Protokoll der Sitzung vom 11.09.2019

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer ersten Sitzung nach der Sommerpause – aber Sie waren ja schon in den Ausschüssen und den Gremien aktiv, um diese Sitzung vorzubereiten. Ich begrüße auch recht herzlich die Vertreter der Landesregierung, die Besucher auf unserer Tribüne und die Zuhörer und Zuschauer am Livestream und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien.

Für die heutige Plenarsitzung hat als Schriftführerin neben mir Frau Abgeordnete Floßmann Platz genommen, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Kräuter.

Für die heutige Sitzung haben sich Herr Abgeordneter Gentele und Herr Abgeordneter Kießling entschuldigt.

Gestatten Sie mir folgende allgemeine Hinweise: Der Ältestenrat hat gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung Frau Melanie Mollenhauer vom ZDF eine Dauerarbeitsgenehmigung für Bild- und Tonaufnahmen im Plenarsaal erteilt.

Folgende Hinweise zur Tagesordnung: Im Ältestenrat wurde vereinbart, grundsätzlich alle Tagesordnungspunkte mit verkürzter Redezeit – 50 Prozent – zu verhandeln. Jede Fraktion hatte die Möglichkeit, einen Tagesordnungspunkt zu benennen, der in einfacher statt verkürzter Redezeit beraten werden soll. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Tagesordnungspunkt 4, die Fraktion der AfD den Tagesordnungspunkt 19, die Fraktion Die Linke den Tagesordnungspunkt 9 und die Fraktion der SPD den Tagesordnungspunkt 6 benannt. Die Fraktion der CDU hat darauf verzichtet. Weiterhin wurde im Ältestenrat vereinbart, den Tagesordnungspunkt 2 heute vor der Aktuellen Stunde aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 4 wird am Donnerstag als erster und die Tagesordnungspunkte 5, 7 und 9 werden danach als zweiter, dritter und vierter Punkt aufgerufen. Die Tagesordnungspunkte 11, 13, 34 und 39 werden am Freitag und der Tagesordnungspunkt 15 am Donnerstag auf jeden Fall aufgerufen. Am Freitag beginnen wir mit dem Tagesordnungspunkt 42.

Die Beschlussempfehlungen haben folgende Drucksachennummern: Tagesordnungspunkt 2: 6/7661, Tagesordnungspunkt 3: 6/7670, Tagesordnungspunkt 4: 6/7682, Tagesordnungspunkt 5: 6/7662, Tagesordnungspunkt 7: 6/7674, Tagesordnungspunkt 8: 6/7678, Tagesordnungspunkt 9: 6/7675, Tagesordnungspunkt 10: 6/7663, Tagesordnungspunkt 11: 6/7679, Tagesordnungspunkt 13:

6/7680, Tagesordnungspunkt 14: 6/7681, Tagesordnungspunkt 15: 6/7660, Tagesordnungspunkt 16: 6/7683, Tagesordnungspunkt 22: 6/7666 und Tagesordnungspunkt 25: 6/7671.

Zu Tagesordnungspunkt 18 hat der mitberatende Ausschuss erst heute beraten; die Beschlussempfehlung kann dadurch auch erst im Laufe des heutigen Tages bereitgestellt werden, sodass unter Einhaltung der Frist nach § 58 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung dieser Tagesordnungspunkt erst am Freitag zum Aufruf kommen kann. Ein früherer Aufruf setzt eine Fristverkürzung nach § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung voraus, diese kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Erhebt jemand Widerspruch gegen die Fristverkürzung? Ich sehe das nicht. Wenn Sie dem zustimmen wollen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen. Damit würden wir so verfahren.

Die Tagesordnungspunkte 1, 20, 21, 23, 24 a und b, 26, 27 sowie 28 a und b wurden in den zuständigen Ausschüssen noch nicht abschließend beraten bzw. zurückgezogen und werden deshalb von der Tagesordnung abgesetzt.

Ebenfalls abgesetzt wird der Tagesordnungspunkt 44, hierzu wurden keine Wahlvorschläge eingereicht.

Zu Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 6/7700 verteilt.

Zu Tagesordnungspunkt 6 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 6/7650 verteilt.

Zur Fragestunde in Tagesordnungspunkt 45 kommen folgende Mündliche Anfragen hinzu: Drucksachen 6/7618, 6/7635, 6/7642, 6/7646, 6/7648, 6/7649, 6/7652, 6/7655, 6/7656, 6/7665, 6/7667, 6/7669, 6/7673, 6/7676, 6/7677 und 6/7692.

Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 31 und 33 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Gibt es Ergänzungen zur Tagesordnung? Bitte schön, Herr Blechschmidt.

Ich hätte gern zu Tagesordnungspunkt 19 den Antrag auf sofortige Beratung in erster und zweiter Lesung gestellt.

An einem Tag, das heißt Zweidrittelmehrheit nach Geschäftsordnung. Gibt es Anmerkungen aus den anderen Fraktionen? Ich sehe das nicht, dann würden wir abstimmen. Wer dafür ist, dass Tagesordnungspunkt 19 in erster und zweiter Beratung an einem Tag beraten wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der CDU, der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die AfD und Abgeordneter Reinholz enthalten sich. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht und wir können so verfahren, also erste und zweite Beratung des Tagesordnungspunkts 19.

Gibt es weitere Anmerkungen? Bitte schön, Herr Geibert.

Wir würden beantragen, die Tagesordnungspunkte 29 und 30 wie auch schon im fachlich zuständigen Ausschuss gemeinsam zu beraten.

Da brauchen wir keine Zweidrittelmehrheit, sondern die Mehrheit des Hauses. Gibt es dazu Anmerkungen? Wer damit einverstanden ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung aus allen Fraktionen und von den fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann würden wir in der Tagesordnung so verfahren und die Tagesordnungspunkte 29 und 30 gemeinsam beraten.

Gibt es weitere Anmerkungen? Das sehe ich nicht. Dann beenden wir die Beratung zur Tagesordnung, treten in die Tagesordnung ein und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/6684 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 6/7661 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/7700 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Frau Abgeordnete Marx zur Berichterstattung aus dem Innen- und Kommunalausschuss. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist soweit, das Thüringer Transparenzgesetz wird beraten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Durch Beschluss des Landtags in seiner 138. Sitzung am 1. Februar 2019 wurde dieser Gesetzentwurf an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat sich gründlich damit befasst und den Gesetzentwurf in seiner 67. Sitzung am 21. Februar 2019, in seiner 68. Sitzung am 21. März 2019, in seiner 71. Sitzung am 2. Mai 2019 und abschließend in seiner 76. Sitzung am 5. September 2019 beraten. Der Innen- und Kommunalausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung sowie in der 71. Sitzung am 2. Mai 2019 eine ausführliche mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Der Gesetzentwurf war auch Gegenstand einer Online-Diskussion gemäß § 96 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

An dieser Stelle danke ich allen Anzuhörenden für ihre sehr ausführlichen und auch sehr interessanten Stellungnahmen. Das eine oder andere ist dann auch in die Beschlussempfehlung aufgenommen worden, die Sie in der genannten Drucksache 6/7661 finden.

Es ging besonders um die Fragen: Was soll alles von dem Gesetz erfasst sein? Wie kann der Zugang noch einfacher gemacht werden, sodass die Barrieren möglichst gering sind? Welche Bereichsausnahmen sind sinnvoll, welche sollten entfallen, aber auch, welche sollten hinzukommen? Ein spannendes Gesetz, das jetzt im Folgenden von uns beraten wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Dann eröffne ich die Aussprache und als Erster hat Abgeordneter Kellner aus der CDUFraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen heute über das Transparenzgesetz und ich will gleich vorwegschicken, wir werden dies

nicht mittragen, wir werden dies ablehnen. Ich möchte auch gleich kurz darauf eingehen, was die Gründe sind.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist kein Grund zum Klatschen, Herr Fiedler!)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wir können klatschen, wann wir wollen!)

Sie wollen mit dem Gesetz, das Sie jetzt eingebracht haben, das Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickeln. Das ist erst einmal positiv zu bewerten, dass man etwas weiterentwickeln möchte, wenn man festgestellt hat, dass es nicht geht, dass es nicht funktioniert. Wir können dies aber nicht feststellen. Ich habe auch die Erfahrung gemacht und auch mit Kollegen gesprochen, die in der Verwaltung tätig sind, die das für völlig ausreichend erachten. Ich denke, es gab auch keine Probleme, jedenfalls sind mir keine bekannt geworden.

