So muss man dort herangehen. Deswegen brauchen wir auch genau diese komplexen Lösungen und Sie wissen das. Und Sie wissen es besser, als Sie hier verkünden, dass wir diese Komplexität mit dem Zukunftsprozess Schule angegangen sind und auch Ergebnisse auf den Tisch legen und auch heute wieder auf den Tisch legen werden.
Aber nun muss ich mal ein bisschen zum Einmaleins der Schule kommen. Schule ist nicht gleich Schule und Lehrer ist nicht gleich Lehrer und Einsatzort ist oftmals nicht der gewünschte Ort, wo jemand tatsächlich als Lehrerin oder Lehrer arbeiten will. Entscheidend dafür, wo jemand arbeitet und was er dann arbeiten will, ist erstens die Schulart, zweitens die Fächerkombination und drittens der Ort. Und das wissen Sie genauso. Wenn wir also
viel mehr Absolventinnen und Absolventen für die Gymnasien haben, als wir beispielsweise in Grundschulen, Regelschulen und Förderschulen brauchen, dann haben wir dort ganz konkret einen Widerspruch. Das hat aber etwas mit der Bewerberlage zu tun und deswegen ist es nach meiner Auffassung unrecht und unredlich, wie es durch Sie und teilweise auch in der Presse dargestellt wird, dass junge Menschen sich anonymisiert melden und nichts dazu sagen, welche Kombination sie studiert haben und dass sie ans Gymnasium wollen. Hier muss klar gesagt werden: Was habe ich studiert, an welchen Ort wollte ich und welche Schulart habe ich gewählt. Und dann wird tatsächlich auch ein anderes Bild dargestellt.
Und zweitens muss ich Ihnen sagen: Alle wollten die Verbeamtung. Der Freistaat hat wie andere Bundesländer auch die Verbeamtung wieder eingeführt. Die Verbeamtung hat Folgen.
Ich glaube, Kollege Hartung ist schon darauf eingegangen. Das hat etwas mit Rechtsstaat zu tun. Und wer meint, dass das gewerkschaftliche Arbeitsrecht auf die Beamten anzuwenden ist, der irrt ganz einfach. Wenn wir also Verbeamtungen durchführen, dann ist das auch tatsächlich umzusetzen, was von verschiedenen Rednerinnen und Rednern gesagt wurde – die Bestenauslese. Und die Bestenauslese dauert ihre Zeit.
Drittens will ich mit einer Mär aufräumen, von der Sie hier auch wieder eben erzählt haben. Das ist das mit den Zwischenzeugnissen. Herr Tiefensee und ich haben schon darüber gesprochen. Es geht nicht um die Frage derer, die mit dem Ersten Staatsexamen kommen – auch um die Frage geht es, aber nicht bei den Einstellungen in den Schuldienst. Da geht es um diejenigen, die das Zweite Staatsexamen bestanden haben; da helfen die Zwischenzeugnisse nach dem Ersten Staatsexamen überhaupt nicht. Wir müssen sehen, dass wir nach dem Zweiten Staatsexamen sofort einen Anschluss bekommen. Darum geht es und das ist genau der Punkt, den wir hier gerade diskutieren.
Wie verhält sich das jetzt mit den Einstellungen im Jahre 2018? Die Zahl 177 ist bekannt, die jetzt in den Schuldienst eingestellt werden. Da werden nicht einige eingestellt und viele sind nicht eingestellt worden, Frau Muhsal, sondern es sind 177 minus 13 – diese Zahl von jungen Kolleginnen und Kollegen ist bereits im Schuldienst aktiv. 13 Stellen sind noch offen, die kann man im Internet nachvollziehen und genau schauen, an welchem Ort, in welcher Schule welche Fächerkombination notwendig ist. Ich kann nur von diesem Pult aus nach Thüringen rufen oder auch in andere Länder: Kommen Sie nach Thüringen, suchen Sie sich den Ort mit Ih
Wir haben gleichzeitig in Thüringen wieder 339 Lehramtsanwärterinnen und -anwärter in das Referendariat aufgenommen, die sich auf ihren Schuldienst vorbereiten.
Was machen wir? Wir haben einen Systemwechsel vorgenommen. In den vergangenen Jahren wurden erstens jährlich bis zu 500 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Im Zusammenhang mit dem Personalabbaukonzept, Personalentwicklungskonzept besser gesagt, wurde das entschieden. Das geht nämlich auch ganz konkret auf Ihre Amtszeit zurück. Wir haben dieses Jahr gesagt: Nein, es gibt den Deckel nicht mehr, sondern, Herr Tischner, Wiederholung der Wiederholung, jede Stelle, jede Lehrerin, jeder Lehrer, der den aktiven Schuldienst verlässt, wird ersetzt, aber nicht unbedingt an der Schule, an der er heute tätig war,
Wir haben uns bei dem Systemwechsel entschieden, von den Einstellungsterminen im Winter und im Sommer abzugehen und unterjährig einzustellen. Wir haben im Herbst vergangenen Jahres prognostiziert, dass wir im Winterhalbjahr 150 Stellen besetzen müssen. Dann hat sich herausgestellt, es sind nicht 150, sondern 177, weil so viele Kolleginnen und Kollegen in den Ruhestand gegangen sind.
