Protokoll der Sitzung vom 23.02.2018

derspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir zunächst über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/4820 in der Neufassung ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag angenommen.

Und wir stimmen über die Nummern I und II Nummer 2 des Antrags der Fraktion der CDU in Drucksache 6/5314 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Geschäftsordnungsantrag?

Frau Präsidentin, es wurde jetzt nicht deutlich, in welchem Tagesordnungspunkt Sie sind. Sind Sie noch in Tagesordnungspunkt 8 oder stimmen wir jetzt über den Tagesordnungspunkt 16 ab?

Über 16.

Das wurde nicht so ganz deutlich.

Ich denke, ich habe das in der Drucksache deutlich gesagt. Ich wiederhole das gern noch einmal: Wir stimmen zum Tagesordnungspunkt 16, Drucksache 6/5314, ab, dazu I und II des Antrags der Fraktion der CDU. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Damit ist dieser Antrag angenommen

(Beifall CDU)

und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13

Evaluierung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs

(Abg. Pelke)

Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/5311 dazu: Evaluierung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs – Wirksamkeit des Resozialisierungsvollzugs sichern und stärken Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/5341

Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung?

(Zuruf Abg. Scherer, CDU: Nein!)

Das kann ich nicht erkennen. Wünscht jemand aus den Koalitionsfraktionen das Wort zur Begründung? Das kann ich auch nicht erkennen. Für die Landesregierung erteile ich Minister Lauinger das Wort zu Nummer I des Alternativantrags in Drucksache 6/ 5341 zum Sofortbericht.

Vielleicht warten wir noch einen Moment, bis sich nach dieser emotionalen Debatte jeder entschieden hat, ob er bleiben oder gehen will.

Herr Minister, jetzt dürfen Sie.

Gut.

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gern werde ich heute über das Thüringer Justizvollzugsgesetz sprechen, mit dem nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug auf die Länder dieser wichtige Bereich der Justiz im Jahre 2014 auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt wurde. Das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines behandlerischen und damit modernen Vollzugs in Thüringen.

§ 104 Abs. 1 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch sieht aus Resozialisierungsgründen im Bereich der Freiheits- und Jugendstrafe vor, Behandlungsmaßnahmen und Programme zu konzipieren, um den Gefangenen nach ihrer Entlassung ein straffreies Leben zu ermöglichen.

Herr Minister, entschuldigen Sie bitte. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie wirklich, die Gespräche jetzt einzustellen, der Minister hat das Wort!

Ich möchte Ihnen zunächst einen Überblick über die vorhandenen Maßnahmen in den Thüringer Justizvollzugsanstalten geben. Zu unterscheiden ist zwischen den Behandlungsmaßnahmen der sozialen und psychologischen Dienste einerseits und dem Angebot an Arbeits- und Bildungsmaßnahmen andererseits. Die Maßnahmen der psychologischen und sozialen Dienste beinhalten insbesondere die Kategorien „Gesprächsangebote“, „Gruppentraining“ bzw. „Gruppentherapie“, „Tataufbereitung“ und „Soziale Hilfe“.

Abhängig davon, ob es sich um erwachsene Strafgefangene oder Arrestanten bzw. junge Gefangene handelt, und abhängig von der Haftdauer sind die Schwerpunktsetzungen natürlich unterschiedlich. Alle Anstalten in Thüringen bieten als Einzelmaßnahmen psychologische Beratungsgespräche, individuelle Deliktarbeit sowie deliktorientierte Psychotherapie an. Die Jugendstrafanstalt Arnstadt und die JVA Tonna haben daneben eine sozialtherapeutische Abteilung zur Behandlung von Sexualund Gewaltstraftätern, die sich insbesondere der Tataufarbeitung widmet. Ein Antiaggressionstraining, ein Antikonflikttraining und Programme, die die Vermittlung kognitiver Fähigkeiten und Werte zur Förderung prosozialen Verhaltens beinhalten, ergänzen daneben das Angebot der Jugendstrafanstalt in Arnstadt. Junge Gefangene, die aufgrund Ihrer Straftaten – wie etwa Vermögensdelikte – nicht in den sozialtherapeutischen Bereich von Sexualund Gewaltstraftaten fallen, werden über das sogenannte ForTiS-Programm erfasst, ein forensisches Therapieprogramm, das motivierende, informationsvermittelnde sowie übende Elemente beinhaltet.

