Was ich auch nicht so toll finde, ist, wie das beratende Gremium, die Mitglieder, gewählt werden: mit Mehrheitsentscheidung. Mit Mehrheitsentscheidung heißt, die Regierungskoalition wählt die Mitglieder. Das finde ich nicht so gut. Wenn man schon so ein Gremium schafft, sollte es irgendwie neutral besetzt sein und nicht durch die Regierungskoalition, welche Mehrheit es dann auch ist.
Vielleicht noch einen Satz zur Ordnungswidrigkeit: Also wenn man hier in so einem Gesetz eine Ordnungswidrigkeit braucht und das auch noch als Signalwirkung nach außen bezeichnet, zeigt das eine Auffassung von einem Minister, die ich so nicht teile. Vielleicht sehen das andere anders. Also das ist ein falsches Signal nach außen, wenn man hier eine Ordnungswidrigkeit einführt und die auch noch als Signalwirkung bezeichnet.
Und zu guter Letzt: Ich bin mal gespannt, was die Evaluation im Jahr 2022 ergibt, die da drinsteht. Was passiert denn eigentlich, wenn es bis zum Jahr 2022 keinen Fall gegeben hat? Wird dann das Gesetz wieder aufgehoben oder wie geht es dann weiter?
Ja, das werden wir sehen. Das ist jedenfalls eine schöne Frage, die auch wieder offen ist. Danke schön!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst wenige Worte, Herr Scherer, zu Ihnen oder zu Ihren Aussagen: Ich glaube, wir haben im Ausschuss sicherlich – und es wurde auch in Berichten aus dem Ausschuss dargestellt – sehr intensiv darüber diskutiert. Natürlich ist es nicht sicher, was nach zwei Jahren oder nach vier Jahren, was bis 2022, wenn die Evaluation ansteht, passiert. Aber habe ich nicht auch schon in der ersten Lesung hier gesagt, es geht nicht darum, jetzt
schon vorhandene Dinge festzulegen, sondern all diesen vorzubeugen? Denn nur die Vorbeugung hilft an dieser Stelle und wir werden sehen, ob es bis dahin einen Fall gibt. Sie wissen ganz genau, Herr Scherer, dass es solche Fälle hier in Thüringen auch schon gegeben hat. Es ist also nicht das erste Mal, ich komme auch noch mal darauf, und deshalb ist es gut, wenn es so ein Gesetz gibt.
Ich will auch deutlich sagen – Sie haben eben gerade noch mal gesagt, man könne es auslegen, ob es nun vom ersten Tag des Ausscheidens an gelte oder erst dann, wenn es angezeigt wird –: Herr Scherer, Sie wissen ganz genau – das haben wir in den Beratungen gesagt und es ist auch von den Koalitionsfraktionen genauso vorgesehen und auch von der Landesregierung reingeschrieben worden –, dass es natürlich mit dem Tag des Ausscheidens beginnt und nicht erst zu einem anderen Zeitpunkt, der irgendwann dann vielleicht mal kommen würde und wo sich dann die Zeiten – ich sage mal – verdoppeln würden etc.
Bei den Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister, meine sehr geehrten Damen und Herren – das wurde auch schon gesagt, es geht hier vor allem um die Wirtschaft –, geht es aus Gründen der Demokratie und Transparenz und aus Gründen des Vertrauens und der Akzeptanz der Menschen in Thüringen in Politik und Parlament schlicht um ein Prinzip, nämlich um das Prinzip: gegen jeglichen Lobbyismus. Ich will es noch mal ganz deutlich sagen, es geht bei der Einführung der Karenzzeiten um die vier eben genannten Grundwerte, die ich einfach noch mal nennen will: Demokratie, Transparenz, Vertrauen und Akzeptanz. Es wird nun häufig genug gesagt, dass genau diese vier Grundwerte derzeit nicht gegeben sind. Wir wollen dafür sorgen, dass wir wieder mehr Vertrauen, wieder mehr Akzeptanz in die Politik erreichen.
Das ist völlig unabhängig davon – und das will ich noch mal sagen –, wie viele Fälle in Zukunft tatsächlich akut werden. Das unverzichtbare Signal an die Menschen in Thüringen lautet mit diesem Gesetzentwurf: Nein zu bezahltem Lobbyismus, der Demokratie unterläuft und Transparenz aushöhlt. Deshalb ist es aus unserer Sicht heraus gut, dass heute hier der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ministergesetzes samt eines Änderungsantrags der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen in Form der Beschlussempfehlung zur abschließenden Beratung und zur Beschlussfassung vorliegt.
