Oskar Helmerich

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Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauer, wer mich kennt, der weiß, dass mir die Thüringer Justiz und insbesondere auch der Strafvollzug in Thüringen am Herzen liegen.
Als Mitglied der Strafvollzugskommission habe ich mich intensiv mit den Eingaben von Inhaftierten befasst und mir auch vor Ort in den Einrichtungen ein Bild der Lage gemacht. Ich wurde und werde daher auch nicht müde, die Missstände offen und kompromisslos anzusprechen und mit meiner parlamenta
rischen Arbeit auf eine Beseitigung eben dieser hinzuwirken. Glauben Sie mir eines: Wir haben Probleme im Strafvollzug in Thüringen. Das leidliche Thema des Personalnotstands ist hinlänglich bekannt. Einige dieser Probleme wurden Ende der Legislatur angepackt, an anderen Problemen müssen wir in der kommenden Legislatur mit neuem Justizminister intensiv arbeiten.
Ich möchte den Angehörigen des Inhaftierten, der den Suizid begangen hat, mein ausdrückliches Beileid und dem verletzten Justizbediensteten meine Genesungswünsche aussprechen. Und ich möchte allen involvierten Justizvollzugs- und Polizeibeamten für ihren mutigen Einsatz danken. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, sehr verehrte Zuhörer, als wir den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Frühjahr in erster Beratung in den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen haben, herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit in zwei Punkten: Erstens, Gerichtsvollzieherinnern und Gerichtsvollzieher bilden in Deutschland eine tragende und insoweit unverzichtbare Säule einer funktionierenden Rechtspflege. Zweitens, das Klima für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher ist rauer geworden. Oft sehen sie sich bei ihrer täglichen Arbeit mit Übergriffen durch Schuldner konfrontiert – sei es verbal durch Beschimpfungen und Beleidigungen oder durch Anwendung körperlicher Gewalt.
Ich möchte exemplarisch an die Ereignisse in Karlsruhe erinnern, bei der ein Schuldner im Rahmen einer Wohnungsräumung mehrere Menschen – darunter auch den Gerichtsvollzieher – zunächst als Geiseln nahm und später tötete. In Erinnerung geblieben ist auch die Tat in Gelnhausen, bei der ein Schuldner einen Gerichtsvollzieher in den Kopf geschossen und sich anschließend selbst getötet hat.
Sehr verehrte Damen und Herren, es bestand dringender Handlungsbedarf, um die Sicherheit der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu verbessern. Maßnahmen wie die Anschaffung von Sicherheitswesten oder die testweise Einführung von Notrufsendern waren erste richtige, notwendige Schritte zu mehr Sicherheit. Wie ich im Frühjahr bereits ausführte, ist die Absicht des damals vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU nachvollziehbar und die gewählte Vorgehensweise auch erforderlich. In Gesprächen mit Gerichtsvollziehern in Thüringen wurde mir deutlich, dass die Zusammenarbeit bzw. Amtshilfe zwischen Polizei und Gerichtsvollziehern weit weniger gut funktioniert, als es sein muss. Eine klarstellende gesetzli
che Regelung war notwendig. Eine solche Regelung ohne Anpassung aus dem sächsischen Justizgesetz zu übernehmen, verfehlte jedoch das angestrebte Ziel. Dieses Ziel haben wir nach intensiven und konstruktiven Beratungen sowie einer Anhörung im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach meinem Dafürhalten erreicht.
Mit dem hier zu beratenden Gesetzentwurf in der geänderten Fassung haben wir einen Auskunftsanspruch für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher geschaffen, der einerseits eine zwingend notwendige Abwägung zwischen dem Informations- und Schutzinteresse der Gerichtsvollzieher und dem Interesse der betroffenen Schuldner am Schutz ihrer Daten und Privatsphäre vornimmt, andererseits einen an inhaltliche Kriterien gebundenen Informationsanspruch gewährleistet. Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher haben jetzt die Möglichkeit, auf einfachem Weg vor der Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme Hinweise über eine potenzielle Gefährlichkeit des Schuldners zu erlangen und darauf zu reagieren.
Besonders nennenswert ist, dass der Informationsanspruch nicht nur bei bestimmten schwerwiegenden Vollstreckungsmaßnahmen gegeben ist, sondern prinzipiell bei allen Vollstreckungsmaßnahmen, denn – und darauf wurde in der Anhörung mehrfach hingewiesen – zunächst ungefährlich erscheinende Vollstreckungsmaßnahmen können je nach Persönlichkeit und Einstellung des Schuldners zu einer Eskalation der Lage führen. Zudem dient die nicht abschließende Aufzählung hinsichtlich der Begrifflichkeit des Hinweises über eine Gewaltbereitschaft und Gefährlichkeit des Schuldners in Absatz 1 des Gesetzentwurfs als Auslegungs- und Anwendungshilfe bei der Gesetzesanwendung. Die weitere Ausgestaltung der praktischen Umsetzung obliegt sodann dem für Justiz zuständigen Ministerium, welches eine ausdrückliche Ermächtigung zum Erlass einer Verwaltungsvorschrift erhält.
Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf den richtigen und notwendigen Weg. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Gesetzentwurf in der geänderten Fassung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem hier vorliegenden Haushaltsentwurf zum Einzelplan 05, der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und den Änderungsanträgen der Koalition setzen wir konsequent und kontinuierlich den aktuellen Haushalt 2018/2019 und die damit verbundenen Projekte fort und stellen uns den aktuellen Herausforderungen im Bereich Justiz. Wir stärken die Gerichte und Staatsanwaltschaften personell und modernisieren die Justiz und den Strafvollzug.
Welchen Stellenwert die Judikative im Gefüge der klassischen dreigliedrigen Gewaltenteilung für den Zusammenhalt und das Funktionieren unserer Gesellschaft hat, muss ich an dieser Stelle nicht näher ausführen. Deutlich gemacht werden muss dagegen aber, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und
Bürger in die Justiz nur dann bewahrt und gestärkt werden kann, wenn die Gerichte auch personell und mit Sachmitteln adäquat ausgestattet sind. Dieses Ansinnen gelingt mit dem hier vorliegenden Haushaltsentwurf zumindest ansatzweise. Mit der Umsetzung des Pakts für den Rechtsstaat wird nach jahrelangen Personalkürzungen nunmehr versucht sicherzustellen, dass die Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften bis Ende 2020 von 59 neuen Stellen profitieren können. Dies schließt nicht nur 21 neue Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ein, sondern auch das sogenannte Folgepersonal, wie beispielsweise Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger oder entsprechende Stellen in den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Ich bin mir aber bewusst, dass die geschaffenen Stellen lange nicht ausreichen, um die vorhandenen Probleme in der Thüringer Justiz spürbar zu mildern.
Und bleiben wir bei den Gerichten. Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern mit dem sogenannten E-Justice-Gesetz aufgegeben, die Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Gerichts- und Verwaltungsakte zu schaffen. Stand heute haben wir diesen Auftrag in Thüringen erfüllt, da nunmehr Klagen auch auf elektronischem Wege erhoben werden können. Woran es zurzeit scheitert, sind die gerichtsinternen Abläufe. Akten werden zurzeit noch in Papierform geführt. Dies muss sich zur Einhaltung der Anforderungen des Bundesgesetzgebers bis spätestens bis 2026 ändern. Zur Umsetzung dieses Vorhabens werden die finanziellen Mittel für IT-Projekte in der Justiz aufgestockt – ein Ansinnen, welches die CDU-Fraktion offensichtlich nicht teilt, da sie die Kosten der Beschäftigungsentgelte für Aushilfskräfte in IT-Projekten halbieren möchte. Ich halte diese Einstellung für nicht zielführend, da wir auch im Lichte einer digitalen Gesellschaft unbedingt dafür Sorge tragen müssen, dass die Justiz auf der Höhe der Zeit ist und nicht hinter den Entwicklungen zurückbleibt.
Nun zurück zum Haushaltsentwurf: Mit zusätzlichen finanziellen Mitteln sorgen wir dafür, dass auch Schöffen der ordentlichen Gerichtsbarkeit von Fortbildungsangeboten profitieren können. Aber auch der Bereich Justizvollzug, welcher in den letzten Jahren vernachlässigt wurde, profitiert von dem hier vorliegenden Haushaltsentwurf. So wird beispielsweise das professionelle Übergangsmanagement, welches ehemalige Gefangene in der ersten Zeit nach der Haftentlassung unterstützt und damit auch der Prävention dient, fortgeführt. Dennoch herrscht im Justizvollzug nach wie vor akuter Personalmangel. Leider kommen die oben genannten Maßnahmen aus meiner persönlichen Sicht recht spät. Der
verantwortliche Justizminister hat die oben genannten Probleme leider verkannt und vernachlässigt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Zuschauer, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Wir beantragen die Überweisung dieser Novelle des Thüringer Jagdgesetzes an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten als federführenden Ausschuss und wegen der Schalldämpfer-Problematik mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren, es hat gedauert, bis das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes den Thüringer Landtag erreicht hat. Die Landesregierung hat sich ausreichend Zeit genommen, denn immerhin fand der von der Thüringer Landesregierung initiierte Diskussionsprozess bereits im März 2017, also vor mehr als zwei Jahren, seinen Abschluss. Für ausführliche inhaltliche Beratung bleibt nun kaum noch Zeit. Ich komme nicht umhin zu sagen, dass mir der Zeitdruck, den wir dadurch bei den parlamentarischen Beratungen aufgebürdet bekommen, nicht passt. Auch wir Abgeordnete haben als Gesetzgeber den Anspruch, uns in die Materie einzuarbeiten, die Betroffenen umfassend zu beteiligen, wissenschaftliche Experti
se einzuholen, um diese Erkenntnisse sodann in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. Wie wir dies in der verbleibenden Zeit vernünftig bewerkstelligen sollen, sehe ich nicht.
Wir befassen uns mit einer Materie, die aufgrund der Themenliste wohldurchdacht sein muss, einer Materie, an die in den vergangenen Jahren eine immer größer werdende Erwartungshaltung geknüpft wird: von der Minimierung der Wildschäden, der Hege des Wilds über nachhaltig betriebenen Naturschutz bis hin zur Seuchenbekämpfung – Stichwort „Afrikanische Schweinepest“ – und ebenfalls zur Wildunfallverhütung – insgesamt ein riesiges Spektrum. Genauso riesig ist auch die Zahl der Zielkonflikte, die der Materie und dem Gesetz innewohnen. Konflikte, die man nicht wegmoderieren kann, sondern bei denen Entscheidungen getroffen werden müssen, womit man immer einer Gruppe von Betroffenen oder Interessenvertretern entgegenkommt und eine andere vor den Kopf stößt. Nicht umsonst hat mein Fraktionskollege Frank Warnecke zur Vorsicht gemahnt, was die Novellierung des Jagdgesetzes anbelangt.
Wir stehen vor einer anspruchsvollen Aufgabe. Ich denke, dass wir dies zeitlich nicht bewältigen werden, wenn wir das Gesetz mit der gebotenen Sorgfalt durchleuchten wollen. Der Koalitionsvertrag – Frau Ministerin Keller hat ihn bereits zitiert – sagt dazu nicht mehr. Das ist eine Erwartungshaltung, die wir mit diesem Vertrag vereinbart haben und die es zu erfüllen gilt. Einige Themen, die diese Novelle betreffen, sind nun schon zur Sprache gekommen. Es würde hier den Rahmen sprengen und die Geduld der nicht mehr mit der Jagd befassten Fachpolitiker hier im Raum überstrapazieren, wenn wir alle Themen ansprechen, die während des Diskussionsprozesses der Landesregierung besprochen worden sind – es sind fast 30.
