Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

(Minister Dr. Voß)

Finanzwirtschaftlich hat Europa allerdings auch unmittelbare Bedeutung für unseren Haushalt. Schon zu Beginn des Freistaats Thüringen, des Wiedererstehens des Freistaats Thüringen wurden aus europäischen Strukturfonds erhebliche Mittel für die Unterstützung der Wirtschaft, für die Infrastruktur, aber auch für die Agrarwirtschaft, für soziale Belange wie Qualifizierungsmaßnahmen bereitgestellt. Für die kommende Förderperiode 2014 bis 2020 müssen wir jedoch mit etwa einem Drittel weniger von der Europäischen Union rechnen. Die Entscheidungen werden dieses Jahr noch fallen, und zwar im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den EU-Finanzrahmen. Wir dürfen also nicht nachlassen, darauf weiterhin Interessen wahrend Einfluss zu nehmen, was wir ja auch tun mit unserer Europaministerin und mit dem Wirtschaftsminister.

Die Verschuldungskrise in Europa löst mittlerweile allerdings auch tief greifende, tief sitzende Ängste in der Bevölkerung aus. Meine Damen und Herren, 78 Prozent der Bevölkerung sind aufgrund der europäischen Schuldenkrise besorgt, mehr noch als um den Verlust des Arbeitsplatzes oder Kriminalität und Terror. Man stelle sich dieses vor, ein klares Versagen. Die Politik hat allerdings diese Ängste aufzugreifen. Darauf, meine Damen und Herren, können wiederum Sparsamkeit, nur Sparsamkeit und Schuldentilgung die richtige Antwort sein und nichts anderes. Auch auf Bundesebene geraten die Rahmenbedingungen für unsere Haushaltswirtschaft allmählich in Bewegung.

Die Angriffe einiger Bürgermeister aus großen Städten in Nordrhein-Westfalen auf die SolidarpaktII-Mittel sowie die angekündigte Verfassungsklage zum Länderfinanzausgleich des Hauptgeberlandes Bayern sind doch untrügliche Vorboten, dass ein Ringen über die finanzstaatliche Ordnung ab 2020 bevorsteht.

(Beifall FDP)

Damit an dieser Stelle überhaupt keine Zweifel aufkommen - dies möchte ich auch aus eigener Erfahrung sagen -: Bei diesem Thema, meinen Damen und Herren, werden wir uns auf niemanden als auf uns selbst verlassen können.

(Beifall CDU, FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: So ist es, recht hat er.)

Deshalb, meine Damen und Herren, ist es richtig und notwendig, dass die Ministerpräsidentin im Zusammenhang mit der Übernahme des Vorsitzes in der Ministerpräsidentenkonferenz dieses Thema als Schwerpunkt auf die Agenda ihrer Amtszeit genommen hat. Thüringen wird sich also einbringen, Thüringen bereitet sich vor, will mitgestalten, meine Damen und Herren, wie sich dieses für ein aktives Land nun einmal gehört.

Erinnern wir uns: Im Zuge der deutschen Einheit wurde die bis dahin gültige Finanzordnung hinsichtlich der Finanzierung der deutschen Einheit vollends umgestaltet. In den 90er-Jahren war es der Fonds Deutsche Einheit, ab 1995 wurden die neuen Länder in die Finanzverfassung gleichberechtigt eingefügt, es gab den Solidarpakt I mit 95 Mrd. €, Thüringen hat davon 15 Mrd. € erhalten. Dann kam der Solidarpakt II mit einem Gesamtvolumen von 156 Mrd. €, von dem Thüringen immerhin 25 Mrd. € erhalten wird.

Meine Damen und Herren, was wird an die Stelle dieser Finanzordnung ab 2020 treten? Eines steht auf jeden Fall fest, es wird für alle Bundesländer eine tief greifende Zäsur und damit auch für Thüringen.