Als Kern des Vorhabens ist in den neuen §§ 5 a bis 5 e eine Regelkarenzzeit von bis zu 18 Monaten einzuführen, für problematische Fälle – und ich will es ganz deutlich sagen, das müssen schon sehr problematische Fälle sein – eine Karenzzeit von bis zu 24 Monaten. Die Karenzzeit ist als Untersa
gungsmodell ausgestaltet, das heißt, die Landesregierung prüft und entscheidet die Lobbyproblematik jeweils im Einzelfall. Ich glaube, das ist auch noch mal ein ganz wichtiger Bestandteil, dass es hier nicht über irgendetwas drüberschwebt, sondern dass es Einzelfallentscheidungen gibt, inwieweit es zur Anwendung kommt.
Das Untersagungsmodell entspricht im Grundsatz der auf Bundesebene geltenden Regelung. Die rotrot-grünen Koalitionsfraktionen gehen aber in verschiedenen wichtigen Punkten, die hier auch teilweise schon angesprochen wurden, einen eigenen Thüringer Weg, auch unterstützt durch die Inhalte und Ergebnisse der Anhörung zum Gesetzentwurf im Ausschuss. Das betrifft nicht nur die oben genannte Länge der Untersagungsfrist. Die Landesregierung wird bei der Entscheidungsfindung von einem beratenden Gremium unterstützt, das seine Empfehlung abgibt. Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen, im Änderungsantrag ausgedrückt, sollen in dem beratenden Gremium kompetente Akteure aus der Zivilgesellschaft arbeiten. Das Gremium ist also ausdrücklich – und das will ich hier noch einmal betonen – keine Versammlung von ehemaligen Abgeordneten oder Akteuren aus der Ministerialebene, sondern von angesehenen Personen aus der Zivilgesellschaft. Ich glaube, das bringt doch die Transparenz und das bringt auch die Akzeptanz, dass nicht die Abgeordneten und die Ministerialebene über die eigenen Karenzzeiten, über die eigene Einstufung selber entscheiden.
Zum ersten Mal in Deutschland werden Regelungen zur Karenzzeit mit einer Sanktion versehen, mit einem Ordnungsgeld. Das ist bisher einmalig. Wir gehen hier auch einen Schritt weiter, als es im Bund ist. Wer gegen die Anzeigepflicht, bezogen auf die beabsichtigte Tätigkeitsaufnahme oder gegen das Verbot der vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme verstößt, wird zur Kasse gebeten. Und ich glaube, dieses Zur-Kasse-Bitten ist doch ganz deutlich, es ist ein Signal, dass wir hier auch tatsächlich mit Sanktionen arbeiten wollen und nicht bloß mit dem Du-Du-Finger, wenn hier etwas passiert, sondern wir sagen, wenn dagegen verstoßen wird, dann werden auch die Leute, die dagegen verstoßen, zur Kasse gebeten und mit Sanktionen belegt, dass es auch nach außen hin wirksam ist.
Anzuhörende – und ich sage ganz deutlich: nicht nur die lobbykritischen Verbände – wiesen darauf hin, dass ohne spürbare Sanktionen solche Karenzzeitregelungen zum zahnlosen Tiger verkommen können. Und das richtet dann in Sachen Vertrauen und Akzeptanz von Demokratie und Politik erheblichen Schaden an. Rot-Rot-Grün will ernsthafte Regelungen, die in der Praxis tatsächlich Wirkung zei
Nun wurde den Koalitionsfraktionen in den Ausschussberatungen mehrfach vonseiten der CDU auch vorgehalten, diese Regelungen seien ein unzulässiger Generalverdacht gegen alle potenziell von der Regelung Betroffenen. Die Regelungen seien überzogener Aktionismus, weil es in Thüringen wahrscheinlich kaum oder gar keine Fälle geben werde – wir sind darauf schon eingegangen. Auf diese, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ich glaube unberechtigten Behauptungen nur eine kurze Bemerkung: Nein, die Behauptung „Generalverdacht“ ist völlig haltlos. Es geht vielmehr, wie eingangs dargestellt, um das Prinzip, um eine Grundsatzentscheidung. Denn die neue Regelung hat ausdrücklich die intensive und umfassende Prüfung und Entscheidung des jeweiligen konkreten