Protokoll der Sitzung vom 03.05.2012

Das ist der erste Punkt. Und natürlich besetzen das andere Drittel die freien Trägervertreter, die als anerkannte Träger der Jugendhilfe tätig sind. Aber auch die müssen nicht ihre Vorstandsvorsitzenden und ihre Vereinsvorsitzenden hinschicken, sondern können auch jugendliche Vertreter schicken. Die, die Kinder- und Jugendhilfearbeit ernst nehmen und nicht nur hier darüber reden, weil sie meinen mal darüber reden zu müssen, weil sie in der Anhörung nicht mitgemacht haben zu dem Gesetz,

(Beifall CDU)

sondern es ihnen nachträglich einfällt, wenn die es ernst nehmen, dann lassen sie Kinder und Jugendliche auch in Jugendhilfeausschüssen in Thüringen beteiligen. Manche Landkreise machen das so, die brauchen keine Oberlehrer, die machen reale Politik und lassen Kinderund Jugendhilfe-Ausschussbeteiligung bei Kindern und Jugendlichen zu. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Keine kom- munale Kompetenz, man sieht das jeden Tag.)

Ich beende die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen als Erstes ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Der Gesetzentwurf hat die Drucksachennummer 5/476 - Neufassung - in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe die Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei der Fraktion der FDP, der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD. Wer enthält sich? Es enthält sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen nun zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Als Erstes stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales,

(Ministerin Taubert)

Familie und Gesundheit in der Drucksache 5/4371. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Zustimmung bei der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD. Wer ist dagegen? Dagegen ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktion der FDP und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen.

Wir stimmen jetzt direkt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/4371. Wer für den Gesetzentwurf der Landesregierung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der CDU- und der SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Ausschusses angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen worden.

Ich schließe die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Gesetz zur Erprobung von effizienteren landesrechtlichen Standards für kommunale Körperschaften (Thü- ringer Standarderprobungsge- setz - ThürStEG -) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/4109 ZWEITE BERATUNG

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Dirk Bergner von der FDP-Fraktion. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist aus meiner Sicht ein wirklich peinliches Trauerspiel, dass wir den vorliegenden Gesetzentwurf ohne eine Ausschussdebatte heute zum zweiten Mal beraten müssen.

(Beifall FDP)

Ich kann nicht verstehen, wie sich die regierungstragenden Fraktionen derart einer Diskussion verweigern können, obwohl Standardvereinfachung

ein Anliegen ist, ein Anliegen sein muss, das uns alle im Land umtreiben und beschäftigen muss.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht vor, den Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu helfen, indem sie die Befreiung von landesrechtlichen Bestimmungen und Standards beantragen können. Es sollen neue Formen der Aufgabenerledigung und Aufgabeneffizienz ausprobiert werden, um z.B. wirtschaftliche Entwicklungen besser zu fördern, Existenzgründungen zu erleichtern und Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Weiterhin sollen den Kommunen im Rahmen ihrer Einnahmemöglichkeiten mehr Spielräume gewährt werden. Diejenigen, meine Damen und Herren, die sich täglich mit zu starren und zu bürokratischen Verfahren abkämpfen, wissen am besten, wo wirklich Handlungsbedarf besteht.

(Beifall FDP)

Hier geht es auch oft um Kleinigkeiten, von einer komplizierten Antragstellung bis zu einem nicht nachvollziehbaren Verfahren. Natürlich, meine Damen und Herren, ist uns bewusst, dass die Arbeit, Normen und Standards infrage zu stellen, zu deregulieren und die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, keineswegs eine einfache Aufgabe ist, sondern sich teilweise als ziemlich schwierig darstellt. Das Land ist für die Verursachung derartiger Probleme aber nun bei Weitem nicht unschuldig, meine Damen und Herren,

(Beifall FDP)

sondern es erschwert den Kommunen durch die Auferlegung von immer mehr Aufgaben und Standards ihre originäre Arbeit im Dienste der Bürger. Immer wieder werden komplizierte Rechtsvorschriften erlassen, die in der Praxis kaum noch umsetzbar sind. Ein gutes Beispiel hierfür und somit ein schlechtes für die Betroffenen ist aus meiner Sicht das Thüringer Vergabegesetz, das in dieser Zeit immer mehr Probleme vor Ort in der Praxis aufwirft.