Aber zumindest ein Thema möchte ich ansprechen: An unsere Fraktion ist aus den Reihen der Kommunen herangetragen worden, dass die Neuregelung zu wildernden Hunden und Katzen für problematisch gehalten wird, weil sie schlichtweg unpraktikabel ist. Nachzulesen ist diese neue Regelung in § 42. Allein die Ausweitung auf 500 Meter Entfernung vom nächsten bewohnten Gebäude, wobei zu klären ist, was überhaupt ein bewohntes Gebäude ist – wenn es leer steht, ist es trotzdem bewohnt? – birgt Probleme. Bisher galt hier ein Abstandsgebot von 200 Metern. Ich frage mich, welche Tierschützer das sind, die den Wert einer wildernden Katze ungleich höher ansiedeln als den Wert der zahlreichen Vögel, die diese Katze erlegt. Ich halte diese Regelung für nicht ausgewogen. Allein dieses Beispiel soll Ihnen verdeutlichen, es gibt weiterhin Ge
sprächs- und Diskussionsbedarf bezüglich der Novelle und deshalb haben wir Ausschussüberweisung beantragt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauer, die CDU hat im Rahmen der heutigen Aktuellen Stunde ein Thema auf die Agenda gebracht, das mich auf der einen Seite als Mitglied der Strafvollzugskommission, auf der anderen Seite aber auch als Rechtsanwalt in besonderem Maße umtreibt.
Es ist die Aufgabe des Justizvollzugs, Verurteilungen zu vollziehen, folglich also eine sichere Unterbringung von Inhaftierten zu gewährleisten und sie zu befähigen, nach ihrer Strafverbüßung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Ich habe große Zweifel, dass der Thüringer Strafvollzug dieser anspruchsvollen Aufgabe vor dem Hintergrund einer äußerst angespannten Personalsituation noch gerecht werden kann.
Sehr verehrte Damen und Herren, im Rahmen der Gespräche der Strafvollzugskommission mit dem Personal in den Justizvollzugsanstalten wurde für mich eines deutlich: In Thüringer Gefängnissen herrscht ein erheblicher Personalnotstand. Und eben dieser Personalnotstand ist hausgemacht. Der deutliche Stellenabbauplan aus vergangenen CDU-Zeiten hat maßgeblich dazu beigetragen. Neues Personal wurde kaum bis gar nicht ausgebildet bzw. eingestellt. Im Ergebnis liegt das Durchschnittsalter des im Strafvollzug arbeitenden Personals bei 46 Jahren. Die Folgen: krankheits- bzw. altersbedingte Ausfälle. Zur Verdeutlichung noch mal konkrete Zahlen: Aktuell gibt es im mittleren Justizvollzugsdienst knapp 900 Stellen, die aber nur mit 823 Bediensteten besetzt sind. Jeder von ihnen ist im Jahresdurchschnitt mehr als 30 Tage krank. Dass diese Situation personell nur schwerlich kompensiert werden kann, ist deutlich. Dies wiederum hat unmittelbaren Einfluss auf die Haftbedingungen der Inhaftierten, sodass sich die Sicherheitslage verschlechtert. Fraglich ist zudem, wie Resozialisierungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden sollen, wenn das erforderliche Personal fehlt. Obwohl vonseiten der Personalvertretungen auf den Missstand hingewiesen wurde, sind seit 2014 die erforderlichen Maßnahmen nicht mit Nachdruck angegangen worden.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren nimmt die Zahl der Gefangenen mit psychischen Störungen und Suchtmittelproblematiken stetig zu. Hier muss ganz konkret angesetzt und mit einer entsprechenden Personalentwicklung in den kom
menden Jahren gegengesteuert werden. Ich begrüße es, dass mir die CDU mit ihrer Aktuellen Stunde die Möglichkeit eröffnet hat, den Blickpunkt auf die Personalsituation im Thüringer Strafvollzug zu richten. Ich möchte dafür werben, sich umfassend mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Im Rahmen der Haushaltsdiskussion müssen wir an weiteren, über das Personalentwicklungskonzept des Justizministeriums hinausgehenden Lösungsstrategien arbeiten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen, verehrte Zuschauer auf der Tribüne, Gerichtsvollzieher sind in Deutschland eine tragende und insoweit nicht wegzudenkende Säule einer funktionierenden Rechtspflege. Als solche sind sie vor allem auch für die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen verantwortlich. Gläubiger, die einen Titel gegen den jeweiligen Schuldner erwirkt haben, können nicht einfach losziehen und ihre Forderung selbst eintreiben, sondern sind im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols auf die Unterstützung der Gerichtsvollzieher angewiesen. Dieser tragenden Stellung innerhalb der Rechtspflege steht die Tatsache gegenüber, dass sich Gerichtsvollzieher in den letzten Jahren mit einer wachsenden Zahl von Übergriffen konfrontiert sehen, sei es verbal durch Beschimpfungen oder aber durch die Anwendung körperlicher Gewalt. Ich halte es daher für unabdingbar, die Sicherheit der Gerichtsvollzieher bei ihrer täglichen Arbeit und den damit verbundenen unvorhersehbaren Gefahren so gut es geht zu gewährleisten. Eine gute Möglichkeit zum Erreichen dieses Ziels vermag ich durchaus in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zu sehen, der zu einer besseren Zusammenarbeit zwischen Polizei und Gerichtsvollziehern führen kann. Zwar verpflichtet bereits heute Artikel 35 Abs. 1 Grundgesetz alle Behörden des Bundes und der Länder zur gegenseitigen Rechts- und Amtshilfe, auch berechtigt § 41 Thüringer Polizeiaufgabengesetz die Polizei, personenbezogene Daten an für die Gefahrenabwehr zuständige Behörden oder öffentliche Stellen zu übermitteln. In der Praxis funktioniert diese Zusammenarbeit bzw. Amtshilfe zwischen Polizei und Gerichtsvollziehern jedoch weit weniger gut, was nicht auch zuletzt daran liegt, dass es sich bei der Regelung im Polizeiaufgabengesetz um eine KannVorschrift handelt.
Ich halte die Intention des hier vorliegenden Gesetzentwurfs für nachvollziehbar und die gewählte Vorgehensweise überdies auch für erforderlich. Wie künftig der Informationsaustausch zwischen Polizei und Gerichtsvollziehern zu einer möglichen Gewaltbereitschaft von Vollstreckungsschuldnern geregelt werden soll, werden wir sicher umfassend im Jus
tizausschuss diskutieren. Ich freue mich auf die konstruktive Beratung im Ausschuss und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauer, nach Monaten der intensiven Beratung und Anhörung liegt nun dieser Gesetzentwurf zum Thüringer Jugendarrest
vollzugsgesetz zur abschließenden Entscheidung vor. Dem Jugendarrest, der gerade keine Jugendstrafe im Sinne des Thüringer Jugendstrafvollzugsgesetzes darstellt, sondern ein sogenanntes Zuchtmittel ist und daher folglich einige Besonderheiten aufweist, fehlt im Freistaat Thüringen bisher eine eigene gesetzliche Regelung. Die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung ergibt sich insoweit bereits aus der Tatsache, dass der Eingriff, der mit dem Arrest für junge Menschen verbunden ist, nicht unerheblich ist. Solche grundrechtsrelevanten Maßnahmen müssen, so auch die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 31. Mai 2006 zum Jugendstrafvollzug, unter dem Vorbehalt des Gesetzes stehen. Diese bisher in Thüringen klaffende Lücke schließt nunmehr der vorliegende Gesetzentwurf. Mit ihm werden nicht nur der Eingriff, sondern die gesamten Fragen rund um den Jugendarrest in einem Landesgesetz geregelt.
Das Jugendstrafrecht ist mehr noch als das Erwachsenenstrafrecht vom Ziel geprägt, zukünftige Straftaten zu verhindern. Dem geschuldet ist auch die Tatsache, dass das Erwachsenenstrafrecht eine Mindeststrafe von einem Monat – § 38 des Strafgesetzbuchs – und das Jugendstrafrecht eine Mindeststrafe von sechs Monaten nach § 18 des Jugendgerichtsgesetzes vorsieht. Aus meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit weiß ich, dass es Jugendlichen schwerfällt, das Unrecht ihrer Tat nachzuvollziehen. In nicht wenigen Fällen habe ich in Verhandlungen in Jugendstrafsachen erleben müssen, dass bei Zeugenvernehmungen oder Einlassungen von Mitangeklagten lautes Gelächter zu hören war. Nicht selten musste ich meinen Mandanten ermahnen, sich an solchem Gelächter nicht zu beteiligen. Deswegen liegt der Schwerpunkt des Gesetzentwurfs auch in der Behandlung der Probleme von straffälligen Jugendlichen. Die Freiheitsentziehung im Arrest dient vordergründig nicht der Strafe, sondern Präventionsarbeiten und erzieherischen Aspekten. Für einen begrenzten Zeitraum verlassen die jugendlichen Menschen ihre gewohnte Umgebung und müssen sich in eine eigene Tagesstruktur einfügen. Dies kann im günstigsten Fall einen Lerneffekt auslösen, künftig keine Straftaten mehr zu begehen.
Der Arrest ist nur eine Säule des Jugendstrafrechts. Es obliegt den Richterinnen und Richtern, die angemessene Maßnahme für jeden straffälligen Jugendlichen zu wählen, von der Verwarnung über die Arbeitsmaßnahme bis hin zur Jugendstrafe. Wie diese Säule in Thüringen aussehen soll, regelt dieser Gesetzentwurf. Wir gehen mit diesem Gesetzentwurf den richtigen Weg und ich lade Sie ein, diesen mit uns zu gehen. Ich bitte Sie daher um Zustim
mung zur Beschlussempfehlung und zum Gesetz in der geänderten Fassung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Gäste an den Bildschirmen, sehr verehrte Kollegen! Ich darf Entwarnung geben: Das, was in Ihrem Antrag steht, das ist alles schon im Gesetz geregelt.
Jawohl. Der von Ihnen geforderte Informationsfluss ist nämlich schon auf einem sehr hohen Niveau. Nach Anordnung über die Mitteilung in Strafsachen müssen nämlich die Informationen unverzüglich mitgeteilt werden. „Unverzüglich“ – das wissen die meisten, der Jurist weiß es auf jeden Fall – heißt „ohne schuldhaftes Zögern“. Da steckt förmlich schon drin, dass die Informationen, die die Staatsanwaltschaft oder die Polizeibehörden bekommen, sofort weiterzugeben sind. Die müssen sofort ohne schuldhaftes Zögern weitergegeben werden. Was Sie heute der Bevölkerung und uns hier weismachen wollen, ist, dass das gar nicht der Fall ist. Sie verallgemeinern Einzelfälle, das ist genau Ihre gesamte Strategie, die Sie verfolgen. Im Grunde ist das eine verdammte Heuchelei. Einzelfälle werden aufgeblasen und zu einem allgemeinen Defizit hochstilisiert – das ist genau das, auf was Sie reiten. Der Bevölkerung wird hier ein Popanz aufgeblasen, der tatsächlich gar nicht vorhanden ist. Es gibt beispielsweise auch hier gar keine Fristen. Sie verlangen in ihrem Antrag Fristen, zwei Tage, drei Tage, einen Tag. „Unverzüglich“ heißt
„sofort“: Man geht ans Telefon oder man schreibt ein Fax oder eine E-Mail, wie auch immer, und gibt diese Informationen weiter. Das ist bereits gesetzlich so geregelt.
Ja, aber Sie haben dieses Ansinnen und zeigen, dass das nicht so sein soll, dass das nicht vorhanden ist. – Es ist alles schon da.