Aus meiner Sicht ein paar Gedanken zu dieser Neuordnung: Bei der Neuausrichtung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern wird ein gesamtdeutscher Fokus an die Stelle der Ost-WestSicht treten. Das heißt nicht, meine Damen und Herren, dass die ostdeutschen Länder nicht angemessen vertreten sein werden, aber unsere Sonderbedarfe werden künftig regional gegen die Gelsenkirchens gestellt werden wie gegen die des strukturschwachen Bayerischen Waldes. Als Zweites bedarf es auch künftig eines Basisausgleichs mangelnder eigener Steuerkraft für finanzschwache Länder. Heftige Debatten erwarte ich jedoch über das Maß des Ausgleichs zwischen den Ländern. Die Beantwortung dieser Frage wird die Finanzierungsmöglichkeiten Thüringens auf lange, lange Jahre mitbestimmen. Auf Derartiges müssen wir uns vorbereiten. Zusätzlich wird die Frage auf den Prüfstand zu stellen sein, ob das vertikale Verhältnis der Finanzmittelaufteilung zwischen Bund und Ländergesamtheit aufgabengerecht und angemessen ist.

Meine Damen und Herren, wir sehen spannenden Zeiten entgegen - auf jeden Fall. Es steht sicherlich viel Arbeit vor uns.

Lassen Sie mich nun zu einigen Strukturen des Doppelhaushalts kommen und diese etwas genauer in Augenschein nehmen. Entscheidend für die Konsolidierung des Thüringer Haushalts ist nun mal, dass die Landesausgaben durch eigene Einnahmen ohne Schulden finanziert werden können. Damit ist Thüringen eines von fünf Ländern, die für 2013 ihren Haushalt ohne Schulden planen, eines von fünf von 16 Ländern.

(Beifall CDU)

Mittel- und langfristig ist dieser wichtige Schritt jedoch nicht ausreichend. In Zeiten deutlich zurückgehender Gesamteinnahmen werden wir uns an das Wort „tilgen“ gewöhnen müssen. Es wird Bestandteil unserer Haushaltspolitik auf lange Jahre werden müssen. Insofern legen wir mit der Mittelfri

(Minister Dr. Voß)

stigen Finanzplanung auch einen Tilgungsplan bis 2016 vor. Ja, wir wollen bis 2016 zunächst jedes Jahr 65 Mio. € tilgen. Das ist pro Kopf der Einwohner mit 29 € nach Bayern der höchste Betrag zwischen den Ländern.

Lassen Sie mich diesen Aspekt allerdings noch ein bisschen anders spiegeln. Jede Tilgung, jeder getilgte Euro spart uns Zinsen im kommenden Jahr. Bei einer Tilgung von 65 Mio. € sind das etwa 2 Mio. €, die zum Beispiel unsere Schulen, aber auch anderes gut gebrauchen können. Diese Mechanismen, meine ich, müssen wir uns klarer vor Augen führen. Tilgen heißt eben auch, den Korridor für zukünftige Investitionen offenhalten. Sie alle wissen, dass wir in Thüringen irgendwann in eine Situation kommen, wo wir mehr Zinsen gezahlt haben, als wir Kredite je aufgenommen haben. Derzeit haben wir 16,3 Mrd. € Schulden. Allerdings, summiere ich die Zinszahlungen von 1991 bis derzeit auf, haben wir 10,4 Mrd. € an Zinsen gezahlt. Wir werden auf jeden Fall irgendwann an diese Summe herankommen, wenn wir nicht den Weg der Tilgung weiter beschreiten. Die Steuereinnahmen, die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich wachsen von 6 Mrd. € auf 6,6 Mrd. €. Die Steuerdeckungsquote steigt erfreulich von 55 Prozent auf 64 Prozent in 2016. Damit steigt auf jeden Fall die Stabilität der Finanzierungsbasis unseres Haushalts kontinuierlich, wenn auch langsam, aber kontinuierlich an.

Deutlich ist der Rückgang der Solidarpakt-II-Mittel zu erkennen, die von 1 Mrd. € in 2012 auf 800 Mio. € in 2014 fallen. Die Einnahmestruktur spiegelt außerdem den Rückgang der EU-Mittel wider, die von rund 500 Mio. € auf 300 Mio. € absinken werden. All dies ist keine Überraschung. Die Einnahmestruktur weist keine Besonderheiten auf, nein, sie liegt sogar ganz im Rahmen unserer Einschätzung.

