Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Zur Schuldenbremse: Wichtig ist meiner Ansicht nach nicht, wo sie eingebaut wird, sondern dass sie eingehalten wird bzw. eingehalten werden kann. Wo sind die Vorbereitungen darauf, auch in den kommenden Jahren mindestens jeweils 150 Mio. € weniger ausgeben zu können?

Im Verwaltungsvollzug haben wir den Grundsatz Darlehensgewährung vor Zuschüssen bei freiwilligen Leistungen. Wo tun wir das? Ist das wirklich an irgendetwas zu erkennen, außer bei den beiden ganz kleinen neuen Projekten, auf die Sie stolz sind? Alles andere läuft weiterhin wie gehabt und man hofft darauf, dass jeder, den man kennt, bis zur nächsten Wahl noch ein Stückchen abbekommt und danach mal schauen, wer dafür die Verantwortung trägt.

Oder der Personalabbau, bisher oft genug verschoben, und zwar im Wortsinn verschoben, Landesjugendamt, Landessozialamt, die Personen arbeiten alle noch, nur fallen ihre Kosten jetzt in den Sozialhaushalten an oder in den kommunalen Haushalten. Da ist überhaupt kein einziges Stück Personal abgebaut worden, sie sind nur verschoben worden in andere Haushalte hinein. Dass Sie 15.000 Stellen abbauen müssen, und zwar nicht nur im Haushalt des Landes, sondern bei den Kommunen, dazu haben Sie überhaupt noch gar nichts beigetragen in den letzten 20 Jahren. Das wissen Sie auch.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will nur darauf hinweisen, dass die vor zwei Jahren groß gefeierte Strukturkommission - ich würde sagen - vom Heilsbringer zum Phantom geworden ist. Gibt es die noch?

(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Die gibt es noch, ja.)

Die gibt es noch, das freut uns zu hören - lebende Untote.

(Heiterkeit DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jedenfalls haben Sie uns bisher alles, was Sie versprochen haben an Information, an Kooperation, an Zwischenberichten meiner Meinung nach nicht geliefert. Argumente und Sachverstand werden wohl nicht mehr gebraucht für einen Doppelhaushalt 2013/2014. Wenn der im Juni vorgelegt werden soll, kann man definitiv vorher keine Strukturdebatte mehr führen, die wird also scheinbar von Ihnen von vornherein nicht ernst genommen. Übrigens muss ich das auch dem Herrn Finanzminister sagen, denn wir hätten jetzt noch fünf Monate für eine Strukturdebatte, für die wir 20 Jahre geschlafen haben. Wer das stemmen soll, dann läuft es ungefähr so ab wie bei den 120 Änderungsanträgen bei uns im Haushaltsausschuss; die Debatte darüber ist ja schon geführt worden.

Es gibt auch keine Richtung bei den Fragen, wer, wo und in welchen Strukturen 2020 noch welche Aufgabe für unsere Bürgerinnen und Bürger erfüllen soll. Nachhaltiges und kluges Wachstum sieht anders aus. Leider ist auch jetzt - trotz Sachsenimport - kein wirklicher Lernprozess erkennbar. Keine neue Nettokreditaufnahme reicht nicht, denn die Pro-Kopf-Verschuldung steigt dank schrumpfender Bevölkerung auch bei einer schwarzen Null weiter und die Steuereinnahmen sinken parallel dazu.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Arbeit der Koalition: Durch glückliche Umstände konnte der Finanzminister halbwegs pünktlich einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Die Koalition brüstete sich schon im Juni, alles klargemacht zu haben. Dann ist drei Monate Sendepause, damit wir ja nicht die Gelegenheit haben, im Sommer zu genau in diesen Haushalt schauen zu dürfen. Im Verlauf der Beratung wird dann eine verspätete Verhandlung zwischen CDU und SPD vorgenommen, mit Wohlwollen der Opposition, was den eigentlichen gesetzlich vorgegebenen Ablauf angeht, dann wochenlanger Streit über die Verteilung von zusätzlichen Mitteln, die man zufälligerweise in der November-Steuerschätzung gefunden hat, und über die Heilung der bisher stümperhaften Steuerung der Gemeindegebietsreform. Als Gipfel dann vor einer Woche 120 Änderungsanträge im Haushaltsausschuss, von denen 110 belanglose Klarstellungen und unstrittige Summen enthielten. Die Kopien waren noch warm, als wir sie drei Stunden zu spät bekommen haben.