(Beifall FDP)

Ich habe in der ersten Beratung schon ein paar Beispiele genannt, bei denen man ansetzen kann. Es geht über die Töpfchenspüle beim Kindergarten bis hin zum Brand- und Katastrophenschutz. Bei der Feuerwehr sind fast alle Ausstattungsstandards bis ins Einzelne geregelt. Das ist an sich auch richtig so, aber in Zeiten knapper Kassen scheint es dann doch sinnvoll, dass die Feuerwehrleute vor Ort, die mit den Ausrüstungs- und mit den persönlichen Ausstattungsgegenständen umgehen können, entscheiden sollen, was im Einzelfall je nach dem Einsatzbild der örtlichen Wehr nun besonders wichtig ist und was vor Ort aufgrund des Einsatzgeschehens im Einzelfall nicht gebraucht wird.

(Beifall FDP)

(Präsidentin Diezel)

Meine Damen und Herren, ich denke da eben an solche Beispiele wie die Frage: Muss es denn unbedingt eine Drehleiter sein oder reicht nicht auch ein Hubsteiger, wo man das gleiche Ziel für weniger Geld erreichen kann? Wenn die Feuerwehren vor Ort und damit die Kommunen entscheiden, wir wollen in erster Linie diese Ausstattungsvariante und wir wollen verzichten auf das, was standardmäßig vorgegeben ist, dann kommen wir zu einer eher vernünftigen Ausstattung, meine Damen und Herren.

Auch die Landkreisgrenze beispielsweise im Jagdbergtunnel und unsere Katastrophenschutzverordnung sind gute Beispiele, bei denen Rechtsvorschriften mit der Wirklichkeit nicht in Einklang zu bringen sind. Ich möchte zumindest keinen Unfall haben, wo ich zunächst beim Notruf erst mal mitteilen muss, in welchem Landkreis ich gerade bin, sondern dort, denke ich, können die Praktiker vor Ort etliches lösen.

(Beifall FDP)

Es gibt aber auch weitere Möglichkeiten beim Thüringer Denkmalschutzgesetz und bei der Thüringer Bauordnung. Die bestehenden Probleme, meine Damen und Herren, sind vielen bekannt und deswegen bin ich auch enttäuscht über das Verhalten etlicher Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht einmal der Ausschussüberweisung zustimmen wollten. Was mich dabei am meisten erstaunt, meine Damen und Herren, ist in dem Fall das Verhalten der Union. Am 17. April durfte ich eine Pressemitteilung der CDU lesen, interkommunale Zusammenarbeit soll erleichtert und forciert werden. Zum einen bin ich überrascht, dass die CDU die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Kommunen wieder entdeckt hat - dazu gratuliere ich, aber ich hoffe eben auch, dass sie es nicht so schnell wieder vergisst, meine Damen und Herren -,

(Beifall FDP)

zum anderen endet die Pressemitteilung mit einem Zitat von Herrn Kollegen Mohring, in dem er verlautbaren lässt, dass die Überprüfung von Aufgaben und Standards erfolgen muss, um die Gestaltungsmöglichkeiten für die Kommunen zu erhalten. Recht haben Sie, Herr Kollege.

