Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kollegin Herold, Ihre Zwischenfragen beantworte ich von hier vorn immer gern. Ich habe keine Angst davor. Aber wenn Sie das nicht tun, dann muss ich natürlich noch mal vorgehen, um einfach ein paar Sachen klarzustellen.
Frau Kollegin Herold, wenn Sie hier vorne behaupten, dass die Jugendämter in Thüringen jeden deutschen Jugendlichen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sofort in die harte, kalte, böse Realität der Welt hinausschicken, ohne zu prüfen, ob er dazu in der Lage ist, dann verkennen Sie die Realität in unseren Thüringer Jugendämtern ganz eindeutig.
Wenn Sie die Zwischenfrage von unserer Kollegin Taubert zugelassen hätten, hätte sie wahrscheinlich aus ihrer fachlichen Praxis auch noch einiges erklären können. Ich will Ihnen aber gern sagen: Ich war auch drei Jahre Büroleiter des Landrats im Saale-Orla-Kreis. Ich kenne unser Jugendamt sehr gut und ich hatte auch sehr viele Fälle, die über meinen Tisch mit gewandert sind, weil es da um wirklich sehr hohe Kosten für deutsche Jugendliche geht. Die sind nämlich genauso hoch, teilweise noch höher als bei unseren ausländischen minderjährigen Unbegleiteten. Aber, das habe ich vorhin schon einmal gesagt, die Jugendämter prüfen im Einzelfall, egal ob ausländischer oder inländischer Jugendlicher, und dann schieben sie auch niemanden mit 18 Jahren in die kalte Realität ab, wenn er dem nicht gewachsen ist, sondern das wird geprüft und das ist kein Automatismus. Das hier vorne darzustellen, ist einfach fachlich falsch. Ich empfehle Ihnen, mal eine Hospitation in einem Jugendamt in Thüringen. Die werden Ihnen da sicherlich gern mal aus der Praxis erzählen, wie das in Thüringen läuft und schon seit Jahren hier läuft.
Doch, die Wahrheit interessiert schon, deswegen müssen wir sie von hier vorn auch einmal deutlich sagen.
Zum Thema „Risikoabschätzung“: Als CDU sagen wir überhaupt nicht, dass diese Risikoabschätzung zu einem generellen Verbot der medizinischen Untersuchung führt. Das ist auch aus unserer Sicht völliger Quatsch. Aber, Kollegin Herold, eine obligatorische Untersuchung bei jedem, wo ich bereits weiß, dass er 25 ist, den muss ich nicht mehr untersuchen, nur um es noch mal festzustellen. Oder bei dem, wo ich aus den Ausweispapieren und anderen Sachen bereits weiß, dass er zwölf Jahre alt ist, und aus der Inaugenscheinnahme, den muss ich auch nicht noch mal röntgen, um das festzustellen. Bei denjenigen, wo ich einen begründeten Zweifel habe, dort müssen wir die Untersuchung durchführen und das wird auch getan. Alles andere hier zu behaupten, ist schlichtweg fachlich falsch. Ich bitte darum, die Kollegen der AfD haben gesagt, wir werden alles hier im Internet wiederfinden. Bitte schön, aber bitte nichts rausschneiden, die gesamte Debatte gern ins Netz stellen, da haben wir alle keine Sorge davor.
Abschließend kann ich noch mal sagen: Das, was Sie hier fordern, haben wir im Koalitionsvertrag lange umgesetzt. Deswegen noch mal, liebe Kollegen von der AfD, Kollege Hartung ist da nicht so dabei, aber der Rest: Auch Sie haben die Chance, für den Koalitionsvertrag zu stimmen, um diese Positionen in Deutschland umzusetzen. Herzlichen Dank.
