansinnen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sie leisten eine hervorragende und wichtige Arbeit für unseren Freistaat. Sie kön
nen es heute auch im Pressespiegel lesen; es ist natürlich durchaus schwierig, wenn hier Summen von 57 Mio. € im Raum stehen, die zusätzlich den Landeshaushalt belasten sollen.
Herr Dr. Pidde hat bereits in der heutigen Debatte die Rückkehr zur 40-Stunden-Woche angesprochen. Diese ist auf den Weg gebracht und wird uns ebenfalls - das muss man ehrlich sagen - auch vor Herausforderungen stellen. Das gehört auch zur Wahrheit und das muss auch gesagt werden an dieser Stelle.
Ich möchte noch einmal auf den Sonderbericht des Landesrechnungshofs eingehen. Hier heißt es weiterhin: „Aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs der Ruhestandsfälle werden die Versorgungsausgaben von rund 1,9 Mio. € im Jahr 1995, rund 58 Mio. € im Jahr 2009 auf rund 400 Mio. € im Jahr 2020 ansteigen. Hierbei ist zu beachten, dass die Mittel aus dem im Jahr 1990 eingerichteten Pensionsfonds“ man beachte - „nur in geringem Maße zur Finanzierung der Versorgungsausgaben beitragen werden.“ Es gibt auch ein weiteres Gutachten, welches ich an dieser Stelle anführen möchte, mit dem Titel „Die Pensionslasten der Bundesländer im Vergleich - Status quo und zukünftige Entwicklung“ aus dem Jahr 2005 von Besendorfer, Dang und Raffelhüschen, in dem sogar von Pensionslasten für Thüringen im Jahr 2020 von 470 Mio. €, im Jahr 2030 von 643 Mio. € ausgegangen wird.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden die Zuführungen aus dem Landeshaushalt von etwa 8 Mio. € jährlich an den Pensionsfonds vorübergehend ausgesetzt. Die Aussetzung der Zuführung beschränkt sich auf die Jahre 2011 und 2012. Auch angesichts der vorangegangenen Debatten und Stellungnahmen muss nochmals klargestellt werden: Der Pensionsfonds ist kein Kapitalstock, aus dem alle Pensionen bezahlt werden, lediglich die Spitzen sollen damit in der Zukunft abgefedert werden. Wir haben ja momentan eine Doppelbelastung des Landeshaushalts durch die laufenden und die kommenden Versorgungsaufgaben und der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, aufgrund der angespannten Haushaltslage diese Doppelbelastung vorübergehend auszusetzen. In den Jahren ohne Kreditaufnahme - 2007, 2008 und 2009 - wurden dem Pensionsfonds zusätzlich 85 Mio. € zugeführt. Die Möglichkeiten der Zuführung bleiben auch weiterhin erhalten. Nach Maßgabe des jeweiligen Landeshaushaltsplans können besondere Zuführungen dem Sondervermögen des Landes zugeführt werden. So besteht immer noch die Möglichkeit, dass bei einer Entspannung der Haushaltslage eine Vorsorge getroffen werden kann.
Der Finanzminister hat auch den Haushalts- und Finanzausschuss Anfang des Jahres über eine mögliche Kapitaldeckung der Beamtenversorgung infor
miert. Auch in anderen Ländern gibt es zurzeit keinen Pensionsfonds, der eine vollständige kapitalgedeckte Beamtenversorgung gewährleisten kann. Eine Finanzierung ist nur dann sinnvoll, wenn die Erträge des Fondskapitals die für die Aufnahme des Kapitals erforderlichen Zinsen übersteigen. Ich möchte hier auch noch einmal betonen, für die Versorgungsansprüche der Beamten ist das Land verantwortlich. Wenn Sie die vorliegenden Stellungnahmen durchgelesen haben, sehen Sie auch: Der DGB hat in seiner Stellungnahme angegeben, dass den Beamtinnen und Beamten ein Anspruch auf Versorgung zusteht, unabhängig davon, ob genügend Mittel in einem Pensionsfonds oder einer anders gearteten Versorgungsrücklage vorhanden sind. Der Pensionsfonds wurde 1999 gebildet, um zukünftige Belastungen abzumildern. Es kann an dieser Stelle nicht die Rede davon sein, etwa den Pensionsfonds aufzulösen - diese Debatte hatten wir auch schon. Ich verweise hier auch auf die Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs, der einen solchen Fonds durchaus als sinnvoll ansieht, da auch im Sinne der Generationengerechtigkeit für künftige Ausgaben Mittel zurückzulegen sind.