Ich komme zur Ausgabenseite und hier zu gewichtigen Strukturproblemen, bevor ich mich dann einigen Ansätzen in den einzelnen Politikbereichen zuwende.

Meine Damen und Herren, trotz Personalabbaus steigen die Personalausgaben stetig weiter an, 73 Mio. € in 2013 und noch einmal 84 Mio. € in 2014. Das sind 160 Mio. € in nur zwei Haushaltsjahren, und dies, obwohl wir den verhandelten Personalabbau eingerechnet haben. Die Personalausgabenquote wird etwa bei 30 Prozent Ende des Zeitpunkts der Mittelfristigen Finanzplanung liegen.

Meine Damen und Herren, dies ist weiterhin Sprengstoff. Es ist Sprengstoff für unsere Bemühungen, den Haushalt zu konsolidieren und den Freistaat Thüringen sicher in den Hafen 2020 zu führen. Auch wenn im Jahr 2012 beginnend bis 2014 etwa 1.000 Stellen abgebaut sein werden, so kann die weitere Schrittfolge für eine nachhaltige

Finanzpolitik jedoch nicht befriedigen. Wir müssen also zum Gelingen des Projekts 2020 unsere Anstrengungen in diesem Bereich verstärken. Ich erbitte auch die Unterstützung der Mitglieder dieses Hauses für diesen Pfad und hoffe hier wirklich auch auf ein verstärktes Herangehen.

Ansatzpunkte dazu sind vorhanden. Wir werden im Lehrerbereich Abfindungsangebote sowie Angebote zum Eintritt in den vorgezogenen Ruhestand machen. Dort, wo wir Überhänge haben - allerdings auch nur dort -, wird es auch Entlastungen des Stellenplans geben.

Einen entscheidenden Schlüssel sehe ich jedoch in einer durchgreifenden Verwaltungsreform. Ich bin gespannt auf die Vorschläge der Expertenkommission. Nur so werden wir die Schrittfolge des Personalabbaus beschleunigen können.

In diesem Zusammenhang darf ich auch auf einige Maßnahmen des Haushaltsbegleitgesetzes verweisen bzw. auf Maßnahmen, die im Haushaltsplan 2013/14 umgesetzt wurden. Das sind die Auflösung der staatlichen Rechnungsprüfungsstellen Gera und Suhl und Integration in den Rechnungshof, Herr Rechnungshofpräsident, Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen zur Rückübertragung von Aufgaben des Mess- und Eichwesens durch Beleihung Dritter, Zusammenlegung der Ämter für technischen Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung und schließlich die Eingliederung des Landesamts für Vermessungs- und Eichwesen in das neu geschaffene Amt für Verbraucherschutz.

All diese Maßnahmen werden auch mittelfristig zu entlastenden Effekten führen, reichen allerdings nicht aus, das muss deutlich gesagt werden. Insofern ist die Verwaltungsreform, die auf das Gleis gesetzt wurde mit dieser Expertenkommission, aber auch Weiteres - wir dürfen gespannt sein, was dort dann herauskommt. Wir sollten aber auf jeden Fall die Chance dieser Möglichkeiten ergreifen. Ich jedenfalls als Finanzminister bin sehr darauf angewiesen.

Die Investitionsausgaben entwickeln sich gewissermaßen spiegelbildlich zu den Personalausgaben, nämlich mit umgekehrten Vorzeichen und stellen gerade deshalb mittelfristig ein Problem dar. Die Investitionsausgaben gehen langsam von 1,2 auf 1,1 Mrd. € zurück. Zwar ist es richtig, dass das Land seit 1991 mit 44 Mrd. € an Investitionsausgaben über den Landeshaushalt finanziert hat, es ist richtig, dass auch dadurch eine doch sehr dynamische Landesentwicklung angestoßen und kräftig unterstützt wurde, gleichwohl kommen wir nicht umhin, weiterhin auch hohe öffentliche Investitionen zu fahren. Investitionen sind nämlich wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Ständiges Investieren heißt eben auch Modernisierung, Qualitätsverbesserung und Fortschritt. Vor diesem Hintergrund bedeutet zukunftsorientierte Haushaltspoli

