mit dem Auto, liebe Kollegen, mit dem Auto. Dass das Verfahren möglicherweise mit der Laserpistole nicht ganz gerichtsfest ist, das habe ich dem Polizeibeamten gesagt, aber ich war ehrlich, ich bin keine 30 gefahren, ich bin 50 gefahren, ich habe bezahlt und habe gefragt: „Kann ich denn mit ECKarte bezahlen? Ich will das hier sofort erledigen. Ich weiß ja, wie schnell ich gefahren bin.“
Mit EC-Karte konnte ich nicht bezahlen. Ich konnte bar bezahlen oder nicht. Es ist doch kein Aufwand, Herr Innenminister, vielleicht dafür Sorge zu tragen, dass mobile Kartenlesegeräte in den Polizeiautos sind, dass solche Verkehrssünder wie ich dann sofort ihr Bußgeld bezahlen können, und dann ist das erledigt.
Das mag ja noch etwas witzig erscheinen. Aber ich will ein zweites Beispiel nennen, wo ich glaube, die Thüringer Polizei ist nicht auf dem Stand, wie sie es eigentlich sein sollte. Natürlich gehört bei der Unfallerfassung auch dazu, Abstände zu messen, um
nämlich gerichtsfest verwertbare Beweise zu haben. Unsere Beamten in Thüringen rennen mit einem Rollgerät rum, das die Entfernung misst, und haben ein 30-Meter-Maßband dabei. Wenn sie einen Verkehrsunfall auf der Autobahn aufnehmen, werden Sie sich vorstellen können, dass die Breite der Straße oftmals bereits über 30 Meter ist. Das heißt, sie haben überhaupt keine Chance, mit diesem 30-Meter-Maßband eine gerichtsfeste Ortsmessung vorzunehmen, und das Rollgerät, was sehr viel Platz im Funkstreifenwagen einnimmt, ist noch nicht mal genau, weil es nicht gerade fährt – so die Auskunft von Polizeibeamten. Es sollte doch möglich sein, dass unsere Polizeibeamten in den Funkstreifenwagen auch mit digitalen Messgeräten ausgestattet sind, die auch in der Justiz dann akzeptiert und zugelassen werden. Das würde Platz in den Funkstreifenwagen schaffen, das würde auch zu einer Modernisierung beitragen und auch, glaube ich, zu einer erhöhten Rechtssicherheit.
Nun weist der Abgeordnete Walk darauf hin, dass das Ganze natürlich die notwendigen Finanzen und das notwendige Personal erfordert, wenn man in so eine Modernisierungsstrategie einsteigt. Da haben Sie recht. Zum Haushalt habe ich was gesagt: RotRot-Grün hat 5 Millionen Euro zusätzlich eingestellt, Sie wollten 4 Millionen Euro kürzen. Dann ist es natürlich schwierig, wenn man sich dann vier Wochen später hinstellt und sagt: „Wir brauchen eigentlich mehr Geld“, wenn man dazu hätte beitragen können, es aber nicht gemacht hat.
Aber nun will ich Ihnen was zum Personal sagen, weil Sie recht haben. Und Sie haben aber hier im Prinzip auch gleichzeitig die Antwort dafür geliefert. Deswegen verstehe ich auch Ihre Zurückhaltung nicht. Sie haben gesagt: Mittlerweile arbeiten im Projekt NOVa 120 Beamte der Thüringer Polizei, die als Polizeibeamte ausgebildet worden sind, die sich unzweifelhaft durch private Weiterbildungen, durch Schulungsangebote des Thüringer Innenministeriums, durch andere auch praktisch eine Kompetenz im IT-Bereich angeeignet haben, aber keine IT-Spezialisten sind. Und diese 120 Beamten arbeiten jetzt an solchen wichtigen Projekten im Rahmen von NOVa mit der neuen Vorgangsbearbeitungssoftware ComVor. Diese 120 Beamten fehlen aber in der Polizeistruktur in der Fläche. Bei 6.000 Beamten landesweit sind 120 Beamte durchaus schon eine belastbare Zahl. Das merkt man in den Dienststellen. Das wissen Sie sicherlich auch aus Ihren Gesprächen vor Ort. Deswegen, glaube ich, war es eine falsche Entscheidung innerhalb des Landes Thüringen, die IT-Entwicklung im Bereich der Polizei immer innerhalb der Polizeiabteilung zu organisieren und zu realisieren. Deswegen, glaube ich, ist es richtig, zu überlegen, ob wir denn für den Bereich der Polizei tatsächlich zum Landesbetrieb und
zu einer anderen Organisationsform kommen. Warum? Erstens weil wir damit Polizeibeamte für die polizeiliche Arbeit freistellen, die wir im Polizeidienst brauchen. Die brauchen wir. Zweitens weil wir richtige Spezialisten im Landesbetrieb einstellen können und weil wir in einem Landesbetrieb wesentlich flexibler sind, nämlich die Spezialisten tatsächlich auch zu anderen Gehaltsvorstellungen oder als freie Mitarbeiter einzustellen, wie wir das im öffentlichen Dienst nicht realisieren können. Drittens, weil sich dieser Landesbetrieb natürlich auch privater Dritter bedienen und noch mal sehr viel leichter in der Auftragsvergabe usw. bedienen kann, weil er verhandeln kann, weil er ganz konkret verhandeln kann, wie beispielsweise das auch im Rahmen des TKÜ-Zentrums der fünf Länder einschließlich Berlin jetzt vollzogen worden ist. Da hat man sich auch eines privaten Dritten bei der Entwicklung bedient.