Auf die weiteren Punkte des Gesetzentwurfs wurde auch schon ausführlich eingegangen. Hier wird z.B. die Auslandsbesoldung neu geregelt, damit es zu keiner Absenkung von Bezügen für die im Ausland beschäftigten Thüringer Beamten kommt, und um im Vergleich zu den Tarifbeschäftigten höhere Leistungsbestandteile der Besoldung zu vermeiden, gibt es eine Anpassung. Diese Regelung vermindert Mehrausgaben in Höhe von 12,6 Mio. €. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat der Abgeordnete Carsten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin überrascht über die Emotionalität in dieser Debatte. Das ist meiner Ansicht nach weder von der Höhe noch dem Thema so richtig angemessen. Ich habe das aber auch im letzten Jahr, als die Saison losging, schon zur Kenntnis genommen, die jetzt gerade ihrem Höhepunkt zustrebt. Ich finde, zu dem Thema können wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur den Fehler machen, dass wir entweder in den Ruf des Plagiats kommen und das erzählen, was alle anderen schon einmal erzählt haben, oder nach dem Motto: Es haben alle schon darüber geredet, nur wir noch nicht. Ich will es deshalb ein bisschen grundsätzlicher angehen und nicht zu den einzelnen Artikeln reden.
Einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner haben versucht, das Bild etwas größer zu malen. Ich denke, das müssen wir auch tun. Wir reden heute nicht über die Frage, ob der Artikel 1 oder 2 richtig ist oder nicht, sondern über das Verhältnis von Besoldung, Beschäftigung und Versorgungslasten. Wir wissen alle in diesem Raum, dass wir eine unterschiedlich hohe Zahl von Stellen in diesen Landesbediensteten abbauen werden müssen, ob das 8.000, 9.000, 14.000 Menschen, Stellen oder auch nur Vollzeitäquivalente sind, wissen wir nicht genau. Aber was wir auf jeden Fall wissen, ist, dass das Thema Fürsorge für unsere Mitarbeitenden ein zentrales Thema ist, aber nicht das Hauptthema. Das Hauptthema ist zunächst einmal die Leistungserbringung für die Bürgerinnen und Bürger. Das ist das Entscheidende, was wir dabei berücksichtigen müssen. Bei der Leistungserbringung für unsere Bürgerinnen und Bürger ist dann als Zweites zu überlegen, wie unser wichtiges Kapital, nämlich in diesem Fall unsere Beschäftigten, vernünftig versorgt werden. Keine Beamtin, kein Beamter wird auf seine oder ihre Versorgung verzichten müssen, dafür ist das Recht da. Was wir heute diskutieren, ist nichts weiter als die Frage, ob es Sinn macht, aus Krediten eine Rücklage zu bilden. Das ist sinnlos. Dem Pensionsfonds zuzuführen, ist erst dann wieder sinnvoll, wenn wir keine Nettokreditaufnahme mehr haben. Da wir die aber in diesem und im nächsten Jahr haben werden, kann es nicht sinnvoll sein, für einen x-Prozentsatz Kredite aufzunehmen und für einen y-Prozentsatz dann leider nur negatives Geld zu erzielen für eine Pensionsfondsrücklage. Ich kann Herrn Finanzminister nur darum bitten, dafür zu sorgen, dass ab 2013 darauf geachtet wird, dass beispielsweise etwas wie eine Pensionsfondsrücklage zusätzlich in unsere Anstrengungen hineinkommt, die wir sowieso schon haben müssen von 500 Mio. €, 600 Mio. € oder 700 Mio. € im nächsten Jahr. Sehr schön diese Absicht, aber wie wir das dann stemmen wollen mit unseren vollmundigen Behauptungen, dass eine