Selbstverständlich wollen Sie uns das hier weismachen. Ich kann nur eins sagen: Es ist völlig überflüssig, was Sie hier machen. Im Grunde genommen geht es – ich sage es mal – der Partei zur äußersten Rechten gar nicht darum, die Bevölkerung zu schützen, sondern sie wollen die Leute instrumentalisieren, sie wollen ihnen Angst machen, obwohl die Dinge, die tatsächlich schon vorhanden sind. Sie wollen dem Staat wieder ein Defizit unterstellen, das in keiner Weise vorhanden ist. Sie leben ausschließlich davon, dass Sie Einzelfälle so darstellen, als würden sie eine breite Bevölkerungsdichte darstellen. Im Grunde genommen geht es darum, dass Sie mit solchen Aussagen, die sie hier treffen, die Fremdenfeindlichkeit schüren. Und Sie sagen weiter, dass der Staat hier versagt. Das ist immer wieder das Gleiche, was man hier zu hören bekommt. Das ist schlichtweg falsch. Insofern ist das eine Heuchelei, die sie hier vortragen. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Deswegen werden wir diesem Antrag nicht folgen. Danke.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Gäste, Zuhörer, sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen, ich habe mir in Vorbereitung dieser Beratung noch einmal das Protokoll der Einbringung des Gesetzentwurfs vom November letzten Jahres angeschaut. Da gab es sehr unterschiedliche Einschätzungen, insbesondere vom Herrn Scherer, wie wir das auch heute so gehört haben, und von der Kollegin Marx, was die Behandlung im Justizausschuss angeht. Anders als vom Kollegen Scherer befürchtet und ganz wie von Dorothea Marx erwartet, haben wir eine spannende Anhörung und Debatte im Justizausschuss zu diesem Gesetzentwurf erlebt. Aus dieser Beratung haben wir als Koalitionsfraktionen Rückschlüsse gezogen und wollten das Gesetz entsprechend anpassen, damit es in der Praxis den versprochenen Mehrwert bringen kann.
Zu den allgemeinen Grundzügen des Gesetzentwurfs ist in der ersten Lesung schon viel gesagt worden. Ich möchte daher stattdessen auf einige Änderungsvorschläge aus der Beschlussempfehlung genauer eingehen. Der Ausschuss empfiehlt, die Karenzzeit von 12 auf 18 Monate, in schwerwiegenden Fällen von 18 auf 24 Monate anzuheben. Von vielen Anzuhörenden gab es die Kritik, die Karenzzeit sei zu kurz bemessen, um zu verhindern, dass Kontakte aus der aktiven Regierungszeit für andere Zwecke genutzt würden. Bis sich Netzwerke aufgelöst hätten, könnte von einer Zeit von bis zu drei Jahren ausgegangen werden, so unter anderem der Sachverständige Dr. Speth sowie auch Vertreter von LobbyControl und Transparency International. Die Anhebung der Karenzzeit um jeweils sechs Monate folgt dieser Argumentation. Die Thüringer Regelung zur Karenzzeit läge damit im bundesweiten Durchschnitt.
Hier komme ich direkt zu den finanziellen Bedenken, die auch Herr Scherer, der Rechnungshof und der Bund der Steuerzahler geäußert haben. Für die Zeit des Tätigkeitsverbots ist dem ehemaligen Mitglied der Landesregierung ein Übergangsgeld zu zahlen. Dieses Übergangsgeld würde jetzt ausgeweitet und für bis zu zwei Jahre gezahlt werden. Aber ich erinnere noch einmal an die engen Voraussetzungen. Dafür muss ein Angebot für eine Tätigkeit vorliegen, die wegen der Nähe – ich wiederhole: der Nähe – zur Amtsführung überhaupt unter das Verbot fällt. Wir reden hier mitnichten von einem generellen Berufsverbot für ehemalige Ministerinnen und Minister oder einer generellen Übergangsphase von zwei Jahren. Wir reden hier davon, Verstrickungen zu verhindern, möchten Verbindungen transparent machen und das Vertrauen in die Institutionen stärken. Wie viel ist uns dieses Vertrauen der Menschen in die Landesregierung denn wert? Und wie oft wird wirklich der Fall eintreten, dass eine Beschäftigung untersagt wird, wenn sich der Betroffene nicht in den meisten Fällen nach einer anderen Tätigkeit umsieht, weil niemand gern ohne Beschäftigung sein will? Ich sage, das muss uns das Vertrauen in die Demokratie und in ihre Institutionen im Zweifel auch wert sein. Wer hier aus möglichen Kostengründen, zumal die Fälle selten sein werden, sparen will, der spart an der falschen Stelle. Wenn die CDU jetzt das Gesetz so liest, als könnte noch im 24. Monat eine Untersagung für weitere 24 Monate ausgesprochen und bis zu vier Jahre Übergangsgeld gezahlt werden, dann ist das falsch. Das ist Augenwischerei. Das Verbot der Tätigkeit gilt höchstens für 24 Monate. Man kann natürlich im 24. Monat nach dem Ausscheiden aus der Regierung nur verbieten, in diesem 24. Monat die Stelle anzutreten. Darüber hinaus kann die Landesregierung keine Untersagung mehr aussprechen. Die Anhörung im Justizausschuss hat auch sehr deutlich gemacht, dass die Besetzung und die Befugnisse des beratenden Gremiums zentral für das Gesetz sind. Hier stehen nun Verbesserungsvorschläge zur Abstimmung, die die Unabhängigkeit des Gremiums stärken. Wir erhöhen die Zahl der Mitglieder auf fünf, wir stellen es damit auf eine breitere Basis. Der Landtag wählt die Mitglieder, damit sie demokratisch legitimiert sind. Die Mitglieder sind keine Politiker, sondern Fachleute aus der Wissenschaft und Akteure zivilgesellschaftlichen Engagements und stehen für politische Unabhängigkeit. Das Gremium gibt sich eine Geschäftsordnung und macht so die Arbeitsabläufe transparent.
Ein letzter Punkt, auf den ich noch eingehen möchte, ist das Ordnungsgeld. Wer gegen die Karenzzeit verstößt, kann mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Die Höhe des Ordnungsgelds ist hier an die Parallelregelung des § 42 Abs. 4 des Thüringer Abgeordnetengesetzes zur Angabe von Nebentätigkeiten der Abgeordneten angeglichen worden. Das Ordnungsgeld macht deutlich, dass diese Regelung
auch mit Nachdruck durchgesetzt werden soll. Darauf muss sich der Bürger verlassen können. Die Anhörung im Ausschuss hat eine fruchtbare Diskussion befördert. Ich möchte daher noch einmal ausdrücklich für die Stellungnahmen der Anzuhörenden danken.
Ich bitte Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung und zum Gesetz in der geänderten Fassung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauer, liebe Gäste! Zunächst darf ich dem Herrn Minister für die umfangreiche und gute Darstellung der Novellierung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes danken. Seit 1994 gilt in Thüringen das Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz. In diesen bald 24 Jahren wurde es dreimal geändert. Zum Vergleich: Das Thüringer Beamtengesetz hat allein seit 2014 – also nicht einmal seit vier Jahren – genau so viele Änderungen erfahren, wie das Richtergesetz in 24 Jahren. Allein an diesem Vergleich
wird deutlich: Das Thüringer Recht rund um die Rechtsverhältnisse der Richter und Staatsanwälte ist ein Sanierungsfall. Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist nicht der erste Versuch, das Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz zu novellieren. In der letzten Wahlperiode scheiterte ein Entwurf des Justizministers am Widerstand des damaligen Koalitionspartners, der CDU, die zu umfangreichen Modernisierungen nicht gewillt war.
Wir als rot-rot-grüne Koalition haben uns deswegen in unserem Koalitionsvertrag vorgenommen, die Überarbeitung neu anzugehen und ein modernes Gesetz für die Justiz zu schaffen. Die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollen den anderen Beamten in nichts nachstehen. Ein modernisiertes Beamtenrecht muss Vorbild für die Novelle des Richtergesetzes sein. Der Unabhängigkeit der Richterschaft als dritte Gewalt im Freistaat muss dabei Rechnung getragen werden. Der Entwurf für ein neues Richter- und Staatsanwältegesetz hält für dieses wichtige Vorhaben einige gute Ansätze bereit. So wird beispielsweise die Mitbestimmung durch die Teilnahme der Personalvertretungen an Auswahlgesprächen sowie durch regelmäßige Beteiligungsgespräche mit dem Ministerium gestärkt. Außerdem soll die Anlassbeurteilung einer Regelbeurteilung weichen, um das so wichtige System der Beurteilungen fairer zu gestalten. Diese Verbesserung für die Richter und Staatsanwälte möchte ich ausdrücklich begrüßen.
Aber der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist nicht frei von Kritik der Berufsverbände. Diese müssen wir als Parlamentarier ernst nehmen und überprüfen, ob es im weiteren Verfahren noch Nachbesserungen geben muss, zum Beispiel bei der Besetzung des Präsidialrats. Laut Entwurf können die Mitglieder der betroffenen Gerichtsbarkeit im Präsidialrat maximal einen Patt hervorrufen. Für zielführender halte ich es jedoch, wenn sie die jeweilige Mehrheit im Präsidialrat stellen würden, um Beförderungsentscheidungen innerhalb ihrer Gerichtsbarkeit durchzusetzen.
Auch bei der Besetzung des Richterwahlausschusses sehe ich noch Möglichkeiten zur Veränderung. Ist eine Zweidrittelmehrheit von Abgeordneten in dem Gremium wirklich notwendig? Welche Vorund Nachteile kann es haben, einen anwaltlichen Vertreter oder eine anwaltliche Vertreterin im Richterwahlausschuss zu haben? Diese Fragen sollten wir als Abgeordnete gemeinsam im Rahmen der Beratung des Justizausschusses diskutieren.
Ein wichtiger Punkt ist sicher auch das Beurteilungswesen. Es gilt, der Richter oder die Richterin
mit den besten Beurteilungen wird bei Beförderungen berücksichtigt. Deswegen ist das Zustandekommen von Beurteilungen ein sensibles Thema. Die wesentlichen Grundsätze der Beurteilung, insbesondere Beurteilungskriterien, müssen demnach im Gesetz geregelt sein und können nicht vollständig auf eine Verordnung abgewälzt werden. Die genaue Überprüfung im Justizausschuss wird zeigen, ob wir hier als Gesetzgeber die Verordnungsermächtigung noch ergänzen oder konkretisieren müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Anhörung sollten wir ganz besonders darauf achtgeben, dass die Richterschaft und Staatsanwaltschaft in Sachen Mitbestimmung den anderen Beamten im Freistaat in nichts nachstehen. Dieses Thema werden wir sicher im Laufe unserer Beratung im Justizausschuss vertiefen.
Zuletzt möchte ich noch einmal daran erinnern, ein Gesetz für Richter und Staatsanwälte, das klingt für alle, die nicht gerade diesen Beruf ausüben, sehr weit weg. Aber das ist es nicht. Wir alle erwarten effiziente und leistungsfähige Gerichte und Staatsanwaltschaften. Dafür braucht es die notwendigen Rahmenbedingungen in einem zeitgemäßen, modernen Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz. Ich freue mich auf eine gute Beratung im Justizausschuss und auf eine spannende Anhörung. Vielen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen, sehr verehrte Zuschauer, die AfD entlarvt sich mit diesem Antrag wieder einmal selbst.
Sie stellt einen Antrag mit der Bitte um Information, gibt sich aber selbst schon die Antwort, die sie von der Landesregierung gar nicht kennt, und versucht, die Landesregierung dann mit einer Art Vorwurf zu überhäufen, es würde hier rechtsfreie Räume ge
ben. Es gibt definitiv nirgends rechtsfreie Räume, die gibt es nicht. Es gibt aber geschützte Räume. Ein geschützter Raum ist beispielsweise eine Steuerkanzlei, ein geschützter Raum ist eine Rechtsanwaltskanzlei, die auch durchsucht werden darf, allerdings
ist das so durchzuführen, dass die anwaltliche Verschwiegenheit, die geschützten Rechte der Mandanten nicht beeinträchtigt werden. Genauso ist es bei den Kirchen. Was Sie machen, ist ein Generalangriff gegen die Kirchen. So sieht das aus, so ist es.