Deswegen, sage ich, ist es richtig und entspricht gerade auch den personellen Herausforderungen, wenn man sich um solche externen Lösungen bemüht, die unter einer Landesverantwortung aber weiterhin stehen bleiben, und sich darum kümmert, weil da geht man das Problem an.
Was allerdings nicht funktioniert – und da, glaube ich, muss ich Sie korrigieren –, ist, zu sagen, den IT-Bereich der Thüringer Polizei einfach unter dem gesamten IT-Bereich des Landes Thüringen zu fassen, weil, glaube ich, die datenschutzrechtlichen Anforderungen, die Sicherheitsaspekte, die dort zu berücksichtigen sind, weitaus größer sind und noch mal sensibler sind. Dort arbeiten 6.000 Beamte an verschiedenen Datensystemen, wo eine Unmenge personenbezogener Daten, auch nur von Verdachtsfällen, gespeichert sind, und da steckt eine große Grundrechtsrelevanz dahinter und da muss jedes System absolut – und da meine ich wirklich absolut – sicher sein vor Missbrauch und vor ungehindertem Datenabfluss. Deswegen, glaube ich, ist es auch richtig, tatsächlich eine Insellösung für die Polizei zu realisieren.
Wo ich aber wieder bei Ihnen bin, ist, dass wir im Bereich der IT-Kommunikation, der Datenübertragung eine Verbundlösung zwischen den Ländern brauchen, dass die Datenübermittlung zwischen den Ländern dort, wo sie rechtlich zulässig, rechtlich geboten ist, auch ohne Probleme funktionieren kann, und dafür müssen wir eben auch die Voraussetzungen schaffen. Und da ist Ihr Vorschlag, jetzt noch mal abzuwarten und länderübergreifende Standards zu prüfen, zu entwickeln, auch einfach zu spät kommend. Sie haben es selbst gesagt. Und im PSR-Bericht, der übrigens seit November 2016 im Internet auch für Abgeordnete abrufbar ist, ist es zum Ausdruck gebracht: Andere Bundesländer sind
dort weitaus weiter und wir müssen jetzt die Voraussetzungen schaffen, um überhaupt mit anderen Bundesländern Schritt halten zu können. Denn ich will es Ihnen auch ganz deutlich noch mal sagen: Wir kämpfen natürlich nicht nur im Lehrerbereich, sondern auch im Polizeibereich um junge Menschen, die in der Thüringer Polizei ihren Dienst aufnehmen sollen. Wir werden doch aber kein attraktiver Arbeitgeber für junge Menschen, wenn wir innerhalb der Polizei keine modernen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung stellen. Deswegen sage ich: Wir haben auch als Linke eine hohe Erwartung an die polizeiliche Tätigkeit, an Effektivität, an Bürgernähe, an Transparenz, an Verhältnismäßigkeit, an Grundrechtsschutz und das heißt eben auch, wenn wir diese Erwartungen erfüllt sehen wollen, dass wir dem Polizeibeamten die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen müssen. Deswegen bitte ich Sie, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen.