Pensionsfondsrücklage dafür dient, dass wir die Spitzen abfangen können, das, meine Damen und Herren, müssen wir miteinander erst mal diskutieren. Ich glaube nicht daran, dass wir diese Diskussion heute an diesem lächerlichen kleinen Beispiel diskutieren von 8 Mio. €, das ist gar nicht unser Problem. Unser Problem sind 400 Mio. € Pensionsfondslasten im Jahr 2020 und 400 Mio. €, die wir dauerhaft jedes Jahr in diesem Haushalt einsparen müssen. Insofern, unsere Fraktion stimmt der vorliegenden Beschlussvorlage der Regierungskoalition zu und lehnt den Vorschlag der LINKEN ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, wir müssen uns ein weiteres Mal mit dieser Aussetzung der Zuführung zum Pensionsfonds beschäftigen. Ich habe bei der ersten Lesung schon gesagt, es geht eigentlich nicht um die 8 Mio. €. Das ist ein sehr geringer Betrag angesichts der sehr viel höher notwendigen Zuführung zu einem Pensionsfonds, wenn man denn ausfinanzieren wollte.
Herr Dr. Pidde, Sie haben von der Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten bei den Erhöhungen gesprochen. Sie haben davon gesprochen, dass Sie es für richtig halten, dass die 40-StundenWoche für die Beamten eingeführt wird, nachdem bisher 42 Stunden galten. Was Sie verschwiegen haben, ist die Tatsache, dass Sie damit zusätzlich erhebliche Lasten dem Land aufbürden. Herr Meyer hat es ganz richtig gesagt, die Leistungserbringung für die Bürger steht im Vordergrund. Wenn Sie für die Leistungserbringung eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten, von Beamten zur Verfügung haben, dann können Sie ganz logisch weniger Leistungen erbringen, wenn jeder nur 40 Stunden arbeitet. Die erheblichen finanziellen Lasten sind nicht nur die 5 Prozent mehr, die das kostet, sondern gerade im Falle der Beamten sind es zudem auch noch die Pensionslasten, die heute in unserer Haushaltsrechnung praktisch nirgendwo auftauchen.
Herr Dr. Pidde, Sie haben gesagt, die Pensionen seien sicher, sie werden auch in Zukunft gezahlt werden. Ich hoffe das, aber sicher kann man sich dessen nicht sein, denn wenn Sie weiter mitregieren, ist dem ungebremsten Schuldenmachen weiterhin Tür und Tor geöffnet.
Irgendwann ist Thüringen mal in der Situation, sich sehr ernsthaft überlegen zu müssen, ob man die Pensionen in der Höhe noch zahlen kann. Wenn nämlich die Verschuldungsgrenze des Grundgesetzes auch für Thüringen durchschlagend wirksam wird. Was ist, wenn der Haushalt weiter an die Schuldengrenze geht? Was ist, wenn, was wir alle wissen, wovon wir alle gesichert ausgehen können, die Einnahmen weiter sinken? Die Schere öffnet sich noch weiter und für die Beamten und für den Haushalt des Landes insgesamt ist die Klappe irgendwann zu.
Die Fraktion DIE LINKE hat den Vorschlag gemacht, den Artikel 2 zu streichen. Genau das würde ich auch fordern. Ich halte es für falsch, auch wenn es sich hier nur um einen vergleichsweise geringen Betrag handelt, auf Rücklagen gänzlich zu verzichten.
Herr Dr. Pidde, es gäbe keine Einsparvorschläge der LINKEN und deshalb sei die Streichung schon nicht machbar. Es gibt aber durchaus jede Menge Einsparvorschläge der Liberalen. Die haben Sie wohlweislich nicht erwähnt und damit wären nicht nur die 8 Mio. €, um die es hier geht, sondern ein weitaus größerer Betrag gegenzufinanzieren.