(Minister Dr. Voß)

tik eben nicht nur Schulden tilgen und nicht nur keine neuen Schulden machen, sondern auch Gestaltung der Haushaltsstruktur hinsichtlich weiterhin hoher Investitionen. Es muss geradezu unser Ehrgeiz sein, auf lange Jahre, auch über das Jahr 2020 hinaus, meine Damen und Herren, Investitionsquoten über dem derzeitigen Niveau der westdeutschen Bundesländer zu fahren. Sparen und investieren sind zwei Seiten der gleichen Medaille. Beides dient dem Fortschritt unseres Landes.

(Beifall CDU)

Konsolidieren heißt nicht, keine gestalterischen Impulse für das Land geben zu können. Dafür ist gerade der Doppelhaushalt, den wir heute einführen, ein Beleg. Er zeigt deutliche Akzente. Wie schon angesprochen, ein wichtiger Schwerpunkt unseres Doppelhaushalts ist der Bereich Wirtschaft. Mit einem Etatvolumen von 764 Mio. € in 2013 stellt er nach dem Bildungsetat und Kulturetat sowie nach dem Infrastrukturhaushalt des Kollegen Carius den drittgrößten Einzeletat dar. Die betrieblichen Investitionsmaßnahmen, bestehend aus Mitteln des Bundes und der EU, wie schon gesagt, betragen 390 Mio. € und in 2014 noch mal 320. Weitere Entwicklungen können auch im Bereich der Industrieansiedlung durch die Entwicklung und Verwertung von Industrie- und Gewerbeflächen angeschoben werden, 24 Mio. € in 2013 und 23 Mio. € in 2014. Außerdem können Zukunftsentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien und effizienter Technologien angeschoben werden, wie auch Qualifizierungsmaßnahmen, finanziert über den Bereich des ESF, einen Beitrag zur Abmilderung des Fachkräftemangels leisten werden. Einen deutlichen Schwerpunkt bildet auch der weitere Aufbau unserer Infrastruktur. Der Etat des Einzelplans 10 wächst auf 780 Mio. auf. Wesentliche Bestandteile bilden die Bereiche ÖPNV mit 290 Mio., die Ausgaben für den Bereich des kommunalen und Landesstraßenbaus wachsen von 2012 auf 2013 und 2014 um 20 Mio. € jedes Jahr auf, die Städtebauförderung wird auf hohem Niveau fortgeführt, der soziale Wohnungsbau wird mit 31 Mio. € stabilisiert. Das heißt auch, dass wir weiterhin unsere Infrastrukturlücke gegenüber westlichen Ländern aufholen werden. Auch dieser Doppelhaushalt wird gerade dazu Impulse geben.

Ein zentraler Bereich im Haushalt ist der Bildungsbereich. Auch dieser Etat wächst gegenüber 2012 bis 2014 um 66 Mio. € auf. Hier wird die Prioritätensetzung, meine Damen und Herren der Landesregierung, einmal mehr deutlich. Mit Blick auf die Zukunft haben wir die Einstellung von bis zu 400 Lehrern jährlich beschlossen und zugleich Maßnahmen zur Verbesserung der Altersstruktur verabredet; eine klare Prioritätensetzung für unsere Schulen und für die Leistungsfähigkeit unserer Schulen im Sinne unserer Kinder.

(Beifall CDU)

Daneben wird der Hochschulbereich mit der Umsetzung der Rahmenvereinbarung III im Jahr 2013 mit zusätzlich 11 Mio. €, in 2014 mit zusätzlich 15 Mio. € weiterhin gefördert und auf eine sichere Grundlage gestellt. Wir sichern damit Forschung und Lehre auf hohem Niveau in unserem Land ab, weil wir wissen, dass der Schlüssel von Fortschritt im Grunde genommen auch und vor allem über die Universitäten und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen laufen werden. Wir engagieren uns weiterhin im Hochschulbau mit jährlich 35 Mio. und werden dadurch auch die Forschungsinfrastruktur weiter modernisieren können.