Herr Herrgott meinte ganz sicher die SPD-Kollegen, weniger die der AfD. Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags …
Ach, Sie hatten sich noch gemeldet? Ich hatte gerade eben gefragt, aber nichts gesehen. Gut, Herr Möller, dann können Sie auch noch reden, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich finde es interessant, dass Herr Hartung die ethische Unvertretbarkeit der qualifizierten Altersuntersuchung/ärztlichen Altersuntersuchung immer wieder dadurch versucht zu unterminieren, indem er dem Ganzen, sozusagen dem Gegengewicht, nur das pekuniäre Interesse des geizigen Steuerzahlers gegenüberstellt. Das ist natürlich schon ein ziemlich übler
semantischer Trick, denn zum einen kann man dieses pekuniäre Interesse durchaus mal beziffern: Das sind bei 54.000 minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen – tatsächlichen und angeblichen – zusammengerechnet über 3,5 Milliarden Euro im Jahr. Ich denke, da ist ein Staat durchaus schon mal angehalten zu schauen: Ist das Geld, was ich da ausgebe, eigentlich überhaupt berechtigt angesichts der Tatsache, dass dieses Geld von jemandem erarbeitet werden muss?
Und das geht natürlich noch weiter, wenn ich mir anschaue, wie hoch die Kriminalitätsrate bei minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen – angeblichen und tatsächlichen – ausfällt. Das ist schwer zu beantworten, weil diese Statistik bewusst auch gar nicht erst zu erheben versucht wird. Aber einige Fakten werden ja doch bekannt und da, wo keine statistischen Fakten bekannt werden – wie zum Beispiel hier in Thüringen, weil man das peinlich genau versucht zu vermeiden –, da werden Sachverhalte bekannt. Sie kennen zum Beispiel den Fall Jena, wo eine Jugendbande wohl auch mit orientalischem Kulturhintergrund die Bevölkerung terrorisiert und auch schon entsprechend in den Medien aufgeschlagen ist. Und wir kennen natürlich auch die entsprechenden noch schlimmeren Kriminalitätsfälle, über die berichtet worden ist, wie zum Beispiel Kandel und andere versuchte Mord- und Totschlagsfälle, an denen auch vermeintlich Minderjährige beteiligt sind und bei denen dann am Ende eben rauskam, dass es doch um ein ganz anderes Alter ging. Und wenn man all diese Aspekte mit reinstellt, wenn man auch das Grundrecht der deutschen Bürger in Ordnung und Sicherheit erlebt, das Grundrecht auf, auf
Gesundheit, auf körperliche Unversehrtheit, was der Staat im Rahmen des Möglichen zu garantieren hat, ja, wenn Sie dieses Grundrecht nämlich mit einstellen in die Grundrechtsabwägung, die Sie immer gerne wahrnehmen, ohne diese Grundrechte zu erwähnen, dann kommt nämlich schon ein ganz anderes Ergebnis raus. Dann ist es eben, sehr geehrter Herr Minister Holter,
überhaupt kein Zeichen für Menschenverachtung, sondern es ist schlicht und ergreifend geboten, dass ein Staat angesichts bekannt gewordener Betrugsfälle bei Altersangaben natürlich auch schaut, wie viele wir denn da haben und wie wir das verhindern können, und angesichts der Kriminalitätsrate, die er nicht in den Griff bekommt, auch schaut, wie er das verhindern kann, möglicherweise, indem ich schon an der ersten Stufe ansetze und schaue, ob
das überhaupt minderjährige unbegleitete Flüchtlinge sind. Das macht schon deshalb Sinn, weil – Sie wissen das wahrscheinlich ganz genau – ein minderjähriger Ausländer faktisch nicht mehr abschiebbar ist. Das ist in Deutschland so. Sie haben zwar in der Theorie die Möglichkeit, den Minderjährigen abzuschieben, faktisch ist es ausgeschlossen. Und wenn ich höre und lese – wie jetzt erst diese Woche wieder –, dass die Polizei keine Handhabe hat, um mit dem Problem der Jugendbande in Jena umzugehen...