Einzelfalls zum Inhalt. Erst bei Feststellung der entsprechenden Lobbyproblematik durch diese eingehende Einzelfallprüfung kommt es zur Untersagung der angestrebten Tätigkeit, also zur Karenzzeit und somit nicht zu einem Generalverdacht. Da nach den neuen Regelungen die Entscheidung selbst bzw. die Empfehlung des Gremiums unter Beachtung der Grundrechte der betroffenen Personen veröffentlicht werden, ist auch für alle nachvollziehbar – und ich sage bewusst: für alle nachvollziehbar –, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist. Also auch das Verfahren zur Feststellung eines Karenzzeiteinzelfalls genügt lobbykritischem Transparenzmaßstab. Auch die Behauptung, Thüringen sei eine einsame Insel, auf der solche Fälle nicht vorkämen, geht meines Erachtens wirklich an der Realität vorbei. Ich will hier nur einen einzigen Fall sagen: Wie war es denn mit Ministerpräsident Althaus, der um den Erhalt des Opelstandorts Eisenach verhandelt hat und der dann ziemlich bald nach Ausscheiden aus dem Amt als Berater zum größten Opelzulieferer und Bieter in den Standortverhandlungen – man höre! – gewechselt ist. Wie war das denn mit Magna? Haben Sie das völlig vergessen? Wollen Sie allen Ernstes behaupten, dass dieser Wechsel so überhaupt nichts mit Lobbyismus zu tun hatte? Das glaubt, glaube ich, niemand hier in diesem Saal. Aber es soll glaubhaft gemacht werden, dass es solche Fälle hier in Thüringen noch nicht gegeben hat, aber genau dieser Einzelfall ist es doch, dem wir vorbeugen wollen mit diesem Gesetzentwurf und mit den Änderungen, die Rot-Rot-Grün eingebracht hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch in der Anhörung im Ausschuss haben viele Anzuhörende, vor allem die lobbykritischen Organisatio
nen, noch einmal eingehend beschrieben, wie sich die Wirtschaft bzw. einzelne Unternehmen das Amts-Know-how, noch aus Amtszeiten bestehende persönliche Netzwerke und Kontakte ehemaliger Spitzenpolitiker, zunutze machen. Andersherum nutzt der ehemalige Amtsinhaber bzw. die ehemalige Amtsinhaberin diesen sogenannten Drehtüreffekt, um nach dem Ausscheiden aus dem Amt finanziell lukrativ abgefedert zu sein. Hier könnten weitere Beispiele aus anderen Bundesländern genannt werden.
Bei den meisten „normalen Leuten“, die von hohen Pensionsansprüchen nur träumen können, bleibt ein fader, aber bitterer Beigeschmack als Eindruck, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das schadet letztlich der Politik und der Demokratie als Staatsform. Umso wichtiger sind daher wirksame Karenzzeiten, die dem entgegenwirken. Die im Änderungsantrag gewählte Zeitspanne von bis zu 18 bzw. bis zu 24 Monaten entspricht zwar noch nicht den tatsächlich von lobbykritischen Organisationen geforderten Karenzzeiten, aber ich will deutlich sagen, wir sind hier einen Mittelweg gegangen und haben gesagt: Wir gehen einen ersten Schritt und werden sehen, wie dieser erste Schritt sich weiterentwickelt. Und wir werden das auch weiterverfolgen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Die im geänderten Gesetzentwurf gewählten Fristen sind aber dennoch eine Art Mindestabkühlzeit zur entscheidenden Schwächung problematischer Lobbyverbandelungen und sie haben sich – und das sei hier auch erwähnt – auf EU-Ebene bereits seit Langem durchgesetzt und sind keine neuen Dinge mehr.
In diesem Zusammenhang sei auf die in der Beschlussempfehlung enthaltenen Ergänzungen zu einer regelmäßigen Berichtspflicht an den Landtag zu den konkreten Fällen und Entscheidungen und noch einmal auf die Evaluierungsklausel verwiesen. Hier ist es so: Wenn es im Landtag einen Bericht gibt, der sagt, es hat keine Fälle gegeben, dann ist das gut so, aber wir haben es öffentlich und transparent gemacht.