Aufgrund der stark angestiegenen Suchtproblematik im Vollzug, über die wir hier schon an verschiedenen Stellen gesprochen haben, bieten alle Anstalten eine Drogen- und Suchtberatung an, sowohl im Wege von Gruppentherapie als auch in Einzelmaßnahmen. Zwei Abteilungen in der JVA Tonna, die Behandlungsstation für Sexualstraftäter und suchtmittelabhängige Gefangene sowie die sozialtherapeutische Abteilung, sind spezialisiert auf bestimmte täterbezogene Behandlungsmaßnahmen, die entweder aus dem begangenen Delikt oder festgestellten Defiziten des jeweiligen Gefangenen folgen. Zu nennen ist bei der Letzteren insbesondere die Suchtberatung in ihren unterschiedlichen Ausprägungen, darunter etwa auch die Spielsucht.

(Vizepräsidentin Jung)

Besondere Maßnahmen wie Schuldnerberatung – weil wir ja schon oft darüber gesprochen haben, dass neben den kriminellen Karrieren und auch den Drogenproblemen Schulden der Gefangenen ein ganz großes Problem sind – und Familienseminare runden das Angebot ab. Alle Anstalten bieten daneben ein Übergangsmanagement für die Zeit unmittelbar nach der Entlassung zur Erleichterung von Behördengängen, Jobvermittlung und Wohnungssuche an. Insbesondere das sogenannte Übergangsmanagement PÜMaS, das gegenwärtig noch als Pilotprojekt läuft, aber in den kommenden Jahren deutlich ausgeweitet werden soll, kann erste Erfolge insbesondere bei der Wohnungssuche und dem Neustart in die Gesellschaft vorweisen. Wir alle wissen, wie wichtig es ist, dass nach einer Haftentlassung möglichst andere gesellschaftliche Strukturen oder Verbindungen aufgebaut werden als die, die die Gefangenen vor der Tat hatten. Wenn sie in die alten Muster zurückfallen, ist auch der Rückfall in Kriminalität vorprogrammiert.

Die abschließende Nennung von daneben noch einer Fülle von unterschiedlichen Freizeitangeboten wie diversen Sportarten, Kunstkursen, Kochkursen, Musik, Modellbau und kulturellen Veranstaltungen in den einzelnen Haftanstalten würde den Rahmen sprengen. Ich selbst war vor einigen Wochen in Hohenleuben bei einer Theateraufführung, die Gefangene in der Stadthalle in Greiz gemacht haben. Da kann ich nur sagen: Es ist durchaus beeindruckend, was da teilweise innerhalb von wenigen Wochen auf die Beine gestellt wird, wo ich nicht gedacht hätte, dass Menschen, die in ihrem ganzen Leben noch nie Theater gespielt haben, so etwas zustande bringen.

Neben den Behandlungsmaßnahmen der sozialen und psychologischen Dienste sind die Angebote der Arbeits- und Bildungsmaßnahmen zu nennen. Das für unterschiedliche Behandlungsbedarfe für Gefangene vorgehaltene Beschäftigungsangebot umfasst die Beschäftigung in Eigenbetrieben, Unternehmerbetrieben, freien Beschäftigungsverhältnissen, Hauswirtschaftsbetrieben. Es gibt schulische Bildungsmaßnahmen, berufliche Bildungsmaßnahmen sowie eine Arbeitstherapie und Arbeitstraining. Die schulischen Bildungsmaßnahmen unterscheiden sich in ihrer Zielrichtung und umfassen erstens die Möglichkeit des Erwerbs eines Bildungsabschlusses, zweitens Förderkurse, drittens Grundbildung und Sprachförderung sowie auch Integrationskurse. Bei den beruflichen Bildungsmaßnahmen ist zwischen den berufsvorbereitenden Maßnahmen, der Berufsausbildung, der Umschulung, Fortbildung und Qualifikation sowie sonstigen Trainingsmaßnahmen wie etwa der individuellen Weiterbildung und dem Bewerbertraining zu unterscheiden.

