Protokoll der Sitzung vom 24.01.2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, diesem Entwurf zuzustimmen, um so eine gute Arbeit für die öffentliche Sicherheit und die innere Verwaltung Thüringens zu ermöglichen. Mit diesen Maßnahmen werden wir den Erwartungen gerecht, die die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats an die Leistungsfähigkeit des Staats stellen.

Selbiges gilt natürlich auch für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen. Mit der Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs werden wir die Kommunen auch für zukünftige Herausforderungen mit den erforderlichen Finanz- und Haushaltsmitteln ausstatten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich deshalb, dass der Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs nach intensiven Diskussionen im Haushalts- und Finanzausschuss nunmehr in zweiter Lesung beschlossen werden soll. Die Diskussionen heute und im Ausschuss zeigen, dass das Thema sehr facettenreich ist und stets verschiedene Interessen auch innerhalb der kommunalen Familie, sprich: zwischen größeren Kommu

nen und kleineren Kommunen, in den Blick zu nehmen sind und ein Ausgleich herbeizuführen ist.

Neben aller Komplexität gibt es aber auch eine relativ einfache Frage, die die Diskussion um den KFA stets maßgeblich beeinflusst, und zwar die Höhe nach der Finanzausgleichsmasse insgesamt. Ich denke, der Gesetzentwurf findet auch durch die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen hier eine gute Antwort, denn – lassen Sie es mich vorwegnehmen – mit diesem überarbeiteten neuen Finanzausgleich gibt es deutlich mehr Geld für die Thüringer Kommunen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Gesetzesfassung in der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses sieht vor, dass die ursprünglichen 1,961 Milliarden Euro für das Jahr 2018 noch einmal deutlich um 19,45 Millionen Euro auf 1,98 Milliarden Euro aufgestockt werden. Hierin enthalten sind zusätzliche Mittel für die Kinderbetreuung, Aufgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und den Kulturlastenausgleich. Diese Zusatzbeträge sollen in den Jahren 2019 und 2020 weiter steigen und schließlich ab dem Jahr 2021 insgesamt 37,9 Millionen Euro zusätzlich zur Finanzausgleichsmasse betragen. Dieser Betrag soll dauerhaft auf die Masse nach dem Thüringer Partnerschaftsgrundsatz aufgeschlagen und somit für die Zukunft verstetigt werden. Auch die Steuerprognosen für die kommenden Jahre fallen sehr günstig aus.

Herr Henke, Sie haben eben gesagt: Steuer, das wäre Zufall. Das ist Quatsch. Das Steuerergebnis oder das Steueraufkommen ist das Ergebnis der hier arbeitenden Menschen. Das ist nicht dem Zufall geschuldet, sondern natürlich auch ein Ergebnis der positiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Thüringen, die diese Landesregierung auch hergestellt hat.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Fortgeführt vielleicht, aber hergestellt habt ihr sie nicht!)

Wir haben sie auf jeden Fall verbessert.

(Heiterkeit CDU)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das kann man wunderbar ablesen

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ja, wo denn?)

an den Steuerschätzungen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das liegt an Angela Merkel!)

(Minister Maier)

Ein Plus von 70 Millionen Euro gegenüber 2017 auf rund 1,74 Milliarden Euro ist zu erwarten. Auch in den Jahren 2019 bis 2022 ist mit deutlich höheren Steuereinnahmen bis hin zu fast 2 Milliarden Euro zu rechnen. Wie gesagt, das fällt nicht vom Himmel, das wurde erarbeitet.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Dank der guten Bundesregierung, die wir zusammen haben! Sie müssen nur noch mal mitstim- men!)

Das wurde uns zur Verfügung gestellt und wir müssen damit sorgfältig umgehen und das macht die Finanzministerin auch.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Zusätzlich zu den gestiegenen Steuereinnahmen profitieren die Kommunen jetzt auch von den von den Regierungsfraktionen beschlossenen zusätzlichen Mitteln im Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz in Höhe von jeweils 100 Millionen Euro. Auch das wurde hier schon mehrfach erörtert. Die Mittel sollen im Wesentlichen als Einwohnerpauschale zur Verfügung gestellt werden; das war eine wesentliche Voraussetzung der kommunalen Spitzenverbände, dass die Mittel pauschal zur Verfügung gestellt werden. Dieser Forderung sind wir nachgekommen. Die werden für Landkreise und Gemeindeaufgaben, für Mittel- und Oberzentren sowie den wirklich wichtigen Schulausbau ausgereicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sehen, sieht das Gesetz nunmehr vor, dass die Thüringer Kommunen in den Jahren 2018 und 2019 aus Steuern und dem Kommunalen Finanzausgleich über deutlich mehr Mittel als in den zurückliegenden Jahren verfügen werden.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese belaufen sich unter Einbeziehung der Steuereinnahmen und des 200-Millionen-Euro-Investitionspakets des Landes im Jahr 2018 auf rund 3,8 Milliarden Euro, davon knapp 2 Milliarden Euro vom Land,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das gab es früher auch schon mal!)

und im Jahr 2019 auf 3,86 Milliarden Euro, davon 2,08 Milliarden Euro vom Land. Allein von 2017 auf 2018 steigen diese Mittel damit um rund 250 Millionen Euro.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Ihr habt es doch vorher gekürzt! Georg, da warst du noch nicht da! Ihr habt es vorher gekürzt!)