Wenn es Fälle gibt, dann müssen die auch öffentlich und transparent hier im Landtag benannt werden. Und die Öffentlichkeit kann sich ein Bild davon machen, inwieweit hier Lobbyverbandelungen zustande gekommen sind. Das bedeutet ganz klar aus meiner Sicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, die jetzigen Änderungen im Ministergesetz sind für Rot-Rot-Grün der Einstieg in Neues, das mit den Jahren aber durchaus noch ausbaufähig ist. Das wird die Evaluation der jeweiligen Gesetze zeigen.
ge des Ordnungsgelds zurückkommen. Ja, im Zusammenhang mit Pflichten und Verboten rund um die Karenzzeit ist die Regelung etwas Neues, aber bezogen auf andere Bereiche des öffentlichen Rechts sind Ordnungs- und Zwangsgelder zur Sanktionierung der Nichterfüllung von Handlungen bzw. Verhaltenspflichten gar nicht so ungewöhnlich. Deshalb verstehe ich auch nicht die Sorge, dass es hier etwas Ungewöhnliches, etwas ganz Neues ist. Es ist nichts ganz Neues, es ist nur in dem konkreten Fall etwas Neues. Wichtig ist, dass das Ordnungsgeld die praktische Wirksamkeit der Karenzzeitregelung auch tatsächlich absichert. Verfassungsrechtlich ist alles in Ordnung mit den Neuregelungen. Rot-Rot-Grün geht damit neue Wege, aber mit verfassungsrechtlichem – und das will ich ausdrücklich noch einmal sagen – Augenmaß und Respekt. Gegen die Entscheidung in der Sache und gegen ein mögliches Ordnungsgeld steht dem Betroffenen jeweils der Rechtsweg offen, da es um hoheitliche Verwaltungsentscheidungen geht.
Das Ordnungsgeld ist nach bestimmten Kriterien abgestuft zu verhängen. Auch das ist ein wichtiger Punkt. Das Gebot der Verhältnismäßigkeit ist also auch hier an dieser Stelle gewahrt. Betroffene bekommen nach Untersagung der angestrebten Tätigkeit – und falls sie keinen Ersatz finden – für diesen verfassungsrechtlich zulässigen Eingriff eine finanzielle Kompensation in Form eines Übergangsgelds. Die Veröffentlichung der Informationen zum Entscheidungsprozess erfolgt unter Achtung der Grundrechte der betroffenen Personen. Gleichzeitig wird aber auch dem Transparenz- und Informationsinteresse der Öffentlichkeit entsprechend Rechnung getragen.
Wenn Rot-Rot-Grün vorgeworfen wird, die Koalition mache auch in rechtlichen Dingen oft Sachen, die es so noch nicht gibt, ist die Antwort darauf einfach: Es gab auch noch keine rot-rot-grüne Regierungskoalition in Deutschland unter Führung der Linken.
Recht und Gesetz sind in einem Rechtsstaat das stärkste gesellschaftliche Gestaltungsinstrument, das es gibt. Da braucht sich niemand zu wundern, dass Gesetzesvorhaben von Rot-Rot-Grün inhaltlich anders sind als solche der CDU, denn es geht um erkennbar andere gesellschaftliche Inhalte und Projekte. Ich glaube, das wird nicht nur an diesem Gesetzentwurf deutlich, sondern das wird in der Politik von Rot-Rot-Grün in diesem Land Thüringen mehr als deutlich.
Das nächste rot-rot-grüne Projekt – ich will es einfach nur ankündigen – in Sachen Transparenz und Demokratie liegt ebenfalls schon zur Beratung im
Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Es ist der Gesetzentwurf für ein Beteiligungstransparenzregister beim Landtag, mit dem offengelegt werden soll, wie und mit welchen Inhalten Dritte von außen Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren nehmen.
Auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir einen weiteren Schritt in Richtung Transparenz, in Richtung Glaubwürdigkeit eines Thüringer Landesparlaments gehen. In diesem Sinne hoffe ich auf eine breite Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Gäste, Zuhörer, sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen, ich habe mir in Vorbereitung dieser Beratung noch einmal das Protokoll der Einbringung des Gesetzentwurfs vom November letzten Jahres angeschaut. Da gab es sehr unterschiedliche Einschätzungen, insbesondere vom Herrn Scherer, wie wir das auch heute so gehört haben, und von der Kollegin Marx, was die Behandlung im Justizausschuss angeht. Anders als vom Kollegen Scherer befürchtet und ganz wie von Dorothea Marx erwartet, haben wir eine spannende Anhörung und Debatte im Justizausschuss zu diesem Gesetzentwurf erlebt. Aus dieser Beratung haben wir als Koalitionsfraktionen Rückschlüsse gezogen und wollten das Gesetz entsprechend anpassen, damit es in der Praxis den versprochenen Mehrwert bringen kann.