Die Beschäftigungsquote in den Thüringer Haftanstalten betrug in den letzten beiden Jahren 62 Pro

zent. Das größte Beschäftigungsfeld ist das Feld der beruflichen Bildung. Hier können die Teilnehmer staatlich anerkannte Abschlüsse erwerben. Berufliche Orientierungs-, Vorbereitungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungs- sowie Umschulungsmaßnahmen sind seit mehreren Jahren möglich. Aktuell stehen hier in den Thüringer Haftanstalten acht Berufsfelder mit zwölf Berufsgruppen zur Verfügung.

Es gibt inzwischen auch nennenswerte Qualifizierungserfolge zu vermelden. In den letzten beiden Jahren haben 847 Teilnehmer ein qualifiziertes Zertifikat erreicht, darunter 335 Teilnehmer ein staatlich anerkanntes Zertifikat. Dies geschieht alles vor dem bekannten Hintergrund – auch da will ich noch einmal auf einen Besuch in Hohenleuben verweisen, in einer Haftanstalt, in der wir tatsächlich sehr viele sehr gute Werkstätten haben –, dass viele der Menschen, die wir versuchen, dort zu qualifizieren und für den Arbeitsmarkt fit zu machen, tatsächlich ein sehr schlechtes schulisches und Ausbildungsniveau im Vorfeld mitbringen. Es ist so, dass es oft Menschen sind, die keine Schulabschlüsse haben, die keine Ausbildung haben. Von daher ist es eine sehr große und auch schwierige Aufgabe, die die Menschen dort leisten, um diese Gefangenen für das Berufsumfeld zu qualifizieren. Aber es gelingt immer besser, und das ist auch ein Umstand der inzwischen doch deutlich gesunkenen Arbeitslosigkeit in Thüringen, dass diese Menschen tatsächlich, wie ich immer wieder höre, inzwischen auch auf dem Arbeitsmarkt Chancen haben, einen Arbeitsplatz zu finden. So weit vielleicht mal als ersten Punkt zu den Dingen, die in Thüringer Haftanstalten angeboten werden.

Lassen Sie mich jetzt noch auf die Thematik der Evaluierung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs zu sprechen kommen, wie es im Antrag steht. Um eine fortlaufende Qualität und Weiterentwicklung des Vollzugs zu gewährleisten, sind eine wissenschaftliche Evaluierung und die Begleitung durch den Kriminologischen Dienst Thüringen nach Absatz 2 der genannten Vorschrift unabdingbar.

So richtig habe ich nicht den Eindruck, als hört die CDU zu, die den Antrag gestellt hat.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Wir hören zu!)

Sehr geehrter Herr Minister, ich gebe Ihnen ja recht, dass die...

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Schauen Sie auch dorthin, nicht nur zu uns!)

(Minister Lauinger)

Es ist Ihr Antrag!

Ich gebe Ihnen recht, aber es ist nicht nur die CDUFraktion. Sie haben mich ja nicht ausreden lassen, Herr Primas. Also ich will noch mal dazu auffordern, dass etwas Ruhe in dieses Haus einkehrt.

Um eine fortlaufende Qualität und Weiterentwicklung des Vollzugs zu gewährleisten, sind – da gebe ich Ihnen uneingeschränkt recht – eine wissenschaftliche Evaluierung und eine Begleitung durch den Kriminologischen Dienst Thüringens nach Absatz 2 der genannten Vorschrift unabdingbar. Erlauben Sie mir daher einige Worte zur Methodik und den Grenzen einer Evaluation.