Die Peinlichkeit, dass man dadurch den Anträgen der FDP zustimmen musste, sei nur nebenbei bemerkt. Das Ganze wird dann getoppt durch eine Pressemitteilung von Herrn Mohring von vorgestern, dass die Koalitionsverhandlungen schon abgeschlossen seien - super. Zwei Tage vor der Haushaltsberatung haben Sie Ihre Koalitionsverhandlungen abgeschlossen, Respekt vor der guten Zusammenarbeit und vor allem vor der guten, schnellen und vertrauensvollen Zusammenarbeit,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die man dahinter vermuten darf. Da sagt Herr Mohring, ich zitiere aus der Pressemitteilung der CDU: „Zusammen mit den großen Reformen bei Polizei und Forst,“ - große Reformen... - „den erfolgreichen Gemeindezusammenschlüssen, dem Bekenntnis der Koalition zur Landgemeinde und den Erleichterungen für die kommunale Zusammenarbeit sind wir 2011 unserem Ziel erheblich näher gekommen. Und das ist ein Freistaat, der 2020 auf eigenen Beinen steht und seine Eigenständigkeit dauerhaft sichert, trotz zurückgehender Einwohnerzahlen und Einnahmen. So sieht ein Jahr der CDU aus.“

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das war die Meldung zum Fasching.)

So sieht ein Jahr der CDU aus. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie so weitermachen, dann möchte ich nicht wissen, wie 2020 CDU-Land Thüringen aussehen müsste, aber gut.

Was war der letzte Felsen in Ihrem Weg zu einer Koalitionsvereinbarung dazu? Ein winziger Teil einer überfälligen Reform in den Verwaltungsabläufen, das Haushaltsbegleitgesetz und darin der geplante Wegfall des Widerspruchsrechts. Eigentlich eine Kleinigkeit, natürlich nicht eingebettet und argumentiert in einem größeren Zusammenhang mit der Frage, wie der Freistaat beispielsweise in einigen Jahren mit mindestens 10.000 Mitarbeitenden weniger verwaltet werden kann. Aber selbst dieser Mini-Ansatz, den der Finanzminister einbringt, wird nun wieder zerfleddert und zurück bleiben Verschlechterungen für die Ärmsten der Armen, nämlich im Ausländerrecht. Alle anderen Lobbygruppen haben sich durchgesetzt, bei denen ist das Widerspruchsrecht weiterhin drin. Nur die Ärmsten der Armen, die Asylbewerber und die Ausländer, die müssen sich sorgen, dass sie demnächst klagen dürfen vor deutschen Gerichten, auch wenn sie gar nicht deutsch können.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Herzlichen Dank für diese Art von Kooperation und Kompromiss, meine sehr geehrten Damen und Herren in der Koalition!

Ich möchte daran erinnern, dass Sie vor 14 Monaten durch den Landesrechnungshof, den Sie auch nicht mehr mögen, eine Unterrichtung bekommen haben. Dort sind Überschriften genannt bei der Frage eines Konsolidierungsprozesses. Wir können uns diese fünf Sätze zu Gemüte führen über die Frage, ob Sie diesen Prozess eingeleitet haben seit dem letzten Jahr, Frau Ministerpräsidentin. „Haushaltspolitische Grundsätze sollten beachtet werden und Konsolidierungskonzepte müssen entwickelt werden.“ Ich kenne zumindest kein Konzept. Das