Mit diesem Transparenzgesetz unterstellt man letztendlich auch der Verwaltung, dass sie – ich sage mal – nicht ordentlich arbeitet, dass sogar vor Korruption geschützt werden soll und dass die Verwaltung letztendlich nicht so arbeitet, wie Rot-Rot-Grün sich das vorstellt. Ich denke, das ist auch ein Stück weit ein Misstrauen gegenüber der öffentlichen Verwaltung, was so in der Form nicht mitgetragen werden kann.

An der Stelle will ich mich erst einmal bei den Beamtinnen und Beamten wie auch bei den angestellten Mitarbeitern der Verwaltung recht herzlich bedanken. Ich denke, die leisten jeden Tag eine hervorragende Arbeit,

(Beifall CDU)

und das sollte man letztendlich auch mal honorieren und nicht das Misstrauen schüren bzw. Unterstellungen machen.

Wir haben auch die Anhörung gehabt, wo deutlich gemacht wurde, gerade von den kommunalen Spitzenverbänden, wie kritisch dieses Gesetz gesehen wird, was die Anwendung anbelangt, aber auch was die Kostenfrage anbelangt, zu der dieses Gesetz keine Antwort gibt. Die Landesregierung geht davon aus, dass es kostenneutral ist, sprich dass den Kommunen keine Kosten entstehen. Der Gemeinde- und Städtebund wie auch der Landkreistag haben deutlich gemacht, dass es sehr wohl mit Kosten personeller Art verbunden ist, zum Beispiel muss es auch weiterentwickelt werden bzw. muss das Personal geschult werden. Es ist nicht so einfach. Wenn ich dieses Gesetz auf den Weg bringe,

hängt eine ganze Menge daran, wenn man letztendlich auch die Bürgeranfragen bearbeiten will, damit das rechtssicher ist. Dazu bedarf es verstärkter Schulung des Personals, aber es spielen auch Kosten für Hardware, Software eine Rolle.

Alles das wurde im Gesetz nicht berücksichtigt. Weiterhin hat man auch nicht berücksichtigt, was die kostenpflichtigen Gebühren anbelangt. Es war ja erst drin, das Kostendeckungsprinzip anzuwenden, was auch vom Thüringer Rechnungshof eingefordert wurde. Jetzt im Änderungsantrag hat die rotrot-grüne Koalition das bei 500 Euro gedeckelt und noch mit einer Sozialklausel versehen. Also ich denke, auch das ist ein deutliches Zeichen, dass man letztendlich nicht weiß, was die Kommunen da erwartet. Bei 500 Euro soll Schluss sein, egal wie hoch der Aufwand ist, und das wird auch von den Kommunen kritisch gesehen. Auch der Landkreistag – wie gesagt –, der Beamtenbund, die Notarkammer und die Handelskammer haben sich dagegen ausgesprochen und das Gesetz auch sehr kritisch gesehen, so, wie es im Entwurf vorlag bzw. auch jetzt mit den Änderungsanträgen. Aus dem Grund ist es schon deutlich zu sehen, dass die, die damit beschäftigt sind, die das erfüllen müssen, erhebliche Probleme haben, und das geht aus unserer Sicht nicht. Das Informationsfreiheitsgesetz bietet letztendlich genügend Spielraum, um dem Informationswillen bzw. der Informationspflicht nachzukommen, und die Kommunen tun auch alles dafür.

Weiterhin hat man im Änderungsantrag noch eingeführt, dass der Datenschutzbeauftragte angehört werden soll bzw. angefragt werden kann, wenn die Entscheidung in der Verwaltung gefallen ist oder getroffen wurde. Auch das halte ich für ein gewisses Misstrauen gegenüber der öffentlichen Verwaltung, dass man, wenn der Fall abgeschlossen ist und die Verwaltung ihn abschließend beraten und bearbeitet hat, hinterher noch mal eine Überprüfung einführt. Ich denke, auch das zeigt, dass man der Verwaltung nicht allzu viel zutraut.

Im Großen und Ganzen ist das aus unserer Sicht ein Bürokratiemonster, was da aufgebaut wird – noch mehr Bürokratie. Es wird zwar in diesem Haus immer gesagt, dass wir Bürokratie abbauen, die Kommunen entlasten müssen etc. – das hört man alles –, aber wenn man sich das Gesetz anschaut, dann sieht man, dass hier genau das Gegenteil passiert.

(Beifall CDU)

Aus diesem Grund lehnen wir dieses Gesetz ab.

Ich möchte mal ein Zitat aus der Anhörung bringen – vom Verein der Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter e. V., der in seiner Stel