Ich will noch mal zusammenfassen, meine Kollegen haben das im Prinzip im Vorfeld schon getan: Es geht darum, mobile Kommunikationstechnik im Einsatz- und Streifendienst zu etablieren. Es geht darum, zu verschlüsselten Polizei-Messenger-Systemen zu kommen, um auch Polizeibeamte aus dieser rechtlichen Grauzone der privaten Nutzung oder der Nutzung privater Smartphones herauszuholen. Es geht um die Einrichtung einer Onlinewache und schrittweise dann auch Etablierung zu einer Notrufwache, es geht um bessere Internetzugänglichkeit der Arbeitsplätze für Bedienstete. Es geht aber auch um die Zurverfügungstellung von WLAN-Netzwerken beispielsweise bei der Bereitschaftspolizei oder auch im Polizeifortbildungszentrum. Es geht um Möglichkeiten der verschlüsselten Kontaktaufnahme von Bürgerinnen und Bürgern mit der Polizei und es geht natürlich auch letztendlich darum, zu überlegen, wie man und unter welchen organisatorischen Voraussetzungen die polizeiliche IT-Technik in Zukunft fortentwickeln kann. Ich denke, das sind alles gute Ansätze, die wir hier geliefert haben. Wir haben im Haushalt die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. Ich freue mich, dass der Innenminister heute schon in der Zeitung angekündigt hat, dass er den Antrag der Koalitionsfraktionen begrüßt und auch umsetzen wird. Deswegen glaube ich, wir wären im Landtag gut beraten, dem Innenminister auch unter großer Zustimmung dort den Rücken zu stärken. Vielen Dank.
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung hat sich Herr Innenminister Maier zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wenn ich hier in die Runde schaue, dann merke ich, dass die Digitalisierung zumindest im Thüringer Landtag schon weit fortgeschritten ist.
Das ist auch nicht zu beanstanden, dass man gegebenenfalls mal einen Blick auf das Smartphone oder das Tablet richtet.
Allerdings ist die Situation in den Polizeiwachen und in den Streifenwagen leider eine ganz andere. Der eine oder andere hat das vielleicht gelesen, dass ich letzten Freitag mal als Hilfspolizist auf Streife war, und ich konnte mir deshalb persönlich zunächst einmal einen Eindruck verschaffen, wie hart und wie herausfordernd der Beruf ist, Polizist oder Polizistin zu sein. An dieser Stelle auch noch mal meine ausdrückliche Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen.
Aber ich konnte natürlich auch feststellen, wo die Defizite liegen, und die sind schon sehr gravierend, muss man so sagen. Es ist heute ja schon mehrfach angesprochen worden, wo die Probleme liegen, und es ist eben nicht damit getan, dass wir jetzt eine Großbestellung an Smartphones aufgeben und die den Kollegen in die Hände drücken, sondern es ist natürlich im Hintergrund noch viel mehr zu leisten. Diese Dinge müssen jetzt kurzfristig vorangetrieben werden. Es ist nicht so, dass wir bei der Thüringer Polizei bei null anfangen müssen. Es ist so, dass wir bereits in den letzten Wochen, Monaten und Jahren intensive Anstrengungen unternommen haben, um das sogenannte Back-End, also das alles, was systemisch im Hintergrund zu programmieren ist, voranzutreiben. Da geht es insbesondere um das Vorgangsbearbeitungssystem, was heute hier auch schon mehrfach angeklungen ist. Das ist im Grunde die Plattform für polizeiliche Arbeit. Da fließen die Informationen zusammen, die dann auch von allen Dienststellen entsprechend genutzt werden können. Diese Plattform muss erst mal für die mobilen Endgeräte kompatibel gemacht werden. Da ist natürlich eine Programmierungsleistung erforderlich und diese Dinge dauern einfach auch ihre Zeit. Aber wenn wir das schaffen, kurzfristig jetzt diese Dinge zu ermöglichen, dann werden wir den Kolleginnen und Kollegen so die Arbeit erleichtern, dass sie eben mehr Zeit für die ureigenste polizeiliche Tätigkeit haben. Genau das ist mein Ziel.
schon mehrfach angeklungen. Dass erst mal ein Zettel geschrieben werden muss, der dann nachher abgetippt werden muss. Aber es gibt noch viele weitergehende Erleichterungen. Man kann auch einfach ein Kennzeichen abfotografieren, um dann automatisch zu sehen, wer der Halter ist und was Sache ist, oder eben auch einen Personalausweis entsprechend auslesen zu können. Im Moment läuft das noch so, dass die Daten über Funk übermittelt werden und dann im System ein Kollege oder eine Kollegin in der Dienststelle sitzt und dem Streifenwagen diese Informationen übermittelt. Das ist eben rückständig. An dieser Stelle müssten wir handeln.