ist bestimmt was ganz geheimes Konsensuales in der Koalition. „Es muss der breite politische Konsens hergestellt werden und der Ressortegoismus überwunden werden.“ Den zweiten Halbsatz lasse ich mal außen vor, aber den breiten politischen Konsens haben Sie definitiv nicht erreicht. Den schaffen Sie noch nicht mal zwischen den beiden Fraktionen, geschweige denn, dass Sie mit uns zu dem Thema reden würden. „Die Notwendigkeit, der Zweck und das Ziel der Konsolidierung müssen der Öffentlichkeit vermittelt werden.“ Dass Sie das nicht können, haben 800 Bürgermeister hier bewiesen. Denen haben Sie das nicht vermitteln können vorher und das wäre dringend notwendig gewesen, da bin ich nämlich ziemlich weit auf Ihrer Seite, was den KFA und seine notwendige Sanierung angeht. „Dann braucht es eine langfristige Analyse der Einnahme- und Ausgabeentwicklung.“ Hm! Strukturkommission - kommt bestimmt, das braucht alles, wissen wir schon. „Die wirksame Organisation des Konsolidierungsprozesses muss etabliert werden und Berichterstattung muss sichergestellt werden.“ Dafür haben wir eine Stabsstelle, da kann nichts mehr schiefgehen und wenn du mal nicht weiter weißt, dann bildest du einen Arbeitskreis.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was sind unsere Vorstellungen dazu? Unter dem Motto, Steuern sollen machen, wozu sie heißen, nämlich steuern oder auch lenken, weil Herr Barth das nicht verstanden hat.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Steuern haben eine Lenkungsfunktion, auch wenn das Wort durchaus von „beisteuern“ kommt, und wir wollen mit unseren Sparvorschlägen und den Steuermehreinnahmen aus der NovemberSteuerschätzung nicht einfach nur die alten Verteilungskämpfe ausfechten, sondern die notwendigen strukturellen Änderungen bei den Ausgaben tatsächlich einleiten. Dazu dienen uns folgende Grundsätze: Wo möglich, muss verfügbares Geld eine doppelte Rendite abwerfen. Es darf nicht nur einfach zur Schuldentilgung genommen werden, dann spart es uns 3,5 Prozent Zinsen, die wir nicht mehr zahlen müssen. Würden wir damit etwas anderes machen, was mehr Rendite abwirft, muss es investiert werden. Das haben wir vorgeschlagen. Für den Planungsmehraufwand, den wir für die neue Justizvollzugsanstalt in Ostthüringen oder in Westsachsen brauchen, um dort den Passivhausstandard herzustellen, wollen wir lächerliche 50.000 € einstellen. Obwohl Frau Lehmann uns immer gebeten hat, doch ihren Anträgen zuzustimmen, die vernünftig sind, was wir auch getan haben, haben Sie es nicht für nötig gehalten, auch über einen Antrag von uns zu diskutieren, geschweige denn zuzustimmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nur an diesem einen kleinen Beispiel diskutieren.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wie klein ist diese Koalition?)

Die ist leider noch zu groß, die hat die Mehrheit, aber das ändert sich auch noch.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für Energiesparmaßnahmen in Landesbehörden stocken wir den Energiesparfonds des Landesbetriebs THÜLIMA um 2 Mio. € auf (und deshalb nur um 2 Mio. €, weil sie nicht mehr verarbeiten kön- nen, war unsere Überzeugung, sonst hätten es auch 20 Mio. € sein dürfen, nötig wäre es jeden- falls). Das Land muss mit gutem Beispiel vorangehen und mit dem Sparen beginnen. Diese berechtigte Forderung, die unter anderem auch aus den Kommunen kommt, hat drei große Angriffspunkte: die Personalkosten, die Sachkosten und die Struktur der Landesverwaltung.