Ich freue mich auf die Berichterstattung der Landesregierung. Wir werden sehen, dass die Bedrohungskulisse, die hier von Ihnen aufgeblasen wird, wie in vielen anderen Themen auch – Weltuntergangsfantasien, Zusammenbrüche, alles, was man sich überhaupt vorstellen kann. Und nur so können Sie im Übrigen auch Ihre Wählerklientel an sich binden, indem Sie diesen ständig Angst machen, hier einen Popanz aufblasen,
der überhaupt nicht da ist.
Die Berufsgruppen der Pfarrer und der Dekane sind auch Berufsgruppen, die in einem Ermittlungsverfahren und in Strafverfahren dem Strafrecht unterworfen sind. Sie haben allerdings – wie ich bereits eingangs sagte – Verschwiegenheitsrechte. Diese Verschwiegenheitsrechte gegenüber ihrem Klientel, gegenüber der Mandantschaft, das ist der geschützte Raum, um den es hier geht. Hier bin ich froh, dass ich in einem Rechtsstaat leben darf, der das respektiert. Ich glaube, wenn Sie hier das Sagen haben, dann werden wir diese geschützten Räume verlieren und mit einem Rechtsstaat wird das nichts mehr zu tun haben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauer! Newroz heißt übersetzt „der neue Tag“. Es ist eines der ältesten Feste der Welt, mit dem Kurdinnen und Kurden seit Jahrtausenden den Beginn des Frühlings feiern. Die Generalversammlung stellte in ihrer Erklärung fest, dass das Newroz-Fest ein Frühlingsfest ist, das von mehr als 300 Millionen Menschen seit mehr als 3.000 Jahren auf der Balkanhalbinsel, in der Schwarzmeer-Region, im Kaukasus, in Zentralasien und im Nahen Osten gefeiert wird. Am 30. September 2009 hatte die UNESCO den Newroz-Tag in die Liste der Meisterwerke des mündlichen und immateriellen Erbes der Menschheit aufgenommen. Sinnbildlich steht das Fest auch aufgrund seiner Entstehungsgeschichte als Symbol für Frieden, Freiheit und Demokratie. Schon vor diesem Hintergrund kann man die besondere Bedeutung dieses Fests für die Kurdinnen und Kurden verstehen, die in zahlreichen Ländern unterdrückt und verfolgt werden. Im Hinblick auf die aktuellen Ereignisse in Afrin wird diese politische Bedeutung des Newroz-Fests noch einmal deutlicher. Darum lautet das Motto des Fests in Deutschland, welches von über einer Million hier lebenden Kurdinnen und Kurden gefeiert wird: Nein zum Krieg! – Und ich füge hinzu: Nein zu Verfolgung und Unterdrückung!
Ich denke, wir können uns dem nur anschließen. Deswegen sind wir als SPD-Fraktion der LinkeFraktion dankbar für diese Aktuelle Stunde. Feste aus anderen Kulturen sind eine Gelegenheit, Begegnungen zu schaffen, das Verständnis füreinander und den Austausch untereinander zu fördern. Zugleich wird unsere Aufmerksamkeit auch auf Themen und Probleme gerichtet, die sich unseres Blickes sonst entziehen, zum Beispiel die Situation von Kurdinnen und Kurden überall auf der Welt und ihre politischen Forderungen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, demokratische Gruppierungen benötigen überall unsere Unterstützung. Dazu gehört für uns auch die Betonung des Werts der Menschenrechte und der Rechte von politischen, religiösen und nationalen Minderheiten wie den Kurdinnen und Kurden. Was es hier braucht, sind Prozesse. Das Newroz-Fest ist ein Fest des Friedens und ein Zeichen der Völkerverständigung.
Wir setzen uns auch weiterhin für Toleranz auf den Gebieten der Kultur und der Internationalen Gesinnung ein. Die Tatsache, dass das Fest in Düsseldorf vorgezogen wurde, um gemeinsam mit der Diakonie und dem Migrantenverein das Fest in Verbindung mit dem Internationalen Frauentag zu feiern, ist ein Beispiel dafür, wie das aussehen kann. In diesem Sinne wünsche ich allen einen schönen
Frühlingstag und -anfang, auch wenn das Wetter das heute anders vermuten lässt, und ich wünsche allen ein schönes Newroz-Fest am morgigen Tag. Danke schön.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kollegen, sehr verehrte Zuschauer! Ich erahne, wenn die AfD mal das Sagen hier haben sollte – was uns nicht passieren soll –, dass wir in ein reines Sanktionsstrafrecht zurückkehren. Wenn ich das so höre, geht es Ihnen gar nicht darum, hier zu evaluieren, wie es momentan aussieht, sondern Sie wollen das ausnutzen, um irgendwelche Mängel, die Sie dann zu erkennen meinen, zu einer Art Versagen des Staats zu stilisieren.
Mit dem vorliegenden Alternativantrag zum Antrag der CDU-Fraktion wollen wir umfangreiche Akzente in der Auswertung des Justizvollzugsgesetzes setzen. Der CDU-Antrag auf Evaluierung des Justizvollzugsgesetzes in Thüringen ist inhaltlich grundsätzlich richtig. Allerdings wird auf wichtige Aspekte nicht eingegangen. Besonders problematisch ist jedoch, dass der Antrag fordert, innerhalb von sechs Monaten eine Evaluierung vorzunehmen, abzuschließen und darauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept zu erstellen.
Dass eine solche wichtige Aufgabe nicht zugunsten eines starren Zeitplans hintenanstehen dürfte, ist klar. Es sind umfängliche Einflüsse, die auf die Gefangenen und Teilnehmer der verschiedenen Programme einwirken, zu berücksichtigen. Jeder Mensch ist individuell und nur weil manche von ihnen hinter Gittern sind, stimmt dies nicht weniger. Diese individuellen Aspekte müssen herausgefiltert werden, damit die allgemeine Wirkung der Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden kann. Deshalb fordern wir bereits ab April dieses Jahres eine ständige und fortlaufende Berichterstattung durch die Landesregierung.
Die verschiedenen Maßnahmen sozial- und psychotherapeutischer Natur, die im Strafvollzug vom Gedanken der Resozialisierung getragen sind, müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Aber wir
wollen eine saubere Evaluierung, die diesem auch Rechnung trägt.
Besondere Bedeutung trägt die Suchtberatung als eines der anzugehenden Probleme im und außerhalb des Strafvollzugs. Aber ebenso wichtig ist die Vorbereitung auf die Entlassung derjenigen, die ihre Strafe abgeleistet haben. Sie müssen begleitet und wieder in die Gesellschaft integriert werden. Nur so können wir sicherstellen, dass der einzelne Bürger unter Bürgern seinen Platz in der Gesellschaft findet. Dafür sorgt das Professionelle Übergangsmanagement – PÜMaS. Welche Mittel und Wege dazu gegangen werden müssen, soll durch unseren Alternativantrag umfänglicher als durch den Antrag der CDU eruiert werden. Daher werbe ich für Ihre Zustimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr verehrte Zuschauer, der Landtag hat in seiner 82. Sitzung am 4. Mai 2017 mit Beschluss in Drucksache 6/3874 den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemäß § 122 Geschäftsordnung gebeten, sich grundsätzlich, über den Einzelfall hinausgehend mit der Auslegung der Geschäftsordnung zu befassen, eine intensive juristische Prüfung durchzuführen und anschließend dem Landtag eine Beschlussempfehlung hinsichtlich der zukünftigen Handhabung der Auslegung der im Antrag angesprochenen Regelungspunkte der Geschäftsordnung vorzulegen.
Gegenstand des Prüfungsauftrags ist zum einen die Auslegung des § 113 Geschäftsordnung – das heißt die Reichweite und Grenzen des Informations- und Akteneinsichtsrechts der Abgeordneten – und zum anderen die Ausgestaltung der Rechte des Präsidenten bei der Erfüllung von Aufgaben sowie der Abwicklung des Schriftverkehrs von Ausschüssen mit Adressaten außerhalb des Landtags, insbesondere im Zusammenhang mit der Beteiligung von Ausschüssen des Landtags an Organstreitverfahren beim Thüringer Verfassungsgerichtshof.
Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat zu den Auslegungsfragen in seiner 44. Sitzung am 19. Mai 2017, in seiner 45. Sitzung am 2. Juni 2017, in seiner 48. Sitzung am 25. August 2017, in seiner 52. Sitzung am 27. Oktober 2017 und in seiner 57. Sitzung am 16. Februar 2018 beraten sowie eine schriftliche und mündliche Anhörung durchgeführt. Nachfolgend – vor allem als Schlussfolgerung aus den beiden Anhörungen – erfolgte der Antrag auf Beschlussempfehlung der regierungstragenden Fraktionen in Vorlage 6/3346. Darin wird empfohlen, den § 114 Geschäftsordnung im Lichte der Thüringer Verfassung und der dort verankerten Informations- und Auskunftsrechte der Abgeordneten zur Erfüllung der Abgeordnetentätigkeit auszulegen, wonach sich ein umfassender unmittelbarer Anspruch auf Akteneinsicht ergibt.
In diesem Rahmen muss sich die Anwendung des § 114 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags bewegen und darf diese Verfassungsrechte der Abgeordneten nicht einschränken, so ein Ergebnis der Anhörung. Lediglich durch die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Landtagsverwaltung hinsichtlich ihrer Aufgabe, die Arbeitsfähigkeit der Abgeordneten des Landtags und seiner Gremien sicherzustellen, und nur in zeitlicher Hinsicht wird das Akteneinsichtsrecht begrenzt. Das Prinzip des sogenannten – ich zitiere – „Kernbereichsschutzes für den Bereich exekutiver Eigenverantwortung“ stellt keine Grenzen der Informations- und Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten dar, da die Landtagsverwaltung als Service- bzw. Dienstleistungsstruktur für die Abgeordneten, Funktionen und andere Gremien des Landtags bei Erfüllung ihrer Aufgaben einzuordnen ist. Auch das ist ein Ergebnis der Anhörung.
Weitere Anhörungsinhalte und -argumente sind im Beschlusstext und der Begründung der Beschlussempfehlung dokumentiert.
Nach der Gegenvorlage der CDU-Fraktion, Vorlage 6/3652, besteht ebenfalls ein Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten nach § 114 Abs. 1 der Geschäftsordnung. Das Recht kann – so die Argumentation der CDU-Fraktion – jedoch zum Schutz der Funktionsfähigkeit und Funktionstüchtigkeit der vom Landtagspräsidenten geleiteten Parlaments
verwaltung beschränkt werden. Dies betreffe auch abgeschlossene Verwaltungsvorgänge.
Durch Mehrheitsbeschluss wurde die Vorlage 6/ 3346 der regierungstragenden Fraktionen am 16. Februar 2018 angenommen und liegt Ihnen als Beschlussempfehlung in Drucksache 6/5328 vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Kollegen, sehr verehrte Abgeordnete der rechtsextremistischen Fraktion!
Ich habe hier eine Rede, die lege ich jetzt weg. Vor eineinhalb Jahren habe ich einen Auftrag von einem Kollegen aus Freiburg bekommen: Die Jugendlichen waren hier in Erfurt bei einem Rockkonzert und wurden dann von der Polizei angehalten. Man hat ihre Rucksäcke durchsucht. Was hat man gefunden? Man hat mehrere Joints gefunden. Was ist passiert? Man hat gegen die Jugendlichen ein Strafverfahren eingeleitet, sie wurden angeklagt.
Ja, da freuen Sie sich. Ich freue mich nicht darüber. Ich kann nur sagen: armselig, furchtbar. Die Jugendlichen wurden kriminalisiert, sie wurden einem Strafverfahren unterzogen.
Ich bin sehr froh, dass ich einen Freispruch erreicht habe. Ich möchte, dass das auch so bleibt. Wir wollen nicht zurück in einen Staat, der repressiv und verlogen ist.
Wir haben Alkohol, wir haben Nikotin und Zucker. Von der Pharmaindustrie werden wir mit Antibiotika gefüttert, die uns schädigen. Das akzeptieren Sie, das finden Sie toll. Dagegen sagen Sie nichts. Das ist verlogen.
