Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Gäste auf der Zuschauertribüne und die Vertreter der Medien hier im Hause.
Als Schriftführer hat neben mir Platz genommen der Abgeordnete Kowalleck. Die Rednerliste führt die Abgeordnete König.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Hey und Frau Abgeordnete Hitzing entschuldigt.
Ich gratuliere recht herzlich dem heutigen Geburtstagkind, der Abgeordneten Birgit Keller von der Fraktion DIE LINKE. Meinen herzlichen Glückwunsch, alles Gute und vor allem Gesundheit.
Gestatten Sie mir noch folgende allgemeine Hinweise: Ich erinnere Sie noch einmal an den Stand von UNICEF, der über die Hilfsmaßnahmen in Haiti in der Lobby hier bei uns im Landtag informiert und Sie um Unterstützung für die Erdbebenopfer, vor allem für die Kinder und Jugendlichen, in Haiti und zu Spenden auffordert.
Ich möchte Sie herzlich um 13.00 Uhr zur Ausstellungseröffnung STIP.VISITE der Stipendiaten für die bildende Kunst 2009 des Freistaats Thüringen einladen und ich erinnere an die Präsentation der Firma Hut und Putz aus Altenburg.
Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Bitte beachten Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, dass wir heute nach der Mittagspause die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14 bis 21 und anschließend die nicht erledigten Mündlichen Anfragen aufrufen.
Zu Tagesordnungspunkt 15 „Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung“ wurde eine Neufassung verteilt.
Zu dem neuen Tagesordnungspunkt 13 c „Solarwirtschaft in Thüringen und in Ostdeutschland sichern“, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, wird ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/403 verteilt.
Die Landesregierung hat angekündigt, zu dem neuen Tagesordnungspunkt 13 b „Beibehaltung der Einspeisungsvergütung für Solarstrom“, Antrag der Fraktion DIE LINKE, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.
a) Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/57 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/386 - ZWEITE und DRITTE BERATUNG
b) Gesetz zur Änderung hochschul- rechtlicher Vorschriften (Thüringer Gesetz gegen die Einführung von Studiengebühren) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/58 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/398 - ZWEITE BERATUNG
c) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/177 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drucksache 5/399 - ZWEITE BERATUNG
Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in Drucksache 5/57 heute in zweiter und sofern keine Ausschussüberweisung beschlossen wird, in dritter Beratung zu behandeln.
Das Wort hat der Abgeordnete Grob aus dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Berichterstattung zu den drei Tagesordnungspunkten. Bitte, Herr Abgeordneter Grob.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12. November 2009, Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen, in der Drucksache 5/57 wurde in der 5. Sitzung am 20. November 2009 als Tagesordnungspunkt 6 a aufgerufen. Der Beratungsgegenstand wurde nach umfangreicher Aussprache an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur federführend und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Die beantragte Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss wurde abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 12. November 2009, Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften (Thüringer Gesetz gegen die Einführung von Studiengebühren), in Drucksache 5/58 wurde in der 5. Sitzung am 20. November 2009 als Tagesordnungspunkt 6 b aufgerufen. Der Beratungsgegenstand wurde nach umfangreicher Aussprache an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur federführend und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 9. Dezember 2009, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und -entgeltgesetzes, in Drucksache 5/177 wurde in der 6. Sitzung am 17. Dezember 2009 als Tagesordnungspunkt 1 aufgerufen. Der Beratungsgegenstand wurde nach umfangreicher Aussprache an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
In der 2. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 18. Dezember 2009 wurden unter Punkt 3 die Drucksachen 5/57, 5/58 und 5/177 aufgerufen. Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Grob bestellt, wie Sie unschwer sehen können. Der Antrag des Abgeordneten Volker Emde, eine gemeinsame schriftliche Anhörung durchzuführen, erhielt in der Abstimmung die gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung erforderliche Unterstützung. Der Ausschuss beschloss einstimmig als letzten Termin für die Abgabe der Stellungnahmen der Anzuhörenden den 14.01.2010.