Darauf haben wir flexibel reagiert. Und genau das ist jetzt erfolgt, bis auf die 13 Stellen, die noch nicht besetzt sind. Damit wird sehr deutlich, Herr Tischner, dass wir das tun. Sollten jetzt Kolleginnen und Kollegen unterjährig in den Ruhestand gehen, werden wir diese auch sofort ersetzen. Selbstverständlich scheidet die Mehrheit zum Ende des Schuljahres aus und es wird im Sommer einen großen Schub geben.
Das sind also die Tatsachen und die haben wir ganz konkret jetzt auch verändert, meine Damen und Herren. Das halte ich für richtig und für notwendig. Wir werden diesen Weg auch weitergehen. Hinzu kommen die von Herrn Wolf und Frau RotheBeinlich und auch vom SPD-Kollegen genannten Kolleginnen und Kollegen, die befristet eingestellt werden. Hinzu kommen Entfristungen. Das sind alles Dinge, die wir im Ausschuss diskutiert haben. Aber Sie wollen es ja nicht wissen. Sie bleiben bei
Ihrer Argumentation, weil Sie nicht unterscheiden können zwischen befristeten und entfristeten Stellen im Schuldienst in Thüringen.
Nun will ich Ihnen abschließend eines sagen: Sie haben in Ihrer Regierungszeit zu Zeiten des Personalüberhangs ein Stellenabbaukonzept beschlossen und die Altersteilzeitregelung auf den Weg gebracht. Damit – das ist Ihre Verantwortung als CDU – haben Sie den Schulen die Stellen entzogen. Sie werfen heute der rot-rot-grünen Koalition in Thüringen vor, dass wir den Schulen Stellen entziehen,
nein, der Stellenentzug geht auf Ihre Entscheidung zurück. Und wenn Sie auf uns zeigen, dann zeigen Sie zumindest mit drei Fingern auf sich selbst, meine Damen und Herren von der CDU.
Deswegen bin ich der Überzeugung, es hat etwas damit zu tun, wie Perspektive für junge Absolventinnen und Absolventen auf den Weg gebracht wird. Wir verkünden, dass jede Stelle, die gebraucht wird – und es ist doch keine Frage des Mangels als solchem, wir haben keinen grundlegenden Mangel an Lehrerinnen und Lehrern, wir haben einen spezifischen Mangel in ganz konkreten Fächerkombinationen und an ganz konkreten Schulen, insbesondere an Regelschulen, an Grundschulen und an Förderschulen und dann noch im ländlichen Raum. Bei Einzelnen, die sich entweder in der Zeitung oder auch bei mir auf der Facebook-Seite gemeldet haben, sind wir der Sache mal nachgegangen. Da war ganz klar, dass Stellenangebote an anderen Orten als dem Wohnort abgelehnt wurden. Wenn zwei Angebote gemacht wurden, aber diese abgelehnt wurden, weil der Unterricht, die Arbeit nicht am Wohnort aufgenommen werden kann, da frage ich Sie: Was soll denn das Bildungsministerium noch machen, wenn es die Möglichkeit in Thüringen gibt, in dieser Fächerkombination zu unterrichten?!
Deswegen danke für Ihren Antrag, dass wir heute darüber reden konnten. Aber das, was Sie versuchen, mit Fake News hier Verwirrung zu stiften, das wird nicht ziehen. Denn deutlich wird, wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen,
um die frei werdenden Stellen zu besetzen, und die werden wir auch besetzen. Wir werden auch mit den Studienseminaren und mit den Referendarinnen und Referendaren und auch mit den Studieren
den darüber sprechen, was wir dafür tun können, damit die Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen erhöht werden kann. Da weiß ich mich mit Wolfgang Tiefensee einig, dass wir das gemeinsam angehen werden. Daran können Sie uns auch messen. Und ich sage Ihnen eines: Ich bin jetzt ein gutes halbes Jahr hier im Amt, ich habe schon mit einigen Dingen aufgeräumt und zum Schuljahresbeginn 2018/2019 werden Sie erleben, wie Einstellungen auch anders werden funktionieren können. Das gehe ich ganz proaktiv an, darauf können Sie sich verlassen und Sie können mich auch beim Wort nehmen, Frau Muhsal,
nicht tiefenentspannt, sondern höchst gespannt und angespannt, um die Probleme zu lösen. Danke für die Aufmerksamkeit.