Ich bin gegen die Verlogenheit der Politik. Die Menschen wollen diese Verlogenheit nicht mehr. Sie wollen nicht mehr an den Weihnachtsmann glauben. Sie wollen eine ehrliche Politik.
Ich gebe es zu, ich habe vor 40 Jahren schon Cannabis geraucht. Und?
Ich rauche heute Pfeife, ich rauche heute Zigarre. Es ist überhaupt kein Problem. Ich sage Ihnen, wie es ist. Es ist eine absolute Verlogenheit, wenn wir hier anfangen, die Menschen zu kriminalisieren, die ein Rauschmittel, was nichts anderes ist...
Vielen Dank, Herr Präsident.
Es ist eine absolute Verlogenheit.
Die Menschen wollen endlich mal Ehrlichkeit. Bitte hören Sie doch zu. Seien Sie doch auch mal einsichtig.
Schon vor 40 Jahren ist das ganz normal gewesen, dass man das geraucht hat, und es hat niemandem geschadet.
Ich rede hier von weichen Drogen. Ich rede hier von Cannabis. Cannabis ist letztlich nichts anderes als Nikotin, als Alkohol. Damit müssen wir uns mal abfinden. Das ist die Lebenswirklichkeit. Denken Sie an die Lebenswirklichkeit! Wir wollen keine Heimlichkeiten. Die Jugend will von der Politik, dass wir die Dinge endlich mal benennen, wie sie sind. Sie sind verlogen, Sie kriminalisieren hier die Leute.
Das ist eine Verlogenheit von Ihnen, die ich – zumindest solange ich hier stehen darf – anprangere. Ich möchte, dass wir hier endlich mal ehrlich sind
und Cannabis nicht als Endprodukt, als Weltuntergangsprodukt bezeichnen, sondern als Tatsache, die es schon seit Jahrzehnten gibt und die seit
Jahrzehnten konsumiert wird. Sie schadet niemandem, im Gegenteil. Sie ist medizinisch indiziert
und die Menschen, die sie rauchen, sind nicht verrückt geworden oder sonst irgendwas. Im Gegenteil, wir haben sogar die große Chance, dass wir die Drogenkriminalität …
… hier einschränken, indem wir die Menschen, die sich daran bereichern, die Kriminellen, die wirklich daran Geld verdienen, hier endlich in die Schranken weisen. Dass wir das in geringen Mengen abgeben und das kontrollieren wie Alkohol und Nikotin, das ist der richtige Weg. Ich finde, das ist eine Ehrlichkeit und nicht eine Verlogenheit, die wir hier bisher praktizieren. Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen, mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf, der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und den Änderungsanträgen der Koalition gehen wir die Herausforderungen im Bereich Migration, Justiz und Verbraucherschutz an. Wir modernisieren die Justiz und den Strafvollzug, wir stellen die Weichen für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Thüringen, wir sorgen für eine gesunde Ernährung unserer Kinder und stärken Beratungsangebote für Verbraucher.
In die Thüringer Gerichte und Staatsanwaltschaften werden wir in den nächsten zwei Jahren so viel investieren wie lange nicht mehr. Veraltete Technik sowie die Umstellung auf den elektronischen Rechtsverkehr machen dies notwendig. An allen Gerichten und in den Staatsanwaltschaften müssen wir mit neuer Hardware und Software die dritte Gewalt im Staat zukunftsfest machen. Wir schaffen über 50 neue Stellen, um die Übergangsphase von Papierschriftverkehr auf Digitalschriftverkehr zu meistern.
Die CDU-Fraktion hingegen will die Kosten für den Erwerb von Technik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften wieder auf das Niveau von 2016 bringen, geschweige denn zusätzlich investieren. Ich halte das für fatal, denn wir wissen von den Richtern, Staatsanwaltschaften und Justizmitarbeitern, dass es erheblichen Nachholbedarf gibt. Ein zuverlässiger Rechtsstaat braucht eine funktionierende Justiz. Das betrifft nicht nur gut ausgebildetes Personal, sondern auch dessen Arbeitsmittel und geeignete Räumlichkeiten. Hier würde die CDU gern wegstreichen, was wir für die Ertüchtigung für Justizgebäude in Thüringen ausgeben.
Die Sicherheit in der Justiz ist für die Koalition ein wichtiges Thema, was wir mit diesem Haushalt untersetzen: Aufstockungen schusssicherer Westen für Justizwachtmeister und Gerichtsvollzieher, Ausweitung der Zugangskontrollen in den Thüringer Gerichten. Gerade die Arbeit der Gerichtsvollzieher wollen wir mit Ausgaben für deren Sicherheit und
Arbeitsbedingungen verbessern. Neben den Schutzwesten werden wir mobile Zahlungsgeräte anschaffen und so ihre Ausstattung modernisieren. Die Ausgaben für Gerichtsvollzieher erhöhen sich um eine Viertelmillion Euro jährlich, weil wir die Deckelung der Vergütung aufheben. Damit zeigen wir nicht nur Wertschätzung für den schwierigen Beruf der Gerichtsvollzieher, sondern steigern auch die Attraktivität dieses Berufs und wirken dem bestehenden Nachwuchsproblem entgegen.
Sehr verehrte Damen und Herren, eine besondere Herausforderung im Bereich eines Justizministeriums ist der Strafvollzug. Das ist uns in den letzten Monaten wieder vor Augen geführt worden. In den Justizvollzugsanstalten will die CDU kürzen, anstatt zu investieren. Gerade wegen der immer wieder vorgebrachten Kritik der CDU verwundert mich das doch sehr. Die Koalition hat sich auf ein Sicherheitspaket im Vollzug in Höhe von 4 Millionen Euro für die nächsten beiden Jahre geeinigt. Finanziert werden davon Anlagen zur Mobilfunkblockung, Fingerprintsysteme, Herzschlagdetektoren, Dokumentenprüfgeräte und Einsatzausrüstung. Verehrte CDU, dagegen kann man wirklich nicht sein.
Unerlässlich im Strafvollzug sind aber auch die begleitenden Angebote wie die Gewaltkonfliktberatung, die wir mit 250.000 Euro jährlich aufstocken, sowie die externe Suchtberatung, die wir erstmals gesondert veranschlagen und mit doppelt so viel Geld wie bisher – nämlich 264.000 Euro ausstatten. Auch wenn wir in Thüringen immer weniger Strafgefangene haben, diese aber immer öfter rückfällig werden, müssen wir deren Probleme an der Wurzel angehen. Das sind eben oft Suchtprobleme und die fehlende Aufarbeitung der Täter-Opfer-Beziehungen. Ich bedaure sehr, dass die CDU diese Ansicht nicht teilt und stattdessen im Strafvollzug durchgehend kürzen will.
Sehr verehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Sätze zu den weiteren Themen des Einzelplans sagen. Im Bereich „Migration“ legen wir für die Jahre 2018 und 2019 den Schwerpunkt auf die Integration der in Thüringen lebenden Migranten. Dafür untersetzen wir das Integrationskonzept finanziell.
Den Verbraucherschutz stärken wir durch neue und etablierte Projekte in der Kita- und Schulverpflegung, sowie durch eine Aufstockung von jährlich 600.000 Euro an die Verbraucherinsolvenzberatungsstellen. Es wird deutlich: Dieser Haushalt ist insbesondere für die Justiz, aber auch für die Integration und den Verbraucherschutz eine Antwort auf die Herausforderungen der nächsten Jahre. Er macht diese Politikbereiche zukunftsfest. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Gäste und Zuhörer, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen,
demokratische und fraktionslose Kollegen!
Lassen Sie mich zunächst auf den Antrag der AfDFraktion eingehen. Die AfD-Fraktion zeigt mit ihrem Antrag die geringe Aufmerksamkeitsspanne, die sie innehat. Die von ihr angefragten Auswirkungen der Schließung der JVA Gera waren in mehreren Sitzungen der Strafvollzugskommission Gegenstand der Beratungen. Hoffentlich hat man seitens der AfD in der 31. Sitzung aufgepasst. Da wurde nämlich kurz und knapp zu den Auswirkungen der Schließung sinngemäß Folgendes gesagt: Es gibt eben keine Untergangsstimmung, die Angestellten und Beamten wurden sauber und ordnungsgemäß untergebracht und niemand war irgendwie unzufrieden; es gab keine Probleme.
Denn inzwischen ist die Schließung der JVA Gera bereits vollzogen, was durchaus Anlass hätte sein können, Ihren Antrag zurückzuziehen oder neu zu fassen.
Das haben Sie aber leider nicht getan.
Die Schließung der JVA Gera war eine Notwendigkeit. Die Bausubstanz des Gebäudes war im höchsten Maße sanierungsbedürftig. Es wäre eine hohe Summe von vorneweg vier Millionen Euro an Investitionen erforderlich gewesen, die Justizvollzugsanstalt, die im Übrigen mitten in der Stadt gelegen war – was schon, ich will nicht sagen: ungewöhnlich, aber nicht vorteilhaft ist –, wieder zu ertüchtigen. Ich höre schon die erschrockenen Ausrufe der Opposition, die vielleicht sagen würden, ja, dann wäre wohl der Haushalt explodiert. Aber nein, wir handelten hier wirklich höchst vernünftig, die JVA zu schließen und mit Hohenleuben zusammenzulegen. Das bot nämlich zugleich den Vorteil, das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Gefangenen und Beschäftigten zu verbessern, wie es sich in der Auswirkung nun auch ergeben hat. Denn tatsächlich wurden in die Haftanstalt Hohenleuben mehr Beschäftigte als Strafgefangene verlegt. Mit der Erhöhung der Zahlen der Mitarbeiter verbessert sich so auch die Arbeitssituation der Beschäftigten.
Thüringen hat immer weniger Inhaftierte, darauf müssen wir durch sinnvolle Maßnahmen reagieren.
Während im Jahr 2006 noch circa 2.200 Strafgefangene gezählt wurden, waren es zum Stichtag 30. November 2017 nur noch rund 1.600 Strafgefangene. Andere Bundesländer wie Bayern und Bremen haben hingegen das Problem, zu wenige Haftplätze zu besitzen. Durch die Zusammenlegung sorgen wir für eine entspanntere Personalatmosphäre in der JVA Hohenleuben und auch die Gefangenen profitieren, wenn sie nun in einem ertüchtigten Bau untergebracht werden. Dafür sind keine Extrakosten veranschlagt oder entstanden. Die Kosten für diese Maßnahmen sind bereits im Haushalt 2017 veranschlagt worden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Situation für die Beschäftigten ist bei einem solchen einschneidenden Ereignis wie dem Wegfall der Arbeitsstätte natürlich auch von Unsicherheit geprägt, aber das Ministerium berichtete in der 28. Sitzung der Strafvollzugskommission, dass mit dem betroffenen Teil der Beschäftigten mehrere Gespräche geführt wurden, um auf ihre Wünsche einzugehen und diese zu berücksichtigen, und vor allem, dass dies in der wesentlichen Mehrheit der Fälle auch gelungen ist. Dazu gab es einen Tag der offenen Tür in der JVA Hohenleuben für die Bediensteten aus Gera, sodass sie sich einen Eindruck vor Ort machen, die Kollegen kennenlernen und sich mit ihnen austauschen konnten. Die Geraer Justizvollzugsangestellten begleiten die Beschäftigten der JVA Suhl-Goldlauter in der Anfangszeit, um den reibungslosen Ablauf der dorthin überführten umlaufleitenden Transportbehörde zu sichern. So profitieren die dortigen Kräfte vom Wissen der erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Gera. Damit ist das Ministerium eben nicht als strenger Dienstherr aufgetreten und hat einfach die Versetzung angeordnet – im Gegenteil. Das Gegenteil war ein Miteinander der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur gemeinsamen Problemlösung mit der Anstaltsleitung und dem Ministerium – ein Weg, der eine breite Kompromisslösung nach sich zog. An dieser Stelle sei auch der Dank an alle Beteiligten ausgesprochen.