Es geht also darum – das ist heute auch schon in der Presse angeklungen –, dass wir einen VierPunkte-Plan umsetzen. Vier Punkte! Punkt 1 bezieht sich zunächst einmal auf die Hardware. Wir brauchen tatsächlich dringend diese mobilen Endgeräte, die hier viele von Ihnen oder fast alle von Ihnen schon vor sich liegen haben. Die brauchen wir auch in der Polizei, um letztendlich die Alltagsarbeit der Kolleginnen und Kollegen an dieser Stelle zu erleichtern. Smartphones, Tablets, das ist Stand der Dinge und das müssen wir eben auch anschaffen. Wie gesagt, immer die entsprechende Schnittstelle in das polizeiliche System mitgedacht.
Zweitens, Software: Da reden wir zum Beispiel über Messenger-Dienste. Es ist doch nicht mehr tragbar, wenn heute Fahndungen ausgeschrieben werden oder Vermisstenanzeigen erfolgen, wenn Kinder verlorengehen und gesucht werden, dass die Fahndungsbilder in der Dienststelle ausgedruckt werden müssen und dann händisch auf die Streifenwagen verteilt werden. Das geht doch nicht, das muss sich ändern. Deswegen brauchen wir entsprechende Dienste, die bei uns im Alltag auch gang und gäbe sind. Wir alle wissen, dass man sich mit WhatsApp und ähnlichen Messanger-Funktionen heute den Alltag persönlich leichter gestalten kann. So kann es eben auch in der polizeilichen Arbeit sein.
Der dritte Punkt ist Personal. Wir brauchen dringend IT-Fachkräfte in der Thüringer Polizei. Die müssen wir wahrscheinlich von außen holen. Die Strategie, dass wir die Leute intern aufbauen, ist meines Erachtens mit Nachteilen behaftet.
Deswegen muss natürlich die Polizei auch für externe IT-Kräfte – und hier stehen wir auch im Wettbewerb mit der Industrie, mit der Wirtschaft – entsprechend bezahlt werden.
Oder aber ich setze andere Anreize wie zum Beispiel die Verbeamtung. Nur so wird es uns gelingen, Fachkräfte im größeren Umfang in die Polizei zu locken.
Viertens, die digitale Infrastruktur: Ich war mal für das Thema „Breitband“ zuständig, das ist ja nur eine Form der digitalen Infrastruktur. WLAN war zum Beispiel in der Polizeischule in Meiningen bis vor Kurzem noch nicht da, das gibt es jetzt. Es gibt auch schon kleinere Fortschritte zu verzeichnen. Nicht nur WLAN spielt eine Rolle, sondern natürlich auch innerhalb der Polizei entsprechende Einrichtungen, um die digitale Kommunikation in der Polizei zu verbessern. Aber es geht nicht nur um die Kommunikation innerhalb der Polizei, sondern es geht natürlich auch um die Kommunikation der Bürgerinnen und Bürger mit der Polizei. Und da sind wir beim Stichwort „Onlinewache“ angekommen.
Ich unterstütze das. Die Onlinewache ist ein wichtiger Schritt. Allerdings muss man dabei beachten – Herr Walk hat das eben angesprochen, das sehe ich ähnlich: Wenn natürlich die Hemmschwelle gesenkt wird, eine Anzeige aufzugeben, dann wird es dazu kommen, dass viele Bagatelldinge – vielleicht Nachbarschaftsstreitigkeiten oder sonstige Dinge – schnell mal reingetackert werden, eine Anzeige aufgegeben wird. Es ist eben so, dass diese Anzeige dann bearbeitet werden muss. Dazu brauchen wir entsprechendes Personal. Ich bin an dieser Stelle etwas vorsichtiger, was die Onlineanzeigen anbelangt. Aber die anderen Funktionen, die es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, Kontakt aufzunehmen, Notruffunktionen und Entsprechendes unterstütze ich natürlich im vollen Umfang.
Ich komme zuletzt zu den Themen der sozialen Medien. Auch das ist ein wichtiges Thema für die Thüringer Polizei. Wir hatten jüngst einen schönen Fahndungserfolg bei der Ergreifung der geflüchteten Häftlinge in Arnstadt. Die Kommunikation lief erst über Twitter und dann wurde es von den Radiostationen übernommen und deswegen konnten die Geflüchteten schnell gefasst werden. Es ist also ganz wichtig, dass wir diese sozialen Medien auch für die Polizeiarbeit nutzen. Da sind wir schon gut unterwegs. Das Social-Media-Team der Thüringer Polizei ist sehr aktiv und man kann das als Bürger, als Bürgerin über diese Art und Weise sehr gut nachvollziehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Zeit ist schon fortgeschritten. Ich will nicht die anderen Dinge, die schon angesprochen wurden, hier noch mal wiederholen. Ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung direkt über diesen Antrag. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Die CDU-Fraktion und die AfDFraktion. Damit ist der Antrag angenommen.