Unter „Evaluation“ versteht man in diesem Sinne die Untersuchung der Wirkung der jeweiligen Maßnahme. Diesem Vorgang sind allerdings in mehrfacher Hinsicht auch tatsächliche Grenzen gesetzt, welche sich aus der Natur des Justizvollzugs ergeben. Er setzt, um das wissenschaftlich korrekt zu machen, voraus, dass sämtliche störenden Einflüsse kontrolliert werden können, eine Vergleichsgruppe vorhanden ist sowie die Wirkung in hinreichendem Maße valide gemessen werden kann. Die Vergleichbarkeit von Entlassungsjahrgängen ist hierbei jedoch nur bedingt gegeben, da die äußeren Umstände sowohl innerhalb der Jahrgänge als auch zwischen den Jahrgängen mehr oder weniger stark divergieren können. Selbst eine strenge Beschränkung auf bestimmte Delikte bzw. Straftatbestände kann Unschärfen nicht vollständig beseitigen. Dies betrifft Umstände wie etwa die der sozialen Umgebung, beispielsweise das Elternhaus, Freunde, bei Jugendlichen und Heranwachsenden etwa die sogenannte Peergroup, aber auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt. Bei Letzterem hat sich, wie ich gerade eben schon ausgeführt habe, die Gesamtsituation in den letzten Jahren erfreulicherweise deutlich verbessert. Die Chance, nach der Haftentlassung tatsächlich auch in ein Arbeitsverhältnis wechseln zu können, steigert natürlich in erheblichem Maße die Erfolgsaussicht einer Resozialisierung.

Eine Kontrolle sämtlicher störender Einflüsse bei der Evaluierung ist in der Praxis des Vollzugs jedoch kaum möglich. Daher können der Kriminologische Dienst und andere beauftragte Organisationen lediglich Tendenzen zu einer erneuten Straffälligkeit und damit Rückfälligkeit von ehemaligen Strafgefangenen herausarbeiten und Möglichkeiten aufzeigen, Behandlungsprogramme an die künftigen Bedürfnisse der Strafgefangenen anzupassen.

Die Fraktion der CDU fordert nun in ihrem Antrag die Landesregierung auf, innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung dem Landtag eine Evaluierung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs vorzulegen, die insbesondere die Überprüfung der Behandlungsprogramme für Straf- und Jugendstrafgefangene beinhaltet. Lassen Sie mich hierzu Folgendes sagen: Der im Jahr 2014 eingeführte elektronische Vollzugsplan dient eben genau dieser normierten Überprüfung der Behandlungsprogramme und hat erfreulicherweise dazu geführt, dass die Dokumentation durchgängig in allen Vollzugsanstalten Thüringens den entsprechenden Standards genügt. Zu beachten ist, dass die ersten Entlassungsjahrgänge unter Berücksichtigung eines angemessenen Beobachtungszeitraums für die Legal- und Sozialbewährung in den kommenden Jahren evaluiert werden können. Ein geeigneter wissenschaftlich anerkannter Zeitraum stellt einen Zeitraum von mindestens drei bis vier Jahren dar. In dem vorgesehenen Zeitraum kann sichergestellt werden, dass die erneute Straffälligkeit auch dokumentiert und registriert ist. Das bedeutet für die Praxis, dass der Entlassungsjahrgang 2015 frühestens im kommenden Jahr, also 2019, evaluiert werden kann.