Wenn Personalstellen eingespart werden müssen, dann kommt es darauf an, dass die weiterhin Tätigen umso besser und vielseitiger ausgebildet und motiviert sind. Deshalb haben wir zusätzlich ein halbes Prozent der Gesamtpersonalkosten des Landes für die Aus- und Fortbildung der Landesbediensteten vorgesehen, dass insgesamt 1 Prozent der Bruttolohnsumme herausgekommen wäre. Um die Personalkosten tatsächlich zu senken, ohne die Qualität der Leistungserbringung zu verringern, muss ein ministeriumsübergreifendes Personalentwicklungskonzept erarbeitet werden, das das bisherige ressortbezogene Denken aufbricht, eine Gesamtplanung ermöglicht und so den Anteil der nach den Plänen der Landesregierung wieder zu besetzenden Stellen absenkt. Ich erinnere an die Grundsätze des Landesrechnungshofs. Wir fordern seit Langem eine Strukturreform der Landesverwaltung, um bei rückgehender Bevölkerung die Verwaltungskosten nicht ausufern zu lassen. Hier muss die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen. Deshalb wollen wir in einem moderierten Prozess mit der Regierung, den Arbeitnehmervertreterinnen und -vertretern und den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen eine Verschlankung der Landesregierung um ein bis zwei Ministerien, die Neuordnung der internen Aufgabenerledigung durch weniger Abteilungen und eine bessere Kooperation und Aufgabenzuordnung anstoßen. Dafür sollten zunächst 200.000 € für vorbereitende Untersuchungen und Abstimmungsprozesse eingesetzt werden. Keine Diskussion, natürlich abgelehnt. Absicht war es unsererseits, eine gestraffte Struktur für die Zeit nach der nächsten Landtagswahl zu entwickeln, also ganz bewusst nach der nächsten Landtagswahl. Aber diese Selbstbindung fand überhaupt keinen Rückhalt.

Was die Kommunen und den Finanzausgleich angeht: Die Kommunen und die sonstigen gesellschaftlichen Gruppen müssen wir handlungsfähig erhalten. Die im aktuellen Entwurf des Kommunalen Finanzausgleichs vorgesehenen Kürzungen sind durch die neueste Steuerschätzung nicht auszugleichen. Wir weisen weiterhin darauf hin, dass die Verantwortung für die Landesschulden wesentlich bei der CDU liegt, dass es aber seit 2009 auch die SPD versäumt hat, neben der Erfüllung ihrer Wahlgeschenke auf eine weniger brutale Wende bei der Unterstützung der Gemeinden und Landkreise zu drängen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu allem, was heute gesagt wurde zu den 55 Mio. €, die man zufälligerweise noch bekommen hat, muss man deutlich machen: Diese Wohltaten der Steuerschätzung sind nicht Mehreinnahmen der Kommunen, sondern verminderte Kürzungen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist das Entscheidende, es sind verminderte Kürzungen. Das wird so weitergehen müssen bei den Kommunen, nebenbei bemerkt, auch das wissen wir alle. Die Kommunen werden weiterhin Kürzungen bekommen, wenn wir nicht bei den Personalstellen und bei unserer Leistungserfüllung, also unserem Standard sparen können. Das möchte aber keiner laut sagen.

(Zwischenruf Dr. Voß, Finanzminister: Bei- des.)

Beides, sagt Herr Finanzminister Dr. Voß - recht hat er.

Wir haben in unseren Anträgen vorgeschlagen, einen wesentlichen Teil der Steuermehreinnahmen in die Kommunen auszureichen, und zwar in Form von allgemeinen Zuweisungen, durchaus, weil wir die kommunale Hoheit auch einsehen und die 50 Prozent nicht unterschreiten wollen, aber darüber hinaus auch die Hebesätze für die Gewerbesteuer lediglich in einer vermittelbaren Höhe, nämlich der des Bundesdurchschnitts festzulegen, weil diese Diskussion der Willkür jede Art von Kompromiss und von Konsens unmöglich macht, wenn es darum geht, einen breiten politischen Konsens für die Haushaltskonsolidierung hinzubekommen. Auch da erinnere ich wieder an die Denkschrift des Landesrechnungshofs. So jedenfalls sorgen Sie bei den Kommunen nur für Reaktanz und das ist nicht richtig.

Um auch in den Kommunen und bei anderen Immobilieneigentümern die Energiewende zu unterstützen und die doppelte Rendite von finanziellen Einsparungen und Klimagewinnen anzuregen, wollten wir insgesamt 5 Mio. € für Energiemaßnahmen