Frau Keller, Sie haben gesagt, Dr. Pidde hätte nicht erklärt, warum der Artikel 2 nicht gestrichen wird. Er hat es nicht nur nicht erklärt, sondern eigentlich hatte er gesagt, es ist egal. Es macht ihm nichts aus, es ist irrelevant und dem muss man sich entgegenstellen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Das ist doch vollkommener Quatsch. Man muss auch ein bisschen bei der Wahrheit bleiben.)
Herr Kowalleck, Sie betrachten die Personalkosten des Landes. Wir haben ein erhebliches Ausgabenrisiko mit jeder Besoldungserhöhung, wie es der Sonderbericht des Rechnungshofs auch dargestellt hat. Jede Erhöhung des Tarifvertrags der Tarifbeschäftigten führt ja geradezu zwangsläufig dazu, dass auch die Beamten in irgendeiner Form angepasst werden. Ich füge hinzu, auch die Änderung der Arbeitszeit führt dazu, dass Sie die finanzielle Situation verschärfen. Sie sprachen von den 400 Mio. € in 2020. Da haben wir doch eine greifbare Größenordnung. Andere Zahlen sprechen von 470 Mio. €, das ist noch erschreckender. Jede Firma - das verlangen wir als Gesetzgeber von jedem ordentlichen Kaufmann - stellt Mittel zurück, wenn sie Pensionsverpflichtungen hat. Dazu ist sie verpflichtet im Interesse von Wahrheit und Klarheit ein bisschen Nachhilfe vielleicht über Wirtschaftsrecht.
Das ist Bilanzrecht. Warum verlangt der Gesetzgeber das im Bilanzrecht? Er verlangt es unter anderem deswegen, weil jeder Gläubiger wissen muss, welche Mittel die Firma zur Rückzahlung der Schulden verwenden kann. Jeder Gläubiger muss das wissen. Sie lassen die Gläubiger des Landes Thüringen und die Bürger über die wirklichen Lasten, über den Zeitverlauf im Unklaren. Das sollten Sie nicht tun, weil Sie verstoßen, und das ist dann wieder Haushaltsrecht, gegen das Gebot von Wahrheit und Klarheit. Sie verschleiern die wirkliche Lage, Sie streuen den Leuten Sand ins Auge, weil Sie so tun, als seien die Lasten eigentlich ganz gering und in der Zukunft werden wir schon irgendwie damit fertig. Das hat eigentlich noch nie gestimmt.
denen man vom demographischen Wandel noch nicht redete. Bei dem Wirtschaftswunder konnte man sagen, die Staatseinnahmen steigen, Steuereinnahmen sprudeln, in Zukunft wird alles besser, wir verdienen immer mehr Geld und dann wird man die Beamtenversorgung schon irgendwann schultern können. Die Entwicklung - das zeigen die letzten 60 Jahre in der Bundesrepublik - ist aber eine ganz andere. Die Entwicklung war die, dass wir überproportional viel mehr Beschäftigte im öffentlichen Dienst hatten. Überproportional viel mehr Beamte und Tarifangestellte der Länder. Und dann geht eine solche Rechnung schon gar nicht mehr auf. Dem müssen Sie Rechnung tragen.
Zuletzt wurde argumentiert, man könne eine Zuführung zu einem ausfinanzierenden Pensionsfonds nur dann vertreten, wenn die Zinserträge eines solchen Pensionsfonds höher seien als der Zinsaufwand, den man für die Finanzierung braucht. Man muss - da halte ich Ihnen das entgegen - Haushalte so aufstellen, dass weder für die laufenden Ausgaben noch für Rücklagen, die man notwendigerweise zurückstellen sollte, Schulden überhaupt notwendig sind, dann führt sich diese Argumentation ad absurdum. Ich darf Ihnen sagen, die Argumentation, Zinserträge müssten höher sein als der Zinsaufwand, die bringen Sie nur deswegen, weil Sie nicht bereit sind, auf Schulden zu verzichten.