Thüringer Gesetz zur Aufhebung von Maßnahmen der geschlechterpolitischen Sprachmanipulation im Bereich der öffentlichen Verwaltung Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 6/4916 ERSTE BERATUNG
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, seit einer ganzen Reihe von Jahren wird seitens interessierter, meist altfeministischer Kreise und aufseiten von deren Erfüllungsgehilfen in den Bundes- und Landesregierungen eine Manipulation unserer schönen deutschen Sprache und des üblichen Sprachgebrauchs betrieben. Das geschah zunächst unter dem Vorwand, einer angeblichen Diskriminierung von Frauen durch die Sprache entgegenwirken zu müssen. Am Anfang der entsprechenden Entwicklung hin zu den heutigen Absurditäten der Sprachpolitik muss irgendjemand geglaubt haben, dass Frauen Gefahr liefen, aus der Welt zu verschwinden, wenn ihnen nicht in jeder nur erdenklichen Art und Weise Er
wähnung getan würde. Seither tummeln sich in den Texten die Ministerinnen und Minister, die Besucherinnen und Besucher, die Antragstellerinnen und Antragsteller usw. Längst ist diese Entwicklung aber über die sprachlichen Dopplungen, die sogenannte Paarform, hinausgegangen. Die Prämisse der feministisch motivierten Sprachmanipulation war die Überzeugung, dass es zwei Geschlechter, dass es Männer und Frauen gibt. Heute allerdings wollen die Sprachmanipulierer nicht nur Männer und Frauen sprachlich neutral behandeln, wie man das nennt, sondern überhaupt soll, wie es heißt, geschlechtsneutral, geschlechtergerecht oder geschlechter- bzw. gendersensibel geschrieben und gesprochen werden, denn manche sind ja heute ernsthaft des Glaubens, dass es eine große Zahl von Geschlechtern gebe, die allesamt durch den üblichen Sprachgebrauch irgendwie diskriminiert würden. Deshalb soll jetzt also gendersensibel geschrieben und gesprochen werden und deshalb gibt es auch die entsprechenden von der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten erarbeiteten, linguistisch abwegigen Empfehlungen für gendersensible Sprache, die auf dem Thüringer Gleichstellungsgesetz beruht. Im Freistaat ist es namentlich § 28 dieses Gleichstellungsgesetzes, der Behörden und Dienststellen anweist, sich eines entsprechenden Sprachgebrauchs zu befleißigen, namentlich sogenannte geschlechtsneutrale Bezeichnungen zu wählen. Die entsprechende Praxis führt zu einem Anwachsen von Miss- und Unverständlichkeiten, Sinnlosigkeiten, zu grammatikalisch schlichtweg falschem Sprachgebrauch. So wird auch quasi von Amts wegen die deutsche Sprache verhunzt und zugrunde gerichtet, und das ist sicher nicht derjenige Schutz der Kultur, auf den Artikel 30 unserer Verfassung den Freistaat verpflichtet.
Im Gegenteil, die Sprachpolitik der politischen Korrektheit stellt eine mutwillige Zerstörung unserer Kultur dar. Insofern ist sie in die freie Sprachentwicklung aus ideologischen Motiven eingreifend und will den Menschen – zuerst natürlich den Bediensteten von Staat und Kommunen – vorschreiben, wie sie zu schreiben, zu reden und zu denken haben. Die normalen Leute dagegen lehnen die Sprachregeln der politischen Korrektheit ganz überwiegend ab. Das kommt auch beispielsweise darin zum Ausdruck, dass sich etwa das Deutsche Studentenwerk gegen die Thüringer Umbenennung in ein „Studierendenwerk“ aussprach. Das Deutsche Studentenwerk erinnerte daran, es gäbe keine empirischen Belege dafür, dass sich weibliche Studenten durch die Bezeichnung „Studentenwerk“ diskriminiert fühlten. Es ist ja auch für jeden offenkundig, dass jene angeblich geschlechtergerechte oder geschlechtersensible Sprache mit den realen Problemen von Gleichstellung und Gerechtigkeit herzlich wenig zu tun hat. Der erwähnte § 28 des Gleichstel
lungsgesetzes ist insoweit ungeeignet, zur Erreichung der mit dem Gleichstellungsgesetz verfolgten Ziele irgendetwas beizutragen.
So geht es bei unserem Gesetzentwurf darum, diese Regelung zu streichen und eine Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz dahin gehend zu präzisieren, dass der sprachmanipulative Unfug nicht weiter von Staats wegen betrieben werden kann. Vielen Dank.
Ich eröffne die Beratung. Als erste Rednerin hat Abgeordnete Stange für die Fraktion Die Linke das Wort.