Der Rahmen wurde auf folgende Anzuhörende festgelegt und ich kann Ihnen das leider nicht ersparen: Konferenz Thüringer Studentenschaften, Studierendenrat der Universität Erfurt, Studierendenrat der Fachhochschule Erfurt, Studierendenrat der FriedrichSchiller-Universität Jena, Studierendenrat der Fachhochschule Jena, Studierendenrat der TU Ilmenau - wir kürzen ein bisschen ab - und der der Fachhoch
schule Schmalkalden, der Fachhochschule Nordhausen, Studentenwerk Thüringen, GEW Thüringen, Deutscher Gewerkschaftsbund, Fachhochschule Erfurt, Fachhochschule Jena, Fachhochschule Nordhausen, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Technische Universität Ilmenau, Universität Erfurt, Fachhochschule Schmalkalden, Bauhaus-Universität Weimar, Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, die Berufsakademie Thüringen, der Deutsche Hochschulverband - Landesvorsitzende Thüringen, Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH, Landesrektorenkonferenz, Ring Christlich-Demokratischer Studenten Thüringen, Juso-Hochschulgruppe, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V., Hochschulgruppe DIE LINKE.SDS, die übrigen oppositionsnahen Hochschulgruppen sowie die Grüne Hochschulgruppe
- das ist schwer auszusprechen. Die schriftlichen Stellungnahmen der Anzuhörenden sind in den Zuschriften 5/3/4/6/8 und folgende nachzulesen.
In der 3. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 21. Januar 2010 wurde unter Tagesordnungspunkt 2 die Anhörung in nicht öffentlicher Sitzung durchgeführt. Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt im Ergebnis der Anhörung die Ablehnung der Gesetzentwürfe in den Drucksachen 5/57 und 5/58.
Der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 22. Januar 2010 beraten und empfiehlt ebenfalls, beide Gesetzentwürfe abzulehnen.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt im Ergebnis der Anhörung, den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/177 mit folgenden Änderungen anzunehmen: Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: ’(4) Die Hochschulen können für eine verspätete Rückmeldung eine Säumnisgebühr in Höhe von bis zu 25 Euro erheben.’“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Grob. Es spricht zu uns Abgeordnete Hennig von der Fraktion DIE LINKE.
Guten Morgen, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, was mich wirklich freut, heute wird endlich ein Punkt und ein Strich unter eine unsägliche Entscheidung der Landesregierung unter Dieter Althaus gesetzt, zumindest der Verwaltungskostenbeitrag wird heute endlich abgeschafft.
Ich glaube, was das Wichtigste ist, ist nicht, dass es von den beiden Koalitionsfraktionen kommt, sondern dass es durchaus den Studierenden zu verdanken ist mit ihrem Protest seit 2006, mit Demonstrationen, Briefen, Anschreiben, Bildungsstreiks usw., dass es so weit gekommen ist und die Politik auch einer Landesregierung, auch eine CDU-Fraktion begriffen hat, dass man nicht drum herumkommt, den Verwaltungskostenbeitrag abzuschaffen.
Wir diskutieren ja in diesem Tagesordnungspunkt weitere Punkte, u.a. die Studiengebührenfreiheit in die Thüringer Verfassung aufzunehmen; aus meiner Sicht ein so hochwertiges Recht für Menschen in diesem Land, ohne soziale Hürden studieren zu können, dass das Verfassungsrang haben muss. Im Ausschuss wurde unser Ansinnen abgelehnt. Die Fraktion DIE LINKE bleibt natürlich bei ihrem Vorschlag, das ist klar, und hält diesen Vorschlag auch heute aufrecht. Was mich tatsächlich wundert, ist doch durchaus, dass die SPD im Frühjahr 2009 noch einen eigenen Antrag zur Studiengebührenfreiheit in die Verfassung in den Thüringer Landtag eingebracht hat, in der Begründung formuliert hat, dass der politische Willen in allen Fraktionen so weit verbreitet ist, dass es ja die Mehrheit für eine Verfassungsänderung geben kann; die hat es damals nicht gegeben. Heute ist es so weit, dass die SPD im Ausschuss, die Studiengebührenfreiheit in die Verfassung aufzunehmen, ablehnt als nicht notwendig, obwohl - das muss man dazusagen, Abgeordneter Grob hat ja auch erwähnt, dass die Jusos eine Stellungnahme abgegeben haben - auch die Jusos sehr begrüßt haben, Studiengebührenfreiheit in die Verfassung aufzunehmen. Ich würde an der Stelle einfach konstatieren, dass die SPD hier ihrem Koalitionspartner Rechnung tragen muss.