(Beifall FDP)

Das Problem haben Sie also schon mal erkannt, aber es fehlt in dem Fall am Umsetzungswillen. Auch hat sich die Familienministerin Frau Schröder, ebenfalls CDU, am letzten Wochenende zu Wort gemeldet. Sie fordert zur Beschleunigung des KitaAusbaus, dass Kommunen auf übertriebene Bauvorschriften verzichten sollen. Hört, hört, kann man an der Stelle sagen. Beispiele sind auch hier der Denkmalschutz oder die getrennten Toiletten für weibliche und männliche Erzieher. Wie ich es den

Medien und auch der Parlamentsdokumentation entnehmen kann, sind alle für den Abbau von Standards. So sagen sie es zumindest. Es wird gern viel darüber erzählt. Wenn die FDP aber einen konkreten Vorschlag unterbreitet, der, und ich sage das bewusst, etwas dazu beitragen kann, Standards zu senken, zu vereinfachen, wird dieser nicht einmal an den Ausschuss überwiesen. Dass wir in einem Entschließungsantrag die Landesregierung aufgefordert haben, Standards zu überprüfen und uns im September etwas vorzulegen, ist mir natürlich bekannt und es ist richtig und wichtig, aber es ist eben, meine Damen und Herren, bei Weitem nicht alles.

(Beifall FDP)

Nach unserer Auffassung erreichen wir eben eine herausragende, vor allem praxisorientierte Güte in den Ergebnissen, wenn wir uns mit dem Problem des Standardabbaus von der Seite des Landes und von der Seite der Kommunen nähern, meine Damen und Herren. Letztendlich können uns die Praktiker vor Ort in den Kommunen sagen, wo es knirscht und wo es effizientere Wege gibt, wie das Ziel zu erreichen ist, denn die Kommunen müssen sich tagtäglich vor Ort mit den Rechtsvorschriften, ich sage mal salopp, herumärgern. Ich bin wirklich der festen Überzeugung, meine Damen und Herren, dass wir uns eine wichtige, eine dringende Chance vergeben, wenn wir nicht den Kommunen mehr Möglichkeiten geben, selber Handlungsspielräume und Entscheidungsspielräume zu entwickeln und wahrzunehmen. Meine Damen und Herren, es gibt keinen vernünftigen Grund, auf die Erfahrung der Praktiker vor Ort zu verzichten.

(Beifall FDP)

Dass nach der Meinung des einen oder anderen hier im Hohen Haus Änderungsbedarf bei unserem Gesetzentwurf besteht, das ist normal und das ist legitim. Um aber einen solchen Änderungsbedarf im Einzelnen auch diskutieren zu können, dafür, meine Damen und Herren, gibt es die Ausschussarbeit. Meine Damen und Herren, ich beanspruche nicht den Stein des Weisen, ich fordere aber die Bereitschaft zu einer konstruktiven Debatte im Dienste dieses Landes. Deswegen, meine Damen und Herren, beantrage ich erneut im Namen meiner Fraktion, die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Innenausschuss federführend und dazu an den Ausschuss für Justiz. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Klaus von der Krone das Wort.

(Abg. Bergner)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Gäste, wir beraten heute hier in der zweiten Beratung die Drucksache 5/4109 und das Ziel dieses Gesetzes soll sein, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau in den Kommunen zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Insbesondere sollen so neue Formen der Aufgabenerledigung in der Praxis gefunden und erprobt werden. Dass die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag die nachhaltige Überprüfung des Aufgabenkatalogs des Landes und der Kommunen grundsätzlich begrüßt, wurde bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Auch wir wollen überhöhte Standards senken und vor allem keine zusätzlichen Gesetze schaffen, die zu mehr Verwaltungsaufwand und Bürokratie führen.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Was haben wir vorher gemacht?)

Ich würde Ihnen raten, mal im Internet zu recherchieren, da gibt es viel Papier und da können Sie sich auswählen, was Sie wollen. Über Kosteneinsparungen und Kostensenkungen oder Kostenerhöhung bei der Durchführung von Maßnahmen wird nirgends etwas dargestellt.

So hat die CDU-Fraktion im Februar 2012 ein Forum zum Thema „Interkommunale Zusammenarbeit“ mit vielen Bürgermeistern und Kommunalvertretern durchgeführt und um mehr kommunale Zusammenarbeit geworben. Ziel muss es sein, diese interkommunale Zusammenarbeit zu stärken und weiter auszubauen. Nur so können dauerhafte Entlastungen für Kommunen erzielt werden, um langfristig den Herausforderungen des demographischen Wandels vor Ort begegnen zu können.