Darüber hinaus fordert die Fraktion der CDU, einen Bericht über die wissenschaftliche Begleitung des Vollzugs gemäß § 104 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch vorzulegen. Zu dieser Forderung ist zu sagen: Die Evaluation ist ein ständig fortlaufender Prozess, der schon längst begonnen hat und auch stetig fortgeführt wird. Um einen modernen Justizvollzug in Thüringen zu gewährleisten, ist es eben mit einem Bericht nicht getan. Zum Jugendstrafvollzug hat der Kriminologische Dienst gemeinsam mit 13 anderen Bundesländern bereits einen Bericht zur länderübergreifenden Evaluation vorgelegt. Schwerpunkt des aktuellen Berichts ist die Bildungssituation im Jugendstrafvollzug. Eine differenzierte Rückfallstatistik ist geplant. Der Kriminologische Dienst hat ferner das Professionelle Übergangsmanagement für Strafgefangene bereits evaluiert. Dieses erweist sich bezüglich der Wohnungsvermittlung als großer Erfolg. Zukünftig soll noch vermehrt auf die Vermittlung in Ausbildung und Beruf erreicht sowie auf die Jugendlichen ausgedehnt werden. Wie bereits erwähnt, lief PÜMaS in den vergangenen Jahren zunächst als Pilotprojekt. Mit dem nunmehr vorliegenden Doppelhaushalt 2018/2019 ist es möglich, diese Maßnahme auszudehnen. Dafür noch mal meinen herzlichen Dank an das Parlament und die Abgeordneten, die dies in dem Doppelhaushalt möglich gemacht haben.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Gefangenenseelsorge wurde ebenfalls bereits vom Kriminologischen Dienst evaluiert. Dabei han

delt es sich um eine begleitende Evaluation, die den Fokus auf die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen zur Suizidprophylaxe legt. Ein bereits valides Ergebnis zur Risikoklientel für Suizidalität ist, dass die Gruppe der über 50-Jährigen mit einem Gewaltdelikt oder einem Beziehungsabbruch gehäuft zum Suizid neigt.

Zur dritten Forderung der CDU, ein Maßnahmenkonzept vorzulegen, das die Ergebnisse der Evaluierung berücksichtigt, möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Die Evaluation ist, wie ich bereits ausgeführt habe, kein statischer Prozess, sondern beinhaltet eine permanente wissenschaftliche Begleitung durch den Kriminologischen Dienst, so wie wir es in Thüringen machen. Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Begleitung werden die Maßnahmen bezüglich des Resozialisierungsziels fortlaufend optimiert. Dies ist, wie ich bereits ausgeführt habe, besonders bei PÜMaS der Fall. Ich bin daher den Koalitionsfraktionen für ihren Alternativantrag sehr dankbar, der genau diese Thematik so differenziert behandelt – in Anerkennung der Tatsache, dass erstens längere Entwicklungszeiträume in den Blick zu nehmen sind, um Fragen der Zielgenauigkeit der Regelungen und der Wirksamkeit der Maßnahmen zu untersuchen, und der Antrag zweitens die Evaluierung des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuchs als einen fortlaufenden Prozess begreift, um einen modernen Justizvollzug in Thüringen zu gewährleisten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mein Amt als Justizminister angetreten, um den unter meinem Vorgänger, bei dem ich mich an dieser Stelle noch mal ausdrücklich bedanken will, erfolgreich begonnenen modernen Justizvollzug in Thüringen auch fortzuführen – weg vom bloßen Wegsperren, hin zu einer allumfassenden Resozialisierung mit Therapien, Beratung, Ausbildung und Beschäftigung. Der behandlerische Vollzug ist wichtig, er ist richtig. Wir alle wissen, dass nahezu jeder, der in den Thüringer Gefängnissen untergebracht ist, nach Ablauf einer bestimmten Zeit auch wieder in die Gesellschaft zurückkehren wird. Und wenn wir damit Erfolg haben wollen, dass er nicht wieder rückfällig und wieder straffällig wird, müssen wir die Zeit im Vollzug nutzen, um mit den Menschen zu arbeiten und sich mit ihnen zu beschäftigen, ihnen im besten Fall eine Ausbildung zukommen zu lassen, damit sie anschließend eben wieder die Chance haben, in dieser Gesellschaft zu leben, ohne straffällig zu werden.

An dieser Stelle auch noch mal meinen ausdrücklichen Dank an die Bediensteten. Ich habe das in Hohenleuben gemerkt, mit welch großem Engagement in den einzelnen Werkstätten von Ausbildern gearbeitet wird, um den Menschen eben eine Perspektive für die Zeit nach der Haftentlassung zu geben. Das verdient wirklich großen Dank und Aner

kennung. Bei Ihnen bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.