Zu den allgemeinen Grundzügen des Gesetzentwurfs ist in der ersten Lesung schon viel gesagt worden. Ich möchte daher stattdessen auf einige Änderungsvorschläge aus der Beschlussempfehlung genauer eingehen. Der Ausschuss empfiehlt, die Karenzzeit von 12 auf 18 Monate, in schwerwiegenden Fällen von 18 auf 24 Monate anzuheben. Von vielen Anzuhörenden gab es die Kritik, die Karenzzeit sei zu kurz bemessen, um zu verhindern, dass Kontakte aus der aktiven Regierungszeit für andere Zwecke genutzt würden. Bis sich Netzwerke aufgelöst hätten, könnte von einer Zeit von bis zu drei Jahren ausgegangen werden, so unter anderem der Sachverständige Dr. Speth sowie auch Vertreter von LobbyControl und Transparency International. Die Anhebung der Karenzzeit um jeweils sechs Monate folgt dieser Argumentation. Die Thüringer Regelung zur Karenzzeit läge damit im bundesweiten Durchschnitt.
Hier komme ich direkt zu den finanziellen Bedenken, die auch Herr Scherer, der Rechnungshof und der Bund der Steuerzahler geäußert haben. Für die Zeit des Tätigkeitsverbots ist dem ehemaligen Mitglied der Landesregierung ein Übergangsgeld zu zahlen. Dieses Übergangsgeld würde jetzt ausgeweitet und für bis zu zwei Jahre gezahlt werden. Aber ich erinnere noch einmal an die engen Voraussetzungen. Dafür muss ein Angebot für eine Tätigkeit vorliegen, die wegen der Nähe – ich wiederhole: der Nähe – zur Amtsführung überhaupt unter das Verbot fällt. Wir reden hier mitnichten von einem generellen Berufsverbot für ehemalige Ministerinnen und Minister oder einer generellen Übergangsphase von zwei Jahren. Wir reden hier davon, Verstrickungen zu verhindern, möchten Verbindungen transparent machen und das Vertrauen in die Institutionen stärken. Wie viel ist uns dieses Vertrauen der Menschen in die Landesregierung denn wert? Und wie oft wird wirklich der Fall eintreten, dass eine Beschäftigung untersagt wird, wenn sich der Betroffene nicht in den meisten Fällen nach einer anderen Tätigkeit umsieht, weil niemand gern ohne Beschäftigung sein will? Ich sage, das muss uns das Vertrauen in die Demokratie und in ihre Institutionen im Zweifel auch wert sein. Wer hier aus möglichen Kostengründen, zumal die Fälle selten sein werden, sparen will, der spart an der falschen Stelle. Wenn die CDU jetzt das Gesetz so liest, als könnte noch im 24. Monat eine Untersagung für weitere 24 Monate ausgesprochen und bis zu vier Jahre Übergangsgeld gezahlt werden, dann ist das falsch. Das ist Augenwischerei. Das Verbot der Tätigkeit gilt höchstens für 24 Monate. Man kann natürlich im 24. Monat nach dem Ausscheiden aus der Regierung nur verbieten, in diesem 24. Monat die Stelle anzutreten. Darüber hinaus kann die Landesregierung keine Untersagung mehr aussprechen. Die Anhörung im Justizausschuss hat auch sehr deutlich gemacht, dass die Besetzung und die Befugnisse des beratenden Gremiums zentral für das Gesetz sind. Hier stehen nun Verbesserungsvorschläge zur Abstimmung, die die Unabhängigkeit des Gremiums stärken. Wir erhöhen die Zahl der Mitglieder auf fünf, wir stellen es damit auf eine breitere Basis. Der Landtag wählt die Mitglieder, damit sie demokratisch legitimiert sind. Die Mitglieder sind keine Politiker, sondern Fachleute aus der Wissenschaft und Akteure zivilgesellschaftlichen Engagements und stehen für politische Unabhängigkeit. Das Gremium gibt sich eine Geschäftsordnung und macht so die Arbeitsabläufe transparent.
Ein letzter Punkt, auf den ich noch eingehen möchte, ist das Ordnungsgeld. Wer gegen die Karenzzeit verstößt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Die Höhe des Ordnungsgelds ist hier an die Parallelregelung des § 42 Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes zur Angabe von Nebentätigkeiten der Abgeordneten angeglichen worden. Das Ordnungsgeld macht deutlich, dass diese Regelung
auch mit Nachdruck durchgesetzt werden soll. Darauf muss sich der Bürger verlassen können. Die Anhörung im Ausschuss hat eine fruchtbare Diskussion befördert. Ich möchte daher noch einmal ausdrücklich für die Stellungnahmen der Anzuhörenden danken.
Ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Gesetz in der geänderten Fassung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.