der Eindruck verfestigt sich, wenn ich sehe, wie oft die in der Zeitung aufschlagen. Ich sehe nämlich nicht, dass die Polizei oder die Justiz auch nur in irgendeiner geeigneten Weise dagegen vorgehen kann. Aber Sie weigern sich auf der anderen Seite, die entsprechenden Möglichkeiten umzusetzen,
um solche Leute gar nicht erst ins Land zu bringen oder ihnen den Schutzstatus zu entziehen. Vielleicht sind es ja gar keine Minderjährigen, der Verdacht liegt ja zumindest in vielen Fällen nahe.
Ich möchte jetzt noch einmal kurz was zum Koalitionsvertrag sagen, weil der Kollege Herrgott auf den so stolz war. Das verstehe ich auch, er ist ja von der CDU. Aber, lieber Herr Kollege Herrgott, da mag vieles im Koalitionsvertrag stehen, am Ende haben Sie vor allem erst mal eines gemacht: Sie haben ein paar Dinge aufgeschrieben. Sie haben Dinge aufgeschrieben
richtig, genau –, jetzt muss erst mal noch jemand zustimmen. Das ist schon fraglich. Wenn dann jemand zugestimmt hat, dann ist es die SPD, und die SPD, die brauchen Sie nicht nur im Bundestag, die brauchen Sie auch im Bundesrat. Dreimal können Sie raten, wie der Freistaat Thüringen im Bundesrat abstimmt mit dieser schwindsüchtigen SPD. Die wird bestimmt nicht den Willen des Koalitionsvertrags zum Maßstab für das Abstimmen des rot-rotgrün regierten Bundeslandes Thüringen nehmen. Entschuldigung, das ist doch eine weltfremde Annahme, dass sich irgendetwas ändert. Mit wem haben Sie denn die vergangenen vier Jahre im Bund
koaliert? Ach, warten Sie mal, es war auch dieselbe SPD, dieselbe linke SPD, mit der Sie plötzlich alles ändern wollen. Also nehmen Sie es mir nicht übel, lieber Herr Herrgott: Ihren guten Willen, den erkenne ich ja an, aber faktisch sehe ich leider nicht, dass sich wirklich etwas ändert, bloß weil Sie ein paar schöne Dinge in den Koalitionsvertrag reingeschrieben haben. Vielen Dank für die
Herr Möller, da sind zwei Bemerkungen, die kann ich Ihnen nicht durchgehen lassen. Die erste Bemerkung ist ganz klar die, dass ich gesagt hätte, die pekuniären Interessen wären mir egal oder so ähnlich, wie Sie es gesagt haben. Ich habe hier versucht, Ihnen zu erklären, was eine medizinische Risikoabwägung ist. Und da haben pekuniäre Interessen nichts zu suchen. Da geht es ausschließlich darum, was das Wohl des Betroffenen ist, und nicht um das Wohl von Dritten.
Das ist ganz klar. Deswegen verbietet sich ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen aus welchen Interessen Dritter auch immer – Punkt Nummer eins.
Und Punkt Nummer zwei – auch das möchte ich hier an dieser Stelle ganz deutlich noch mal rausarbeiten –: Sie stellen sich hierher und sagen, die Deutschen hätten ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das haben die Ausländer auch! Das steht nämlich in unserem Grundgesetz, das ist unteilbar und gilt für jeden Menschen.
Und eine Röntgenuntersuchung ist ein Eingriff in diese körperliche Unversehrtheit. Jeder Mensch hat dieses Recht! Es ist ein Grundrecht! Es ist ein Menschenrecht! Und wenn Sie sagen, wir Deutschen haben das und deswegen müssen wir es den Ausländern beschneiden, dann sind Sie genau an dem Punkt, warum ich sage: AfD, das ist Rassismus und das sind eigentlich auch Nazis. Vielen Dank.