Sicherlich wird das Ministerium noch die derzeitige Situation schildern.
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Situation im Allgemeinen möchte ich Sie nur kurz auf die Anhebung der Vollzugsbeschäftigtenzulage hinweisen, die wir als Koalition durchgesetzt und im Thüringer Besoldungsgesetz verankert haben. Jeden Monat haben die Beschäftigten nun mehr Geld im Portemonnaie. Wir haben damit die Attraktivität des Berufsbilds für die Gegenwart und Zukunft aufgewertet und sorgen so dafür, dass wir uns auch weiterhin Bewerberinnen und Bewerber für diesen Beruf
sichern können. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass der Alternativantrag der Höcke-Fraktion völlig substanzlos ist und mit keinem weiteren Wort hier einer Erwähnung bedarf.
Der Antrag der CDU-Fraktion beinhaltet Verschiedenes: Drogen, Flucht, ungeschriebene Prüfung – alles in einem Topf. Das mutet so vermengt seltsam an, jedenfalls in der Version der CDU. Insofern
hoffe ich auf eine sachliche Richtigstellung des Ministers.
Wenn ich mir die Vorwürfe genauer anschaue, fällt mir Folgendes auf: Da geht es zum einen um das Handeln Dieter Lauingers als Minister und als Vater, dessen Sohn trotz Zusage nicht an der sogenannten Besonderen Leistungsfeststellung teilgenommen hat. Dazu will ich nun keine Wertung vornehmen, denn als Landtag haben wir einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit diesem Thema befasst. Wir haben uns übrigens auf Wunsch der CDU mit dem Thema befasst und entschieden, dieses Thema im Ausschuss genauer zu untersuchen. Der Respekt vor dem Untersuchungsausschuss gebietet es nun, dessen Untersuchung und Ergebnisse abzuwarten.
Als die Union noch Regierungspartei war, hat sie parlamentarische Gepflogenheit höher bewertet und darauf geachtet, dass solche Fragen im entsprechenden Ausschuss behandelt wurden.
Hauptargument der CDU war dabei stets, dass im Ausschuss sensible Themen vertraulich behandelt werden können. Jetzt in der ungewohnten Oppositionsrolle zerrt Herr Mohring solche Themen plötzlich ins Licht der Öffentlichkeit. Er wäre besser beraten, hier auf das Ergebnis des Untersuchungsausschusses 6/3 zu warten und nicht jetzt schon vorgreifen zu wollen.
Er läuft sonst Gefahr, den Stil der Populisten zu übernehmen. Es ist offenkundig, dass es bei dieser Vorgehensweise nicht um eine seriöse Aufklärung der Fakten geht. Damit möchte ich es mit Ausführungen zu diesen Aspekten des Antrags belassen.
Der CDU geht es zum anderen um die Situation im Justizvollzug. Wenn ich den Antrag der Kollegen von der CDU zusammenfasse, ist der Justizminister demnach für das Drogenaufkommen in den Gefängnissen und die geglückte Flucht eines Gefangenen verantwortlich und soll deswegen zurücktreten.
Er soll sich verantworten, die Verantwortung tragen, die Letztverantwortung eines Ministers. Was verbirgt sich eigentlich dahinter? Ganz allgemein geht es um die Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass alles einen möglichst guten Verlauf nimmt,
dass das jeweils Notwendige getan wird, damit möglichst kein Schaden entsteht. Verantwortung meint aber auch die Verpflichtung, für etwas Geschehenes einzustehen und sich eben zu verantworten. Und verantworten hat etwas mit antworten, mit Rede und Antwort stehen zu tun. Und das tut der Minister. Er verantwortet sich regelmäßig im Justizausschuss des Landtags, in der Strafvollzugskommission und im Plenum. Die Fragen, die Sie aufwerfen, wird er angemessen beantworten, er wird dann seiner Verantwortung gerecht.
Herr Minister Lauinger muss dafür Sorge tragen, dass alles in seinem Geschäftsbereich einen möglichst guten Verlauf nimmt, dass möglichst kein Schaden entsteht. Das ist ganz im Sinne der Definition, die ich Ihnen eben vorgetragen habe. Als Minister kann er nicht alles selbst tun. Er muss aber dafür Sorge tragen, dass die in seinem Ressort liegenden Aufgaben erfüllt werden.
Er kann und muss einen Rahmen schaffen, der möglichst alle Bediensteten dazu anhält, das Richtige zu tun. Er ist verantwortlich für die Strukturen, die Regelungen, Dienstanweisungen, das nötige Personal. Im Fall des flüchtigen Gefangenen in der Kiste hat er das getan. Es gab eine Handlungsanweisung, eine Sichtkontrolle durchzuführen. Das ist der Rahmen, die Struktur, für die Justizminister zu sorgen haben. Es gab Personal, das dafür zuständig war, diese Kontrollen durchzuführen. Nur dafür können wir Dieter Lauinger als Minister verantwortlich machen, nicht dafür, dass er sich nicht auch noch danebenstellt und seine Mitarbeiter kontrolliert.
Die Fachpolitiker und damit alle Fraktionen wissen das alles bereits genau. Der Minister hat sich im Justizausschuss zu dieser Sache verantwortet. Er hatte die Fragen, soweit zu diesem Zeitpunkt möglich, beantwortet. Und sicher wird er sich auch weiterhin zur Frage von Drogen im Justizvollzug verantworten und uns über diese Situation unterrichten. Deswegen möchte ich dem inhaltlich nicht vorweggreifen.
Würde man alle Thüringer Kabinettsmitglieder der CDU nach den gleichen Maßstäben messen, mit welchen Herr Mohring das aktuelle Kabinett misst, dann hätte eine lange Liste an Ministern und Staatssekretären ihren Hut nehmen müssen. Aber in vielen Fällen ist genau das nicht geschehen. Man denke beispielsweise an die sogenannte Kloßrevolte von Goldlauter, als die Häftlinge wegen verkochter Klöße an Weihnachten gewaltsam rebellierten. Der Justizminister damals war Hans-Joachim Jentsch von der CDU. Zurückgetreten ist er bekanntlich nicht. Weitere Beispiele lassen sich belie
big viele aufzählen. Deshalb muss sich die CDUFraktion den Vorwurf gefallen lassen, hier mit zweierlei Maß zu messen.
Ich möchte aber an dieser Stelle noch einmal auf die wichtige Vorarbeit seines Vorgängers Holger Poppenhäger als Justizminister in der letzten Legislaturperiode verweisen, der mit dem Justizvollzugsgesetzbuch einen Grundstein für viele Verbesserungen im Justizvollzug gelegt hat.
Mit dem sogenannten Professionellen Übergangsmanagement für Strafgefangene und Haftentlassene – kurz PÜMaS – beginnt die Sorge um die Wiedereingliederung der Gefangenen schon bei Haftantritt. Damit hat Herr Dr. Poppenhäger Maßstäbe gesetzt
als Jurist und als Minister.
Das Justizvollzugsgesetzbuch umzusetzen, ist die Aufgabe der jetzigen Minister. Ein moderner Strafvollzug ist eine konstante Aufgabe, ein Prozess über Wahlperioden und über verschiedene Justizminister hinweg.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte gesagt, Verantwortung heißt auch, für etwas Geschehenes einzustehen, und ja, das erwarte ich auch von unserem Justizminister.
Ich erwarte von ihm, dass er das, was in den nun fast drei Jahren seiner Amtszeit vorgefallen ist, ohne Schönung darstellt und sich verantwortet.
Ich gehe davon aus, dass er das tun wird. Insofern ist das heutige Sonderplenum eine kaum zu rechtfertigende Verschwendung von Steuergeldern.
Um es noch einmal zusammenzufassen: Ein Teil des CDU-Antrags wird bereits im Untersuchungsausschuss 6/3 untersucht. Der andere Teil hätte keines Sonderplenums bedurft, insbesondere wenn man bedenkt, dass die CDU während ihrer Regierungszeit die eigenen Minister nicht wegen solcher Vorfälle zum Rücktritt aufgefordert hätte. Aus diesem Grund werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schließen wir eine Regelungslücke beim Betrieb von Spielautomaten. Das Thüringer Spielhallengesetz schreibt vor, dass zum Schutz der Spieler in der Zeit von 1.00 Uhr morgens bis 9.00 Uhr eine Sperrzeit einzuhalten ist. Zudem gilt für die nach Thüringer Feiertagsgesetz besonders geschützten Feiertage ein generelles Spielverbot. Nach geltender Rechtslage besteht jedoch die Gefahr, dass Spielsüchtige im Sperrzeitraum von der Spielhalle auf die in normalen Gaststätten aufgestellten Spielautomaten ausweichen. Um das Unterlaufen dieser, der Suchtprävention dienenden Regelung zu verhindern, wird mit dem vorliegenden Gesetz diese Regelungslücke geschlossen und werden auch für Spielautomaten in Gaststätten Sperrzeiten und Spielverbotstage eingeführt.
Trotzdem Kollege Gentele seinen Antrag zurückgenommen hat, mit dem er die betreffenden Sperrzeiten auch auf die Autobahnraststätten ausweiten möchte, möchte ich kurz darauf eingehen. Damit spricht er einen interessanten Aspekt an: Im Falle von Autobahnraststätten herrscht derzeit bundesweit Uneinigkeit, ob für diese Landesgesetze überhaupt Anwendung finden können. Derzeit wird diese Frage zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesverkehrsministerium geklärt. Um eine bundeseinheitliche Anwendung sicherzustellen, wollen wir daher zunächst das Ergebnis dieser Prüfung abwarten. Andernfalls würde an Bundesautobahnen möglicherweise eine widerstreitende Rechtsanwendung etabliert werden. Sollte sich aber hierbei eine Gesetzgebungskompetenz der Länder ergeben, sind wir gerne bereit, den Vorschlag des Kollegen Gentele aufzugreifen.
Der zweite große Regelungskomplex des Gesetzentwurfs betrifft das Bäckereigewerbe. Hier setzen wir eine Forderung des Bäckerhandwerks durch, indem wir durch eine Konkretisierung den Straßen
verkauf von Backwaren an Sonntagen während der gesamten Öffnungszeit ermöglichen.
Nach der bisherigen Rechtslage war es Bäckereibetrieben mit angeschlossenem Café nur erlaubt, während fünf zusammenhängender Stunden Backwaren an Laufkundschaft zu verkaufen, danach aber nur noch an Kunden des zugehörigen Bäckereicafés. Durch den Gesetzentwurf lösen wir diese Kollision zwischen Gaststätten- und Ladenöffnungsrecht auf.
Wichtig ist mir zu betonen, dass es sich hierbei nicht um eine Aushöhlung des Arbeitnehmerschutzes vor Sonntagsarbeit handelt. Es ist bereits gängige Praxis, dass Bäckereibetriebe, die auch ein Café betreiben, dieses auch am Sonntag öffnen und Gäste bewirten. Mit zusätzlicher Sonntagsarbeit ist demnach nicht zu rechnen.
Als Drittes schaffen wir eine Regelung, mit der es künftig möglich ist, diskriminierendes Verhalten beim Einlass in Diskotheken und andere Lokale als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Damit leistet Thüringen einen Beitrag, das bestehende allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit Leben zu füllen. Einige vergangene Fälle in Erfurt, in denen Besuchern aufgrund äußerer Merkmale der Besuch einer Lokalität verweigert wurde, unterstreichen diesen landesgesetzgeberischen Handlungsbedarf. Wir wollen nicht, dass potenzielle Gäste wegen ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religionszugehörigkeit am Einlass diskriminiert werden.
Abschließend bedanke ich mich bei den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft für die konstruktive Beratung. Ich werbe für die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung.