Zu den Studiengebühren: Es gab mehrere Zuschriften, u.a. hat sich die GEW geäußert und ich muss sagen, ich bin sehr nahe bei der GEW und das sollten wir auch in den nächsten Jahren für Thüringen diskutieren. Wenn die GEW eigentlich fordert, dass die Studiengebührenfreiheit in der Verfassung noch gar nicht weit genug geht, sondern dass es um einen freien, gleichen und gebührenfreien Zugang zu öffentlichen Bildungseinrichtungen nach Maßgabe der Thüringer Gesetze gehen muss, da bin ich bei den Gewerkschaften. Wir sollten uns als Thüringer Parlament dieser Diskussion nicht verwehren. Was ich nicht nachvollziehen kann, aus welchen Gründen die Studiengebührenfreiheit in der Verfassung die Autonomie der Hochschulen einschränken sollte. Das ist für mich kein tragbares Argument, um Studiengebühren nicht in der Verfassung festzuschreiben. Dieses Argument kann ich so nicht akzeptieren.
Zu den Verwaltungskostenbeiträgen: Wir haben durch die Mehrheit des Ausschusses eine Änderung bekommen in einem kleinen Wörtchen. Die Fraktion DIE LINKE hatte aber gleichzeitig beantragt, die Langzeitstudiengebühren abzuschaffen als auch die Seniorenstudiengebühren. Es fand sich keine Mehrheit dafür. Aus meiner Sicht ignoriert die Weiterführung der Langzeitstudiengebühren die Thüringer Studienbedingungen, die soziale Lage von Studierenden und bestraft diejenigen, die aus dem falschen Elternhaus kommen, diejenigen, die damit bestraft werden, dass die Studienbedingungen in Thüringen es nicht hergeben, sehr schnell den Abschluss zu machen und ignoriert, dass die Verhältnisse für Langzeitstudiengebühren einfach die Falschen trifft.
alles mit dem Argument, dass Senioren nur studieren, um ihren persönlichen Vorteil daraus zu ziehen und ignoriert völlig lebenslanges Lernen bzw. das Recht des Einzelnen, seine Persönlichkeit auch im Alter weiterzuentwickeln.
Was ich an dieser Stelle einfach noch mal klarstellen möchte: DIE LINKE ist für einen freien und unabhängigen Hochschulzugang, sprich für einen freien und unabhängigen Zugang zur Bildung. Das heißt, es darf keine Studiengebühren in Thüringen geben. Auch die Landesregierung sollte akzeptieren, dass nach dieser Legislatur eine andere Legislatur kommt und hätte
Im Ausschuss gab es durchaus keine einstimmige Entscheidung, wie hier dargestellt. Die Ausschussmehrheit von SPD und CDU hat die Anträge der Fraktion DIE LINKE abgelehnt und ihren eigenen zugestimmt. Die Fraktion DIE LINKE hat sich bei dem Antrag der Landesregierung zur Abschaffung der Verwaltungskostenbeiträge enthalten und wird es auch an dieser Stelle tun. Ich hoffe, dass mit dieser Debatte die Debatte zu besserer Bildung, zu qualitätsvoller Bildung und zu einem wirklichen Bildungsland Thüringen nicht beendet ist und dass wir vor allen Dingen die Mitspracherechte von Studierenden an Thüringer Hochschulen auch in den nächsten Debatten angehen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die CDU-Fraktion hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Mario Voigt.