Das ist der Fehler, das ist die Kernbotschaft, die Sie den Menschen mal klar sagen sollten. Deshalb bürden Sie den nachfolgenden Generationen diese Lasten auf. Pfui.
(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Aber, Herr Reckna- gel, die FDP macht im Bund doch auch Schulden.)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung der Finanzminister Dr. Voß bitte.
Verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte noch mal ein paar Punkte zu diesem Gesetzesvorhaben ausführen, um einfach ein schiefes Bild, was vielleicht auch in der Öffentlichkeit entstehen könnte, doch ein bisschen zu relativieren.
ten Besoldung, die wird gestrichen, dann haben wir hier eine abgefederte Anpassung unserer Auslandsbesoldung aus Fürsorgegründen und eben die Aussetzung der Zuführungen zum Pensionsfonds. Lassen Sie mich kurz noch einmal die Streichung der leistungsorientierten Besoldung erwähnen. Diese Regelung ist in das Beamtenbesoldungsgesetz gekommen, weil ein ähnlicher Passus auch im Tarifvertrag für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst enthalten war. Die Intention des damaligen Gesetzgebers war also eine Gleichbehandlung - ich betone Gleichbehandlung - der Bediensteten zum einen im Status der Beamten und zum anderen im Status der Angestellten. Nun ist es allerdings so, dass dieser Passus im Tarifvertrag weggefallen ist, und zwar in der Entgeltrunde 2009/2010 ist diese leistungsorientierte Bezahlung, die man dort mal vorhatte, zur Gegenfinanzierung eines Sockelbetrages verwendet worden. Sie ist gestrichen worden. Insofern ist es auch nur folgerichtig und in sich vollkommen konsistent, wenn Sie dann diese Leistungsbezahlung, diesen Passus, dann auch für den Beamtenbereich streichen. Sie erlangen dadurch etwa 12,6 Mio. € an zusätzlicher Haushaltsentlastung. Ich betone allerdings noch einmal, im Kern geht es hier um die Gleichbehandlung, um die Konsistenz zwischen den verschiedenen Beschäftigungsgruppen.
Bei der Auslandsbesoldung sollte man sehen, dass es hier um eine abgefederte Reduzierung von Auslandszuschlägen geht. Wir haben uns an das Bundesbesoldungsgesetz angelehnt. Der Bund hat ab 1. Juli 2010 seine eigene Auslandsbesoldung reduzierend verändert. Insofern haben wir hier reagiert mit einer Übergangsregelung mit leichten Zuschlägen, dass diese Reduzierung dann in drei Schritten vollzogen werden kann. Es wird dann unsererseits noch eine eigene Thüringer Auslandszuschlagstabelle geben, um hier für uns eine dauerhafte Regelung einzufügen.
Nun zum umstrittensten Teil dieses Gesetzesvorhabens, nämlich der Aussetzung der Zuführung an den Thüringer Pensionsfonds. Sie ist eben hier von verschiedenen Rednern sehr tiefsinnig und in breiterer Form diskutiert worden. Man sollte allerdings zwei, drei Dinge doch klar hervorheben. Es ist eine Versorgungsrücklage damals nach Bundesbestimmungen bundeseinheitlich gewesen. Mit der sogenannten FöKo I sind die Kompetenzen in die Länder gekommen und ergo hat sie auch in unsere Gesetzgebung Eingang gefunden. Sinn und Zweck dieses Sondervermögens war immer, die Länder anzuhalten, aber auch den Bund anzuhalten, Vorsorge haushalterischer Art - ich betone haushalterischer Art - zu führen für Spitzen der Haushaltsbelastung, nämlich dann, wenn aktive Bezüge genauso ausgezahlt werden müssen wie die Versorgungsbezüge. Es wurde hier mehrmals schon gesagt, ich stimme dem ausdrücklich zu, die Situation