Nun zum Änderungsantrag der CDU: Hierzu muss ich sagen, ich halte ihn für substanzlos. Und ich muss sagen, dass hier vonseiten der CDU – das heißt, von Ihnen, Herr Bühl – bei einer Partei um Stimmen geworben wird. Mir kommt das gleichsam vor, als würde ein Durstiger vor einem Jauchefass stehen und von diesem trinken wollen.
Wir lehnen diesen Antrag deswegen ab. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, im Grunde genommen stehen wir Ihrem Vorschlag, den KMU-Test des Bundes in Thüringen einzuführen, offen gegenüber. Dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen, von denen es immerhin gut 95.000 in Thüringen gibt, eine entscheidende Rolle für unsere Wirtschaftsstruktur spielen, ist unbenommen. Dass diese Unternehmen speziell bei der Entlastung vermeidbarer Bürokratiekosten besondere Aufmerksamkeit erfahren müssen, stellt ebenfalls niemand infrage, auch nicht das Thüringer Wirtschaftsministerium. Ich kann mich noch gut erinnern, dass durch die Vertreter des Ministeriums in den beiden Ausschusssitzungen, in denen wir das Thema besprochen haben, deutlich gemacht wurde, dass dieser Leitfaden als Anregung für die Erarbeitung eines eigenen Fragenkatalogs herangezogen wird und dass es somit eines CDU-Antrags gar nicht bedurft hätte. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies auch geschehen wird.
Ein solcher Prüfbogen entsteht nicht von heute auf morgen. Kammern, Verbände, Vereine und auch Fachleute aus der Wirtschaft müssen bei der Erarbeitung einbezogen werden. Ich will mir die Reaktionen gar nicht ausmalen, wenn dieser Prüfbogen ohne entsprechende Beteiligung der Unternehmerseite erstellt worden wäre. Insofern bin ich dem Thüringer Wirtschaftsministerium dankbar, dass diese Angelegenheit nicht in einer Art Galopp abgehalten wird. Diese Prozesse benötigen schlichtweg Zeit. Insofern lassen Sie uns das Ergebnis abwarten und dann können wir mit Sicherheit noch vortrefflich über Inhalte diskutieren.
Aber lassen Sie mich auch kurz auf Ihren ursprünglichen Antrag eingehen. Da ist unter anderem von negativen Auswirkungen auf die mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur in Thüringen die Rede. Interessanterweise zeigt die Bruttowertschöpfung
im Freistaat nur nach oben. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten steigt permanent. Zudem spiegelten Expertenbefragungen im Rahmen des Thüringer Mittelstandsberichts 2015 eine überwiegend positive Einschätzung der Entwicklung des Thüringer Mittelstands wider, insbesondere im Blick auf Unternehmensgrößen, Produktivität und Umsatzentwicklung und branchenspezifisch auch in Bezug auf internationales Engagement sowie Forschung, Entwicklung und Innovation. Positiv wurde zudem die in einigen Bereichen an Tiefe gewonnene Wertschöpfung erwähnt. All dies spricht nicht gerade für ein negatives Wirken der Landesregierung in Wirtschaftsfragen. Wachstumshemmnisse wurden in erster Linie bei der Verfügbarkeit von Fachkräften, der flächendeckenden Breitbandversorgung und dem Lohngefälle im Vergleich zu anderen Standorten gesehen. Als besondere Herausforderung der Zukunft wurde darüber hinaus die steigende Bedeutung von gut ausgebildeten Fachkräften identifiziert. Ich akzeptiere das Argument, dass Bürokratiekosten zusätzliche Kosten für kleine und mittelständische Unternehmen verursachen und die Einführung neuer Regularien abgewogen werden muss. Nicht akzeptieren kann ich das überzogene Argument, dass eben diese Bürokratiekosten das drängendste und einzige Problem der Thüringer Wirtschaft sind. Der Handlungsbedarf beispielsweise beim Breitbandausbau wurde durch die rot-rot-grüne Landesregierung erkannt und angegangen. Allein die Breitbandinfrastrukturinvestitionen beliefen sich laut dem Bericht 2016 auf rund 245,7 Millionen Euro.
Sehr geehrter Herr Dr. Voigt, Ihrer Darstellung, kleine und mittelständische Unternehmen in Thüringen würden negativen Entwicklungen ausgesetzt, steht entgegen, dass zwischen 2010 und 2015 rund 2,5 Milliarden Euro für die Wirtschaftsförderung des Mittelstands in Form von direkten Zuschüssen, Projektmitteln, Darlehen und Bürgschaften zur Verfügung gestellt wurden.
Einige dieser Programme wurden durch Wirtschaftsminister Tiefensee nochmals ausgewertet, wie das Thüringer Invest-Programm, das höhere Zuschüsse für KMU eröffnet und darüber mit Förderdarlehen kombiniert werden kann. Das versetzt Unternehmen in die Lage, neue Investitionen zu tätigen und ihre Produktivität zu erhöhen. Dank dieses Förderprogramms konnten in der Vergangenheit 3.146 neue Arbeitsplätze geschaffen und 534 Existenzgründungen ermöglicht werden.
Was den weiteren Abbau von Bürokratiehemmnissen für Unternehmen angeht, kann ich nur sagen:
Es muss eine Deregulierung mit Augenmaß sein. Forderungen, wie sie der Landesverband der CDUMittelstandsvereinigung in seinem Positionspapier zur Thüringer Wirtschaftspolitik 2014 bis 2019 formuliert, sind mit uns nicht zu machen. Dort wird festgehalten, ich zitiere: „Bei der Deregulierung darf weder auf Verbands- noch auf Einzelinteressen Rücksicht genommen werden. Ausschlaggebendes Kriterium hierfür darf allein der Markt sein.“ Wohin diese ungezügelte Deregulierung zugunsten eines wildgewordenen Marktes führt, haben uns die Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 und ihre Auswirkungen gezeigt. Dass Bürokratieabbau im Einvernehmen mit der Wirtschaft ohne Frage möglich und notwendig ist, belegen die bereits heute existierende Clearingstelle im Thüringer Wirtschaftsministerium und die Verbesserungen für die Thüringer Unternehmen bei der Bürokratieentlastung. Ich möchte an dieser Stelle auszugsweise die Ausweitung der Möglichkeiten bei der elektronischen Übermittlung von Formularen und Dokumenten, die Einführung elektronischer Mahnverfahren und die Schaffung eines gemeinsamen Mahngerichts für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nennen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Thüringen hat wirtschaftlich eine gute Entwicklung zurückgelegt. Wir von der SPD werden diesen Erfolgsweg auch weiterhin mit aller Kraft unterstützen. Dazu gehört auch ein Testleitfaden mit Vorbild des KMUTests, den wir gern gemeinsam mit dem Thüringer Wirtschaftsminister ohne Not und Hast auf den Weg bringen wollen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Zuschauer, Thüringen hat in den vergangenen Jahren eine beeindruckende wirtschaftliche Entwicklung verzeichnet.
Das Bruttoinlandsprodukt ist seit 1991 um 260 Prozent gestiegen. Die Arbeitslosenquote ist auf 5,8 Prozent zurückgegangen und die Einkommen stiegen zuletzt in keinem anderen Bundesland so stark wie in unserem Freistaat. Die positiven Ergebnisse sind spürbare Auswirkungen der Neuausrichtung der bisherigen Förderpolitik durch sozialdemokratische Wirtschaftsminister und der Abkehr von der Niedriglohnpolitik ihrer CDU-Vorgänger.
Auf diese Erfolgsserie – was letzten Endes auch auf dem Einsatz zahlreicher Bundes- und EU-Fördermittel beruht, die, wie wir alle wissen, weniger anstatt mehr werden – hat Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee in der vergangenen Woche zurecht hingewiesen. Es ist richtig, den Finger in die Wunde zu legen, sich vor Augen zu führen, dass unser Erfolgsweg nur weitergeht, wenn wir uns offensiv Gedanken über die zukünftige Förderpolitik machen. Deshalb haben wir die Aktuelle Stunde beantragt.
Meine Damen und Herren, unser Wirtschaftsminister hat es auf den Punkt gebracht. Ab dem kommenden Jahr sinken die Höchstfördersätze in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, die sich GRW-Förderung nennt. 2019 läuft der Solidarpakt II aus und 2020 beginnt die Schuldenbremse zu greifen. Mit der neuen Förderperiode könnten für Thüringen zudem die EFRE-Mittel von aktuell 1,2 Milliarden Euro auf nur noch 400 Millionen Euro sinken. Bereits
2012 hat die Unternehmensberatung Roland Berger für die neuen Länder einen Investitionsbedarf bis 2030 von rund 1 Billion Euro errechnet, damit der Aufholprozess und die Angleichung der Lebensverhältnisse auch geschafft werden können. Denn bei all dem Licht gibt es auch Schatten. In Thüringen liegt der durchschnittliche Bruttostundenlohn noch immer mit 5,34 Euro unter dem deutschen Durchschnitt. Unser Bruttoinlandsprodukt liegt mit rund 26.500 Euro pro Einwohner deutlich unter dem westdeutschen Durchschnitt von 39.500 Euro. Was wir brauchen, ist eine Förderpolitik weg von rein arbeitsplatzschaffenden Maßnahmen hin zur Förderung in gute und vor allen Dingen höhere Löhne, Breitbandausbau, Infrastrukturen sowie in Forschung und Entwicklung, denn auch hier haben wir noch viel Arbeit vor uns. Im Jahr 2015 hat die Thüringer Wirtschaft Investitionen für Forschung und Entwicklung in Höhe von knapp 1 Prozent, das sind 585 Millionen Euro gemessen am Bruttoinlandsprodukt, getätigt. Zum Vergleich: In Sachsen waren es 1,2 Prozent, das sind 1,3 Milliarden Euro, in Berlin 1,5 Prozent, das sind 1,8 Millionen Euro. All das zeigt, wir haben viel zu tun und es zeigt, dass eine Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung unabdingbar ist für eine Fortsetzung des Thüringer Erfolgswegs. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Zuschauer am Livestream! „So viel wie nötig, aber so wenig wie möglich“ – wenn es um das Thema „Bürokratie“ geht, kann diesen Leitsatz hier im Hohen Hause wohl jeder unterschreiben. Kollege Wucherpfennig hat berichtet, dass wir zu beiden Anträgen im Wirtschaftsausschuss eine umfangreiche Anhörung durchgeführt haben. Bevor ich auf einzelne Ergebnisse eingehe, gestatten Sie mir zunächst eine grundsätzliche Bemerkung zum Thema „Bürokratie“. Die meisten Menschen denken beim Thema „Bürokratie“ an die unangenehme Pflicht zum Ausfüllen von Formularen oder das Warten in einer Warteschlange im Landratsamt oder in der Gemeinde. Es mag sein, dass sich der Sinn solcher Pflichten für den Einzelnen unmittelbar nicht erschließt. Ich möchte jedoch davor warnen, diese Haltung zur Maxime politischen Handelns zu erheben. Denn Dokumentationspflichten, Prüfungen und Nachweise sind kein Selbstzweck, sondern wurden vom Gesetzgeber vorgesehen, um Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutz durchzusetzen. Es zeigt sich aber, dass der Thüringer Landtag in der Vergangenheit offenbar recht sparsam mit bürokratiefördernden Gesetzen umgegangen ist. Die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern hat in ihrer Stellungnahme eine Auflistung bürokratischer Belastungen im Gastgewerbe vorgelegt, in der sie insgesamt 88 Aufgaben bzw. Prüfungen aufzählt. Von diesen 88 resultieren aber nur neun aus Landesgesetzen. Wir sollten daher nicht den Eindruck erwecken, der Thüringer Landesgesetzgeber sei der Verursacher überbordender Bürokratie.