Die Kultur bildet nun mal die Identität unseres Freistaats. Insofern werden Sie auch für den kulturellen Bereich Mehrausgaben finden. Erwähnen möchte ich das kommunale Hilfsprogramm zur Kulturförderung mit jeweils 6 Mio. €. Auch im Bereich des ländlichen Raums, Umwelt, Naturschutz fördern wir auf hohem Niveau, das Gleiche gilt für die Landwirtschaft, Hochwasserschutz und Abwasser.

Auch das soziale Thüringen erhält im Einzelplan der Sozialministerin eine Absicherung. Der Einzelplan wächst von 2012 auf 2014 um 32 Mio. € auf. Wir geben durch eine Verstetigung der Investitionen in den Krankenhausbereich auch eine Antwort auf die Demographie, weil die älteren Menschen nun mal häufiger dann auch ein Krankenhaus im Falle eines Falles aufsuchen müssen. Wir setzen zusätzliche Akzente durch das Landesprogramm „Schulsozialarbeit“

(Beifall SPD)

und schaffen dadurch auch Unterstützung im kommunalen Bereich für diese wichtige Aufgabe.

Last, but not least möchte ich das sichere Thüringen erwähnen. Wir sind eines der sichersten Länder in der Bundesrepublik. Darauf können wir stolz sein.

(Beifall CDU)

Insofern werden Sie auch in unserem Haushalt für die Sicherheitspolitik einiges finden. Ich erwähne die Ausbildung und Einstellung neuer Polizisten, aber auch die erheblichen Mittel, die für die Polizeistrukturreform ausgegeben werden.

Meine Damen und Herren, sparen allein ist keine Lösung aller Probleme, das ist klar.

(Beifall SPD)

Es geht darum, Politik zu gestalten. Dies erfordert den Mut zu fragen, was wir uns noch leisten können, was wir tatsächlich brauchen und was für die Zukunft wichtig ist. Genau dies, meine Damen und Herren, tut diese Landesregierung. Sie setzt Schwerpunkte in der Politik, lässt aber auch die fi

(Minister Dr. Voß)

nanzpolitischen Perspektiven und Notwendigkeiten nicht außer Acht.

Meine Damen und Herren, ich komme nun zum Kommunalen Finanzausgleich, zum Reformgesetz 2013, der ja unter diesem Tagesordnungspunkt abgehandelt wird. Ja, das Reformgesetz 2013, das Ihnen vorliegt, novelliert die Strukturen des Kommunalen Finanzausgleichs, die ab 2008 geschaffen worden sind, grundlegend. Die Neuausrichtung des KFA stellt eine weitere Zäsur in der Fortentwicklung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen dar. Sie werden fragen warum. Warum ist denn diese Reform notwendig gewesen? Welche Ziele werden denn mit dieser Reform verfolgt? Der aktuelle Finanzausgleich muss zwingend auf eine aktuelle, objektive und nicht bestreitbare amtliche Basis aufgesetzt werden. So hat die Anregung auch des Thüringer Verfassungsgerichts in der mündlichen Verhandlung am 31. August 2011 genau zu diesem Ergebnis geführt. Ausschlaggebend war aber auch - und dieses möchte ich deutlich hervorheben - die Kritik der kommunalen Spitzenverbände, die wir hier mit aufgenommen haben. Schließlich und endlich wurde bereits 2009 eine Reform im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Von welchen Zielen und Beweggründen haben wir uns bei dieser grundlegenden Reform leiten lassen? Die Basis der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse wird aktualisiert und objektiviert. Grundlage bildet die amtliche Statistik, die kommunale Jahresstatistik des Jahres 2010. In ihr sind alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Landkreise gebucht, und zwar nach Aufgabenbereichen gegliedert. Diese Grundlage bildet geradezu den idealen Anknüpfungspunkt für einen aufgabenbezogenen Kommunalen Finanzausgleich. Außerdem wurde durch die Kommunalen Spitzenverbände wiederholt kritisiert, dass das Ausgleichssystem nicht transparent sei

(Zwischenrufe Abg. Kuschel, DIE LINKE: Stimmt.)