Zusätzlich erhalten die Thüringer Kommunen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen nach der sogenannten Anlage 3. Hierin enthalten sind beispielsweise höhere Bundesmittel für die Kosten der Unterkunft und der Grundsicherung im Alter. Ich betone an dieser Stelle ausdrücklich, dass hier keine Kürzung stattfindet, sondern diese Mittel zusätzlich bei der Bedarfsermittlung dem kommunalen Finanzbedarf hinzugerechnet werden. Andernfalls wäre die Finanzausgleichsmasse nämlich entsprechend geringer ausgefallen. Damit findet genau das statt, was vonseiten der Kommunen gefordert wird und was der Bund mit den erhöhten Zuweisungen bezwecken wollte, nämlich eine Entlastung der Kommunen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zum Ende. Nach der globalen Frage, wie viel Geld zukünftig im System sein wird, möchte ich noch mal ganz kurz die wichtigsten Änderungen innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes anreißen. Zur Frage des horizontalen Finanzausgleichs, also der Binnenverteilung innerhalb der Finanzausgleichsmasse, hat mein Haus ein Gutachten in Auftrag gegeben. In dem Gutachten wurden Vorschläge zur Stärkung der größeren Kommunen unterbreitet. Diese weisen regelmäßig eine niedrigere Ausgabendeckung aus als die kleinen Gemeinden. Von kommunaler Seite wurden allerdings erhebliche Bedenken gegen die Anpassung der Hauptansatzstaffel zum Vorteil größerer Kommunen geäußert. Gerade Vertreter kleinerer Kommunen – und diese nehme ich immer sehr ernst – sagten, es handele sich um eine politische Entscheidung, um finanziellen Druck zur Förderung von Gemeindezusammenschlüssen aufzubauen. Ich sage Ihnen hier ganz deutlich: Dem ist nicht so. Thüringen ist vor allen Dingen geprägt durch den ländlichen Raum und den werde ich keinesfalls aus den Augen verlieren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Um den Umstellungseffekt abzumildern, soll daher in den Jahren 2018 und 2019 ein Zwischenschritt gemacht werden. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzentwurf eine stufenweise Anpassung der Hauptansatzstaffel in zwei Schritten vor. Dadurch erhalten die Gemeinden mehr Zeit zur Anpassung an die veränderte Hauptansatzstaffel und – ich hatte das bereits im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfs dargelegt – in den Jahren 2018 und 2019 soll der Verlust der kleineren Gemeinden durch diese Anpassung der Hauptansatzstaffel in voller Höhe ausgeglichen werden. Die erforderlichen 10 Millionen Euro in den Jahren 2018 und 2019 sollen dem Stabilisierungsfonds entnommen werden. Ich hoffe natürlich, dass die erforderlichen Änderungen im Interesse unserer Kommunen auch bei der Opposition Zustimmung finden werden, denn von einer solchen Regelung profitieren 750 Thüringer Gemeinden.

(Minister Maier)

Neben diesen bereits öffentlich diskutierten Änderungen enthält der Gesetzentwurf noch einige andere. Es wird die Trennung der Mittel für die Aufgaben des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises herbeigeführt. Weiterhin wird die Revisionsfrist von zwei auf vier Jahre verlängert. Weiterhin soll die Regelung zur Kreisumlage an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Zu guter Letzt wird auch der Kulturlastenausgleich in den Kommunalen Finanzausgleich überführt und dadurch verstetigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir nicht nur die Systematik des KFA an die aktuelle Entwicklung und kommunalen Forderungen an, Sie sehen auch, dass insbesondere durch die Steigerung der Finanzausgleichsmasse und die zusätzlichen Investitionspauschalen von jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2018 und 2019 die Gemeinden im Freistaat unmittelbar und durch die grundlegende Erhöhung der Finanzausgleichsmasse nachhaltig finanziell gestärkt werden. Der Freistaat steht hier in der Verantwortung, diese nehmen wir auch wahr. Wir haben mit den Anpassungen eine Balance zwischen den Interessen des Freistaats auf der einen Seite – und das ist mir besonders wichtig – und den Belangen der kommunalen Familie – der ich mich ausdrücklich zugehörig fühle – auf der anderen Seite gefunden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Abg. Gentele, fraktionslos)

Meine Damen und Herren, durch die gekürzte Redevariante der Landesregierung stehen jetzt allen Fraktionen noch mal 45 Sekunden Redezeit zur Verfügung. Wünscht noch jemand das Wort? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Aussprache zum Einzelplan 03 – Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, einschließlich Kapitel 17 20 und Thüringer Gesetz zur Anpassung des Kommunalen Finanzausgleichs – beendet.

Bevor ich Ihnen einen guten Nachhauseweg wünsche, mache ich noch darauf aufmerksam, dass sich der Untersuchungsausschuss 6/1 10 Minuten nach Ende dieser Beratung im Raum F 202 zu einer außerplanmäßigen Sitzung einfindet. Danke schön.

Ende: 22.16 Uhr