Ich will zwei Gesetze, die von der CDU auch in ihrem Antrag und in der Öffentlichkeit immer wieder kritisiert werden, erwähnen: Das Mindestlohngesetz und das Arbeitszeitgesetz. Das ist vor allem dann interessant, wenn man das zweite große, in der Anhörung benannte Problem mit in den Blick nimmt – den Fachkräftemangel. Die Zahl der neu ausgebildeten Fachkräfte in Thüringen bleibt in der Gastro
nomie seit Langem hinter dem Bedarf zurück. Das liegt auch daran, dass das Gastgewerbe unter Schulabgängern mit seinen branchenbedingt flexiblen Arbeitszeiten oftmals am Wochenende und einer im Vergleich zu anderen Branchen niedrigeren Bezahlung als unattraktiv gilt.
Wenn deutschlandweit von 6.000 vom Zoll geprüften Unternehmen gegen 1.700 ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet wird, trägt dies dazu bei, dieses Bild zu festigen.
Auch die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass selbst die Bezahlung nach Mindestlohnniveau weder national, noch international in der Lage ist, im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen. Vor diesem Hintergrund tut man der Gastronomie mit Ihren Forderungen nach noch flexiblerem Arbeitseinsatz, längerer Arbeitszeit und weniger Kontrolle beim Mindestlohn, alles andere als einen Gefallen.
Nur gemeinsam kann es den Tarifpartnern gelingen, die Attraktivität des Gastgewerbes für Fachkräfte zu erhöhen. Dazu gehören neben den Fragen der Arbeitszeit und der Entlohnung auch die Weiterbildung, Qualifizierung und Spracherwerb für Auszubildende nicht deutscher Herkunft. Dazu gehören auch Anstrengungen zur Verbesserungen der Servicequalität. Dazu gehört natürlich auch, Hinweise der Gastronomie zum Bürokratieabbau, unter Beachtung von Arbeits- Verbraucher- und Gesundheitsschutz zu überprüfen und – sofern landesrechtlich möglich – umzusetzen.
Mit unserem Alternativantrag greifen wir diese Aspekte auf und werden die Landesregierung bitten, diese Aufgaben auch anzupacken. Ich werbe daher abschließend für die Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kollegen! Herr Brandner, ich kann Sie beruhigen, bevor ich die SPD verlasse – ich bin das schon mal gefragt worden –, kann ich Ihnen versichern, würden hier erst mal elf andere SPD-Abgeordnete die SPD verlassen. Dann würde ich es mir vielleicht überlegen, wenn ich da allein sitzen müsste. Sie brauchen sich da keiner Illusion hinzugeben, dass ich irgendwann mal vor Ihrer faschistoiden Tür klopfen würde.
Aber jetzt zum Thema: Wenn ich den Antrag sehe, den Sie gestellt haben, frage ich mich: Warum bringt die AfD den Antrag ein? Weil sie vielleicht
schon ihren eigenen Bedeutungsverlust vorhersieht? Den Rechtspopulisten geht es wohl schon langsam so, dass ihnen die heiße Luft ausgeht. Oder hat dieser Antrag noch andere Gründe? Es gibt nämlich nur eine Partei, die von der Herabsenkung auf 3 Prozent profitieren würde. Ich meine damit die NPD – genau, Herr Brandner, Sie sind richtig schlau –, die praktisch identische Positionen wie die heutige Thüringer AfD vertritt.
Ein möglicher Grund, warum die Höcke-Fraktion ihren Brüdern im Geiste den Weg ins Parlament ebnen will, ist meiner Meinung nach nicht nur in der ideologischen Nähe zu suchen. Wer die mediale Berichterstattung verfolgt, weiß, dass der rechtsradikale Verfassungsfeind, der sich feige hinter dem Pseudonym Landolf Ladig versteckt, von der Thüringer NPD gedeckt wird.
Offenbar hat Thorsten Heise nun eine Gegenleistung für sein Stillschweigen gefordert. Und ich bin überzeugt: Genau deswegen müssen wir uns heute mit diesem fadenscheinigen Antrag befassen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr verehrte Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Mit der SolarWorld AG hat nunmehr der letzte deutsche voll integrierte Produzent von Solarmodulen Insolvenz angemeldet. Dies ist eine schlechte Nachricht für den Solarstandort Deutschland, der in dieser Zukunftstechnologie zunehmend den Anschluss zu verlieren droht, und es ist bitter für die Mitarbeiter der Produktionsstätte in Arnstadt, die momentan um ihre Arbeitsplätze bangen müssen. Insbesondere diese Menschen brauchen eine Zukunftsperspektive. Wir begrüßen daher, dass Wirtschaftsminister Tiefensee schnell gehandelt hat und umgehend das Gespräch mit der Geschäftsführung, dem Betriebsrat des Arnstädter Werks und der IG Metall gesucht hat.
Die Landesregierung hat Hilfe angeboten, um das Unternehmen im Rahmen des Beihilferechts und bei der Investorensuche zu unterstützen. Dies war ein wichtiges Signal. Die Produktionsstätten in Arnstadt zählen zu den modernsten Europas. Sie arbeiten hocheffizient und betreiben eigenständig Forschung und Entwicklung. Zudem kann ein neuer Investor auf einen Pool erfahrener und hoch qualifizierter Beschäftigter zurückgreifen. Wir sind daher optimistisch, dass sich aus der SolarWorld-Insolvenz Chancen ergeben können, die eine Weiterführung der Produktion in Arnstadt ermöglichen.
Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Situation für die Solarbranche in Deutschland zuspitzt. Insbesondere in den neuen Bundesländern leidet man unter der Entwicklung, dass viele Arbeitsplätze in dieser Zukunftstechnologie verloren gegangen sind. Allein zwischen 2011 und 2015 sank die Zahl der Beschäftigten in der Solarindustrie deutschlandweit von 125.000 auf 42.000 Mitarbeiter. Die Gründe liegen insbesondere in der aggressiven Subventionspolitik Chinas und dem Preisdumping für Solarmodule, mit denen China gegen die Regeln der Welthandelsorganisation verstößt. Hier sind Bundesregierung und Europäische Union gefordert, für international faire Wettbe
werbsbedingungen zu sorgen und entschlossen gegen Preisdumping und ruinöse Subventionspolitik vorzugehen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! In Anbetracht dessen, dass es sich hier um die erste Lesung handelt, möchte ich mich kurzfassen.
Wir unterstützen die Absicht der Regierung, zur Suchtprävention Sperrzeiten und Spielverbotstage wie im Thüringer Spielhallengesetz vorgesehen einzurichten. Wir sehen ebenfalls eine Notwendigkeit zu verhindern, dass diese Regelung durch Gaststätten mit Spielautomaten unterlaufen wird. Letztlich dient diese Regelung dem Schutz von Spielsüchtigen, aber auch vor Spielsucht. Wir begrüßen zudem ausdrücklich, dass die Landesregierung hier den Vorstoß unternimmt, neben notwendigen Anpassungen mit Blick auf das Spielhallengesetz weitere notwendige ordnungsrechtliche Regelungen vorzunehmen. Das gilt insbesondere für die Einführung eines neuen Tatbestands für Ordnungswidrigkeiten im Falle einer Benachteiligung von Gästen aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religionszugehörigkeit. Einige vergangene Fälle in Erfurt, in denen Besuchern aufgrund dieser Merkmale der Besuch einer Lokalität verweigert wurde, unterstreichen diesen landesgesetzgeberischen Handlungsbedarf über das bestehende Antidiskriminierungsgesetz hinaus. Abschließend beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft federführend und mitberatend an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit. Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, im letzten Jahr hat Deutschland laut einer Studie des ifo Instituts 297 Milliarden Dollar mehr durch den Export von
Waren und Dienstleistungen eingenommen, als es für Importe ausgegeben hat. Dieser Exportüberschuss bescherte Deutschland wieder einmal den Titel als sogenannter Exportweltmeister vor China und Japan. Das bietet zunächst einmal Grund zur Freude. Exportweltmeister sein bedeutet: Unsere Unternehmen sind wettbewerbsfähig, deutsche Produkte sind im Ausland gefragt und werden für ihre Qualität hoch geschätzt. Gleichwohl richten Medien, Politik und internationale Organisationen wie der IWF oder die OECD zu Recht ihren Blick auf die Kehrseite dieser Medaille, die wir auch heute in unserer Aktuellen Stunde thematisieren: Die Risiken eines langfristigen außenwirtschaftlichen Ungleichgewichts sind nicht zu unterschätzen. Den Exporten aufseiten der Überschussländer stehen zwangsläufig Importe aufseiten der Defizitländer gegenüber und tragen dazu bei, dass diese sich hoch verschulden. Die Folgen sind Vermögenspreisblasen bei den Überschussländern, die irgendwann zu platzen drohen oder Verschuldenskrisen in den Defizitländern, die wir in Europa erst vor wenigen Jahren beobachten konnten.
Es wäre fatal, sich allein auf die Marktmechanismen zu verlassen, um das außenwirtschaftliche Gleichgewicht wiederherzustellen. Die Erfahrung zeigt, dass Marktkorrekturen größerer und langfristiger wirtschaftlicher Ungleichgewichte zu gravierenden Krisen und großen volkswirtschaftlichen Verlusten führen. Statt sich also nur auf den Markt zu verlassen, bedarf es präventiver wirtschaftspolitischer Korrekturen. Es ist nicht damit getan, den Defizitländern vorzuhalten, sie müssten nur ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, um ihre eigenen Exporte zu erhöhen.
Als wirtschaftlich starkes Land tragen wir eine besondere Verantwortung für die Weltwirtschaft und müssen als größtes Überschussland unseren Beitrag leisten. Dabei stehen wir vor der Herausforderung, den Exportüberschuss abzubauen, ohne Wachstum und Beschäftigung einzubüßen. Wenn wir das schaffen wollen, müssen wir uns darauf konzentrieren, den Investitionsbedarf in Deutschland anzugehen, der momentan hinter dem Notwendigen zurückbleibt und sich langfristig negativ auf unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auswirken wird. So benötigen wir dringend verstärkte Investitionen in dem Bereich der Verkehrsinfrastruktur, wie zum Beispiel Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen an Straßen, die Sanierung von Brücken und die Erweiterung des Straßen- und Wasserwegenetzes sowie des Schienenwegenetzes der Deutschen Bahn. Gleiches gilt für die Netzinfrastruktur in den Bereichen Energie, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und vor allem im Breitbandausbau. Zudem brauchen wir mehr Investitionen in den Klimaschutz. Hier stehen wir mit dem Umbau der Energieversorgung hin zu erneuerbaren Energien und den damit verbundenen Investitions
erforderungen im Bereich der Energieerzeugung und der Stromnetze vor großen Herausforderungen. Auch Investitionen in Gebäude zur Erhöhung der Wärmedämmung sollten berücksichtigt werden.
Ein gewichtiger Schwerpunkt staatlicher Investitionstätigkeiten sollte zudem auf den Bildungssektor gelegt werden. Der Ausbau des Bildungssektors in allen Bereichen, allen voran der frühkindlichen Bildung, aber auch der schulischen Bildung, des Universitäts- und Hochschulstudiums und der Forschung sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung, hat für uns in den kommenden Jahren oberste Priorität.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine solche verstärkte Investitionstätigkeit in diese Bereiche würde sich positiv auf die Nachfrage auch nach ausländischen Waren und Dienstleistungen auswirken und so dabei helfen, Exportüberschüsse auszugleichen, ohne Exporte abzubauen. Gleichzeitig sichern wir durch Investitionen in Infrastruktur, Klimaschutz und Bildung …
Dann danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, in den vorliegenden Drucksachen geht es um die Bekämpfung von politischem Extremismus. Anhand einiger aktueller Beispiele möchte ich demonstrieren, wo in Thüringen politischer Extremismus auftritt und wie man diesen bekämpfen kann.
Es ist politischer Extremismus, wenn man Bücher verbrennen will, deren Inhalt einem nicht ins eigene extremistische Weltbild passt.
Ich erinnere mich noch gut, wie hier ein Abgeordneter den Thüringen-Atlas in den Holzofen werfen wollte,
weil ihm einige der darin aufgeführten Wahrheiten unangenehm waren.