in kommunalen Liegenschaften, Denkmalen und Unternehmen bereitstellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bildungsbereich mit Blick auf die aktuelle Verunsicherung der Eltern und Lehrerinnen und Lehrer bei der Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts in Thüringen und die viel zu hohe Förderschulquote im Freistaat haben wir deutlich darauf hingewiesen, dass wir ein umfassendes Konzept benötigen, wie wir zu einem chancengerechten und diskriminierungsfreien Bildungswesen gelangen können. Die Landesregierung ist von einem solchen Konzept leider noch meilenweit entfernt, wir dagegen machen konkrete Vorschläge. Wir möchten diesen Prozess deutlich beschleunigen und erwarten davon nicht nur und in erster Linie eine bessere Schule für alle, sondern darüber hinaus auch positive Effekte auf den optimaleren Einsatz der Lehrkräfte und der Schulinfrastruktur. Auch da das ehrliche Wort: Die Lehrer-Schüler-Relationsquote aller formalen Lehrerstellen muss natürlich auch angepasst werden an die westdeutschen Durchschnitte, wenn man dieses Thema schon in den Mund nimmt. Auch dort gibt es Reformbedarf, was die Effizienz angeht, aber nicht die Qualität von Bildung. Das ist entscheidend, die Qualität muss verbessert werden und die Effizienz.

Für ein Programm zum Umbau von inklusiven Schwerpunktschulen, in denen auch Kinder mit Beeinträchtigungen unterrichtet werden können, wollten wir 5 Mio. € bereitstellen.

Die Landesregierung verlautbart bei jeder Gelegenheit, dass die Erwachsenenbildung zur vierten Säule im Bildungswesen werden soll. Sie macht jedoch nichts dafür. Die Erwachsenenbildung wird unter Christoph Matschie nicht wie eine vierte Säule, sondern wie ein fünftes Rad am Wagen behandelt. Wir wollen das ändern, indem wir die Erwachsenenbildung deutlich stärken. Dazu forderten wir 1 Mio. € für das Bildungsfreistellungsgesetz und 650.000 € für die Erwachsenenbildung zusätzlich.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In unserem Entschließungsantrag fordern wir auch, das Studentenwerksgesetz vom 9. März 2006 zu novellieren und dabei insbesondere die Regelung zur Finanzierung des Studentenwerks Thüringen derart auszugestalten, dass eine angemessene, verlässliche und gleichbleibende bedarfsdeckende Finanzierung durch das Land sichergestellt wird.

Wir wollen, dass der Freistaat ein Thüringer Kulturfördergesetz bekommt, welches auf einem ressort-, sparten- und akteurübergreifenden Kulturkonzept basiert und klare verbindliche und verlässliche Regelungen für die örtliche Kulturförderung des Freistaats schafft. Ziel ist es, damit den staatlichen Auftrag aus Artikel 30 der Landesverfassung für die Kulturpartner mithilfe von innovativen und transpa

renten Förder- und Steuerungsmodellen sowie konkreten bedarfsdeckenden Finanzzusagen zu definieren. Wir wollen den Kulturrat in die kulturpolitische Verantwortung einbeziehen. Dieser soll die Landespolitik in allen kulturpolitischen Fragen beraten und unterstützen. Dazu ist dem Kulturrat eine institutionelle Förderung zur Bewirtschaftung einer Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen. Die Koalition hat es nur geschafft, eine Haushaltsstelle einzurichten. Wir füllen diese mit Leben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu den sozialen Problemlagen: Gerade beim Erziehungsgeld und bei der Stiftung FamilienSinn muss man deutlich sagen, sie sind Sinnbild für das Verharrens- und Verweigerungspotenzial der CDU. Gesichtswahrung geht vor solider Haushalts- und moderner nachhaltiger Familienpolitik. Nächstes Jahr sollen nach CDUund SPD-Meinung 29,8 Mio. € in eine äußerst zweifelhafte bis sinnlose angebliche Familienförderung fließen. Bei den Krankenhäusern drohen wir auf Verschleiß zu fahren, und zwar flächendeckend. Das wird nicht lange gut gehen und, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, Sie setzen dem noch die Krone auf und das mache ich an diesem Thema beispielhaft, weil Sie zu Recht die Kritik von Herrn Höhn bekommen haben, was das Thema unseriöse Gegenfinanzierung angeht. Sie kürzen pauschal 8 Mio. € bei den Krankenhäusern. Mal abgesehen davon, dass es dafür keine wissenschaftliche Grundlage gibt, ist es auch rechtlich gar nicht möglich, denn das Land gibt in dem Titel, den Sie kürzen, lediglich zweckgebundene Einnahmen weiter. Sie machen einfach Luftbuchungen und brüsten sich dann auch noch damit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)